Anrechnung von einmaligen Einnahmen (Nachzahlung Wohngeld)

Begonnen von Muro, 10. Juli 2022, 08:59:04

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rioreisender

Zitat von: Flip am 11. Juli 2022, 07:52:00Was ein Blödsinn. Wenn das Jobcenter vorgeleistet hat, hätte ihm das Wohngeld als Erstattung nach §§ 102 SGB X sowieso zugestanden. Und für die Monate ohne Vorleistung durch das Jobcenter gilt nunmal das Zuflussprinzip.

Eben. Aber bestimmt verstehe ich hier nur die Logik nicht.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Maunzi

Das JC ist also in Vorleistung gegangen für die Monate wo das Wohngeld noch nicht entschieden wurde. Also ist es soweit korrekt. FRAGE: Läuft nun JC Leistungen weiter oder Wohngeld? Das was höher ist sollte entsprechend genutzt werden, parallel geht nicht!
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Muro

Zitat von: Maunzi am 11. Juli 2022, 19:55:32Das JC ist also in Vorleistung gegangen für die Monate wo das Wohngeld noch nicht entschieden wurde.
Nein eben nicht... Deshalb bin ich ja fassungslos wie sowas möglich ist.

Muro

Das waren die Argumente vom JC.Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Maunzi

Wenn das JC nicht in Vorleistung gegangen ist bleibt noch eine relevante Frage: für welchen Zeitraum hast du Wohngeld gezahlt bekommen und für welchen vom JC die Leistungen?

Sollte sich da etwas überschneiden, kann das böse Folgen für dich haben (Rückforderung vom Wohngeld zB).

Ansonsten scheint die Anrechnung aber korrekt zu sein, hab zumindest nur ähnliche Fälle gefunden wo alle meinen ist leider eben so, keine die das Gegenteil aufzeigen.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

PetraL

Zitat von: Maunzi am 15. Juli 2022, 19:30:10hab zumindest nur ähnliche Fälle gefunden wo alle meinen ist leider eben so, keine die das Gegenteil aufzeigen.
Stellt sich da nicht trotzdem die Frage, ob das so überhaupt "richtig" ist?
Ich meine, ich seh das auch eher wie @Muro.
Wenn das so "rechtens" ist, dann ist doch irgendwie schon von vornherein etwas an dem Prinzip falsch?

Wenn jemandem Leistungen zustehen, die aber erstmal nicht gezahlt werden, und dann, wenn sie endlich nachgezahlt werden, als "Einkommen" von seinen laufenden Leistungen direkt wieder abgezogen werden, ist doch irgendwie ... äh ... "unschlüssig"???
Mit der einen Hand wird endlich verspätet gegeben und mit der anderen Hand direkt wieder genommen?
Also irgendwie erscheint mir das nicht richtig, sorry. Das klingt doch völlig unlogisch? Oder mindestens total ungerecht?
Vielleicht haben der TE und ich ja den gleichen "Denkfehler"?

Günni

Es wurden doch Gerichtsentscheidungen gepostet. Im SGB II geht es nunmal nach Zufluss.

Yavanna

Es ist rechtlich korrekt, ob es moralisch ok ist, tut nichts zu Sache.
Dir steht das Geld jetzt zur Verfügung, daher bist du jetzt weniger hilfebedürftig im Sinne des SGB II. Ist ja bei anderen Zahlungen genauso.

Muro

Dann bleibe ich lieber nur noch zu Hause und gehe das Risiko nicht noch einmal ein vom Staat abgezogen zu werden. Soll ich das so verstehen?