Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Knauzika am 28. Juni 2022, 15:14:56

Titel: 1. Juli Termin
Beitrag von: Knauzika am 28. Juni 2022, 15:14:56
Gute Tag, da am Freitag das Sanktionsmoratorium in kraft tritt, kann ich den ersten Termin ignorieren? und zum nächsten muss ich erscheinen, wenn ich keine 10% Sanktion will?

MfG  :coffee:
Titel: Aw: 1. Juli Termin
Beitrag von: OLD-MAN am 28. Juni 2022, 15:17:10
Macht das eigentlich Spass, jetzt nur anzufragen, ob man Termine ignorieren kann, nur weil man nicht mehr sanktioniert wird?

So löst man jedenfalls keine Probleme!
Titel: Aw: 1. Juli Termin
Beitrag von: Spritzenhalter am 28. Juni 2022, 15:26:14
Zitat von: Knauzika am 28. Juni 2022, 15:14:56Gute Tag, da am Freitag das Sanktionsmoratorium in kraft tritt, kann ich den ersten Termin ignorieren? und zum nächsten muss ich erscheinen, wenn ich keine 10% Sanktion will?

MfG  :coffee:


Die erste Einladung ist 4free, kann man ignorieren ohne Sanktion. Die zweite kostet 10% wenn man nicht hingeht. Ab. Der dritten Einladung kann man diese komplett ignorieren, es bleibt bei 10%

Theoretisch würde es wie folgt aussehen:

Erste Einladung ignorieren

Zweite Einladung ignorieren = Anhörung zur Sanktion. Es wird angegeben keine Einladung erhalten zu haben. Bei Normalpost muss JC die Zustellung nachweisen.

Dritte Einladung kommt per PZU. Ab hier 10%

Vierte Einladung = Ablage
usw.
usw.

Sollten 10% nach der Dritten Einladung ausgesprochen werden kann schriftlich zur Niederschrift erklärt werden jeder Einladung ab sofort nachzukommen. Die Sanktion, hier 10%, muss sofort aufgehoben werden.



Titel: Aw: 1. Juli Termin
Beitrag von: Flip am 28. Juni 2022, 15:29:17
Zitat von: Spritzenhalter am 28. Juni 2022, 15:26:14Sollten 10% nach der Dritten Einladung ausgesprochen werden kann schriftlich zur Niederschrift erklärt werden jeder Einladung ab sofort nachzukommen. Die Sanktion, hier 10%, muss sofort aufgehoben werden.

Nach welcher Rechtsnorm?
Titel: Aw: 1. Juli Termin
Beitrag von: Knauzika am 28. Juni 2022, 15:38:20
Zitat von: Spritzenhalter am 28. Juni 2022, 15:26:14
Zitat von: Knauzika am 28. Juni 2022, 15:14:56Gute Tag, da am Freitag das Sanktionsmoratorium in kraft tritt, kann ich den ersten Termin ignorieren? und zum nächsten muss ich erscheinen, wenn ich keine 10% Sanktion will?

MfG  :coffee:


Die erste Einladung ist 4free, kann man ignorieren ohne Sanktion. Die zweite kostet 10% wenn man nicht hingeht. Ab. Der dritten Einladung kann man diese komplett ignorieren, es bleibt bei 10%

Theoretisch würde es wie folgt aussehen:

Erste Einladung ignorieren

Zweite Einladung ignorieren = Anhörung zur Sanktion. Es wird angegeben keine Einladung erhalten zu haben. Bei Normalpost muss JC die Zustellung nachweisen.

Dritte Einladung kommt per PZU. Ab hier 10%

Vierte Einladung = Ablage
usw.
usw.

Sollten 10% nach der Dritten Einladung ausgesprochen werden kann schriftlich zur Niederschrift erklärt werden jeder Einladung ab sofort nachzukommen. Die Sanktion, hier 10%, muss sofort aufgehoben werden.





Danke für die Schnelle Antwort.  :yes:
Titel: Aw: 1. Juli Termin
Beitrag von: Spritzenhalter am 28. Juni 2022, 16:10:09
Zitat von: Flip am 28. Juni 2022, 15:29:17
Zitat von: Spritzenhalter am 28. Juni 2022, 15:26:14Sollten 10% nach der Dritten Einladung ausgesprochen werden kann schriftlich zur Niederschrift erklärt werden jeder Einladung ab sofort nachzukommen. Die Sanktion, hier 10%, muss sofort aufgehoben werden.

Nach welcher Rechtsnorm?


§ 31a Abs. 1 S. 6 SGB II
Titel: Aw: 1. Juli Termin
Beitrag von: Kopfbahnhof am 28. Juni 2022, 16:30:52
Zitat von: Spritzenhalter am 28. Juni 2022, 15:26:14Der dritten Einladung kann man diese komplett ignorieren, es bleibt bei 10%
Ja sicherlich, dann mach mal.

Im Normalfall werden die Leistungen in so einem Fall komplett Eingestellt.
Das geht ganz schnell und kurzfristig.

Titel: Aw: 1. Juli Termin
Beitrag von: oldhoefi am 28. Juni 2022, 16:34:56
Ich verstehe es auch nicht.

Den ersten Termin zu ignorieren ist nichts anderes als sich für eine Sanktion "anzählen" zu lassen.

Abgesehen davon gehe ich mit ziemlicher Sicherheit davon aus, dass der 2. Termin nicht lange auf sich warten lässt.

Aber jedem wie es ihm gefällt - ich persönlich rate von dieser "Aufschieberitis" ab, auch aus anderen Gründen.
Titel: Aw: 1. Juli Termin
Beitrag von: Spritzenhalter am 28. Juni 2022, 16:43:16
Zitat von: Kopfbahnhof am 28. Juni 2022, 16:30:52
Zitat von: Spritzenhalter am 28. Juni 2022, 15:26:14Der dritten Einladung kann man diese komplett ignorieren, es bleibt bei 10%
Ja sicherlich, dann mach mal.

Im Normalfall werden die Leistungen in so einem Fall komplett Eingestellt.
Das geht ganz schnell und kurzfristig.



Die "Heilung" kann nur einmal angewendet werden. Also kein Freibrief.

Wenn SB was bereden möchte muss er nicht zwangsläufig vorladen, es gibt andere Methoden. Ausserdem, was soll man mit so einem eigentlich sinnvolles besprechen ausser die nächste Maßnahme.

Natürlich kann man auch ganz normal hingehen.

Werden Leistungen widerrechtlich eingestellt so geht die Klage auch ziemlich schnell und kurzfristig.

Titel: Aw: 1. Juli Termin
Beitrag von: Kopfbahnhof am 28. Juni 2022, 16:52:34
Zitat von: Spritzenhalter am 28. Juni 2022, 16:43:16Werden Leistungen widerrechtlich eingestellt
Was aber nicht der Fall sein dürfte, wenn sich einer Tot stellt.

Mit deinem Rat wäre es ja so.
Was meinst du macht ein JC wenn ein Leistungsempfänger nicht erreichbar ist und auch sonst, kein Kontakt möglich ist.

Außerdem bringt es nichts, die Termine alle zu Ignorieren.
Titel: Aw: 1. Juli Termin
Beitrag von: Spritzenhalter am 28. Juni 2022, 17:03:34
Zitat von: Kopfbahnhof am 28. Juni 2022, 16:52:34
Zitat von: Spritzenhalter am 28. Juni 2022, 16:43:16Werden Leistungen widerrechtlich eingestellt
Was aber nicht der Fall sein dürfte, wenn sich einer Tot stellt.

Mit deinem Rat wäre es ja so.
Was meinst du macht ein JC wenn ein Leistungsempfänger nicht erreichbar ist und auch sonst, kein Kontakt möglich ist.

Außerdem bringt es nichts, die Termine alle zu Ignorieren.


Wenn man schon die 10% kassiert hat schickt man dem JC die Rückantwort bei folgenden Einladungen und verweist auf Kontakt per Email hin... Stellt man sich hingegen "tot" kann dieses System mehrere Sachen gegen den LE konstruieren.

Aber wer bei einem der sich "tot stellt" den Zugang der Vorladung nicht nachweisen kann wird vor Gericht eine schnelle Nummer erleben.

Am besten ist es aber einfach hingehen. Was auch meine Empfehlung ist.
Titel: Aw: 1. Juli Termin
Beitrag von: Kubioz am 28. Juni 2022, 17:04:17
Mich würde mal Interessieren was nun gilt. Spritzenhalter schreibt man könne endlos Einladungen ignorieren und hätte maximal die 10% zu befürchten. Kopfbahnhof schreibt das wenn man mehrfach Einladungen ignoriert einem die Leistungen komplett eingestellt werden. Also was gilt denn jetzt? Was wäre die Rechtsgrundlage für das komplette Einstellen der Leistungen wenn man 3+ Termine nicht wahrnehmen sollte. Meine Frage bezieht sich nicht auf den Fall das sich jemand "tot" stellt sondern normal auf die Anhörungen antwortet bzw ausfüllt aber einfach keine Termine mehr wahrnimmt, das Jobcenter also nicht auf die Idee kommen kann das die Person tatsächlich "tot" "verzogen" oder sonst wie nicht mehr da/existent ist.
Und wieso bring es nichts Einladungen zu ignorieren? Was für Konsequenzen abseits der 10% Sanktion hätte es denn wenn man die Termine nicht wahrnimmt aber ohne sich "tot" zu stellen? Ich finde das alles sehr verwirrend und würde gern mal wissen was ab jetzt gilt oder eben nicht, auch hier wird teilweise nebulös formuliert etc etc.
Titel: Aw: 1. Juli Termin
Beitrag von: Spritzenhalter am 28. Juni 2022, 17:18:02
Zitat von: Kubioz am 28. Juni 2022, 17:04:17Mich würde mal Interessieren was nun gilt. Spritzenhalter schreibt man könne endlos Einladungen ignorieren und hätte maximal die 10% zu befürchten. Kopfbahnhof schreibt das wenn man mehrfach Einladungen ignoriert einem die Leistungen komplett eingestellt werden. Also was gilt denn jetzt? Was wäre die Rechtsgrundlage für das komplette Einstellen der Leistungen wenn man 3+ Termine nicht wahrnehmen sollte. Meine Frage bezieht sich nicht auf den Fall das sich jemand "tot" stellt sondern normal auf die Anhörungen antwortet bzw ausfüllt aber einfach keine Termine mehr wahrnimmt, das Jobcenter also nicht auf die Idee kommen kann das die Person tatsächlich "tot" "verzogen" oder sonst wie nicht mehr da/existent ist.
Und wieso bring es nichts Einladungen zu ignorieren ohne dem Jobcenter den Eindruck zu vermitteln man sei "tot"? Ich finde das alles sehr verwirrend und würde gern mal wissen was ab jetzt gilt oder eben nicht, auch hier wird teilweise nebulös formuliert etc etc.

Wie geschrieben...

Wenn Sie bereits eine Sanktion haben, hier 3. Termin mit PZU, antworten Sie auf alle ab jetzt kommenden Vorladungen mit der beigefügten Rückantwort und geben fiktive Gründe zum Fernbleiben.

Der SB muss entscheiden ob wichtiger Grund vorliegt. Da aber schon 10% anhängig sind kann er nicht weiter sanktionieren.

Der SB kann aus dem "tot stellen" durch ihre Rückantwort zb. keine Ortsabwesenheit konstruieren und die Leistung entsprechend einstellen.

Im Zweifel muss das JC jeden Zugang der Einladungen nachweisen.





Titel: Aw: 1. Juli Termin
Beitrag von: Kubioz am 28. Juni 2022, 17:23:17
Also sagst du quasi das solange man die Rückantworten/Anhörungen ausfüllt (mit was auch immer für "Begründungen") bzw die Einladungen ordentlich zugestellt worden das Jobcenter nichts weiter gegen einen tun kann und das dann einfach hinnehmen muss?


Man verstehe mich bitte nicht falsch, ich habe das nicht vor, aber ich würde gerne meine Rechte kennen im Angesicht dieser Änderungen. Dieses nebulöse "nimm blos die Termine wahr sonst könnte ja was passieren" ohne Konkret zu werden erzeugen doch weiterhin dieses ominöse Gefühl was einem Jobcenter doch weiterhin antun könnte wenn man nicht spurt, also weiterhin dieses Hintergrundgefühl der Angst und ich dachte doch hier sollte das Moratorium für eine Auszeit sorgen.

Oder anders ausgedrückt dachte ich das man jetzt mal auf Augenhöhe ohne Angst und Furcht mit den SBs reden kann ohne wie sonst den devoten rechtlosen Bückling geben zu müssen und zu allem Ja und Amen sagen zu müssen was der Allmächtige SB einem wieder aufdrückt weil sonst die Sanktion ins Haus flattert.
Titel: Aw: 1. Juli Termin
Beitrag von: Kopfbahnhof am 28. Juni 2022, 17:33:40
Zitat von: Kubioz am 28. Juni 2022, 17:23:17Dieses nebulöse "nimm blos die Termine wahr sonst könnte ja was passieren" ohne Konkret zu werden
Was soll man dazu noch schreiben?

Wenn sich alle so Verhalten kommt die Quittung evtl. dann beim Bürgergeld.
Meinst du die werten das Sanktionsmoratorium nicht aus?

Wenn du dann vom JC Geld haben willst könnten sie genauso gut Verlangen, willst du dein Geld komm jeden Monat zu uns. (nur mal als Beispiel gesponnen)
Titel: Aw: 1. Juli Termin
Beitrag von: Spritzenhalter am 28. Juni 2022, 17:43:01
Mit der Rückmeldung gibst du an die Einladung ordnungsgemäß erhalten zu haben. Das würde ich aber nur machen wenn ich die 10% bereits hätte. Bei einem möglichen Eintritt einer Sanktion muss es zu einer Anhörung kommen, dort musst du deine nächsten Schritte abwägen. Sind alle Einladungen als Normalbrief gekommen so legst du entsprechend Widerspruch ein mit Verweis auf den Nachweis der Zustellung. Die Sanktion ist vom Tisch, erstmal.

Die nächsten Vorladungen kommen mit der PZU. Geht man wieder nicht hin sind 10% fällig.

AB hier reagiert man auf weitere Vorladungen mit Rückantwort.

Aber wie gesagt, besser hingehen, gibt auch gute Maßnahmen. Du kannst selbstverständlich Maßnahmen ablehnen ohne eine Sanktion befürchten zu müssen. Leider ist die Sanktion der Meldeversäumnisse geblieben, auch wenn nur maximal 10%



Titel: Aw: 1. Juli Termin
Beitrag von: PetraL am 28. Juni 2022, 18:16:59
Zitat von: Kubioz am 28. Juni 2022, 17:23:17Oder anders ausgedrückt dachte ich das man jetzt mal auf Augenhöhe ohne Angst und Furcht mit den SBs reden kann ohne wie sonst den devoten rechtlosen Bückling geben zu müssen und zu allem Ja und Amen sagen zu müssen was der Allmächtige SB einem wieder aufdrückt weil sonst die Sanktion ins Haus flattert.
Oha, das ist aber reines Wunschdenken. Tatsächlich sitzen "die da" vom JC immer am längeren Hebel, ganz einfach weil sie es können und den längeren Atem haben und den längeren ausgestreckten Arm, an dem sie jeden Leistungsempfänger aushungern können (oder es zumindest versuchen), auch wenn es mal gerade vorübergehend "keine Sanktionen" gibt bzw. "nur" noch bis 10%. Es gibt ja noch viel mehr Möglichkeiten, Leistungen vorzuenthalten oder zurück zu halten ...
"Auf Augenhöhe" wird ein unerfüllbarer Wunschtraum bleiben, solange solche Leute über das Leben hilfsbedürftiger Menschen entscheiden dürfen, die dort auch jetzt ihr Unwesen treiben. Löbliche Ausnahmen natürlich immer ganz ausdrücklich ausgeschlossen, das möchte ich unbedingt betonen! Diese soll es ja geben...
Titel: Aw: 1. Juli Termin
Beitrag von: justine1992 am 28. Juni 2022, 18:19:29
Zitat von: Kopfbahnhof am 28. Juni 2022, 17:33:40Wenn du dann vom JC Geld haben willst könnten sie genauso gut Verlangen, willst du dein Geld komm jeden Monat zu uns. (nur mal als Beispiel gesponnen)
Arbeitslosenhilfe ist gar nicht so lange her.
Titel: Aw: 1. Juli Termin
Beitrag von: Kubioz am 28. Juni 2022, 18:27:21
@Petral, das ist auch wieder etwas wage formuliert. Was und wie können sie denn einem "vor- oder zurückhalten" sofern man sich nicht "tot" stellt. Ich habe schon vor zu den Terminen hinzugehen allerdings werde ich keine weitere "Bewerbungstrainings- oder Bastelmaßnahme" weiterhin hinnehmen. Kann ich jetzt Maßnahmen ablehnen ohne Sanktionen zu befürchten oder ist das alles Schall und Rauch?
Titel: Aw: 1. Juli Termin
Beitrag von: Flip am 28. Juni 2022, 18:30:30
@Spritzenhalter...

Zitat§ 31a Abs. 1 S. 6 SGB II

Falsch. Der gilt nicht für Meldeversäumnisse. Nach § 32 Absatz 2 Satz 2 SGB II sind nur § 31a Absatz 3 und § 31b SGB II anzuwenden.

Titel: Aw: 1. Juli Termin
Beitrag von: Spritzenhalter am 28. Juni 2022, 18:35:35
Zitat von: Kubioz am 28. Juni 2022, 18:27:21@Petral, das ist auch wieder etwas wage formuliert. Was und wie können sie denn einem "vor- oder zurückhalten" sofern man sich nicht "tot" stellt. Ich habe schon vor zu den Terminen hinzugehen allerdings werde ich keine weitere "Bewerbungstrainings- oder Bastelmaßnahme" weiterhin hinnehmen. Kann ich jetzt Maßnahmen ablehnen ohne Sanktionen zu befürchten oder ist das alles Schall und Rauch?

AB 01.07 kann man sanktionsfrei alles ablehnen.
Titel: Aw: 1. Juli Termin
Beitrag von: oldhoefi am 28. Juni 2022, 18:47:39
Der Leistungsträger wird bei drei oder mehreren Meldeterminen, die aus fadenscheinigen Gründen nicht wahrgenommen wurden, ganz einfach die ALG II Leistungen gem. § 66 SGB I einstellen.

Ich gehe jede Wette ein, dass spätestens dann der Leistungsberechtigte beim Leistungsträger auf der Matte steht.

--> https://dejure.org/gesetze/SGB_I/66.html

Des Weiteren sehe ich es wie @Kopfbahnhof, dass die Leistungsträger vmtl. entsprechende (interne) Statistiken führen, die sich dann längerfristig auf das geplante Bürgergeld auswirken.
Titel: Aw: 1. Juli Termin
Beitrag von: Spritzenhalter am 28. Juni 2022, 18:51:16
Zitat von: oldhoefi am 28. Juni 2022, 18:47:39Der Leistungsträger wird bei drei oder mehreren Meldeterminen, die aus fadenscheinigen Gründen nicht wahrgenommen wurden, ganz einfach die ALG II Leistungen gem. § 66 SGB I einstellen.

Ich gehe jede Wette ein, dass spätestens dann der Leistungsberechtigte beim Leistungsträger auf der Matte steht.

--> https://dejure.org/gesetze/SGB_I/66.html

Des Weiteren sehe ich es wie @Kopfbahnhof, dass die Leistungsträger vmtl. entsprechende (interne) Statistiken führen, die sich dann längerfristig auf das geplante Bürgergeld auswirken.

Zitat1Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 nicht nach....

Da steht nichts zu Meldeversäumnissen.
Titel: Aw: 1. Juli Termin
Beitrag von: Kubioz am 28. Juni 2022, 19:04:17
@oldhoefi Ich kann da weder was zu nicht wahrgenommenen Terminen noch zum Ablehnen von Maßnahmen finden unter den von dir aufgelisteten Paragraphen. Wie also soll das funktionieren?
Titel: Aw: 1. Juli Termin
Beitrag von: oldhoefi am 28. Juni 2022, 19:16:50
Meinen Beitrag und die verlinkte Rechtsgrundlage richtig und komplett lesen, nicht nur Auszüge daraus.

Ihr glaubt doch nicht ernsthaft, dass der Leistungsträger sich alles gefallen lässt, wenn der Leistungsberechtigte jegliche Meldetermine verweigert.
Titel: Aw: 1. Juli Termin
Beitrag von: Spritzenhalter am 28. Juni 2022, 22:47:07
Zitat von: oldhoefi am 28. Juni 2022, 19:16:50Meinen Beitrag und die verlinkte Rechtsgrundlage richtig und komplett lesen, nicht nur Auszüge daraus.

Ihr glaubt doch nicht ernsthaft, dass der Leistungsträger sich alles gefallen lässt, wenn der Leistungsberechtigte jegliche Meldetermine verweigert.

§ 62
Untersuchungen

Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen, soweit diese für die Entscheidung über die Leistung erforderlich sind.

§ 60
Angabe von Tatsachen


(1) 1Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat alle Tatsachen anzugeben.....

§ 65
Grenzen der Mitwirkung

(1) Die Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 bestehen nicht, soweit.....

Bleibt dabei, von Meldeversäumnissen lese ich nichts ausser....

ZitatSozialleistungen dürfen wegen fehlender Mitwirkung nur versagt oder entzogen werden, nachdem der Leistungsberechtigte auf diese Folge schriftlich hingewiesen worden ist und seiner Mitwirkungspflicht nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nachgekommen ist.

Auch hier bezieht sich die Einstellung auf die o.g. Paragraphen.

Also nochmal, wo steht was wegen Meldeversäumnis?










Titel: Aw: 1. Juli Termin
Beitrag von: violet am 29. Juni 2022, 03:08:25
lasst euch da nichts einreden. da ist einer nur verärgert dass das moratorium gilt und versucht hier mit falschen paragraphen die menschen in die irre zu führen. eine einstellung der leistungen wäre rechtswidrig
Titel: Aw: 1. Juli Termin
Beitrag von: oldhoefi am 29. Juni 2022, 13:41:44
Ich bin keineswegs verärgert.

Vielleicht sollte sich der eine oder andere mit den Unterschieden zwischen Sanktionen und Leistungseinstellungen auseinandersetzen.

Von meiner Seite ist damit alles gesagt und verabschiede mich aus diesem Thread.

:bye:
Titel: Aw: 1. Juli Termin
Beitrag von: Yavanna am 29. Juni 2022, 17:03:03
Bitte immer beachten, dass hier Experten,  Juristen und Jobcenter Mitarbeiter ohne teuflische Absichten antworten können.
Oft steht also Fachwissen hinter den Antworten
Titel: Aw: 1. Juli Termin
Beitrag von: Fettnäpfchen am 29. Juni 2022, 17:21:54
Kubioz

Zitat von: Kubioz am 28. Juni 2022, 17:23:17Oder anders ausgedrückt dachte ich das man jetzt mal auf Augenhöhe ohne Angst und Furcht mit den SBs reden kann ohne wie sonst den devoten rechtlosen Bückling geben zu müssen und zu allem Ja und Amen sagen zu müssen was der Allmächtige SB einem wieder aufdrückt weil sonst die Sanktion ins Haus flattert.
Das kann passieren wenn SB sich nicht auskennt, auf Anweisung handelt, oder unter Hybris leidet.
Der eLB(also du) auch keine Ahnung hat, ABER nicht wenn der eLB Ahnung hat.

Beispiel 1
Mit Beistand als Begleitung verkürzen sich sämtliche Zeiten bei Terminen SB werden sehr vorsichtig und so klein mit Hut wie hier die Buchstaben und das ist nur der Anfang. Widersprüche und Gerichtsverfahren werden viel einfacher
und
wenn man dem JC zeigt das man sich nichts unrechtes gefallen lässt dann hört das auf weil sie sich lieber ein leichteres Opfer suchen.
Beispiel 2
Maßnahmen > Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?  (http://hartz.info/index.php?topic=108247.msg1170203#msg1170203)
und Grundlegendes:
Ratgeber für Neulinge
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0)
GOLDENE REGELN für den JobCenter-Alltag (http://hartz.info/index.php?topic=43.msg45#msg45)
Alltagstipps für den Umgang mit dem Leistungsträger (http://hartz.info/index.php?topic=11507.msg99323#msg99323)
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!! (http://hartz.info/index.php?topic=39225.0)
Nicht ohne Beistand zur Arge (http://hartz.info/index.php?topic=319.0)

MfG FN
Titel: Aw: 1. Juli Termin
Beitrag von: Spritzenhalter am 29. Juni 2022, 17:22:58
Zitat von: oldhoefi am 29. Juni 2022, 13:41:44Ich bin keineswegs verärgert.

Vielleicht sollte sich der eine oder andere mit den Unterschieden zwischen Sanktionen und Leistungseinstellungen auseinandersetzen.

Von meiner Seite ist damit alles gesagt und verabschiede mich aus diesem Thread.

:bye:

Leistungseinstellung ausgehend aus §60 - §62 und §65 - und weiter? Was hat mit der Meldeversäumnis zutun?

Vorherige Regelung:

Pflichtverletzung (Nichterscheinen zum Termin) regelt sich nach § 31 Abs.2 SGB II

Zitat:
Zitat(2) Kommt der erwerbsfähige Hilfebedürftige trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen einer Aufforderung des zuständigen Trägers, sich bei ihr zu melden oder bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht nach und weist er keinen wichtigen Grund für sein Verhalten nach, wird das Arbeitslosengeld II unter Wegfall des Zuschlags nach § 24 in einer ersten Stufe um 10 vom Hundert der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung abgesenkt

Erscheint er nicht zum zweiten oder weiteren Termin dann...

Zitat:
ZitatBei wiederholter Pflichtverletzung nach Absatz 2 wird das Arbeitslosengeld II um den Vomhundertsatz gemindert, der sich aus der Summe des in Absatz 2 genannten Vomhundertsatzes und dem der jeweils vorangegangenen Absenkung nach Absatz 2 zugrunde liegenden Vomhundertsatz ergibt

Sanktionsmoratorium begrenzt die Sanktion auf maximal 10% - Eine komplette Einstellung ergibt sich zu keinem Zeitpunkt.



Titel: Aw: 1. Juli Termin
Beitrag von: BigMama am 29. Juni 2022, 17:42:45
Zitat von: Spritzenhalter am 29. Juni 2022, 17:22:58Vorherige Regelung:

Pflichtverletzung (Nichterscheinen zum Termin) regelt sich nach § 31 Abs.2 SGB II

Zitat:
Zitat(2) Kommt der erwerbsfähige Hilfebedürftige trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen einer Aufforderung des zuständigen Trägers, sich bei ihr zu melden oder bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht nach und weist er keinen wichtigen Grund für sein Verhalten nach, wird das Arbeitslosengeld II unter Wegfall des Zuschlags nach § 24 in einer ersten Stufe um 10 vom Hundert der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung abgesenkt

Erscheint er nicht zum zweiten oder weiteren Termin dann...

Zitat:
ZitatBei wiederholter Pflichtverletzung nach Absatz 2 wird das Arbeitslosengeld II um den Vomhundertsatz gemindert, der sich aus der Summe des in Absatz 2 genannten Vomhundertsatzes und dem der jeweils vorangegangenen Absenkung nach Absatz 2 zugrunde liegenden Vomhundertsatz ergibt

Sanktionsmoratorium begrenzt die Sanktion auf maximal 10% - Eine komplette Einstellung ergibt sich zu keinem Zeitpunkt.
Das steht aber nicht in der derzeit gültigen Fassung des § 31 SGB II.

Könntest du bitte einen Link zu deiner Quelle setzen?
Titel: Aw: 1. Juli Termin
Beitrag von: Spritzenhalter am 29. Juni 2022, 18:24:59
Ebenfalls sehr interessant....auch hier keinerlei Leistungseinstellung(en) durch mehrere Meldeversäumnisse

>>>>>>Hier <<<<<< (https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi45tXOh9P4AhUzRuUKHS--DZ8QFnoECAoQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.arbeitsagentur.de%2Fdatei%2Fweisung-202206014_ba147528.pdf&usg=AOvVaw19I3zGLH5FuObzn-RI1S8S)
Titel: Aw: 1. Juli Termin
Beitrag von: violet am 29. Juni 2022, 22:41:33
die Taktik der jc Mitarbeiter ist bekannt: mit pauschalen Verweisen auf ihre so geliebeten Totschlagsparagraphen 60 ff -selbst wen diese gar nicht einschlägig sind-
den "Kunden" einschüchtern und bedrohen und darauf hoffen, dass der Bürger seine Rechte nicht kennt und ohne zu hinterfragen alles über sich ergehen lässt.
zum Unglück der Verwaltung leben wir aber in einem Rechtsstaat und gegen jedes rechtswidrige Verhalten eines machtgeilen Mitarbeiters gibt es Mittel, mit denen man dagegen vorgehen kann.
komisch, dass die angeblichen Experten hier mit ihrem Fachwissen nicht mal ansatzweise erklären können, warum bei einem Meldeversäumnis nach 32 sgb ii die Voraussetzungen der 66 f sgb i vorliegen sollen.
die Mitarbeiter platzen gerade vor Wut, dass ihre Sanktionsmaschinerie nun, auch wenn nur zeitlich begrezt, stark eingeschränkt benutzt werden kann, um die Leute zu drangsalieren.
dann wenigstens im Internet die Frust rauslassen und die Menschen mit einer angeblichen Einstellung der Leistung einzuschüchtern, um sie vom Ausnutzen der Vorzüge des Moratoriums abzuhalten
Titel: Aw: 1. Juli Termin
Beitrag von: am 30. Juni 2022, 10:43:33
Zitat von: violet am 29. Juni 2022, 22:41:33die Taktik der jc Mitarbeiter ist bekannt: mit pauschalen Verweisen auf ihre so geliebeten Totschlagsparagraphen 60 ff -selbst wen diese gar nicht einschlägig sind-
den "Kunden" einschüchtern und bedrohen und darauf hoffen, dass der Bürger seine Rechte nicht kennt und ohne zu hinterfragen alles über sich ergehen lässt.
zum Unglück der Verwaltung leben wir aber in einem Rechtsstaat und gegen jedes rechtswidrige Verhalten eines machtgeilen Mitarbeiters gibt es Mittel, mit denen man dagegen vorgehen kann.
komisch, dass die angeblichen Experten hier mit ihrem Fachwissen nicht mal ansatzweise erklären können, warum bei einem Meldeversäumnis nach 32 sgb ii die Voraussetzungen der 66 f sgb i vorliegen sollen.
die Mitarbeiter platzen gerade vor Wut, dass ihre Sanktionsmaschinerie nun, auch wenn nur zeitlich begrezt, stark eingeschränkt benutzt werden kann, um die Leute zu drangsalieren.
dann wenigstens im Internet die Frust rauslassen und die Menschen mit einer angeblichen Einstellung der Leistung einzuschüchtern, um sie vom Ausnutzen der Vorzüge des Moratoriums abzuhalten

Oha......
Also von dieser sehr hasserfüllten oder gerne auch frustierten Nachricht kann ich mal so gar nichts teilen.
Die Arbeitsvermittlung spart sich die lästigen Sanktionsverfügungen, muss die Sanktion nicht begründen und muss kein persönliches Ermessen ausüben.
Dazu spart er sich die Abgabe der Sanktion an die Leistungsabteilung.
Die Leistungsabteilung muss keine Sanktion eintragen, keinen Sanktionsbescheid erstellen.
Alle haben definitiv weniger Arbeit.
Hier ist noch keiner vor Wut geplatzt!!! Zumindest haben ich noch keinen machtgeilen Mitarbeiter platzen hören.
Was auch schlecht wäre, denn dann wäre das Team für Infrastruktur ja nur noch damit beschäftigt, die Räumlichkeiten reinigen zu lassen.
Und wir wissen alle, wie teuer eine Tatortreinigung ist.

Deine pauschalen Beschimpfungstiraden passen hier überhaupt nicht hin.
Titel: Aw: 1. Juli Termin
Beitrag von: Ottokar am 30. Juni 2022, 15:41:20
Zur Klarstellung:

Alle nach § 31 SGB II Sanktionen auslösende Pflichtverletzungen sind vom Sanktionsmoratorium betroffen, da diese Sanktionen nicht mehr vollzogen werden dürfen.

Meldepflichtverletzungen werden nach § 32 SGB II sanktioniert. Hierzu regelt das Sanktionsmoratorium, dass erst die 2. Meldepflichtverletzung sanktioniert werden darf und auch bei nachfolgenden Meldepflichtverletzungen die Sanktionshöhe von 10% nicht überschritten werden darf. In der Praxis wird das dazu führen, dass Meldepflichtverletzungen zeitlich nacheinander sanktioniert werden.

Auch bei wiederholten Meldepflichtverletzungen darf das JC nicht unterstellen, dass der Leistungsbezieher nicht mehr erreichbar ist (unerlaubte Ortsabwesenheit, Wohnortwechsel) und deshalb die Leistung einstellen. Vielmehr muss das JC von Amtswegen tätig werden und dies aktiv prüfen.
Denn nur wenn das JC tatsächlich Kenntnis davon hat, das seine Leistungspflicht entfallen ist, darf es die Leistung einstellen (§ 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II) oder aufheben (§ 48 SGB X).
Titel: Aw: 1. Juli Termin
Beitrag von: Spritzenhalter am 30. Juni 2022, 15:59:55
Zitat von: Ottokar am 30. Juni 2022, 15:41:20Zur Klarstellung:

Alle nach § 31 SGB II Sanktionen auslösende Pflichtverletzungen sind vom Sanktionsmoratorium betroffen, da diese Sanktionen nicht mehr vollzogen werden dürfen.

Meldepflichtverletzungen werden nach § 32 SGB II sanktioniert. Hierzu regelt das Sanktionsmoratorium, dass erst die 2. Meldepflichtverletzung sanktioniert werden darf und auch bei nachfolgenden Meldepflichtverletzungen die Sanktionshöhe von 10% nicht überschritten werden darf. In der Praxis wird das dazu führen, dass Meldepflichtverletzungen zeitlich nacheinander sanktioniert werden.

Auch bei wiederholten Meldepflichtverletzungen darf das JC nicht unterstellen, dass der Leistungsbezieher nicht mehr erreichbar ist (unerlaubte Ortsabwesenheit, Wohnortwechsel) und deshalb die Leistung einstellen. Vielmehr muss das JC von Amtswegen tätig werden und dies aktiv prüfen.
Denn nur wenn das JC tatsächlich Kenntnis davon hat, das seine Leistungspflicht entfallen ist, darf es die Leistung einstellen (§ 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II) oder aufheben (§ 48 SGB X).

Vielen Dank für die Säuberung und Klarstellung.