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1. Juli Termin

Begonnen von Knauzika, 28. Juni 2022, 15:14:56

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Knauzika

Gute Tag, da am Freitag das Sanktionsmoratorium in kraft tritt, kann ich den ersten Termin ignorieren? und zum nächsten muss ich erscheinen, wenn ich keine 10% Sanktion will?

MfG  :coffee:

OLD-MAN

Macht das eigentlich Spass, jetzt nur anzufragen, ob man Termine ignorieren kann, nur weil man nicht mehr sanktioniert wird?

So löst man jedenfalls keine Probleme!

Spritzenhalter

Zitat von: Knauzika am 28. Juni 2022, 15:14:56Gute Tag, da am Freitag das Sanktionsmoratorium in kraft tritt, kann ich den ersten Termin ignorieren? und zum nächsten muss ich erscheinen, wenn ich keine 10% Sanktion will?

MfG  :coffee:


Die erste Einladung ist 4free, kann man ignorieren ohne Sanktion. Die zweite kostet 10% wenn man nicht hingeht. Ab. Der dritten Einladung kann man diese komplett ignorieren, es bleibt bei 10%

Theoretisch würde es wie folgt aussehen:

Erste Einladung ignorieren

Zweite Einladung ignorieren = Anhörung zur Sanktion. Es wird angegeben keine Einladung erhalten zu haben. Bei Normalpost muss JC die Zustellung nachweisen.

Dritte Einladung kommt per PZU. Ab hier 10%

Vierte Einladung = Ablage
usw.
usw.

Sollten 10% nach der Dritten Einladung ausgesprochen werden kann schriftlich zur Niederschrift erklärt werden jeder Einladung ab sofort nachzukommen. Die Sanktion, hier 10%, muss sofort aufgehoben werden.




Flip

Zitat von: Spritzenhalter am 28. Juni 2022, 15:26:14Sollten 10% nach der Dritten Einladung ausgesprochen werden kann schriftlich zur Niederschrift erklärt werden jeder Einladung ab sofort nachzukommen. Die Sanktion, hier 10%, muss sofort aufgehoben werden.

Nach welcher Rechtsnorm?

Knauzika

Zitat von: Spritzenhalter am 28. Juni 2022, 15:26:14
Zitat von: Knauzika am 28. Juni 2022, 15:14:56Gute Tag, da am Freitag das Sanktionsmoratorium in kraft tritt, kann ich den ersten Termin ignorieren? und zum nächsten muss ich erscheinen, wenn ich keine 10% Sanktion will?

MfG  :coffee:


Die erste Einladung ist 4free, kann man ignorieren ohne Sanktion. Die zweite kostet 10% wenn man nicht hingeht. Ab. Der dritten Einladung kann man diese komplett ignorieren, es bleibt bei 10%

Theoretisch würde es wie folgt aussehen:

Erste Einladung ignorieren

Zweite Einladung ignorieren = Anhörung zur Sanktion. Es wird angegeben keine Einladung erhalten zu haben. Bei Normalpost muss JC die Zustellung nachweisen.

Dritte Einladung kommt per PZU. Ab hier 10%

Vierte Einladung = Ablage
usw.
usw.

Sollten 10% nach der Dritten Einladung ausgesprochen werden kann schriftlich zur Niederschrift erklärt werden jeder Einladung ab sofort nachzukommen. Die Sanktion, hier 10%, muss sofort aufgehoben werden.





Danke für die Schnelle Antwort.  :yes:

Spritzenhalter

Zitat von: Flip am 28. Juni 2022, 15:29:17
Zitat von: Spritzenhalter am 28. Juni 2022, 15:26:14Sollten 10% nach der Dritten Einladung ausgesprochen werden kann schriftlich zur Niederschrift erklärt werden jeder Einladung ab sofort nachzukommen. Die Sanktion, hier 10%, muss sofort aufgehoben werden.

Nach welcher Rechtsnorm?


§ 31a Abs. 1 S. 6 SGB II

Kopfbahnhof

Zitat von: Spritzenhalter am 28. Juni 2022, 15:26:14Der dritten Einladung kann man diese komplett ignorieren, es bleibt bei 10%
Ja sicherlich, dann mach mal.

Im Normalfall werden die Leistungen in so einem Fall komplett Eingestellt.
Das geht ganz schnell und kurzfristig.


oldhoefi

Ich verstehe es auch nicht.

Den ersten Termin zu ignorieren ist nichts anderes als sich für eine Sanktion "anzählen" zu lassen.

Abgesehen davon gehe ich mit ziemlicher Sicherheit davon aus, dass der 2. Termin nicht lange auf sich warten lässt.

Aber jedem wie es ihm gefällt - ich persönlich rate von dieser "Aufschieberitis" ab, auch aus anderen Gründen.

Spritzenhalter

Zitat von: Kopfbahnhof am 28. Juni 2022, 16:30:52
Zitat von: Spritzenhalter am 28. Juni 2022, 15:26:14Der dritten Einladung kann man diese komplett ignorieren, es bleibt bei 10%
Ja sicherlich, dann mach mal.

Im Normalfall werden die Leistungen in so einem Fall komplett Eingestellt.
Das geht ganz schnell und kurzfristig.



Die "Heilung" kann nur einmal angewendet werden. Also kein Freibrief.

Wenn SB was bereden möchte muss er nicht zwangsläufig vorladen, es gibt andere Methoden. Ausserdem, was soll man mit so einem eigentlich sinnvolles besprechen ausser die nächste Maßnahme.

Natürlich kann man auch ganz normal hingehen.

Werden Leistungen widerrechtlich eingestellt so geht die Klage auch ziemlich schnell und kurzfristig.


Kopfbahnhof

Zitat von: Spritzenhalter am 28. Juni 2022, 16:43:16Werden Leistungen widerrechtlich eingestellt
Was aber nicht der Fall sein dürfte, wenn sich einer Tot stellt.

Mit deinem Rat wäre es ja so.
Was meinst du macht ein JC wenn ein Leistungsempfänger nicht erreichbar ist und auch sonst, kein Kontakt möglich ist.

Außerdem bringt es nichts, die Termine alle zu Ignorieren.

Spritzenhalter

Zitat von: Kopfbahnhof am 28. Juni 2022, 16:52:34
Zitat von: Spritzenhalter am 28. Juni 2022, 16:43:16Werden Leistungen widerrechtlich eingestellt
Was aber nicht der Fall sein dürfte, wenn sich einer Tot stellt.

Mit deinem Rat wäre es ja so.
Was meinst du macht ein JC wenn ein Leistungsempfänger nicht erreichbar ist und auch sonst, kein Kontakt möglich ist.

Außerdem bringt es nichts, die Termine alle zu Ignorieren.


Wenn man schon die 10% kassiert hat schickt man dem JC die Rückantwort bei folgenden Einladungen und verweist auf Kontakt per Email hin... Stellt man sich hingegen "tot" kann dieses System mehrere Sachen gegen den LE konstruieren.

Aber wer bei einem der sich "tot stellt" den Zugang der Vorladung nicht nachweisen kann wird vor Gericht eine schnelle Nummer erleben.

Am besten ist es aber einfach hingehen. Was auch meine Empfehlung ist.

Kubioz

Mich würde mal Interessieren was nun gilt. Spritzenhalter schreibt man könne endlos Einladungen ignorieren und hätte maximal die 10% zu befürchten. Kopfbahnhof schreibt das wenn man mehrfach Einladungen ignoriert einem die Leistungen komplett eingestellt werden. Also was gilt denn jetzt? Was wäre die Rechtsgrundlage für das komplette Einstellen der Leistungen wenn man 3+ Termine nicht wahrnehmen sollte. Meine Frage bezieht sich nicht auf den Fall das sich jemand "tot" stellt sondern normal auf die Anhörungen antwortet bzw ausfüllt aber einfach keine Termine mehr wahrnimmt, das Jobcenter also nicht auf die Idee kommen kann das die Person tatsächlich "tot" "verzogen" oder sonst wie nicht mehr da/existent ist.
Und wieso bring es nichts Einladungen zu ignorieren? Was für Konsequenzen abseits der 10% Sanktion hätte es denn wenn man die Termine nicht wahrnimmt aber ohne sich "tot" zu stellen? Ich finde das alles sehr verwirrend und würde gern mal wissen was ab jetzt gilt oder eben nicht, auch hier wird teilweise nebulös formuliert etc etc.

Spritzenhalter

Zitat von: Kubioz am 28. Juni 2022, 17:04:17Mich würde mal Interessieren was nun gilt. Spritzenhalter schreibt man könne endlos Einladungen ignorieren und hätte maximal die 10% zu befürchten. Kopfbahnhof schreibt das wenn man mehrfach Einladungen ignoriert einem die Leistungen komplett eingestellt werden. Also was gilt denn jetzt? Was wäre die Rechtsgrundlage für das komplette Einstellen der Leistungen wenn man 3+ Termine nicht wahrnehmen sollte. Meine Frage bezieht sich nicht auf den Fall das sich jemand "tot" stellt sondern normal auf die Anhörungen antwortet bzw ausfüllt aber einfach keine Termine mehr wahrnimmt, das Jobcenter also nicht auf die Idee kommen kann das die Person tatsächlich "tot" "verzogen" oder sonst wie nicht mehr da/existent ist.
Und wieso bring es nichts Einladungen zu ignorieren ohne dem Jobcenter den Eindruck zu vermitteln man sei "tot"? Ich finde das alles sehr verwirrend und würde gern mal wissen was ab jetzt gilt oder eben nicht, auch hier wird teilweise nebulös formuliert etc etc.

Wie geschrieben...

Wenn Sie bereits eine Sanktion haben, hier 3. Termin mit PZU, antworten Sie auf alle ab jetzt kommenden Vorladungen mit der beigefügten Rückantwort und geben fiktive Gründe zum Fernbleiben.

Der SB muss entscheiden ob wichtiger Grund vorliegt. Da aber schon 10% anhängig sind kann er nicht weiter sanktionieren.

Der SB kann aus dem "tot stellen" durch ihre Rückantwort zb. keine Ortsabwesenheit konstruieren und die Leistung entsprechend einstellen.

Im Zweifel muss das JC jeden Zugang der Einladungen nachweisen.






Kubioz

Also sagst du quasi das solange man die Rückantworten/Anhörungen ausfüllt (mit was auch immer für "Begründungen") bzw die Einladungen ordentlich zugestellt worden das Jobcenter nichts weiter gegen einen tun kann und das dann einfach hinnehmen muss?


Man verstehe mich bitte nicht falsch, ich habe das nicht vor, aber ich würde gerne meine Rechte kennen im Angesicht dieser Änderungen. Dieses nebulöse "nimm blos die Termine wahr sonst könnte ja was passieren" ohne Konkret zu werden erzeugen doch weiterhin dieses ominöse Gefühl was einem Jobcenter doch weiterhin antun könnte wenn man nicht spurt, also weiterhin dieses Hintergrundgefühl der Angst und ich dachte doch hier sollte das Moratorium für eine Auszeit sorgen.

Oder anders ausgedrückt dachte ich das man jetzt mal auf Augenhöhe ohne Angst und Furcht mit den SBs reden kann ohne wie sonst den devoten rechtlosen Bückling geben zu müssen und zu allem Ja und Amen sagen zu müssen was der Allmächtige SB einem wieder aufdrückt weil sonst die Sanktion ins Haus flattert.

Kopfbahnhof

Zitat von: Kubioz am 28. Juni 2022, 17:23:17Dieses nebulöse "nimm blos die Termine wahr sonst könnte ja was passieren" ohne Konkret zu werden
Was soll man dazu noch schreiben?

Wenn sich alle so Verhalten kommt die Quittung evtl. dann beim Bürgergeld.
Meinst du die werten das Sanktionsmoratorium nicht aus?

Wenn du dann vom JC Geld haben willst könnten sie genauso gut Verlangen, willst du dein Geld komm jeden Monat zu uns. (nur mal als Beispiel gesponnen)