Hallo zusammen,
meine Frau und ich halten es nervlich in der Stadtwohnung, die wir bewohnen nicht mehr aus.
Nun hätte wir vielleicht eine andere Wohnung in Aussicht, die aber knapp 800,- kalt kosten würde. Also einige 100,- Euro mehr, als wir hier bezahlen.
Ist das korrekt, dass eine Kaltmiete für zwei Personen vom Jobcenter bis zu 897,- Euro bezahlt wird?
Allerdings hat diese potenzielle Wohnung um die 100 m2...
Macht das was aus, solange die Miete im Rahmen ist?
Wie teuer eine Wohnung sein darf, ist örtlich unterschiedlich, so, wie der Wohnungsmarkt in Deutschland nunmal ist. Eine Wohnung in München ist wesentlich teurer als z. B. eine Wohnung in Gotha.
Außerdem kommt es, auch auf den Umzugsgrund an. Mit "wir halten es nervlich nicht mehr aus" kann man irgendwie nichts richtig anfangen. Was meinst du damit und wieso soll das nach Umzug anders sein?
Bei einem Umzug, ohne vom JC anerkannten Grund, wird keine Beihilfe geleistet. Im gleichen JC-Bezirk wird zudem nur die bisherige Bruttokaltmiete anerkannt.
Die Wohnungsgröße spielt bei der Heizkostenberechnung eine Rolle, denn zu zweit hat man nur Anspruch auf eine 60 m² Wohnung. Es kann also gut sein, dass das JC die künftigen Heizkosten dann nur noch im Verhältnis abrechnet. 60% werden übernommen, 40% wären Eigenanteil.
An sinnvollsten wäre ein Gespräch mit dem JC zu führen, um das Für und Wideer abzuklären.
Keine Beihilfe bedeutet:
* Kaution muss selbst getragen werden
* Umzugskosten müssen selbst getragen werden.
Also nervlich nicht mehr aushalten bedeutet: Es sind neue Nachbarn eingezogen, die vollkommen asozial sind und die Nacht zum Tag machen.
Das habe ich in den über 10 Jahren hier nie so erlebt. Es sind bisher immer alle Nachbarn spätestens Mitternacht schlafen gegeangen.
Ich bin sowieso schon psychisch angeschlagen - MIT Attest, welches auch vom Jobcenter anerkannt wird.
Konkrete Frage: wie verhält es sich denn, wenn man einen Teil der Miete selber stemmen kann, sei es durch einen Minijob oder Einkommen durch Kleingewerbe usw. ?
Kaution könnte die Verwandtschaft übernehmen.
Zitat von: hartzer0815 am 03. Juni 2022, 16:13:01Also nervlich nicht mehr aushalten bedeutet: Es sind neue Nachbarn eingezogen, die vollkommen asozial sind und die Nacht zum Tag machen.
Das habe ich in den über 10 Jahren hier nie so erlebt. Es sind bisher immer alle Nachbarn spätestens Mitternacht schlafen gegeangen.
Ich bin sowieso schon psychisch angeschlagen - MIT Attest, welches auch vom Jobcenter anerkannt wird.
Konkrete Frage: wie verhält es sich denn, wenn man einen Teil der Miete selber stemmen kann, sei es durch einen Minijob oder Einkommen durch Kleingewerbe usw. ?
Kaution könnte die Verwandtschaft übernehmen.
Da gibts doch die ganz einfachen Mieterwege: Du sagst denen erstmal, dass es gegen die Nachtruhe (22-6 Uhr) verstößt, dort lärm zu machen. Wenn es dann nicht aufhört, fängst du mit einem Lärmprotokoll an, und schickst das nach 2 Wochen an den Vermieter mit einer 2 Wochen frist, dass er aktiv wird, da es gegen die Nachtruhe und auch die Hausordnung verstößt. Wenn nach 2 Wochen nicht besser wird, schickst du erneut ein Schreiben an den Vermieter mit dem Vermerk, sollte es nach 2 Wochen nicht besser sein, wirst du die Miete kürzen. Wenn es dann immernoch nicht besser wird, kannst du auch mal die Polizei rufen, die die nächtliche Unruhe ebenfalls dokumentiert und ggf. ein Bußgeld durch das Ordnungsamt verhängen kann. Wenn das alles dann immernoch nicht hilft, bleibt noch der Mieterschutzbund und ein Anwalt für Mietrecht, wo man dann vor Gericht eine Verfügung erwirken kann, die einen Nachtlärm untersagt.
Ich spreche hier explizit von Nachtlärm, weil gegen Lärm zu klagen am Tag ist ziemlich schwer, da sehr viel nicht als Lärm zählt. Also lautes musizieren oder Handwerken am Tag ist ja durchaus erlaubt. Im Zweifel checkst du mal den Mietvertrag ,was erlaubt ist und was net.
Update und Nachtrag: Die 800,- Euro wären wohl Warmmiete. Das macht schon auch einen Unterschied (?)
Zitat von: hartzer0815 am 03. Juni 2022, 11:56:35Allerdings hat diese potenzielle Wohnung um die 100 m2...
Bei 100 m² für 2 Leute gibt es irgendwann mit Sicherheit Probleme.
Vermutlich wird sie vom JC eh Abgelehnt, aufgrund der zu erwartenden Gesamtkosten.
Aktuell dürften schon jetzt, die HK ein Problem sein.
Wie ist das dann, wenn man zu zweit eine solche Wohnung mit 100 Quadratmetern bewohnt und DANN Kunde beim Jobcenter wird?
Ich meine, bei der Wohnungsknappheit kann das Jobcenter vermutlich lange fordern, dass man umzieht (?)
Zitat von: hartzer0815 am 03. Juni 2022, 17:14:05nd DANN Kunde beim Jobcenter wird?
Dann kommt irgendwann eine Aufforderung die Kosten zu senken.
Was meistens nicht möglich ist und ein Zwangsumzug droht.
Der kann nur Verhindert werden, wenn er Unwirtschaftlich wäre, also die KdU insgesamt nur knapp drüber wären.
Bei 100 m² dürfte das nicht der Fall sein.
Zitat von: hartzer0815 am 03. Juni 2022, 16:37:23Update und Nachtrag: Die 800,- Euro wären wohl Warmmiete. Das macht schon auch einen Unterschied (?)
Da niemand weiß, in welchem Ort das ist, kann auch niemand sagen, ob das angemessen ist oder nicht. Aber 800 Euro dürften in sehr vielen Gegenden in Deutschland nicht angemessen für 2 Personen sein.
Zumal 100 qm für 2 Personen viel zu viel sind. Das wurde ja jetzt schon mehrfach erwähnt. Die Heizkosten schnellen in die Höhe. Man kann auch nicht sagen, ok, dann heizen wir nur 60 qm. Dann droht Schimmel. Von daher sehe ich für diese Wohnung so gut wie keine Chance.
Zitat von: Kopfbahnhof am 03. Juni 2022, 17:03:35Zitat von: hartzer0815 am 03. Juni 2022, 11:56:35Allerdings hat diese potenzielle Wohnung um die 100 m2...
Bei 100 m² für 2 Leute gibt es irgendwann mit Sicherheit Probleme.
Vermutlich wird sie vom JC eh Abgelehnt, aufgrund der zu erwartenden Gesamtkosten.
Aktuell dürften schon jetzt, die HK ein Problem sein.
Die Heizkosten wären wohl um die 200 im Jahr, da Holzheizung.
Zitat von: hartzer0815 am 07. Juni 2022, 10:59:33Die Heizkosten wären wohl um die 200 im Jahr, da Holzheizung.
NIEMALS!
Okay, und angenommen, wir bekämen die Wohnung und dann nur den Satz, den wir bisher bekommen haben und die Differenz bezahlt die Verwandschaft, da diese die Wohnung, die wir jetzt bewohnen an jemand anderen vermieten könnte?
Dann wäre das als regelmäßiges Einkommen zu bewerten und wird deinem Regelsatz angerechnet.
hartzer0815
Zitat von: hartzer0815 am 07. Juni 2022, 11:30:29Okay, und angenommen, wir bekämen die Wohnung und dann nur den Satz, den wir bisher bekommen haben und die Differenz bezahlt die Verwandschaft, da diese die Wohnung, die wir jetzt bewohnen an jemand anderen vermieten könnte?
Dann soll die Verwandtschaft die Whg. anmieten und für das max der Angemessenheit an Euch weiter bzw. Untervermieten.
MfG FN
Zitat von: Cridi am 03. Juni 2022, 16:26:30Da gibts doch die ganz einfachen Mieterwege: Du sagst denen erstmal, dass es gegen die Nachtruhe (22-6 Uhr) verstößt, dort lärm zu machen. Wenn es dann nicht aufhört, fängst du mit einem Lärmprotokoll an, und schickst das nach 2 Wochen an den Vermieter mit einer 2 Wochen frist, dass er aktiv wird, da es gegen die Nachtruhe und auch die Hausordnung verstößt. Wenn nach 2 Wochen nicht besser wird, schickst du erneut ein Schreiben an den Vermieter mit dem Vermerk, sollte es nach 2 Wochen nicht besser sein, wirst du die Miete kürzen. Wenn es dann immernoch nicht besser wird, kannst du auch mal die Polizei rufen, die die nächtliche Unruhe ebenfalls dokumentiert und ggf. ein Bußgeld durch das Ordnungsamt verhängen kann. Wenn das alles dann immernoch nicht hilft, bleibt noch der Mieterschutzbund und ein Anwalt für Mietrecht, wo man dann vor Gericht eine Verfügung erwirken kann, die einen Nachtlärm untersagt.
Ich spreche hier explizit von Nachtlärm, weil gegen Lärm zu klagen am Tag ist ziemlich schwer, da sehr viel nicht als Lärm zählt. Also lautes musizieren oder Handwerken am Tag ist ja durchaus erlaubt. Im Zweifel checkst du mal den Mietvertrag ,was erlaubt ist und was net.
Ein gut gemeinter Rat, aber wenn man durch solche Zustände bereits nervlich fertig ist, hat man nicht auch noch die Kraft für so einen rechtlichen Aufwand, der Monate oder Jahre dauern kann. Spreche da aus eigener Erfahrung.
Zitat von: talokatel823 am 10. Juni 2022, 10:33:29Zitat von: Cridi am 03. Juni 2022, 16:26:30Da gibts doch die ganz einfachen Mieterwege: Du sagst denen erstmal, dass es gegen die Nachtruhe (22-6 Uhr) verstößt, dort lärm zu machen. Wenn es dann nicht aufhört, fängst du mit einem Lärmprotokoll an, und schickst das nach 2 Wochen an den Vermieter mit einer 2 Wochen frist, dass er aktiv wird, da es gegen die Nachtruhe und auch die Hausordnung verstößt. Wenn nach 2 Wochen nicht besser wird, schickst du erneut ein Schreiben an den Vermieter mit dem Vermerk, sollte es nach 2 Wochen nicht besser sein, wirst du die Miete kürzen. Wenn es dann immernoch nicht besser wird, kannst du auch mal die Polizei rufen, die die nächtliche Unruhe ebenfalls dokumentiert und ggf. ein Bußgeld durch das Ordnungsamt verhängen kann. Wenn das alles dann immernoch nicht hilft, bleibt noch der Mieterschutzbund und ein Anwalt für Mietrecht, wo man dann vor Gericht eine Verfügung erwirken kann, die einen Nachtlärm untersagt.
Ich spreche hier explizit von Nachtlärm, weil gegen Lärm zu klagen am Tag ist ziemlich schwer, da sehr viel nicht als Lärm zählt. Also lautes musizieren oder Handwerken am Tag ist ja durchaus erlaubt. Im Zweifel checkst du mal den Mietvertrag ,was erlaubt ist und was net.
Ein gut gemeinter Rat, aber wenn man durch solche Zustände bereits nervlich fertig ist, hat man nicht auch noch die Kraft für so einen rechtlichen Aufwand, der Monate oder Jahre dauern kann. Spreche da aus eigener Erfahrung.
Da dauert gar nichts monate oder jahre.. sobald du dem Vermieter schreibst, und er sich nicht drum kümmert, kannst du die Miete kürzen und dann kannst dir es vorstellen, dass das sehr schnell geht, da die Vermieter nicht gerne auf Geld verzichten ^^ Das geht innerhalb von 4 Wochen. Heute Brief schreiben, 4 Wochen frist, dann, wenn sich nix ändert, 2. Brief schreiben und ab nächsten Monat die Miete um 10 % kürzen. Wirst sehen, wie schnell Vermieter dann plötzlich reagieren
Zitat von: Cridi am 10. Juni 2022, 17:57:39ab nächsten Monat die Miete um 10 % kürzen
Mit solchen Tipps würde ich sehr, sehr vorsichtig sein! Glaubst du wirklich, das ein Vermieter mit einer Mietkürzung von 10% der Kaltmiete zu beeindrucken ist?
Mietkürzungen sollte man nur vornehmen, wenn man genau weiß was man tut. Sonst kann das für einen Böse ausgehen.
gibt ne Erfindung, die heißt google. Da gibt man dann ein Mietverkürzung bei Ruhestörung und da erhält man alle Infos.
Mietkürzungen sind zulässig, wenn es gegen die Hausordnung verstoßende Ruhestörungen gibt, z.b. während der Nachtruhe laute musik oder Wohnungstür geschlage oder geschreie oder sonst was. Da führst du ein Lärmprotokoll und fügst das nach 2 Wochen mit nem Brief an den Vermieter an und mit ner Frist von 4 Wochen. Ändert sich nix dann Mietkürzung. Ganz einfach
Zitat von: Cridi am 12. Juni 2022, 03:13:21Mietkürzung
... müssen dem JC mitgeteilt werden und da gesetzlich geregelt ist, das nur die tatsächlichen KdU bezahlt werden dürfen, hat der Mieter durch die Mietkürzung keinen Vorteil!
Zitat von: Cridi am 12. Juni 2022, 03:13:21gibt ne Erfindung, die heißt google. Da gibt man dann ein Mietverkürzung bei Ruhestörung und da erhält man alle Infos.
Mietkürzungen sind zulässig, wenn es gegen die Hausordnung verstoßende Ruhestörungen gibt, z.b. während der Nachtruhe laute musik oder Wohnungstür geschlage oder geschreie oder sonst was. Da führst du ein Lärmprotokoll und fügst das nach 2 Wochen mit nem Brief an den Vermieter an und mit ner Frist von 4 Wochen. Ändert sich nix dann Mietkürzung. Ganz einfach
Ja und genau bei Google kann man sehr viel Mist finden. Von daher bleibt es bei meiner Aussage.
Zitat von: OLD-MAN am 12. Juni 2022, 08:15:00Zitat von: Cridi am 12. Juni 2022, 03:13:21Mietkürzung
... müssen dem JC mitgeteilt werden und da gesetzlich geregelt ist, das nur die tatsächlichen KdU bezahlt werden dürfen, hat der Mieter durch die Mietkürzung keinen Vorteil!
es geht darum, dass der Vermieter aktiv wird und seine Pflichten erledigt. Verstöße gegen die Hausordnung müssen gemeldet und dann entsprechend verfolgt werden. Dafür gibts ja eine Hausordnung. Und die Nachtruhe ist sogar gesetzlich vorgesehen.
Zitat von: MagnaCharta am 12. Juni 2022, 09:58:49Zitat von: Cridi am 12. Juni 2022, 03:13:21gibt ne Erfindung, die heißt google. Da gibt man dann ein Mietverkürzung bei Ruhestörung und da erhält man alle Infos.
Mietkürzungen sind zulässig, wenn es gegen die Hausordnung verstoßende Ruhestörungen gibt, z.b. während der Nachtruhe laute musik oder Wohnungstür geschlage oder geschreie oder sonst was. Da führst du ein Lärmprotokoll und fügst das nach 2 Wochen mit nem Brief an den Vermieter an und mit ner Frist von 4 Wochen. Ändert sich nix dann Mietkürzung. Ganz einfach
Ja und genau bei Google kann man sehr viel Mist finden. Von daher bleibt es bei meiner Aussage.
ok dann glaube ich dir mehr als nem Anwalt ^^
Zitat von: Cridi am 10. Juni 2022, 17:57:39Da dauert gar nichts monate oder jahre.. sobald du dem Vermieter schreibst, und er sich nicht drum kümmert, kannst du die Miete kürzen und dann kannst dir es vorstellen, dass das sehr schnell geht, da die Vermieter nicht gerne auf Geld verzichten ^^ Das geht innerhalb von 4 Wochen. Heute Brief schreiben, 4 Wochen frist, dann, wenn sich nix ändert, 2. Brief schreiben und ab nächsten Monat die Miete um 10 % kürzen. Wirst sehen, wie schnell Vermieter dann plötzlich reagieren
Mag sein, dass du sowas noch nicht erlebt hast oder einfach glaubst, dass es so einfach wäre. Aber in Wahrheit gibt es einige Vermieter, die selbst das kalt lässt. In meinem Fall habe ich 2 Jahre lang die Miete monatlich um 15% gemindert und es ist absolut nichts passiert, außer dass Mahnungen zur Einschüchterung kamen.
Daher weht also der Wind - plötzlicher Umzug verbunden mit einer Erbschaft und 100qm für 2 Personen - "wow"!!!
Wohl doch etwas mehr als 10.000€ geerbt (https://hartz.info/index.php?topic=128946.0) und jetzt schön vor dem JC verheimlichen wollen, damit man weiterhin auch noch Leistungen beziehen kann... Sowas nennt sich Sozialbetrug und ist eine Straftat!
Und dann noch die Dreistheit besitzen hier nachzufragen, wie man bescheissen kann...
Ich finde sowas absolut daneben!!! :schock: