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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Muro am 10. Juli 2022, 08:59:04

Titel: Anrechnung von einmaligen Einnahmen (Nachzahlung Wohngeld)
Beitrag von: Muro am 10. Juli 2022, 08:59:04
Hallo liebes Community

Ich habe Nachzahlung von der Wohnstelle bekommen und das wurde bei JC als einmaliges Einkommen angerechnet. Ist das normal? Danke!
Titel: Aw: Anrechnung von einmaligen Einnahmen (Nachzahlung Wohngeld)
Beitrag von: Yavanna am 10. Juli 2022, 11:00:29
Ja, §11 Abs. 3 SGB II
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html
Titel: Aw: Anrechnung von einmaligen Einnahmen (Nachzahlung Wohngeld)
Beitrag von: PetraL am 10. Juli 2022, 12:47:19
Zitat von: Muro am 10. Juli 2022, 08:59:04Ich habe Nachzahlung von der Wohnstelle bekommen und das wurde bei JC als einmaliges Einkommen angerechnet. Ist das normal? Danke!
Zitat von: Yavanna am 10. Juli 2022, 11:00:29Ja, §11 Abs. 3 SGB II
Hmmm...  :scratch:
Ich habe da bestimmt einen Denkfehler, aber irgendwie erscheint es mir nicht plausibel, dass eine Sozialleistung, die dem Leistungsempfänger offensichtlich zugestanden hatte aber nicht gezahlt wurde und deshalb jetzt nachgezahlt wird, nun als Einkommen gelten soll und von den Sozialleistungen wieder abgezogen wird???  :weisnich:
Titel: Aw: Anrechnung von einmaligen Einnahmen (Nachzahlung Wohngeld)
Beitrag von: rioreisender am 10. Juli 2022, 12:57:02
Zitat von: Yavanna am 10. Juli 2022, 11:00:29Ja, §11 Abs. 3 SGB II
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html


Nein, § 11a Abs. 1 S. 1 SGB II (Nicht zu berücksichtigendes Einkommen)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11a.html

 :grins:


Zitat von: Muro am 10. Juli 2022, 08:59:04Ich habe Nachzahlung von der Wohnstelle bekommen und das wurde bei JC als einmaliges Einkommen angerechnet.

Rechtsmittel gegen den Bescheid einlegen, wenn dem nicht abgeholfen wird, Klage beim Sozialgericht einlegen.
Titel: Aw: Anrechnung von einmaligen Einnahmen (Nachzahlung Wohngeld)
Beitrag von: Flip am 10. Juli 2022, 13:27:28
Was hat § 11a Abs. 1 Satz 1 SGB II mit Wohngeld zu tun?

ZitatNachgezahltes Wohngeld ist in dem Monat zu berücksichtigen, in dem es tatsächlich zufließt.

https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/2019_10_30_B_04_KG_01_19_R.html

Zitat(1) Eine Sonderkonstellation im Sinne von § 11a SGB II, in der ein tatsächlich erzieltes Einkommen gleichwohl nicht zu berücksichtigen wäre, ist nicht gegeben. Das Wohngeld ist nicht nach § 11a Abs. 3 Satz 1 SGB II als aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zweckbestimmte Leistung von der Einkommensberücksichtigung ausgenommen.

https://openjur.de/u/2208520.html


Titel: Aw: Anrechnung von einmaligen Einnahmen (Nachzahlung Wohngeld)
Beitrag von: rioreisender am 10. Juli 2022, 13:55:16
Zitat von: Flip am 10. Juli 2022, 13:27:28Was hat § 11a Abs. 1 Satz 1 SGB II mit Wohngeld zu tun?

Ich bin der Ansicht, dass Wohngeld Leistungen im Sinne des SGB II sind.
Die von Dir genannte Entscheidung des BSG kannte ich bis eben noch nicht. Aber dann ist das ja geklärt.
Titel: Aw: Anrechnung von einmaligen Einnahmen (Nachzahlung Wohngeld)
Beitrag von: Flip am 10. Juli 2022, 14:05:58
ZitatIch bin der Ansicht, dass Wohngeld Leistungen im Sinne des SGB II sind.

Um Gottes Willen. Wenn du nicht weißt, was man unter "Leistungen nach diesem Buch" versteht, solltest du dich wirklich mal ganz dezent zurückhalten.
Titel: Aw: Anrechnung von einmaligen Einnahmen (Nachzahlung Wohngeld)
Beitrag von: PetraL am 10. Juli 2022, 14:31:56
Zitat von: Flip am 10. Juli 2022, 13:27:28Was hat § 11a Abs. 1 Satz 1 SGB II mit Wohngeld zu tun?

ZitatNachgezahltes Wohngeld ist in dem Monat zu berücksichtigen, in dem es tatsächlich zufließt.

https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/2019_10_30_B_04_KG_01_19_R.html

Zitat(1) Eine Sonderkonstellation im Sinne von § 11a SGB II, in der ein tatsächlich erzieltes Einkommen gleichwohl nicht zu berücksichtigen wäre, ist nicht gegeben. Das Wohngeld ist nicht nach § 11a Abs. 3 Satz 1 SGB II als aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zweckbestimmte Leistung von der Einkommensberücksichtigung ausgenommen.

https://openjur.de/u/2208520.html



:sad:  :sad:  :sad:
Das finde ich jetzt aber echt heftig ...
Da bekommen die Leute endlich das ihnen zustehende Geld nachgezahlt und dann wird es auch noch direkt wieder von den Leistungen abgezogen - irgendwie echt bitter ...  :no:  :no:  :no:  :no:
Kommt mir ungerecht vor, ganz ehrlich. BSG hin oder her ... :weisnich:
Titel: Aw: Anrechnung von einmaligen Einnahmen (Nachzahlung Wohngeld)
Beitrag von: Muro am 10. Juli 2022, 18:47:24
Zitat von: PetraL am 10. Juli 2022, 12:47:19
Zitat von: Muro am 10. Juli 2022, 08:59:04Ich habe Nachzahlung von der Wohnstelle bekommen und das wurde bei JC als einmaliges Einkommen angerechnet. Ist das normal? Danke!
Zitat von: Yavanna am 10. Juli 2022, 11:00:29Ja, §11 Abs. 3 SGB II
Hmmm...  :scratch:
Ich habe da bestimmt einen Denkfehler, aber irgendwie erscheint es mir nicht plausibel, dass eine Sozialleistung, die dem Leistungsempfänger offensichtlich zugestanden hatte aber nicht gezahlt wurde und deshalb jetzt nachgezahlt wird, nun als Einkommen gelten soll und von den Sozialleistungen wieder abgezogen wird???  :weisnich:

es war halt so: durch lockdowns habe ich weniger Umsatz gemacht und Anfang Pandemie habe ich Antrag auf Wohngeld gestellt. Die Behörde war überlastet und hat 6 Monate gebraucht mir zu ermitteln dass noch eine Unterlage fehlt. Weil es so lange dauerte habe ich mich bei JC angemeldet und bei der Wohngeldstelle die Unterlage nachgereicht. Ich habe über 4200 Euro Nachzahlung bekommen und das wurde als Einkommen angerechnet. Ich habe Wiederspruch eingelegt ohne Erfolg habe einen Anwalt gefragt keine Chance. Es ist so ärgerlich mir fehlen die Worte...
Titel: Aw: Anrechnung von einmaligen Einnahmen (Nachzahlung Wohngeld)
Beitrag von: rioreisender am 10. Juli 2022, 19:09:54
Zitat von: Muro am 10. Juli 2022, 18:47:24Die Behörde war überlastet und hat 6 Monate gebraucht mir zu ermitteln dass noch eine Unterlage fehlt.

Die Behörde war nicht überlastet, das war genau so berechnet, damit sie sich das Geld bei Dir zurückholen können.

Ist mit der "Corona-Soforthilfe II" nicht anders. Nachdem sich die Presse nicht mehr für das Thema interessiert, werden die "Zuschüsse" wieder eingetrieben, egal wie. Und wenn die Betroffenen dabei kaputtgehen.
Titel: Aw: Anrechnung von einmaligen Einnahmen (Nachzahlung Wohngeld)
Beitrag von: BigMama am 10. Juli 2022, 19:19:08
Zitat von: rioreisender am 10. Juli 2022, 19:09:54Die Behörde war nicht überlastet, das war genau so berechnet, damit sie sich das Geld bei Dir zurückholen können.
Hast du Belege für diese steile Behauptung?

Zitat von: Muro am 10. Juli 2022, 18:47:24Weil es so lange dauerte habe ich mich bei JC angemeldet und bei der Wohngeldstelle die Unterlage nachgereicht. Ich habe über 4200 Euro Nachzahlung bekommen und das wurde als Einkommen angerechnet. Ich habe Wiederspruch eingelegt ohne Erfolg habe einen Anwalt gefragt keine Chance.
Habe ich das richtig verstanden, dass das JC dir für den besagten Zeitraum Alg II bewilligt hat damit du deine Wohnkosten decken kannst?
Dann hast du die 4.200 € on top bekommen? Und das JC hat dir diese nun als Einkommen angerechnet.
Titel: Aw: Anrechnung von einmaligen Einnahmen (Nachzahlung Wohngeld)
Beitrag von: Maunzi am 10. Juli 2022, 20:29:46
Wenn beides sich überschnitten hat, dann dürft eigentlich eines der beiden Ämter nun einen Rückforderungsbescheid erlassen, da man NICHT beide Leistungen parallel beziehen kann.

Wenns nun richtig dumm läuft, dann kommt in einigen Jahren - wenn du wieder auf den Beinen bist - die Rückzahlungsaufforderung und eventuell auch noch mehr Ärger von wegen Sozialleistungsbetrug.

Ausser: du hast das Wohngeld beantragt, Jobcenter dann vorläufig bewilligt und das jetzt verrechnet? Oder du hast nur eine Zahlung für den Zeitraum von der Beantragung des Wohngeldes bis zur Bewilligung des ALG2 erhalten.
Titel: Aw: Anrechnung von einmaligen Einnahmen (Nachzahlung Wohngeld)
Beitrag von: Muro am 10. Juli 2022, 20:35:47
Zitat von: Muro am 10. Juli 2022, 18:47:24Weil es so lange dauerte habe ich mich bei JC angemeldet und bei der Wohngeldstelle die Unterlage nachgereicht. Ich habe über 4200 Euro Nachzahlung bekommen und das wurde als Einkommen angerechnet. Ich habe Wiederspruch eingelegt ohne Erfolg habe einen Anwalt gefragt keine Chance.
Habe ich das richtig verstanden, dass das JC dir für den besagten Zeitraum Alg II bewilligt hat damit du deine Wohnkosten decken kannst?
Dann hast du die 4.200 € on top bekommen? Und das JC hat dir diese nun als Einkommen angerechnet.
[/quote] Nein JC hat nur ab Antragstellung bei JC bewilligt und wollte unbedingt dass ich bei Wohngeldstelle den Antrag vervollständige. Ich habe JC so oft angeschrieben dass ich mich in diesem Zeitraum (Antragstellung bei Wohngeldstelle) zu viel verschuldet habe aber das interessiert sie garnicht.
Titel: Aw: Anrechnung von einmaligen Einnahmen (Nachzahlung Wohngeld)
Beitrag von: rioreisender am 11. Juli 2022, 07:34:58
Zitat von: Muro am 10. Juli 2022, 20:35:47Nein JC hat nur ab Antragstellung bei JC bewilligt und wollte unbedingt dass ich bei Wohngeldstelle den Antrag vervollständige. Ich habe JC so oft angeschrieben dass ich mich in diesem Zeitraum (Antragstellung bei Wohngeldstelle) zu viel verschuldet habe aber das interessiert sie garnicht.

Das war der Trick. Sie haben Dich in die Falle gelockt und danach voll auflaufen lassen.
Titel: Aw: Anrechnung von einmaligen Einnahmen (Nachzahlung Wohngeld)
Beitrag von: Flip am 11. Juli 2022, 07:52:00
ZitatDas war der Trick. Sie haben Dich in die Falle gelockt und danach voll auflaufen lassen.

Was ein Blödsinn. Wenn das Jobcenter vorgeleistet hat, hätte ihm das Wohngeld als Erstattung nach §§ 102 SGB X sowieso zugestanden. Und für die Monate ohne Vorleistung durch das Jobcenter gilt nunmal das Zuflussprinzip.
Titel: Aw: Anrechnung von einmaligen Einnahmen (Nachzahlung Wohngeld)
Beitrag von: rioreisender am 11. Juli 2022, 09:22:24
Zitat von: Flip am 11. Juli 2022, 07:52:00Was ein Blödsinn. Wenn das Jobcenter vorgeleistet hat, hätte ihm das Wohngeld als Erstattung nach §§ 102 SGB X sowieso zugestanden. Und für die Monate ohne Vorleistung durch das Jobcenter gilt nunmal das Zuflussprinzip.

Eben. Aber bestimmt verstehe ich hier nur die Logik nicht.
Titel: Aw: Anrechnung von einmaligen Einnahmen (Nachzahlung Wohngeld)
Beitrag von: Maunzi am 11. Juli 2022, 19:55:32
Das JC ist also in Vorleistung gegangen für die Monate wo das Wohngeld noch nicht entschieden wurde. Also ist es soweit korrekt. FRAGE: Läuft nun JC Leistungen weiter oder Wohngeld? Das was höher ist sollte entsprechend genutzt werden, parallel geht nicht!
Titel: Aw: Anrechnung von einmaligen Einnahmen (Nachzahlung Wohngeld)
Beitrag von: Muro am 15. Juli 2022, 10:31:31
Zitat von: Maunzi am 11. Juli 2022, 19:55:32Das JC ist also in Vorleistung gegangen für die Monate wo das Wohngeld noch nicht entschieden wurde.
Nein eben nicht... Deshalb bin ich ja fassungslos wie sowas möglich ist.
Titel: Aw: Anrechnung von einmaligen Einnahmen (Nachzahlung Wohngeld)
Beitrag von: Muro am 15. Juli 2022, 16:59:29
Das waren die Argumente vom JC.IMG_20220715_102221.jpgIMG-20220715-WA0002.jpg

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Anrechnung von einmaligen Einnahmen (Nachzahlung Wohngeld)
Beitrag von: Maunzi am 15. Juli 2022, 19:30:10
Wenn das JC nicht in Vorleistung gegangen ist bleibt noch eine relevante Frage: für welchen Zeitraum hast du Wohngeld gezahlt bekommen und für welchen vom JC die Leistungen?

Sollte sich da etwas überschneiden, kann das böse Folgen für dich haben (Rückforderung vom Wohngeld zB).

Ansonsten scheint die Anrechnung aber korrekt zu sein, hab zumindest nur ähnliche Fälle gefunden wo alle meinen ist leider eben so, keine die das Gegenteil aufzeigen.
Titel: Aw: Anrechnung von einmaligen Einnahmen (Nachzahlung Wohngeld)
Beitrag von: PetraL am 15. Juli 2022, 20:46:25
Zitat von: Maunzi am 15. Juli 2022, 19:30:10hab zumindest nur ähnliche Fälle gefunden wo alle meinen ist leider eben so, keine die das Gegenteil aufzeigen.
Stellt sich da nicht trotzdem die Frage, ob das so überhaupt "richtig" ist?
Ich meine, ich seh das auch eher wie @Muro.
Wenn das so "rechtens" ist, dann ist doch irgendwie schon von vornherein etwas an dem Prinzip falsch?

Wenn jemandem Leistungen zustehen, die aber erstmal nicht gezahlt werden, und dann, wenn sie endlich nachgezahlt werden, als "Einkommen" von seinen laufenden Leistungen direkt wieder abgezogen werden, ist doch irgendwie ... äh ... "unschlüssig"???
Mit der einen Hand wird endlich verspätet gegeben und mit der anderen Hand direkt wieder genommen?
Also irgendwie erscheint mir das nicht richtig, sorry. Das klingt doch völlig unlogisch? Oder mindestens total ungerecht?
Vielleicht haben der TE und ich ja den gleichen "Denkfehler"?
Titel: Aw: Anrechnung von einmaligen Einnahmen (Nachzahlung Wohngeld)
Beitrag von: Günni am 15. Juli 2022, 20:51:18
Es wurden doch Gerichtsentscheidungen gepostet. Im SGB II geht es nunmal nach Zufluss.
Titel: Aw: Anrechnung von einmaligen Einnahmen (Nachzahlung Wohngeld)
Beitrag von: Yavanna am 16. Juli 2022, 05:28:03
Es ist rechtlich korrekt, ob es moralisch ok ist, tut nichts zu Sache.
Dir steht das Geld jetzt zur Verfügung, daher bist du jetzt weniger hilfebedürftig im Sinne des SGB II. Ist ja bei anderen Zahlungen genauso.
Titel: Aw: Anrechnung von einmaligen Einnahmen (Nachzahlung Wohngeld)
Beitrag von: Muro am 16. Juli 2022, 09:08:09
Dann bleibe ich lieber nur noch zu Hause und gehe das Risiko nicht noch einmal ein vom Staat abgezogen zu werden. Soll ich das so verstehen?