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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: tsumo am 08. Juni 2022, 15:03:41

Titel: Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - Hilfe?!
Beitrag von: tsumo am 08. Juni 2022, 15:03:41
Hallo Leute,

habe soeben diesen Brief erhalten und weiß nicht was das JC von mir will.

Ich hatte eine Vereinbarung geschickt bekommen aber noch nicht unterschrieben zurück geschickt gehabt. Nun kam heute das. Kann mir bitte wer erklären was nun Sache ist und was die wollen und wie ich mich verhalten soll?

Vielen Dank!

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - Hilfe?!
Beitrag von: MagnaCharta am 08. Juni 2022, 16:00:34
Ist doch ganz einfach: dein SB wollte nicht länger auf deine Rückmeldung warten. Also hat er das von der Vereinbarung, was auch als Verwaltungsakt möglich ist, als solchen erlassen.

Was nun Sache ist? Genau das, was nun in diesem Verwaltungsakt drinsteht. Denn der ist erstmal rechtskräftig.
Titel: Aw: Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - Hilfe?!
Beitrag von: tsumo am 08. Juni 2022, 16:06:33
Also hat der SB die Eingliederungsvereinbarung selbst in meinem Namen "unterschrieben" um diese wirksam zu machen, ja?

Ist das was schlimmes? Ist die EGV so wie sie erstellt wurde i.O.? Sry bin leider nicht fit in dem Bereich.
Titel: Aw: Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - Hilfe?!
Beitrag von: Kopfbahnhof am 08. Juni 2022, 16:39:46
Zitat von: tsumo am 08. Juni 2022, 16:06:33elbst in meinem Namen "unterschrieben" um diese wirksam zu machen, ja?
Nein dazu braucht es keine Unterschrift, ein VA ist gültig ab Zugang.
Ich würd es so lassen, steht ja nichts dramatisches drin.
Wozu also noch um eine EGV betteln?

Du pflegst deine Eltern?
Dann muss das JC eh Rücksicht darauf nehmen, was und in welchem Umfang du noch einen Job machen kannst.
Titel: Aw: Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - Hilfe?!
Beitrag von: tsumo am 08. Juni 2022, 16:46:40
Zitat von: Kopfbahnhof am 08. Juni 2022, 16:39:46
Zitat von: tsumo am 08. Juni 2022, 16:06:33elbst in meinem Namen "unterschrieben" um diese wirksam zu machen, ja?
Nein dazu braucht es keine Unterschrift, ein VA ist gültig ab Zugang.
Ich würd es so lassen, steht ja nichts dramatisches drin.
Wozu also noch um eine EGV betteln?

Du pflegst deine Eltern?
Dann muss das JC eh Rücksicht darauf nehmen, was und in welchem Umfang du noch einen Job machen kannst.

Ja, also ich Pflege seit 2019 meinen Vater der hat Pflegegrad 3. Habe Seit mitte 2019 über Fernstudium der SGD den Handelsfachwirt angefangen in Teilzeit und vor einem Monat erfolgreich abgeschlossen mit der Ablegung der IHK Prüfungen.

Seit Januar 22 pflege ich auch meine Mutter die einen Grad 2 hat. Wird leider wohl auf 3 da sie an Demenz leidet.

Das habe ich dem SB auch gesagt. Sie meinte dann nur, "Sie können ja nicht ewig nun ALG2 beziehen und ihre Eltern pflegen" und dann noch "Ich musste damals auch meinen Vater pflegen und bin arbeiten gegangen"

Das habe ich so stehen lassen und bin nicht drauf eingegangen.
Ich kann meine Eltern nicht alleine lassen. Meine Mutter ist sehr verwirrt und fast 80. Mein Papa ist 91 und hat viele Krankheiten und kann kaum stehen.

Ich weiß nicht wie das nun weitergehen soll. Da steht ja drin dass ich als Ziel in den Arbeitsmarkt integriert werden soll. Ich kann meine Eltern aber nicht dafür "opfern"

Sie in ein Heim schicken kommt nicht in Frage. Mit einer Pflegekraft außerhalb haben wir es versucht, hat nicht funktioniert.

Ich weiß nun nicht wie ich mich verhalten soll.
Titel: Aw: Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - Hilfe?!
Beitrag von: Kopfbahnhof am 08. Juni 2022, 16:53:09
Zitat von: tsumo am 08. Juni 2022, 16:46:40weiß nun nicht wie ich mich verhalten soll.
Einfach alles so lassen wie es ist.

Problematisch kann es werden, wenn du wegen der Pflege dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
Dich das JC in die Sozialhilfe abschieben möchte. (wegen der Demenz der Mutter)

Darum sollte man wenigstens einen Teilzeitjob machen wollen, für das JC ;-)
Titel: Aw: Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - Hilfe?!
Beitrag von: Spritzenhalter am 08. Juni 2022, 18:18:07
Zitat von: tsumo am 08. Juni 2022, 16:06:33Also hat der SB die Eingliederungsvereinbarung selbst in meinem Namen "unterschrieben" um diese wirksam zu machen, ja?

Ist das was schlimmes? Ist die EGV so wie sie erstellt wurde i.O.? Sry bin leider nicht fit in dem Bereich.

Der SB hat dich verarscht in dem er dir deine Bedenkzeit sowie die Möglichkeit eine Rechtsberatung zur Prüfung hinzuziehen beraubt hat. Er hat dich der Vertragsgestaltung auf gleicher Augenhöhe beraubt und dir vorgeführt was er vom Vertragsrecht hält. Er hat weder was mit dir gemeinsam ausgearbeitet und hat keinerlei Interesse mit einer Strategie deine Arbeitslosigkeit zu beenden. Gegen diesen VA würde ich vorgehen damit diese mafiösen Strukturen schnellstmöglich beendet werden und derartige Behandlung von Leistungsempfängern strafrechtlich verfolgt wird.
Titel: Aw: Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - Hilfe?!
Beitrag von: tsumo am 08. Juni 2022, 18:28:57
Also mit mir wurde nichts ausgearbeitet, nein. Haben uns sicher schon über ein Jahr nicht mehr gesehen sondern immer mal wieder telefoniert.
Titel: Aw: Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - Hilfe?!
Beitrag von: Kopfbahnhof am 08. Juni 2022, 18:44:24
Zitat von: Spritzenhalter am 08. Juni 2022, 18:18:07Gegen diesen VA würde ich vorgehen
Was soll @TE denn damit Erreichen?
Zitat von: Spritzenhalter am 08. Juni 2022, 18:18:07hat keinerlei Interesse mit einer Strategie
Dürfte auch nicht so einfach sein, da @TE beide Elternteile betreut.

Zitat von: tsumo am 08. Juni 2022, 18:28:57sondern immer mal wieder telefoniert.
Ist immer mit Vorsicht zu Betrachten.

Besser SB weiter schlafen lassen.

Titel: Aw: Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - Hilfe?!
Beitrag von: tsumo am 08. Juni 2022, 19:13:43
Telefoniert in den letzten Jahren meinte ich. Also kein Termin vor Ort. Hm, bin dennoch irgendwie beunruhigt ;(
Titel: Aw: Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - Hilfe?!
Beitrag von: a_good_heart am 08. Juni 2022, 20:09:05
Zitat von: tsumo am 08. Juni 2022, 19:13:43Hm, bin dennoch irgendwie beunruhigt ;(

(https://abload.de/img/einvvs.vasik8l.gif)
Warum?
Eine EinV als Vertrag macht eigentlich nur Sinn, wenn du etwas vom JC willst (Umschulung etc.). Ansonsten nützt das Ding nur dem JC um dich zu allem Möglichen zu verpflichten. Hast du diesen Vertrag erst einmal unterschrieben, bist du daran gebunden und kommst da ggf. kaum noch raus. Daher ist eine EinV als VA, besonders deine jetzt, besser als eine EinV als Vertrag. Eine EinV als VA ist nämlich im Gegensatz zur EinV als Vertrag mittels Widerspruch und ggf. Klage angreifbar... :zwinker:   
Titel: Aw: Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - Hilfe?!
Beitrag von: Harald53 am 08. Juni 2022, 20:19:02
Mach dir keine sorgen, demnächst werden die Sanktionen ausgesetzt (bis auf Meldeversäumnisse) von daher ist das geschriebene dort nix mehr wert.

Wundert mich das die sich jetzt noch die Arbeit mit EGV machen woraus sie sowieso keine Sanktionen mehr herleiten können.
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Beitrag von: tsumo am 08. Juni 2022, 20:20:34
Zitat von: a_good_heart am 08. Juni 2022, 20:09:05
Zitat von: tsumo am 08. Juni 2022, 19:13:43Hm, bin dennoch irgendwie beunruhigt ;(

(https://abload.de/img/einvvs.vasik8l.gif)
Warum?
Eine EinV als Vertrag macht eigentlich nur Sinn, wenn du etwas vom JC willst (Umschulung etc.). Ansonsten nützt das Ding nur dem JC um dich zu allem Möglichen zu verpflichten. Hast du diesen Vertrag erst einmal unterschrieben, bist du daran gebunden und kommst da ggf. kaum noch raus. Daher ist eine EinV als VA, besonders deine jetzt, besser als eine EinV als Vertrag. Eine EinV als VA ist nämlich im Gegensatz zur EinV als Vertrag mittels Widerspruch und ggf. Klage angreifbar... :zwinker:   



Soll ich denn Widerspruch einlegen? Habe das noch nie gemacht ;(
Habe ich gute Chancen? Wann sollte ich das machen? Schnell wie möglich oder kurz vor Ablauf der Frist? Mit oder ohne Begründung? Kenne mich da leider null aus.

Zitat von: Harald53 am 08. Juni 2022, 20:19:02Mach dir keine sorgen, demnächst werden die Sanktionen ausgesetzt (bis auf Meldeversäumnisse) von daher ist das geschriebene dort nix mehr wert.

Wundert mich das die sich jetzt noch die Arbeit mit EGV machen woraus sie sowieso keine Sanktionen mehr herleiten können.

Dachte auch sowas gelesen zu haben. Bei meinem Brief steht bis zu 30% ;(
Titel: Aw: Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - Hilfe?!
Beitrag von: Harald53 am 08. Juni 2022, 20:25:55
Zitat von: tsumo am 08. Juni 2022, 20:20:34Soll ich denn Widerspruch einlegen? Habe das noch nie gemacht ;(

So wie ich das Eingangsthema lese, hat man dir die EGV einfach zur Unterschrift zugeschickt.
Damit ist der EGV-VA natürlich angreifbar, da eine EGV zu verhandeln ist und nicht einfach nur zur Unterschrift vorgelegt werden darf.

Unter normalen Umständen würde ich einfach Widerspruch einlegen, da die EGV nicht mit dir verhandelt worden ist.
Da aber wie gesagt die Sanktionen demnächst wegfallen kann man sich mit dem Papier sowieso nur noch den hintern abwischen.
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Beitrag von: tsumo am 08. Juni 2022, 20:41:24
Fallen die denn für immer weg? Oder nur für eine bestimmte Zeit?
Titel: Aw: Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - Hilfe?!
Beitrag von: Harald53 am 08. Juni 2022, 22:27:21
Zitat von: tsumo am 08. Juni 2022, 20:41:24Fallen die denn für immer weg? Oder nur für eine bestimmte Zeit?

Erstmal für 1 Jahr, wie es dann nächstes Jahr mit dem Bürgergeld läuft steht noch in den Sternen.
Titel: Aw: Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - Hilfe?!
Beitrag von: tsumo am 08. Juni 2022, 22:54:51
Wie würdest du bzw ihr an meiner Stelle reagieren? Habt ihr Tipps?
Titel: Aw: Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - Hilfe?!
Beitrag von: Spritzenhalter am 09. Juni 2022, 11:15:16
Wenn Sie mit diesem System nicht einverstanden sind, legen Sie Widerspruch ein. Eine Begründung ist vorerst nicht notwendig:

Hiermit lege ich gegen die Einvliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt vom XX.XX.2022 Widerspruch ein.

Später werden Gründe vorgetragen wie zb. nicht eingerümte Prüfungszeit einer Rechtsberatung (2-3 Wochen), keinerlei Ausarbeitung der Vertragsgestaltung durch Pfofiling oder Strategie. Wurde die EGV im ersten Rechtszug ebenfalls per Post zugeschickt ist sie selbstverständlich von Anfang an nichtig und die folgliche EGV als Verwaltungsakt ebenso. Ebenfalls wurde die Möglichkeit einer Vertragsgestaltung nicht angeboten sondern einseitig diktiert.

Dieses Stück Papier, sofern weicher, würde sich höchstens als Klopapier eignen.

 


Titel: Aw: Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - Hilfe?!
Beitrag von: MagnaCharta am 09. Juni 2022, 11:17:54
Zitat von: Spritzenhalter am 08. Juni 2022, 18:18:07
Zitat von: tsumo am 08. Juni 2022, 16:06:33Also hat der SB die Eingliederungsvereinbarung selbst in meinem Namen "unterschrieben" um diese wirksam zu machen, ja?

Ist das was schlimmes? Ist die EGV so wie sie erstellt wurde i.O.? Sry bin leider nicht fit in dem Bereich.

Der SB hat dich verarscht in dem er dir deine Bedenkzeit sowie die Möglichkeit eine Rechtsberatung zur Prüfung hinzuziehen beraubt hat. Er hat dich der Vertragsgestaltung auf gleicher Augenhöhe beraubt und dir vorgeführt was er vom Vertragsrecht hält. Er hat weder was mit dir gemeinsam ausgearbeitet und hat keinerlei Interesse mit einer Strategie deine Arbeitslosigkeit zu beenden. Gegen diesen VA würde ich vorgehen damit diese mafiösen Strukturen schnellstmöglich beendet werden und derartige Behandlung von Leistungsempfängern strafrechtlich verfolgt wird.

Woher nimmst du diese Gewissheit? Der TE hat bisher nicht gesagt, wie lange er den EinV-Entwurf zuhause bebrütet hat.

@TE: wie lange war denn die EinV bei dir bereits zur Begutachtung?
Titel: Aw: Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - Hilfe?!
Beitrag von: Spritzenhalter am 09. Juni 2022, 12:59:08
Zitat von: MagnaCharta am 09. Juni 2022, 11:17:54
Zitat von: Spritzenhalter am 08. Juni 2022, 18:18:07
Zitat von: tsumo am 08. Juni 2022, 16:06:33Also hat der SB die Eingliederungsvereinbarung selbst in meinem Namen "unterschrieben" um diese wirksam zu machen, ja?

Ist das was schlimmes? Ist die EGV so wie sie erstellt wurde i.O.? Sry bin leider nicht fit in dem Bereich.

Der SB hat dich verarscht in dem er dir deine Bedenkzeit sowie die Möglichkeit eine Rechtsberatung zur Prüfung hinzuziehen beraubt hat. Er hat dich der Vertragsgestaltung auf gleicher Augenhöhe beraubt und dir vorgeführt was er vom Vertragsrecht hält. Er hat weder was mit dir gemeinsam ausgearbeitet und hat keinerlei Interesse mit einer Strategie deine Arbeitslosigkeit zu beenden. Gegen diesen VA würde ich vorgehen damit diese mafiösen Strukturen schnellstmöglich beendet werden und derartige Behandlung von Leistungsempfängern strafrechtlich verfolgt wird.

Woher nimmst du diese Gewissheit? Der TE hat bisher nicht gesagt, wie lange er den EinV-Entwurf zuhause bebrütet hat.

@TE: wie lange war denn die EinV bei dir bereits zur Begutachtung?


Nicht relevant, eine postalisch zugeschickt EGV ist bereits im Druckvorgang nichtig.
Titel: Aw: Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - Hilfe?!
Beitrag von: Flip am 09. Juni 2022, 13:02:22
Zitat von: Spritzenhalter am 09. Juni 2022, 12:59:08Nicht relevant, eine postalisch zugeschickt EGV ist bereits im Druckvorgang nichtig.

Hast du dazu denn mal bitte die gesetzliche Norm, Kommentaliteraturverweise oder Urteile parat?
Titel: Aw: Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - Hilfe?!
Beitrag von: Spritzenhalter am 09. Juni 2022, 13:30:36
Zitat von: Flip am 09. Juni 2022, 13:02:22
Zitat von: Spritzenhalter am 09. Juni 2022, 12:59:08Nicht relevant, eine postalisch zugeschickt EGV ist bereits im Druckvorgang nichtig.

Hast du dazu denn mal bitte die gesetzliche Norm, Kommentaliteraturverweise oder Urteile parat?


Die postalische Übersendung einer EGV als Vorschlag zur Unterschrift ist nicht zulässig.
Vgl. dazu: Fachliche Hinweise der Bundesagentur für Arbeit 15.7(2) zu § 15 SGB II

Zitat(2) Im persönlichen Gespräch ist sich vor Abschluss der EinV über die individuelle Integrationsstrategie mit der erwerbsfähigen leis-tungsberechtigten Personen zu verständigen. Die postalische Über-sendung einer EinV als Vorschlag zur Unterschrift ist nicht zulässig.
Titel: Aw: Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - Hilfe?!
Beitrag von: Yavanna am 09. Juni 2022, 13:46:18
Hast du dir überhaupt den Anhang im Eingangspost und Threadtitel angeschaut? Der TE hat die EGV als VA erhalten.
Titel: Aw: Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - Hilfe?!
Beitrag von: Spritzenhalter am 09. Juni 2022, 14:03:08
Zitat von: Yavanna am 09. Juni 2022, 13:46:18Hast du dir überhaupt den Anhang im Eingangspost und Threadtitel angeschaut? Der TE hat die EGV als VA erhalten.

Ich antworte auf Post #20

Der TE hat die EGV postalisch erhalten und wurde anschließend seiner Rechte beraubt. Wie bereits geschrieben, sind EGV's auf dem Postweg rechtswidrig, demzufolge auch die EGV VA weil die Rechtsgrundlage zum Erlass nicht gegeben ist.

Titel: Aw: Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - Hilfe?!
Beitrag von: Flip am 09. Juni 2022, 14:42:28
Zitat von: Spritzenhalter am 09. Juni 2022, 13:30:36Vgl. dazu: Fachliche Hinweise der Bundesagentur für Arbeit 15.7(2) zu § 15 SGB II

Die Fachlichen Weisungen sind jetzt "Gesetz", "Kommentarliteratur" oder "Urteil"? In den FWs stand auch mal, dass man keinen Steuerklassenwechsel verlangen darf und eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung auch nicht. Da stand im Laufe der Jahre schon ganz viel, was inzwischen von der Rechtsprechung verneint wurde.

Also: hast du die zugrunde liegende Gesetzesnorm, Stellen aus der einschlägigen Fachliteratur oder Urteil zu der Behauptung parat, dass die Übersendung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nicht der Eintritt in die Verhandlung über den Vertrag darstellt?
Titel: Aw: Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - Hilfe?!
Beitrag von: Spritzenhalter am 09. Juni 2022, 15:17:50
Zitat von: Flip am 09. Juni 2022, 14:42:28
Zitat von: Spritzenhalter am 09. Juni 2022, 13:30:36Vgl. dazu: Fachliche Hinweise der Bundesagentur für Arbeit 15.7(2) zu § 15 SGB II

Die Fachlichen Weisungen sind jetzt "Gesetz", "Kommentarliteratur" oder "Urteil"? In den FWs stand auch mal, dass man keinen Steuerklassenwechsel verlangen darf und eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung auch nicht. Da stand im Laufe der Jahre schon ganz viel, was inzwischen von der Rechtsprechung verneint wurde.

Also: hast du die zugrunde liegende Gesetzesnorm, Stellen aus der einschlägigen Fachliteratur oder Urteil zu der Behauptung parat, dass die Übersendung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nicht der Eintritt in die Verhandlung über den Vertrag darstellt?

Urteil vom 14.02.2013 BSG (Az.: B 14 AS 195/11 R)

Beschluss vom 09.05.2016 LSG Rheinland-Pfalz (Az.: L 6 AS 181/16 B ER)

Auf die schnelle, extra für dich.

Und nochmal: Allein schon das Zusenden per Post ohne persönlich im Versuch konsensualer Einigung die Inhalte zu verhandeln ist nach BSG  komplett unzulässig und rechtswidrig.

Hoffe deinen Frust befriedigt zu haben.
Titel: Aw: Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - Hilfe?!
Beitrag von: Kopfbahnhof am 09. Juni 2022, 15:30:42
Zitat von: tsumo am 08. Juni 2022, 22:54:51bzw ihr an meiner Stelle reagieren?
Hatte ich schon, aber ich würde hier gar nichts tun.

Oder was willst du mit einem Widerspruch erreichen?

Zitat von: tsumo am 08. Juni 2022, 20:41:24Fallen die denn für immer weg?
Das ist noch lange nicht so sicher, wenn es dumm läuft kann evtl. auch noch Nachsanktioniert werden.
Ich würde mich nie darauf verlassen eine Müll EGV zu Unterschreiben in dem Glauben. mir kann eh nichts passieren da die Sanktionen weg sind.

Ich finde den VA nicht schlimm, stehen ja weiter keine Forderungen an dich drin.
Der Rest ist eh schon durch das Gesetz geregelt.
Titel: Aw: Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - Hilfe?!
Beitrag von: MagnaCharta am 09. Juni 2022, 16:52:39
Ich bleibe dabei: wir wissen zu wenig über die Vorgeschichte, um eine fundierte Meinung darüber haben zu können, ob das Jobcenter hier bereits so handeln durfte oder nicht.
Titel: Aw: Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - Hilfe?!
Beitrag von: Diskus am 09. Juni 2022, 20:16:06
Ich persönlich sehe die Sache so:
aus der Einv können dir keine Nachteile entstehen, was schon mal gut ist.

Zu deiner Frage wie du handeln sollst. Da gibt es 2 Möglichkeiten
die 1. ist alles so zu lassen und frölich weiter zu leben.

die 2te Möglichkeit ist mehr eine grundsätzliche Frage. Was hälst du von diesem System und willst du das alles so einfach hinnehmen ? Wenn du gegen diese Einv vorgehst wirst du Kraft benötigen um deine Wünsche auch durchzusetzen. Eben gegen dieses System zu kämpfen. Kampf bedeutet Kraft.

Da ich gelesen habe, das du deine Eltern pflegst denke ich ist das schon sehr Kraftaufwendig wenn auch sehr lobenswert. Also was sollst du machen ?
Das ist deine Entscheidung, solange wie dir keine ersthafte Gefahr von seiten des Mobcenters drohen würde ich es so lassen.

Gruß Diskus
Titel: Aw: Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - Hilfe?!
Beitrag von: tsumo am 09. Juni 2022, 21:02:58
Zitat von: MagnaCharta am 09. Juni 2022, 11:17:54
Zitat von: Spritzenhalter am 08. Juni 2022, 18:18:07
Zitat von: tsumo am 08. Juni 2022, 16:06:33Also hat der SB die Eingliederungsvereinbarung selbst in meinem Namen "unterschrieben" um diese wirksam zu machen, ja?

Ist das was schlimmes? Ist die EGV so wie sie erstellt wurde i.O.? Sry bin leider nicht fit in dem Bereich.

Der SB hat dich verarscht in dem er dir deine Bedenkzeit sowie die Möglichkeit eine Rechtsberatung zur Prüfung hinzuziehen beraubt hat. Er hat dich der Vertragsgestaltung auf gleicher Augenhöhe beraubt und dir vorgeführt was er vom Vertragsrecht hält. Er hat weder was mit dir gemeinsam ausgearbeitet und hat keinerlei Interesse mit einer Strategie deine Arbeitslosigkeit zu beenden. Gegen diesen VA würde ich vorgehen damit diese mafiösen Strukturen schnellstmöglich beendet werden und derartige Behandlung von Leistungsempfängern strafrechtlich verfolgt wird.

Woher nimmst du diese Gewissheit? Der TE hat bisher nicht gesagt, wie lange er den EinV-Entwurf zuhause bebrütet hat.

@TE: wie lange war denn die EinV bei dir bereits zur Begutachtung?

Habe das Schreiben mit dem Verwaltungsakt gestern am 8.6. erhalten.

Zitat von: Diskus am 09. Juni 2022, 20:16:06Ich persönlich sehe die Sache so:
aus der Einv können dir keine Nachteile entstehen, was schon mal gut ist.

Zu deiner Frage wie du handeln sollst. Da gibt es 2 Möglichkeiten
die 1. ist alles so zu lassen und frölich weiter zu leben.

die 2te Möglichkeit ist mehr eine grundsätzliche Frage. Was hälst du von diesem System und willst du das alles so einfach hinnehmen ? Wenn du gegen diese Einv vorgehst wirst du Kraft benötigen um deine Wünsche auch durchzusetzen. Eben gegen dieses System zu kämpfen. Kampf bedeutet Kraft.

Da ich gelesen habe, das du deine Eltern pflegst denke ich ist das schon sehr Kraftaufwendig wenn auch sehr lobenswert. Also was sollst du machen ?
Das ist deine Entscheidung, solange wie dir keine ersthafte Gefahr von seiten des Mobcenters drohen würde ich es so lassen.

Gruß Diskus

Was könnte ich denn evtl zu meinen Gunsten abgeändert bekommen? Also was ist das schlimmste was bei mir drin steht?

Zitat von: Kopfbahnhof am 09. Juni 2022, 15:30:42
Zitat von: tsumo am 08. Juni 2022, 22:54:51bzw ihr an meiner Stelle reagieren?
Hatte ich schon, aber ich würde hier gar nichts tun.

Oder was willst du mit einem Widerspruch erreichen?

Zitat von: tsumo am 08. Juni 2022, 20:41:24Fallen die denn für immer weg?
Das ist noch lange nicht so sicher, wenn es dumm läuft kann evtl. auch noch Nachsanktioniert werden.
Ich würde mich nie darauf verlassen eine Müll EGV zu Unterschreiben in dem Glauben. mir kann eh nichts passieren da die Sanktionen weg sind.

Ich finde den VA nicht schlimm, stehen ja weiter keine Forderungen an dich drin.
Der Rest ist eh schon durch das Gesetz geregelt.

Ich weiß nicht was ich erreichen möchte, ist das erste Mal für mich. Ich weiß nicht was da sonst so drin steht und ob mein Vereinbarung schlimm ist oder gut. Habe halt Angst, dass das JC mich nun zwingt zu Arbeiten und ich meine Eltern in ein Heim schicken muss ;(
Titel: Aw: Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - Hilfe?!
Beitrag von: MagnaCharta am 09. Juni 2022, 21:51:48
Also hast du den Entwurf der Eingliederungsvereinbarung bei dir einen Monat lang rumliegen lassen, ohne dich dazu zu äußern. Verstehe ich das richtig? Schriftsätze vom Jobcenter ignorieren bringt nie etwas, sondern macht alles immer nur schlimmer. Diesen einfachen Grundsatz solltest du besser beherzigen.

Ansonsten gilt zur Pflege deiner Eltern §10 Abs. 1 Satz 4 SGB II: Pflege geht vor Arbeit. Aber nur dann, wenn sonst die Pflege deiner Eltern nicht gewährleistet werden kann.

Und: je nach Pflegestufe wird das Jobcenter der Meinung sein, dass du durchaus Teilzeit arbeiten könntest. Das wiederum hängt aber auch mit den Erkrankungen deiner Eltern zusammen, wenn die Rundumbetreuung brauchen und nicht nur morgens und abends einmal Waschen, dann ist Teilzeit kaum möglich.
Titel: Aw: Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - Hilfe?!
Beitrag von: tsumo am 09. Juni 2022, 22:38:10
Was fällt denn unter " nicht gewährleistet werden kann"

Wir haben es mit einer externen Pflegekraft versucht, hat nicht funktioniert.

Pflegegrad 3 und 2, wobei die 2 auf 3 hochgestuft wird.

Es ist nicht nur waschen. Demenz ist nichts, was man mal kurz angeht und dann gehts der Person gut für den restlichen Tag. Kaum stehkraft mit 91Jahren und benötigt bei jeder Angelegenheit Hilfe.

Muss ich das dem JC eigentlich alles ausführlich schildern? Sind das nicht sensible Daten?
Titel: Aw: Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - Hilfe?!
Beitrag von: MagnaCharta am 09. Juni 2022, 22:48:21
Pflegegrad 3 nach der modernen Regelung, wie die Pflegegrade von 1 - 5 gehen, oder die alte Einstufung wo 3 das höchste war?
Titel: Aw: Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - Hilfe?!
Beitrag von: Flip am 09. Juni 2022, 23:54:39
ZitatUrteil vom 14.02.2013 BSG (Az.: B 14 AS 195/11 R)

Beschluss vom 09.05.2016 LSG Rheinland-Pfalz (Az.: L 6 AS 181/16 B ER)

Davon trifft nichts auf deine Behauptung zu, dass nicht postalisch verhandelt werden kann. Das, BSG sagt dazu gar nichts und beim LSG ging es darum, dass der VA signifikant von dem vorherigen Vertragsentwurf abgewichen ist, was nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht sein darf.

Es fehlt nach wie vor der Beweis, dass ein öffentlich-rechtlicher Vertrag nicht schriftlich ausgehandelt werden darf.
Titel: Aw: Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - Hilfe?!
Beitrag von: tsumo am 10. Juni 2022, 01:28:17
Zitat von: MagnaCharta am 09. Juni 2022, 22:48:21Pflegegrad 3 nach der modernen Regelung, wie die Pflegegrade von 1 - 5 gehen, oder die alte Einstufung wo 3 das höchste war?


Nach der modernen.
Titel: Aw: Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - Hilfe?!
Beitrag von: MagnaCharta am 10. Juni 2022, 07:40:12
@Tsumo: also...

1. einen Monat lang den Entwurf einer Eingliederungsvereinbarung haben, und dann nichts gegenüber dem Jobcenter sagen, ob man noch wo Änderungsbedarf sieht oder nicht, wird wohl selbst der verständlichste Richter als Verweigerung deinerseits sehen.
2. dein Jobcenter fordert Nachweise für die Pflegegrade deiner Eltern im VA. Diese solltest du umgehend einreichen, da leistungsrelevant.
Titel: Aw: Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - Hilfe?!
Beitrag von: Spritzenhalter am 10. Juni 2022, 08:20:37
Zitat von: Flip am 09. Juni 2022, 23:54:39
ZitatUrteil vom 14.02.2013 BSG (Az.: B 14 AS 195/11 R)

Beschluss vom 09.05.2016 LSG Rheinland-Pfalz (Az.: L 6 AS 181/16 B ER)

Davon trifft nichts auf deine Behauptung zu, dass nicht postalisch verhandelt werden kann. Das, BSG sagt dazu gar nichts und beim LSG ging es darum, dass der VA signifikant von dem vorherigen Vertragsentwurf abgewichen ist, was nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht sein darf.

Es fehlt nach wie vor der Beweis, dass ein öffentlich-rechtlicher Vertrag nicht schriftlich ausgehandelt werden darf.
>

Wenn sich beide einig sind, können sie Vertragsinhalte sogar per Brieftaube oder Rauchzeichen aushandeln. In der Regel enden solche Angebote für den Leistungsempfänger in der Sackgasse da dieser "Vertrag" ausschließlich als Vorlage für Sanktionen dient und keine weiteren Funktionen erfüllt.

Wer über Pest & Cholera verhandeln möchte dem steht selbstverständlich nichts im Wege.

Zitat von: tsumo am 09. Juni 2022, 22:38:10Was fällt denn unter " nicht gewährleistet werden kann"

Wir haben es mit einer externen Pflegekraft versucht, hat nicht funktioniert.

Pflegegrad 3 und 2, wobei die 2 auf 3 hochgestuft wird.

Es ist nicht nur waschen. Demenz ist nichts, was man mal kurz angeht und dann gehts der Person gut für den restlichen Tag. Kaum stehkraft mit 91Jahren und benötigt bei jeder Angelegenheit Hilfe.

Muss ich das dem JC eigentlich alles ausführlich schildern? Sind das nicht sensible Daten?

Sie reichen folgende Nachweise ein:

Bestätigung der Pflegekasse/Krankenkasse über den Eintrag als Pflegeperson.

Bestätigung der selbigen über die Pflegestufe der Eltern.

An das Jobcenter werden keine Gutachten der Eltern oder sonstige Unterlagen eingereicht, nur die beiden genannten.

Anhand der Pflegestufe errechnet sich der Pflegeaufwand und ggf. die daraus resultierende mögliche Versklavung auf dem Arbeitsmarkt.

Keine Angst, Sie werden sich nicht auf dem Arbeitsmarkt wiederfinden weil Sie schlichtweg keine Zeit aufgrund ihrer Pflege dazu haben werden.

Mit der EGV VA entscheiden Sie selbst, dagegen vorgehen oder stehen lassen. Sollte es eines Tages Probleme geben wird dieser Verwaltungsakt von jedem Gericht sanktiobsfrei annulliert werden.






Titel: Aw: Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - Hilfe?!
Beitrag von: tsumo am 11. Juni 2022, 02:30:13
habe von der AOK mir ein schreiben anfertigen lassen wo die stufen meiner eltern drin stehen und ich als pflegeperon herorgehe.

das müsste dann ja reichen oder?

ich möchte ungern das gutachten von MDK senden da das nichtmal meine daten sind und über krankheiten etc mit ämtern reden kommt mir auch nicht richtig vor.
Titel: Aw: Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - Hilfe?!
Beitrag von: Kopfbahnhof am 11. Juni 2022, 17:18:14
Ja das Schreiben von der AOK muss dem JC reichen.

Das Gutachten und auch Teile davon, gehen das JC absolut nichts an.

Titel: Aw: Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - Hilfe?!
Beitrag von: tsumo am 11. Juni 2022, 17:27:29
und gibt es eine maximale dauer wie lange ich meine eltern pflegen darf? 3jahre? 5jahre?
Titel: Aw: Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - Hilfe?!
Beitrag von: Kopfbahnhof am 11. Juni 2022, 17:47:25
Wie kommst du darauf?

Natürlich so lange es Notwendig ist bzw. du es evtl. nicht mehr schaffst.
Titel: Aw: Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - Hilfe?!
Beitrag von: Spritzenhalter am 11. Juni 2022, 18:42:17
Zitat von: tsumo am 11. Juni 2022, 02:30:13habe von der AOK mir ein schreiben anfertigen lassen wo die stufen meiner eltern drin stehen und ich als pflegeperon herorgehe.

das müsste dann ja reichen oder?

ich möchte ungern das gutachten von MDK senden da das nichtmal meine daten sind und über krankheiten etc mit ämtern reden kommt mir auch nicht richtig vor.

Das reicht vollkommen, mehr hat sie nicht zu interessieren.
Titel: Aw: Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - Hilfe?!
Beitrag von: Flowerpunk am 11. Juni 2022, 19:30:48
Zitat von: tsumo am 11. Juni 2022, 02:30:13das müsste dann ja reichen oder?

Es kommt auch auf den Pflege- und Betreuungsaufwand an, dieser wird im Gutachten in Stunden angegeben. Danach beurteilt das Jobcenter den jeweiligen Einzelfall und prüft auch ob die Pflege nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Hier mal ein Beispiel, wie ein Jobcenter vorgeht:

https://www.jobcenter.wuppertal.de/Unzumutbarkeit-einer-Arbeitsaufnahme-bei-Pflege-Angehoeriger.pdf
Titel: Aw: Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - Hilfe?!
Beitrag von: tsumo am 14. Juni 2022, 02:55:25
Zitat von: Kopfbahnhof am 11. Juni 2022, 17:47:25Wie kommst du darauf?

Natürlich so lange es Notwendig ist bzw. du es evtl. nicht mehr schaffst.

Weil meine SB mir das gesagt hat.

Zitat von: Flowerpunk am 11. Juni 2022, 19:30:48
Zitat von: tsumo am 11. Juni 2022, 02:30:13das müsste dann ja reichen oder?

Es kommt auch auf den Pflege- und Betreuungsaufwand an, dieser wird im Gutachten in Stunden angegeben. Danach beurteilt das Jobcenter den jeweiligen Einzelfall und prüft auch ob die Pflege nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Hier mal ein Beispiel, wie ein Jobcenter vorgeht:

https://www.jobcenter.wuppertal.de/Unzumutbarkeit-einer-Arbeitsaufnahme-bei-Pflege-Angehoeriger.pdf

Also doch Gutachten?

2 und 3

Je 40h und je 21h

Wir haben nächste Woche erneut Gutachten weil die 2 zu niedrig angesetzt wurde da einiges nicht beachtet wurde.