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Vorrangprüfung Alg 1

Begonnen von seanni68, 11. Juli 2022, 18:35:55

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seanni68

Hallo
Scheinbar will mich das Jobcenter wieder ärgern. Ich hatte letzte Woche den Alg 2 WBA gestellt und nun kam ein Brief in dem steht dass ich aufs Arbeitsamt gehen soll um eine Prüfung auf Alg 1 Anspruch stellen soll???!!!
Was soll das denn nun, ich war doch im Alg2 Bezug die ganze Zeit.
Das muss mir mal jemand erklären jetz!!

Mit freundlichen Grüßen

Seanni

Flip

Vielleicht ist man darauf gestoßen, dass du eigentlich Alg1 nach Nahtlosigkeit beanspruchen musst.

Was ist denn damals aus deinem Alg1 Antrag  und dem Reha/Rentenantrag geworden:


https://hartz.info/index.php?topic=124763.0#msg1456935

seanni68

Wegen dem Renten Antrag habe ich jetzt erst einen Termin am kommenden Mittwoch bekommen bei einer Zweigstelle der DRV deutsche Rentenversicherung.
Und wie kommt das Jobcenter da drauf
Dass ich Alg 1 Anspruch haben soll,
Ich war doch seit September 2019 bis Dezember 2021 durchgehend krank gemeldet.
Das macht doch von daher null Sinn
diese Vorrangprüfung auf Alg 1!
Weil ich habe vor der Krankenzeit
Die Vorraussetzunen erst gar nicht erfüllt weil ich kein Jahr am Stück
Gearbeitet habe.

Gruss S.

BigMama

Eieieiei  :scratch:

Was ist aus deinem Antrag auf Agl I aus dem Jahr 2021 geworden, den du aufgrund der Aussteuerung gestellt hast?
Nochmal zur Erinnerung: Du hast 78 Wochen Krankengeld bezogen, wurdest dann ausgesteuert und hast dann bei der BA einen Antrag auf Alg I im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III gestellt.
Was ist bei diesem Antrag rausgekommen?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

seanni68

Gar nichts kam da raus.
Ich habe nie mehr etwas vom Arbeitsamt gehört.Und aus diesem Grund hatte ich einen Alg2 Antrag gestellt. Und nun habe ich aktuell einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung aufErwerbslosen Rente eingereicht.

Gruss S.

BigMama

Zitat von: seanni68 am 11. Juli 2022, 19:25:53Ich habe nie mehr etwas vom Arbeitsamt gehört.
Die BA muss doch in irgendeiner Form darauf geantwortet haben. Wieso bist du da nicht drangeblieben?
Du solltest dich umgehend mit der BA in Verbindung setzen und das klären. Alg I ist eine vorrangige Leistung, die du in Anspruch nehmen musst!
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Flip

ZitatWeil ich habe vor der Krankenzeit
Die Vorraussetzunen erst gar nicht erfüllt weil ich kein Jahr am Stück
Gearbeitet habe.

Ach komm, dass wurde dir in dem ellenlangen Thread damals x-mal erklärt.

Natürlich hattest du Anspruch wegen Nahtlosigkeit. Die Zeiten des Krankengeldbezuges zählen als Versicherungszeiten für Alg1. Du warst damit dicke über den 360 Tagen.

Je nach Ergebnis des von der Agentur zu veranlassenden Ärztlichen Gutachten hättest du schlicht aufgrund Nahtlosigkeit Alg1 bekommen oder dich mit dem Restleistungsvermögen zur Verfügung stellen müssen und dann auch Alg1 bekommen.

Anscheinend hat jetzt jemand im JC mal deine Akte kontrolliert. Sowas hätte gar nicht passieren dürfen, dass du ALG2 bekommst ohne vorrangige Leistungen zu prüfen.

seanni68

Was für ein Restleistungsvermögen??
Der Amtsarzt hatte mir doch bestätigt
dass ich unter drei Stunden arbeitsfähig bin.

BigMama

Zitat von: seanni68 am 11. Juli 2022, 19:48:48Was für ein Restleistungsvermögen??
Zitat von: Flip am 11. Juli 2022, 19:32:16Je nach Ergebnis des von der Agentur zu veranlassenden Ärztlichen Gutachten hättest du schlicht aufgrund Nahtlosigkeit Alg1 bekommen
Du hättest Alg I bekommen!
Und das wurde dir auch über 10 Seiten umfassend erläutert.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

seanni68

Ich bin aber trotzdem nur unter drei Stunden arbeitsfähig.

BigMama

Und? Du hast trotzdem im Rahmen der Nahtlosigkeit Anspruch auf Alg I.
Das wurde dir doch wirklich umfangreich erklärt. Lies es doch einfach mal in deinem alten Faden nach.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

seanni68

Dann gehe ich morgen früh aufs Arbeitsamt
Und kläre es wegen der Vorrangprüfung.

Gruss S

Flip

Zitat von: seanni68 am 11. Juli 2022, 19:52:46Ich bin aber trotzdem nur unter drei Stunden arbeitsfähig.

Genau dafür ist doch diese Nahtlosigkeit:

Zitat(1) Anspruch auf Arbeitslosengeld hat auch eine Person, die allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil sie wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung ihrer Leistungsfähigkeit versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen nicht unter den Bedingungen ausüben kann, die auf dem für sie in Betracht kommenden Arbeitsmarkt ohne Berücksichtigung der Minderung der Leistungsfähigkeit üblich sind, wenn eine verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung nicht festgestellt worden ist.


https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__145.html

seanni68


seanni68

So ich habe vorgesprochen bei der BA.
Sieht so aus als hätte ich tatsächlich Alg 1 Anspruch, was ich nicht gut finde.
Einen Alg 1 Antrag durch zu kriegen ist viel schwieriger, alleine schon die Tatsache dass ich jetzt die Arbeitsbescheinigungen von 2 EX Arbeitgebern auftreiben muss und das dürfte schwierig sein, weil erstens ist das nun fast drei Jahre her und ausserdem ist eine Firma in NRW usw.
Also mit persönlich da auftauchen ist es schiecht.
Fakt ist wohl das mir die Zeit jetzt weg rennt, was mache ich denn falls ich die Arbeitsbescheinigungen nicht Rechtzeitig zurück bekomme??
Dann kann ich den Alg1 Antrag nicht einreichen.

Gruss S.