Finanzielle Unterstützung für Praktikum

Begonnen von Ophelea, 16. Juni 2022, 19:50:29

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Ophelea

Erst einmal ein Hallo in die Runde  :bye:

Ich habe folgendes Problem. 
Mein Sohn (22 Jahre) mit mir in einer Bedarfsgemeinschaft hat die Aussicht auf einen Ausbildungsplatz als Fachinformatiker im Bereich Systemintegration. Er ist nach dem Bewerbungsgespräch in die engere Auswahl gekommen. Leider ist die Ausbildungsstätte 151 Km entfernt von seinem Wohnort und nun möchte der Ausbildungsbetrieb, dass er ein 14 Tägiges Praktikum absolviert. Zurzeit hat er ein 400 Euro Job. Sein Einkommen lag aber immer unter den 400 Euro, sodass er nie aus der BG mit Kindergeld und Unterhalt raus kam.
Für mich ist es unmöglich dieses Praktikum (Unterkunft, Verpflegung) zu finanzieren.
Heute hat mein Sohn mit seinem Ansprechpartner vom Jobcenter gesprochen, ob eine Übernahme möglich wäre. Was aber der Sachbearbeiter ablehnte mit der Begründung, dass es nicht üblich sei bei einer Ausbildungsanbahnung ein Praktikum zu finanzieren, was die Firma aber voraussetzt. Wie sieht das rechtlich aus? Leider hat der Sachbearbeiter keine rechtliche Grundlage für seine Entscheidung genannt. Daraufhin war der Sachbearbeiter nicht mehr zu erreichen.

Im Voraus schon mal lieben Dank
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Fettnäpfchen

Ophelea

 :scratch:

Hmmm so gar nicht mein Thema
Aber
Die größte Aufgabe für SB`s bei U 25 ist u.a. diese in Ausbildung zu bringen und dafür gibt es ja die Ratgeber Leistungen aus dem Vermittlungsbudget
Ob das jetzt an einer Unterstützung für ein (finanziell gesehen lächerliches) 14tägiges Praktikum mit einschließt sollte wirklich egal sein, denn da verkürzt sich theoretisch auch die Lehrzeit.
Ich würde da den direkten Kontakt mit dem Vorgesetzten suchen und klarstellen dass es hier darum geht den Sohn die Zukunft mit Ausbildung und nicht mit ALG 2 zu ermöglichen.

Bin nicht mehr sicher aber das mit der Vorrangigkeit zur Ausbildung ist glaube ich da beschlossen worden:
9. SGB II-ÄndG beschlossen - erhebliche Änderungen treten am 01.08.2016 in Kraft


Wobei ich von AG`s die mit Praktika arbeiten nichts halte denn es gibt eine Probezeit und da kann man genauso feststellen ob derjenige geeignet ist. Für mich schon eine Ausbeutung von kostenlosen Arbeitskräften.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

PetraL

Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Juni 2022, 14:04:05Wobei ich von AG`s die mit Praktika arbeiten nichts halte denn es gibt eine Probezeit und da kann man genauso feststellen ob derjenige geeignet ist. Für mich schon eine Ausbeutung von kostenlosen Arbeitskräften.
:sehrgut:

Ophelea

Hallo @Fettnäpfchen,

Danke für Deine schnelle Antwort.
Ich habe jetzt selbst mit dem SB gesprochen und ihm auch klar gemacht, dass es ja um ein Ausbildungsplatz geht und meinem Sohn somit Steine in den Weg gelegt werden. Aber auch da kam wieder das Übliche blabla. Keine rechtliche Grundlage und somit würde ihm keine finanzielle Unterstützung zustehen. Ein Praktikum wäre auch nicht nötig bei der Anbahnung eines Ausbildungsplatzes. Es könnte eventuell ein erweitertes Vorstellungsgespräch für ein Tag und eine Nacht bezahlt werden. Als er dann noch anfing: "wenn wir jedem Jugendlichen, ein Praktikum für eine Ausbildung bezahlen würden, wäre der Steuerzahler sehr sauer" bin ich bald vom Stuhl gefallen :wand:  und habe gesagt "Achso, aber bei dem sinnfreien Maßnahmen, wo der Bildungsträger sich eine goldene Nase verdient, scheint es wohl egal zu sein."
Naja, da müsste ich mich an die Bundesregierung wenden, den er handelt nur nach gesetzlichen Vorschriften.
Nach Rücksprache mit der Firma haben wir erreicht, dass mein Sohn nur vom 27.06.2022- 30.06.2022 Praktikum hat und er wird jeden Tag fahren. So viel zum Fordern und Fördern  :teuflisch:

Vielen lieben Dank noch mal
LG
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rioreisender

Zitat von: Ophelea am 24. Juni 2022, 19:12:47Nach Rücksprache mit der Firma haben wir erreicht, dass mein Sohn nur vom 27.06.2022- 30.06.2022 Praktikum hat und er wird jeden Tag fahren. So viel zum Fordern und Fördern  :teuflisch:

Was hast Du von einem System, das auf Anraten eines Verbrechers installiert wurde, ernsthaft erwartet?
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Fettnäpfchen

Ophelea

Zitat von: Ophelea am 24. Juni 2022, 19:12:47Keine rechtliche Grundlage und somit würde ihm keine finanzielle Unterstützung zustehen.
Hab jetzt mal in den verlinkten Änderungsratgeber geschaut:
Bei den Zitaten den Button "erweitern" drücken!
ZitatAb 01.08.2016/01.01.2017 in Kraft tretende Änderungen des SGB II in der Fassung des 9. SGB II-ÄndG vom 23. Juni 2016

§ 3 Abs. 2
Jeder Antragsteller soll sofort (unverzüglich) Leistungen zur Eingliederung nach §§ 14 ff SGB II erhalten.
Dazu gehören Jobangebote, Eingliederungsvereinbarung, Eingliederungmaßnahmen und AGHs.
Bei fehlendem Berufsabschluss hat eine Ausbildung vorrang.

MfG FN
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PetraL

Zitat von: Ophelea am 24. Juni 2022, 19:12:47Nach Rücksprache mit der Firma haben wir erreicht, dass mein Sohn nur vom 27.06.2022- 30.06.2022 Praktikum hat und er wird jeden Tag fahren. So viel zum Fordern und Fördern  :teuflisch:
Kann er da das 9-Euro-Ticket nutzen? Oder zahlt irgendwer (potentieller Arbeitgeber?) die Fahrtkosten?
Ich drücke euch ganz fest die Daumen, dass es mit der Ausbildung klappt und auch das Richtige für deinen Sohn ist, damit er weg kommt vom JC. :ok:

geraldxx

Naja, warum bewirbt man sich 151km entfernt? Der AG wird bei dieser Entfernung doch eher jemanden nehmen, dessen Entfernung realistischer ist. Falls er die Ausbildung bekommen sollte müsste er sich dort eine Wohnung suchen... 2 Monate ist ziemlich knapp, bestenfalls eine WG. Das weiß auch der AG.

Er ist in der engeren Auswahl, mehr auch nicht. Der AG wird nur dann jemanden nehmen, der 151km entfernt wohnt, wenn die Konkurrenz wirklich grottig ist.

Fettnäpfchen

Oder es ist ein guter AG und besorgt ihm eine erschwingliche Unterkunft!

MfG FN
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Ophelea

Hier mal ein Update. Mein Sohn fängt am 01.09.2022 in Jena seine Ausbildung an  :yes:
Noch einmal vielen lieben Dank für Eure Hilfe.
Jetzt schauen wir mal wie schnell ich eine Umzugsaufforderung bekomme, da ja die Wohnung dann zu groß für mich alleine ist.
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Fettnäpfchen

Ophelea

Danke für die Rückmeldung!

Zitat von: Ophelea am 03. August 2022, 14:47:43Jetzt schauen wir mal wie schnell ich eine Umzugsaufforderung bekomme, da ja die Wohnung dann zu groß für mich alleine ist.
UU liest man sich ja wieder vorab schon mal:
Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft
ZitatMitteilung über zu hohe Unterkunftskosten/Aufforderung zur Kostensenkung
Maßgeblich ist, dass der Hilfebedürftige im Bedarfszeitraum tatsächlich eine Kostensenkung durchführen kann, ansonsten (weiterlesen...und das Formblatt auch anklicken (und lesen/ausdrucken))

MfG FN
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Ophelea

Hallo Ihr Lieben,

ich schon wieder.
So langsam habe ich die Schnauze voll von diesem Jobcenterverein. Ich kann einfach nicht mehr.
Es wurde meinerseits alles angegeben. Also die haben den Ausbildungsvertrag, die wissen dass er zum 01.09.2022 auszieht, wir haben einen Antrag auf Umzugskosten bekommen usw. Plötzlich bekomme ich ein Änderungsbescheid und er wurde wieder mit einberechnet. Ausbildungsgeld, Unterhalt, Kindergeld. Ich dort gleich wieder angerufen und es wieder geschildert, das er zum 01.09.22 auszieht ect. Die Dame sagte mir, dass sie das alles aufnimmt und ich demnächst erneut ein Änderungsbescheid bekommen würde. Es kam aber gestern kein Änderungsbescheid sondern eine Aufforderung zur Mitwirkung, dass er nach erfolgter Ummeldung die Kopie der Meldebescheinigung einreichen soll. Nun würde ich aber am 01.09.22 mit 495,- Euro da stehen was noch nicht mal für die Miete reicht.Ich weiß einfach nicht mehr weiter, es ist so zermürbend. Meinem Sohn geht es auch nicht besser, da er ja erst Ende des Monats seine Ausbildungsvergütung bekommt, aber Anfang des Monats, Miete, Kaution usw. anfallen.Ich weiß nicht wie das alles funktionieren soll. Am Montag werde ich zum Amt marschieren und nicht eher weg gehen bis das alles geklärt ist. Wollte das nur mal los werden.

LG
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PetraL

Zitat von: Ophelea am 27. August 2022, 12:10:27Es kam aber gestern kein Änderungsbescheid sondern eine Aufforderung zur Mitwirkung, dass er nach erfolgter Ummeldung die Kopie der Meldebescheinigung einreichen soll.
Äh, tja, wenn dein Sohn nicht vor hat, an seinem neuen Wohnort für sich beim dortigen Jobcenter Leistungen zu beantragen, geht seine Neu-Anmeldung das JC eigentlich einen feuchten Kehrricht an (wie auch der Ausbildungsvertrag, aber nunja) ...
Wenn er aber dort weiter/wieder Leistungen beziehen will/muss, kann er das Teil ja ruhig auch dem hiesigen JC vorlegen, sobald er es hat - tut ja eigentlich nicht weh (jetzt schreien hier bestimmt ganz viele "Aua"  :zwinker: )

Zitat von: Ophelea am 27. August 2022, 12:10:27Am Montag werde ich zum Amt marschieren und nicht eher weg gehen bis das alles geklärt ist.
Nimm dir einen Schlafsack, eine Luftmatratze und genügend Proviant und Trinkwasser mit für ein paar Wochen oder Monate  :zwinker:

Sorry, hatte auf's falsche "Knöpfchen" gedrückt, war noch nicht fertig:
Zitat von: Ophelea am 27. August 2022, 12:10:27Plötzlich bekomme ich ein Änderungsbescheid und er wurde wieder mit einberechnet. Ausbildungsgeld, Unterhalt, Kindergeld.
Zitat von: Ophelea am 27. August 2022, 12:10:27Nun würde ich aber am 01.09.22 mit 495,- Euro da stehen was noch nicht mal für die Miete reicht.Ich weiß einfach nicht mehr weiter, es ist so zermürbend.
Da hilft wahrscheinlich nur ein "Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz" (Eilantrag/Einstweilige Anordnung). Wenn du am Montag bei deinem JC vorsprichst, kannst du der/dem SB das - je nach Gesprächsverlauf - auch ruhig knallhart sagen, dass du anschließend direkt zum zuständigen Sozialgericht gehst. Leider dauert auch so ein Eilantrag ein paar Tage - bis zum 01.09. wirst du dein Geld also so vermutlich nicht auf dem Konto haben. Leider.
Deshalb wünsche ich dir von Herzen, dass dein(e) SB am Montag genügend Verstand aufbringt um die Sache noch rechtzeitig gerade zu biegen.

Zitat von: Ophelea am 27. August 2022, 12:10:27So langsam habe ich die Schnauze voll von diesem Jobcenterverein. Ich kann einfach nicht mehr.
Ja, "willkommen im Club" - geht mir schon seit mindestens 8 Jahren so!  :sad:

Fettnäpfchen

Ophelea

Zitat von: Ophelea am 27. August 2022, 12:10:27Am Montag werde ich zum Amt marschieren und nicht eher weg gehen bis das alles geklärt ist. Wollte das nur mal los werden.
Kenne ich persönlich und das hilft sogar ein bißerl.

Drucke dir vorsichtshalber aus dem Leistungspflicht des Leistungsträgers den Passus Bei den Zitaten den Button "erweitern" drücken!
ZitatALG II ist eine bedarfsbezogene Leistung und der Leistungsträger ist verpflichtet, einen Bedarf dann zu decken, wenn er besteht - nicht Wochen oder Monate später.
Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern.
§ 17 SGB I bestimmt, dass die Jobcenter verpflichtet sind, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.
Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, die dem Bedürftigen zustehenden Leistungen monatlich im Voraus zu erbringen.
Der so verpflichtete Leistungsträger darf also, wenn er (z.B. nach § 2 Abs. 3 ALG II-V) Einkommen anrechnet, dessen genaue Höhe er nicht kennt, nur einen Betrag anrechnen, der nicht gegen seine gesetzlich verankerten Pflichten zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums verstößt. Das bedeutet in der Praxis, dass der Leistungsträger die Höhe des Anrechnungsbetrages so wählen muss, dass es nicht zu einer Bedarfsunterdeckung und Nachzahlung von ALG II  im Anrechnungsmonat kommt.
Bei Überzahlung hat der Leistungsträger die sich aus den §§ 45 und 50 SGB X ergebenden Rechte der Rückforderung und kann diese nach § 43 SGB II mit laufenden Leistungen aufrechnen.
aus und
ZitatKommt das Amt trotz Antrag/Mahnung seiner Leistungspflicht nicht nach, oder verweigert sogar rechtswidrig die Antragsbearbeitung und/oder Zahlung, kann Strafanzeige und -antrag wegen § 263 StGB Betruges (wegen rechtswidriger Verweigerung zustehender Leistungen), wegen § 223 StGB Körperverletzung und § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB gefährlicher Körperverletzung (Schädigung der Gesundheit mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung durch Verweigerung lebensnotwendiger Leistungen) erstattet werden.
Gegen den Sachbearbeiter direkt kommen Strafanzeige und -antrag wegen § 339 StGB Rechtsbeugung und § 340 StGB Körperverletzung im Amt in Betracht.
aus und argumentiere dementsprechend.
Sollte die SB von Anfang an "dumm" tut, also bevor du Tacheles redest, verlange sofort den Chef dazu und dass in der Form das du den Text aus dem zweiten Zitat mit einfließen lässt.

Die Berechnung hat für eine Person zu erfolgen und da dein Sohn nicht mehr bei dir wohnt darf auch nicht angerechnet werden daher würde ich eine Beschwerde + eine Meldung beim KRM* ebenso erwähnen und uU auch in die Tat umsetzen.

MfG FN
*
Alle 108 Optionskommunen  im Überblick (DLT).

Kontaktinfo's Kundenreaktionsmanagement BA und Bundesdatenschutzbeauftragte

Gerade durch positive Rückmeldungen hier aus dem Forum,würde ich auch diese Kontaktmöglichkeit für Optionskommunen empfehlen,die behaupten,das KRM ist nicht zuständig. (ausgeliehen von ghi)
(da normalerweise erst an den Bürgermeister oder den Landrat. Anmerkung von mir)
BUNDESKANZLERAMT
Abteilung III-Arbeitsmarktpolitik-
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Tel.030-184000
Tel.030-40000
Fax:030-184001-2357
Fax:030-184001-2357
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
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Ophelea

Vielen lieben Dank, PetraL und Fettnäpfchen.

Ich war heute morgen auf dem Amt und bin kein Stück weiter gekommen. Ich habe ewig diskutiert und auch die Leistungsabteilung mit der die Dame am Empfang telefonisch gesprochen hat, ist der Meinung, dass erst mit der Meldebescheinigung eine Neuberechnung kommt und ich sollte doch mit meinem Vermieter sprechen, dass die Zahlung später kommt. Das darf doch alles nicht wahr sein. Ich war so geschockt, dass ich völlig veregessen habe mit den "Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz" (Eilantrag/Einstweilige Anordnung zu drohen. Nun sitze ich hier und überlege wie ich nun weiter vorgehen soll. Ich werde, wenn ich mich ein wenig ruter gefahren habe, beim
Kundenreaktionsmanagement anrufen.

Nochmal vielen lieben Dank für Eure fixen Antworten

LG
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