Nicht mehr Hilfsbedürftig - Kaution zurück fordern?

Begonnen von Michael1990, 03. Juni 2022, 15:01:26

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Michael1990

Hallo,

bis vor kurzem war ich auf Sozialleistungen angewiesen welche unter anderem meine Miete samt Miet-Kaution übernommen hat.

Um beim Einzug die nötige Kaution zu bekommen habe ich einerseits ein Darlehen als auch eine Abtretungserklärung an das Jobcenter gegenüber meinem Vermieter unterschreiben müssen.

Mittlerweile habe ich das Darlehen abgezahlt und trotzdem besteht weiterhin die Abtretungserklärung.


Da ich nicht mehr auf Sozialleistungen angewiesen bin, will ich am Liebsten komplett vom Jobcenter weg, deswegen habe ich um eine Klärung bzw eine Abtretung seitens des Jobcenters gebeten.

Zurück kam dann folgendes:
"Zitat"
Die Kaution i.H.v. xxx Euro wurde von Ihnen vollständig getilgt und steht somit bei einem Auszug selbstverständlich Ihnen zu.


Ist das so rechtens, dass die mein Geld einbehalten UND eine Abtretung von mir haben?
Das Scheiben war zudem kein Bescheid...

Maunzi

Das Schreiben entspricht doch einer Bestätigung, dass du alles abbezahlt hast, somit kannst du das nutzen um bei der Hausverwaltung / dem Vermieter die Umschreibung auf dich zu verlangen, sofern es nicht schon auf dich läuft.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Kopfbahnhof

Zitat von: Michael1990 am 03. Juni 2022, 15:01:26Ist das so rechtens, dass die mein Geld einbehalten UND eine Abtretung von mir haben?
Erst mal behalten die dein Geld ja nicht, dass liegt beim VM.
Zweitens ist die Abtretung ja vom Tisch.

Schreiben dem VM zukommen lassen und fertig, natürlich auch gut Aufheben für den irgendwann Auszug.

Dazu braucht es auch keinen Bescheid vom JC.

Michael1990

Danke für eure Antworten.

Vielleicht bin ich aufgrund von diversen Problemen zu vorsichtig, jedoch hört sich das für mich wie folgt an:


Das Jobcenter hat von mir eine (unbefristete) Abtretungserklärung für die Mietkaution.
Mein Vermieter hat ein Schreiben, dass die Kaution beim Auszug an das Jobcenter samt Zinsen gezahlt werden muss.

Nur weil ich keine Sozialleistungen mehr beziehe, bedeutet es doch nicht das die Schreiben vom Tisch und ungültig sind.


Das bedeutet für meine Logik im Umkehrschluss, dass
1. das Jobcenter aktiv erfahren wird ob, wann und wo ich umziehe
2. Die Mietkaution an das Jobcenter ausgezahlt wird und ich beim Jobcenter meinem Geld hinterherlaufen muss


OLD-MAN

Du machst dir unnötige Gedanken! Wie hier schon geschrieben, das Schreiben des JC an den Vermieter weiterleiten und "gut ist"!

Ratlos

Zitat von: Michael1990 am 03. Juni 2022, 15:01:26Die Kaution i.H.v. xxx Euro wurde von Ihnen vollständig getilgt und steht somit bei einem Auszug selbstverständlich Ihnen zu.
Es war eine Sicherungsabtretung die durch die Bestätigung des JC nicht mehr existent ist.
Das Kautionsgeld steht jetzt alleine dir zu. Schicke dem VM das Schreiben des JC und verlange eine Nichtigkeitserklärung bezüglich der Abtretung.
Damit ist alles ok