Rückmeldung nach Ortsabwesenheit ?

Begonnen von Sven_D_83, 09. Juni 2022, 16:52:38

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MagnaCharta

Zitat von: Sven_D_83 am 09. Juni 2022, 16:52:38Hallo, dies ist mein erster Post hier. Ich hoffe Ihr könnt mir hier weiterhelfen.
Meine Frage wäre folgende:
Wir möchten gerne mit unseren Kindern 4 Wochen Urlaub machen. Nun sollen wir einen Ortsabwesenheit Antrag stellen. Dieser geht aber nur 3 Wochen. Meine Frage wäre nun, Wenn ich den Antrag auf Ortsabwesenheit für 3 Wochen stelle, muss ich mich dann direkt nach 3 Wochen persönlich beim Jobcenter zurückmelden?
Beste Grüße

Alsüüü... zu deiner Frage:

1. es gibt im SGBII keine Pflicht, dass man sich nach einer Ortsabwesenheit zurückmelden muss. Damit auch keinen Paragraphen und somit keine Rechtsgrundlage.
2. was Jobcenter dann gerne tun ist, einen an den ersten Werktag nach Ende der Ortsabwesenheit vorzuladen. Manche wollen einen nur so sehen, das ist ganz klar rechtswidrig. Andere laden zu einem normalen Termin ein, damit es rechtlich haltbarer ist.


Mutz

Nachdem ja heute der Bundesrat dem Sanktions-Moratorium zugestimmt hat und es am 01. Juli in Kraft tritt, kann dich das JC nicht mehr sanktionieren. Rein theoretisch könntest du dir auch den Antrag auf Ortsabwesenheit sparen.

JensM1

Zitat von: Mutz am 10. Juni 2022, 13:58:15Nachdem ja heute der Bundesrat dem Sanktions-Moratorium zugestimmt hat und es am 01. Juli in Kraft tritt, kann dich das JC nicht mehr sanktionieren. Rein theoretisch könntest du dir auch den Antrag auf Ortsabwesenheit sparen.

Eine unerlaubte Ortsabesenheit ist kein Sanktionsgrund, für die Zeit der unerlaubten Ortsabwesenheit verliert man schlicht den Leistungsanspruch und das gleich mal i. H. v. 100 %.

Kopfbahnhof

Zitat von: JensM1 am 10. Juni 2022, 17:10:58verliert man schlicht den Leistungsanspruch
Wenn es das JC mit bekommt auf jeden Fall.

Da ist nichts mit Sanktionsmoratorium ja oder nein.

Antwort 15 ist völlig korrekt.

Einfach mal so zum JC kommen, direkt nach der OA ist nicht, scheitert schon daran, man bekommt seine Fahrtkosten nicht zurück.
Manch ein JC bildet sich es aber ein, so eine Forderung stellen zu können.

Schnuffel01

Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Juni 2022, 17:23:03Manch ein JC bildet sich es aber ein, so eine Forderung stellen zu können.
Als ein SB diese Forderung an mich stellte, fragte ich nach den Fahrkosten. Nach kurzer Überlegung reichte dann doch eine telefonische Rückmeldung. :grins:
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

jens123

Rückmeldung ist nicht erforderlich, es sei denn es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Analog ist es bei Ende der Arbeitsunfähigkeit, man muss sich nicht wieder "gesund melden". Das Ende ergibt sich ja aus der zuletzt eingereichten AU. Manchmal fragen sie nach, dann antwortet man höflich.

Kopfbahnhof

Zitat von: jens123 am 10. Juni 2022, 18:51:46es sei denn es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Genau da ist der Haken, viel JC meinen da alles mögliche "vereinbaren" zu können.

Sven_D_83

Vielen Dank für eure Antworten.
Nun ist folgender Sachverhalt ;-)

Ich habe den Antrag persönlich abgegeben.
Nun habe ich einen Anruf erhalten, wo mir dieser bestätigt wurde. Dort teilte man mir auch mit, dass man mir dies nun schriftlich zusendet.

Jetzt kommt's:
Inklusive des Vermerks der Persönlichen Rückmeldung am ersten Tag nach der OAH.

Das dürfen die doch so nicht wie ich gelesen hatte oder ?

Fettnäpfchen

Sven_D_83

Zitat von: Sven_D_83 am 14. Juni 2022, 11:53:03Das dürfen die doch so nicht wie ich gelesen hatte oder ?
Ja hier im Forum aber ich habe nichts gelesen mit dem du das dem JC gegenüber durchsetzen kannst.
Aber vllt. reichen die User die diese Meinung vertreten jetzt nach.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Zitat von: Fettnäpfchen am 14. Juni 2022, 16:11:03mit dem du das dem JC gegenüber durchsetzen kannst.
Ich würde hier einen Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten Nachschieben.

Zitat von: Sven_D_83 am 14. Juni 2022, 11:53:03Inklusive des Vermerks der Persönlichen Rückmeldung
Das konntest du durch das Telefon sehen?

Sven_D_83

Zitat von: Kopfbahnhof am 14. Juni 2022, 16:38:13
Zitat von: Fettnäpfchen am 14. Juni 2022, 16:11:03mit dem du das dem JC gegenüber durchsetzen kannst.
Ich würde hier einen Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten Nachschieben.

Zitat von: Sven_D_83 am 14. Juni 2022, 11:53:03Inklusive des Vermerks der Persönlichen Rückmeldung
Das konntest du durch das Telefon sehen?

Ne das sagte sie am Telefon das dies mit drauf stehen würde.

Das mit den Fahrtkosten verstehe ich nicht so ganz, also ich wohne quasi fast neben dem JC 🤣

Kopfbahnhof

Zitat von: Sven_D_83 am 14. Juni 2022, 17:02:37also ich wohne quasi fast neben dem JC
Kann ich von hier aus ja schlecht Sehen :grins:

Dann ist es doch egal, gehst halt an dem Tag hin.

Fettnäpfchen

Zitat von: Kopfbahnhof am 14. Juni 2022, 16:38:13Ich würde hier einen Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten Nachschieben.
Hatte ich mal... der Widerspruch wurde auch abgelehnt und das SG sah bei knapp 5.- keine Berechtigung zu einer Klage, nennt sich Streitwert.
Zitat von: Fettnäpfchen am 09. Juni 2022, 18:24:58Ob du die Fahrtkosten zum JC ersetzt bekommst; eher nicht.
Klagen wird wegen dem zu geringen Wert vom SG abgeschmettert.

MfG FN
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