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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: seanni68 am 11. Juli 2022, 18:35:55

Titel: Vorrangprüfung Alg 1
Beitrag von: seanni68 am 11. Juli 2022, 18:35:55
Hallo
Scheinbar will mich das Jobcenter wieder ärgern. Ich hatte letzte Woche den Alg 2 WBA gestellt und nun kam ein Brief in dem steht dass ich aufs Arbeitsamt gehen soll um eine Prüfung auf Alg 1 Anspruch stellen soll???!!!
Was soll das denn nun, ich war doch im Alg2 Bezug die ganze Zeit.
Das muss mir mal jemand erklären jetz!!

Mit freundlichen Grüßen

Seanni
Titel: Aw: Vorrangprüfung Alg 1
Beitrag von: Flip am 11. Juli 2022, 18:58:39
Vielleicht ist man darauf gestoßen, dass du eigentlich Alg1 nach Nahtlosigkeit beanspruchen musst.

Was ist denn damals aus deinem Alg1 Antrag  und dem Reha/Rentenantrag geworden:


https://hartz.info/index.php?topic=124763.0#msg1456935
Titel: Aw: Vorrangprüfung Alg 1
Beitrag von: seanni68 am 11. Juli 2022, 19:12:38
Wegen dem Renten Antrag habe ich jetzt erst einen Termin am kommenden Mittwoch bekommen bei einer Zweigstelle der DRV deutsche Rentenversicherung.
Und wie kommt das Jobcenter da drauf
Dass ich Alg 1 Anspruch haben soll,
Ich war doch seit September 2019 bis Dezember 2021 durchgehend krank gemeldet.
Das macht doch von daher null Sinn
diese Vorrangprüfung auf Alg 1!
Weil ich habe vor der Krankenzeit
Die Vorraussetzunen erst gar nicht erfüllt weil ich kein Jahr am Stück
Gearbeitet habe.

Gruss S.
Titel: Aw: Vorrangprüfung Alg 1
Beitrag von: BigMama am 11. Juli 2022, 19:15:12
Eieieiei  :scratch:

Was ist aus deinem Antrag auf Agl I aus dem Jahr 2021 geworden, den du aufgrund der Aussteuerung gestellt hast?
Nochmal zur Erinnerung: Du hast 78 Wochen Krankengeld bezogen, wurdest dann ausgesteuert und hast dann bei der BA einen Antrag auf Alg I im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III gestellt.
Was ist bei diesem Antrag rausgekommen?
Titel: Aw: Vorrangprüfung Alg 1
Beitrag von: seanni68 am 11. Juli 2022, 19:25:53
Gar nichts kam da raus.
Ich habe nie mehr etwas vom Arbeitsamt gehört.Und aus diesem Grund hatte ich einen Alg2 Antrag gestellt. Und nun habe ich aktuell einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung aufErwerbslosen Rente eingereicht.

Gruss S.
Titel: Aw: Vorrangprüfung Alg 1
Beitrag von: BigMama am 11. Juli 2022, 19:28:32
Zitat von: seanni68 am 11. Juli 2022, 19:25:53Ich habe nie mehr etwas vom Arbeitsamt gehört.
Die BA muss doch in irgendeiner Form darauf geantwortet haben. Wieso bist du da nicht drangeblieben?
Du solltest dich umgehend mit der BA in Verbindung setzen und das klären. Alg I ist eine vorrangige Leistung, die du in Anspruch nehmen musst!
Titel: Aw: Vorrangprüfung Alg 1
Beitrag von: Flip am 11. Juli 2022, 19:32:16
ZitatWeil ich habe vor der Krankenzeit
Die Vorraussetzunen erst gar nicht erfüllt weil ich kein Jahr am Stück
Gearbeitet habe.

Ach komm, dass wurde dir in dem ellenlangen Thread damals x-mal erklärt.

Natürlich hattest du Anspruch wegen Nahtlosigkeit. Die Zeiten des Krankengeldbezuges zählen als Versicherungszeiten für Alg1. Du warst damit dicke über den 360 Tagen.

Je nach Ergebnis des von der Agentur zu veranlassenden Ärztlichen Gutachten hättest du schlicht aufgrund Nahtlosigkeit Alg1 bekommen oder dich mit dem Restleistungsvermögen zur Verfügung stellen müssen und dann auch Alg1 bekommen.

Anscheinend hat jetzt jemand im JC mal deine Akte kontrolliert. Sowas hätte gar nicht passieren dürfen, dass du ALG2 bekommst ohne vorrangige Leistungen zu prüfen.
Titel: Aw: Vorrangprüfung Alg 1
Beitrag von: seanni68 am 11. Juli 2022, 19:48:48
Was für ein Restleistungsvermögen??
Der Amtsarzt hatte mir doch bestätigt
dass ich unter drei Stunden arbeitsfähig bin.
Titel: Aw: Vorrangprüfung Alg 1
Beitrag von: BigMama am 11. Juli 2022, 19:50:29
Zitat von: seanni68 am 11. Juli 2022, 19:48:48Was für ein Restleistungsvermögen??
Zitat von: Flip am 11. Juli 2022, 19:32:16Je nach Ergebnis des von der Agentur zu veranlassenden Ärztlichen Gutachten hättest du schlicht aufgrund Nahtlosigkeit Alg1 bekommen
Du hättest Alg I bekommen!
Und das wurde dir auch über 10 Seiten umfassend erläutert.
Titel: Aw: Vorrangprüfung Alg 1
Beitrag von: seanni68 am 11. Juli 2022, 19:52:46
Ich bin aber trotzdem nur unter drei Stunden arbeitsfähig.
Titel: Aw: Vorrangprüfung Alg 1
Beitrag von: BigMama am 11. Juli 2022, 19:54:24
Und? Du hast trotzdem im Rahmen der Nahtlosigkeit Anspruch auf Alg I.
Das wurde dir doch wirklich umfangreich erklärt. Lies es doch einfach mal in deinem alten Faden nach.
Titel: Aw: Vorrangprüfung Alg 1
Beitrag von: seanni68 am 11. Juli 2022, 19:56:52
Dann gehe ich morgen früh aufs Arbeitsamt
Und kläre es wegen der Vorrangprüfung.

Gruss S
Titel: Aw: Vorrangprüfung Alg 1
Beitrag von: Flip am 11. Juli 2022, 20:01:29
Zitat von: seanni68 am 11. Juli 2022, 19:52:46Ich bin aber trotzdem nur unter drei Stunden arbeitsfähig.

Genau dafür ist doch diese Nahtlosigkeit:

Zitat(1) Anspruch auf Arbeitslosengeld hat auch eine Person, die allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil sie wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung ihrer Leistungsfähigkeit versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen nicht unter den Bedingungen ausüben kann, die auf dem für sie in Betracht kommenden Arbeitsmarkt ohne Berücksichtigung der Minderung der Leistungsfähigkeit üblich sind, wenn eine verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung nicht festgestellt worden ist.


https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__145.html
Titel: Aw: Vorrangprüfung Alg 1
Beitrag von: seanni68 am 11. Juli 2022, 20:04:47
Ok alles klar.

Gruss S.
Titel: Aw: Vorrangprüfung Alg 1
Beitrag von: seanni68 am 14. Juli 2022, 22:00:43
So ich habe vorgesprochen bei der BA.
Sieht so aus als hätte ich tatsächlich Alg 1 Anspruch, was ich nicht gut finde.
Einen Alg 1 Antrag durch zu kriegen ist viel schwieriger, alleine schon die Tatsache dass ich jetzt die Arbeitsbescheinigungen von 2 EX Arbeitgebern auftreiben muss und das dürfte schwierig sein, weil erstens ist das nun fast drei Jahre her und ausserdem ist eine Firma in NRW usw.
Also mit persönlich da auftauchen ist es schiecht.
Fakt ist wohl das mir die Zeit jetzt weg rennt, was mache ich denn falls ich die Arbeitsbescheinigungen nicht Rechtzeitig zurück bekomme??
Dann kann ich den Alg1 Antrag nicht einreichen.

Gruss S.
Titel: Aw: Vorrangprüfung Alg 1
Beitrag von: BigMama am 15. Juli 2022, 11:48:48
Doch, den kannst du einreichen.
Du schickst den Arbeitgebern die Bescheinigung und bittest um zügige Bearbeitung.
Reagieren die AG nicht, informierst du die BA und dann werden die Unterlagen von Amtswegen angefordert unter Androhung eines Bußgeldes.
Titel: Aw: Vorrangprüfung Alg 1
Beitrag von: seanni68 am 15. Juli 2022, 22:26:36
Danke dir für die Auskunft.
Ich werde weiter berichten.
Gruss S.
Titel: Aw: Vorrangprüfung Alg 1
Beitrag von: seanni68 am 18. Juli 2022, 20:56:30
Hallo

Die Arbeitsbescheinigungen gingen am 13.07. nachweislich bei den Firmen ein.
Bis jetzt kam noch nichts zurück und morgen ist schon der 19.07.

Titel: Aw: Vorrangprüfung Alg 1
Beitrag von: BigMama am 18. Juli 2022, 21:16:48
Den Betrieben sollte man auch 14 Tage zur Erstellung zugestehen.
Titel: Aw: Vorrangprüfung Alg 1
Beitrag von: seanni68 am 18. Juli 2022, 21:32:02
Dann könnte ich den Hauptantrag erst am ca 01.08. einreichen und muss mir erneut 1100 euro leihen von privat um meine miete etc zu zahlen
Titel: Aw: Vorrangprüfung Alg 1
Beitrag von: Yavanna am 19. Juli 2022, 03:04:34
Du kannst doch bei der BA auch Unterlagen nachreichen, genauso wie beim JC.
Zahlt dir das JC gar nichts mehr? Eigentlich muss bei Leistungsträgerwechsel der alte zahlen,bis der neue aufnimmt und dann per Erstattungsanspruch verrechnen.
Titel: Aw: Vorrangprüfung Alg 1
Beitrag von: seanni68 am 19. Juli 2022, 10:09:39
Nein das JC zahlt mir gar nichts mehr.
Ich weiss nicht mehr weiter.
Von Unterlagen nachreichen hat
Mir auch niemand etwas gesagt.
Titel: Aw: Vorrangprüfung Alg 1
Beitrag von: seanni68 am 19. Juli 2022, 14:28:04
Ich habe jetzt bei der Arbeitsagentur angerufen und es wurde mir gesagt dass ich den Alg1 Antrag auch so einreichen kann und die Arbeitsbescheinigungen auch nachträglich einreichen kann.
Das habe ich jetzt getan. Zwischenzeitlich kam sogar eine von den beiden Arbeitsbescheinigungen ausgefüllt zurück.Nun ist der Antrag erstmal mit der Post raus.

Gruss S.
Titel: Aw: Vorrangprüfung Alg 1
Beitrag von: seanni68 am 22. Juli 2022, 09:44:59
Wie lange dauert die Bearbeitung beim Alg1 Antrag???
Titel: Aw: Vorrangprüfung Alg 1
Beitrag von: BigMama am 22. Juli 2022, 09:46:19
Wenn alles vorliegt i.d.R. nicht so lange. Genaue Angaben kann dir aber keiner machen.
Titel: Aw: Vorrangprüfung Alg 1
Beitrag von: Sean68 am 27. Juli 2022, 14:55:10
Hallo,
Da ich mich unter meinem alten Benutzername Seanni68 nicht mehr einloggen konnte,habe ich einen neuen Account aufgemacht.
Vor 2 Tagen habe ich die Hotline der Bundesagentur für Arbeit angerufen um nach dem Bearbeitungsstand meines Alg1 Antrages zu fragen.
Man teilte mir mit dass es noch etwas dauern würde und ich solle noch etwas Geduld aufbringen.
Heute war ich persönlich bei der BA weil meine Fallmanagerin vom Jobcenter wissen wollte was mit der Vorrangprüfung denn nun wäre.
Die Bundesagentur gab mir nun ein Schreiben. Nach 4 (!!!!!) Wochen fällt denen plötzlich ein dass ich erstmal keinen Anspruch auf Alg 1 habe weil das Attest vom Amtsarzt noch nicht vorliegen würde!!!!!
Nun bin ich zurück auf das Jobcenter und habe diese Mitteilung abgegeben.
So langsam drehe ich total durch.
Am Montag gehen die ganzen Daueraufträge von meinem Konto ab,
Vorausgesetzt es ist DECKUNG auf dem Konto. Und so wie es aussieht wird das jetzt ziemlich eng!!!
Ich glaube die BA will mich verarschen oder was???!!!!

Gruss S !!!!
Titel: Aw: Vorrangprüfung Alg 1
Beitrag von: seanni68 am 28. Juli 2022, 20:59:32
Heute habe ich erneut die Bundesagentur für Arbeit angerufen.
Da wurde mir gesagt dass der Alg1 Antrag erst in ca 4-6 Wochen bewilligt werden kann weil die Unterlagen vom MDK Amtsarzt noch nicht vorliegen würden.
Das konnte ich nun erst gestern dem Jobcenter mitteilen und nun ist es fraglich ob mein Konto rechtzeitig
Gedeckt ist am Montag.
Mir wurde auch gesagt dass das Jobcenter weiterhin zahlen muss und es dann verrechnet wird wenn das Alg 1 kommt.
Was soll ich jetzt noch machen??

Gruss S.