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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Pama am 17. Mai 2022, 16:41:35

Titel: Wohnungsbesuch durch JB
Beitrag von: Pama am 17. Mai 2022, 16:41:35
Hallo,

Nach 1,5 Jahre ALG2 möchte das Jobcenter das untervermietete Zimmer in Augenschein nehmen.

Es sind keine Anträge oder ähnliches gestellt worden die dieses begründe könnten.


Soweit mir bekannt hat das JB kein Recht auf ein Hausbesuch.

Zudem möchte ich auch nicht das die Vermieterin erfährt das ich ALG2 beziehe.

Gibt es eine Rechtsgrundlage auf ein Hausbesuch ?


Titel: Aw: Wohnungsbesuch durch JB
Beitrag von: Kopfbahnhof am 17. Mai 2022, 16:59:59
Wenn es irgendeinen Verdacht gibt, kann das JC zum Hausbesuch kommen.

Meistens dann, wenn ein Leistungsmissbrauch vermutet wird.

Haben die eine Begründung mitgeliefert, warum der Besuch notwendig ist?
Titel: Aw: Wohnungsbesuch durch JB
Beitrag von: Pama am 17. Mai 2022, 17:41:39
Nein, die haben nur mitgeteilt das die Sachbearbeiterin die Prüfung angeordnet hat, ohne jegliche Begründung.

Aber auch gleichzeitig im Schriftsatz mitgeteilt das ich diesen Hausbesuch nicht zustimmen muss.

Zum anderen wird nur 1 Zimmer vermietet, keine Wohnung.

Mietvertrag sowie eine Mietbescheinigung liegt dem JB vor.

Die Kosten sind auch bisher immer bewilligt worden.





Titel: Aw: Wohnungsbesuch durch JB
Beitrag von: Kopfbahnhof am 17. Mai 2022, 18:04:18
Na dann brauchst du sie ja auch nicht unbedingt rein lassen.

Es muss ja einen Grund geben und wenn nicht, einfach mal so weil ein SB es meint ist nichts mit Hausbesuch.

Sollten sie darauf bestehen, müssen sie es auch Begründen warum der Besuch so Notwendig sein soll.
Titel: Aw: Wohnungsbesuch durch JB
Beitrag von: Flip am 17. Mai 2022, 18:17:23
Das geht doch offensichtlich schon länger:

https://hartz.info/index.php?topic=124545.0#msg1452064

Und da aus dem Vermieter (männlich) bereits in den anderen Thread zwischenzeitlich eine Vermieterin wurde, es anscheinend keinen Untermietvertrag gibt, geht es wohl darum, ob hier eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt.
Titel: Aw: Wohnungsbesuch durch JB
Beitrag von: Pama am 17. Mai 2022, 20:42:49
Die Vermieterin ist die Eigentümerin der Wohnung, es besteht ein Mietvertrag zwischen Vermieterin und Mieter.

Eine Bedarfsgemeinschaft könne man in jeden Fall ,,vermuten".

Das könnte man auch zwischen einen Vermieter und Mieter vermuten, vielleicht sind beide ja schwul.
Titel: Aw: Wohnungsbesuch durch JB
Beitrag von: EinMensch22 am 18. Mai 2022, 18:31:18
Ich lasse keinen JC Mitarbeiter in meine Wohnung, aus dem einfachen Grund, je mehr dieses JC weiß umso schlimmer und werden die, das Ziel ist die Sanktionierung und nur darum geht es bei so ziemlich allem, was das Jobcenter treibt. Sachaufklärung, tschuldigung, ich muss da lachen. Was soll denn angeblich nicht geklärt sein ?
Fragt doch mal spaßeshalber nach und ich denke das beantwortet dir keiner, warum nicht, weil es selten um Sachaufklärung geht, Sanktionierung ist das erklärte Ziel. Gefördert wird nichts, gefordert auch nichts, sich klar auszudrücken wird regelmäßig so lange vermieden, bis man die SB dazu zwingt. Es ist eine Verarsche, gibt es keine Gründe werden irgendwelche Gründe erfunden, konstruiert, Geld gestrichen, weil das JC weiß, dass niemand sie in die Schranken weist. Egal ob nun Datenschutz oder Reccht alles wird gebeugt bis zum kotzen.
Ergo geht es um Machtmißbrauch und nicht darum um irgendwelche Sachverhalte aufzuklären.
Das Zimmer in Augenschein nehmen, aha... klarer geht es nicht :-))))
Vor der Tür stehen lassen, solange es keinen Termin gibt die beste Möglichkeit gar nicht aufmachen. Gibt es einen Termin, dann fällt einem sicherlich ein, wie man den verhindern kann :-))))
Titel: Aw: Wohnungsbesuch durch JB
Beitrag von: jens123 am 18. Mai 2022, 19:09:16
Zitat von: Pama am 17. Mai 2022, 17:41:39... Aber auch gleichzeitig im Schriftsatz mitgeteilt das ich diesen Hausbesuch nicht zustimmen muss...
Die kannst du wegtreten lassen. Da sie selbst schreiben, dass du zustimmen musst, ist das übergriffiges Handeln. Die Unverletzlichkeit der Wohnung gilt auch für Arbeitslose.

Ich würde das 100% unterbinden, solange keine klare gesetzliche Grundlage genannt wird, die das zwingend macht. Und die haben sie ja nicht; deshalb schreiben sie im Nebenensatz, dass man nicht zustimmen muss. Dummfang.

Mit etwas Pech kommt man in Teufels Küche, und die finden irgendeinen sinnlosen Aufhänger für ihre Hauptbeschäftigung dem Hartzer böses Tun vorzuwerfen.

Ich würde einfach schreiben (ohne Begründung!!!), dass ich dem nicht zustimme. Fertig.
Titel: Aw: Wohnungsbesuch durch JB
Beitrag von: Pama am 18. Mai 2022, 19:23:36
Ich habe den erstmal mitgeteilt das keine Notwendigkeit meinerseits erkennbar ist.

Und die mögen bitte in schriftlicher Form begründen warum ein Hausbesuch notwendig sei.

Einmensch22:

Da bin ich voll deiner Meinung.
Titel: Aw: Wohnungsbesuch durch JB
Beitrag von: jens123 am 18. Mai 2022, 19:42:24
Kleiner Tipp: Frage einfach nach der "gesetzliche Grundlage". Das ist banal, aber wirkungsvoll. Von den Meisten wird man nie wieder etwas hören...
Titel: Aw: Wohnungsbesuch durch JB
Beitrag von: Fettnäpfchen am 19. Mai 2022, 16:21:12
Pama

Zitat von: Pama am 18. Mai 2022, 19:23:36Und die mögen bitte in schriftlicher Form begründen warum ein Hausbesuch notwendig sei.
:ok:
Für dich ist der Link unten genauso interessant!

EinMensch22

Zitat von: EinMensch22 am 18. Mai 2022, 18:31:18Vor der Tür stehen lassen, solange es keinen Termin gibt die beste Möglichkeit gar nicht aufmachen. Gibt es einen Termin, dann fällt einem sicherlich ein, wie man den verhindern kann :-))))
Hättest du mehr Ahnung wüsstest du das ein Termin uninteressant ist.
Lies dich doch mal ein bißerl im unten stehenden Thread ein damit Dir
klarer wird was wirklich Sache mit dem Hausbesuch ist.
VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE (http://hartz.info/index.php?topic=36238.0)

MfG FN
Titel: Aw: Wohnungsbesuch durch JB
Beitrag von: Pama am 28. Mai 2022, 19:33:52
So anbei das schreiben des Jobcenter...



[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Wohnungsbesuch durch JB
Beitrag von: Spritzenhalter am 28. Mai 2022, 19:53:52
Der Hauptmieter erteilt diesen Leuten Hausverbot und dann sollen sie verschwinden.
Titel: Aw: Wohnungsbesuch durch JB
Beitrag von: Schmidtchen am 29. Mai 2022, 00:27:44
Ich würde nur so handeln, wenn ich mir absolut sicher wäre, dass ich und der Hauptmieter in Zusammenarbeit mit der Vermieterin alles richtig gemacht habe.
Irgend etwas ist da vielleicht nicht richtig gemeldet worden und deshalb haken die jetzt nach. Ist ja vielleicht nur ein Missverständnis und ich persönlich würde das dann lieber ausräumen, als auf mein Recht zu bestehen und immer wieder so stressige Briefe zu bekommen.

Wo ist denn das Problem, wenn alles korrekt ist? Demnächst gibt es vielleicht eine Situation, wo du dringend etwas vom Sachbearbeiter benötigst und dann erinnert er sich, wie er vor der Tür stehen gelassen wurde.....

Konfrontation ohne Grund ist so gar nicht meins.
Titel: Aw: Wohnungsbesuch durch JB
Beitrag von: Pama am 29. Mai 2022, 08:11:21
@schmidtchen

Der Mietvertrag läuft zwischen mir und der Eigentümerin.

Es gibt hier kein Hauptmieter.

Zum anderen besteht auch keine Bedarfsgemeinschaft.

Titel: Aw: Wohnungsbesuch durch JB
Beitrag von: Kopfbahnhof am 29. Mai 2022, 17:37:03
Zitat von: Pama am 29. Mai 2022, 08:11:21Zum anderen besteht auch keine Bedarfsgemeinschaft.
Woran das JC evtl. aber Zweifel hat.
Schon der Punkt, es wird nur ein Zimmer Vermietet, ist etwas seltsam.
Oder es steht was zur Nutzung der anderen Räume mit im Untermietvertrag?

Zitat von: Pama am 29. Mai 2022, 08:11:21gibt hier kein Hauptmieter
In dem Fall wäre das die Eigentümerin der Wohnung.

Möglich das JC hat Probleme mit dem "Mietvertrag" weil nicht klar genug?
Titel: Aw: Wohnungsbesuch durch JB
Beitrag von: Pama am 29. Mai 2022, 17:55:57
Warum ist eine Zimmer Vermietung in einer Hauptstadt wie Hamburg seltsam ?

Und die Zweifel mit dem Mietvertrag und der Mietbescheinigung kommen nach über 1 Jahr ?

Zweifel kann man in dieser Welt über alles, dafür ist jedoch nach der Gesetzeslage kein Spielraum.
Titel: Aw: Wohnungsbesuch durch JB
Beitrag von: Kopfbahnhof am 29. Mai 2022, 18:02:05
Zitat von: Pama am 29. Mai 2022, 17:55:57Warum ist eine Zimmer Vermietung
Weil man in der Regel, auch die anderen Räume anteilig mit nutzt, wie Küche und Bad z.B.

Zitat von: Pama am 29. Mai 2022, 17:55:57kommen nach über 1 Jahr ?
Ich kenne den Vertrag nicht und dem JC ist es evtl. erst jetzt Aufgefallen?
Immerhin war es zu Corona Zeiten auch schwierig mit Hausbesuch.

Zitat von: Pama am 29. Mai 2022, 17:55:57dafür ist jedoch nach der Gesetzeslage kein Spielraum
Wenn die Zweifel beim JC berechtigt sind, dürfen sie einen Hausbesuch machen.
Oder stellen eben dann die Leistungen komplett ein, auch das dürfen sie leider machen.
Titel: Aw: Wohnungsbesuch durch JB
Beitrag von: Pama am 29. Mai 2022, 18:07:05
Das Problem hatte ich schon damals mit der Sachbearbeiterin, nachdem die Zuständigkeit des Job Center sich geändert hat, am Ende über eine dienstbeschwerde hat man sich bei mir entschuldigt und due Zahlungen fort geführt.

@ Kopfbahnhof
Nach meinen Kenntnissen gibt es kein Gesetz für ein Hausbesuch.falls du den kennst bitte mitteilen

Es sei man stellt Anträge auf Möbel etc.da möchte das Jb es natürlich prüfen und in Augenschein nehmen.

Zum Thema Nutzung anderer Räume,in einer WG Nutzen alle auch andere Räume wie Küche und Bad , trotzdem ist es keine bedarfsgemeinschaft da jeder für sich selbst verantwortlich ist.
Titel: Aw: Wohnungsbesuch durch JB
Beitrag von: Kopfbahnhof am 29. Mai 2022, 18:13:57
Zitat von: Pama am 29. Mai 2022, 18:07:05trotzdem ist es keine bedarfsgemeinschaft
Ist es ja auch nicht, schreibt ja hier keiner.

Zitat von: Pama am 29. Mai 2022, 18:07:05gibt es kein Gesetz für ein Hausbesuch
Nein man kann den Verweigern, mögliche Konsequenz ist halt dann die Leistungseinstellung.
Titel: Aw: Wohnungsbesuch durch JB
Beitrag von: Pama am 29. Mai 2022, 18:34:27
Der Hauptmietvertrag spricht schon gegen eine bedarfsgemeinschaft.

In den meisten Fällen gibt es ein untermietvertrag, da wäre eventuell eine Vermutung berechtigt. Aber auch nur eventuell denn wieviele Menschen leben heutzutage in einer WG.


Titel: Aw: Wohnungsbesuch durch JB
Beitrag von: Kopfbahnhof am 29. Mai 2022, 19:01:19
Zitat von: Pama am 29. Mai 2022, 18:34:27Der Hauptmietvertrag
Die Eigentümerin wohnt selbst in dieser Wohnung.

Wie soll es da für ein Zimmer, einen Hauptmietvertrag geben?

Sie kann es max. Untervermieten, was braucht es dazu einen Untermietvertrag.
Titel: Aw: Wohnungsbesuch durch JB
Beitrag von: Ellen_Alien am 29. Mai 2022, 19:05:56
Zitat von: Kopfbahnhof am 29. Mai 2022, 19:01:19
Zitat von: Pama am 29. Mai 2022, 18:34:27Der Hauptmietvertrag
Die Eigentümerin wohnt selbst in dieser Wohnung.

Wie soll es da für ein Zimmer, einen Hauptmietvertrag geben?

Sie kann es max. Untervermieten, was braucht es dazu einen Untermietvertrag.
Ähm? Wenn die Wohnung selbst nicht gemietet ist, kann das Zimmer nicht untervermietet werden.
Titel: Aw: Wohnungsbesuch durch JB
Beitrag von: Kopfbahnhof am 29. Mai 2022, 19:16:57
Zitat von: Ellen_Alien am 29. Mai 2022, 19:05:56kann das Zimmer nicht untervermietet werden
Es kann beides sein Mietvertrag oder Untermietvertrag
Titel: Aw: Wohnungsbesuch durch JB
Beitrag von: Hary am 29. Mai 2022, 19:36:15
Im Grunde ist die Frage nach einer gesetzlichen Grundlage ja Quatsch und führt zu nichts. Die Tatsache ist nun einmal das ein Jobcenter hier vor Ort etwas prüfen möchte und dies angekündigt hat. Wenn der Sachbearbeiter dann vor der Tür steht muss man ihn selbstverständlich nicht hinein lassen, dann wird das Jobcenter jedoch die Leistung einstellen weil ein Sachverhalt nicht geprüft werden konnte. Gegen diese Einstellung kann man dann juristisch vorgehen. Die Aussichten auf Erfolgt sind dann abhängig vom Fall, Verdacht und Richter.

Also um es zusammenzufassen: Du wirst den Sachbearbeiter sofern du weiterhin Leistungen willst wohl rein lassen müssen, nicht weil es eine Pflicht dazu gibt, sondern weil es in deinem Interesse ist. Suche dir einen Beistand der bei der Begehung anwesend ist und im Zweifel als Zeuge verfügbar ist.
Titel: Aw: Wohnungsbesuch durch JB
Beitrag von: Pama am 29. Mai 2022, 20:04:05
Kopfbahnhof:

Wer sagt den das die Eigentümerin in der Wohnung Lebt ? Nur weil es ihr Eigentum ist kann dadraus nicht geschlossen werden das Sie dort wohnhaft ist oder ?

Zum anderen wenn ich als Eigentümer ein Zimmer vermiete dann ist es kein untermietvertrag sondern ein hauptmietvertrag unabhängig davon ob ich in der Wohnung lebe oder nicht.
Titel: Aw: Wohnungsbesuch durch JB
Beitrag von: Kopfbahnhof am 29. Mai 2022, 20:07:33
Zitat von: Pama am 29. Mai 2022, 20:04:05das die Eigentümerin in der Wohnung Lebt ?
Tut sie nicht?
Zitat von: Pama am 29. Mai 2022, 20:04:05eine Wohnung vermiete
Ich denke hier geht es um ein Zimmer?

Langsam wird es seltsam, darum wohl auch das Begehren vom JC.
Titel: Aw: Wohnungsbesuch durch JB
Beitrag von: Pama am 29. Mai 2022, 20:47:59
@kopfbahnhof

Schon mal etwas von bsp. gehört ?

Ob sie da lebt oder nicht lebt ist völlig uninteressant.

Tatsache ist das ich ein Mietvertrag habe und die Kosten entstehen.

Das JB kann's sich denken was die wollen.

Und ja es ist total seltsam.

Wieder mal eine Aussage die in die Toilette gehört.

Titel: Aw: Wohnungsbesuch durch JB
Beitrag von: justine1992 am 29. Mai 2022, 22:03:54
Zitat von: Pama am 17. Mai 2022, 16:41:35Hallo,

Nach 1,5 Jahre ALG2 möchte das Jobcenter das untervermietete Zimmer in Augenschein nehmen.

Es sind keine Anträge oder ähnliches gestellt worden die dieses begründe könnten.


Soweit mir bekannt hat das JB kein Recht auf ein Hausbesuch.

Zudem möchte ich auch nicht das die Vermieterin erfährt das ich ALG2 beziehe.

Gibt es eine Rechtsgrundlage auf ein Hausbesuch ?



Das weißt Du ja inzwischen. Also ist das Thema erledigt?
Titel: Aw: Wohnungsbesuch durch JB
Beitrag von: MagnaCharta am 30. Mai 2022, 09:13:15
Das Jobcenter will hier also eine Beziehung konstruieren, um so Geld zu sparen. Man muss die nicht reinlassen; abgesehen davon ist ein Besuch ungeeignet, um das festzustellen.
Titel: Aw: Wohnungsbesuch durch JB
Beitrag von: Fettnäpfchen am 30. Mai 2022, 17:15:20
Pama

Zitat von: Pama am 29. Mai 2022, 17:55:57Und die Zweifel mit dem Mietvertrag und der Mietbescheinigung kommen nach über 1 Jahr ?
So etwas wird nur gemacht wenn das JC eine VuE vermutet.

Daher:
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Mai 2022, 16:21:12VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
und hier hat User CCR eine Nachbesserung vorgenommen weil z.B.: der Link zur BA Seite mit dem Leitfaden nicht mehr existiert. Auch nicht der von Ihm gesetzte Link aber dafür ein You Tube Video (so was schau ich aber nicht an). Zu finden ganz am Schluss als Beitrag Nr. 87

MfG FN
Titel: Aw: Wohnungsbesuch durch JB
Beitrag von: EinMensch22 am 03. Juni 2022, 17:53:23
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Mai 2022, 16:21:12
Zitat von: EinMensch22 am 18. Mai 2022, 18:31:18Vor der Tür stehen lassen, solange es keinen Termin gibt die beste Möglichkeit gar nicht aufmachen. Gibt es einen Termin, dann fällt einem sicherlich ein, wie man den verhindern kann :-))))
Hättest du mehr Ahnung wüsstest du das ein Termin uninteressant ist.
Lies dich doch mal ein bißerl im unten stehenden Thread ein damit Dir
klarer wird was wirklich Sache mit dem Hausbesuch ist.
VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE (http://hartz.info/index.php?topic=36238.0)

MfG FN
Ich brauche da gar keine Ahnung, weil in meine Wohnung kommen die SB vom JC nicht rein, egal, was die ihrer Meinung nach prüfen möchten.

Was mir persönlich stinkt ist, dass obwohl, zumindest laut dem von dir angegebenen Link "Hausbesuche grundlagenlos und ungesetzlich sind" sich, doch so viele JC sich nicht an Gesetze halten und immer wieder neu versucht wird Sozialgeldempfänger zu drangsalieren mit unzähligen Dingen, die lt. Gesetz (Datenschutz etc.)
nicht erlaubt sind.
Der Staat sollte diese Buden endlich schließen.
Titel: Aw: Wohnungsbesuch durch JB
Beitrag von: OLD-MAN am 03. Juni 2022, 18:15:42
Zitat von: EinMensch22 am 03. Juni 2022, 17:53:23Was mir persönlich stinkt

...und mir stinkt es, das es eine unbestimmte Anzahl LB gibt, die möglicherweise unberechtigt Leistungen abgreifen, die Ihnen nicht zustehen. Bestes Beispiel ist das Thema: VuE! Eine "never ending Story!"

Aber in allen Bereichen des Miteinander gibt es einen bestimmten Protzentsatz Bürger*innen, die sich eben nicht an die Gesetze halten, damit müssen wir eben leben, ob es dir nun stinkt oder nicht!
Titel: Aw: Wohnungsbesuch durch JB
Beitrag von: Flip am 03. Juni 2022, 19:15:09
Zitat"Hausbesuche grundlagenlos und ungesetzlich sind"

Das stimmt ja auch nicht.

Im Gegenteil:

Zitat(1) Träger der Leistungen nach diesem Buch sind:
....

Zu ihrer Unterstützung können sie Dritte mit der Wahrnehmung von Aufgaben beauftragen; sie sollen einen Außendienst zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch einrichten.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__6.html
Titel: Aw: Wohnungsbesuch durch JB
Beitrag von: CCR am 03. Juni 2022, 22:08:43
Zitat von: Flip am 03. Juni 2022, 19:15:09Zu ihrer Unterstützung können sie Dritte mit der Wahrnehmung von Aufgaben beauftragen; sie sollen einen Außendienst zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch einrichten.
da sind dann Detektive gefragt mit Mindestlohn Bezahlung.  :lol: