Umzug in größere Wohnung

Begonnen von hartzer0815, 03. Juni 2022, 11:56:35

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hartzer0815

Hallo zusammen,

meine Frau und ich halten es nervlich in der Stadtwohnung, die wir bewohnen nicht mehr aus.

Nun hätte wir vielleicht eine andere Wohnung in Aussicht, die aber knapp 800,- kalt kosten würde. Also einige 100,- Euro mehr, als wir hier bezahlen.

Ist das korrekt, dass eine Kaltmiete für zwei Personen vom Jobcenter bis zu 897,- Euro bezahlt wird?

Allerdings hat diese potenzielle Wohnung um die 100 m2...

Macht das was aus, solange die Miete im Rahmen ist?

Flip

Wie teuer eine Wohnung sein darf, ist örtlich unterschiedlich, so, wie der Wohnungsmarkt in Deutschland nunmal ist. Eine Wohnung in München ist wesentlich teurer als z. B. eine Wohnung in Gotha.

Außerdem kommt es, auch auf den Umzugsgrund an. Mit "wir halten es nervlich nicht mehr aus" kann man irgendwie nichts richtig anfangen. Was meinst du damit und wieso soll das nach Umzug anders sein?

OLD-MAN

Bei einem Umzug, ohne vom JC anerkannten Grund, wird keine Beihilfe geleistet. Im gleichen JC-Bezirk wird zudem nur die bisherige Bruttokaltmiete anerkannt.

Die Wohnungsgröße spielt bei der Heizkostenberechnung eine Rolle, denn zu zweit hat man nur Anspruch auf eine 60 m² Wohnung. Es kann also gut sein, dass das JC die künftigen Heizkosten dann nur noch im Verhältnis abrechnet. 60% werden übernommen, 40% wären Eigenanteil.

An sinnvollsten wäre ein Gespräch mit dem JC zu führen, um das Für und Wideer abzuklären.

MagnaCharta

Keine Beihilfe bedeutet:

* Kaution muss selbst getragen werden
* Umzugskosten müssen selbst getragen werden.

hartzer0815

Also nervlich nicht mehr aushalten bedeutet: Es sind neue Nachbarn eingezogen, die vollkommen asozial sind und die Nacht zum Tag machen.

Das habe ich in den über 10 Jahren hier nie so erlebt. Es sind bisher immer alle Nachbarn spätestens Mitternacht schlafen gegeangen.


Ich bin sowieso schon psychisch angeschlagen - MIT Attest, welches auch vom Jobcenter anerkannt wird.

Konkrete Frage: wie verhält es sich denn, wenn man einen Teil der Miete selber stemmen kann, sei es durch einen Minijob oder Einkommen durch Kleingewerbe usw. ?


Kaution könnte die Verwandtschaft übernehmen.

Cridi

Zitat von: hartzer0815 am 03. Juni 2022, 16:13:01Also nervlich nicht mehr aushalten bedeutet: Es sind neue Nachbarn eingezogen, die vollkommen asozial sind und die Nacht zum Tag machen.

Das habe ich in den über 10 Jahren hier nie so erlebt. Es sind bisher immer alle Nachbarn spätestens Mitternacht schlafen gegeangen.


Ich bin sowieso schon psychisch angeschlagen - MIT Attest, welches auch vom Jobcenter anerkannt wird.

Konkrete Frage: wie verhält es sich denn, wenn man einen Teil der Miete selber stemmen kann, sei es durch einen Minijob oder Einkommen durch Kleingewerbe usw. ?


Kaution könnte die Verwandtschaft übernehmen.

Da gibts doch die ganz einfachen Mieterwege: Du sagst denen erstmal, dass es gegen die Nachtruhe (22-6 Uhr) verstößt, dort lärm zu machen. Wenn es dann nicht aufhört, fängst du mit einem Lärmprotokoll an, und schickst das nach 2 Wochen an den Vermieter mit einer 2 Wochen frist, dass er aktiv wird, da es gegen die Nachtruhe und auch die Hausordnung verstößt. Wenn nach 2 Wochen nicht besser wird, schickst du erneut ein Schreiben an den Vermieter mit dem Vermerk, sollte es nach 2 Wochen nicht besser sein, wirst du die Miete kürzen. Wenn es dann immernoch nicht besser wird, kannst du auch mal die Polizei rufen, die die nächtliche Unruhe ebenfalls dokumentiert und ggf. ein Bußgeld durch das Ordnungsamt verhängen kann. Wenn das alles dann immernoch nicht hilft, bleibt noch der Mieterschutzbund und ein Anwalt für Mietrecht, wo man dann vor Gericht eine Verfügung erwirken kann, die einen Nachtlärm untersagt.

Ich spreche hier explizit von Nachtlärm, weil gegen Lärm zu klagen am Tag ist ziemlich schwer, da sehr viel nicht als Lärm zählt. Also lautes musizieren oder Handwerken am Tag ist ja durchaus erlaubt. Im Zweifel checkst du mal den Mietvertrag ,was erlaubt ist und was net.

hartzer0815

Update und Nachtrag: Die 800,- Euro wären wohl Warmmiete. Das macht schon auch einen Unterschied (?)

Kopfbahnhof

Zitat von: hartzer0815 am 03. Juni 2022, 11:56:35Allerdings hat diese potenzielle Wohnung um die 100 m2...

Bei 100 m² für 2 Leute gibt es irgendwann mit Sicherheit Probleme.
Vermutlich wird sie vom JC eh Abgelehnt, aufgrund der zu erwartenden Gesamtkosten.

Aktuell dürften schon jetzt, die HK ein Problem sein.

hartzer0815

Wie ist das dann, wenn man zu zweit eine solche Wohnung mit 100 Quadratmetern bewohnt und DANN Kunde beim Jobcenter wird?

Ich meine, bei der Wohnungsknappheit kann das Jobcenter vermutlich lange fordern, dass man umzieht (?)

Kopfbahnhof

Zitat von: hartzer0815 am 03. Juni 2022, 17:14:05nd DANN Kunde beim Jobcenter wird?
Dann kommt irgendwann eine Aufforderung die Kosten zu senken.
Was meistens nicht möglich ist und ein Zwangsumzug droht.

Der kann nur Verhindert werden, wenn er Unwirtschaftlich wäre, also die KdU insgesamt nur knapp drüber wären.
Bei 100 m² dürfte das nicht der Fall sein.

Flip

Zitat von: hartzer0815 am 03. Juni 2022, 16:37:23Update und Nachtrag: Die 800,- Euro wären wohl Warmmiete. Das macht schon auch einen Unterschied (?)

Da niemand weiß, in welchem Ort das ist, kann auch niemand sagen, ob das angemessen ist oder nicht. Aber 800 Euro dürften in sehr vielen Gegenden in Deutschland nicht angemessen für 2 Personen sein.

Birgit63

Zumal 100 qm für 2 Personen viel zu viel sind. Das wurde ja jetzt schon mehrfach erwähnt. Die Heizkosten schnellen in die Höhe. Man kann auch nicht sagen, ok, dann heizen wir nur 60 qm. Dann droht Schimmel. Von daher sehe ich für diese Wohnung so gut wie keine Chance.

hartzer0815

Zitat von: Kopfbahnhof am 03. Juni 2022, 17:03:35
Zitat von: hartzer0815 am 03. Juni 2022, 11:56:35Allerdings hat diese potenzielle Wohnung um die 100 m2...

Bei 100 m² für 2 Leute gibt es irgendwann mit Sicherheit Probleme.
Vermutlich wird sie vom JC eh Abgelehnt, aufgrund der zu erwartenden Gesamtkosten.

Aktuell dürften schon jetzt, die HK ein Problem sein.

Die Heizkosten wären wohl um die 200 im Jahr, da Holzheizung.

OLD-MAN

Zitat von: hartzer0815 am 07. Juni 2022, 10:59:33Die Heizkosten wären wohl um die 200 im Jahr, da Holzheizung.

NIEMALS!

hartzer0815

Okay, und angenommen, wir bekämen die Wohnung und dann nur den Satz, den wir bisher bekommen haben und die Differenz bezahlt die Verwandschaft, da diese die Wohnung, die wir jetzt bewohnen an jemand anderen vermieten könnte?