Hallo Zusammen und einen schönen Sonntag, :flag:
ja und doch komme ich mit einem Problem, dass ich nicht so einfach im Internet finde und dann lieber mal Menschen gleich frage die sich damit auskennen :yes: .
Wie schon in der Überschrift zu entnehmen ist, wollte ich fragen welche Unterstützung ich haben könnte um Beerdigungskosten meines Vaters zu übernehmen die meine Schwester im voraus zahlen musste, dass mein Vater eine gerechte Beerdigung bekam.
Er wurde eingeäschert und in eine Urne gebracht, die nun in einem kleinen Urnengrab in Bad Grötzingen (bei Freiburg) steht.
Ferner wurde auch noch eine Urnentafel graviert, selbstverständlich mit seinem Namen und den Daten versehen.
Dazu kam noch ein Redner der dies übernahm weil mein Vater keine Kirchensteuer mehr zahlte.
Leichenschmaus in einem Restaurant mit Kaffee und Getränke, Blumen und von meiner Schwester selbst gemachten Kuchen. :grins:
Alles belief sich auf über 8000 € und ich als Sohn sollte auch die Hälfte bezahlen und was kann ich da genau beantragen?
Bei meiner Schwester die die ganzen Kosten via Kredit übernahm zu helfen?
Viel Grüße
Ingo
Zitat von: Ingo 2014 am 24. April 2022, 17:51:28Alles belief sich auf über 8000 € und ich als Sohn sollte auch die Hälfte bezahlen und was kann ich da genau beantragen?
Beim JC? Nichts.
Beerdigungskosten werden aus der Erbmasse gezahlt. Wenn dein Vater also was vererbt hat, dann sind davon die Kosten zu bestreiten.
Zitat von: Ingo 2014 am 24. April 2022, 17:51:28was kann ich da genau beantragen?
Wenn das JC gemeint ist gar nichts.
Maximal einen kleinen Teil über das Sozialamt.
Ansonsten bleibt nur, Ratenzahlung mit deiner Schwester machen.
8000€ für eine Urnenbestattung ist ein Witz, auch mit Kaffee und Kuchen. Die Urnenbestattung meiner Mutter kostete (ohne Kaffee und Kuchen) 1750€.
Die Beerdigung meiner Mutter hat alles zusammen knapp 2.000 Euro (Urnenbestattung im Friedwald) gekostet. Wer die teure Musik bestellt, der muss sie dann auch bezahlen.
Zitat von: asus1402 am 24. April 2022, 18:23:068000€ für eine Urnenbestattung ist ein Witz, a
Das ist korrekt. Auch bei uns hat eine Urnenbestattung nicht ganz 2000 € gekostet.
Allerdings hatten wir schon eine Grabnstätte. Muss man eine mieten für 12 Jahre (=Zeit der Totenruhe) kostet das jährlich je nach Ort zwischen 600 und 900 € und werden auch jährlich bezahlt.
Bei Vorauszahlung für 12 Jahre (=Mindestzeit) kann man auf 8000 € kommen.
Im Friedwald bleibt die Urne 99 Jahre. Das kostet aber dann nichts mehr extra. Es ist so schön dort. Wir haben meiner Mutter ein nettes Bäumchen ausgesucht und können sie dort immer besuchen. Haben keine Grabpflege zu erledigen. Allerdings darf man auch nichts an den Baum legen.
Aber das kostet doch keine 8000 €, es sei denn ihr habt schon einen Sarg für 4000 € gekauft. Solche werden den Kunden ja auch angedreht.
Zitat von: asus1402 am 24. April 2022, 18:23:068000€ für eine Urnenbestattung ist ein Witz
Denke ich nicht, allein die Friedhofsgebühr kann schon bei ca. 4000€ liegen.
8000 € ist allerdings nicht gerade günstig, da hätte die Schwester wohl besser nach Alternativen gesucht.
Hat sie völlig allein Entschieden, wird es nicht einfach sein die Hälfte zurück zu bekommen.
Zitat von: Ratlos am 25. April 2022, 11:34:43Muss man eine mieten für 12 Jahre
Hier sind 20 - 26 Jahre Pflicht, je nach Friedhofsgebühr 2000 - 4000€ (Einzelplatz Urne)
Zitat von: Ratlos am 25. April 2022, 11:34:43jährlich je nach Ort zwischen 600 und 900 €
Was ist das denn für ein Luxusfriedhof, sind wohl eher Mondpreise.
Zitat von: Kopfbahnhof am 25. April 2022, 15:28:24Was ist das denn für ein Luxusfriedhof, sind wohl eher Mondpreise.
Normaler Friedhof. Über 7000 € wollten sie für 12 Jahre Pachtzeit für ein Einzelgrab (kein Urnengrab)
Zitat von: Ratlos am 25. April 2022, 15:32:40Pachtzeit für ein Einzelgrab
Hier reden wir aber von einer Urne, Einzelgrab ist was ganz anderes.
Es geht aber nicht um ein Einzel oder Urnengrab. Es geht um die Gesamtkosten für eine komplette Feuerbestattung und da sind 8000 € viel zu viel.
Kommt natürlich drauf an wie die gesamte Beerdigung ausgestaltet war.
Das JC zahlt da jedenfalls nichts dazu.
Erst einmal "meinen Beileid".
Das Jobcenter gibt dir dafür nichts, evt. kannst du ein Darlehen bekommen, die aber nicht sehr hoch sein wird.
8000 € ist schon ziemlich viel, wir hatten auch mal eine Urnenbestattung, die nur 5000 € kostete. Wie schon jemand schrieb, musst du das aus dem Erbe zahlen, wenn du etwas geerbt hast, bedenke auch, dass das anzugeben ist.
Dafür gibt es kein Darlehen. Es würde doch bereits geschrieben, dass, wenn überhaupt, das Sozialamt zuständig ist.
Zitat von: Flip am 26. April 2022, 11:37:29dass, wenn überhaupt, das Sozialamt zuständig ist.
Warum sollte das Sozialamt den Anteil (4000 €) des Sohnes übernehmen.
Es geht um die Abzahlung für einen Kredit den die Schwester aufgenommen hat.
und um eine fast schon Luxusbeerdigung. Wer die veranlasst hat zahlt auch.
Denke mir auch dass die Kostenübernahme zeitnah beantragt werden muss und dann zahlt das Sozialamt nur die Kosten einer einfachsten Sozialbestattung (ca. 1500 - 2000 € kostet die in etwa)
Zu einer Sozialbestattung gehören die Kosten für
Leichenschau und Totenschein,
Sterbeurkunde Ausstellungsgebühr
einen einfachster Sarg mit einfachen Blumenschmuck
Aufbahrung bei der Trauerfeier
Überführung des Sarges zum Friedhof durch das Beerdigungsinstitut
Beisetzung durch die Sargträger von der Leichenhalle zur Grabstätte
und natürlich die Einäscherung ca. 350 €-500 €
Für die Einkommensgrenze deiner Schwester hierzu siehe §§ 85 ff SGB 12.
Deine Schwester ist offensichtlich für 8.000 € kreditwürdig, müsste also eigenes Einkommen haben. Und nachdem sie genau wie du in der Bestattungspflicht steht, glaube ich nicht an einen Zuschuss für deinen Anteil durch das Sozialamt. Wenn überhaupt? dann wohl max. die hälftigen Kosten einer Sozialbestattung. Das wären ca. 1000 €.
Ein rückwirkender Antrag beim Sozialamt ist aber möglich und kostet nichts.
Also hier wurde bisher fast nur besprochen wer hier teuer und billig ist, ich spreche von insgesamt an Kosten und nicht nur das Grab, sorry wenn ich mich falsch ausgedrückt hatte, die Dauer des Grabes geht 20 Jahre lang und es war einfach so teuer alles zusammen.
Also bleibt mir nur der weg zum Sozialamt, oder?
Lese mal meine Antwort Nr. 14. Wünsche dir dass ich mich täusche - glaube ich aber nicht
Den so genannten "Leichenschmaus" danach zahlt schon mal keiner.
Zitat von: Ingo 2014 am 26. April 2022, 13:41:26Also bleibt mir nur der weg zum Sozialamt, oder?
Ihr hättet vorher besprechen müssen, wie viel Ihr Euch leisten könnt. Jetzt kannst Du - am erfolgversprechendsten - Deine Schwester um einen Kredit bitten.
Zitat von: justine1992 am 26. April 2022, 14:18:16- am erfolgversprechendsten - Deine Schwester um einen Kredit bitten.
Die hat doch für Beerdigungskosten schon einen 8.000 € Kredit am laufen.
Zitat von: Ingo 2014 am 26. April 2022, 13:41:26sorry wenn ich mich falsch ausgedrückt hatte,
Für mich hast du das nicht, bin von Anfang an davon ausgegangen 8000€ für alles.
Ob du was vom Sozialamt dazu bekommst, weiß hier niemand.
Das musst du am besten dort Erfragen.
Keiner kennt die genauen Umstände, in deinem pers. Bereich.
Wird schwierig sein, da die Schwester ja schon Bezahlt hat.
Gab es etwas zu Erben, dann steht dir davon sicherlich die Hälfte zu und könnte, mit den Kosten verrechnet werden.
Wenn es nichts gab, bleibt nur das mit deiner Schwester zu klären.
ZitatWarum sollte das Sozialamt den Anteil (4000 €) des Sohnes übernehmen.
Wo habe ich das geschrieben? Meine Antwort bezog sich auf den vorherigen Beitrag, wonach ein Darlehen beim Jobcenter möglich sein sollte.
Ich habe nicht geschrieben, dass er 4000 Euro vom Sozialamt bekommt. Du verstehst doch, was "wenn überhaupt" bedeutet?
Ist doch alles korrekt! Du hast geschrieben "..Sozialamt... wenn überhaupt".
Dabeii geht es um den halben Anteil also um 4000 € von 8000
und ich habe an TE - nicht dir - geantwortet
Zitat von: Ratlos am 26. April 2022, 12:05:23Warum sollte das Sozialamt den Anteil (4000 €) des Sohnes übernehmen.
Es geht um die Abzahlung für einen Kredit den die Schwester aufgenommen hat.
und um eine fast schon Luxusbeerdigung. Wer die veranlasst hat zahlt auch.
Und wenn du die weiteren Beiträge liest siehst du was eine Sozialbestattung durch das Amt ist und TE ... wenn überhaupt...) nur einen geringen Zuschuss von ca. 1000 € bekommen kann - nicht muss!
Wenn er ALG 2 Empfänger ist hat das Sozialamt damit nicht zu tun.
Und das JC hat damit ebenfalls gar nichts zu tun und wird ganz bestimmt kein Darlehen für einen Beerdigungsanteil bewilligen, der zur Teil-Tilgung eines laufenden Kredits von 8000 € benötigt wird.
Abgesehen davon müsste so ein Darlehen dinglich gesichert werden und die Abzahlungszeit würde fast 7 Jahre betragen bei 50 € monatlich.
Zitat von: Ratlos am 26. April 2022, 16:06:07Wenn er ALG 2 Empfänger ist hat das Sozialamt damit nicht zu tun.
Ist mir neu, kannst du mal Erklären warum nicht?
:weisnich:
Auch wenn es nur ein kleiner Betrag wäre, dies würde meiner Schwester schon weiter helfen. Sie arbeitet nicht sondern nur ihr Ehemann. Meine Schwester hat 2 Kinder die auch nicht einmal Volljährig sind. (Wenn das überhaupt zur Debatte steht).
Mein Vater ist vor Ostern verstorben und die Beerdigung mit der Urne und Gästen war genau am Dienstag, gleich nach Ostermontag. Wenn ich vorher etwas beantragen hätte müssen, wäre das auch zeitlich nie gegangen, denn sowas kann man ja nicht einfach aufschieben.
Doch nun habe ich wieder eine Frage? Wenn das Sozialamt nicht zuständig ist, wer dann, der JC? Da bekommt man mit Glück ein Kredit, dass würde mir und meiner Schwester schon helfen wenn sie von den Kosten einen Teil übernehmen könnten.
Gibt es in dieser Hinsicht keine Fälle die im Internet kursieren? Leider habe ich nichts gefunden aber vielleicht weiß ja jemand von Euch noch etwas, alle Ratschläge sind wertvoll. :mail:
Zitat von: Ingo 2014 am 26. April 2022, 16:35:26wer dann, der JC?
Hatten wir schon klares NEIN.
Weil du Hartz IV bekommst evtl. etwas vom Sozialamt, hängt von mehreren Faktoren ab.
Da ist sonst keiner der was Übernimmt, ihr müsst das selbst klären.
Zitat von: Kopfbahnhof am 26. April 2022, 16:32:29Ist mir neu, kannst du mal Erklären warum nicht?
Ich versuche es mal kurz und bündig:
TE ist ALG 2-Bezieher (nehme ich mal an)
Eine gesetzliche Zahlungspflicht für den ALG2-TE besteht wegen Vermögenslosigkeit nicht, nur eine moralische Pflicht gegenüber der Schwester für den halben Anteil.
Die wohl arbeitende Schwester hat 8000 Kredit zur Deckung aller Beerdigungskosten aufgenommen und für diesen Kredit haftet nur sie allein.
Das ergibt sich aus dem Kreditvertrag.
Warum also sollte JC oder Sozialamt ein Darlehen geben, wenn keine gesetzliche Zahlungsverpflichtung des TE vorliegt?
Und zudem das Darlehen für eine Teil-Tilgung eines auf den Namen der Schwester laufenden Kredits benötigt wird.
Die moralische Seite interessiert kein Amt.
Zitat von: Ingo 2014 am 26. April 2022, 16:35:26Sie arbeitet nicht sondern nur ihr Ehemann.
Noch besser. Dann läuft der Kredit entweder auf den Ehemann oder er hat eine Bürgschaft übernommen, oder sonstige Sicherheiten gestellt.
Dann geht überhaupt nichts.
Zitat von: Ingo 2014 am 26. April 2022, 16:35:26Wenn ich vorher etwas beantragen hätte müssen, wäre das auch zeitlich nie gegangen,
Beerdigungskosten kann man nachträglich beantragen.
Zitat von: Ingo 2014 am 26. April 2022, 16:35:26Wenn das Sozialamt nicht zuständig ist, wer dann, der JC? Da bekommt man mit Glück ein Kredit,
Da ist keiner der beiden zuständig - ich wünsche dir dass ich falsch liege.
Wovon hat der Verstorbene eigentlich gelebt. Rentner? Sozialempfänger?
Unterstützung zu Beerdigungskosten durch das Sozialamt hat nichts mit Grundsicherung im Alter (4. Kapitel) oder Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel)zu tun.
Die Rechtsgrundlage ist §74 SGB XII, welcher zu Hilfen in anderen Lebenslagen (9. Kapitel) gehört. Dennoch erfolgt eine Prüfung der Höhe, Zumutbarkeit und ob überhaupt ein Bedarf besteht. Den sehe ich hier nicht, da schon alles bezahlt wurde. Private Schulden sind irrelevant.
Das Sozialamt ist sehr wohl zuständig. Die Rechtslage verdeutlicht am ehesten diese Rechtsprechung:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-31070?hl=true
Zitat von: Yavanna am 26. April 2022, 17:55:18Dennoch erfolgt eine Prüfung der Höhe, Zumutbarkeit und ob überhaupt ein Bedarf besteht. Den sehe ich hier nicht, da schon alles bezahlt wurde. Private Schulden sind irrelevant.
Genauso sehe ich das auch denn es ist und bleibt ein privater Kreditvertrag
Das LSG in der von mir verlinkten Entscheidung sieht das anders:
ZitatDer Anspruch auf ,,Übernahme" der Bestattungskosten richtet sich dabei auf Zahlung der erforderlichen Bestattungskosten an den Leistungsempfänger, gleich, ob die Forderung des Bestattungsunternehmens bereits beglichen oder aber nur fällig sein sollte.
Zitat von: Flip am 26. April 2022, 18:03:37Der Anspruch auf ,,Übernahme" der Bestattungskosten richtet sich dabei auf Zahlung der erforderlichen Bestattungskosten
Das wären dann wie ich schon geschrieben habe ca. 1000 € denn eine Sozialbestattung liegt bei ca. 2000 €.
Freu mich für den TE wenn du recht hast.
Persönlich denke ich dass das Amt nichts zahlt. Der Kredit von 8000 € ist ja bereit stehendes Mittel.
Die Geschwister waren auch nicht gezwungen einen Kredit aufzunehmen.
Gönne dem TE einen guten Zuschuss.
Ja meine Güte, ich versuche nur meine Schwester zu entlasten, es ist schon beschämend wenn vom Sohn nichts kommt.
Ich versuche noch mein Glück, doch ich sehe auch dabei keinen großen Erfolg.
ZitatWovon hat der Verstorbene eigentlich gelebt. Rentner? Sozialempfänger?
..Rentner, den ganzen Tag gearbeitet und eine kleine Rente, wenn ich zurück schaue was mein Vater als Kraftfahrer und Kücheneinbau alles geleistet hat, kann ich Euch nun einen Tipp hoffentlich geben, versichert Euch Privat dazu.
:yes:
Du möchtest deine Schwester entlasten, in dem der Steuerzahler, der deinen Vater nicht kennt, dafür aufkommen soll. Such dir einen 450 Eurojob und gebe deiner Schwester jeden Monat das, was das JC nicht behält. Wenn man kein Geld hat, kann man keine Beerdigung für 8.000 Euro ausrichten.
Ein Antrag auf Übernahme des Sozialteils der Beerdigungskosten kostet nichts.
Den würde ich - wie ich bereits geschrieben habe - IMMER stellen.
Eine Ablehnung muss begründet werden und die kannst du dann mal zur Prüfung hier rein stellen.
Den Antrag solltet ihr aber beide stellen, da beide vermögenslos sind.
Deine Schwester ist Hausfrau (2 Kinder) und ohne Einkommen, du selbst hast nur ALG 2.
Damit müsstet ihr beide den Zuschuss eigentllich erhalten.Auf den restlichen Kosten bleibt ihr auf alle Fälle sitzen.
Allerdings sehe ich auch eine große Schwierigkeit:
Als Hausfrau ohne Einkommen wird deine Schwester keinen 8000-Kredit blanco erhalten haben. Also müsste der "Verdiener" ihr Ehemann mit involviert sein. Der ist als Schwiegersohn zwar nicht "beerdigungspflichtig" aber wenn er zusammen mit deiner Schwester den Kreditvertrag unterschrieben hat, kann man das durchaus so auslegen dass der Schwiegersohn die teure Beerdigung ausgerichtet hat.
Zumal die Kredittilgung aus seinem alleinigen Lohn erfolgt.
Ob ihr zwei aus dieser Konstellation dann Zuschüsse bekommt, daran habe ich große Zweifel. Aber einen Versuch ist es allemal wert! - Viel Glück wünsche ich Euch