Beerdigungskosten Übernahme

Begonnen von Ingo 2014, 24. April 2022, 17:51:28

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Ingo 2014

Also hier wurde bisher fast nur besprochen wer hier teuer und billig ist, ich spreche von insgesamt an Kosten und nicht nur das Grab, sorry wenn ich mich falsch ausgedrückt hatte, die Dauer des Grabes geht 20 Jahre lang und es war einfach so teuer alles zusammen.
Also bleibt mir nur  der weg zum Sozialamt, oder?

Ratlos

#16
Lese mal meine Antwort Nr. 14. Wünsche dir dass ich mich täusche - glaube ich aber nicht
Den so genannten "Leichenschmaus" danach zahlt schon mal keiner.

justine1992

Zitat von: Ingo 2014 am 26. April 2022, 13:41:26Also bleibt mir nur  der weg zum Sozialamt, oder?
Ihr hättet vorher besprechen müssen, wie viel Ihr Euch leisten könnt. Jetzt kannst Du - am erfolgversprechendsten - Deine Schwester um einen Kredit bitten.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Ratlos

#18
Zitat von: justine1992 am 26. April 2022, 14:18:16- am erfolgversprechendsten - Deine Schwester um einen Kredit bitten.
Die hat doch für Beerdigungskosten schon einen 8.000 € Kredit am laufen.


Kopfbahnhof

Zitat von: Ingo 2014 am 26. April 2022, 13:41:26sorry wenn ich mich falsch ausgedrückt hatte,
Für mich hast du das nicht, bin von Anfang an davon ausgegangen 8000€ für alles.

Ob du was vom Sozialamt dazu bekommst, weiß hier niemand.
Das musst du am besten dort Erfragen.
Keiner kennt die genauen Umstände, in deinem pers. Bereich.

Wird schwierig sein, da die Schwester ja schon Bezahlt hat.
Gab es etwas zu Erben, dann steht dir davon sicherlich die Hälfte zu und könnte, mit den Kosten verrechnet werden.
Wenn es nichts gab, bleibt nur das mit deiner Schwester zu klären.

Flip

ZitatWarum sollte das Sozialamt den Anteil (4000 €) des Sohnes übernehmen.

Wo habe ich das geschrieben? Meine Antwort bezog sich auf den vorherigen Beitrag, wonach ein Darlehen beim Jobcenter möglich sein sollte.

Ich habe nicht geschrieben, dass er 4000 Euro vom Sozialamt bekommt. Du verstehst doch, was "wenn überhaupt" bedeutet?

Ratlos

Ist doch alles korrekt! Du hast geschrieben "..Sozialamt... wenn überhaupt".
Dabeii geht es um den halben Anteil also um 4000 € von 8000
und ich habe an TE - nicht dir - geantwortet

Zitat von: Ratlos am 26. April 2022, 12:05:23Warum sollte das Sozialamt den Anteil (4000 €) des Sohnes übernehmen.
Es geht um die Abzahlung für einen Kredit den die Schwester aufgenommen hat.
und um eine fast schon Luxusbeerdigung. Wer die veranlasst hat zahlt auch.

Und wenn du die weiteren Beiträge liest siehst du was eine Sozialbestattung durch das Amt ist und TE ... wenn überhaupt...) nur einen geringen Zuschuss von ca. 1000 € bekommen kann - nicht muss!

Wenn er ALG 2 Empfänger ist hat das Sozialamt damit nicht zu tun.
Und das JC hat damit ebenfalls gar nichts zu tun und wird ganz bestimmt kein Darlehen für einen Beerdigungsanteil bewilligen, der zur Teil-Tilgung eines laufenden Kredits von 8000 € benötigt wird.
Abgesehen davon müsste so ein Darlehen dinglich gesichert werden und die Abzahlungszeit würde fast 7 Jahre betragen bei 50 € monatlich.

Kopfbahnhof

Zitat von: Ratlos am 26. April 2022, 16:06:07Wenn er ALG 2 Empfänger ist hat das Sozialamt damit nicht zu tun.
Ist mir neu, kannst du mal Erklären warum nicht?

Ingo 2014

:weisnich:
Auch wenn es nur ein kleiner Betrag wäre, dies würde meiner Schwester schon weiter helfen. Sie arbeitet nicht sondern nur ihr Ehemann. Meine Schwester hat 2 Kinder die auch nicht einmal Volljährig sind. (Wenn das überhaupt zur Debatte steht).
Mein Vater ist vor Ostern verstorben und die Beerdigung mit der Urne und Gästen war genau am Dienstag, gleich nach Ostermontag. Wenn ich vorher etwas beantragen hätte müssen, wäre das auch zeitlich nie gegangen, denn sowas kann man ja nicht einfach aufschieben.
Doch nun habe ich wieder eine Frage? Wenn das Sozialamt nicht zuständig ist, wer dann, der JC? Da bekommt man mit Glück ein Kredit, dass würde mir und meiner Schwester schon helfen wenn sie von den Kosten einen Teil übernehmen könnten.
Gibt es in dieser Hinsicht keine Fälle die im Internet kursieren? Leider habe ich nichts gefunden aber vielleicht weiß ja jemand von Euch noch etwas, alle Ratschläge sind wertvoll. :mail:

Kopfbahnhof

Zitat von: Ingo 2014 am 26. April 2022, 16:35:26wer dann, der JC?
Hatten wir schon klares NEIN.
Weil du Hartz IV bekommst evtl. etwas vom Sozialamt, hängt von mehreren Faktoren ab.

Da ist sonst keiner der was Übernimmt, ihr müsst das selbst klären.

Ratlos

#25
Zitat von: Kopfbahnhof am 26. April 2022, 16:32:29Ist mir neu, kannst du mal Erklären warum nicht?
Ich versuche es mal kurz und bündig:

TE ist ALG 2-Bezieher (nehme ich mal an)
Eine gesetzliche Zahlungspflicht für den ALG2-TE besteht wegen Vermögenslosigkeit nicht, nur eine moralische Pflicht gegenüber der Schwester für den halben Anteil.

Die wohl arbeitende Schwester hat 8000 Kredit zur Deckung aller Beerdigungskosten aufgenommen und für diesen Kredit haftet nur sie allein.
Das ergibt sich aus dem Kreditvertrag.

Warum also sollte JC oder Sozialamt ein Darlehen geben, wenn keine gesetzliche Zahlungsverpflichtung des TE vorliegt?
Und zudem das Darlehen für eine Teil-Tilgung eines auf den Namen der Schwester laufenden Kredits benötigt wird.
Die moralische Seite interessiert kein Amt.

Zitat von: Ingo 2014 am 26. April 2022, 16:35:26Sie arbeitet nicht sondern nur ihr Ehemann.
Noch besser. Dann läuft der Kredit entweder auf den Ehemann oder er hat eine Bürgschaft übernommen, oder sonstige Sicherheiten gestellt.
Dann geht überhaupt nichts.
Zitat von: Ingo 2014 am 26. April 2022, 16:35:26Wenn ich vorher etwas beantragen hätte müssen, wäre das auch zeitlich nie gegangen,
Beerdigungskosten kann man nachträglich beantragen.
Zitat von: Ingo 2014 am 26. April 2022, 16:35:26Wenn das Sozialamt nicht zuständig ist, wer dann, der JC? Da bekommt man mit Glück ein Kredit,
Da ist keiner der beiden zuständig - ich wünsche dir dass ich falsch liege.

Wovon hat der Verstorbene eigentlich gelebt. Rentner? Sozialempfänger?

Yavanna

Unterstützung zu Beerdigungskosten durch das Sozialamt hat nichts mit Grundsicherung im Alter (4. Kapitel) oder Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel)zu tun.
Die Rechtsgrundlage ist §74 SGB XII, welcher zu Hilfen in anderen Lebenslagen (9. Kapitel) gehört. Dennoch erfolgt eine Prüfung der Höhe, Zumutbarkeit und ob überhaupt ein Bedarf besteht. Den sehe ich hier nicht, da schon alles bezahlt wurde. Private Schulden sind irrelevant.

Flip

Das Sozialamt ist sehr wohl zuständig. Die Rechtslage verdeutlicht am ehesten diese Rechtsprechung:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-31070?hl=true

Ratlos

Zitat von: Yavanna am 26. April 2022, 17:55:18Dennoch erfolgt eine Prüfung der Höhe, Zumutbarkeit und ob überhaupt ein Bedarf besteht. Den sehe ich hier nicht, da schon alles bezahlt wurde. Private Schulden sind irrelevant.
Genauso sehe ich das auch denn es ist und bleibt ein privater Kreditvertrag

Flip

Das LSG in der von mir verlinkten Entscheidung sieht das anders:

ZitatDer Anspruch auf ,,Übernahme" der Bestattungskosten richtet sich dabei auf Zahlung der erforderlichen Bestattungskosten an den Leistungsempfänger, gleich, ob die Forderung des Bestattungsunternehmens bereits beglichen oder aber nur fällig sein sollte.