Erst einmal ein Hallo in die Runde :bye:
Ich habe folgendes Problem.
Mein Sohn (22 Jahre) mit mir in einer Bedarfsgemeinschaft hat die Aussicht auf einen Ausbildungsplatz als Fachinformatiker im Bereich Systemintegration. Er ist nach dem Bewerbungsgespräch in die engere Auswahl gekommen. Leider ist die Ausbildungsstätte 151 Km entfernt von seinem Wohnort und nun möchte der Ausbildungsbetrieb, dass er ein 14 Tägiges Praktikum absolviert. Zurzeit hat er ein 400 Euro Job. Sein Einkommen lag aber immer unter den 400 Euro, sodass er nie aus der BG mit Kindergeld und Unterhalt raus kam.
Für mich ist es unmöglich dieses Praktikum (Unterkunft, Verpflegung) zu finanzieren.
Heute hat mein Sohn mit seinem Ansprechpartner vom Jobcenter gesprochen, ob eine Übernahme möglich wäre. Was aber der Sachbearbeiter ablehnte mit der Begründung, dass es nicht üblich sei bei einer Ausbildungsanbahnung ein Praktikum zu finanzieren, was die Firma aber voraussetzt. Wie sieht das rechtlich aus? Leider hat der Sachbearbeiter keine rechtliche Grundlage für seine Entscheidung genannt. Daraufhin war der Sachbearbeiter nicht mehr zu erreichen.
Im Voraus schon mal lieben Dank
Ophelea
:scratch:
Hmmm so gar nicht mein Thema
Aber
Die größte Aufgabe für SB`s bei U 25 ist u.a. diese in Ausbildung zu bringen und dafür gibt es ja die Ratgeber Leistungen aus dem Vermittlungsbudget (http://hartz.info/index.php?topic=1349.msg10536#msg10536)
Ob das jetzt an einer Unterstützung für ein (finanziell gesehen lächerliches) 14tägiges Praktikum mit einschließt sollte wirklich egal sein, denn da verkürzt sich theoretisch auch die Lehrzeit.
Ich würde da den direkten Kontakt mit dem Vorgesetzten suchen und klarstellen dass es hier darum geht den Sohn die Zukunft mit Ausbildung und nicht mit ALG 2 zu ermöglichen.
Bin nicht mehr sicher aber das mit der Vorrangigkeit zur Ausbildung ist glaube ich da beschlossen worden:
9. SGB II-ÄndG beschlossen - erhebliche Änderungen treten am 01.08.2016 in Kraft (http://hartz.info/index.php?topic=102986.msg1101111#msg1101111)
Wobei ich von AG`s die mit Praktika arbeiten nichts halte denn es gibt eine Probezeit und da kann man genauso feststellen ob derjenige geeignet ist. Für mich schon eine Ausbeutung von kostenlosen Arbeitskräften.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Juni 2022, 14:04:05Wobei ich von AG`s die mit Praktika arbeiten nichts halte denn es gibt eine Probezeit und da kann man genauso feststellen ob derjenige geeignet ist. Für mich schon eine Ausbeutung von kostenlosen Arbeitskräften.
:sehrgut:
Hallo @Fettnäpfchen,
Danke für Deine schnelle Antwort.
Ich habe jetzt selbst mit dem SB gesprochen und ihm auch klar gemacht, dass es ja um ein Ausbildungsplatz geht und meinem Sohn somit Steine in den Weg gelegt werden. Aber auch da kam wieder das Übliche blabla. Keine rechtliche Grundlage und somit würde ihm keine finanzielle Unterstützung zustehen. Ein Praktikum wäre auch nicht nötig bei der Anbahnung eines Ausbildungsplatzes. Es könnte eventuell ein erweitertes Vorstellungsgespräch für ein Tag und eine Nacht bezahlt werden. Als er dann noch anfing: "wenn wir jedem Jugendlichen, ein Praktikum für eine Ausbildung bezahlen würden, wäre der Steuerzahler sehr sauer" bin ich bald vom Stuhl gefallen :wand: und habe gesagt "Achso, aber bei dem sinnfreien Maßnahmen, wo der Bildungsträger sich eine goldene Nase verdient, scheint es wohl egal zu sein."
Naja, da müsste ich mich an die Bundesregierung wenden, den er handelt nur nach gesetzlichen Vorschriften.
Nach Rücksprache mit der Firma haben wir erreicht, dass mein Sohn nur vom 27.06.2022- 30.06.2022 Praktikum hat und er wird jeden Tag fahren. So viel zum Fordern und Fördern :teuflisch:
Vielen lieben Dank noch mal
LG
Zitat von: Ophelea am 24. Juni 2022, 19:12:47Nach Rücksprache mit der Firma haben wir erreicht, dass mein Sohn nur vom 27.06.2022- 30.06.2022 Praktikum hat und er wird jeden Tag fahren. So viel zum Fordern und Fördern :teuflisch:
Was hast Du von einem System, das auf Anraten eines Verbrechers installiert wurde, ernsthaft erwartet?
Ophelea
Zitat von: Ophelea am 24. Juni 2022, 19:12:47Keine rechtliche Grundlage und somit würde ihm keine finanzielle Unterstützung zustehen.
Hab jetzt mal in den verlinkten Änderungsratgeber geschaut:
Bei den Zitaten den Button "erweitern" drücken!
ZitatAb 01.08.2016/01.01.2017 in Kraft tretende Änderungen des SGB II in der Fassung des 9. SGB II-ÄndG vom 23. Juni 2016
§ 3 Abs. 2
Jeder Antragsteller soll sofort (unverzüglich) Leistungen zur Eingliederung nach §§ 14 ff SGB II erhalten.
Dazu gehören Jobangebote, Eingliederungsvereinbarung, Eingliederungmaßnahmen und AGHs.
Bei fehlendem Berufsabschluss hat eine Ausbildung vorrang.
MfG FN
Zitat von: Ophelea am 24. Juni 2022, 19:12:47Nach Rücksprache mit der Firma haben wir erreicht, dass mein Sohn nur vom 27.06.2022- 30.06.2022 Praktikum hat und er wird jeden Tag fahren. So viel zum Fordern und Fördern :teuflisch:
Kann er da das 9-Euro-Ticket nutzen? Oder zahlt irgendwer (potentieller Arbeitgeber?) die Fahrtkosten?
Ich drücke euch ganz fest die Daumen, dass es mit der Ausbildung klappt und auch das Richtige für deinen Sohn ist, damit er weg kommt vom JC. :ok:
Naja, warum bewirbt man sich 151km entfernt? Der AG wird bei dieser Entfernung doch eher jemanden nehmen, dessen Entfernung realistischer ist. Falls er die Ausbildung bekommen sollte müsste er sich dort eine Wohnung suchen... 2 Monate ist ziemlich knapp, bestenfalls eine WG. Das weiß auch der AG.
Er ist in der engeren Auswahl, mehr auch nicht. Der AG wird nur dann jemanden nehmen, der 151km entfernt wohnt, wenn die Konkurrenz wirklich grottig ist.
Oder es ist ein guter AG und besorgt ihm eine erschwingliche Unterkunft!
MfG FN
Hier mal ein Update. Mein Sohn fängt am 01.09.2022 in Jena seine Ausbildung an :yes:
Noch einmal vielen lieben Dank für Eure Hilfe.
Jetzt schauen wir mal wie schnell ich eine Umzugsaufforderung bekomme, da ja die Wohnung dann zu groß für mich alleine ist.
Ophelea
Danke für die Rückmeldung!
Zitat von: Ophelea am 03. August 2022, 14:47:43Jetzt schauen wir mal wie schnell ich eine Umzugsaufforderung bekomme, da ja die Wohnung dann zu groß für mich alleine ist.
UU liest man sich ja wieder vorab schon mal:
Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (http://hartz.info/index.php?topic=15.0)
ZitatMitteilung über zu hohe Unterkunftskosten/Aufforderung zur Kostensenkung
Maßgeblich ist, dass der Hilfebedürftige im Bedarfszeitraum tatsächlich eine Kostensenkung durchführen kann, ansonsten (weiterlesen...und das Formblatt auch anklicken (und lesen/ausdrucken))
MfG FN
Hallo Ihr Lieben,
ich schon wieder.
So langsam habe ich die Schnauze voll von diesem Jobcenterverein. Ich kann einfach nicht mehr.
Es wurde meinerseits alles angegeben. Also die haben den Ausbildungsvertrag, die wissen dass er zum 01.09.2022 auszieht, wir haben einen Antrag auf Umzugskosten bekommen usw. Plötzlich bekomme ich ein Änderungsbescheid und er wurde wieder mit einberechnet. Ausbildungsgeld, Unterhalt, Kindergeld. Ich dort gleich wieder angerufen und es wieder geschildert, das er zum 01.09.22 auszieht ect. Die Dame sagte mir, dass sie das alles aufnimmt und ich demnächst erneut ein Änderungsbescheid bekommen würde. Es kam aber gestern kein Änderungsbescheid sondern eine Aufforderung zur Mitwirkung, dass er nach erfolgter Ummeldung die Kopie der Meldebescheinigung einreichen soll. Nun würde ich aber am 01.09.22 mit 495,- Euro da stehen was noch nicht mal für die Miete reicht.Ich weiß einfach nicht mehr weiter, es ist so zermürbend. Meinem Sohn geht es auch nicht besser, da er ja erst Ende des Monats seine Ausbildungsvergütung bekommt, aber Anfang des Monats, Miete, Kaution usw. anfallen.Ich weiß nicht wie das alles funktionieren soll. Am Montag werde ich zum Amt marschieren und nicht eher weg gehen bis das alles geklärt ist. Wollte das nur mal los werden.
LG
Zitat von: Ophelea am 27. August 2022, 12:10:27Es kam aber gestern kein Änderungsbescheid sondern eine Aufforderung zur Mitwirkung, dass er nach erfolgter Ummeldung die Kopie der Meldebescheinigung einreichen soll.
Äh, tja, wenn dein Sohn nicht vor hat, an seinem neuen Wohnort für sich beim dortigen Jobcenter Leistungen zu beantragen, geht seine Neu-Anmeldung das JC eigentlich einen feuchten Kehrricht an (wie auch der Ausbildungsvertrag, aber nunja) ...
Wenn er aber dort weiter/wieder Leistungen beziehen will/muss, kann er das Teil ja ruhig auch dem hiesigen JC vorlegen, sobald er es hat - tut ja eigentlich nicht weh (jetzt schreien hier bestimmt ganz viele "Aua" :zwinker: )
Zitat von: Ophelea am 27. August 2022, 12:10:27Am Montag werde ich zum Amt marschieren und nicht eher weg gehen bis das alles geklärt ist.
Nimm dir einen Schlafsack, eine Luftmatratze und genügend Proviant und Trinkwasser mit für ein paar Wochen oder Monate :zwinker:
Sorry, hatte auf's falsche "Knöpfchen" gedrückt, war noch nicht fertig:
Zitat von: Ophelea am 27. August 2022, 12:10:27Plötzlich bekomme ich ein Änderungsbescheid und er wurde wieder mit einberechnet. Ausbildungsgeld, Unterhalt, Kindergeld.
Zitat von: Ophelea am 27. August 2022, 12:10:27Nun würde ich aber am 01.09.22 mit 495,- Euro da stehen was noch nicht mal für die Miete reicht.Ich weiß einfach nicht mehr weiter, es ist so zermürbend.
Da hilft wahrscheinlich nur ein "Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz" (Eilantrag/Einstweilige Anordnung). Wenn du am Montag bei deinem JC vorsprichst, kannst du der/dem SB das - je nach Gesprächsverlauf - auch ruhig knallhart sagen, dass du anschließend direkt zum zuständigen Sozialgericht gehst. Leider dauert auch so ein Eilantrag ein paar Tage - bis zum 01.09. wirst du dein Geld also so vermutlich nicht auf dem Konto haben. Leider.
Deshalb wünsche ich dir von Herzen, dass dein(e) SB am Montag genügend Verstand aufbringt um die Sache noch rechtzeitig gerade zu biegen.
Zitat von: Ophelea am 27. August 2022, 12:10:27So langsam habe ich die Schnauze voll von diesem Jobcenterverein. Ich kann einfach nicht mehr.
Ja, "willkommen im Club" - geht mir schon seit mindestens 8 Jahren so! :sad:
Ophelea
Zitat von: Ophelea am 27. August 2022, 12:10:27Am Montag werde ich zum Amt marschieren und nicht eher weg gehen bis das alles geklärt ist. Wollte das nur mal los werden.
Kenne ich persönlich und das hilft sogar ein bißerl.
Drucke dir vorsichtshalber aus dem Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0) den Passus
Bei den Zitaten den Button "erweitern" drücken! ZitatALG II ist eine bedarfsbezogene Leistung und der Leistungsträger ist verpflichtet, einen Bedarf dann zu decken, wenn er besteht - nicht Wochen oder Monate später.
Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern.
§ 17 SGB I bestimmt, dass die Jobcenter verpflichtet sind, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.
Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, die dem Bedürftigen zustehenden Leistungen monatlich im Voraus zu erbringen.
Der so verpflichtete Leistungsträger darf also, wenn er (z.B. nach § 2 Abs. 3 ALG II-V) Einkommen anrechnet, dessen genaue Höhe er nicht kennt, nur einen Betrag anrechnen, der nicht gegen seine gesetzlich verankerten Pflichten zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums verstößt. Das bedeutet in der Praxis, dass der Leistungsträger die Höhe des Anrechnungsbetrages so wählen muss, dass es nicht zu einer Bedarfsunterdeckung und Nachzahlung von ALG II im Anrechnungsmonat kommt.
Bei Überzahlung hat der Leistungsträger die sich aus den §§ 45 und 50 SGB X ergebenden Rechte der Rückforderung und kann diese nach § 43 SGB II mit laufenden Leistungen aufrechnen.
aus und
ZitatKommt das Amt trotz Antrag/Mahnung seiner Leistungspflicht nicht nach, oder verweigert sogar rechtswidrig die Antragsbearbeitung und/oder Zahlung, kann Strafanzeige und -antrag wegen § 263 StGB Betruges (wegen rechtswidriger Verweigerung zustehender Leistungen), wegen § 223 StGB Körperverletzung und § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB gefährlicher Körperverletzung (Schädigung der Gesundheit mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung durch Verweigerung lebensnotwendiger Leistungen) erstattet werden.
Gegen den Sachbearbeiter direkt kommen Strafanzeige und -antrag wegen § 339 StGB Rechtsbeugung und § 340 StGB Körperverletzung im Amt in Betracht.
aus und argumentiere dementsprechend.
Sollte die SB von Anfang an "dumm" tut, also bevor du Tacheles redest, verlange sofort den Chef dazu und dass in der Form das du den Text aus dem zweiten Zitat mit einfließen lässt.
Die Berechnung hat für eine Person zu erfolgen und da dein Sohn nicht mehr bei dir wohnt darf auch nicht angerechnet werden daher würde ich eine Beschwerde + eine Meldung beim KRM* ebenso erwähnen und uU auch in die Tat umsetzen.
MfG FN
*
Alle 108 Optionskommunen im Überblick (DLT). (http://hartz.info/~moderator//Anlagen-RG/Alle%20108%20Optionskommunen%20im%20%C3%9Cberblick%20%20%28DLT%29.pdf)
Kontaktinfo's Kundenreaktionsmanagement BA und Bundesdatenschutzbeauftragte (http://hartz.info/index.php?topic=4623.msg40228#msg40228)
Gerade durch positive Rückmeldungen hier aus dem Forum,würde ich auch diese Kontaktmöglichkeit für Optionskommunen empfehlen,die behaupten,das KRM ist nicht zuständig. (ausgeliehen von ghi)
(da normalerweise erst an den Bürgermeister oder den Landrat. Anmerkung von mir)
BUNDESKANZLERAMT
Abteilung III-Arbeitsmarktpolitik-
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Tel.030-184000
Tel.030-40000
Fax:030-184001-2357
Fax:030-184001-2357
Vielen lieben Dank, PetraL und Fettnäpfchen.
Ich war heute morgen auf dem Amt und bin kein Stück weiter gekommen. Ich habe ewig diskutiert und auch die Leistungsabteilung mit der die Dame am Empfang telefonisch gesprochen hat, ist der Meinung, dass erst mit der Meldebescheinigung eine Neuberechnung kommt und ich sollte doch mit meinem Vermieter sprechen, dass die Zahlung später kommt. Das darf doch alles nicht wahr sein. Ich war so geschockt, dass ich völlig veregessen habe mit den "Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz" (Eilantrag/Einstweilige Anordnung zu drohen. Nun sitze ich hier und überlege wie ich nun weiter vorgehen soll. Ich werde, wenn ich mich ein wenig ruter gefahren habe, beim
Kundenreaktionsmanagement anrufen.
Nochmal vielen lieben Dank für Eure fixen Antworten
LG
das ging alles sehr schnell mit deinem Sohn, ich hätte zumindest auf ein Darlehen bestanden beim JC.
Wenn du kein Schonvermögen hast, wird es auch übernommen werden müssen, Miete und Essen sollte man ja bezahlen können.
Zitat von: Ophelea am 29. August 2022, 11:29:24dass erst mit der Meldebescheinigung eine Neuberechnung kommt
Das ist doch wohl ausgemachter Schwachsinn???? :wand:
Wenn, dann hat die Neuberechnung mit der Abmeldung zu erfolgen - spätestens.
Eigentlich aber - um deinen grundsätzlichen Bedarf zu decken - bereits mit der VÄM.
Beabsichtigt dein Sohn denn jetzt eigentlich, weiterhin Leistungen vom JC - an seinem neuen Wohnort - zu beziehen?
Dann könnte ich das - nur vielleicht und nur - ein klitzekleines bisschen nachvollziehen. Allerdings ist selbst unter der Voraussetzung seine zukünftig von ihm selbst neu zu beantragende Leistung völlig unabhängig von deinem Leistungsanspruch.
Vielleicht haben die JC-Mitarbeiter hier ja eine einleuchtende Erklärung dafür - ich halte das für hanebüchenen Unsinn und eine nicht tolerierbare Hinhalte-Taktik! :teuflisch:
Und weil die beim JC zu ignorant sind, um ordentlich zu arbeiten, sollst du deinem Vermieter sagen, "dass die Miete später kommt"???? - Spinnen denn die komplett ???? :no: :no: :no:
Außer EA beim Sozialgericht fällt mir dazu jetzt nichts mehr ein - aber, vielleicht wissen die Rechtsexperten hier ja noch was? :scratch: :weisnich:
Ophelea
Zitat von: Ophelea am 29. August 2022, 11:29:24Ich werde, wenn ich mich ein wenig ruter gefahren habe, beim
Kundenreaktionsmanagement anrufen.
Wäre interessant zu erfahren was und ob die etwas unternehmen, gibst du bitte Bescheid?!
Zitat von: Ophelea am 27. August 2022, 12:10:27ie wissen dass er zum 01.09.2022 auszieht, wir haben einen Antrag auf Umzugskosten bekommen usw.
Zitat von: Ophelea am 29. August 2022, 11:29:24ist der Meinung, dass erst mit der Meldebescheinigung eine Neuberechnung kommt
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0)
ZitatViele Unterlagen sind i. d. R. zur Feststellung und/oder Berechnung des ALG-II-Anspruchs nicht zwingend erforderlich. Diese Daten dürfen daher nicht bzw. nur unter bestimmten Voraussetzungen erhoben bzw. gespeichert werden!
Im Klartext: Ob ihr Anspruch auf ALG II habt oder nicht (Feststellung) bzw. in welcher Höhe (Berechnung), kann/soll NICHT von der Vorlage bzw. Einreichung der u. g. Unterlagen abhängig gemacht werden!
ZitatMeldebescheinigungen
Je nach dem was das KRM von sich gibt würde ich einen EA machen.
Falls du das vor dem Telefonat noch liest würde ich das von mir zitierte ansprechen und darum bitten dass die vom KRM das umgehend klären, sprich das JC in seine Schranken weisen, und dich darüber unterrichten sollen ansonsten gibt es eine EA.
Im Anhang auf Seite 14 Anlage 2 auch nachschauen!
MfG FN
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Zitat von: PetraL am 29. August 2022, 12:03:01Zitat von: Ophelea am 29. August 2022, 11:29:24dass erst mit der Meldebescheinigung eine Neuberechnung kommt
Das ist doch wohl ausgemachter Schwachsinn???? :wand:
Wenn, dann hat die Neuberechnung mit der Abmeldung zu erfolgen - spätestens.
Eigentlich aber - um deinen grundsätzlichen Bedarf zu decken - bereits mit der VÄM.
Beabsichtigt dein Sohn denn jetzt eigentlich, weiterhin Leistungen vom JC - an seinem neuen Wohnort - zu
beziehen?
Vielen lieben Dank für Deine Antwort, Petral. Sehe ich genauso. Anstatt mich freuen zu können, dass mein Sohn eine Ausbildung hat, muss ich mich jetzt damit rumschlagen. Im Moment weis ich nicht mehr wo mir der Kopf steht.
Leistungen an seinem neuen Wohnort beim Jobcenter wird er nicht beantragen. Er wird BAB beantragen.
Hallo Fettnäpfchen, vielen lieben Dank für Deine Antwort und Mühe.
Nach einer Stunde Warteschleife gestern beim KRM habe ich aufgegeben und heute morgen mein Glück versucht. Die nette Dame wird sich jetzt mit dem Jobcenter in Verbindung setzen und ich bekomme diese Woche noch bescheid.
Ich denke mittlerweile, dass ich um einen EA nicht rum kommen werde.
Also, irgendwie begreife ich diese "Jobcenter-Welt" immer weniger, bei allem was ich hier (im Forum) so mitlese ...
Man sollte doch annehmen, dass es sich bei den Jobcenter-Mitarbeitern um Menschen mit einer gewissen Intelligenz und Qualifizierung handelt? Die sollten doch - zumindest irgendwann einmal - eine ordentliche Schul- und Berufs-Ausbildung absolviert haben? Und zumindest ansatzweise wissen, was sie in ihrem Job zu tun haben?
Oder ist das angeborene oder vielleicht sogar antrainierte Ignoranz?
Oder was stimmt mit diesen Leuten nicht? :scratch: :weisnich:
Ich begreife es echt nicht ... :nea: :no:
TE hat als Signatur "My brain has too many tabs open" stehen - bei den JC habe ich den Eindruck, dass es der Mehrheit der Mitarbeiter gar nicht erst gelingt, ihr brain überhaupt hochzufahren ... Sorry an die hier mitlesenden JC-MA - aber stimmt doch ... :weisnich:
Ich begreife das auch nicht. Warum muss es erst so weit kommen, dass man gerichtlich vorgehen muss? Und auch dann, wenn man Recht bekommt, machen sie es beim nächsten genauso weiter. Das ist mir unverständlich.
Ich kenne dieses Forum schon viele, viele Jahre und es erschreckt mich immer wieder was man hier so lesen muss.
Ein Dank auch nochmal an dieses Forum und seinen Moderatoren und Mitgliedern, die sich Tag ein, Tag aus für Menschen einsetzen.
LG
So Ihr Lieben, als erstes möchte ich mich noch einmal bei Euch allen recht herzlich bedanken.
Der Tipp von Fettnäpfchen mit dem KRM hat tatsächlich einiges bewirkt.
Schon am Mittwoch habe ich einen Anruf von unserem hiesigen Jobcenter bekommen. Wieder wollte die Dame eine Meldebescheinigung oder Mietvertrag. Ich sagte ihr, dass das weder möglich, noch nötig wäre, da mein Sohn ab ersten September nicht mehr bei mir wohnt, sondern sich in Jena aufhält. Ich drohte auch mich an das Sozialgericht zu wenden und dem EA.
Sie sagte, dass sie sich später noch einmal melden würde, da sie sich erst mit irgendeinem Sachbearbeiter kurz schließen müsste :scratch:
Und zack am nächsten Tag meldete sie sich und ihr erster Satz lautete:
ZitatHallo Frau Ophelea, ich nehme ihn raus.
Oh man 🙄 warum nur das ganze Theater! Nun soll ich die Meldebescheinigung nachreichen und sie macht sich ein Aktenvermerk, dass ich ihr bestätigt habe, dass sich mein Sohn ab 1. September in Jena aufhält :wand: als ob das der Ausbildungsvertrag nicht schon aussagte.
LG
Ophelea
Danke für die Rückmeldung!
Mal abwarten wie das weitergeht.
Zitat von: Ophelea am 03. September 2022, 19:15:55Nun soll ich die Meldebescheinigung nachreichen
Welches Unterlagen Dritter sind und du daher an der Grenze deiner Mitwirkungspflicht bist
und gegen den Datenschutz verstoßen würdest würdest du diese Bescheinigung einreichen.
Abgesehen davon dürftest du die nicht haben sondern dein Sohn.
Wäre dann bei Aufforderung wegen DSGVO (
dem JC zusätzlich wegen
https://dejure.org/gesetze/SGB_I/65.html abzulehnen und) uU dem Datenschutzbeauftragten zu melden.
MfG FN