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Wohnungsbesuch durch JB

Begonnen von Pama, 17. Mai 2022, 16:41:35

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0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Pama

Hallo,

Nach 1,5 Jahre ALG2 möchte das Jobcenter das untervermietete Zimmer in Augenschein nehmen.

Es sind keine Anträge oder ähnliches gestellt worden die dieses begründe könnten.


Soweit mir bekannt hat das JB kein Recht auf ein Hausbesuch.

Zudem möchte ich auch nicht das die Vermieterin erfährt das ich ALG2 beziehe.

Gibt es eine Rechtsgrundlage auf ein Hausbesuch ?



Kopfbahnhof

Wenn es irgendeinen Verdacht gibt, kann das JC zum Hausbesuch kommen.

Meistens dann, wenn ein Leistungsmissbrauch vermutet wird.

Haben die eine Begründung mitgeliefert, warum der Besuch notwendig ist?

Pama

Nein, die haben nur mitgeteilt das die Sachbearbeiterin die Prüfung angeordnet hat, ohne jegliche Begründung.

Aber auch gleichzeitig im Schriftsatz mitgeteilt das ich diesen Hausbesuch nicht zustimmen muss.

Zum anderen wird nur 1 Zimmer vermietet, keine Wohnung.

Mietvertrag sowie eine Mietbescheinigung liegt dem JB vor.

Die Kosten sind auch bisher immer bewilligt worden.






Kopfbahnhof

Na dann brauchst du sie ja auch nicht unbedingt rein lassen.

Es muss ja einen Grund geben und wenn nicht, einfach mal so weil ein SB es meint ist nichts mit Hausbesuch.

Sollten sie darauf bestehen, müssen sie es auch Begründen warum der Besuch so Notwendig sein soll.

Flip

Das geht doch offensichtlich schon länger:

https://hartz.info/index.php?topic=124545.0#msg1452064

Und da aus dem Vermieter (männlich) bereits in den anderen Thread zwischenzeitlich eine Vermieterin wurde, es anscheinend keinen Untermietvertrag gibt, geht es wohl darum, ob hier eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt.

Pama

Die Vermieterin ist die Eigentümerin der Wohnung, es besteht ein Mietvertrag zwischen Vermieterin und Mieter.

Eine Bedarfsgemeinschaft könne man in jeden Fall ,,vermuten".

Das könnte man auch zwischen einen Vermieter und Mieter vermuten, vielleicht sind beide ja schwul.

EinMensch22

Ich lasse keinen JC Mitarbeiter in meine Wohnung, aus dem einfachen Grund, je mehr dieses JC weiß umso schlimmer und werden die, das Ziel ist die Sanktionierung und nur darum geht es bei so ziemlich allem, was das Jobcenter treibt. Sachaufklärung, tschuldigung, ich muss da lachen. Was soll denn angeblich nicht geklärt sein ?
Fragt doch mal spaßeshalber nach und ich denke das beantwortet dir keiner, warum nicht, weil es selten um Sachaufklärung geht, Sanktionierung ist das erklärte Ziel. Gefördert wird nichts, gefordert auch nichts, sich klar auszudrücken wird regelmäßig so lange vermieden, bis man die SB dazu zwingt. Es ist eine Verarsche, gibt es keine Gründe werden irgendwelche Gründe erfunden, konstruiert, Geld gestrichen, weil das JC weiß, dass niemand sie in die Schranken weist. Egal ob nun Datenschutz oder Reccht alles wird gebeugt bis zum kotzen.
Ergo geht es um Machtmißbrauch und nicht darum um irgendwelche Sachverhalte aufzuklären.
Das Zimmer in Augenschein nehmen, aha... klarer geht es nicht :-))))
Vor der Tür stehen lassen, solange es keinen Termin gibt die beste Möglichkeit gar nicht aufmachen. Gibt es einen Termin, dann fällt einem sicherlich ein, wie man den verhindern kann :-))))

jens123

Zitat von: Pama am 17. Mai 2022, 17:41:39... Aber auch gleichzeitig im Schriftsatz mitgeteilt das ich diesen Hausbesuch nicht zustimmen muss...
Die kannst du wegtreten lassen. Da sie selbst schreiben, dass du zustimmen musst, ist das übergriffiges Handeln. Die Unverletzlichkeit der Wohnung gilt auch für Arbeitslose.

Ich würde das 100% unterbinden, solange keine klare gesetzliche Grundlage genannt wird, die das zwingend macht. Und die haben sie ja nicht; deshalb schreiben sie im Nebenensatz, dass man nicht zustimmen muss. Dummfang.

Mit etwas Pech kommt man in Teufels Küche, und die finden irgendeinen sinnlosen Aufhänger für ihre Hauptbeschäftigung dem Hartzer böses Tun vorzuwerfen.

Ich würde einfach schreiben (ohne Begründung!!!), dass ich dem nicht zustimme. Fertig.

Pama

#8
Ich habe den erstmal mitgeteilt das keine Notwendigkeit meinerseits erkennbar ist.

Und die mögen bitte in schriftlicher Form begründen warum ein Hausbesuch notwendig sei.

Einmensch22:

Da bin ich voll deiner Meinung.

jens123

Kleiner Tipp: Frage einfach nach der "gesetzliche Grundlage". Das ist banal, aber wirkungsvoll. Von den Meisten wird man nie wieder etwas hören...

Fettnäpfchen

Pama

Zitat von: Pama am 18. Mai 2022, 19:23:36Und die mögen bitte in schriftlicher Form begründen warum ein Hausbesuch notwendig sei.
:ok:
Für dich ist der Link unten genauso interessant!

EinMensch22

Zitat von: EinMensch22 am 18. Mai 2022, 18:31:18Vor der Tür stehen lassen, solange es keinen Termin gibt die beste Möglichkeit gar nicht aufmachen. Gibt es einen Termin, dann fällt einem sicherlich ein, wie man den verhindern kann :-))))
Hättest du mehr Ahnung wüsstest du das ein Termin uninteressant ist.
Lies dich doch mal ein bißerl im unten stehenden Thread ein damit Dir
klarer wird was wirklich Sache mit dem Hausbesuch ist.
VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE

MfG FN
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Pama

So anbei das schreiben des Jobcenter...



[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Spritzenhalter

Der Hauptmieter erteilt diesen Leuten Hausverbot und dann sollen sie verschwinden.

Schmidtchen

Ich würde nur so handeln, wenn ich mir absolut sicher wäre, dass ich und der Hauptmieter in Zusammenarbeit mit der Vermieterin alles richtig gemacht habe.
Irgend etwas ist da vielleicht nicht richtig gemeldet worden und deshalb haken die jetzt nach. Ist ja vielleicht nur ein Missverständnis und ich persönlich würde das dann lieber ausräumen, als auf mein Recht zu bestehen und immer wieder so stressige Briefe zu bekommen.

Wo ist denn das Problem, wenn alles korrekt ist? Demnächst gibt es vielleicht eine Situation, wo du dringend etwas vom Sachbearbeiter benötigst und dann erinnert er sich, wie er vor der Tür stehen gelassen wurde.....

Konfrontation ohne Grund ist so gar nicht meins.

Pama

@schmidtchen

Der Mietvertrag läuft zwischen mir und der Eigentümerin.

Es gibt hier kein Hauptmieter.

Zum anderen besteht auch keine Bedarfsgemeinschaft.