Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - Hilfe?!

Begonnen von tsumo, 08. Juni 2022, 15:03:41

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Harald53

Zitat von: tsumo am 08. Juni 2022, 20:41:24Fallen die denn für immer weg? Oder nur für eine bestimmte Zeit?

Erstmal für 1 Jahr, wie es dann nächstes Jahr mit dem Bürgergeld läuft steht noch in den Sternen.

tsumo

Wie würdest du bzw ihr an meiner Stelle reagieren? Habt ihr Tipps?

Spritzenhalter

Wenn Sie mit diesem System nicht einverstanden sind, legen Sie Widerspruch ein. Eine Begründung ist vorerst nicht notwendig:

Hiermit lege ich gegen die Einvliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt vom XX.XX.2022 Widerspruch ein.

Später werden Gründe vorgetragen wie zb. nicht eingerümte Prüfungszeit einer Rechtsberatung (2-3 Wochen), keinerlei Ausarbeitung der Vertragsgestaltung durch Pfofiling oder Strategie. Wurde die EGV im ersten Rechtszug ebenfalls per Post zugeschickt ist sie selbstverständlich von Anfang an nichtig und die folgliche EGV als Verwaltungsakt ebenso. Ebenfalls wurde die Möglichkeit einer Vertragsgestaltung nicht angeboten sondern einseitig diktiert.

Dieses Stück Papier, sofern weicher, würde sich höchstens als Klopapier eignen.

 



MagnaCharta

Zitat von: Spritzenhalter am 08. Juni 2022, 18:18:07
Zitat von: tsumo am 08. Juni 2022, 16:06:33Also hat der SB die Eingliederungsvereinbarung selbst in meinem Namen "unterschrieben" um diese wirksam zu machen, ja?

Ist das was schlimmes? Ist die EGV so wie sie erstellt wurde i.O.? Sry bin leider nicht fit in dem Bereich.

Der SB hat dich verarscht in dem er dir deine Bedenkzeit sowie die Möglichkeit eine Rechtsberatung zur Prüfung hinzuziehen beraubt hat. Er hat dich der Vertragsgestaltung auf gleicher Augenhöhe beraubt und dir vorgeführt was er vom Vertragsrecht hält. Er hat weder was mit dir gemeinsam ausgearbeitet und hat keinerlei Interesse mit einer Strategie deine Arbeitslosigkeit zu beenden. Gegen diesen VA würde ich vorgehen damit diese mafiösen Strukturen schnellstmöglich beendet werden und derartige Behandlung von Leistungsempfängern strafrechtlich verfolgt wird.

Woher nimmst du diese Gewissheit? Der TE hat bisher nicht gesagt, wie lange er den EinV-Entwurf zuhause bebrütet hat.

@TE: wie lange war denn die EinV bei dir bereits zur Begutachtung?

Spritzenhalter

Zitat von: MagnaCharta am 09. Juni 2022, 11:17:54
Zitat von: Spritzenhalter am 08. Juni 2022, 18:18:07
Zitat von: tsumo am 08. Juni 2022, 16:06:33Also hat der SB die Eingliederungsvereinbarung selbst in meinem Namen "unterschrieben" um diese wirksam zu machen, ja?

Ist das was schlimmes? Ist die EGV so wie sie erstellt wurde i.O.? Sry bin leider nicht fit in dem Bereich.

Der SB hat dich verarscht in dem er dir deine Bedenkzeit sowie die Möglichkeit eine Rechtsberatung zur Prüfung hinzuziehen beraubt hat. Er hat dich der Vertragsgestaltung auf gleicher Augenhöhe beraubt und dir vorgeführt was er vom Vertragsrecht hält. Er hat weder was mit dir gemeinsam ausgearbeitet und hat keinerlei Interesse mit einer Strategie deine Arbeitslosigkeit zu beenden. Gegen diesen VA würde ich vorgehen damit diese mafiösen Strukturen schnellstmöglich beendet werden und derartige Behandlung von Leistungsempfängern strafrechtlich verfolgt wird.

Woher nimmst du diese Gewissheit? Der TE hat bisher nicht gesagt, wie lange er den EinV-Entwurf zuhause bebrütet hat.

@TE: wie lange war denn die EinV bei dir bereits zur Begutachtung?


Nicht relevant, eine postalisch zugeschickt EGV ist bereits im Druckvorgang nichtig.

Flip

Zitat von: Spritzenhalter am 09. Juni 2022, 12:59:08Nicht relevant, eine postalisch zugeschickt EGV ist bereits im Druckvorgang nichtig.

Hast du dazu denn mal bitte die gesetzliche Norm, Kommentaliteraturverweise oder Urteile parat?

Spritzenhalter

Zitat von: Flip am 09. Juni 2022, 13:02:22
Zitat von: Spritzenhalter am 09. Juni 2022, 12:59:08Nicht relevant, eine postalisch zugeschickt EGV ist bereits im Druckvorgang nichtig.

Hast du dazu denn mal bitte die gesetzliche Norm, Kommentaliteraturverweise oder Urteile parat?


Die postalische Übersendung einer EGV als Vorschlag zur Unterschrift ist nicht zulässig.
Vgl. dazu: Fachliche Hinweise der Bundesagentur für Arbeit 15.7(2) zu § 15 SGB II

Zitat(2) Im persönlichen Gespräch ist sich vor Abschluss der EinV über die individuelle Integrationsstrategie mit der erwerbsfähigen leis-tungsberechtigten Personen zu verständigen. Die postalische Über-sendung einer EinV als Vorschlag zur Unterschrift ist nicht zulässig.

Yavanna

Hast du dir überhaupt den Anhang im Eingangspost und Threadtitel angeschaut? Der TE hat die EGV als VA erhalten.

Spritzenhalter

Zitat von: Yavanna am 09. Juni 2022, 13:46:18Hast du dir überhaupt den Anhang im Eingangspost und Threadtitel angeschaut? Der TE hat die EGV als VA erhalten.

Ich antworte auf Post #20

Der TE hat die EGV postalisch erhalten und wurde anschließend seiner Rechte beraubt. Wie bereits geschrieben, sind EGV's auf dem Postweg rechtswidrig, demzufolge auch die EGV VA weil die Rechtsgrundlage zum Erlass nicht gegeben ist.


Flip

Zitat von: Spritzenhalter am 09. Juni 2022, 13:30:36Vgl. dazu: Fachliche Hinweise der Bundesagentur für Arbeit 15.7(2) zu § 15 SGB II

Die Fachlichen Weisungen sind jetzt "Gesetz", "Kommentarliteratur" oder "Urteil"? In den FWs stand auch mal, dass man keinen Steuerklassenwechsel verlangen darf und eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung auch nicht. Da stand im Laufe der Jahre schon ganz viel, was inzwischen von der Rechtsprechung verneint wurde.

Also: hast du die zugrunde liegende Gesetzesnorm, Stellen aus der einschlägigen Fachliteratur oder Urteil zu der Behauptung parat, dass die Übersendung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nicht der Eintritt in die Verhandlung über den Vertrag darstellt?

Spritzenhalter

Zitat von: Flip am 09. Juni 2022, 14:42:28
Zitat von: Spritzenhalter am 09. Juni 2022, 13:30:36Vgl. dazu: Fachliche Hinweise der Bundesagentur für Arbeit 15.7(2) zu § 15 SGB II

Die Fachlichen Weisungen sind jetzt "Gesetz", "Kommentarliteratur" oder "Urteil"? In den FWs stand auch mal, dass man keinen Steuerklassenwechsel verlangen darf und eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung auch nicht. Da stand im Laufe der Jahre schon ganz viel, was inzwischen von der Rechtsprechung verneint wurde.

Also: hast du die zugrunde liegende Gesetzesnorm, Stellen aus der einschlägigen Fachliteratur oder Urteil zu der Behauptung parat, dass die Übersendung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nicht der Eintritt in die Verhandlung über den Vertrag darstellt?

Urteil vom 14.02.2013 BSG (Az.: B 14 AS 195/11 R)

Beschluss vom 09.05.2016 LSG Rheinland-Pfalz (Az.: L 6 AS 181/16 B ER)

Auf die schnelle, extra für dich.

Und nochmal: Allein schon das Zusenden per Post ohne persönlich im Versuch konsensualer Einigung die Inhalte zu verhandeln ist nach BSG  komplett unzulässig und rechtswidrig.

Hoffe deinen Frust befriedigt zu haben.

Kopfbahnhof

Zitat von: tsumo am 08. Juni 2022, 22:54:51bzw ihr an meiner Stelle reagieren?
Hatte ich schon, aber ich würde hier gar nichts tun.

Oder was willst du mit einem Widerspruch erreichen?

Zitat von: tsumo am 08. Juni 2022, 20:41:24Fallen die denn für immer weg?
Das ist noch lange nicht so sicher, wenn es dumm läuft kann evtl. auch noch Nachsanktioniert werden.
Ich würde mich nie darauf verlassen eine Müll EGV zu Unterschreiben in dem Glauben. mir kann eh nichts passieren da die Sanktionen weg sind.

Ich finde den VA nicht schlimm, stehen ja weiter keine Forderungen an dich drin.
Der Rest ist eh schon durch das Gesetz geregelt.

MagnaCharta

Ich bleibe dabei: wir wissen zu wenig über die Vorgeschichte, um eine fundierte Meinung darüber haben zu können, ob das Jobcenter hier bereits so handeln durfte oder nicht.

Diskus

Ich persönlich sehe die Sache so:
aus der Einv können dir keine Nachteile entstehen, was schon mal gut ist.

Zu deiner Frage wie du handeln sollst. Da gibt es 2 Möglichkeiten
die 1. ist alles so zu lassen und frölich weiter zu leben.

die 2te Möglichkeit ist mehr eine grundsätzliche Frage. Was hälst du von diesem System und willst du das alles so einfach hinnehmen ? Wenn du gegen diese Einv vorgehst wirst du Kraft benötigen um deine Wünsche auch durchzusetzen. Eben gegen dieses System zu kämpfen. Kampf bedeutet Kraft.

Da ich gelesen habe, das du deine Eltern pflegst denke ich ist das schon sehr Kraftaufwendig wenn auch sehr lobenswert. Also was sollst du machen ?
Das ist deine Entscheidung, solange wie dir keine ersthafte Gefahr von seiten des Mobcenters drohen würde ich es so lassen.

Gruß Diskus
"Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren." Mahatma Gandhi (1869-1948)

tsumo

Zitat von: MagnaCharta am 09. Juni 2022, 11:17:54
Zitat von: Spritzenhalter am 08. Juni 2022, 18:18:07
Zitat von: tsumo am 08. Juni 2022, 16:06:33Also hat der SB die Eingliederungsvereinbarung selbst in meinem Namen "unterschrieben" um diese wirksam zu machen, ja?

Ist das was schlimmes? Ist die EGV so wie sie erstellt wurde i.O.? Sry bin leider nicht fit in dem Bereich.

Der SB hat dich verarscht in dem er dir deine Bedenkzeit sowie die Möglichkeit eine Rechtsberatung zur Prüfung hinzuziehen beraubt hat. Er hat dich der Vertragsgestaltung auf gleicher Augenhöhe beraubt und dir vorgeführt was er vom Vertragsrecht hält. Er hat weder was mit dir gemeinsam ausgearbeitet und hat keinerlei Interesse mit einer Strategie deine Arbeitslosigkeit zu beenden. Gegen diesen VA würde ich vorgehen damit diese mafiösen Strukturen schnellstmöglich beendet werden und derartige Behandlung von Leistungsempfängern strafrechtlich verfolgt wird.

Woher nimmst du diese Gewissheit? Der TE hat bisher nicht gesagt, wie lange er den EinV-Entwurf zuhause bebrütet hat.

@TE: wie lange war denn die EinV bei dir bereits zur Begutachtung?

Habe das Schreiben mit dem Verwaltungsakt gestern am 8.6. erhalten.

Zitat von: Diskus am 09. Juni 2022, 20:16:06Ich persönlich sehe die Sache so:
aus der Einv können dir keine Nachteile entstehen, was schon mal gut ist.

Zu deiner Frage wie du handeln sollst. Da gibt es 2 Möglichkeiten
die 1. ist alles so zu lassen und frölich weiter zu leben.

die 2te Möglichkeit ist mehr eine grundsätzliche Frage. Was hälst du von diesem System und willst du das alles so einfach hinnehmen ? Wenn du gegen diese Einv vorgehst wirst du Kraft benötigen um deine Wünsche auch durchzusetzen. Eben gegen dieses System zu kämpfen. Kampf bedeutet Kraft.

Da ich gelesen habe, das du deine Eltern pflegst denke ich ist das schon sehr Kraftaufwendig wenn auch sehr lobenswert. Also was sollst du machen ?
Das ist deine Entscheidung, solange wie dir keine ersthafte Gefahr von seiten des Mobcenters drohen würde ich es so lassen.

Gruß Diskus

Was könnte ich denn evtl zu meinen Gunsten abgeändert bekommen? Also was ist das schlimmste was bei mir drin steht?

Zitat von: Kopfbahnhof am 09. Juni 2022, 15:30:42
Zitat von: tsumo am 08. Juni 2022, 22:54:51bzw ihr an meiner Stelle reagieren?
Hatte ich schon, aber ich würde hier gar nichts tun.

Oder was willst du mit einem Widerspruch erreichen?

Zitat von: tsumo am 08. Juni 2022, 20:41:24Fallen die denn für immer weg?
Das ist noch lange nicht so sicher, wenn es dumm läuft kann evtl. auch noch Nachsanktioniert werden.
Ich würde mich nie darauf verlassen eine Müll EGV zu Unterschreiben in dem Glauben. mir kann eh nichts passieren da die Sanktionen weg sind.

Ich finde den VA nicht schlimm, stehen ja weiter keine Forderungen an dich drin.
Der Rest ist eh schon durch das Gesetz geregelt.

Ich weiß nicht was ich erreichen möchte, ist das erste Mal für mich. Ich weiß nicht was da sonst so drin steht und ob mein Vereinbarung schlimm ist oder gut. Habe halt Angst, dass das JC mich nun zwingt zu Arbeiten und ich meine Eltern in ein Heim schicken muss ;(