Hallo, dies ist mein erster Post hier. Ich hoffe Ihr könnt mir hier weiterhelfen.
Meine Frage wäre folgende:
Wir möchten gerne mit unseren Kindern 4 Wochen Urlaub machen. Nun sollen wir einen Ortsabwesenheit Antrag stellen. Dieser geht aber nur 3 Wochen. Meine Frage wäre nun, Wenn ich den Antrag auf Ortsabwesenheit für 3 Wochen stelle, muss ich mich dann direkt nach 3 Wochen persönlich beim Jobcenter zurückmelden?
Beste Grüße
Du musst Dich im Regelfall nicht persönlich zurückmelden. Natürlich kann es aber sein, dass Du eine Einladung zum persönlichen Erscheinen bekommst, und diese im Zeitraum der 4. Urlaubswoche liegt.
Es reicht wenn man sich telefonisch meldet. Bei mir ging das bisher immer mit anonymer Nummer.
Es kann aber sein das verlangt wird mit einer Festnetz-Nummer von deinem Wohnort anzurufen um auch nachzuweisen das du Ortsanwesend bist. Zumindest hat mir mein SB das so erklärt, aber ob die das wirklich verlangen dürfen weis ich nicht sicher. Zumindest bei mir ging es immer mit unterdrückter Nummer.
Blöd ist halt nur wenn man dann wirklich eine Einladung in der Zeit bekommen würde....
Zitat von: hotwert am 09. Juni 2022, 17:19:58das verlangt wird mit einer Festnetz-Nummer von deinem Wohnort anzurufen
Wenn dann muss ich dieser Forderung nicht nachkommen, da völlig daneben.
Einzige Möglichkeit wäre eine offizielle Einladung am Tag nach der OA.
Ansonsten gibt es keine Pflicht, sich zurück zu melden.
Vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen ... Super
Ja einen Termin wird es nicht geben, den hatte ich erst.
Fange ab 01.09.2022 eine neue Arbeitsstelle an, deshalb sollte es hierzu keine weiteren Termine geben.
Viel Erfolg bei deiner neuen Arbeitstelle und .....
:ironie:
.....wenn dir der Arbeitgeber nur 6 Wochen Urlaub vertraglich zusichert, dann bleib´ doch einfach ne Woche länger, vielleicht fällt es dem Arbeitgeber ja nicht auf!
Schönen Urlaub
Zitat von: Kopfbahnhof am 09. Juni 2022, 17:26:30Zitat von: hotwert am 09. Juni 2022, 17:19:58das verlangt wird mit einer Festnetz-Nummer von deinem Wohnort anzurufen
Wenn dann muss ich dieser Forderung nicht nachkommen, da völlig daneben.
Einzige Möglichkeit wäre eine offizielle Einladung am Tag nach der OA.
Ansonsten gibt es keine Pflicht, sich zurück zu melden.
Falls Sie eine Fritzbox haben mit mehreren Nummern (ich habe 3) könnten Sie eine Rufumleitung programmieren und dann aus der Türkei das Jobcenter unter der bekannten Festnetz-Nummer anrufen :-)
Habe seit Jahren keinen Festnetzanschluss mehr, btw. wird nicht genutzt, da Handyflatrate.
Zitat von: Spritzenhalter am 09. Juni 2022, 17:49:47Falls Sie eine Fritzbox haben mit mehreren Nummern (ich habe 3) könnten Sie eine Rufumleitung programmieren und dann aus der Türkei das Jobcenter unter der bekannten Festnetz-Nummer anrufen :-)
Das Forum hier ist kein Platz für Tipps zum Betrügen. :no:
Zitat von: Kopfbahnhof am 09. Juni 2022, 17:26:30Zitat von: hotwert am 09. Juni 2022, 17:19:58das verlangt wird mit einer Festnetz-Nummer von deinem Wohnort anzurufen
Wenn dann muss ich dieser Forderung nicht nachkommen, da völlig daneben.
Einzige Möglichkeit wäre eine offizielle Einladung am Tag nach der OA.
Ansonsten gibt es keine Pflicht, sich zurück zu melden.
Ja mein SB meinte dass zu mir, gemacht hab ich das natürlich nie.
Rückmeldung telefonisch oder persönlich wird bei meinen Jobcenter immer verlangt, ob das rechtens ist weiß ich nicht, ein kurzer Anruf tut mir jetzt nicht weh. Da wird ja nichts sonst gefragt
Sven_D_83
Zitat von: Sven_D_83 am 09. Juni 2022, 16:52:38Wir möchten gerne mit unseren Kindern 4 Wochen Urlaub machen. Nun sollen wir einen Ortsabwesenheit Antrag stellen. Dieser geht aber nur 3 Wochen. Meine Frage wäre nun, Wenn ich den Antrag auf Ortsabwesenheit für 3 Wochen stelle, muss ich mich dann direkt nach 3 Wochen persönlich beim Jobcenter zurückmelden?
Das weißt du dann wenn der Antrag genehmigt ist. In der Antwort steht dann auch ob du dich am Folgetag beim JC zu melden hast.
Meine pers. Erfahrung dazu:
Was seeeehr wahrscheinlich ist wäre persönlich am Folgetag.
Ob du die Fahrtkosten zum JC ersetzt bekommst; eher nicht.
Klagen wird wegen dem zu geringen Wert vom SG abgeschmettert.
Ansonsten bekommst du für die Tage die über die erlaubte OA gehen keinen Cent auch nicht für KK Beiträge.
Ratgeber Ortsabwesenheit (http://hartz.info/index.php?topic=22.msg24#msg24)
MfG FN
Zitat von: hotwert am 09. Juni 2022, 18:03:29Ja mein SB meinte dass zu mir, gemacht hab ich das natürlich nie.
Rückmeldung telefonisch oder persönlich wird bei meinen Jobcenter immer verlangt, ob das rechtens ist weiß ich nicht, ein kurzer Anruf tut mir jetzt nicht weh. Da wird ja nichts sonst gefragt
Wenn dein JC eine telefonische Rückmeldung erlaubt oder Hotline hat reicht das aus.
Zitat von: Fettnäpfchen am 09. Juni 2022, 18:24:58Sven_D_83
Zitat von: Sven_D_83 am 09. Juni 2022, 16:52:38Wir möchten gerne mit unseren Kindern 4 Wochen Urlaub machen. Nun sollen wir einen Ortsabwesenheit Antrag stellen. Dieser geht aber nur 3 Wochen. Meine Frage wäre nun, Wenn ich den Antrag auf Ortsabwesenheit für 3 Wochen stelle, muss ich mich dann direkt nach 3 Wochen persönlich beim Jobcenter zurückmelden?
Das weißt du dann wenn der Antrag genehmigt ist. In der Antwort steht dann auch ob du dich am Folgetag beim JC zu melden hast.
Meine pers. Erfahrung dazu:
Was seeeehr wahrscheinlich ist wäre persönlich am Folgetag.
Ob du die Fahrtkosten zum JC ersetzt bekommst; eher nicht.
Klagen wird wegen dem zu geringen Wert vom SG abgeschmettert.
Ansonsten bekommst du für die Tage die über die erlaubte OA gehen keinen Cent auch nicht für KK Beiträge.
Ratgeber Ortsabwesenheit (http://hartz.info/index.php?topic=22.msg24#msg24)
MfG FN
OHH also muss man sich doch zurück melden ;-(
Aber sicher doch. Und genau in dem festgelegten Rahmen der dir für die Erholung genehmigt wurde.
Sven_D_83
Zitat von: Sven_D_83 am 09. Juni 2022, 18:41:14OHH also muss man sich doch zurück melden ;-(
Wie geschrieben:
Zitat von: Fettnäpfchen am 09. Juni 2022, 18:24:58Das weißt du dann wenn der Antrag genehmigt ist. In der Antwort steht dann auch ob du dich am Folgetag beim JC zu melden hast.
Also OB und WIE
Was JC so machen kann man nicht so einfach pauschalisieren; wie es hier leider schon gemacht wurde.
Deswegen ist es gut wenn viele schreiben und dann kann man sich seinen Teil denken.
Auszug aus dem Ratgeber:
ZitatHinweis:
Oft verbinden Jobcenter die Genehmigung einer Ortsabwesenheit mit der Bedingung, dass sich der Arbeitslose am Tag nach der genehmigten Ortsabwesenheit zurück zu melden hat. Dies sollte man auf keinen Fall vergessen.
Auch Leistungsbezieher, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, benötigen eine solche Genehmigung, jedoch entfällt hier die zeitliche Einschränkung.
Bei den Zitaten den Button erweitern drücken
MfG FN
Zitat von: Sven_D_83 am 09. Juni 2022, 16:52:38Hallo, dies ist mein erster Post hier. Ich hoffe Ihr könnt mir hier weiterhelfen.
Meine Frage wäre folgende:
Wir möchten gerne mit unseren Kindern 4 Wochen Urlaub machen. Nun sollen wir einen Ortsabwesenheit Antrag stellen. Dieser geht aber nur 3 Wochen. Meine Frage wäre nun, Wenn ich den Antrag auf Ortsabwesenheit für 3 Wochen stelle, muss ich mich dann direkt nach 3 Wochen persönlich beim Jobcenter zurückmelden?
Beste Grüße
Alsüüü... zu deiner Frage:
1. es gibt im SGBII keine Pflicht, dass man sich nach einer Ortsabwesenheit zurückmelden muss. Damit auch keinen Paragraphen und somit keine Rechtsgrundlage.
2. was Jobcenter dann gerne tun ist, einen an den ersten Werktag nach Ende der Ortsabwesenheit vorzuladen. Manche wollen einen nur so sehen, das ist ganz klar rechtswidrig. Andere laden zu einem normalen Termin ein, damit es rechtlich haltbarer ist.
Nachdem ja heute der Bundesrat dem Sanktions-Moratorium zugestimmt hat und es am 01. Juli in Kraft tritt, kann dich das JC nicht mehr sanktionieren. Rein theoretisch könntest du dir auch den Antrag auf Ortsabwesenheit sparen.
Zitat von: Mutz am 10. Juni 2022, 13:58:15Nachdem ja heute der Bundesrat dem Sanktions-Moratorium zugestimmt hat und es am 01. Juli in Kraft tritt, kann dich das JC nicht mehr sanktionieren. Rein theoretisch könntest du dir auch den Antrag auf Ortsabwesenheit sparen.
Eine unerlaubte Ortsabesenheit ist kein Sanktionsgrund, für die Zeit der unerlaubten Ortsabwesenheit verliert man schlicht den Leistungsanspruch und das gleich mal i. H. v. 100 %.
Zitat von: JensM1 am 10. Juni 2022, 17:10:58verliert man schlicht den Leistungsanspruch
Wenn es das JC mit bekommt auf jeden Fall.
Da ist nichts mit Sanktionsmoratorium ja oder nein.
Antwort 15 ist völlig korrekt.
Einfach mal so zum JC kommen, direkt nach der OA ist nicht, scheitert schon daran, man bekommt seine Fahrtkosten nicht zurück.
Manch ein JC bildet sich es aber ein, so eine Forderung stellen zu können.
Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Juni 2022, 17:23:03Manch ein JC bildet sich es aber ein, so eine Forderung stellen zu können.
Als ein SB diese Forderung an mich stellte, fragte ich nach den Fahrkosten. Nach kurzer Überlegung reichte dann doch eine telefonische Rückmeldung. :grins:
Rückmeldung ist nicht erforderlich, es sei denn es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Analog ist es bei Ende der Arbeitsunfähigkeit, man muss sich nicht wieder "gesund melden". Das Ende ergibt sich ja aus der zuletzt eingereichten AU. Manchmal fragen sie nach, dann antwortet man höflich.
Zitat von: jens123 am 10. Juni 2022, 18:51:46es sei denn es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Genau da ist der Haken, viel JC meinen da alles mögliche "vereinbaren" zu können.
Vielen Dank für eure Antworten.
Nun ist folgender Sachverhalt ;-)
Ich habe den Antrag persönlich abgegeben.
Nun habe ich einen Anruf erhalten, wo mir dieser bestätigt wurde. Dort teilte man mir auch mit, dass man mir dies nun schriftlich zusendet.
Jetzt kommt's:
Inklusive des Vermerks der Persönlichen Rückmeldung am ersten Tag nach der OAH.
Das dürfen die doch so nicht wie ich gelesen hatte oder ?
Sven_D_83
Zitat von: Sven_D_83 am 14. Juni 2022, 11:53:03Das dürfen die doch so nicht wie ich gelesen hatte oder ?
Ja hier im Forum aber ich habe nichts gelesen mit dem du das dem JC gegenüber durchsetzen kannst.
Aber vllt. reichen die User die diese Meinung vertreten jetzt nach.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 14. Juni 2022, 16:11:03mit dem du das dem JC gegenüber durchsetzen kannst.
Ich würde hier einen Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten Nachschieben.
Zitat von: Sven_D_83 am 14. Juni 2022, 11:53:03Inklusive des Vermerks der Persönlichen Rückmeldung
Das konntest du durch das Telefon sehen?
Zitat von: Kopfbahnhof am 14. Juni 2022, 16:38:13Zitat von: Fettnäpfchen am 14. Juni 2022, 16:11:03mit dem du das dem JC gegenüber durchsetzen kannst.
Ich würde hier einen Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten Nachschieben.
Zitat von: Sven_D_83 am 14. Juni 2022, 11:53:03Inklusive des Vermerks der Persönlichen Rückmeldung
Das konntest du durch das Telefon sehen?
Ne das sagte sie am Telefon das dies mit drauf stehen würde.
Das mit den Fahrtkosten verstehe ich nicht so ganz, also ich wohne quasi fast neben dem JC 🤣
Zitat von: Sven_D_83 am 14. Juni 2022, 17:02:37also ich wohne quasi fast neben dem JC
Kann ich von hier aus ja schlecht Sehen :grins:
Dann ist es doch egal, gehst halt an dem Tag hin.
Zitat von: Kopfbahnhof am 14. Juni 2022, 16:38:13Ich würde hier einen Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten Nachschieben.
Hatte ich mal... der Widerspruch wurde auch abgelehnt und das SG sah bei knapp 5.- keine Berechtigung zu einer Klage, nennt sich Streitwert.
Zitat von: Fettnäpfchen am 09. Juni 2022, 18:24:58Ob du die Fahrtkosten zum JC ersetzt bekommst; eher nicht.
Klagen wird wegen dem zu geringen Wert vom SG abgeschmettert.
MfG FN