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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: tsumo am 01. August 2022, 17:52:38

Titel: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 01. August 2022, 17:52:38
Hallo Leute,

habe ich das Recht die Krankenakte von meinem Papa zu bekommen nachdem er von uns ging? Hausarzt hat sie mir nicht gegeben.

Ich würde sie gerne haben um mit meiner aktuellen Situation besser zurecht zu kommen.

Kennt sich wer damit aus?
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 01. August 2022, 18:07:19
Als Sohn hast du Anspruch auf die Krankenakte deines Vaters aber am besten mit einer Vollmacht deiner Mutter. Damit gehst du auf Nummer sicher.
Weigert sich der Arzt oder das Krankenhaus dennoch kann sich deine Mutter als Ehefrau an den Datenschutzbeauftragten deines Bundeslandes wenden
oder auch gerichtlich auf Herausgabe klagen.

Solltest du einen Arztfehler vermuten dann teile dies der Krankenkasse deines Vaters mit.
Die haben dafür eine spezielle Abteilung für vermutete Arztfehler und kriegen die Krankenakte problemlos.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 02. August 2022, 16:31:37
Zitat von: tsumo am 01. August 2022, 17:52:38Hausarzt hat sie mir nicht gegeben.
Damit handelt er völlig Korrekt.
Nur weil du der Sohn bist, hast du noch lange keinen Anspruch auf die Krankenakte.

Da braucht es schon mehr als, ich will sie mir nur mal ansehen.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 02. August 2022, 16:47:29
Zitat von: Ratlos am 01. August 2022, 18:07:19mit einer Vollmacht deiner Mutter.
hat er Anspruch auf die Krankenakte. Ohne Vollmacht nicht.
Wären beide Elternteile verstorben hätte er jederzeit Recht auf Akteneinsicht.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 02. August 2022, 16:59:44
Zitat von: Ratlos am 02. August 2022, 16:47:29mit einer Vollmacht deiner Mutter.
Woher willst du wissen ob es eine Mutter gibt??

Selbst wenn, ginge es nicht so einfach.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 02. August 2022, 17:14:14
Zitat von: Kopfbahnhof am 02. August 2022, 16:59:44Woher willst du wissen ob es eine Mutter gibt??
Musst besser lesen. Weil er seine Mutter bereits erwähnt hat  :mocking
Zitat von: Kopfbahnhof am 02. August 2022, 16:59:44selbst wenn, ginge es nicht so einfach.
Zeigt mir eine Rechtsgrundlage in der steht dass die Ehefrau nicht die Todesursache ihres Mannes anhand der Krankenakte feststellen darf.
Die Mutter hat als Ehefrau immer das Recht auf die Akte.
 
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 02. August 2022, 17:47:51
Zitat von: Ratlos am 02. August 2022, 17:14:14Weil er seine Mutter bereits erwähnt hat
Zitat von: tsumo am 01. August 2022, 17:52:38nachdem er von uns ging?
Ach damit weißt du jetzt, ist die Mutter gemeint?

Zitat von: Ratlos am 02. August 2022, 17:14:14dass die Ehefrau nicht die Todesursache ihres Mannes
Wenn es eine Ehefrau gibt und die Todesursache, wird hier auch nirgendwo Erwähnt.

Du Interpretierst hier Dinge rein, von denen @TE absolut nichts gefragt hat.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 02. August 2022, 18:03:11
Zitat von: Kopfbahnhof am 02. August 2022, 17:47:51Wenn es eine Ehefrau gibt und die Todesursache, wird hier auch nirgendwo Erwähnt.
Du Interpretierst hier Dinge rein, von denen @TE absolut nichts gefragt hat.
Jetzt halt mal den Ball etwas flacher. In einem anderen Thread hat er ausdrücklich von seiner Mutter als Kontoberechtigte geschrieben.

Und wenn einer die Krankenakte sehen will, will er den Krankheitsverlauf, die Medikamentengabe und die Behandlungsmethode bis zur Todesursache die er erforschen und wissen will. Die kennt er nämlich nicht, darum will er ja die Akte. Sonst nützt ihm die Akte nichts.
Zitat von: Kopfbahnhof am 02. August 2022, 16:59:44Woher willst du wissen ob es eine Mutter gibt??
Selbst wenn, ginge es nicht so einfach.
Meinst du wirklich solche lapidaren Beiträge bringen dem TE was.
Begründe lieber warum es nicht einfach gehen sollte. Aber da kommt nichts.
Aber grundlos unsubstantiiert kritisieren das kannst du perfekt.
Ich rate dir etwas sorgfältiger und sachbezogener zu arbeiten, zuerst denken, dann schreiben.
Schönen Abend.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 02. August 2022, 18:18:20
Zitat von: Ratlos am 02. August 2022, 18:03:11In einem anderen Thread
Meinst du Ernsthaft, ich durchsuche hier das Forum nach anderen Beiträgen?

TE wollte die Krankenakte seine Vaters, vermutlich von dem Hausarzt nur mal so.
(dazu kann es auch noch andere, bei anderen Ärzten geben)

Ich muss dir keine Begründung dazu geben, warum das nicht so einfach mal so, NICHT geht.
Nur weil das eben mal deine Meinung dazu ist.
Zitat von: Ratlos am 02. August 2022, 18:03:11Meinst du wirklich solche lapidaren Beiträge bringen dem TE was.
Du hast hier im Forum schon eine Menge davon Abgesondert.
Also mach du erst mal
Zitat von: Ratlos am 02. August 2022, 18:03:11halt mal den Ball etwas flacher


Die Frage kam vom TE und nicht von dir.
Ich warte bis er sich evtl. wieder hier meldet.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Yasha am 02. August 2022, 21:09:50
Zitat von: tsumo am 01. August 2022, 17:52:38habe ich das Recht die Krankenakte von meinem Papa zu bekommen nachdem er von uns ging? Hausarzt hat sie mir nicht gegeben.
Kennt sich wer damit aus?

Die rechtliche Gemengelage ist nicht so einfach. Wegen Datenschutz -über den Tod hinaus und mögliche kollidierende Interessen mit denen des Hausarztes. Das Problem würde sich sogar anderweitig fortsetzen, wenn der Hausarzt nicht mehr praktiziert oder selbst verstirbt.

Ungeachtet dessen fand ich am Ende des nachfolgenden Artikels eine genannte Ansprechperson -in Deinem Bundesland, mit der du Dich dazu zuerst in Verbindung setzen könntest. zu der Frage,inwiefern Da für Dich noch Wege zur Einsicht in die Krankenakte möglich sind, meiner Meinung nach. 

https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/39-Verwahrung-von-Patientenakten-nach-Aufloesung-einer-Arztpraxis-durch-Tod.html

Die Todesursache, die steht übrigens ansonsten auch im Totenschein:

 https://november.de/ratgeber/todesfall/totenschein/
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: justine1992 am 03. August 2022, 06:29:11
@Yasha, das ist doch aber gar nicht das Problem des TE, der sich die Schuld Tod seines höchstbetagtem Vater gibt.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 03. August 2022, 08:47:29
@tsumo

Fest steht: Du kannst es nicht ändern. Nichts und niemand kann das.

Was, glaubst Du, hätte sein können, wenn Du anders gehandelt hättest?

Er war nicht vernachlässigt und sehr gut bei euch aufgehoben.
Zudem in einem Alter, von dem viele Menschen, ganz viele sogar, nur träumen können.

Wie lange wäre es weiter gut gegangen, mit mehr Medikamenten?

DU bist kein Arzt!!
Du hast die für euch in diesem Moment richtige Entscheidung getroffen! Und das war gut so!
 
Man kann ein Leben nicht endlos verlängern. (Leider, ich wünschte es mir auch.)

Ehrlich gesagt, kann ich bis heute nicht verstehen, wie man den Tod seiner Lieben akzeptieren soll. Wo der Sinn ist. Wie man "das Gute" darin sehen soll. 
Es wird ja immer gesagt:" Jede Situation hat auch was Gutes". Was bitteschön hat der Tod "Gutes"?  :weisnich: 
Selbst wenn der Angehörige erlöst wird, fehlt er uns. Und da werden wir egoistisch ...  :schaem:

Weißt Du, das der Sterbeprozeß  von Mensch und Tier schon Tage vor der "Sterbestunde" im Körper  beginnt? (Im Alter / mancher Krankheit, ich rede nicht von plötzlichen Ereignissen wie Unfälle usw.).

Der Körper ermüdet langsam, die eine oder andere Funktion stellt der Körper auf langsamer, oder ein. Das merkt der Mensch nicht in dem Umfang. Er wird "nur" müder. Schlapper usw. ... Er fällt im allgemeinen nicht plötzlich um.
Vielleicht redet man deshalb von "einschlafen".  :scratch: 
In diesem Moment kann man womöglich diese Phase verlängern, aber nicht aufhalten. Doch um welchen Preis verlängern?
Könntest Du besser mit allem leben, wenn Dein Vater hätte "vor sich hinsiechen" müssen? Weil es dann "offensichtlicher" gewesen wäre?

Schön wäre, Du könntest es irgendwann auch von einer dankbaren Seite sehen, weil er so viele Jahre so fit war.  :smile: 

Such, wenn Du magst, mal im Netz oder in der Literatur nach dem Thema des Sterbeprozesses. 
Vielleicht sprichst Du es in Deiner Therapie vorher an / ab. 


Das Problem ist womöglich auch, das heute kein Arzt mehr sagt:" Ich glaube, es geht langsam zu Ende". ... Nee, da wird hier noch eine Pille verschrieben und da ... Vermutlich öfter als man denkt nur aus Beruhigungsgründen für alle.  :weisnich:  :sad:

Ich weiß, was mein Verstand mir sagt. Das ist das Eine. Und ich weiß auch, das ich das Loslassen selbst nicht kann.

Es ist auch so früh, so wenig Zeit vergangen bei euch.
Manche sind 1 Jahr wie gelähmt, andere eine paar Tage.

Ich kann Dir, wie einige andere User, nur raten, die Akte zu lassen, wo sie ist. Was auch immer darin steht, wird Dich nicht weiterbringen!

Ich wünsche Dir bisschen Ruhe. 
Versuche, Dich auf Dich zu konzentrieren. Und auf Deine Mutti.
Und auf alles Schöne, was ihr mit Deinem Vater hattet.

Den Schmerz als Teil des weiteren Lebens anzunehmen ...

:empathy: 
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 03. August 2022, 09:33:30
Zitat von: Kopfbahnhof am 02. August 2022, 18:18:20Du hast hier im Forum schon eine Menge davon Abgesondert.
Merke dir: Meine Beiträge sind allsamt fehlerfrei und substantiiert.
Den Gegenbeweis zu erbringen steht dir frei. Aber das schaffst du nicht :no:
Deine Beiträge habe ich mir angesehen; die allerwenigsten sind für einen TE nützlich.
Zitat von: Kopfbahnhof am 02. August 2022, 18:18:20Meinst du Ernsthaft, ich durchsuche hier das Forum nach anderen Beiträgen?
Damit bezeugsst du deine Oberflächlichkeit die darin mündet, Beiträge ohne Substanz zu veröffentlichen die weltweit gelesen werden können.

Solche wertvollen Kommentatoren wie dich erhalten bei mir einen Ehrenplatz auf der
Schwurbel-Igno-Liste.  :sehrgut:


Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: oldhoefi am 03. August 2022, 14:57:21
Nur ein Beispiel von vielen, dass kein generelles Anrecht besteht.

Recht der Angehörigen auf Einsichtnahme in die Patientenakten eines Verstorbenen

weiterlesen --> https://www.aekno.de/aerzte/rheinisches-aerzteblatt/ausgabe/artikel/2019/default-d202eb2836/recht-der-angehoerigen-auf-einsichtnahme-in-die-patientenakten-eines-verstorbenen#:~:text=Verstirbt%20ein%20Patient%2C%20können%20dessen,5%20StGB).
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 03. August 2022, 17:17:22
Das Urteil des OLG greift im vorliegenden Fall nicht.
Ausdrücklich wird dort explizit ausgeführt:
Ein Recht zur Einsichtnahme ist daher ausgeschlossen, soweit der ausdrückliche oder mutmaßliche Wille des Patienten entgegensteht (§ 630 g Abs. 3 S. 3 BGB).
Das ist hier nicht gegeben, jedenfalls hat der TE sowas nicht dargelegt und damit ist das Urteil hier nicht anwendbar.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: oldhoefi am 03. August 2022, 19:05:50
Zitat von: oldhoefi am 03. August 2022, 14:57:21Nur ein Beispiel von vielen, dass kein generelles Anrecht besteht.

Ich schrieb überdeutlich von einem Beispiel, und nicht von der Anwendbarkeit für den TE.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 04. August 2022, 09:50:58
Zitat von: oldhoefi am 03. August 2022, 19:05:50Ich schrieb überdeutlich von einem Beispiel, und nicht von der Anwendbarkeit für den TE.

Was soll dem TE ein beispielhaftes Urteil nützen das er nicht anwenden und worauf er sich nicht stützen kann. :weisnich:
Das Urteil geht völlig an seiner Sache nämlich die Krankenakte zu erlangen vorbei.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: justine1992 am 04. August 2022, 10:39:07
Zitat von: Ratlos am 04. August 2022, 09:50:58Das Urteil geht völlig an seiner Sache nämlich die Krankenakte zu erlangen vorbei.
Die Sache ist nicht, "die Krankenakte zu erlangen", sondern sich frei von Schuld am Tod zu fühlen. Hilft dabei eine Krankenakte?
Was ist das Ziel des TE? Dass der Vater eine Stunde länger gelebt hätte? Einen Tag? Eine Woche? Einen Monat?
Unterstützt ihn doch nicht dabei. Ja, ich weiß, das war seine Frage. Aber Ihr wisst auch, was er eigentlich meint.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 04. August 2022, 10:49:06
Zitat von: justine1992 am 04. August 2022, 10:39:07Die Sache ist nicht, "die Krankenakte zu erlangen", sondern sich frei von Schuld am Tod zu fühlen. Hilft dabei eine Krankenakte?
Nein die Krankenakte nützt ihm nichts. Das habe ich ja bereits geschrieben.
Ich hatte doch selbst den gleichgelagerten Fall. Wir (der wirklich gute Arzt und Ich) haben ganz zum Schluss entschieden den Vater schmerzfrei und friedlich einschlafen zu lassen.
Auch ich mache mir heute nach Jahren noch Gedanken ob die Entscheidung richtig war.
Leben kann man fast immer einige Tage verlängern, sei es durch Maschinen oder Medikamenten. Nur hat und merkt der Patientnichts mehr davon.
Der TE braucht nach meiner Meinung professionelle Hilfe die man ihn hier nicht geben kann.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: oldhoefi am 04. August 2022, 12:58:27
Offenkundig artikuliere ich mich in einer unverständlichen Sprache.

Ich wiederhole mich gerne nochmal.

Zitat von: oldhoefi am 03. August 2022, 14:57:21Nur ein Beispiel von vielen, dass kein generelles Anrecht besteht.

Gründlich lesen und richtig verstehen, was ich geschrieben habe.

Auf nachfolgende Beiträge werde ich nicht mehr reagieren, da ich mich deutlich genug ausgedrückt habe.

Damit bin ich - wieder einmal - komplett raus. :bye:
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 04. August 2022, 13:02:23
Zitat von: oldhoefi am 04. August 2022, 12:58:27Damit bin ich - wieder einmal - komplett rau
Danke!  :flag:

Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 04. August 2022, 17:38:16
Zitat von: Ratlos am 03. August 2022, 09:33:30Merke dir: Meine Beiträge sind allsamt fehlerfrei und substantiiert.
:lachen:  :lachen:  :lachen:  :lachen:  :lachen:

Zitat von: Ratlos am 03. August 2022, 09:33:30wie dich erhalten bei mir einen Ehrenplatz auf der
Schwurbel-Igno-Liste. 
Hoffentlich wirst du dich daran auch halten.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 05. August 2022, 01:55:54
Zitat von: justine1992 am 04. August 2022, 10:39:07
Zitat von: Ratlos am 04. August 2022, 09:50:58Das Urteil geht völlig an seiner Sache nämlich die Krankenakte zu erlangen vorbei.
Die Sache ist nicht, "die Krankenakte zu erlangen", sondern sich frei von Schuld am Tod zu fühlen. Hilft dabei eine Krankenakte?
Was ist das Ziel des TE? Dass der Vater eine Stunde länger gelebt hätte? Einen Tag? Eine Woche? Einen Monat?
Unterstützt ihn doch nicht dabei. Ja, ich weiß, das war seine Frage. Aber Ihr wisst auch, was er eigentlich meint.

was ich alles für eine stunde länger geben würde
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 05. August 2022, 09:44:12
@ Kopfbahnhof - schwürbel einfach weiter oder belege mir einen Fehler.
Die Ampel in deinem Kopfbahnhof steht scheinbar auf Dauerrot. :kotz:
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 28. Oktober 2022, 16:37:45
Gestern beim Hausarzt gegeben. Er gibt papas akte nicht raus. sagt ist schweigepflicht.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: PaulHilft am 30. Oktober 2022, 02:11:11
DSGVO Anfrage stellen. Nach 1 Monate müssen dir alle Daten gegeben worden sein. Sogar medizinische.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 30. Oktober 2022, 04:40:45
Zitat von: PaulHilft am 30. Oktober 2022, 02:11:11DSGVO Anfrage stellen. Nach 1 Monate müssen dir alle Daten gegeben worden sein. Sogar medizinische.

wo kann ich das in die wege leiten?
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: terrier am 30. Oktober 2022, 08:16:46
Zitat von: PaulHilft am 30. Oktober 2022, 02:11:11DSGVO Anfrage stellen. Nach 1 Monate müssen dir alle Daten gegeben worden sein. Sogar medizinische.

das trifft nur für deine eigenen Daten zu. Die medizinischen Daten deines Vaters wird der Arzt aufgrund der gesetzlichen Patientenschweigepflicht, die auch über den Tod hinaus Bestand hat nicht geben. Da nützt auch die DSGVO nix. Insofern ist das, was ""PaulHilft" da schreibt Mumpitz.

öhm, warum bringst du dieses Thema eigentlich immer wieder ein? Seit Anfang August, seit einem Vierteljahr versichert man dir hier, das dein Wunsch unerfüllbar ist, aber du rödelst das Thema immer wieder neu auf. Die Leute mit Ahnung, die lesen in diesem Forum mit und helfen wo sie können. Von denen mag keiner mehr deinen Kram lesen, ist ja wie eine Endlosspirale. Lass den Thread mal sterben, da kommt nix Neues mehr.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 30. Oktober 2022, 17:00:35
Zitat von: terrier am 30. Oktober 2022, 08:16:46
Zitat von: PaulHilft am 30. Oktober 2022, 02:11:11DSGVO Anfrage stellen. Nach 1 Monate müssen dir alle Daten gegeben worden sein. Sogar medizinische.

das trifft nur für deine eigenen Daten zu. Die medizinischen Daten deines Vaters wird der Arzt aufgrund der gesetzlichen Patientenschweigepflicht, die auch über den Tod hinaus Bestand hat nicht geben. Da nützt auch die DSGVO nix. Insofern ist das, was ""PaulHilft" da schreibt Mumpitz.

öhm, warum bringst du dieses Thema eigentlich immer wieder ein? Seit Anfang August, seit einem Vierteljahr versichert man dir hier, das dein Wunsch unerfüllbar ist, aber du rödelst das Thema immer wieder neu auf. Die Leute mit Ahnung, die lesen in diesem Forum mit und helfen wo sie können. Von denen mag keiner mehr deinen Kram lesen, ist ja wie eine Endlosspirale. Lass den Thread mal sterben, da kommt nix Neues mehr.

schließ mal nicht von dir auf andere..

laut § 630 g Abs. 3 BGB haben wir anrecht darauf.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 30. Oktober 2022, 17:49:36
Zitat von: tsumo am 30. Oktober 2022, 17:00:35laut § 630 g Abs. 3 BGB haben wir anrecht darauf.
Richtig. Kopiere den § und sende es dem Arzt mit einer kurzen Fristsetzung zu,
gleich verbunden mit dem deutlichen Hinweis dass du Klage auf Herausgabe einreichen und ggf. Schadensersatz fordern wirst. Auch immaterielle Schäden haben einen Anspruch.
Aber lass bitte die §§ 255 und 259 ZPO aus dem Spiel.

Nachdenklich: Was bringt dir die Krankenakte wenn du medizinische Fachbegriffe und Medikation nicht nachvollziehen und richtig deuten kannst? Die Akte befreit dich nicht von hausgemachten Schuldgefühlen.
Bis eine Klage entschieden ist dauert es in aller Regel Monate bis zum Gerichtstermin.

Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 30. Oktober 2022, 20:00:48
Zitat von: Ratlos am 30. Oktober 2022, 17:49:36
Zitat von: tsumo am 30. Oktober 2022, 17:00:35laut § 630 g Abs. 3 BGB haben wir anrecht darauf.
Richtig. Kopiere den § und sende es dem Arzt mit einer kurzen Fristsetzung zu,
gleich verbunden mit dem deutlichen Hinweis dass du Klage auf Herausgabe einreichen und ggf. Schadensersatz fordern wirst. Auch immaterielle Schäden haben einen Anspruch.
Aber lass bitte die §§ 255 und 259 ZPO aus dem Spiel.

Nachdenklich: Was bringt dir die Krankenakte wenn du medizinische Fachbegriffe und Medikation nicht nachvollziehen und richtig deuten kannst? Die Akte befreit dich nicht von hausgemachten Schuldgefühlen.
Bis eine Klage entschieden ist dauert es in aller Regel Monate bis zum Gerichtstermin.



Fachbegriffe etc kann ich nachlesen. Auch kann ich einen anderen Arzt drübergucken lassen.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 31. Oktober 2022, 10:39:08
Du bist in diesem und deinen anderen Threads bis ins Detail aufgeklärt worden.
Nun liegt die Entscheidung bei dir zu tun was du für richtig hältst.
Ich ziehe mich aus diesen Faden zurück. Viel Erfolg dir.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ottokar am 31. Oktober 2022, 10:53:25
Verstirbt ein Patient, können dessen Erben und nächste Angehörige Einsicht in die Patientenakte verlangen (§ 630 g Abs. 3 BGB). Dieses Einsichtsrecht kann aber mit der ärztlichen Schweigepflicht kollidieren, die über den Tod des Patienten hinaus Wirkung entfaltet (§ 203 Abs. 5 StGB). Ein Recht zur Einsichtnahme ist daher ausgeschlossen, soweit der ausdrückliche oder mutmaßliche Wille des Patienten entgegensteht (§ 630 g Abs. 3 S. 3 BGB).
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 31. Oktober 2022, 11:52:10
Zitat von: Ottokar am 31. Oktober 2022, 10:53:25§ 203 Abs. 5 StGB
Abs. 5 =
5. Mitglied oder Beauftragten einer anerkannten Beratungsstelle nach den §§ 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes.
Ach, und das hat etwas mit dem Inhalt/Herausgabe der Patientendaten zu tun? Man lernt nie aus.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: TripleH am 31. Oktober 2022, 12:47:21
Also bei mir lautet der

Zitat(5) Die Absätze 1 bis 4 sind auch anzuwenden, wenn der Täter das fremde Geheimnis nach dem Tod des Betroffenen unbefugt offenbart.

Warum schweigst du nicht einfach mal still, wenn du schon nicht in der Lage bist, § 203 Absatz 5 StGB von § 203 Absatz 1 Nr. 5 StGB zu unterscheiden?!

Gibt's bei dir keinen Stammtisch, wo du dich mit deinem teilweise kreuzgefährlichen Halbwissen austoben kannst?

Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 31. Oktober 2022, 17:58:09
@ TripleH alias Frau Deadpol.
In Abs. 5 geht es um die Offenbarung eines fremden Geheimnisses.
Und Krankheitsdaten sind kein Geheimnis in dem Sinn. Das Sozialgeheimnis ist wieder was ganz anderes!
Zur Offenbarung bzw. Verwertung eines Geheimnisses empfehle ich dir Studium des § 204 Absatz 1 StGB
Der § klärt dich auf was ein Geheimnis ist.
Was also soll das StGB im Zusammenhang mit den Krankheitsdaten solange kein Widerspruch des Verstorbenen vorliegt und davon war bisher nie die Rede?
Das StGB hebelt den Anspruch des TE nach  § 630 g BGB nicht aus!  :blum:

TE will die Krankenakte, ein Widerspruch des Verstorbenen dagegen liegt nicht vor,
der Arzt verweigert dennoch die Einsicht also was bleibt? ...
Was ich schrieb: Klage auf Herausgabe.
In dem Zusammenhang entscheidet das Gericht.
Der Tellerrand des § 203 StGB ist nicht das Ende aller Weisheiten  :blum:
Vielleicht besuchst du ja mal idealerweise einen förderden Stammtisch.   



Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: TripleH am 31. Oktober 2022, 22:21:00
Was ändert das jetzt daran, dass du Ottokar anblaffst, dass in Absatz 5 etwas von einem Mitglied einer Beratungsstelle steht, weil du zu blöd bist, Absatz 1 Nummer 5 von Absatz 5 zu unterscheiden?

Und deine halbgarenen Ausführungen kannst du dir sparen, mit jemandem, der noch nicht mal in der Lage ist, Gesetzesnormen korrekt zu finden, diskutiere ich nicht. Das ist ja lächerlich, sich mit einem Unbewaffneten zu duellieren.

Du kannst ja mal anfangen und lesen:
https://www.aekno.de/aerzte/rheinisches-aerzteblatt/ausgabe/artikel/2019/default-d202eb2836/recht-der-angehoerigen-auf-einsichtnahme-in-die-patientenakten-eines-verstorbenen

Wenn dann noch Verstehen hinzukäme, wäre das ein außerordentlicher Erfolg.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ottokar am 01. November 2022, 09:02:52
Zitat von: Ottokar am 31. Oktober 2022, 10:53:25Verstirbt ein Patient, können dessen Erben und nächste Angehörige Einsicht in die Patientenakte verlangen (§ 630 g Abs. 3 BGB). Dieses Einsichtsrecht kann aber mit der ärztlichen Schweigepflicht kollidieren, die über den Tod des Patienten hinaus Wirkung entfaltet (§ 203 Abs. 5 StGB). Ein Recht zur Einsichtnahme ist daher ausgeschlossen, soweit der ausdrückliche oder mutmaßliche Wille des Patienten entgegensteht (§ 630 g Abs. 3 S. 3 BGB).
Praxis - Arzt und Recht - Folge 114
Recht der Angehörigen auf Einsichtnahme in die Patientenakten eines Verstorbenen
Rheinisches Ärzteblatt
Heft 12/2019
Seite 20
https://www.aekno.de/aerzte/rheinisches-aerzteblatt/ausgabe/artikel/2019/default-d202eb2836/recht-der-angehoerigen-auf-einsichtnahme-in-die-patientenakten-eines-verstorbenen
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 01. November 2022, 10:53:16
Zitat von: TripleH am 31. Oktober 2022, 22:21:00Was ändert das jetzt daran, dass du Ottokar anblaffst,
Ich blaffe doch den Admin nicht an so wie du das als Deadpol gemacht hast und dafür raus geflogen bist. Auch das andere Forum wo du bisher warst hat dich wegen deiner Art entsorgt. Das mal zur Klarstellung.
Ottokar der Admin und ich haben manchmal verschiedene Meinungen die wir auch vertreten, aber wir streiten doch deswegen nicht.
Zitat von: TripleH am 31. Oktober 2022, 22:21:00weil du zu blöd bist, Absatz 1 Nummer 5 von Absatz 5 zu unterscheiden?
Stimmt. Hier ist mir ein Leichtsinnsfehler unterlaufen. Bloß du meine Beste bist auch nicht fehlerfrei, wie du bereits in vielen Threads als Deadpol bewiesen hast.
Im Link von Ottokar steht genau das was bisher geschrieben wurde. Ein der Herausgabe gegenstehender Wille des Verstorbenen ist bis zu Stunde nicht bekannt.

Nicht einen einzigen nützlichen Beitrag hast du hier geschrieben Frau Triple alias Deadpol. Aber Unruhestiftung und Streitversuche liegen dir perfekt.
Bloß steht dir so etwas auch als Mitarbeiterin eines JC in einem Laienforum nicht zu.
Weltweit lesbare Beiträge erfordern Sachlichkeit und Höflichkeit was dir scheinbar unbekannt ist.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: TripleH am 01. November 2022, 12:14:16
So langsam gehst du mir auf den Keks mit deinen Unterstellungen.

Dein süffisantes "Ach..." ist Anblaffen feinster Art und Weise. Und dazu eben noch äußerst dümmlich, weil du noch nichtmal in der Lage bist, ein Gesetz vernünftig zu lesen.

Im Übrigen wüsste ich nicht, in welchem Forum ich rausgeflogen sein sollte. Du darfst mich gern aufklären. "In dem du bisher warst". Erstmal bin ich in mehreren unterwegs. In 2 Foren bin ich selbst Mod. Ich wüsste nicht, dass ich mich selbst entfernt hätte.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 01. November 2022, 16:21:02
Du gehst jetzt auf igno und das war es. :flag:
Denn was nützliches fällt dir selten bis gar nicht ein. Dafür bist du ja bekannt.
Der TE will die Krankenakte und sonst nichts, vor allem will und braucht er ganz sicher nicht dein Streitgeschwürbel. 
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: TripleH am 01. November 2022, 16:42:36
ZitatDer TE will die Krankenakte und sonst nichts

Und dem steht lt. Arzt der § 203 Absatz 5 StGB entgegen. Das ist der Absatz, den du zu finden zu... du weißt schon...

Deine Unfehlbarkeit ist stark angeknackst. Eigentlich machst du eher deinem Nick alle Ehre. Wobei "ratlos" da noch untertrieben wäre.

Das Einzige was du gut kannst, ist, andere User zu verunglimpfen. Oldhoefi, Kopfbahnhof...
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: oldhoefi am 01. November 2022, 17:29:20
Zitat von: TripleH am 01. November 2022, 16:42:36andere User zu verunglimpfen. Oldhoefi, Kopfbahnhof.
Gut erkannt. :ok:

Auch ist es mir ein Rätsel, was an den Beiträgen von @Ottokar unverständlich sein sollte.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ottokar am 02. November 2022, 10:16:43
Zitat von: TripleH am 01. November 2022, 16:42:36Und dem steht lt. Arzt der § 203 Absatz 5 StGB entgegen.
Sofern der Verstorbene einen entsprechenden Willen geäußert hat.
Ob das so ist, ist jedoch zumindest hier im Thema nicht bekannt. Somit kann man mangels Fakten gar nicht beurteilen, ob hier § 203 Abs. 5 StGB dem Antrag auf Akteneinsicht entgegen steht oder nicht.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 02. November 2022, 11:05:02
Es wird viel von Akten-EINSICHT geredet, d.h. einsehen in der Arztpraxis.
Das kann bei einer dickeren Akte ein stundenlanges Unterfangen werden und ob man sich soviele Stichpunkte über Behandlungen bei verschiedenen Krankheiten rausschreiben kann ist fraglich.
Ich habe meine Krankenhausakte von über 200 Seiten einschl. aller Medikationen problemlos auf CD übersandt bekommen.

Falls @ tsumo einen Behandlungsfehler vermutet, kann er das der Krankenkasse melden.
Die haben dafür eine spezielle Abteilung welche die Komplettakte sofort bekommt.
Dort kann er dann Einsicht nehmen, sofern der Wille des Verstorbenen dem nicht gegenüber steht. Die Akte wird dann von der Kasse an den Medizinischen Dienst zur Prüfung weiter gegeben.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 03. November 2022, 04:35:50
Zitat von: Ottokar am 02. November 2022, 10:16:43
Zitat von: TripleH am 01. November 2022, 16:42:36Und dem steht lt. Arzt der § 203 Absatz 5 StGB entgegen.
Sofern der Verstorbene einen entsprechenden Willen geäußert hat.
Ob das so ist, ist jedoch zumindest hier im Thema nicht bekannt. Somit kann man mangels Fakten gar nicht beurteilen, ob hier § 203 Abs. 5 StGB dem Antrag auf Akteneinsicht entgegen steht oder nicht.


Nein sowas besteht nicht. Habe Papa gepflegt. Auch wegen der Sprachbarriere alles für ihn mit Ärzten besprochen und hatte für alles eine Vollmacht.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 03. November 2022, 10:50:55
Zitat von: tsumo am 03. November 2022, 04:35:50und hatte für alles eine Vollmacht.
Aber leider wohl keine transmortale Vollmacht die über den Tod hinaus gültig ist.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Kein Bittsteller am 03. November 2022, 15:04:46
Nur um dem TE zu helfen einen Rat. Frag bei einem Anwalt nach.
Die Diskussion hier wird nicht weiterhelfen. Auch nicht mit irgendwelchen Links zu vielleicht ähnlichen Fällen aber eben nicht im spezifischen Fall.
Zumindest erkennt er dann ob Chancen zur Aushändigung der Krankenakte bestehen oder nicht.
Hier ist irgendwie der falsche Platz dazu.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 03. November 2022, 16:44:35
Zitat von: Kein Bittsteller am 03. November 2022, 15:04:46Frag bei einem Anwalt nach.
Die Diskussion hier wird nicht weiterhelfen.
Es gibt doch keine Diskussion? Die Rechtsgrundlage für das Verlangen des TE ist § 630 g BGB,
nachdem kein Widerspruch des Verstorbenen vorliegt.
Der RA kostet nur Geld und wird ihm nicht mehr sagen können als hier bereits geschrieben steht.
Außerdem würde ich als TE den Arzt auffordern zu  begründen weshalb er die Einsicht verweigert.
Letztendlich wird dem TE nichts anderes Übrig bleiben als eine Herausgabeklage wozu der nach bisherigen Verlauf PKH benötigen wird.

Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Kein Bittsteller am 03. November 2022, 22:16:01
Zitat von: Ratlos am 03. November 2022, 16:44:35
Zitat von: Kein Bittsteller am 03. November 2022, 15:04:46Frag bei einem Anwalt nach.
Die Diskussion hier wird nicht weiterhelfen.
Es gibt doch keine Diskussion? Die Rechtsgrundlage für das Verlangen des TE ist § 630 g BGB,
nachdem kein Widerspruch des Verstorbenen vorliegt.
Der RA kostet nur Geld und wird ihm nicht mehr sagen können als hier bereits geschrieben steht.
Außerdem würde ich als TE den Arzt auffordern zu  begründen weshalb er die Einsicht verweigert.
Letztendlich wird dem TE nichts anderes Übrig bleiben als eine Herausgabeklage wozu der nach bisherigen Verlauf PKH benötigen wird.

Du würdest dem TE also raten mit einem Ausdruck dieser Diskussion zum Hausarzt zu gehn und die Herausgabe der Akte zu verlangen? Echt jetzt?
Wenn der Hausarzt nein sagt ist das erstmal so. Ohne Anwalt vollkommen chancenlos!
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 04. November 2022, 09:55:37
Zitat von: Kein Bittsteller am 03. November 2022, 22:16:01Du würdest dem TE also raten mit einem Ausdruck dieser Diskussion zum Hausarzt zu gehn und die Herausgabe der Akte zu verlangen?
Was soll denn der Hausarzt mit dieser Diskussion anfangen. Meinst du das beeindruckt ihn? :lachen:
Ich rate dem TE den Arzt unter kurzer Fristsetzung zur Begründung der Verweigerung aufzufordern. Nachweislich per Einschreiben oder Selbstzustelung mit Eingangsstempel.
 
Bleibt die Aufforderung ergebnislos rate ich dem TE eine Klageantrag auf Grundlage § 630 g BGB beim Gericht einzureichen mit dem Antrag auf Entscheidung zur Herausgabe der Akten, bzw. zur Akteneinsicht.
Das kann er formlos selber tun oder natürlich (erstmal) kostenpflichtig von einem RA machen lassen. Auf Grund anderer Threads von @ tsumo vorher PKH-Antrag mit Begründung zu stellen.

 
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ottokar am 04. November 2022, 10:24:26
Zitat von: Kein Bittsteller am 03. November 2022, 22:16:01Du würdest dem TE also raten mit einem Ausdruck dieser Diskussion zum Hausarzt zu gehn und die Herausgabe der Akte zu verlangen? Echt jetzt?
Was soll denn die absolut blödsinnige Unterstellung? Nirgendwo hier wurde so etwas geschrieben!
Hier geht es auch um keine individuelle Entscheidung, die anwaltlichen Rate erfordern würde, sondern eine klare Gesetzeslage. Danach geht mit den Rechten und Pflichten des Verstorbenen auch dessen Anspruch auf Akteneinsicht über, sofern kein auch nach dem Tod zu berücksichtigender Wille des Verstorbenen dem entgegen steht.
Der TE sollte unter Hinweis auf  § 630g Abs. 3 BGB und darauf, dass kein der Akteneinsicht entgegen stehender Wille des Verstorbenen zu beachten ist, Akteneinsicht fordern.
Wenn er was ausgedruckt beilegen will, dann sinnigerweise den Gesetzestext und den in Beitrag #37 verlinkten Artikel aus dem Ärzteblatt.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 04. November 2022, 10:31:17
Persönlich halte ich es aber für zwingend erforderlich den Arzt nachweisbar schriftlich zur Genehmigung der Akteneinsicht aufzufordern.
Das dürfte für ein Verfahren wichtig sein. Der TE muss sich ja erstmal eigenständig bemühen.
Bisher hörten wir von @ tsumo nur dass in Gesprächen die Akteneinsicht verweigert wurde.
Mündliches ist Schall und Rauch und LEIDER glaubt man einem Arzt immer mehr als dem TE
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ottokar am 04. November 2022, 10:40:29
Zitat von: Ratlos am 04. November 2022, 10:31:17Persönlich halte ich es aber für zwingend erforderlich den Arzt nachweisbar schriftlich zur Genehmigung der Akteneinsicht aufzufordern.
Selbstverständlich schriftlich, etwas Anderes kommt gar nicht in Frage.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 05. November 2022, 04:37:19
Zitat von: Ratlos am 04. November 2022, 10:31:17Persönlich halte ich es aber für zwingend erforderlich den Arzt nachweisbar schriftlich zur Genehmigung der Akteneinsicht aufzufordern.
Das dürfte für ein Verfahren wichtig sein. Der TE muss sich ja erstmal eigenständig bemühen.
Bisher hörten wir von @ tsumo nur dass in Gesprächen die Akteneinsicht verweigert wurde.
Mündliches ist Schall und Rauch und LEIDER glaubt man einem Arzt immer mehr als dem TE


kannst du mir bitte dabei helfen so ein schreiben zu formulieren. nicht dass ich es wie beim eilantrag falsch mache ;(
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 05. November 2022, 10:41:54
Zitat von: tsumo am 05. November 2022, 04:37:19kannst du mir bitte dabei helfen so ein schreiben zu formulieren
Können könnte ich schon. Frage mich nur ob das hier öffentlich erlaubt ist.
Zwar ist es nur eine fristsetzende Mahnung/Forderung an den Arzt, die aber gleichzeitig Grundlage für ein Prozessverfahren ist.
M.E. wird der Arzt die Mahnung gar nicht beachten denn er hat die Akteneinsicht bereits mehrfach abgelehnt.
Dann aber benötigst du eine formale Klagebegründung. Eine solche kann hier aber nicht gepostet werden weil es eine echte (hier im Forum verbotene) Rechtsberatung wäre.

Mit einem Eilantrag wirst du kaum Glück haben, denn die Akteneinsicht gilt ja nicht der Durchsetzung eines Rechtsgutes (z.B. einer Leistungsklage) sondern dient allein dem Zweck deine dir selbst aufgebauten Schuldgefühle als richtig oder falsch zu bestätigen.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 06. November 2022, 02:46:10
Zitat von: Ratlos am 05. November 2022, 10:41:54
Zitat von: tsumo am 05. November 2022, 04:37:19kannst du mir bitte dabei helfen so ein schreiben zu formulieren
Können könnte ich schon. Frage mich nur ob das hier öffentlich erlaubt ist.
Zwar ist es nur eine fristsetzende Mahnung/Forderung an den Arzt, die aber gleichzeitig Grundlage für ein Prozessverfahren ist.
M.E. wird der Arzt die Mahnung gar nicht beachten denn er hat die Akteneinsicht bereits mehrfach abgelehnt.
Dann aber benötigst du eine formale Klagebegründung. Eine solche kann hier aber nicht gepostet werden weil es eine echte (hier im Forum verbotene) Rechtsberatung wäre.

Mit einem Eilantrag wirst du kaum Glück haben, denn die Akteneinsicht gilt ja nicht der Durchsetzung eines Rechtsgutes (z.B. einer Leistungsklage) sondern dient allein dem Zweck deine dir selbst aufgebauten Schuldgefühle als richtig oder falsch zu bestätigen.

Es werden hier doch oft Leute beim formulieren geholfen. Schon mehrfach gelesen. Wieso sollte das hier nun nicht erlaubt sein? Wäre dir sehr dankbar.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Bundspecht am 06. November 2022, 10:18:04
Zitat von: Ratlos am 05. November 2022, 10:41:54Dann aber benötigst du eine formale Klagebegründung. Eine solche kann hier aber nicht gepostet werden weil es eine echte (hier im Forum verbotene) Rechtsberatung wäre.


Lesen UND verstehen ....
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 06. November 2022, 10:24:36
Es genügen vorerst wenige Sätze an den Arzt die du selber schreiben kannst.
1. Akteneinsicht unter Fristsetzung von max. 2 Wochen verlangen
2. Bei Weigerung diese mit der Rechtsgrundlage zu begründen
3. Bei fruchtlosen Fristablauf Klageerhebung mitteilen.

Dann aber musst du wirklich klagen sonst nimmt dich der Arzt nicht mehr ernst.
Vorher musst du Antrag auf PKH stellen und begründen warum du die Akteneinsicht benötigst.
Das Schreiben an den Arzt muss nachweisbar sein, d.h. entweder per Einschreiben oder besser per persönlicher Abgabe mit Eingangsstempel des Arztes auf der Kopie.

P.S. Eine weitergehende offizielle Klageschrift an das Gericht erstelle ich hier nicht!
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ottokar am 06. November 2022, 10:33:04
Da hier eine Klage mangels Voraussetzung noch gar keine Erfolgsaussicht hätte, geht es erst mal nur um eine schr. Begründung zur Akteneinsicht.
Diese kann sich der TE leicht aus den hier bereits gegebenen Antworten und verlinkten Beiträgen zusammenkopieren z.B.


Antrag auf Einsicht in die Patientenakten von ...

Anrede,

hiermit beantrage ich als Erbe von ... Einsicht in dessen Patientenakte.

Verstirbt ein Patient, können dessen Erben und nächste Angehörige Einsicht in die Patientenakte verlangen (§ 630 g Abs. 3 BGB). Dieses Einsichtsrecht kann aber mit der ärztlichen Schweigepflicht kollidieren, die über den Tod des Patienten hinaus Wirkung entfaltet (§ 203 Abs. 5 StGB). Ein Recht zur Einsichtnahme ist daher (nur dann) ausgeschlossen, soweit der ausdrückliche oder mutmaßliche Wille des Patienten dem entgegensteht (§ 630 g Abs. 3 S. 3 BGB).
Ein diesem Antrag entgegenstehender Wille des Herrn ... ist mir nicht bekannt und wurde von Ihnen auch nicht nachgewiesen.
Sollten Sie trotzdem weiterhin rechtsgrundlos die Akteneinsicht verweigern, werde ich diese einklagen.

MfG
...
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 06. November 2022, 10:58:31
Frage: Könnte das für @ tsumo zum Fallstrick werden?
Im Fall des Todes des Patienten stehen die Rechte aus den Absätzen 1 und 2 zur Wahrnehmung der vermögensrechtlichen Interessen seinen Erben zu.
Erbe dürfte in einer Gütergemeinschaft (diese nehme ich mal an) die Ehefrau, also die Mutter von @ tsumo sein.

Gleiches gilt für die nächsten Angehörigen des Patienten, (also für @ tsumo)
soweit sie immaterielle Interessen geltend machen.
Solche hat aber @ tsumo bisher nicht geltend gemacht.

Will nur auf den genauen Text hinweisen.
Vielleicht wäre es besser wenn die Ehefrau die Akteneinsicht fordert, denn die Vollmacht vom TE ist durch den Tod des Vaters ja erloschen. Ob von seiner Mutter eine gesonderte vorliegt wissen wir nicht.
@ ottokar was meinst du dazu?
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ottokar am 06. November 2022, 11:38:41
Wenn der TE kein Erbe sondern "nur" Angehöriger ist, muss es statt
Zitat von: Ottokar am 06. November 2022, 10:33:04hiermit beantrage ich als Erbe von ... Einsicht in dessen Patientenakte.
richtigerweise
Zitathiermit beantrage ich als Angehöriger von ... Einsicht in dessen Patientenakte.
heißen.
Zielführender wäre es imho, wenn der Antrag von einem Erben gestellt wird.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 06. November 2022, 11:55:20
Zitat von: Ottokar am 06. November 2022, 11:38:41Zielführender wäre es imho, wenn der Antrag von einem Erben gestellt wird.
Danke. Darauf bin ich hinaus als ich die Ehefrau (Mutter) ins Spiel brachte.
Zumal die Ehefrau in einem möglichen Prozessverfahren automatisch aktivlegitimiert ist und ihren Sohn tsumo problemlos zu ihrem Sprecher in einer Verhandlung machen kann.
Schwierig ist so ein Verfahren ja nicht.

Warum es wegen der Akte Schwierigkeiten gibt ist eigentlich unverständlich. Der Vater ist eines natürlichen Todes gestorben und ein Behandlungsfehler der zum Tod hätte führen können wird nicht behauptet.
Kann es mir nur so vorstellen, dass sich in der Akte was befindet das ein neutraler Facharzt nicht bewerten darf.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 07. November 2022, 02:36:32
wir sind alle 5 erben ich, 3 geschwister und meine mama. kann das auch im namen von meiner mama machen wenn es besser ist.

Zitat von: Ratlos am 06. November 2022, 11:55:20
Zitat von: Ottokar am 06. November 2022, 11:38:41Zielführender wäre es imho, wenn der Antrag von einem Erben gestellt wird.
Danke. Darauf bin ich hinaus als ich die Ehefrau (Mutter) ins Spiel brachte.
Zumal die Ehefrau in einem möglichen Prozessverfahren automatisch aktivlegitimiert ist und ihren Sohn tsumo problemlos zu ihrem Sprecher in einer Verhandlung machen kann.
Schwierig ist so ein Verfahren ja nicht.

Warum es wegen der Akte Schwierigkeiten gibt ist eigentlich unverständlich. Der Vater ist eines natürlichen Todes gestorben und ein Behandlungsfehler der zum Tod hätte führen können wird nicht behauptet.
Kann es mir nur so vorstellen, dass sich in der Akte was befindet das ein neutraler Facharzt nicht bewerten darf.


verstehe auch nicht wieso der arzt sich so dagegen stellt. 2x mündlich abgelehnt..
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 07. November 2022, 10:47:27
Zitat von: tsumo am 07. November 2022, 02:36:32verstehe auch nicht wieso der arzt sich so dagegen stellt. 2x mündlich abgelehnt..
Eigentlich wurde zu dem Thema bereits alles geschrieben.
Aus meiner Sicht hast du 2 Möglichkeiten.
1. Dem Arzt schriftlich unter dem Namen deiner Mutter und kurzer Fristsetzung auffordern Akteneinsicht auf Grundlage von § 630 g zu gewähren
oder
2. der Krankenkasse mitzuteilen dass du einen Behandlungsfehler vermutest der zum vorzeitigen Ableben deines Vaters geführt hat und der Arzt nun einen Ausforschungsbeweis befürchtet.
Die Kasse wird dann die Patientenakte anfordern, dich dazu anhören (damit hast du deine Akteneinsicht) und wenn an deiner Vermutung was dran ist die Akte zur Prüfung an den Medizinischen Dienst weiter geben.

Bevor du aber jetzt aktiv wirst, schreibe uns bitte mal deinen genauen Grund und deine Vermutung weshalb du die Akte unbedingt brauchst.

P.S. Dass Ihr 5 Erben seid ist schon klar, aber deine Mutter als Ehefrau ist die Haupterbin

Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 07. November 2022, 16:15:17
ich will wissen wieso er immer wieder bei den terminen gesagt hat papa gehts gut obwohl ich immer wieder die lage beschrieben habe. ich will genau wissen wieso er uns nicht zu einem karidologen überwiesen hat damit papa evtl bessere tests hätte bekommen können wie z.b. ein herz eco und sonstwas. ich weiß bis heute nicht welche herzklappe nicht mehr richtig ging links oder rechts. bis auf es ist sein herz und das schlägt schneller kam nichts. das wurde versucht mit ner pille wieder in ordnung zu bringen. dann wurde diese pille in der dosis halbiert. er hatte sogar das go gegeben damit papa in die türkei fliegen kann...
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 07. November 2022, 18:03:13
Zitat von: tsumo am 07. November 2022, 16:15:17ich will genau wissen wieso er uns nicht zu einem karidologen überwiesen hat damit papa evtl bessere tests hätte bekommen können wie z.b. ein herz eco und sonstwas
Ich gebe dir hier reale Erfahrungswerte weiter.
Wenn das Herz schneller als normal schlägt, kann Vorhofflimmern im Spiel sein und wäre er schon deswegen ZWINGEND an einen Kardiologen zu überweisen gewesen.
In dem Zusammenhang ist auch der Quick-Wert als Gerinnungsfaktor unbedingt zu prüfen.
Ein Herz-Echo ist die normale Standartuntersuchung weil sich hier auch die QT-Zeit erkennen lässt und vieles mehr das ich hier nicht auflisten will.
Ich kenne ja die genauen Diagnosen nicht, aber ggf. (fast immer) wird entweder eine Untersuchung des Herzens per Katheder gemacht, alternativ geht es auch im speziellen CT.

Im Echo lässt sich natürlich feststellen ob er eine Links- oder Rechtsherzbelastung hatte.
Der schnelle Herzschlag wurde ziemlich sicher mit einem Betablocker (Metroprolol/Bisoprolol ö.ä.) der die B-Rezeptoren blockiert auf Normalmaß gebracht.
Insofern geht es ihm dann durchaus gut. Aber dann gibt es eigentlich Entresto-Tbl. dazu, den derzeit besten Herzschutz. Hat der Arzt wenigstens den kleinen Blutverdünner ASS 100 mit verschrieben?
Es könnte - so wie du schreibst -  durchaus ein Behandlungsfehler vorliegen, jedenfalls ist ein solcher nach deiner Beschreibung keinesfalls so ohne weiteres auszuschließen..
 
Zitat von: tsumo am 07. November 2022, 16:15:17obwohl ich immer wieder die lage beschrieben habe
Beschreibe bitte mal genau die Lage deines Vaters die du sie dem Arzt beschrieben hast.
Benenne mal bitte die genaue Todesursache. Aber bitte nicht nur "Herzversagen"

Ich an deiner Stelle würde mir bei dem Sachverhalt die Patientenakte unter allen Umständen besorgen, denn ein Arztfehler kann sonst nie ausgeschlossen werden. Schon die Nicht-Überweisung an einen Kardiologen ist als solcher zu werten wenn Betablocker ohne vorherigen kardiologischen Befund verabreicht werden.
Kann mir gar nicht vorstellen, dass ein Arzt so handelt.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ottokar am 08. November 2022, 09:57:29
Da wir hier jetzt beim Diagnoseraten sind, werfe ich auch mal eine in den Topf:
Verengte und verstopfte Herzkranzgefäße. Diese führen zu einer Durchblutungsstörung des Herzens und dauerhaft erhöhtem Puls, wodurch der Herzmuskel noch weiter geschädigt wird. Ein Herzstillstand ist dann nur noch eine Frage der Zeit.
Ich gehe sogar noch weiter: aufgrund seines Alters und Begleiterkrankungen hätte der Patient eine Operation vermutlich nicht überlebt, was ihm sein Arzt sicher auch erklärt hat.
Der Arzt kann dann nur noch symptomatisch behandeln, was anderes kann und darf er nicht.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 08. November 2022, 10:14:40
Zitat von: Ottokar am 08. November 2022, 09:57:29Verengte und verstopfte Herzkranzgefäße.
Lassen sich aber nur per Herzkatheder oder im speziellen CT feststellen und beides hat der Arzt unterlassen.
Betablocker verabreichen ohne vorherige kardiologische Untersuchung und Feststellung der Ursache der Herzerkrankung sind schon ein verdammter Leichtsinn um es vornehm auszudrücken.
Eine Herz-Op würde ohne Ursachefeststellung bestimmt kein Chirurg ausführen.

Solange man die Befunde des HA bzw. die Akte nicht kennt kann man nur vermuten.
Aber die Möglichkeit eines Behandlungsfehlers sehe ich in greifbarer Nähe.
Persönlich würde ich selbst jedenfalls da sehr genau nachhaken.

Sollte sich dabei wirklich ein Behandlungsfehler ergeben, kann sich tsumo unter Umständen auf die Beweislastumkehr berufen.
Die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre ab Kenntnis.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ottokar am 08. November 2022, 11:59:59
Zitat von: Ratlos am 08. November 2022, 10:14:40Lassen sich aber nur per Herzkatheder oder im speziellen CT feststellen
Es gibt noch weitere Methoden zur Diagnostik.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 08. November 2022, 12:02:50
Zitat von: Ottokar am 08. November 2022, 11:59:59Es gibt noch weitere Methoden zur Diagnostik.
Bitte sage sie mir. Danke.
Auf Herzkatheder sind alle aus. Rechts-und Linksherz-Katheder bringen rund 5.000 € dem Krankenhaus ein wie ich erfahren habe. Ist zwar Routine aber auch nicht ganz ungefährlich. Ohne diesen verdammten Katheder kann der Arzt aber die teuren Medis wie Revatio erst verschreiben wenn eine klinik sie verschrieben hat..
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 10. November 2022, 15:47:38
Zitat von: Ratlos am 07. November 2022, 18:03:13
Zitat von: tsumo am 07. November 2022, 16:15:17ich will genau wissen wieso er uns nicht zu einem karidologen überwiesen hat damit papa evtl bessere tests hätte bekommen können wie z.b. ein herz eco und sonstwas
Ich gebe dir hier reale Erfahrungswerte weiter.
Wenn das Herz schneller als normal schlägt, kann Vorhofflimmern im Spiel sein und wäre er schon deswegen ZWINGEND an einen Kardiologen zu überweisen gewesen.
In dem Zusammenhang ist auch der Quick-Wert als Gerinnungsfaktor unbedingt zu prüfen.
Ein Herz-Echo ist die normale Standartuntersuchung weil sich hier auch die QT-Zeit erkennen lässt und vieles mehr das ich hier nicht auflisten will.
Ich kenne ja die genauen Diagnosen nicht, aber ggf. (fast immer) wird entweder eine Untersuchung des Herzens per Katheder gemacht, alternativ geht es auch im speziellen CT.

Im Echo lässt sich natürlich feststellen ob er eine Links- oder Rechtsherzbelastung hatte.
Der schnelle Herzschlag wurde ziemlich sicher mit einem Betablocker (Metroprolol/Bisoprolol ö.ä.) der die B-Rezeptoren blockiert auf Normalmaß gebracht.
Insofern geht es ihm dann durchaus gut. Aber dann gibt es eigentlich Entresto-Tbl. dazu, den derzeit besten Herzschutz. Hat der Arzt wenigstens den kleinen Blutverdünner ASS 100 mit verschrieben?
Es könnte - so wie du schreibst -  durchaus ein Behandlungsfehler vorliegen, jedenfalls ist ein solcher nach deiner Beschreibung keinesfalls so ohne weiteres auszuschließen..
 
Zitat von: tsumo am 07. November 2022, 16:15:17obwohl ich immer wieder die lage beschrieben habe
Beschreibe bitte mal genau die Lage deines Vaters die du sie dem Arzt beschrieben hast.
Benenne mal bitte die genaue Todesursache. Aber bitte nicht nur "Herzversagen"

Ich an deiner Stelle würde mir bei dem Sachverhalt die Patientenakte unter allen Umständen besorgen, denn ein Arztfehler kann sonst nie ausgeschlossen werden. Schon die Nicht-Überweisung an einen Kardiologen ist als solcher zu werten wenn Betablocker ohne vorherigen kardiologischen Befund verabreicht werden.
Kann mir gar nicht vorstellen, dass ein Arzt so handelt.


Sry, war die letzten Tage sehr down und konnte nicht auf dem Bett.

Ich wünschte ich könnte dir das beantworten Ratlos. Es wurde als Herzinfarkt hingeschrieben. Es steht leider sonst nichts auf den Unterlagen. Wo kann ich denn noch gucken? Leichenpass? Sterbeurkunde? Ich kann dir sagen wie es Papa die Wochen davor ging bzw. wie das alles angefangen hat und dann die Symptome sagen. Ich weiß nur nicht ob man dadurch etwas schlauer wird. Die Medikamente die er genommen hat hatte ich glaube ich hier schon mal geposted. ASS 100 hat er genommen, aber auch schon Jahre davor. Das wurde zusammen mit Ramipril 5MG 2Tage vorher gegen 2 andere Medikamente auf unsere Anfrage getauscht weil wir dachten, dass er wegen Ramipril evtl. diesen Husten seit Jahren hat.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 10. November 2022, 16:16:26
Der Husten kann natürlich von dem ACE Hemmer Ramipril kommen. Wird hauptsächlich zu Blutdrucksenkung eingesetzt. Aber daran stirbt man nicht.
Zitat von: tsumo am 10. November 2022, 15:47:38Ich kann dir sagen wie es Papa die Wochen davor ging bzw. wie das alles angefangen hat und dann die Symptome sagen. Ich weiß nur nicht ob man dadurch etwas schlauer wird.
Das kannst du gerne mitteilen. Etwas schlauer werde ich sicher weil mir die Materie nicht unbekannt ist.

Wir können hier noch 100 Jahre diskutieren.
Ob tatsächlich ein Behandlungsfehler zu vermuten ist, kann man nur anhand der Akte feststellen. Erhärtet sich die Vermutung ist als nächstes der Medizinische Dienst zuständig denn dafür braucht es einen Beweis den ein Laie kaum erbringen kann.
Jedenfalls ist die Gabe von Betablockern ohne vorherige kardiologische Untersuchung ein Saustall.
Wie du an die Akte kommst wurde dir hier ja erklärt.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 10. November 2022, 20:48:18
Zitat von: Ratlos am 10. November 2022, 16:16:26Der Husten kann natürlich von dem ACE Hemmer Ramipril kommen. Wird hauptsächlich zu Blutdrucksenkung eingesetzt. Aber daran stirbt man nicht.
Zitat von: tsumo am 10. November 2022, 15:47:38Ich kann dir sagen wie es Papa die Wochen davor ging bzw. wie das alles angefangen hat und dann die Symptome sagen. Ich weiß nur nicht ob man dadurch etwas schlauer wird.
Das kannst du gerne mitteilen. Etwas schlauer werde ich sicher weil mir die Materie nicht unbekannt ist.

Wir können hier noch 100 Jahre diskutieren.
Ob tatsächlich ein Behandlungsfehler zu vermuten ist, kann man nur anhand der Akte feststellen. Erhärtet sich die Vermutung ist als nächstes der Medizinische Dienst zuständig denn dafür braucht es einen Beweis den ein Laie kaum erbringen kann.
Jedenfalls ist die Gabe von Betablockern ohne vorherige kardiologische Untersuchung ein Saustall.
Wie du an die Akte kommst wurde dir hier ja erklärt.


Ich fasse das sobald ich kann zusammen und schreib es hier auf. Habe nun das Schreiben für den Arzt verfasst und versuche das morgen dort abzugeben. Habe um schriftliche Antwort bis zum kommenden Fr. gebeten.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 10. November 2022, 23:45:22
Habe ich eigentlich nur Anspruch auf eine Einsicht vor dem Arzt oder darauf dass ich die komplette Akte nehmen und zuhause mir in ruhe durchlesen kann?
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 11. November 2022, 09:53:02
Zitat von: tsumo am 10. November 2022, 23:45:22Habe ich eigentlich nur Anspruch auf eine Einsicht vor dem Arzt oder darauf dass ich die komplette Akte nehmen und zuhause mir in ruhe durchlesen kann?
Du hast keinen Anspruch daruf, die Patientenakten mit heim zu nehmen.
Du hast das Recht in der Arztpraxis Akteneinsicht zu nehmen.
Darum schrieb ich dass es fast unmöglich ist eine umfangreiche Patientenakte auf die Schnelle durch Einsichtnahme zu analysieren.

Du könntest nach § 630 g Abs. 2 elektronische Abschriften gegen Kostenerstattung verlangen.
Ich sehe an jeder deiner Fragen, dass du die Akte unbedingt willst.
Die für dich beste und einfachste Methode ist einen RA mit der Beschaffung zu beauftragen.  Dort in der Kanzlei kannst du dir dann Kopien anfertigen.

Alleine wirst du außergerichtlich keinen Erfolg haben und zu einer selbständigen Klageführung dürftest du nicht in der Lage sein.

Sollte allerdings der Arzt die Herausgabe der Akte auch gegenüber dem RA ablehnen, kannst du wohl mit 90 %iger Sicherheit davon ausgehen, dass die Patientenakte Behandlungsdaten beinhaltet die nicht dem normalen ärztlichen Wissensstand entsprechen. Der Verdacht einer Fehlbehandlung wäre dann schon fast zementiert.

Die Beurteilung eines Behandlungsfehlers kann aber nur ein Fachmann vornehmen, der Patient dagegen vorerst nur einen Verdacht äußern.
Ein Arzt hat jedenfalls die Verpflichtung zur ständigen Fortbildung um auf dem neuesten medizinischen Stand zu sein.
Noch mehr als bisher kann man nicht mehr schreiben.
Entweder du lässt alles auf sich beruhen oder du wirst jetzt tätig. Was dabei getan werden kann wurde geschrieben
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 11. November 2022, 13:30:04
Zitat von: Ratlos am 11. November 2022, 09:53:02
Zitat von: tsumo am 10. November 2022, 23:45:22Habe ich eigentlich nur Anspruch auf eine Einsicht vor dem Arzt oder darauf dass ich die komplette Akte nehmen und zuhause mir in ruhe durchlesen kann?
Du hast keinen Anspruch daruf, die Patientenakten mit heim zu nehmen.
Du hast das Recht in der Arztpraxis Akteneinsicht zu nehmen.
Darum schrieb ich dass es fast unmöglich ist eine umfangreiche Patientenakte auf die Schnelle durch Einsichtnahme zu analysieren.

Du könntest nach § 630 g Abs. 2 elektronische Abschriften gegen Kostenerstattung verlangen.
Ich sehe an jeder deiner Fragen, dass du die Akte unbedingt willst.
Die für dich beste und einfachste Methode ist einen RA mit der Beschaffung zu beauftragen.  Dort in der Kanzlei kannst du dir dann Kopien anfertigen.

Alleine wirst du außergerichtlich keinen Erfolg haben und zu einer selbständigen Klageführung dürftest du nicht in der Lage sein.

Sollte allerdings der Arzt die Herausgabe der Akte auch gegenüber dem RA ablehnen, kannst du wohl mit 90 %iger Sicherheit davon ausgehen, dass die Patientenakte Behandlungsdaten beinhaltet die nicht dem normalen ärztlichen Wissensstand entsprechen. Der Verdacht einer Fehlbehandlung wäre dann schon fast zementiert.

Die Beurteilung eines Behandlungsfehlers kann aber nur ein Fachmann vornehmen, der Patient dagegen vorerst nur einen Verdacht äußern.
Ein Arzt hat jedenfalls die Verpflichtung zur ständigen Fortbildung um auf dem neuesten medizinischen Stand zu sein.
Noch mehr als bisher kann man nicht mehr schreiben.
Entweder du lässt alles auf sich beruhen oder du wirst jetzt tätig. Was dabei getan werden kann wurde geschrieben


Ja, ich will sie haben.

Kann der Arzt, wenn er schräg drauf ist jetzt im Nachhinein an der Akte was ändern oder manipulieren?

Ich habe gestern noch eine Vollmacht von meinem Papa an mich gefunden aus 2021. Dort steht, dass ich ihn bei allen Ämtern, Behörden, Ärzten etc vertreten darf. Ist die nun nichts mehr wert, obwohl auch vermerkt ist "über den Tod hinaus"?

Falls alle Stränge reißen nehme ich mir einen RA für Medizinrecht. Ich bin weder vom Fach noch habe ich mental die Kraft um das aktuell durchzustehen. Ich will nur wissen wieso dieser %§$&$$§% nicht uns direkt zum Kardiologen überwiesen hat sondern erst mal sein Digitoxin wochenlang an Papa getestet hat.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 11. November 2022, 19:01:38
Du stellst vielleicht Fragen.
Digitoxin wird zur Therapie bei chronischer Herzinsuffizienz und Rhythmusstörungen (z.B. Vorhofflimmern) verordnet. Eigentlich nur dann wenn trotz anderer Therapien die Symptome von Herzinsuffizienz weiterbestehen.
Allein diese Therapie beweist, dass dein Vater recht schwer Herzkrank war.
Umso unvorstellbarer ist es dass kein Kardiologe hinzu gezogen wurde.
Das wäre in solchen Fällen Grundvoraussetzung für alles weitere.

Manipulieren? Das wäre ein echter Hammer der aber dem Arzt nicht allzuviel einbringt.
Behörden z.B. sind verpflichtet jedes Aktenblatt zu nummerieren. Das steht in § 58 Abs. 3 GGO = Gemeinsame Geschäftsordnung. Ob dein Arzt das auch getan weiß ich ja nicht.

Jedenfalls ließe sich Manipulation nachprüfen 1. über die Abrechnungsstelle der Krankenkasse (nämlich welche Leistungen er abgerechnet hat), und 2. über die Rezeptprüfstelle der Kasse.

Einen RA für Medizinrecht brauchst du nicht zwingend. Es geht ja vorerst nur darum die Akte zu erhalten.
Der Akteninhalt erst beweist einen Behandlungsfehler oder schließt einen solchen aus.
So schwer für dich alles ist, aber auch für den Arzt gilt erstmal die Unschuldsvermutung.
Erst wenn sich ein Anfangsverdacht erhärtet geht es weiter.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 12. November 2022, 01:13:26
Zitat von: Ratlos am 11. November 2022, 19:01:38Du stellst vielleicht Fragen.
Digitoxin wird zur Therapie bei chronischer Herzinsuffizienz und Rhythmusstörungen (z.B. Vorhofflimmern) verordnet. Eigentlich nur dann wenn trotz anderer Therapien die Symptome von Herzinsuffizienz weiterbestehen.
Allein diese Therapie beweist, dass dein Vater recht schwer Herzkrank war.
Umso unvorstellbarer ist es dass kein Kardiologe hinzu gezogen wurde.
Das wäre in solchen Fällen Grundvoraussetzung für alles weitere.

Manipulieren? Das wäre ein echter Hammer der aber dem Arzt nicht allzuviel einbringt.
Behörden z.B. sind verpflichtet jedes Aktenblatt zu nummerieren. Das steht in § 58 Abs. 3 GGO = Gemeinsame Geschäftsordnung. Ob dein Arzt das auch getan weiß ich ja nicht.

Jedenfalls ließe sich Manipulation nachprüfen 1. über die Abrechnungsstelle der Krankenkasse (nämlich welche Leistungen er abgerechnet hat), und 2. über die Rezeptprüfstelle der Kasse.

Einen RA für Medizinrecht brauchst du nicht zwingend. Es geht ja vorerst nur darum die Akte zu erhalten.
Der Akteninhalt erst beweist einen Behandlungsfehler oder schließt einen solchen aus.
So schwer für dich alles ist, aber auch für den Arzt gilt erstmal die Unschuldsvermutung.
Erst wenn sich ein Anfangsverdacht erhärtet geht es weiter.


Das Digitoxin hatte er ja neu erhalten wo wir das erste Mal da waren wegen der Beschwerden. Es ging mit Husten los. Da er jedoch von Klein auf chronischen Husten hatte, weil er damals in der Türkei teils Barfuß 15km täglich zur Schule bei jeder Jahreszeit gehen musste, haben wir zuerst gedacht, dass es sein normaler, schon bekannter Husten sei.

Jedoch kamen immer mehr neue Beschwerden hinzu. Papa war dann immer öfter und länger erschöpft, müde und lustlos. Trotz schlaf war er müde. Er sagte, er wiegt zwar ca 62KG fühlt sich aber so, als wenn er 100KG extra auf den Schultern tragen müsste.

Dann fing das schnelle atmen an. Am Anfang bei kleinen Anstrengungen wie zb. ins Bad gehen. Später dann öfter auch beim normalen sitzen.

Durch das Digitoxin ging dies am Anfang wieder weg, tauchte jedoch ab und zu wieder auf. Dann wurden wie gesagt seine Medikamente anders dosiert. Das Digitoxin von einer ganzen Pille auf eine halbe reduziert.

Papa sagte er sieht auch seit neustem, also schon bevor das mit seinem Herzen so schlimm wurde so lichter vor seinen Augen blitzen. Egal ob geschlossen oder nicht. Das hat ihm auch oft den Schlaf geraubt. Immer wenn er einschlafen wollte und kurz vorm eindösen war, kamen diese Blitze und weckten ihn auf.

Der Husten wurde döller, so dass er davon würgen musste. Morgens schlimmer als Mittags/Abends. 1-2x in der Woche auch Nachts. Er mochte dann auch nichts mehr richtig essen weil er dachte er muss danach eh wieder spucken. Meist kam aber nichts raus, es war oft nur das würgen. Das hat ihm dennoch seinen Appetit geraubt. Er war ein guter Esser, hat 4 Scheiben Brot geschafft morgens mit zusätzlichen Tomaten, Oliven und allem. Das hat er auf 1 bis 1 1/2 reduziert. Dann haben wir deswegen nach Flüssignahrung gefragt. Dies wurde auch verschrieben. So hat er dann 1-2 Flaschen am Tag davon noch getrunken 300Kalorien pro Flasche. Er meinte aber auch das viele Trinken und Essen mache druck im Bauch. Dieser Druck führt zur innerer Unruhe.

Es vergingen wieder 1-2Wochen und es war ein hin und her. Auch gab es Tage da war er ganz normal ohne eine einzige Beschwerde. Ich weiß noch wie glücklich ich an diesen Tag war weil ich ihn so sehen konnte. Das Gefühl hatte ich, wo er Nov. 2021 an Corona mit Delta erkrankt wurde. Dies haben wir gemeinsam auch durchgestanden und es war mit einer der schönsten Tage meines Lebens wo er nicht mehr im Bett lag mit hohem Fieber und allem..

Dadurch, dass die Beschwerden mal besser und nicht waren, wusste ich nicht wie ich damit umgehen soll. Es wurde 24h EKG gemacht und kam raus dass sein Herz zu schnell schlägt. Daraufhin war das dann mit dem Digitoxin.

Es war nie ein Wort über Kardiologen die Rede. Er meinte das Digitoxin wird wahrscheinlich ihn wieder Fit machen. Wo ich gemerkt habe, dass es einfach nicht aufhört etc. habe ich selber auf eigene Faust mal nach Lungenärzten geguckt wegen dem Husten.. Dachte evtl, ist ja was mit seiner Lunge.. Beim nächsten Kontrolltermin hatte ich ihm das gesagt und er meinte das wäre Zeitverschwendung das ist sein Herz. Wieso hat er mich denn nicht da zum Herzdokter überwiesen? Ich hatte doch immer wieder die Beschwerden geschildert.

Als es dann wieder in der Nacht so schlimm wurde mit dem Husten bin ich ins Auto und bin hingefahren und wollte die Überweisung haben und habe sie auch bekommen. Dann habe ich allen Kardiologen in Lübeck angeschrieben und der frühste Termin war in 10Tagen. Auch eine Einweisung habe ich mir geben lassen. Dann hatte ich noch mit der Mutter meiner Freundin telefoniert die Krankenschwester ist und in einem Krankenhaus arbeitet. Ich wollte wissen wie das mit dem Krankenhausaufenthalt abläuft und alles. Sie meinte man ruft an und und vereinbart Termin wann man kommen kann. Das würde auch relativ schnell gehen, schneller zumindest als eine Praxis..

Sie meinte aber jedoch auch, da die Tabletten Ramipril, ASS100 und Simvastatim für Apixaban und Candesartan ausgetauscht wurden, und somit die neue Medikamentenliste viel viel angenehmer und erträglicher für den Körper ausschaut würde sie eher 1-2Tage auf die Umstellung warten bevor man Papa ins KH einweist. Sie sagte auch aus Erfahrung dass der Husten sehr oft durch Ramipril ausgelöst wird. Da Papa das seit Jahren nimmt und der Husten ihn immer begleitet hat, dachte ich ja könnte einen Zusammenhang haben.

Das beschissene war auch, dass man nur eine Stunde am Tag Besuchszeit hatte. Wir wollten Papa auch nicht 23Stunden alleine dort lassen. Aus Angst dass ihm evtl was fehlen würde oder er sich einsam fühlt. Der Zustand in den KH ist ja auch nicht so das beste da zu wenig Personal auf zu viele Patienten verteilt sind.

Das Gespräch war am Montag und in der Nacht zum Mittwoch um 0Uhr18 ist es dann passiert... Es war alles so schnell... Er war auf WC, wollte wieder ins Bett, Mama hat gemerkt es ist anders als sonst. Hat mich geriefen, bin sofort hingerannt. Kalter Schweiß auf Stirn, Papa versucht sich abzustützen auf dem Bett mit Füßen etc. gelingt ihm nicht richtig. Mama Umarmt ihn und wiederholt immer wieder meinen Namen.. Ich rufe die 112 und schildere die Situation. Mama immer mehr in Panik. Papa versucht immer mehr nach Luft zu schnappen. Mund ist offen, seine Zunge so anders, ich weiß nicht wie ich das beschreiben soll, verdreht? gewellt? Er sagt dann auf türkisch "ben gidiyom", ich gehe. Er schließt seine Augen. Ich wusste nicht was er damit meint. Lege ihn nach hinten aufs Bett und versuche ihn zu beatmen und sein Brustkorb zu drücken. Immer wieder im Wechsel. Keine Ahnung ob ich es richtig mache.. Ab und zu lege ich mein Kopf auf sein Bauch um zu hören/zu spüren um er atmet. Dann mache ich weiter. Höre geräusche aus seinem Mund, ähnlich wie ein Gurgeln. Ich bilde mir ein, dass ich ihm helfe und das was ich mache richtig ist. Versuche die Zeit zu überbrücken bis die 112 eintrifft.

Als sie kamen bin ich sofort dann zur Seite und sie haben übernommen.. haben ihn auf den boden gelegt. Den Defi angemacht, es angeschlossen aber es kam kein Zeichen beim Gerät an. Ich war nebenan. Der Sani kam zu mir und sagte sie können nicht mehr helfen. Ich sagte tun sie es, machen sie alles was nötig ist. Das Gerät ist doch genau für solche Fälle da. Er meinte dass es nicht so abläuft wie in den Filmen und er in dem Alter es nicht überstehen würde.


Da ging meine Welt unter.. Ich habe sogar die Schuld den Sanis gegeben dass sie es nicht versucht haben. Habe Berichte und alles angefordert.

Nun sitze ich hier, ein weiteres Trauma in meinem Leben. Versuche mich an Strohhalmen festzugreifen in der Hoffnung, dass ich am Ende klarer denken kann und evtl Ruge finden.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 12. November 2022, 12:12:45
@ tsumo
Ich verstehe dich aber du stellst mich vor Antwort-Probleme. Ich kenne mich zwar recht gut mit Herzerkrankungen aus, aber ich bin kein Arzt.
Der Dauerhusten kam zweifelsohne von Ramipril als Nebenwirkung.
Die Müdigkeit wurde wohl durch Candesartan als Nebenwirkung ausgelöst. Candesartan ist ein Sartan  und gehört zur Gruppe der Blutdrucksenker.
Apixaban dagegen ist ein Medi gegen Thrombosen. Wie hoch war denn sein Quick/INR-Wert. Das ist ein Blutgerinnungsfaktor.

Zitat von: tsumo am 12. November 2022, 01:13:26Dann fing das schnelle atmen an. Am Anfang bei kleinen Anstrengungen wie zb. ins Bad gehen. Später dann öfter auch beim normalen sitzen.
Ein Zeichen von Durchblutungsstörung im Herz, kann aber auch von der Lunge kommen.
Um genaueres sagen zu können müsste man das EKG kennen und die Sauerstoffsättigung im Blut.
Zitat von: tsumo am 12. November 2022, 01:13:26Papa sagte er sieht auch seit neustem, also schon bevor das mit seinem Herzen so schlimm

Was genau wurde denn so schlimm?
Zitat von: tsumo am 12. November 2022, 01:13:26Es wurde 24h EKG gemacht und kam raus dass sein Herz zu schnell schlägt
Wie hoch war denn der Herzschlag? Wie war die QT-Zeit? Der oberste Grenzwert liegt bei ca. 500-550. Oder hatte er gar ein QT-Syndrom.Bei sowas gibt man normalerweise einen Betablocker, Digitoxin erst wenn andere Therapie nicht wirkt. In sehr schlimmen Fällen kann man die A-Rezeptoren blocken.
Zitat von: tsumo am 12. November 2022, 01:13:26Es war nie ein Wort über Kardiologen die Rede.
Das war in jedem Fall der große Fehler!! Ich hätte bei solchen Symptomen sofort einen Notarzt gerufen. Der hätte wohl als erstes Heparin gespritzt und dein Vater wäre im KH sofort von A-Z durchgecheckt worden.
Zitat von: tsumo am 12. November 2022, 01:13:26Überweisung haben und habe sie auch bekommen.
Blödsinn! Da ruft man sofort die 112 an.
Zitat von: tsumo am 12. November 2022, 01:13:26Das Gespräch war am Montag und in der Nacht zum Mittwoch um 0Uhr18 ist es dann passiert... Es
SPÄTESTENS an dem Montag war der Notarzt ü b e r fällig.


Du schreibst: "Der Notarzt sagte er könne nicht mehr helfen?" Dann aber kommt:
Zitat von: tsumo am 12. November 2022, 01:13:26und er in dem Alter es nicht überstehen würde.
Nicht mehr überstehen kann man nur wenn man noch lebt.

Was ich für dich tun kann: Ich kann die Akte und die Medikation anhand der genauen Diagnosen ansehen und dir Auffälligkeiten mitteilen.
Die Bewertung von Auffälligkeiten muss aber ein Facharzt vornehmen. Ich kann das nicht.

Zu deiner Vollmacht "nach dem Tode" kann ich erst wenn ich sie kenne sagen ob es eine tatsächliche postmortale Vollmacht ist. Lade sie bitte mal anonymisiert hoch.

Mehr als bisher geschrieben kann ich nicht für dich tun. Wir sind ein Laienforum und keine medizinische Prüfstelle. Dafür gibt es den MDK.
Für mich persönlich ! wäre es mein Fall ! liegt ein schwerer Verdacht im Raum, den ich prüfen würde.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 12. November 2022, 17:50:00
Zitat von: Ratlos am 12. November 2022, 12:12:45@ tsumo
Ich verstehe dich aber du stellst mich vor Antwort-Probleme. Ich kenne mich zwar recht gut mit Herzerkrankungen aus, aber ich bin kein Arzt.
Der Dauerhusten kam zweifelsohne von Ramipril als Nebenwirkung.
Die Müdigkeit wurde wohl durch Candesartan als Nebenwirkung ausgelöst. Candesartan ist ein Sartan  und gehört zur Gruppe der Blutdrucksenker.
Apixaban dagegen ist ein Medi gegen Thrombosen. Wie hoch war denn sein Quick/INR-Wert. Das ist ein Blutgerinnungsfaktor.

Zitat von: tsumo am 12. November 2022, 01:13:26Dann fing das schnelle atmen an. Am Anfang bei kleinen Anstrengungen wie zb. ins Bad gehen. Später dann öfter auch beim normalen sitzen.
Ein Zeichen von Durchblutungsstörung im Herz, kann aber auch von der Lunge kommen.
Um genaueres sagen zu können müsste man das EKG kennen und die Sauerstoffsättigung im Blut.
Zitat von: tsumo am 12. November 2022, 01:13:26Papa sagte er sieht auch seit neustem, also schon bevor das mit seinem Herzen so schlimm

Was genau wurde denn so schlimm?
Zitat von: tsumo am 12. November 2022, 01:13:26Es wurde 24h EKG gemacht und kam raus dass sein Herz zu schnell schlägt
Wie hoch war denn der Herzschlag? Wie war die QT-Zeit? Der oberste Grenzwert liegt bei ca. 500-550. Oder hatte er gar ein QT-Syndrom.Bei sowas gibt man normalerweise einen Betablocker, Digitoxin erst wenn andere Therapie nicht wirkt. In sehr schlimmen Fällen kann man die A-Rezeptoren blocken.
Zitat von: tsumo am 12. November 2022, 01:13:26Es war nie ein Wort über Kardiologen die Rede.
Das war in jedem Fall der große Fehler!! Ich hätte bei solchen Symptomen sofort einen Notarzt gerufen. Der hätte wohl als erstes Heparin gespritzt und dein Vater wäre im KH sofort von A-Z durchgecheckt worden.
Zitat von: tsumo am 12. November 2022, 01:13:26Überweisung haben und habe sie auch bekommen.
Blödsinn! Da ruft man sofort die 112 an.
Zitat von: tsumo am 12. November 2022, 01:13:26Das Gespräch war am Montag und in der Nacht zum Mittwoch um 0Uhr18 ist es dann passiert... Es
SPÄTESTENS an dem Montag war der Notarzt ü b e r fällig.


Du schreibst: "Der Notarzt sagte er könne nicht mehr helfen?" Dann aber kommt:
Zitat von: tsumo am 12. November 2022, 01:13:26und er in dem Alter es nicht überstehen würde.
Nicht mehr überstehen kann man nur wenn man noch lebt.

Was ich für dich tun kann: Ich kann die Akte und die Medikation anhand der genauen Diagnosen ansehen und dir Auffälligkeiten mitteilen.
Die Bewertung von Auffälligkeiten muss aber ein Facharzt vornehmen. Ich kann das nicht.

Zu deiner Vollmacht "nach dem Tode" kann ich erst wenn ich sie kenne sagen ob es eine tatsächliche postmortale Vollmacht ist. Lade sie bitte mal anonymisiert hoch.

Mehr als bisher geschrieben kann ich nicht für dich tun. Wir sind ein Laienforum und keine medizinische Prüfstelle. Dafür gibt es den MDK.
Für mich persönlich ! wäre es mein Fall ! liegt ein schwerer Verdacht im Raum, den ich prüfen würde.



Das Ramipril nimmt er seit etlichen Jahren. Papas Husten wurde als Chronisch Bronchites eingestuft. Deswegen habe ich mir am Anfang auch keine weiteren Gedanken zu all dem gemacht. Später ist man immer schlauer.

Er war davor schon Müde und erschöpft. Candesartan hat er 2 Tage nur nehmen können.

"Wie hoch war denn sein Quick/INR-Wert." Das weiß ich leider nicht. Wenn du mir verrätst woher ich die Info bekomme kann ich es dir sagen.

"Um genaueres sagen zu können müsste man das EKG kennen und die Sauerstoffsättigung im Blut."

Wurde nur das eine 24h EKG gemacht. Ich kenne die Werte leider nicht mehr. Müsste nun beim Arzt liegen das Dokument.

"Was genau wurde denn so schlimm?" Dass die Beschwerden anfingen. Diese Blitze vor seinen Augen haben noch vor all dem angefangen. Ca 6-8 Wochen vorher sagte Papa. Aber auch nicht immer. Kam mal und dann wieder 2Wochen nichts.

"Wie hoch war denn der Herzschlag? Wie war die QT-Zeit? Der oberste Grenzwert liegt bei ca. 500-550. Oder hatte er gar ein QT-Syndrom.Bei sowas gibt man normalerweise einen Betablocker, Digitoxin erst wenn andere Therapie nicht wirkt. In sehr schlimmen Fällen kann man die A-Rezeptoren blocken."

Der Arzt sagte dass sein Herz in der Nacht bis auf 160ging. Das sei so als würde er dauerhaft Sport treiben. Deswegen sei er immer so erschöpft und dass wir nun als erstes das wieder runterbekommen müssen und gab dann das Dixi. Nach ner Woche ging es dann runter auf ca 90-100 und er meinte das sei für sein Alter normal/gut. QT Syndrom weiß ich leider nicht was das ist. Ich hatte hier Papas Medikamentenlisten Hochgeladen. War da kein Betablocker mit dabei? Oder war das ein ACE Hemmer?

"Das war in jedem Fall der große Fehler!! Ich hätte bei solchen Symptomen sofort einen Notarzt gerufen. Der hätte wohl als erstes Heparin gespritzt und dein Vater wäre im KH sofort von A-Z durchgecheckt worden."

Ich wünschte ich hätte Papa auch ins KH gebracht. Du hast gelesen wieso ich gezögert habe. Dumm, unerfahren. Was meinst du woher ich die Schuldgefühle habe? Wobei ich noch 2 Brüder und 1 Schwester habe die kaum bis gar nichts gemacht haben.. Aber sei es drum. Die leben ja nicht mit uns also meine Aufgaben und Verantwortung..

"Blödsinn! Da ruft man sofort die 112 an."

Ich habe die Dringlichkeit nicht gesehen. Es war kein Unterschied zu anderen Tagen bemerkbar.

"SPÄTESTENS an dem Montag war der Notarzt ü b e r fällig."

Ich hatte es vor, wurde dann überredet die Wirkung der Pillen abzuwarten und dann kam hinzu dass wir Papa nur 1 Stunde besuchen könnten. Wie gesagt, ohne mein drängen hätte der Arzt ja nichtmal den Zettel für die Einweisung erstellt.

"Nicht mehr überstehen kann man nur wenn man noch lebt."

Das Gerät hat kein Zeichen mehr angezeigt. Als er Papas Alter erfahren hat, wollte/konnte er nichts mehr machen. Ich weiß es gerade nicht mehr ganz genau.

Ja ich würde darauf gerne zurückkommen. Dafür brauch ich aber erst die Unterlagen..

Ja, ich lasse noch einen Arzt drübergucken. Weiß nur nicht wie ich das anstellen soll und wie ich das bezahlen muss.

Die Vollmacht poste ich gleich rein. Man kann leider keine Bilder direkt mehr einfügen. Ich lade das gleich hoch bzw später. Es ist jedoch selber erstellt. Wir taten das, weil ich eh für Papa alles geregelt habe und ich immer wieder ne Vollmacht brauchte für alles.. Deswegen eher allgemein eine erstellt. Wurde bei der Bank jedoch nicht akzeptiert komischerweise weil die eigene Vordrucke haben...

Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 13. November 2022, 12:07:35
@ tsumo
ich stoße jetzt langsam an meine Grenzen. Ich schreibe hier nichts von google ab sondern schreibe dir reale Erfahrungen. Ich saß gleich 2 mal an einem Sterbebett und konnte nichts mehr tun.
Über die Medikation brauchen wir uns nicht zu unterhalten solange wir keine genauen Diagnose(n) haben. Erst dann ist eine Prüfung möglich.
Der Quick-Wert wird übers Blut oder per Automaten gemessen. Er zeigt die Blutgerinnung an. Normalwert ist 100 - bei Herzerkrankung sollte er wesentlich niedriger sein. Bei Vorhofflimmern MUSS er um die 30-35 sein.
Ein Langzeit-EKG kannst weder du auswerten noch dein Arzt. Das wird eingeschickt.
Die Blitze vor den Augen sind anfängliche Nebenwirkungen eines Medis das hier noch nicht genannt wurde. Wo ist die Medikamentenliste?
Zitat von: tsumo am 12. November 2022, 17:50:00r Arzt sagte dass sein Herz in der Nacht bis auf 160 ging.
Das ist der Wahnsinn! [/b]Bei Herzerkrankung unter Betablockern dürfte der Herzschlag
bei 55 - 65 liegen. KEINESFALLS über 80 und das ist bereits zuviel für ein krankes Herz.
Digitoxin sagt mir,dass die Herzerkrankung ziemlich schwer und wohl auch durch Vorhofflimmern begleitet war.
Das Medi senkt den Herzfrequenz bei Herzrhythmusstörungen und stärkt das Herz bei Insuffizienz. (bei deinem Vater wohl nicht) umso unverständlicher ist dass kein Kardiologe beigezogen wurde.
Digitoxin ist ein Herzglykosid für eine Insuffizienz bei höheren Stadien ab 3 NYHA und mehr.
Zitat von: tsumo am 12. November 2022, 01:13:26würde sie eher 1-2Tage auf die Umstellung warten bevor man Papa ins KH einweist.
Wenn es ihm zusehends schlechter geht, gehts Dümmer echt nimmer.
Zitat von: tsumo am 12. November 2022, 01:13:26Das Gespräch war am Montag und in der Nacht zum Mittwoch um 0Uhr18 ist es dann passiert...
Kalter Schweiß, Luftnot, flacher Atem, offener Mund mit verdrehter Zunge das waren die Symptome vom kurz bevorstehenden Tod. Oft laufen auch die Arme blau an. Und erst dann wurde der Notarzt gerufen.
Zitat von: tsumo am 12. November 2022, 17:50:00Das Gerät hat kein Zeichen mehr angezeigt.
Du meinst das Gerät hat keine Schockanwendung empfohlen. Wurde dann keine Herzlungenwiederbelebung versucht?
Die Überlebenschancen sinken mit jeder vertanen Minute um gut 15 %.
Zitat von: tsumo am 12. November 2022, 01:13:26versuche ihn zu beatmen und sein Brustkorb zu drücken. Immer wieder im Wechsel. Keine Ahnung ob ich es richtig mache..
Das richtige Verhältnis wäre 30 : 2 gewesen. Lernt man beim 1. Hilfekurs.
Zitat von: tsumo am 12. November 2022, 01:13:26Er meinte dass es nicht so abläuft wie in den Filmen und er in dem Alter es nicht überstehen würde.
Also wurde keine HWL gemacht.
Zitat von: tsumo am 12. November 2022, 17:50:00Ja, ich lasse noch einen Arzt drübergucken. Weiß nur nicht wie ich das anstellen soll und wie ich das bezahlen muss.
Der Medizinische Dienst arbeitet kostenlos. Die Aktenanforderung über einen RA ist nicht sehr teuer.
Wenn der Arzt deiner Mutter die Akte nicht raus gibt, bleibt dir nur der Weg über einen RA.
Bis die Akte vorliegt kann man jetzt diesen Faden zur Ruhe stellen.


Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 13. November 2022, 20:39:46
Medilist

https://ibb.co/fXH65v1 - alte
https://ibb.co/yV2XTCq - neue

"Das ist der Wahnsinn! [/b]Bei Herzerkrankung unter Betablockern dürfte der Herzschlag
bei 55 - 65 liegen. KEINESFALLS über 80 und das ist bereits zuviel für ein krankes Herz.
Digitoxin sagt mir,dass die Herzerkrankung ziemlich schwer und wohl auch durch Vorhofflimmern begleitet war.
Das Medi senkt den Herzfrequenz bei Herzrhythmusstörungen und stärkt das Herz bei Insuffizienz. (bei deinem Vater wohl nicht) umso unverständlicher ist dass kein Kardiologe beigezogen wurde.
Digitoxin ist ein Herzglykosid für eine Insuffizienz bei höheren Stadien ab 3 NYHA und mehr."

Nachts, BIS ZU, nicht dauerhaft. Ja natürlich ist das viel. Deswegen wurde das Digitoxin verschrieben. Wie schon MEHRFACH GESAGT wurde es besser und schlechter immer wieder im wechsel!

"Wenn es ihm zusehends schlechter geht, gehts Dümmer echt nimmer."

Der Zustand war immer wieder im wechsel. Auch gab es Tage da hatte er nichts, kein Husten, keine schnelle Atmung, kein würgen, nichts! KEINER WUSSTE DASS ES SO SCHNELL GEHT, KEINER! Denkst du ich hätte sonst nicht anders reagiert? Seit knapp 8Wochen war es immer wieder ein hin und her.

"Kalter Schweiß, Luftnot, flacher Atem, offener Mund mit verdrehter Zunge das waren die Symptome vom kurz bevorstehenden Tod. Oft laufen auch die Arme blau an. Und erst dann wurde der Notarzt gerufen."

Ja, nichts anderes wurde von mir behauptet.

"Du meinst das Gerät hat keine Schockanwendung empfohlen. Wurde dann keine Herzlungenwiederbelebung versucht?
Die Überlebenschancen sinken mit jeder vertanen Minute um gut 15 %."

Ich war nicht mehr im Zimmer, wie geschrieben. Es waren 6 Sanis da, ich wurde weggeschoben, habe gesehen wie er aufm Boden gelegt wurde. Eine Schere wurde überreicht und das Gerät habe ich noch gesehen. Es wurde aber nicht angewendet weil das Teil kein Zeichen von sich gegeben hat.

"Das richtige Verhältnis wäre 30 : 2 gewesen. Lernt man beim 1. Hilfekurs."

Ok toll, habe es dann falsch gemacht, super! Laut mehreren Ärzten wurde mir gesagt es gibt da kein richtig oder falsch aber gut, wurde das nun auch geklärt.

Habe alle Anwälte angeschrieben, noch keine Rückmeldung. Auch habe ich meine RSV informiert. Zur Not hole ich mir einen Beratungshilfeschein.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Birgit63 am 14. November 2022, 07:07:25
Ich will dir nicht zu Nahe treten. Hast du dich mal gefragt, wie es für deinen Vater gewesen wäre, wenn man ihn wiederbelebt hätte? Habt ihr mal darüber gesprochen, wie weit die Medizin bei deinem Vater gehen soll? Mein Vater ist ähnlich wie deiner gestorben. Sehr überraschend. Der Notarzt hat auch nichts mehr gemacht. Er hat uns gesagt, dass mein Vater schwer herzkrank ist und sein Herz einfach nicht mehr will und kann. Mein Vater war 81 und ich weiß, dass er ein Leben im Bett nicht gewollt hätte. Für ihn war es trotz aller Krankheiten, die er hatte ein schneller und ruhiger Tod. Er ist einfach eingeschlafen. Klar war es für uns alle ein Schock, weil wir damit nicht gerechnet haben. Aber mein Vater hatte so viele andere Krankheiten, dass dieser Tod, weil er einfach sanft war, tatsächlich ein Segen war.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 14. November 2022, 08:12:39
Zitat von: tsumo am 13. November 2022, 20:39:46"Kalter Schweiß, Luftnot, flacher Atem, offener Mund mit verdrehter Zunge das waren die Symptome vom kurz bevorstehenden Tod. Oft laufen auch die Arme blau an. Und erst dann wurde der Notarzt gerufen."

Ja, nichts anderes wurde von mir behauptet.
Nochmal: Ich verstehe deine innere Not und die eigenen Vorwürfe ob man alles richtig gemacht hat oder man einiges hätte besser machen müssen.
Es gibt leider Situationen wo der Mensch nicht mehr eingreifen kann. Ging mir auch so!

3  riesige Fehler entdecke ich.
1. Spätestens am Montag der Sterbewoche war der Notarzt zwingend angesagt, egal ob sich sein Zustand zeitweise bessert. Die hätten erstmal den BNP/proBNP-Wert festgestellt was ein gnz wichtiger Marker bei Herzerkrankung ist und
2. mit Sicherheit am Montag einen Troponin-Rest gemacht. Dieser Test zeigt einen drohenden sich nähernden Herzinfarkt an.
3. dass kein Kardiologe bereits Wochen vorher zugezogen wurde ist ein unverzeihlicher Fehler

Solche Tests (BNP und Troponin) hätte bereits im Vorfeld der Hausarzt vornehmen müssen.
Das alles ist aber nun "Schnee von gestern".
Ohne die Patientenakte hast du derezeit keine weiteren Möglichkeiten.
Was sich aus der Akte wirklich ergibt steht momentan noch in den Sternen.
Bis jetzt wissen wir noch nicht mal die genaue(n) Diagnose(n). Herzkrank ist keine Diagnose.

Jedenfalls hat er bei deiner Herzmassage und beim eintreffen des Notarztes noch gelebt.
Ergibt sich aus deinem Beitrag Nr. 78, denn Tote gurgeln nicht!




Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 15. November 2022, 00:09:57
Zitat von: Birgit63 am 14. November 2022, 07:07:25Ich will dir nicht zu Nahe treten. Hast du dich mal gefragt, wie es für deinen Vater gewesen wäre, wenn man ihn wiederbelebt hätte? Habt ihr mal darüber gesprochen, wie weit die Medizin bei deinem Vater gehen soll? Mein Vater ist ähnlich wie deiner gestorben. Sehr überraschend. Der Notarzt hat auch nichts mehr gemacht. Er hat uns gesagt, dass mein Vater schwer herzkrank ist und sein Herz einfach nicht mehr will und kann. Mein Vater war 81 und ich weiß, dass er ein Leben im Bett nicht gewollt hätte. Für ihn war es trotz aller Krankheiten, die er hatte ein schneller und ruhiger Tod. Er ist einfach eingeschlafen. Klar war es für uns alle ein Schock, weil wir damit nicht gerechnet haben. Aber mein Vater hatte so viele andere Krankheiten, dass dieser Tod, weil er einfach sanft war, tatsächlich ein Segen war.

Nein das haben wir uns nicht, Papa war trotz des Alter ehrlich gesagt Fit. Aber du hast auch recht, wenn er dadurch nur noch künstlich am Leben gehalten werden würde, wäre es denke ich nicht das was er gewollt hätte. Ich habe ein Trauma erlitten, ein sehr schlimmes. Evtl wäre es für alle erträglicher gewesen wenn er auch sanft eingeschlafen wäre aber es sah für mich nach qualen aus, als ob er ertrinken würde. Diese furchtbaren Bilder sind es, die mich antreiben, die mich nicht ruhen lassen, weswegen ich wissen will ob man etwas hätte machen können.


Zitat von: Ratlos am 14. November 2022, 08:12:39
Zitat von: tsumo am 13. November 2022, 20:39:46"Kalter Schweiß, Luftnot, flacher Atem, offener Mund mit verdrehter Zunge das waren die Symptome vom kurz bevorstehenden Tod. Oft laufen auch die Arme blau an. Und erst dann wurde der Notarzt gerufen."

Ja, nichts anderes wurde von mir behauptet.
Nochmal: Ich verstehe deine innere Not und die eigenen Vorwürfe ob man alles richtig gemacht hat oder man einiges hätte besser machen müssen.
Es gibt leider Situationen wo der Mensch nicht mehr eingreifen kann. Ging mir auch so!

3  riesige Fehler entdecke ich.
1. Spätestens am Montag der Sterbewoche war der Notarzt zwingend angesagt, egal ob sich sein Zustand zeitweise bessert. Die hätten erstmal den BNP/proBNP-Wert festgestellt was ein gnz wichtiger Marker bei Herzerkrankung ist und
2. mit Sicherheit am Montag einen Troponin-Rest gemacht. Dieser Test zeigt einen drohenden sich nähernden Herzinfarkt an.
3. dass kein Kardiologe bereits Wochen vorher zugezogen wurde ist ein unverzeihlicher Fehler

Solche Tests (BNP und Troponin) hätte bereits im Vorfeld der Hausarzt vornehmen müssen.
Das alles ist aber nun "Schnee von gestern".
Ohne die Patientenakte hast du derezeit keine weiteren Möglichkeiten.
Was sich aus der Akte wirklich ergibt steht momentan noch in den Sternen.
Bis jetzt wissen wir noch nicht mal die genaue(n) Diagnose(n). Herzkrank ist keine Diagnose.

Jedenfalls hat er bei deiner Herzmassage und beim eintreffen des Notarztes noch gelebt.
Ergibt sich aus deinem Beitrag Nr. 78, denn Tote gurgeln nicht!






Das mit diesen Gurgel Geräuschen habe ich nachgefragt. Mir wurde gesagt, dass evtl Blut oder Wasser Reste in die Lunge gelangt sind und es dann solche Geräusche von sich gibt.

Habe ne Rückmeldung vom Anwalt bekommen, Gute und schlechte Nachricht.

"Sehr geehrter Herr XXX,

im Hinblick auf § 630 g III BGB haben Sie völlig Recht, dass Ihnen als Erbe ein Einsichtsrecht in die Patientenakte Ihreres Vaters zusteht, der auch gerichtlich geltend gemacht werden kann.

Momentan kann ich aber leider ein solches Mandat wegen Arbeitsüberlastung nicht annehmen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr XXXXXXX.
Rechtsanwalt"

Ich will direkt einen Medizin RA, viele sind leider nur auf der Seite der Ärzte tätig. Von 1-2 bekomme ich hoffentlich noch eine Rückmeldung.

Ich weiß Ratlos, das mit dem Kardiologen nervt mich auch gewaltig. Ich denk mir immer über den Hausarzt.. Du bist Internist.. Du hast es versucht, wir kommen immer wieder her und du machst nichts anderes als Pillen hin und her schieben. WIESO KOMMST DU NICHT AUF DIE IDEE UNS ZU ÜBERWEISEN?!?! Aber dann bin ich auch auf mich sauer und sage mir wieso bist du nicht selber drauf gekommen du trottel? Noch schlimmer ist, dass das alles genau dann Anfing wo ich für meine Prüfungen lernen musste.. Ich konnte also wenig Zeit mit Papa verbringen. Und in der freien Zeit habe ich nach Ärzten gesucht und schaut was Papa haben könnte.. Dann Prüfung gehabt und intensiver geschaut was helfen kann und alles.. Dann hatte ich Corona und musste mich wieder fernhalten von ihm und war auch angeschlagen was die Suche und alles gehindert hat. Statt die Zeit mit ihm zu verbringen, schöne Dinge zu machen und alles, mich mit Ärzten beschäftigt und nach Terminen gebettelt.. Es ist einfach so sehr traurig wie das alles passiert ist und ich bin extrem unglücklich darüber.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Sophiagirl am 15. November 2022, 08:06:26
Hey tsumo,

Ich lese deine Beiträge lange mit und das was du da beschreibst kenne ich von meiner Mutter. Die ist an Krebs gestorben.

Ich hatte auch noch viel getan und Vorwürfe mir gemacht, warum hat der rtw sie nicht wieder mit ins KH genommen usw.

Es bringt dir nichts außer noch weiter Nerven, die du vllt. Lieber daran tun solltest nicht weiter zu suchen, sondern alles gute in Erinnerung zu behalten.

Meine Mama war gerade Mal 57 und es ging nichts mehr.

Ich bin genau wegen dem was du da machst in Therapie und es hat geholfen.

Den aus 2 Jahren mit dem Krebs sind es nur noch 5 Monate geworden. Ich hab auch gesucht. Nur es bringt nichts.

Liebe Grüße

Sylvergirl
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 15. November 2022, 10:21:09
Zitat von: tsumo am 15. November 2022, 00:09:57Momentan kann ich aber leider ein solches Mandat wegen Arbeitsüberlastung nicht annehmen.
Ich kann mir gut vorstellen, dass du noch mehr solcher Absagen bekommst.
Mit der Anforderung der Akte ist für den RA kaum Geld zu verdienen und diese RA spielen auch nicht gerne den "Postboten" - zumal wenn es zum Schluss um PKH geht.

Nachdem du unbedingt die Patientenakte haben willst,
empfehle ich dir in dieser Situation den billigsten und einfachsten Weg.
Das ist derzeit der Weg über die Krankenkasse indem du der Kasse gravierende Behandlungsfehler des Arztes mitteilst.

Bereits die Nichtvorstellung beim Kardiologen, die fehlende Kathederuntersuchung zum Zustand des Herzens, das fehlende Herzecho usw. können solche Behandlungsfehler teils durch Unterlassung begründen.
Zusammen mit einem Experten der KK / MdK kannst du dann deine vermuteten Behandlungsfehler darlegen und prüfen lassen und hast damit gleichzeitig Akteneinsicht.

Was dann wirklich aus der Akte ersichtlich und beweisbar ist, steht auf einem anderen Blatt und wird sich nach Prüfung durch den MdK zeigen.

Für mich persönlich war kurzfristig gesehen der allergrößte Fehler der Rat der Krankenschwester noch 2 Tage auf die Wirkung der Tabletten zu warten.
Was bitte sollten diese Tabletten bewirken wenn sich dabei sein Zustand ständig verschlechtert?
Am Tag 2 der Wartezeit nämlich um 0.18 Uhr (Mittwoch) ist er dann verstorben.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 16. November 2022, 04:52:49
Zitat von: Sylvergirl am 15. November 2022, 08:06:26Hey tsumo,

Ich lese deine Beiträge lange mit und das was du da beschreibst kenne ich von meiner Mutter. Die ist an Krebs gestorben.

Ich hatte auch noch viel getan und Vorwürfe mir gemacht, warum hat der rtw sie nicht wieder mit ins KH genommen usw.

Es bringt dir nichts außer noch weiter Nerven, die du vllt. Lieber daran tun solltest nicht weiter zu suchen, sondern alles gute in Erinnerung zu behalten.

Meine Mama war gerade Mal 57 und es ging nichts mehr.

Ich bin genau wegen dem was du da machst in Therapie und es hat geholfen.

Den aus 2 Jahren mit dem Krebs sind es nur noch 5 Monate geworden. Ich hab auch gesucht. Nur es bringt nichts.

Liebe Grüße

Sylvergirl

Das tut mir leid. Ihr könnt mich sehr gut nachvollziehen, das bedeutet mir schon viel. Im inneren weiß ich auch, dass ich dadurch Papa nicht zurückbekomme. Ich erhoffe mir dadurch einfach klarheit. Auf diese Klarheit möchte ich dann aufbauen und hoffe dass es mir dadurch irgendwie hilft oder es mir besser geht.

Darf ich fragen welche Art von Therapie das war? Trauma? Weil man mir das bei meinem Erstgespräch gesagt hat, ich hätte ein Trauma erlitten. Leider ist kein Platz momentan frei und ich konnte aus dieser Seite keine Hilfe in Anspruch nehmen.

Zitat von: Ratlos am 15. November 2022, 10:21:09
Zitat von: tsumo am 15. November 2022, 00:09:57Momentan kann ich aber leider ein solches Mandat wegen Arbeitsüberlastung nicht annehmen.
Ich kann mir gut vorstellen, dass du noch mehr solcher Absagen bekommst.
Mit der Anforderung der Akte ist für den RA kaum Geld zu verdienen und diese RA spielen auch nicht gerne den "Postboten" - zumal wenn es zum Schluss um PKH geht.

Nachdem du unbedingt die Patientenakte haben willst,
empfehle ich dir in dieser Situation den billigsten und einfachsten Weg.
Das ist derzeit der Weg über die Krankenkasse indem du der Kasse gravierende Behandlungsfehler des Arztes mitteilst.

Bereits die Nichtvorstellung beim Kardiologen, die fehlende Kathederuntersuchung zum Zustand des Herzens, das fehlende Herzecho usw. können solche Behandlungsfehler teils durch Unterlassung begründen.
Zusammen mit einem Experten der KK / MdK kannst du dann deine vermuteten Behandlungsfehler darlegen und prüfen lassen und hast damit gleichzeitig Akteneinsicht.

Was dann wirklich aus der Akte ersichtlich und beweisbar ist, steht auf einem anderen Blatt und wird sich nach Prüfung durch den MdK zeigen.

Für mich persönlich war kurzfristig gesehen der allergrößte Fehler der Rat der Krankenschwester noch 2 Tage auf die Wirkung der Tabletten zu warten.
Was bitte sollten diese Tabletten bewirken wenn sich dabei sein Zustand ständig verschlechtert?
Am Tag 2 der Wartezeit nämlich um 0.18 Uhr (Mittwoch) ist er dann verstorben.


Ich habe noch einen Sozialrecht Anwalt, der mir schonmal sehr gut geholfen hat als "Joker". Wenn ich bis Fr. nichts mehr hören, wende ich mich an ihn.

Ja, die Warterei war generell ein Fehler, wohl auch schon davor.. Keiner von uns hat dies leider kommen sehen. Wünschte ich hätte jmd wie dich zu der Zeit an meiner Seite gehabt, der mich halt an den Arm nimmt und mich in die richtige Richtung lenkt und neue Wege zeigt. Der Gedanke dahinter warum man noch gewartet hat war halt, dass der neue Plan von den Pillen her leichter ist und das Herz entlastet. Ich habe das Spiel auch aus der Sicht durchgespielt wenn wir Papa ins KH gebracht hätten und er dort allein von uns gegangen wäre.. Das wäre für mich/uns mindestens genauso schlimm gewesen. Egal wie ich es drehe, es tut immer weh. Bis ich damit zurechtkomme habe ich, von meiner persönlichen Einschätzung her, noch einen langen Weg vor mir.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 17. November 2022, 04:43:11
Sehr geehrter XXXX,

 

haben Sie vielen Dank für Ihre informative E-Mail.

 

Ich bin gerne bereit, die Angelegenheit zu übernehmen. So, wie Sie mir den Sachverhalt schildern, gibt es keine Zweifel daran, dass Sie ein Akteneinsichtsrecht haben. Bevor wir aber darüber spekulieren, was der Grund sein mag, Ihnen die Akteneinsicht zu versagen, schlage ich vor, Sie – Ihre Mutter und Sie als Erbengemeinschaft - kommen in unsere Kanzlei, unterzeichnen Vollmacht und Schweigepflichtentbindungserklärung und wir schreiben den Arzt an.

 

Bitte vereinbaren Sie mit meinem Büro einen Termin.

 

Mit freundlichen Grüßen

 
XXXX
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 21. November 2022, 16:55:28
Gute News,

habe einen Termin am Donnerstag. Eben mit dem Anwalt gesprochen. Er sagte jeder Angehörige hat das Recht auf Einsicht. Wenn da was stehen würde was die Person geheim halten will, dann gibt es sogar die Option die Akte einem dritten zu geben zur Überprüfung etc. Da Papa aber weder in Therapie war noch die letzten 20Jahre ohne mich beim Hausarzt war, gibt es rein gar nichts, was der Arzt sagen könnte. Anwalt meinte auch er muss das auch begründen, einfach Schweigepflicht sagen reicht nicht.

Habe auch mittlerweile den Beratungshilfeschein vom Amtsgericht bekommen. Hoffe der Anwalt verliert nicht direkt die Motivation für mich tätig zu werden wenn er diesen sieht ;(
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ottokar am 21. November 2022, 23:03:19
Ich glaube, so einfach hat der noch nie Geld verdient.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 22. November 2022, 01:59:10
Zitat von: Ottokar am 21. November 2022, 23:03:19Ich glaube, so einfach hat der noch nie Geld verdient.

Meinst du? Ich denk immer so.. Der ist Anwalt und dass das so Kleingeld für die ist und er andere Fälle lieber hat die mehr abwerfen. Weiß auch nicht wie viel er bekommt mit sonem Beratungshilfeschein vom Staat.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 22. November 2022, 10:40:03
Zitat von: tsumo am 21. November 2022, 16:55:28noch die letzten 20Jahre ohne mich beim Hausarzt war,
20 Jahre? :no: Da dürfte die Akte einen halben Meter und mehr dick sein. Frage mich nur wie du die Fachausdrücke und Medikationen im Zusammenhang mit seinen Erkrankungen auf Richtigkeit prüfen willst. 
Das gibt eine mächtige Sisyphusarbeit
Schlage dir vor, eine Teilakte ab 2019/2020 zu fordern. Das dürfte genügen um einen etwaigen Behandlungsfehler festzustellen oder zu verneinen.
Denn vor 2019 war sein Gesundheitszustand ja recht stabil.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 23. November 2022, 01:17:01
Zitat von: Ratlos am 22. November 2022, 10:40:03
Zitat von: tsumo am 21. November 2022, 16:55:28noch die letzten 20Jahre ohne mich beim Hausarzt war,
20 Jahre? :no: Da dürfte die Akte einen halben Meter und mehr dick sein. Frage mich nur wie du die Fachausdrücke und Medikationen im Zusammenhang mit seinen Erkrankungen auf Richtigkeit prüfen willst. 
Das gibt eine mächtige Sisyphusarbeit
Schlage dir vor, eine Teilakte ab 2019/2020 zu fordern. Das dürfte genügen um einen etwaigen Behandlungsfehler festzustellen oder zu verneinen.
Denn vor 2019 war sein Gesundheitszustand ja recht stabil.

Müssten sogar länger als 20Jahre sein da noch sein Vater uns behandelt hat. Seit meine Eltern hergekommen sind war das ihr Arzt bzw der Vater war es und der Sohn hat es dann vor knapp 10Jahren übernommen.

Ja, die letzten 3 Jahre könnten reichen. Ich war nie der Meinung dass mein Papa ein Problem mit dem Herzen hatte. War nie Thema oder im Gespräch. Mal mit den Nieren, sein Husten wegen chronische Bronchitis etc. Gelenkschmerzen. Nie das Herz.

Kann ich mir nicht die Seiten auch kopieren lassen oder selber Kopien davon machen? Muss die Akte wieder zum Arzt zurück?
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 23. November 2022, 10:11:48
Der RA wird dir sicher Kopien erlauben - aber bestimmt nicht gleich 200 Seiten :lol:
Warte erstmal ab, ob das Ganze als papiergebundene Akte oder als CD kommt, was natürlich besser wäre.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 24. November 2022, 17:31:23
Zitat von: Ratlos am 23. November 2022, 10:11:48Der RA wird dir sicher Kopien erlauben - aber bestimmt nicht gleich 200 Seiten :lol:
Warte erstmal ab, ob das Ganze als papiergebundene Akte oder als CD kommt, was natürlich besser wäre.

Komme gerade vom Termin beim RA.

Er schreibt den Arzt an. Bei der Kostenfrage meinte er, dass er lieber eine Rechtschutzversicherung bevorzugt da er mit dem Schein vom Amtsgericht nur 110€ verdienen würde. Auch, dass die Kosten pro Stufe steigen würde je nachdem wohin das alles führt.. Da dachte ich schon dass er nur aufs Geld aus ist aber gut, er muss natürlich auch was verdienen ist logisch.

Dann habe ich ihm die Lage erklärt. Er meinte wir hätten Recht auf Einsicht und dass er es auch nicht verstehen würde warum er dagegen ist.

Dann kamen wir in Richtung Behandlungsfehler. Da meinte er sind die Ärzte leider sehr gut geschützt. Dass man es denen nachweisen muss und es da viel Spielraum gäbe. Auch hätte er die Möglichkeit, nachdem er nun den Brief erhält, aus der Akte Notizen zu entfernen oder umzuschreiben. Das Gesetzt für schärfere Regeln ist zwar im Gange aber leider noch nicht beschlossen. Die sitzen somit am längeren Hebel.

Auch kann die Krankenkasse hinzugefügt werden. Er meinte bei der AOK, wo mein Papa war, gibt es auch solche Pflichtärzte die da extra nochmal drüber gucken. Auch kann das zum MDK geschickt werden. Er meinte jedoch, dass der MDK halt oft das Gutachten sehr einfach verfasst und man da Glück haben muss einen guten zu erwischen der es detaillierter erstellt. Es wurde da noch über Schadenersatz usw geredet aber das ist mir nicht so wichtig.

Er meinte auch, dass uns klar sein muss, dass wenn er den Arzt anschreibt, wir dann am besten uns einen anderen Hausarzt suchen sollten. Meinte, dass ich da eh nicht mehr hinfahre bzw ich den Typen nicht sehen kann.

Vollmacht und Schweigepflichtentbindung unterschrieben.

Dann noch gesagt wie oft wir deswegen da waren, was gemacht wurde, welche Pille verschrieben wurde. Er meinte halt, dass das alles auch hoffentlich in der Akte verfasst wurde. Wenn nicht gibt es wenig bis gar nichts zu machen.

Ist schon erschreckend wie machtlos man irgendwie ist..

Ahja er meinte auch noch dass wenn da andere drüber gucken sollten, dann reicht es auch wenn sie feststellen dass der Hausarzt nur eine Standard Untersuchung gemacht hat. Er meinte Patienten haben Recht auf Behandlung, nicht das Recht darauf die beste Behandlung zu bekommen. Er sagte in Schulnote dürfen sie auch nur mit einer Note 4 arbeiten, es darf nur keine 5 werden.

Dann hat er noch zu Situation vorher gefragt wie wir gelebt haben welchen Pflegegrad Papa hatte usw. dass ich immer bei Ärzten dabei war und für ihn alles übersetzt habe.

Ich dachte irgendwie dass ich nach dem Termin mich besser fühlen würde. Die Realität ist, dass ich erfahren habe, dass ich/wir sehr im Nachteil sind. Er kann ja laut Anwalt alles so abändern wie er es will. Außer er nutzt so eine Software, dass ihn daran hindert. Meinte ich noch ob das nicht Nummeriert sei und es dann auffallen würde wenn da ne Seite fehlt, sagte er, es muss die Seite ja nicht löschen sondern kann den Inhalt ändern.. Krankenkassen können da wohl auch nichts gegen unternehmen. Fühlt sich sehr unfair an alles.

Auf mein Schreiben hat er übrigens bis heute nicht geantwortet. Über eine Woche her.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 24. November 2022, 18:03:56
Zitat von: tsumo am 24. November 2022, 17:31:23Ist schon erschreckend wie machtlos man irgendwie ist..
Das stimmt nicht (mehr).
Zitat von: tsumo am 24. November 2022, 17:31:23Auch, dass die Kosten pro Stufe steigen würde je nachdem wohin das alles führt..
Schon das AG kommt nicht umhin dir nach § 630 g Akteneinsicht zuzusprechen - spätestens aber das LG
Zitat von: tsumo am 24. November 2022, 17:31:23Dann kamen wir in Richtung Behandlungsfehler. Da meinte er sind die Ärzte leider sehr gut geschützt. Dass man es denen nachweisen muss und es da viel Spielraum gäbe
Bei der Aussage hat dein RA wohl die Beweislastumkehr vergessen. Mehr dazu in einer BGH Entscheidung die ich dir dann für deinen RA gebe.
Früher musste unbedingt der Patient dem Arzt einen Behandlungsfehler beweise. Die Beweislastumkehr besagt dass nun der Arzt beweisen muss, dass er keinen Fehler begangen hat.
Zitat von: tsumo am 24. November 2022, 17:31:23Auch hätte er die Möglichkeit, nachdem er nun den Brief erhält, aus der Akte Notizen zu entfernen oder umzuschreiben.
Bei der kleinsten Unstimmigkeit manipulierter Akten sind wir in einem Urkundsprozess. Dann wird es haarig für den Herrn Dr. Das könnte ihm zum Schluss auch seine Zulassung kosten.
Zitat von: tsumo am 24. November 2022, 17:31:23dass der MDK halt oft das Gutachten sehr einfach verfasst und man da Glück haben muss einen guten zu erwischen der es detaillierter erstellt.
Dem MDK die Akte hin zu werfen macht freilich keinen Sinn. Du willst ja Aktenprüfung vornehmen um mögliche BehandlungsFehler aufzudecken. Die musst du dann dem MDK schon explizit mitteilen.
Zitat von: tsumo am 24. November 2022, 17:31:23Dann noch gesagt wie oft wir deswegen da waren, was gemacht wurde, welche Pille verschrieben wurde. Er meinte halt, dass das alles auch hoffentlich in der Akte verfasst wurde. Wenn nicht gibt es wenig bis gar nichts zu machen.
Das ist keine korrekte Aussage! Über die Rezeptprüfstelle der Krankenkasse und der Abrechnungsstelle, stelle ich jedes Medikament fest das der Arzt je verschrieben hat.
Zitat von: tsumo am 24. November 2022, 17:31:23er meinte auch noch dass wenn da andere drüber gucken sollten, dann reicht es auch wenn sie feststellen dass der Hausarzt nur eine Standard Untersuchung gemacht hat.
Auch das ist nur bedingt richtig. Jeder Patient hat Anspruch auf Behandlung nach neuesten medizinischen Erkenntnissen. Der Arzt schuldet zwar keinen Behandlungserfolg, aber die der Krankheit entsprechende beste medizinische Betreuung schuldet er. Auch hierfür gibt es die passende BGH Entscheidung.
Zitat von: tsumo am 24. November 2022, 17:31:23Er kann ja laut Anwalt alles so abändern wie er es will.
Nein, das kann er eben nicht weil die Nachweise über die Krankenkasse belegt werden können.
Außerdem gibt es im ernsthaften Verdachtsfall die Möglichkeit die gesamte Akte polizeilich beschlagnahmen zu lassen. Das dient der Sicherung der Beweislage. Bei Gericht genannt: " selbständiges Beweis(sicherungs)verfahren" das jeder beantragen kann noch bevor ein Verfahren begpnnen hat - siehe §§ 485 bis 494 ZPO.
Fälschen und abändern kann einer alles. Bin mir aber zu 99 % sicher dass ich ihm das nachweisen kann. Dann sieht er wirklich alt aus im Urkundsverfahren denn diese Dokumente sind Urkunden.

Du schreibst: >> Dann noch gesagt wie oft wir deswegen da waren, was gemacht wurde, welche Pille verschrieben wurde. <<
Liste doch mal explizit hier auf was alles gemacht wurde und alle Pillen die dein Vater einnahm. Daran lässt sich viel erkennen!
Schlage vor dein RA soll den Arzt gleich mit nach der QT-Zeit des Herzens und dem BNP/proBNP-Wert fragen und einen Ausdruck des Herzecho verlangen. Dann kommt der Arzt schon ins schlingern weil er das nicht festgestellt hat über ein Herzecho. Das ist das wichtigste bildgebende Verfahren zur Beurteilung  der 2 Vorhöfe und der 2 Kammern. Nur so könnte er die  Wandbewegungsfähigkeit und Beschaffenheit des Herzens als erstes beurteilen.

Aktenzeichen der o.a. BGH Entscheidungen nenne ich dir mit Absicht nicht. Stellst du tatsächlich Fehler fest sende ich dir die Entscheidungen und mache sie Öffentlich.
Schau erst mal in Ruhe die Akte durch und solltest du Fehler entdecken, dann sage sie uns bevor du vielleicht unüberlegt handelst und dann sieht man weiter.
Nicht alles was dir als Fehler erscheint muss auch einer sein.

P.S. Dass er deinen Vater nicht einem Kardiologen vorgestellt hat und auf´s Blaue hinein Beta-Blocker verabreicht ohne den genauen Zustand des Herzens zu kennen ist m.E. ein Kapitalfehler
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 24. November 2022, 19:06:24
Zitat von: Ratlos am 24. November 2022, 18:03:56
Zitat von: tsumo am 24. November 2022, 17:31:23Ist schon erschreckend wie machtlos man irgendwie ist..
Das stimmt nicht (mehr).
Zitat von: tsumo am 24. November 2022, 17:31:23Auch, dass die Kosten pro Stufe steigen würde je nachdem wohin das alles führt..
Schon das AG kommt nicht umhin dir nach § 630 g Akteneinsicht zuzusprechen - spätestens aber das LG
Zitat von: tsumo am 24. November 2022, 17:31:23Dann kamen wir in Richtung Behandlungsfehler. Da meinte er sind die Ärzte leider sehr gut geschützt. Dass man es denen nachweisen muss und es da viel Spielraum gäbe
Bei der Aussage hat dein RA wohl die Beweislastumkehr vergessen. Mehr dazu in einer BGH Entscheidung die ich dir dann für deinen RA gebe.
Früher musste unbedingt der Patient dem Arzt einen Behandlungsfehler beweise. Die Beweislastumkehr besagt dass nun der Arzt beweisen muss, dass er keinen Fehler begangen hat.
Zitat von: tsumo am 24. November 2022, 17:31:23Auch hätte er die Möglichkeit, nachdem er nun den Brief erhält, aus der Akte Notizen zu entfernen oder umzuschreiben.
Bei der kleinsten Unstimmigkeit manipulierter Akten sind wir in einem Urkundsprozess. Dann wird es haarig für den Herrn Dr. Das könnte ihm zum Schluss auch seine Zulassung kosten.
Zitat von: tsumo am 24. November 2022, 17:31:23dass der MDK halt oft das Gutachten sehr einfach verfasst und man da Glück haben muss einen guten zu erwischen der es detaillierter erstellt.
Dem MDK die Akte hin zu werfen macht freilich keinen Sinn. Du willst ja Aktenprüfung vornehmen um mögliche BehandlungsFehler aufzudecken. Die musst du dann dem MDK schon explizit mitteilen.
Zitat von: tsumo am 24. November 2022, 17:31:23Dann noch gesagt wie oft wir deswegen da waren, was gemacht wurde, welche Pille verschrieben wurde. Er meinte halt, dass das alles auch hoffentlich in der Akte verfasst wurde. Wenn nicht gibt es wenig bis gar nichts zu machen.
Das ist keine korrekte Aussage! Über die Rezeptprüfstelle der Krankenkasse und der Abrechnungsstelle, stelle ich jedes Medikament fest das der Arzt je verschrieben hat.
Zitat von: tsumo am 24. November 2022, 17:31:23er meinte auch noch dass wenn da andere drüber gucken sollten, dann reicht es auch wenn sie feststellen dass der Hausarzt nur eine Standard Untersuchung gemacht hat.
Auch das ist nur bedingt richtig. Jeder Patient hat Anspruch auf Behandlung nach neuesten medizinischen Erkenntnissen. Der Arzt schuldet zwar keinen Behandlungserfolg, aber die der Krankheit entsprechende beste medizinische Betreuung schuldet er. Auch hierfür gibt es die passende BGH Entscheidung.
Zitat von: tsumo am 24. November 2022, 17:31:23Er kann ja laut Anwalt alles so abändern wie er es will.
Nein, das kann er eben nicht weil die Nachweise über die Krankenkasse belegt werden können.
Außerdem gibt es im ernsthaften Verdachtsfall die Möglichkeit die gesamte Akte polizeilich beschlagnahmen zu lassen. Das dient der Sicherung der Beweislage. Bei Gericht genannt: " selbständiges Beweis(sicherungs)verfahren" das jeder beantragen kann noch bevor ein Verfahren begpnnen hat - siehe §§ 485 bis 494 ZPO.
Fälschen und abändern kann einer alles. Bin mir aber zu 99 % sicher dass ich ihm das nachweisen kann. Dann sieht er wirklich alt aus im Urkundsverfahren denn diese Dokumente sind Urkunden.

Du schreibst: >> Dann noch gesagt wie oft wir deswegen da waren, was gemacht wurde, welche Pille verschrieben wurde. <<
Liste doch mal explizit hier auf was alles gemacht wurde und alle Pillen die dein Vater einnahm. Daran lässt sich viel erkennen!
Schlage vor dein RA soll den Arzt gleich mit nach der QT-Zeit des Herzens und dem BNP/proBNP-Wert fragen und einen Ausdruck des Herzecho verlangen. Dann kommt der Arzt schon ins schlingern weil er das nicht festgestellt hat über ein Herzecho. Das ist das wichtigste bildgebende Verfahren zur Beurteilung  der 2 Vorhöfe und der 2 Kammern. Nur so könnte er die  Wandbewegungsfähigkeit und Beschaffenheit des Herzens als erstes beurteilen.

Aktenzeichen der o.a. BGH Entscheidungen nenne ich dir mit Absicht nicht. Stellst du tatsächlich Fehler fest sende ich dir die Entscheidungen und mache sie Öffentlich.
Schau erst mal in Ruhe die Akte durch und solltest du Fehler entdecken, dann sage sie uns bevor du vielleicht unüberlegt handelst und dann sieht man weiter.
Nicht alles was dir als Fehler erscheint muss auch einer sein.

P.S. Dass er deinen Vater nicht einem Kardiologen vorgestellt hat und auf´s Blaue hinein Beta-Blocker verabreicht ohne den genauen Zustand des Herzens zu kennen ist m.E. ein Kapitalfehler


Du bist mega!

Ja ich warte ab wie auf das Schreiben reagiert wird. Ich weiß nur leider nicht ob ich die finanziellen Mittel hätte für Gericht und alles falls er wirklich schuldig sein sollte. Der RA meinte die Versicherung würde die Kosten für das Schreiben decken, wenn wir die Akte haben auch die Beratung dafür, danach müsste geguckt werden... Ich denke nicht dass die ARAG den Anwalt von mir vor Gericht und alles bezahlt.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 25. November 2022, 10:47:58
Zitat von: tsumo am 24. November 2022, 19:06:24Ich denke nicht dass die ARAG den Anwalt von mir vor Gericht und alles bezahlt.
Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja was beinhaltet die?
Deine nächsten Schritte wären:
Akte besorgen über RA
Akte auf deine vermuteten Behandlungsfehler prüfen
Festgestellte Behandlungsfehler (nach deiner Ansicht) uns mitzuteilen.
Dann kann man weiteres Entscheiden. Alles andere wäre derzeit nur hypothetisch und damit nicht zielführend.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 25. November 2022, 12:19:10
@ tsumo
lese auch mal § 630 c Abs. 2 BGB durch!
Du kennst die Krankengeschichte besser als ich. Solltest du bereits jetzt Anhaltspunkte für Behandlungsfehler haben, kannst du den Arzt selber konkret damit konfrontieren. Bei Verdacht ist er zur Auskunft verpflichtet. Diese Pflicht ist gesetzlich normiert - siehe obigen §.
Mein oben zitiertes BGH Urteil (Beweislast) habe ich nochmal gelesen. Im Rechtsstreit muss es zwangsläufig zum Erfolg führen.
Das Urteil müsste dein RA kennen wenn er einen medizinischen Fall bearbeitet..
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 26. November 2022, 02:54:14
Zitat von: Ratlos am 25. November 2022, 10:47:58
Zitat von: tsumo am 24. November 2022, 19:06:24Ich denke nicht dass die ARAG den Anwalt von mir vor Gericht und alles bezahlt.
Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja was beinhaltet die?
Deine nächsten Schritte wären:
Akte besorgen über RA
Akte auf deine vermuteten Behandlungsfehler prüfen
Festgestellte Behandlungsfehler (nach deiner Ansicht) uns mitzuteilen.
Dann kann man weiteres Entscheiden. Alles andere wäre derzeit nur hypothetisch und damit nicht zielführend.

Ja habe ich bei der ARAG. Laut RA müsste die das Schreiben und die darauf folgende Beratung decken.

Zitat von: Ratlos am 25. November 2022, 12:19:10@ tsumo
lese auch mal § 630 c Abs. 2 BGB durch!
Du kennst die Krankengeschichte besser als ich. Solltest du bereits jetzt Anhaltspunkte für Behandlungsfehler haben, kannst du den Arzt selber konkret damit konfrontieren. Bei Verdacht ist er zur Auskunft verpflichtet. Diese Pflicht ist gesetzlich normiert - siehe obigen §.
Mein oben zitiertes BGH Urteil (Beweislast) habe ich nochmal gelesen. Im Rechtsstreit muss es zwangsläufig zum Erfolg führen.
Das Urteil müsste dein RA kennen wenn er einen medizinischen Fall bearbeitet..


Mache ich, danke. Ja der RA ist einer für Medizinrecht.

Zitat von: Kein Bittsteller am 25. November 2022, 22:07:56Ist schon mal bemerkenswert dass man mit dem Tipp Anwalt schon mal etwas weitergekommen ist.
Ihr seit alle hier die größten Spezialisten.  :lachen:
Nicht zu mehr tauglich als einer Katze die Funktion einer Ampelanlage zu erklären  :no:

Was bistn jetzt so?

Ahja übrigens.. Seidseit.de
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ottokar am 26. November 2022, 08:36:25
Üblicherweise holt sich der RA erst mal von der Versicherung eine Deckungszusage.
Weigern die sich, kann man immernoch Beratungshilfe beantragen.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 26. November 2022, 11:39:44
Zitat von: tsumo am 26. November 2022, 02:54:14Ja der RA ist einer für Medizinrecht.
Kaum zu glauben bei den Aussagen die du uns in deinem Beitrag Nr. 96 geschrieben hast.
Ein RA für Medizinrecht in später einem evtl. Arzthaftunmgsprozess und weist weder auf die Beweislastumkehr hin, noch kennt offensichtlich die BGH Entscheidungen nicht und macht solche Aussagen:
Zitat von: tsumo am 24. November 2022, 17:31:23Dann kamen wir in Richtung Behandlungsfehler. Da meinte er sind die Ärzte leider sehr gut geschützt. Dass man es denen nachweisen muss und es da viel Spielraum gäbe. Auch hätte er die Möglichkeit, nachdem er nun den Brief erhält, aus der Akte Notizen zu entfernen oder umzuschreiben.
Zitat von: tsumo am 24. November 2022, 17:31:23Er meinte Patienten haben Recht auf Behandlung, nicht das Recht darauf die beste Behandlung zu bekommen. Er sagte in Schulnote dürfen sie auch nur mit einer Note 4 arbeiten, es darf nur keine 5 werden.
Das muss ein toller Hecht sein dieser RA. Den musst du mal Kontra geben. Der soll mal endlich auf Fortbildung gehen wie es Pflicht ist. Mein Beitrag Nr. 97 entspricht der vollen Wahrheit und Rechtslage.

Nach jetzigem Stand liegt m.E. der größte Fehler der gemacht wurde darin, dass dein Vater nie einem Kardiologen vorgestellt wurde, selbst dann nicht als Wasser in der Lunge vermutet wurde. Das erfordert zwingend Krankenhausbehandlung,.
Aber das muss alles nicht zwangsläufig im Kausalzusammenhang mit seinem Ableben stehen.

Jetzt schlage ich vor, das Thema ruhen zu lassen bis die Akte geprüft ist. Vorher ist sowieso alles nur Spekulation.


Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 26. November 2022, 16:43:33
Zitat von: Ottokar am 26. November 2022, 08:36:25Üblicherweise holt sich der RA erst mal von der Versicherung eine Deckungszusage.
Weigern die sich, kann man immernoch Beratungshilfe beantragen.

Jap genau so war auch der Plan. Weißt du weit er mit der Beratungshilfe gehen darf? Bis wohin wird er bezahlt? Oder ist das nur für die Erstberatung und der Rest muss selber bezahlt werden?

Zitat von: Ratlos am 26. November 2022, 11:39:44
Zitat von: tsumo am 26. November 2022, 02:54:14Ja der RA ist einer für Medizinrecht.
Kaum zu glauben bei den Aussagen die du uns in deinem Beitrag Nr. 96 geschrieben hast.
Ein RA für Medizinrecht in später einem evtl. Arzthaftunmgsprozess und weist weder auf die Beweislastumkehr hin, noch kennt offensichtlich die BGH Entscheidungen nicht und macht solche Aussagen:
Zitat von: tsumo am 24. November 2022, 17:31:23Dann kamen wir in Richtung Behandlungsfehler. Da meinte er sind die Ärzte leider sehr gut geschützt. Dass man es denen nachweisen muss und es da viel Spielraum gäbe. Auch hätte er die Möglichkeit, nachdem er nun den Brief erhält, aus der Akte Notizen zu entfernen oder umzuschreiben.
Zitat von: tsumo am 24. November 2022, 17:31:23Er meinte Patienten haben Recht auf Behandlung, nicht das Recht darauf die beste Behandlung zu bekommen. Er sagte in Schulnote dürfen sie auch nur mit einer Note 4 arbeiten, es darf nur keine 5 werden.
Das muss ein toller Hecht sein dieser RA. Den musst du mal Kontra geben. Der soll mal endlich auf Fortbildung gehen wie es Pflicht ist. Mein Beitrag Nr. 97 entspricht der vollen Wahrheit und Rechtslage.

Nach jetzigem Stand liegt m.E. der größte Fehler der gemacht wurde darin, dass dein Vater nie einem Kardiologen vorgestellt wurde, selbst dann nicht als Wasser in der Lunge vermutet wurde. Das erfordert zwingend Krankenhausbehandlung,.
Aber das muss alles nicht zwangsläufig im Kausalzusammenhang mit seinem Ableben stehen.

Jetzt schlage ich vor, das Thema ruhen zu lassen bis die Akte geprüft ist. Vorher ist sowieso alles nur Spekulation.




Leider war er der einzige in Lübeck der in dem Bereich für die Patientenseite ist. Der Rest vertritt nur die Ärzte. Hatte 4-5 Angeschrieben. Einer gar nicht gemeldet, drei meinten sie sind nur für Praxen und Ärzte tätig und er sagte er würde es sich ansehen. Motz heißt er. Hat leider auch 2 schlechte Bewertungen bei google, was nichts heißen muss. Ich fand die Beratung jetzt nicht schlecht oder habe mich unwohl gefühlt. Kam mir so vor als ob er die Angelegenheit nüchtern betrachten würde. War auch eine Stunde lang der Termin evtl habe ich auch 1-2 Sachen vergessen, war viel Info output aufeinmal. Ich finde es richtig gut wie ihr mir hier zur Seite steht. Lieben Dank dafür.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 26. November 2022, 16:49:50
Seiner Biografie nach müsste er ein hervorragender RA im Medizinrecht sein.
Umso mehr verwundern mich seine Aussagen die du uns in deiner Antwort 97 mitgeteilt hast.
Hat er das wirklich alles SO gesagt wie du es geschrieben hast?

Mal anfrage: Wieso kriegst du einen PKH-Schein wenn du bei der ARAG rechtsschutzversichert bist?
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 26. November 2022, 16:54:58
Zitat von: Ratlos am 26. November 2022, 16:49:50Seiner Biografie nach müsste er ein hervorragender RA im Medizinrecht sein.
Umso mehr verwundern mich seine Aussagen die du uns in deiner Antwort 97 mitgeteilt hast.
Hat er das wirklich alles SO gesagt wie du es geschrieben hast?

Ja hat er wirklich. Vorallem das mit dem Beweisen ist mir sehr deutlich im Kopf geblieben weil wir da halt paar mehr Wörter drüber gesprochen haben. Auch dass die Ärzte halt nicht immer sehr gute Leistung bringen müssen sondern laut Gesetz auch ein "ausreichend" ok wäre es dürfe halt kein mangelhaft sein. Dann das mit dem Inhalt der Akte dass er halt da noch alles abändern könne usw. außer er benutzt eine spezielle Software die das nicht erlaubt.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 26. November 2022, 16:58:02
Zitat von: tsumo am 26. November 2022, 16:54:58Auch dass die Ärzte halt nicht immer sehr gute Leistung bringen müssen sondern laut Gesetz auch ein "ausreichend" ok wäre es dürfe halt kein mangelhaft sein.
In welchem Gesetz steht das? Würde ich schon gerne mal nachlesen
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 26. November 2022, 17:06:12
Zitat von: Ratlos am 26. November 2022, 16:58:02
Zitat von: tsumo am 26. November 2022, 16:54:58Auch dass die Ärzte halt nicht immer sehr gute Leistung bringen müssen sondern laut Gesetz auch ein "ausreichend" ok wäre es dürfe halt kein mangelhaft sein.
In welchem Gesetz steht das? Würde ich schon gerne mal nachlesen

Das hat er mir nicht gesagt wenn ich ehrlich bin. Ich kann ihn aber gerne darauf ansprechen beim nächsten Termin. Das war die Sache mit dass die Patienten recht auf Behandlung haben, wie gut diese ist, würde halt variieren. Dann kam er darauf dass die Behandlung halt von sehr gut bis ausreichend sein kann nur nicht mangelhaft. Deswegen hätten die Ärzte da so viel Spielraum wenn man denen vorwerfen würde man hat nicht genug getan etc.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 26. November 2022, 17:23:52
Frage ihn halt beim nächsten Termin.
Gebe dir noch einige Anhaltspunkte für das nächste Gespräch mit dem RA.

Für deine Beweisführung (Darlegungslast) genügt es wenn dein RA den Ablauf der Behandlung grob darlegt und behauptet, dass die Behandlung misslungen ist.
Dann muss er noch ausführen wie es zu dem Misslingen kam und seine Verdachtsgründe dafür offen legen
Eine mögliche Fehlbehandlung muss lediglich aber wenigstens plausibel dargelegt werden - kannst du nachlesen diese BGH-Entscheidung in der NJW 1981, S. 630.

Die Abklärung eines oder mehrerer Behandlungsfehler die man dem Arzt dann vorwerfen kann
bleibt immer ! dem Gutachten eines Sachverständigen überlassen - lese dazu BGH Urteil in MDR 1987, S. 225
Denn weder dein RA noch ein Richter haben ausreichende medizinische Kenntniss zur Beurteilung der Sachlage.
In so einem eventuell folgenden Arzthaftungsprozess muss Waffengleichheit bestehen. Das ist Gesetz, d.h. das Gericht ist auch verpflichtet, im Prozess Einzelheiten von Amts wegen zu ermitteln -  BGH im VersR 2004, S. 1177.
Das alles sind aber Sachen für die gerichtliche Beweisaufnahme.

Und jetzt mach dir keine weiteren Gedanken mehr. Noch steht nichts fest das überhaupt einen Handlungsbedarf erfordert.


Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 28. November 2022, 13:27:49
Einfacher Rat: Konzentriere dich bei der Aktenprüfung ob Befunde für Herz, Lunge, ggf. auch Nieren und Leber gemacht wurden.
Wenn nicht, begründen solche Unterlassungen die Beweislastumkehr und den Kausalzusammenhang nach
§ 630 h.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 28. November 2022, 17:02:01
Zitat von: Ratlos am 28. November 2022, 13:27:49Einfacher Rat: Konzentriere dich bei der Aktenprüfung ob Befunde für Herz, Lunge, ggf. auch Nieren und Leber gemacht wurden.
Wenn nicht, begründen solche Unterlassungen die Beweislastumkehr und den Kausalzusammenhang nach
§ 630 h.

Danke für den Hinweis, mache ich.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: PaulHilft am 11. Dezember 2022, 01:51:17
Eine DSGVO kann sehr viel wert sein. Viel Glück mit den Inhalten.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 11. Dezember 2022, 04:39:04
Zitat von: PaulHilft am 11. Dezember 2022, 01:51:17Eine DSGVO kann sehr viel wert sein. Viel Glück mit den Inhalten.

Wie meinst du das genau?
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: PaulHilft am 11. Dezember 2022, 17:36:20
Zitat von: tsumo am 11. Dezember 2022, 04:39:04
Zitat von: PaulHilft am 11. Dezember 2022, 01:51:17Eine DSGVO kann sehr viel wert sein. Viel Glück mit den Inhalten.
Wie meinst du das genau?
Sowas. (https://www.youtube.com/watch?v=wHdRRHZCNSQ&t=2s) Lass uns alles weiter über PN schreiben. Ich sehe, dass du viele Fragen und Grundlagen Probleme hast. Ich staune selber, dass ich dir vor kurzem noch auf Seite 1 geantwortet habe und wir schon auf Seite 8 sind.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 12. Dezember 2022, 06:44:16
Zitat von: PaulHilft am 11. Dezember 2022, 17:36:20Lass uns alles weiter über PN schreiben. Ich sehe, dass du viele Fragen und Grundlagen Probleme hast.
Seit 26.11. (Antworten Nrn. 104/105) hat @ tsumo die Angelegenheit einem offenbar sehr versierten RA übergeben. Dem sollte man nicht zwischendurch laienhaft ins Handwerk pfuschen.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: PaulHilft am 13. Dezember 2022, 15:10:22
Zitat von: Ratlos am 12. Dezember 2022, 06:44:16
Zitat von: PaulHilft am 11. Dezember 2022, 17:36:20Lass uns alles weiter über PN schreiben. Ich sehe, dass du viele Fragen und Grundlagen Probleme hast.
Seit 26.11. (Antworten Nrn. 104/105) hat @ tsumo die Angelegenheit einem offenbar sehr versierten RA übergeben. Dem sollte man nicht zwischendurch laienhaft ins Handwerk pfuschen.

Keine Sorge, das mach ich nicht. Dann freut es mich umso mehr, dass da jemand fähiges ihm alles erklärt und Struktur reinbringt. =) Danke für den Hinweis.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 13. Dezember 2022, 16:55:36
Zitat von: PaulHilft am 13. Dezember 2022, 15:10:22Dann freut es mich umso mehr, dass da jemand fähiges ihm alles erklärt und Struktur reinbringt
Darin dürfte die Problematik liegen. Der RA bringt für PKH-Entlohnung ganz sicher keine Struktur in den Ablauf wie seine bisherigen Auskünfte beweisen.
Für die Struktur sprich "Anklagepunkte" (soweit welche vorhanden sind) muss schon @ tsumo sorgen und das wird für ihn sehr schwierig bis unmöglich.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 16. Dezember 2022, 16:32:25
Leider noch keine Antwort erhalten. Auch auf Mails antwortet der Anwalt nicht..
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 21. Februar 2023, 04:14:52
War heute erneut beim Anwalt. Der Arzt hat die Akte dem Anwalt geschickt. Die Akte geht aber nur bis Anfang 2021.. Der Rest fehlt! Da ist nicht mal Papas Coronainfektion ca Mitte Nov. 2021 mit delta notiert. Was eine Frechheit von ihm! Die Kirsche oben drauf war noch die Rechnung von 27,50€ für die Kopien.

Anwalt fordert nun den Rest an. Er meinte wenn er sagt es gibt kein Rest dann sollen wir Beweise wie Aussagen von mir und Mama sowie Geschwister sammeln. Auch bei der AOK anhand der Nummer kontrollieren das müsste alles gemeldet worden sein weil doch die Karte in Anspruch genommen wurde. Mir fehlen die Worte :(
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 21. Februar 2023, 10:21:47
Jede einzelne Behandlung und jedes Rezept ist bei der Rechnungsstelle der Krankenkasse gespeichert und abrufbar.
Diese Unterlagen anfordern und die Beweise liegen schwarz auf weiß vor.
Zeugen dagegen können sich nach so langer Zeit irren, die Abrechnungsunterlagen aber nicht.

Sollte dein Vater bei der AOK versichert gewesen sein, so hat diese KK ein Portal das sich "Was hat mein Arzt abgerechnet" nennt und für jeden Versicherten einsehbar ist.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 21. Februar 2023, 14:30:50
Zitat von: Ratlos am 21. Februar 2023, 10:21:47Jede einzelne Behandlung und jedes Rezept ist bei der Rechnungsstelle der Krankenkasse gespeichert und abrufbar.
Diese Unterlagen anfordern und die Beweise liegen schwarz auf weiß vor.
Zeugen dagegen können sich nach so langer Zeit irren, die Abrechnungsunterlagen aber nicht.

Sollte dein Vater bei der AOK versichert gewesen sein, so hat diese KK ein Portal das sich "Was hat mein Arzt abgerechnet" nennt und für jeden Versicherten einsehbar ist.

Der Anwalt hat mir soeben den verfassten Brief zukommen lassen. Packe ich hier mit rein hedoch später da ich zum Termin muss. Melde mich sobald ich wieder zuhause bin. Danke für den Tipp mit dem Abrechnen.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 22. Februar 2023, 03:26:21
Der Vermerk von ihm:

Gespräch mit Herrn XX am 20. 02. 2023. Herr XX teilt mit, dass die
Behandlungsunterlagen nicht vollständig sind. So fehlt Z. B. ein Eintrag über die Behandlung
einer Corona-Infektion  im November 2021, hier erinnert er sich noch genau an das Datum
22. 11. 2021. Ab April 2022 wird es wichtig. Wir sollen den Rest noch anfordern. Im April 2022
hat Herr XXX zusammen mit seinem Vater Herrn Kropp aufgesucht. Herr XXX litt
unter Husten, den man zunächst auf eine chronische Bronchitis zurückgeführt hat. Tatsächlich
wurde festgestellt, dass es sich hier wohl um ein kardiales Geschehen handelt, man sprach
von "Herzhusten". Herr XXX hatte dem keine große Bedeutung beigemessen, ein Hinweis
auf  die Notwendigkeit einen Kardiologen aufzusuchen und geschweige denn eine
Überweisung an  den  Kardiologen  erfolgte  nicht.  Ende  April/  Anfang  Mai  traten  dann
Erschöpfungszustände,  Appetitlosigkeit  und  ein  deutlich  stärkerer  Husten  verbunden  mit
würgen hinzu. Weiter gab es keinerlei Hinweise auf ein kardiales Geschehen.
Herr XXX ist dann letztlich am 22. 06. 2022 verstorben,  ohne dass er in ein Krankenhaus
gekommen ist.
Ein Erbschein ist beantragt, die Erbschaft richtet sich wohl nach türkischem Recht.
Ich  weise darauf hin, dass hier  bei  Erhalt der  Unterlagen letztlich der  Ersatz der
Beerdigungskosten in Rede steht. Ich bitte um Hergäbe der entsprechenden Unterlagen. Ich
weise weiter darauf hin, dass es um das Schmerzensgeld  des Verstorbenen  Herrn  XXX
geht, beide Positionen werden durch die Erbengemeinschaft  geltend gemacht.  Jeder einzelne
der Erbengemeinschaft kann dann noch ein Hinterbliebenengeld geltend  machen.
Herr XXX weist darauf hin, dass die AOK ja auch Hinweise drauf haben müsste, welche
Behandlungen zu welchen Zeitpunkt durchgeführt worden sind.
Ich bitte  Herrn  XXX,  mir schriftliche  Bestätigungen  seiner Familienmitglieder  zugeben,
insbesondere  auch über die Besuche bei Herrn Kropp nach dem Tod von Herrn XXX. Auch
hierüber müsste in den Behandlungsunterlagen etwas enthalten sein.
Ich will jetzt die Behandlungsunterlagen  herausverlangen und Herrn Kropp eine kurze Frist
setzen.



An den Arzt:

Sehr geehrter Herr Kropp,
in vorbezeichneter Angelegenheit bedanke ich mich für die mir
übersandten Behandlungsunterlagen  des Herrn XXX,
geb. am  XXX
Die Behandlungsunterlagen  sind allerdings nicht vollständig. Die
Dokumentation  endet  auf Seite  24  unter  dem  08. 04. 2021.  Der
Sohn von Herrn XXX erinnert, dass Herr XXX in Ihrer Praxis
vorstellig wurde  zur  Behandlung einer Corona-lnfektion im
November 2021.  Des  Weiteren  wurde  Herr  XXX  bei  Ihnen
vorstellig zur  Behandlung des  starken Hustens im  April  2022.
Letztlich sind  diese Behandlungsunterlagen von besonderem
Interesse.  Auch  darüber  hinaus  irritiert  mich,  dass  keinerlei
Eintragungen zu  finden  sind  über  die  Vorstellung der  Familie
XXX in Ihrer Praxis zur Herausgabe der
Behandlungsunterlagen. Üblicherweise schließt die
Dokumentation  ab mit der Feststellung,  dass ich im Auftrag der
Familie  die  Behandlungsunterlagen heraus  verlangt  habe  und
diese mir übergeben worden sind.
Dies alles fehlt in Ihren Unterlagen.
Ich setze Ihnen nunmehr eine Frist bis zum 07. 03. 2023 zur Übersendung der vollständigen
Behandlungsunterlagen. Würde ich diese  bis zu diesem  Zeitpunkt  nicht erhalten  haben.
werde  ich ohne weitere  Korrespondenz  den Anspruch  meiner  Mandantschaft  gerichtlich
durchsetzen.  Ich erlaube  mir auch den Hinweis,  dass über die Krankenkasse  des Herrn
XXX ohne Weiteres  Behandlungsdaten im Einzelnen  zu erhalten  sind, sodass  im
Streitfall ohne Weiteres nachweisbar ist, dass über den April 2022 hinaus eine Behandlung
stattgefunden hat.
Mit freundlichen Grüßen
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ottokar am 22. Februar 2023, 10:40:05
Zitat von: tsumo am 22. Februar 2023, 03:26:21sodass  im
Streitfall ohne Weiteres nachweisbar ist, dass über den April 2022 hinaus eine Behandlung
stattgefunden hat.
Korrekt wäre April 2021, dein Schreibfehler oder der des Anwalts?
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 22. Februar 2023, 12:23:11
Zitat von: tsumo am 22. Februar 2023, 03:26:21"Herzhusten". Herr XXX hatte dem keine große Bedeutung beigemessen, ein Hinweis
auf  die Notwendigkeit einen Kardiologen aufzusuchen und geschweige denn eine
Überweisung an  den  Kardiologen  erfolgte  nicht.
Darin liegt der 1. Behandlungsfehler!
Herzhusten weist immer auf Herzerkrankungen hin. Dabei handelt es sich meisten um eine Linksherz- oder Mitralinsuffizienz. Gestaute Lunge kommt auch noch als Ursache in Frage. Hier ist eine sofortige Überweisung in die Kardiologe besser in ein Fach-Krankenhaus ärztliche Sorgfaltspflicht
Zitat von: tsumo am 22. Februar 2023, 03:26:21Die
Dokumentation  endet  auf Seite  24  unter  dem  08. 04. 2021.
24 lausige Seiten bei jahrelanger Behandlung? Unmöglich.Und welche Behandlung erfolgte bis zum Todestag 22.06.? = rd. 2 1/2 Monate!
Zitat von: tsumo am 22. Februar 2023, 03:26:21Ende  April/  Anfang  Mai  traten  dann
Erschöpfungszustände,  Appetitlosigkeit  und  ein  deutlich  stärkerer  Husten  verbunden mit würgen hinzu.
Ursache des "würgens" dürfte eine Stauungslunge gewesen sein und die Erschöpfungszustände deuten auf eine nicht komplette Durchblutung hin, d.h. das Herz ist zu schwach in seiner Leistung um alle Organe korrekt mit Blut zu versorgen.
Weiterhin vermisse ich die sehr wichtige Feststellung des Kalium- und Magnesiumwertes. Fehlendes kann Herzrythmusstörungen auslösen.
Ebenso fehlt der BNP-Wert (proBNP) und der hätte zwingend festgestellt werden müssen.
Bei diesen Herzsymptomen war auch ein Troponintest angesagt der (vereinfacht ausgedrückt) darauf hinweist ob ein Infarkt droht. Das ist ein Test zur sofortigen Diagnose als Teil einer gesamten Laboranalyse.

In kardiologischer Behandlung oder auch mit intensiver medizinischer Betreuung im Krankenhaus könnte dein Vater wohl noch am Leben sein
= nur meine Meinung wenn ich diese ärztlichen Unterlassungen lese.
@ tsume - ich habe das alles schon persönlich hinter mir.



Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 22. Februar 2023, 15:21:58
Ich bin auch einfach nur baff. Ich habe jedoch angst dass es am Ende wegen Kosten scheitern wird. Wenn das alles vor gericht geht.. wie soll ich die kosten davon nur stemmen? meine versicherung übernimmt nur die beratung.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 22. Februar 2023, 15:25:29
In deinem Fall dürftest du PKH bekommen. Wenn nicht gibt es noch die Prozesskosten-Finanzierer die gegen prozentualer Beteiligung im Gewinnfall arbeiten.
Bei Prozessverlust dagegen zahlst du nichts.
Damit prüfen die dann auch die Erfolgsaussichten gleich 200 %ig !! denn die setzen kein Geld in den Sand.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 22. Februar 2023, 15:54:30
Zitat von: Ratlos am 22. Februar 2023, 15:25:29In deinem Fall dürftest du PKH bekommen. Wenn nicht gibt es noch die Prozesskosten-Finanzierer die gegen prozentualer Beteiligung im Gewinnfall arbeiten.
Bei Prozessverlust dagegen zahlst du nichts.
Damit prüfen die dann auch die Erfolgsaussichten gleich 200 %ig !! denn die setzen kein Geld in den Sand.

Zu beantragen beim Amtsgericht? (Falls es soweit kommt)
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 22. Februar 2023, 15:56:49
Nein. Das geht per Privatvertrag
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 22. Februar 2023, 16:10:58
Zitat von: Ratlos am 22. Februar 2023, 15:56:49Nein. Das geht per Privatvertrag

Ok, danke dir.

Das mit der AOK und was wurde abgerechnet klappt nur, wenn man ein Online Konto bei der AOK hatte, oder? Kann ich das evtl auch persönlich bei der AOK erfahren?
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 22. Februar 2023, 16:13:29
Zitat von: tsumo am 22. Februar 2023, 16:10:58Kann ich das evtl auch persönlich bei der AOK erfahren?
Du wohl nicht, deine Mutter dagegen sicher. Aber etliche Unterlagen dürften ausgelagert sein.
Richte dir doch einfach einen Online-Zugang ein. Habe ich auch gemacht.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 22. Februar 2023, 17:22:37
Zitat von: Ratlos am 22. Februar 2023, 16:13:29
Zitat von: tsumo am 22. Februar 2023, 16:10:58Kann ich das evtl auch persönlich bei der AOK erfahren?
Du wohl nicht, deine Mutter dagegen sicher. Aber etliche Unterlagen dürften ausgelagert sein.
Richte dir doch einfach einen Online-Zugang ein. Habe ich auch gemacht.

Wird das noch im nachhinein gehen?
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 22. Februar 2023, 17:28:44
Wenn du Kopien der Abrechnungen haben willst, ist es besser wenn dein RA die anfordert.
Ansonsten empfehle ich erstmal den online Zugang einzurichten. Darauf wird dich mit Sicherheit auch die KK verweisen
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 22. Februar 2023, 18:07:14
Zitat von: Ratlos am 22. Februar 2023, 17:28:44Wenn du Kopien der Abrechnungen haben willst, ist es besser wenn dein RA die anfordert.
Ansonsten empfehle ich erstmal den online Zugang einzurichten. Darauf wird dich mit Sicherheit auch die KK verweisen

Kann ich das denn für meinen Papa im nachhinein noch machen?
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 22. Februar 2023, 18:09:30
Ja freilich aber mit den Daten deines verstorbenen Vaters. Sonst wird es wieder umständlich wegen Datenschutz.
Probiere es einfach. Wenn es nicht geht soll dein RA die Unterlagen anfordern.
In einem möglichen Prozess müssen sie auch an deinen RA raus gegeben werden.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 23. Februar 2023, 12:04:37
Zitat von: tsumo am 22. Februar 2023, 03:26:21Tatsächlich
wurde festgestellt, dass es sich hier wohl um ein kardiales Geschehen handelt, man sprach von "Herzhusten"
Wer hat das festgestellt und wie?

Mich würden in dem Fall die Blutbilder interessieren. Daraus ergeben sich die Werte von Leber, Nieren usw.
Wieviel Sauerstoff hatte dein Vater im Blut?
Auch eine Linksherz- oder Mitralinsuffizienz hat eine Ursache!
Wurde die festgestellt?

Enorm wichtig sind die ärztlichen Behandlungen zwischen 08.04. (Aktenende) und dem Ableben am 22.06.
Der Arzt wird deinen Vater doch nicht daheim sitzen und sich tot husten lassen.
Er hätte doch zumindest Codein verschreiben müssen. Das unterbindet Husten sofort.


Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 23. Februar 2023, 19:10:43
Zitat von: Ratlos am 23. Februar 2023, 12:04:37
Zitat von: tsumo am 22. Februar 2023, 03:26:21Tatsächlich
wurde festgestellt, dass es sich hier wohl um ein kardiales Geschehen handelt, man sprach von "Herzhusten"
Wer hat das festgestellt und wie?

Mich würden in dem Fall die Blutbilder interessieren. Daraus ergeben sich die Werte von Leber, Nieren usw.
Wieviel Sauerstoff hatte dein Vater im Blut?
Auch eine Linksherz- oder Mitralinsuffizienz hat eine Ursache!
Wurde die festgestellt?

Enorm wichtig sind die ärztlichen Behandlungen zwischen 08.04. (Aktenende) und dem Ableben am 22.06.
Der Arzt wird deinen Vater doch nicht daheim sitzen und sich tot husten lassen.
Er hätte doch zumindest Codein verschreiben müssen. Das unterbindet Husten sofort.




Der Arzt hat gesagt dass der Husten vom Herz kommt.

Er hatte damals bei Corona Codein verschrieben und auf dem Medikamenten Plan ist auch was gegen Husten gewesen weiß jetzt nicht genau muss ich nachgucken habe den plan hier auch geposted.
Das hat leider nicht so gut funktioniert. Da war das Codein besser. Das hatten wir dann auch verwendet weil noch viel übrig war.

Ich kann dir die Unterlagen gerne zukommen lassen, ist als pdf.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 23. Februar 2023, 21:48:22
Zitat von: Ratlos am 22. Februar 2023, 18:09:30Ja freilich aber mit den Daten deines verstorbenen Vaters. Sonst wird es wieder umständlich wegen Datenschutz.
Probiere es einfach. Wenn es nicht geht soll dein RA die Unterlagen anfordern.
In einem möglichen Prozess müssen sie auch an deinen RA raus gegeben werden.

"Eine Registrierung ist aufgrund der Versicherungslage nicht möglich. Bei Fragen wenden Sie sich an den Support der AOK"

Wäre schön und praktisch gewesen. ;(
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Sheherazade am 24. Februar 2023, 10:01:55
Zitat von: tsumo am 23. Februar 2023, 21:48:22"Eine Registrierung ist aufgrund der Versicherungslage nicht möglich. Bei Fragen wenden Sie sich an den Support der AOK"

Hätte mich auch gewundert, wenn man für einen Verstorbenen noch Daten bei der KV online abrufen bzw. diesen dort noch registrieren könnte. Dennoch muss die Krankenkasse diese Daten an einen legitimierten RA heraus geben.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ottokar am 24. Februar 2023, 10:51:34
Zitat von: tsumo am 22. Februar 2023, 15:21:58Ich bin auch einfach nur baff. Ich habe jedoch angst dass es am Ende wegen Kosten scheitern wird. Wenn das alles vor gericht geht.. wie soll ich die kosten davon nur stemmen? meine versicherung übernimmt nur die beratung.
Bevor man hier was einklagt, würde ich erst mal bei der zuständigen Ärztekammer Beschwerde führen, ebenso beim Landesdatenschutzbeauftragten.
Abgesehen davon: steht dir nicht PKH zu? Wenn die Klage durchgeht, muss zudem der Arzt als Verursacher zahlen.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 24. Februar 2023, 10:53:48
Zitat von: Ottokar am 24. Februar 2023, 10:51:34Wenn die Klage durchgeht, muss zudem der Arzt als Verursacher zahlen.
@ tsumo hat aber das Geld nicht um ein Verfahren vorzufinanzieren.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ottokar am 24. Februar 2023, 10:54:25
Deshalb mein Hinweis auf PKH.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 24. Februar 2023, 11:02:28
In meiner Antwort Nr. 126 habe ich ihn auf die Möglichkeit PKH zu erhalten hingewiesen. Empfehle aber dringend diese erst zu beantragen wenn die Beweisfphrung wasserdicht ist. Bei solche teuren Fällen wird extrem genau die Erfolgsaussicht geprüft.
Ggf. würde ich zu 2 unabhängigen Klageschriften raten. Aber das muss man genau prüfen im Rahmen der Prozessstrategie.
Ich rate auch dazu keinen Kontakt mit der Versicherung des Arztes aufzunehmen.
#
Zitat von: Sheherazade am 24. Februar 2023, 10:01:55Hätte mich auch gewundert, wenn man für einen Verstorbenen noch Daten bei der KV online abrufen bzw. diesen dort noch registrieren könnte.
Es war ein Versuch - nicht mehr und nicht weniger
Zitat von: tsumo am 23. Februar 2023, 19:10:43Der Arzt hat gesagt dass der Husten vom Herz kommt.
Damit hat der Arzt  klargestellt, dass es sich um eine Herzinsuffizienz handelt und diesen ,,Herzhusten" lediglich mit Codein behandelt, d.h. den Husten dadurch nur unterdrückt, denn er tritt meist in Intervallen auf.
Als 1. wäre ein Herzecho und als 2. die volle kardiale Abklärung im Krankenhaus erforderlich gewesen. Das kann niemand bestreiten.
Auch die Lunge muss dabei geprüft werden. Eine Vorprüfung kann der Arzt in seiner Praxis machen durch einfache Funktionsprüfung.
Warten wir mal ab was die restlichen Unterlagen aussagen. Er muss doch Betablocker bzw. auch ACE-Hemmer erhalten haben.

Was war denn die genaue Todesursache? An Herzversagen stirbt jeder. Diese Diagnose ist sehr dehnbar.
Ist Wasser in die Lunge eingereten?  Welche NYHA-Stadium II-IV hatte er denn?
Wie ausreichend hat das Herz gepumpt  über oder unter EF 35 Prozent.
Das alles sind ganz wichtige Bausteine für eine Klage.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 26. Februar 2023, 02:36:24
Zitat von: Sheherazade am 24. Februar 2023, 10:01:55
Zitat von: tsumo am 23. Februar 2023, 21:48:22"Eine Registrierung ist aufgrund der Versicherungslage nicht möglich. Bei Fragen wenden Sie sich an den Support der AOK"

Hätte mich auch gewundert, wenn man für einen Verstorbenen noch Daten bei der KV online abrufen bzw. diesen dort noch registrieren könnte. Dennoch muss die Krankenkasse diese Daten an einen legitimierten RA heraus geben.

Ja ich hatte auch wenig Hoffnung aber ein Versuch war es wert.

Zitat von: Ottokar am 24. Februar 2023, 10:51:34
Zitat von: tsumo am 22. Februar 2023, 15:21:58Ich bin auch einfach nur baff. Ich habe jedoch angst dass es am Ende wegen Kosten scheitern wird. Wenn das alles vor gericht geht.. wie soll ich die kosten davon nur stemmen? meine versicherung übernimmt nur die beratung.
Bevor man hier was einklagt, würde ich erst mal bei der zuständigen Ärztekammer Beschwerde führen, ebenso beim Landesdatenschutzbeauftragten.
Abgesehen davon: steht dir nicht PKH zu? Wenn die Klage durchgeht, muss zudem der Arzt als Verursacher zahlen.

Ich würde es direkt in die Wege leiten wenn ich die Schritte dafür wüsste. Ist alles Neuland für mich noch nie sowas gemacht. PKH müsste ich bekommen da ich Leistung beziehe, dachte jedoch dass das nicht beim Zivilrecht zutrifft sondern nur bei Straftaten oder wenn es gegen das Land geht usw.

Zitat von: Ratlos am 24. Februar 2023, 11:02:28In meiner Antwort Nr. 126 habe ich ihn auf die Möglichkeit PKH zu erhalten hingewiesen. Empfehle aber dringend diese erst zu beantragen wenn die Beweisfphrung wasserdicht ist. Bei solche teuren Fällen wird extrem genau die Erfolgsaussicht geprüft.
Ggf. würde ich zu 2 unabhängigen Klageschriften raten. Aber das muss man genau prüfen im Rahmen der Prozessstrategie.
Ich rate auch dazu keinen Kontakt mit der Versicherung des Arztes aufzunehmen.
#
Zitat von: Sheherazade am 24. Februar 2023, 10:01:55Hätte mich auch gewundert, wenn man für einen Verstorbenen noch Daten bei der KV online abrufen bzw. diesen dort noch registrieren könnte.
Es war ein Versuch - nicht mehr und nicht weniger
Zitat von: tsumo am 23. Februar 2023, 19:10:43Der Arzt hat gesagt dass der Husten vom Herz kommt.
Damit hat der Arzt  klargestellt, dass es sich um eine Herzinsuffizienz handelt und diesen ,,Herzhusten" lediglich mit Codein behandelt, d.h. den Husten dadurch nur unterdrückt, denn er tritt meist in Intervallen auf.
Als 1. wäre ein Herzecho und als 2. die volle kardiale Abklärung im Krankenhaus erforderlich gewesen. Das kann niemand bestreiten.
Auch die Lunge muss dabei geprüft werden. Eine Vorprüfung kann der Arzt in seiner Praxis machen durch einfache Funktionsprüfung.
Warten wir mal ab was die restlichen Unterlagen aussagen. Er muss doch Betablocker bzw. auch ACE-Hemmer erhalten haben.

Was war denn die genaue Todesursache? An Herzversagen stirbt jeder. Diese Diagnose ist sehr dehnbar.
Ist Wasser in die Lunge eingereten?  Welche NYHA-Stadium II-IV hatte er denn?
Wie ausreichend hat das Herz gepumpt  über oder unter EF 35 Prozent.
Das alles sind ganz wichtige Bausteine für eine Klage.

Habe mit dem Arzt auch nichts mehr zu tun. Werde mit meiner Mama die Praxis wechseln und ebenfalls unsere Unterlagen mitnehmen. Seitdem dieser Sohn es von seinem Vater übernommen hat ist es dort nur noch schlimm.. Meine Eltern sind auch nur aus "Tradition" da geblieben.

Genau richtig Ratlos, der Husten tragt meist morgens auf und ab und zu in der Nacht. Tagsüber sehr selten. Tagsüber waren andere Symptome wie halt dieses ungewöhnliche kurze atmen und sich Müde fühlen obwohl durchschnittliche 5-7Std Schlaf vorhanden war. Papa meinte auch noch dass er so "Blitze bzw lichter" vor seinen Augen sieht. Das war aber schon einige Monate vorher bevor das alles begann.

Eine Vorprüfung kann der Arzt in seiner Praxis machen durch einfache Funktionsprüfung.

Sowas in der Art wurde gemacht. Das war am ersten oder zweiten Mal wo wir diesbezüglich dort waren. Seine Nase wurde zugeklemmt und er musste in ein Rohr ein und ausatmen bzw auch mal stärker pusten und einatmen. Ich weiß nicht ob das als Vorprüfung durchgeht.

Er hat Capval gegen das Husten bekommen. Das war aber so semi gut und wir haben dann mit dem Codein was von der Coronaerkrankung über war weitergemacht. Nur genommen wenn es sehr schlimm wurde. Und wie gesagt das Digitoxin 0,1mg - Rest der Tabletten wurde zuerst nicht angefasst. Das sollten wir dann 7-10 Tage lang testen und dann wieder kommen. Die Atmung wurde auch besser. Hielt aber nicht lange an. Deswegen wusste ich nie wie ernst der Zustand war. Ich wünschte mir wie gesagt jmd der mich an die Hand genommen hätte und mir klipp und klar gesagt hätte das muss jetzt gemacht werden und der Zustand ist so und so! Der Arzt meinte sogar er könnte locker in die Türkei fliegen er sähe keine Probleme.

Da steht leider nur Herzversagen/infarkt - Mehr darf man mir nicht sagen. Habe mit dem Gesundheitsamt hin und her gemaild und telefoniert. Die sagen mir das ist nicht für die Familienmitgieder und sowas bekommt man auch nicht.

Ist Wasser in die Lunge eingereten?  Welche NYHA-Stadium II-IV hatte er denn?
Wie ausreichend hat das Herz gepumpt  über oder unter EF 35 Prozent.

Das weiß ich leider nicht.


Habe halt nur schiss dass der Arzt nun im nachhinein die Akte ändert. Mein RA meinte er könne das ohne Probleme machen .. ;(

Soll wohl sehr Arztfreundlich sein die Gesetzte.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 26. Februar 2023, 12:53:50
Es wird wohl mit einem Strafprozess beginnen. Jedenfalls würde ich einen solchen als 1. Maßnahme anstrengen. Das kostet zunächst mal nichts. Ich führe gerade ein solches Verfahren gegen einen Chefarzt.
Wird der gewonnen kommt es wohl gar nicht zu einer kostspieligen Leistungsklage. Selbst bei Kausalität Behandlungsfehler > Tod ist der Ersatz-Anspruch bei einem älteren Menschen wesentlich geringer als bei einem Jungen mit 20 Jahren. Der Ersatz wird bei uns nach dem Lebensalter bemessen.

Wir haben bis jetzt die Diagnosen " Herzhusten" der im Zusammenhang mit der Kurzatmigkeit zweifellos auf eine Herzerkrankung (hier: Linksherzinsuffizienz) hinweist. Sollten dabei rasselnde Geräusche aufgetreten sein war Wasser in der Lunge. Ob die wichtigen Mitralklappen ok waren wissen wir bisher nicht.

Zitat von: tsumo am 26. Februar 2023, 02:36:24ungewöhnliche kurze atmen und sich Müde fühlen obwohl durchschnittliche 5-7Std Schlaf vorhanden war
Das kurze atmen (Luftnot) deutet auf eine Verengung der Lungengefäße hin wodurch der linke Herzteil mehr Kraftaufwand benötigt um Blut in die Lunge zu pumpen und dadurch schneller verschleißt. In dem Fall wäre das Medi Trelergy die 1. Wahl und müssten im Mediplan stehen.
Vergleich das Herz mit einem Porsche der ständig nur mit Tempo 270 gefahren wird und einem anderen der normal mit Tempo 140 kmh fährt.
Die Müdigkeit und Schlappheit hängt mit der Leber zusammen.

Zitat von: tsumo am 26. Februar 2023, 02:36:24Seine Nase wurde zugeklemmt und er musste in ein Rohr ein und ausatmen bzw auch mal stärker pusten und einatmen.
Das war eine korrekte Lungenfunktionsprüfung die aber normalerweise nur ein Lungenfacharzt vornimmt. Ein Hausarzt hat kaum diese Gerätekabine und die Auswertungsmöglichkeit. Leider kennen wir das Ergebnis nicht (Luftwiderstand usw.).
Zitat von: tsumo am 26. Februar 2023, 02:36:24Er hat Capval gegen das Husten bekommen.
Das Medi enthält den Wirkstoff Noscapin der den Hustenreiz vermindern soll aber auch
bedeutend schwächer wirkt als Codein. 

Zitat von: tsumo am 26. Februar 2023, 02:36:24Da steht leider nur Herzversagen/infarkt
Also hat das Herz durch einen Infarkt versagt. Hätte man mit einem Troponintest mit recht großer Wahrscheinlichkeit vorher sagen und (möglicherweise "fast sicher" ?)  im Krankenhaus verhindern können.
Der Troponintest zeigt an ob ein Infarkt zu erwarten ist.
Umso wichtiger waren die BNP (proBNP)-Werte und die QT-Zeit des Herzens, die der Arzt wohl zurück hält.

Du hast mal geschrieben, dass dein Vater Vorhofflimmern hatte. Da müsste er doch zwingend einen der neuen hochwirksamen Blutverdünner (Xabane) wie  Rivaroxaban, Apixaban und Edoxaban erhalten haben?

Zitat von: tsumo am 26. Februar 2023, 02:36:24Ich wünschte mir wie gesagt jmd der mich an die Hand genommen hätte und mir klipp und klar gesagt hätte das muss jetzt gemacht werden und der Zustand ist so und so!
Diese "helfende Hand" hattest du in Form der Krankenschwester die zum warten auf die Wirkung von Tabletten geraten hat-
Das war Grundverkehrt - hier war bei dem Zustand und dem Krankheitsbild  s o f o r t der Notarzt gefragt.

Bei der bis jetzt bekannten Sachlage sehe ich nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten einen Strafprozess zu gewinnen was zwingend erforderlich ist um einen Ersatzanspruch durchsetzen zu können.

Höre bitte sofort auf eigenmächtig zu handeln, damit schadest du dir nur.
Dein RA soll jetzt die restlichen Unterlagen ab Ende der Leistungsakte bis zum Tod anfordern - einschließlich Medikamentenplan! Der ist wichtig!
Dein Vater müsste doch wenigstens Betablocker und Entresto das beste Herzschutzmittel das derzeit auf dem Markt ist erhalten haben. Wirkt der Betablocker nicht zufriedenstellend müsste er zusätzlich Ibravadin bekommen haben.
Das alles ergibt sich aus der Akte und dem Mediplan der inliegend sein muss.

Gibt der Arzt die restlichen Unterlagen nicht raus hat er mit großer Wahrscheinlichkeit "Dreck am Stecken".
In dem Fall soll dein RA die Abrechnungsunterlagen über die Krankenkasse anfordern. Das wäre der bessere Weg - meine ich.
Zitat von: tsumo am 26. Februar 2023, 02:36:24Habe halt nur schiss dass der Arzt nun im nachhinein die Akte ändert.
Die Akte kann er ändern wie er will - aber die Abrechnungsunterlagen die sich bei der KK befinden die kann er nicht ändern/manipulieren. Bei einer Änderung läge ein gravierender Verstoß gegen die Dokumentationspflicht vor - siehe § 630 f BGB

Hat der Arzt eine medizinisch Behandlung und das Ergebnis nicht in seine Akte eingetragen vermutet/indiziert jedes Gericht dass diese Maßnahme nicht erfolgt ist - siehe § 630h Abs. 3 BGB

Liegen alle Unterlagen vor kann man endlich Gewinn-und Verlust-Chancen eines Strafprozesses abschätzen und entsprechend handeln.

P.S. Noch sind wir nicht soweit - aber Vorsicht vor MDK und den Schlichtungsstellen.
Der MDK bejaht gern die Behandlungsfehler bestreitet aber auf gern die Kausalität zur Todesursache.
Damit wäre es ein für dich negatives medizinisches Gutachten.
Und die Schlichtungsstellen werden sehr oft von den Versicherungen gesponsert.

Ich kann mich nun zur Sache erst dann wieder äußern, wenn alle Unterlagen vollsändig vorhanden sind.
Bis dahin dir alles Gute.



Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ottokar am 27. Februar 2023, 14:53:02
PKH gibt es auch für Zivilprozesse, den Antrag erhält man i.d.R. beim Anwalt und gibt ihn diesem dann ausgefüllt zurück. Der Anwalt reicht dann Klage nebst PKH Antrag und Beiordnungsantrag bei Gericht ein.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 27. Februar 2023, 18:19:21
Zitat von: Ottokar am 27. Februar 2023, 14:53:02PKH gibt es auch für Zivilprozesse,
Leider haben wir bisher keine belastbare Beweiskette die den Erfolg eines Verfahrens aussichtsreich / wahrscheinlich macht.
Und das ist halt leider Voraussetzung für PKH.
Vielleicht ergibt sich ja noch was aus der Restakte die fehlt und kommen muss.


Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 28. Februar 2023, 00:35:13
Zitat von: Ratlos am 27. Februar 2023, 18:19:21
Zitat von: Ottokar am 27. Februar 2023, 14:53:02PKH gibt es auch für Zivilprozesse,
Leider haben wir bisher keine belastbare Beweiskette die den Erfolg eines Verfahrens aussichtsreich / wahrscheinlich macht.
Und das ist halt leider Voraussetzung für PKH.
Vielleicht ergibt sich ja noch was aus der Restakte die fehlt und kommen muss.




Ohne würde ich es nicht bekommen?
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ottokar am 28. Februar 2023, 09:17:21
Zitat von: Ratlos am 27. Februar 2023, 18:19:21Leider haben wir bisher keine belastbare Beweiskette die den Erfolg eines Verfahrens aussichtsreich / wahrscheinlich macht.
Das zu beurteilen solltest du dem Anwalt überlassen.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 28. Februar 2023, 12:06:25
Zitat von: Ottokar am 28. Februar 2023, 09:17:21Das zu beurteilen solltest du dem Anwalt überlassen.
Ein RA ist nur so gut oder schlecht wie das Material das man ihm vorlegt.
@ ottokar das kannst du doch aus den bisherigen Beiträgen selbst entnehmen dass wir bisher so gut wie nichts gegen den Arzt in der Hand haben.
Seit wenigen Tagen haben wir erstmals die greifbare Diagnose "Herzhusten".
Zitat von: tsumo am 23. Februar 2023, 19:10:43Der Arzt hat gesagt dass der Husten vom Herz kommt.
Wir kennen weder die Ursache noch die (unterlassene/falsche ?)Therapie dafür.
Im Gegenteil:
Der Totenschein weist als Todesursache Herzversagen nach / durch Infarkt aus.

Was soll @ tsumo denn einklagen? Geld für den Tod seines Vaters im Leistungsprozess, genannt Arzthaftungsprozess?
Das setzt voraus dass fehlerhafte oder unterlassene Behandlung Ursache für das Ableben war (Kausalzusammenhang).
Bisher gibt es nicht den geringsten Beweis dafür!Gleiches gilt für einen Strafprozess.

So ein Arzthaftungsprozess kann nie ohne teure Gutachten geführt werden.
Weder der RA noch ein Richter haben die medizinischen Kenntnisse um einen Arztfehler zu belegen. Außerdem wird der RA nur für die Beratung bezahlt schreibt @ tsumo.

Was mMn jetzt allein wichtig ist und evtl. hilfreich sein könnte ist welche Behandlung(en) durchgeführt wurden im Zeitraum zwischen 08.04. (Aktenende) und dem Ableben am 22.06. und natürlich der Medikamentenplan und die Blutbilder.

Nur noch daraus kann man evtl. durchgreifende Beweise für Ärztepfusch finden auf deren Grundlage die Gewährung von PKH erfolgen könnte.
Zitat von: tsumo am 28. Februar 2023, 00:35:13Ohne würde ich es nicht bekommen?
Nein!
Ohne genauere  Aktenkenntnis sind keine konkreten rechtlichen Ratschläge möglich.
Es wird einen Grund geben weshalb der Arzt Teile der Patientenakte zurückhält.

Hoffen wir mal dass in der Akte kein Vermerk steht: "Patient lehnt stationäre / kardiologische Abklärung ab!
Eine Beweislastumkehr ist an Voraussetzungen geknüpft und erfolgt nicht "einfach mal so".








Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 28. Februar 2023, 16:28:00
Zitat von: Ratlos am 28. Februar 2023, 12:06:25Eine Beweislastumkehr ist an Voraussetzungen geknüpft
Hier dazu der Tenor des BGH-Urteils  - es umfasst 12 Seiten und ist in der BGHR, wahrscheinlich auch in der NJW veröffentlich:
 
VI ZR 251/08
Verkündet am:
29. September 2009
 Böhringer-Mangold
 Justizamtsinspektorin
 als Urkundsbeamtin
 der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit

Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
BGB § 823 Aa, C; ZPO § 286 G

Für die Beweislastumkehr hinsichtlich des Ursachenzusammenhangs zwischen  ärztlichem Fehler und Gesundheitsschaden reicht es aus, dass die Unterlassung einer aus medizinischer Sicht gebotenen Befunderhebung einen groben ärztlichen Fehler darstellt.
Das würde die gebotene aber ( wahrscheinlich ?) unterlassene kardiologische Untersuchung betreffen und @ tsumo bräuchte keine Beweise mehr, falls der fehlende Aktenteil das raus gibt.

Dann muss Onkel Doktor beweisen, dass seine Behandlung dem anerkannten medizinischen Stand entsprochen und er keinen Fehler in der Behandlung gemacht hat.
Ein grober Behandlungsfehler führt automatisch zu einem Schuldspruch des Arztes und macht damit den Weg zu einem Geldanspruch für @ tsumo´s Mutter frei.

Das Unterlassen der gebotenen Therapie ist im Falle der Nichterhebung medizinisch gebotener Befunde nicht Voraussetzung für die Annahme eines groben Behandlungsfehlers mit der Folge der Beweislastumkehr zugunsten des Patienten.
BGH, Urteil vom 29. September 2009 - VI ZR 251/08

Damit bleibt jetzt nur noch das Abwarten auf den Inhalt der Restakte.

Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 01. März 2023, 04:07:27
Zitat von: Ratlos am 28. Februar 2023, 12:06:25Hoffen wir mal dass in der Akte kein Vermerk steht: "Patient lehnt stationäre / kardiologische Abklärung ab!

Das wäre eine 100%ige Lüge! Wieso sollten wir das ablehnen? Das wollte ich/wir die ganze Zeit. Nur der Arzt hat auf die Pille gesetzt und damit Wochen verbracht die Wirkung abzuwarten.

Den Mediplan hatte ich eigentlich hier schon geposted. Hattest du dir das nicht bereits angesehen gehabt?

Also würdest du unsere Chancen im Moment eher gegen Null einschätzen, so wie ich das von deinem Beitrag her andeuten würde?

Bis jetzt keine Rückmeldung vom RA oder Arzt.

Kann ich etwas tun? Evtl mich mit der AOK in Verbindung setzen und dort nachfragen wegen den Abrechnungen der Behandlung?
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 01. März 2023, 11:28:07
Dann drücke ich mich nach dem derzeitigen Kenntnisstand einfacher aus:
1. Hat der Arzt nach Feststellung "Diagnose Herzhusten" eine Befunderhebung unterlassen bist du ein gutes Stück auf der Gewinnerstraße.
Dann liegt ein grober Behandlungsfehler vor aber noch keine Kausalität zur Todesfolge.
Zu unterscheiden ist hier die haftungsbegründende und die haftungsausfüllenden Kausalität.
Bei letzterer reicht zum Kausalzusammenhang eine überwiegende, auf sicherer Grundlage basierende Wahrscheinlichkeit.

Ist ein Fehler mitursächlich für den Tod steht dieser der alleinigen Ursächlichkeit haftungsrechtlich gleich und führt zur Haftung.
War dein Vater bei mehreren Ärzten - auch wegen anderer Erkrankungen - besteht u.U. ein Zurechnungszusammenhang.

2. Hat euer Hausarzt aber eine Befunderhebung gemacht ist ihm (momentan) noch kein Fehler nachzuweisen.

Der Ursachenzusammenhang einer Pflichtverletzung die zum Tod führt wird über § 286 ZPO festgestellt.
Und der hat hohe Hürden. In der Praxis ist alles nicht so einfach wie es hier geschrieben steht.

Du selbst kannst und solltest nichts tun als auf die Restakte zu warten. Vor allem kannst du selbst mit solchen rechtlichen Dingen nichts anfangen. Dein RA aber muss das alles kennen wenn er sich ein Urteil zur Sache erlaubt
Erst danach kann man weiter sehen.

Solange keine neueren Erkenntnissse vorliegen braucht man jetzt nichts mehr schreiben.
Kannst aber den RA mal anrufen und nach dem Sachstand fragen.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 09. März 2023, 02:40:35
Habe weitere Unterlagen erhalten.

Labordatan

(https://i.postimg.cc/HrbkZvPz/13.jpg) (https://postimg.cc/HrbkZvPz)

(https://i.postimg.cc/Q9dNM8NY/14.jpg) (https://postimg.cc/Q9dNM8NY)

Das war als wir über die 116117 einen Arzt nach Hause gerufen haben. Da hatte er einige Tests mit meinem Papa gemacht und meinte er höre ein klackern in einem seiner Lungenhälften. Hat dann Covid Test gemacht und dann gegen den Husten Antibiotiker verschrieben was er aber nicht genommen hat. Da dachten wir halt nur dass das alles, also sein Husten usw wegen der Bronchites oder etwas anderem kommt.

(https://i.postimg.cc/vg2YgJcY/17.jpg) (https://postimg.cc/vg2YgJcY)

Biometrische Daten.

(https://i.postimg.cc/t1yCLdKj/19.jpg) (https://postimg.cc/t1yCLdKj)

(https://i.postimg.cc/Jyq4mD8B/20.jpg) (https://postimg.cc/Jyq4mD8B)


Ich werde im laufe des Tages noch versuchen den Rest hochzuladen.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 09. März 2023, 12:10:09
Alle Daten der Blutwerte kann ich nicht auswerten. Dazu fehlt mir das Wissen.
Aber etliche dieser Daten weisen auf das hin was ich bereits geschrieben habe,
nämlich auf Lungen- und Nieren- Lebererkrankung und in dem Zusammenhang auf die
Herzüberlastung.
Im menschlichen Körper geht nämlich 1 Baustein in den anderen über.
Funktioniert einer nicht, werden gleich mehrere in Mitleidenschaft gezogen.

Die Müdigkeit beruht auf den GammaGT-Wert
Anhand GFRM Wert und niedrige Hämatokrit erkennst du die Nierenerkrankung
Der Blutdruck von 140 : 85 ist für Herzkranken viel zu hoch
Der BZV-Wert deutet auf die Lungen- und Herzerkrankung hin.

Außerdem scheint dein Vater eine Bakterienerkrankung in sich gehabt zu haben.
Denn Antiobiotika gegen Husten wird nur verschrieben wenn es sich um eine bakterielle Sache handelt - gegen Viren dagegen bleiben Antibiotikas wirkungslos.

Er hat das Antibiotika Amoxicillin ein auch knochengängiges Antibiotika erhalten aber ohne die wichtige Clavulansäure.
Welches Bakterium hatte dein Vater in sich?

Das ergibt sich aus der Antibiose die zu erstellen ist, aber scheinbar nicht erstellt wurde.
Alleine das "klacken" in der Lunge (was immr "klacken" ist) musste ursächlich abgeklärt werden.

Der Arzt kann nur über die Antibiose feststellen gegen welches Antibiotikum die Bakterien sensibel reagieren.
In dem Zusammenhang muss auch der CRP-Wert gemessen werden. Ich sehe den Wert aber nicht im Blutbild
Wirkt das Antibiotikumg MUSS der CRP zwangsläufig sinken.

Was extrem schlimmes kann ich an dem Blutbild nicht erkennen.
Aber bei dem Alter und den vorliegenden Blutwerten hätte dein Vater zur kardiovaskulären Abklärung
(betrifft das ganze Herz- und Gefäßsystem) in ein Krankenhaus gehört.
Die kardiovaskulären Risikofaktoren können schlimme Folgen haben bzw. hatten die.
Bereits ein Troponintest sofern er einen Wert von  2,3 oder gar mehr anzeigt legt den Verdacht auf möglichen um nicht zu schreiben drohenden Herzinfarkt nahe.

Mehr kann ich dir vorerst zu dem Blutbild nicht sagen.
Ich zeige es aber meinen eigenen Arzt.
   


Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 09. März 2023, 17:07:41
Habe noch weitere Unterlagen. Musste erst alles aus dem PDF rauskopieren als Bild usw.. War leicht umständlich.

(https://i.postimg.cc/gxNGSYf7/10.jpg) (https://postimg.cc/gxNGSYf7)

(https://i.postimg.cc/w1bSR7K9/11.jpg) (https://postimg.cc/w1bSR7K9)

(https://i.postimg.cc/Fdc54mBN/12.jpg) (https://postimg.cc/Fdc54mBN)

(https://i.postimg.cc/cvQnr8tn/3.jpg) (https://postimg.cc/cvQnr8tn)

(https://i.postimg.cc/CBt1vFf0/4.jpg) (https://postimg.cc/CBt1vFf0)

(https://i.postimg.cc/crdqVpMG/5.jpg) (https://postimg.cc/crdqVpMG)

(https://i.postimg.cc/H84qrzmN/6.jpg) (https://postimg.cc/H84qrzmN)

(https://i.postimg.cc/RN1St1G4/7.jpg) (https://postimg.cc/RN1St1G4)

(https://i.postimg.cc/185QNkfr/8.jpg) (https://postimg.cc/185QNkfr)

(https://i.postimg.cc/TpQ8GtCL/9.jpg) (https://postimg.cc/TpQ8GtCL)

Es steht leider nichts detailliert drin. Auch die Corona Infektion um den 22.11.22 rum ist nicht eingetragen.

Mein Papa war noch beim Enddarm Arzt wegen Hämoriden 2. Grades und beim MRT wegen seinem rechten Arm.

Zitat von: Ratlos am 09. März 2023, 12:10:09Außerdem scheint dein Vater eine Bakterienerkrankung in sich gehabt zu haben.

Das hat der Arzt der nach Hause gerufen wurde gesagt. Später dann beim Hausarzt bzw am nächsten Tag wurde das verneint und er meinte die Antibiotiker sind nicht notwendig da er keinen Infekt hat. Papas Nieren waren schon etwas länger "angeschlagen" ja das stimmt. Leber Lunge wäre mir neu. Wie gesagt bis auf chronische Bronchites war da nichts. Medikamenten Plan, wenn du willst kann ich auch noch hochladen.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 09. März 2023, 17:14:07
Bis jetzt stimmt alles was ich bereits geschrieben habe ohne dass ich diese Unterlagen kannte.

Einmal stellt der Notarzt fest dass die "Beweglichkeit" der Lunge eingeschränkt ist (Lungenfuktionsstörung)
und weiter "Gefäßverengung" - also erschwerter Pumpvorgang des Herzens.
Eindeutig festgestellt sind Herzrhytmusstörungen, je nach schwere sind sie belanglos oder können zum Tod führen.

Die Einschränkungen der Lunge und Leber sind festgestellt, die Leber im Blutbild, die Lungen in diesen Berichten.
Das Langzeit-EKG kann ich nicht auswerten.
JA gern, den Medikamentenplan würde ich gern ansehen.

Aber mach dir hier bitte keine falschen Hoffnungn:
KEINER VON UNS ALLEN IST IN DER LAGE DIR ZU SAGEN OB DER TOD ZU VERMEIDEN GEWESEN WÄRE !!
Zuviele Faktoren spielen da eine Rolle, die keiner von uns im Zusammenhang bewerten kann.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 09. März 2023, 19:45:36
Das ist der alte bzw der Plan bevor das alles losging. Die beiden unteren kamen hinzu als die ersten Beschwerden angefangen haben. Capval war dann das gegen Husten. Codein steht nicht drauf, hatten wir aber noch von Corona und das hat besser gewirkt als Capval. Das Digi hat der Hausarzt verschrieben damit das Herz wieder normal wird.

(https://i.postimg.cc/RqTSTXdP/Medikamenten-Plan-Alt.jpg) (https://postimg.cc/RqTSTXdP)

Das ist der Plan wo wir darum gebeten haben ob es nicht alternativen gäbe die angenehmer für den körper sind. Auch meinte die Krankenschwester dass der Husten von Ramipril kommen könnte und man das evtl austauschen soll. Dann hat man ASS und co gegen die beiden ersten ausgetauscht.

Und 2 Tage danach ist es passiert.. Habe auch sehr lange überlegt ob es wegen der Umstellung der Pillen gewesen ist.. Er hatte so lange Ramipril genommen und Plötzlich was anderes. Das kommt alles wieder so hoch und ich fühle mich schrecklich.

(https://i.postimg.cc/McRxfDXm/Medikamenten-Plan-Neu.jpg) (https://postimg.cc/McRxfDXm)


Zitat von: Ratlos am 09. März 2023, 17:14:07Einmal stellt der Notarzt fest dass die "Beweglichkeit" der Lunge eingeschränkt ist (Lungenfuktionsstörung)
und weiter "Gefäßverengung" - also erschwerter Pumpvorgang des Herzens.

Woran siehst du das? Der Notarzt hat Papa nur abgehört. Vom Notarzt ist nur dieser eine Überweisungszettel wo er per Hand was geschrieben hat, der Rest ist vom Hausarzt.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Sheherazade am 10. März 2023, 11:27:27
Zitat von: tsumo am 09. März 2023, 19:45:36Das ist der Plan wo wir darum gebeten haben ob es nicht alternativen gäbe die angenehmer für den körper sind. Auch meinte die Krankenschwester dass der Husten von Ramipril kommen könnte und man das evtl austauschen soll.

An sich eine gute Idee, ich musste da nach 3 Jahren Ramipril und immer stärker werdenden Hustenanfällen selbst drauf kommen. Seitdem ich bei meinen Hausarzt einen Wechsel auf Candesartan initiiert habe, ist der Husten absolut weg. Es wird eben immer zuerst auf das kostengünstigere Ramipril verwiesen.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 10. März 2023, 12:09:57
@ tsumo
Omeprazl ist Magenschutz - ASS völlig normal bei dem Krankheitsbild. Allerdings hätte er ASS nicht gebraucht wenn er ein Xaban nimmt.Das Medi ASS hält den Quick = Gerinnungsfktor lediglich auf ca. 97 %. Ist aber falsch bei Vorhofflimmern.
Metformin ist gegen Zucker und Simvastatin gegen Cholesterin.
Das Metroprolol ist etwas schach dosiert mit 47 mg - 97 mg. wären besser.
Alles in allem ein ganz normaler Mediplan.

Mit Apixaban hat er ein gutes Mittel erhalten. Das ersetzt das frühere Warafin und hemmt die Blutgerinnung.
Wird aber auch zur Prophylaxe von Thromboembolien, Schlaganfällen und zur Behandlung von Venenthrombosen und Lungenembolien verordnet.
Daran ist auch nichts auszusetzen!
Zitat von: tsumo am 09. März 2023, 19:45:36Woran siehst du das?
Am Blutbild.

Digitoxin ist kein Allheilmittel. Es wird bei Herzrhythmusstörungen wie z.B. Vorhofflimmern eingesetzt. Wirkt auf mich etwas kontraindiziert nachdem dein Vater Nieren- und Leberfunktionsstörungen hatte. Sieht man auch an den Werten im Blutbild
Man setzt das Mittel ein wenn andere Medis (z.B. Betablocker evtl. i.V. mit Ivabradin) die Beschwerden nicht beheben.


Du musst dir endlich mal klar darüber werden was dein Ziel des Ganzen ist.

Schadenersatz für denn Tod deines Vaters? Schuldzuweisung an den Arzt? oder was?
Bis jetzt ist in dem langen Thread keine Kausalität zwischen Arztbehandlung und Ableben feststellbar was Voraussetzung für alles weitere ist!
Ein Fehler war zweifellos die unterlassene kardiologische Abklärung des "Herzhustens auch wenn er nur ein Reizhusten durch Ramipril war! Denn es war eine Herzinsuffizienz mit Linksherzbelastung diagnostiziert.
NICHTS stellt bisher einen Kausalzusammenhang mit dem Tod her.

Der große Fehler war auf die Krankenschwester zu hören ob die Tabletten nicht doch vielleicht noch wirken.
Das war der letzte Zeitpunkt wo absolut ein Notarzt gerufen werden musste.
Die Frage warum das nicht geschehen ist wirst du dir auch von einem Richter gefallen lassen müssen.

Frage: Ist der fehlende Teil der Arztakte bereits eingetroffen? Wenn nicht sollte dein RA jetzt Druck machen!
Hat dein RA überhaupt schon mal was von der elektronischen Patientenakte gehört die er anfordern kann?
 




Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 10. März 2023, 21:43:15
Das ist alles was ich bekommen habe. Sozusagen der Rest der letztens noch gefehlt hat. Mehr habe ich nicht erhalten.

Ich bin mir nicht sicher ob mein Papa für die E-Akte registriert war.

Ja, wenn der Arzt was falsch gemacht hat oder ihn nicht bestmöglich behandelt hat bzw alle Schritte die möglich waren getan hat dann will ich dass er dafür aufkommt in jeglicher Form.

Würdest du ausschließen, dass mein Papa durch die Umstellung der Pillen also kein Rami und ASS mehr deswegen die beiden anderen, dass dies die Ursache gewesen könnte? Das war für mich halt noch ein kleiner Strohhalm wo ich gedacht habe es würde ihn entlasten. Ein anderer Arzt den ich kennengelernt habe meinte, dass der neuere Plan angenehmer aussieht.

Hast du mit deinem Arzt denn so einen guten draht dass du ihm das zeigen kannst und um seine Meinung bitten kannst? Das wäre ja der Hammer.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 11. März 2023, 12:38:41
Zitat von: tsumo am 10. März 2023, 21:43:15Das ist alles was ich bekommen habe. Sozusagen der Rest der letztens noch gefehlt hat. Mehr habe ich nicht erhalten.
Das kann nicht alles sein, denn die Akte endet jezt am 25.04.2022.
Dein Vater ist aber im Juni verstorben.
Das würde bedeuten, dass 6-8 Wochen vor seinem Ableben keine Behandlungs mehr erfolgt ist.
Das kann gar nicht stimmen! Da fehlen noch immer Behandlungsdaten.

Warum der Arzt die EKG und die Medi-Pläne nicht gleich mit herausgegeben hat ist auch mehr als komisch.

Die Medipläne enthalten leider kein Datum - = sehr ungewöhnlich Das Medi Apixaban deutet jedenfalls auf Vorhofflimmern hin.
Bisher ist lediglich die unterlassene kardiologische Abklärung zu rügen.
Ob diese Unterlassung letztendlich den Tod verursacht hat / haben könnte kann nur ein Gutachter feststellen.
Denn das wäre der wichtige Kausalzusammenhang für weiteres. Jedenfalls fehlt noch immer ein Rest-Teil der Akte.

Zum Schluss bleibt immer die Frage warum ihr bei dem sich stetig verschlechternden Zustand keinen Notarzt gerufen habt.





Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 11. März 2023, 18:25:01
Zitat von: Ratlos am 11. März 2023, 12:38:41Das kann nicht alles sein, denn die Akte endet jezt am 25.04.2022.

Da sind Beiträge auch darüber hinaus nur halt nur kurze Sätze.

Zitat von: Ratlos am 11. März 2023, 12:38:41die Medi-Pläne nicht gleich mit herausgegeben hat ist auch mehr als komisch.

Die Medi Pläne hatte ich von Anfang an und hier auch schon vorher geposted gehabt. Ist nur untergegangen.
Die Pläne habe ich mir immer ausdrucken lassen für Zuhause um die Pillen korrekt zu rationieren.

Zitat von: Ratlos am 11. März 2023, 12:38:41Die Medipläne enthalten leider kein Datum

Tun sie, habe es abgeschnitten da auch gleich dahinter der Name stand.

Zitat von: Ratlos am 11. März 2023, 12:38:41warum ihr bei dem sich stetig verschlechternden Zustand keinen Notarzt gerufen habt.

Der Zustand war immer ein hin und her, man hat nicht gesehen ob es schlechter oder besser war. Es gab tage da ging es ihm besser, kaum ein Symptom zu sehen und dann 2 Tage später wieder Husten mit Würgreiz. Wir konnten es nicht abschätzen ob es sich um einen Notfall handelte weil es immer hin und her Schwankungen gab. Das hatte ich aber alles beschrieben gehabt.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 12. März 2023, 12:11:24
Zitat von: tsumo am 11. März 2023, 18:25:01Es gab tage da ging es ihm besser, kaum ein Symptom zu sehen und dann 2 Tage später wieder Husten mit Würgreiz.
Das waren Dekompensationen.

Der Notfall ist bereits mit der Diagnose Herzinsuffizienz eingetreten, deshalb weil die Herzinsuff. eine recht weit verbreitete Krankheit mit hoher Sterblichkeitsrate ist und sehr oft zum Tod führt.
Herzinsuff. heißt dass das Herz nicht mehr fähig ist das Herzzeitvolumen ohne ohne Anstieg des Diadrucks zu fördern.
Das ist jeden Arzt bekannt weshalb ich verbindlich !! sagen kann, dass die unterlassene kardiologische Abklärung ein (sogar grober) Behandlungsfehler war.
Die wichtige QT-Zeit ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich

Ob dieses Unterlassen als mitursächlich für den späteren Tod war, kann kein Richter - sondern nur ein Gutachter - entscheiden. Auf alle Fälle hatte ich recht, dass die Herzinsuffizienz mit einer Niereninsuffiziens einherging.

Kein Krankenhaus kann das "ewige Leben" garantieren! Aber möglicherweise könnte dein Vater noch leben bei intensiver Behandlung und richtiger Einstellung der Werte zusammen mit einer engmaschigen Überwachung.
Aber auch das kann nur ein Gutachter bewerten.

Es gibt für dich 2 Möglichkeiten.
Beide hängen davon ab welches Ziel du mit einem Prozess verfolgst. <bitte konkret mitteilen.
Vor einer weiteren Tätigkeit deinerseits empfehle ich dringendst, dass dein RA den Arzt telefonisch oder schriftlich einfach mal fragt warum keine kardiologische Abklärung der Insuffizienz erfolgt ist.

Nach der Antwort des Arztes und dem Ziel das du verfolgst richtet sich dann die weitere Vorgehensweise.
Bereits jetzt bei dem mageren Kenntnisstand gleich mit Kanonen auf Spatzen zu schießen wäre in höchstem Maße kontraproduktiv.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 12. März 2023, 23:33:21
Zitat von: Ratlos am 12. März 2023, 12:11:24kann kein Richter - sondern nur ein Gutachter - entscheiden

Auch jetzt im nachhinein nur anhand der vorhandenen Daten?
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 13. März 2023, 11:23:09
Ich halte die vorhandene Datenlage für unvollständig.
Es muss dir und deinem RA doch einleuchten, dass man die richtigen Medikamente und deren Dosierung gar nicht bestimmen kann ohne zu wissen wie es IM Herz ausschaut.
Also z.B. Katheterisierung (Rechts-Links Katheder) oder / und CT mit Kontrastmittel wegen Durchblutung der hauchfeinen Herzkrankzgefäße die sehr wichtig sind.

Dein RA soll den Arzt doch einfach mal fragen ob eine Herzunteruschung stattgefunden hat oder warum sie unterblieben ist.
Noch ist die Datenlage sehr dünn
und welches Ziel du mit einem Gutachter-Prozess verfolgst hast du bisher nicht klar gelegt.

Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 14. März 2023, 01:17:09
Zitat von: Ratlos am 13. März 2023, 11:23:09Ich halte die vorhandene Datenlage für unvollständig.
Es muss dir und deinem RA doch einleuchten, dass man die richtigen Medikamente und deren Dosierung gar nicht bestimmen kann ohne zu wissen wie es IM Herz ausschaut.
Also z.B. Katheterisierung (Rechts-Links Katheder) oder / und CT mit Kontrastmittel wegen Durchblutung der hauchfeinen Herzkrankzgefäße die sehr wichtig sind.

Dein RA soll den Arzt doch einfach mal fragen ob eine Herzunteruschung stattgefunden hat oder warum sie unterblieben ist.
Noch ist die Datenlage sehr dünn
und welches Ziel du mit einem Gutachter-Prozess verfolgst hast du bisher nicht klar gelegt.



Mehr habe ich leider nicht und die Akte geht bis mitte oktober. er hat solche untersuchungen wohl nicht gemacht. ich möchte dass wenn er uns falsch beraten und meinen papa falsch oder schlecht behandelt hat dass er dafür zur rechenschaft gezogen wird. das ist mein ziel.

soll der RA ihn schriftlich dazu auffordern dass er sich äußern soll wieso er nicht direkt an einen kardiologen überwiesen hat und was genau er am herzen untersucht hat um wissen zu können welches medikament er verschreiben kann?
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 14. März 2023, 11:18:08
Zitat von: tsumo am 14. März 2023, 01:17:09Soll der RA ihn schriftlich dazu auffordern dass er sich äußern soll wieso er nicht direkt an einen kardiologen überwiesen hat
Unbedingt! Apixaban setzt den Blutgerinnungsfaktor runter und deutet somit fast zu 100 % auf ständiges/häufiges Vorhofflimmern hin.
Eine genaue Herzuntersuchung ist da Pflicht, sei es mittels Herz-Katheder oder CT.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 16. März 2023, 04:04:48
Zitat von: Ratlos am 14. März 2023, 11:18:08
Zitat von: tsumo am 14. März 2023, 01:17:09Soll der RA ihn schriftlich dazu auffordern dass er sich äußern soll wieso er nicht direkt an einen kardiologen überwiesen hat
Unbedingt! Apixaban setzt den Blutgerinnungsfaktor runter und deutet somit fast zu 100 % auf ständiges/häufiges Vorhofflimmern hin.
Eine genaue Herzuntersuchung ist da Pflicht, sei es mittels Herz-Katheder oder CT.


Habe meinen Anwalt darum gebeten. Ich weiß nur nicht wie viel er noch machen wird und ob das alles die Versicherung abdeckt. Auch ne Übersicht der Kosten was auf mich zukommen würde wenn ich Schritt X oder Y gehe wäre hilfreich. Gutachten etc wird sicher nicht kostenlos gemacht ;(

Du warst nicht zufällig schon bei deinem Arzt und hast ihn um sein Feedback fragen können?
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 16. März 2023, 12:51:20
Damit wir nach 11 Seiten Thread mal zu einem vorläufigen Ende kommen sage ich dir den Weg den ich gehen würde wenn ich an deiner Stelle wäre.

1. Dein RA soll telefonisch oder/und schriftlich beim Arzt anfragen ob eine Herzuntersuchung (Abklärung der Linksherzbelastung) erfolgt ist.
Bei ja den kardiologischen Befund anfordern - bei nein die Frage stellen "Warum nicht.
2. Bei deiner RSV soll dein RA Deckungszusage beantragen. Die erhält er erst einmal für außergerichtliche Tätigkeit. Für evtl. spätere Gerichtstätigkeit muss er anders vorgehen, aber das weis er.
---------------
Liegen die Antworten vor teilst du dem MDK der KK einen wörtlich!
"vermuteten Behandlungsfehler mit Todesfolge" mit.

Die Entbindung von der Schweigepflicht begrenzt du zeitlich ab dem Zeitpunkt wo erstmals die Diagnose "Herzhusten durch Linksherzbelastung" festgestellt wurde.
Frühere Unterlagen darf der MDK dann nicht vom Arzt anfordern und dieser nicht heraus geben.

Mit der Rückgabe der Schweigepflichtsentbindung stellst du dem MDK nur 1 Frage und zwar wieder wörtlich:
"War die unterlassene Abklärung der Herzbeschwerden ein Behandlungsfehler"

(ich diktiere es dir rechtzeitig sehr genau. Die Wortwahl ist sehr wichtig!)

Der MDK bejaht in den meisten Fällen (hier geht es kaum anders) den Behandlungsfehler bestreitet aber meistens/bestimmt den Kausalzusammenhang mit dem Tod, weil er die Kausalität nur anhand von Unterlagen gar nicht feststellen kann.
Mit dem MDK-Gutachten (stammt von Ärzten teilweise Professoren) erhebst du
Klage auf Schadenersatz dessen Höhe du ins Ermessen des Gerichts stellst.

Dein großer Vorteil:
Mit dem MDK-Gutachten das den Behandlungsfehler bestätigt hast du vorerst deine Beweispflicht erfüllt. Weitergehendes wäre eine Überbeweislast die du gar nicht erfüllen könntest und die das Gericht auch nicht verlangt.

Jetzt kommt die Beweislastumkehr ins Spiel, d.h. nach dir muss sich der Arzt entlasten und erklären warum aus seiner Sicht kein Behandlungsfehler vorliegt.
Das wird ihm verdammt schwer fallen und ist kaum möglich, denn Herzbelastungen besonders bei Vorhofflimmern bedürfen IMMER der Abklärung und Behandlung.

Das wäre mein Weg.
Es ist der schnellste, einfachste und billigste aber ein recht effizienter Weg den man sogar alleine ohne RA gehen kann.

Ich ziehe mich jetzt generell mit Kommentaren etwas aus dem Forum zurück und wünsche dir und deinem RA besten Erfolg.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 16. März 2023, 18:42:44
Einen weiteren Vorteil ziehst du bei diesem Vorgehen wenn das Gericht ein Gutachten fordert, was normal ist.
Hiermit kannst du dich einverstanden erklären mit dem Hinweis ...
"... unter Verwahrung jeder Kostenlast", denn mit dem MDK Gutachten hast du deine Beweispflicht bereits vorerst erfüllt.

Aber erwarte von einem Prozess nicht zuviel, am besten gar nichts.
Denn bisher deutet noch nichts auf eine Kausalität "Behandlungsfehler > Tod" hin.
Vielleicht aber ändert sich das wenn du die EKG von einem fremden Facharzt überprüfen läss.t.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 17. März 2023, 01:09:36
Zitat von: Ratlos am 16. März 2023, 12:51:20Liegen die Antworten vor teilst du dem MDK der KK einen wörtlich!
"vermuteten Behandlungsfehler mit Todesfolge" mit.

Die Entbindung von der Schweigepflicht begrenzt du zeitlich ab dem Zeitpunkt wo erstmals die Diagnose "Herzhusten durch Linksherzbelastung" festgestellt wurde.
Frühere Unterlagen darf der MDK dann nicht vom Arzt anfordern und dieser nicht heraus geben.

Mit der Rückgabe der Schweigepflichtsentbindung stellst du dem MDK nur 1 Frage und zwar wieder wörtlich:
"War die unterlassene Abklärung der Herzbeschwerden ein Behandlungsfehler"

(ich diktiere es dir rechtzeitig sehr genau. Die Wortwahl ist sehr wichtig!)

Der MDK bejaht in den meisten Fällen (hier geht es kaum anders) den Behandlungsfehler bestreitet aber meistens/bestimmt den Kausalzusammenhang mit dem Tod, weil er die Kausalität nur anhand von Unterlagen gar nicht feststellen kann.
Mit dem MDK-Gutachten (stammt von Ärzten teilweise Professoren) erhebst du


Kommen hierbei gar keine Kosten auf mich zu?
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 17. März 2023, 09:22:16
Keine Kosten
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 18. März 2023, 21:38:27
Zitat von: Ratlos am 17. März 2023, 09:22:16Keine Kosten

Lieben Dank dir. Mich würde deine Meinung interessieren da du dich in dem Bereich gut auskennst.

Wie entsteht sowas? Kommt das aus dem nichts oder schleichend? Durch Stress? Zu wenig Bewegung? Impfung? Corona? Mein Papa hatte nie was mit dem Herzen.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 19. März 2023, 11:53:12
Da gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Entweder verschließt sich durch Ablagerung ein Blutgefäß im Herzen wodurch dann meist ein Herzinfarkt ausgelöst wird, oder
2. durch Vorhofflimmern (dass er das hatte beweist Apixaban) wird das Blut regelrecht aufgewirbelt so dass es dadurch zu einem Hirn- oder Herzinfarkt kommen kann.
Genaueres kann man nur anhand von Befunden sagen. Es gibt natürlich noch mehr Möglichkeiten.
Lass mal das oder die EKG von einem Facharzt bewerten. Mehr haben wir ja nicht.

Wie hat denn sein Arzt überhaupt Linksherzbelastung festgestellt. Is bis heute unbekannt. Durch angucken geht das nicht!
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 20. März 2023, 02:06:45
Zitat von: Ratlos am 19. März 2023, 11:53:12Wie hat denn sein Arzt überhaupt Linksherzbelastung festgestellt. Is bis heute unbekannt. Durch angucken geht das nicht!

Das weiß ich auch nicht. Er hat bis auf 24h EKG halt nichts gemacht. Puls gemessen und co aber das machte er immer als standard Kontrolle.

Das Apixban hat er auch nur gegeben weil wir nach ner Alternative gefragt haben ..
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 20. März 2023, 12:29:22
Die QT-Zeit liegt bei 275 mm/s ist also viel zu kurz. Über 370 - 440 mm/s wäre normal. Durch die kurze Zeit tritt häufig Kammerflimmern auf. In Verbindung mit Apixaban ist durchaus auf ein Vorhofflimmern zu schließen.
Umso wichtiger war eine stationäre Abklärung der Ursache.

Wir wissen nicht ob es ein 3-Kanal oder 12 Kanal-Langzeit-EKG war oder vielleicht gar ein Vektor-EKG was ich aber nicht glaube.
Nochmal: Lass das EKG von einem Facharzt auswerten. Es müsste Vorhofflimmern eigentlich anzeigen.

Darüber hinaus habe ich dir ja die schnellsten und preiswertesten Weg aufgezeigt.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 20. März 2023, 20:34:44
Zitat von: Ratlos am 20. März 2023, 12:29:22Die QT-Zeit liegt bei 275 mm/s ist also viel zu kurz. Über 370 - 440 mm/s wäre normal. Durch die kurze Zeit tritt häufig Kammerflimmern auf. In Verbindung mit Apixaban ist durchaus auf ein Vorhofflimmern zu schließen.
Umso wichtiger war eine stationäre Abklärung der Ursache.

Wir wissen nicht ob es ein 3-Kanal oder 12 Kanal-Langzeit-EKG war oder vielleicht gar ein Vektor-EKG was ich aber nicht glaube.
Nochmal: Lass das EKG von einem Facharzt auswerten. Es müsste Vorhofflimmern eigentlich anzeigen.

Darüber hinaus habe ich dir ja die schnellsten und preiswertesten Weg aufgezeigt.

Kann ich denn einfach so zu einem Kardiologen gehen nur um die EKG Werte meines Papas prüfen zu lassen?
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 21. März 2023, 10:15:52
Ja kannst du.
Du kannst aber auch eine Kopie machen und diese an die KK senden mit der Bitte um Überprüfung durch den MDK weil du unbehandeltes Vorhofflimmern vermutest.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 22. März 2023, 03:14:58
Zitat von: Ratlos am 21. März 2023, 10:15:52Ja kannst du.
Du kannst aber auch eine Kopie machen und diese an die KK senden mit der Bitte um Überprüfung durch den MDK weil du unbehandeltes Vorhofflimmern vermutest.

Du bist Top und gibst mir super Tipps großes Dankeschön!

Hab ein Video gesehen.. Wünschte ich hätte es vor einem Jahr gesehen

Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 22. März 2023, 11:14:35
Ich will mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, daher sagte ich lass das eKG bitte von einem Facharzt überprüfen.
In einem der geposteten EKG-Seiten ist deutlich sichtbar, dass die Erregungsausbreitung die Herzkammern erreicht.
Die von dir beschriebenen Symptome passen zu der diagnostizierten Linksherzbelastung.
Symptome sind: Kurzatmigkeit. Husten. Müdigkeit und Schwäche. Kalte Finger und Zehen. Gesteigerte, oft auch sehr schnelle Atemfrequenz.

In der Folge wird der linke Herzteil überbelastet, der Herzmuskel verdickt und versteift sich. Diese Überbelastung führt letztendlich zum Tod.
Mehr kann ich dazu nicht sagen.

Ich wurde eh schon kritisiert, dass ich mich zu sehr in Fälle wie diesen verbeiße was angeblich nicht gut beim Leser ankommt.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 22. März 2023, 17:51:19
Zitat von: tsumo am 22. März 2023, 03:14:58Du bist Top und gibst mir super Tipps großes Dankeschön!
Freut mich wenn ich dir helfen konnte! Wünsche dir besten Erfolg!
Zitat von: Ratlos am 22. März 2023, 11:14:35Ich wurde eh schon kritisiert, dass ich mich zu sehr in Fälle wie diesen verbeiße was angeblich nicht gut beim Leser ankommt.
Hinzu kommen diverse Beleidigungen wie Trottel, Troll usw. von bedeutungslosen  Neulingen.
Als Konsequenz gebe ich vorerst keine Antworten mehr in Hilfethreads bzw. überlege mich hier wieder abzumelden
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 23. März 2023, 02:45:43
Zitat von: Ratlos am 22. März 2023, 17:51:19
Zitat von: tsumo am 22. März 2023, 03:14:58Du bist Top und gibst mir super Tipps großes Dankeschön!
Freut mich wenn ich dir helfen konnte! Wünsche dir besten Erfolg!
Zitat von: Ratlos am 22. März 2023, 11:14:35Ich wurde eh schon kritisiert, dass ich mich zu sehr in Fälle wie diesen verbeiße was angeblich nicht gut beim Leser ankommt.
Hinzu kommen diverse Beleidigungen wie Trottel, Troll usw. von bedeutungslosen  Neulingen.
Als Konsequenz gebe ich vorerst keine Antworten mehr in Hilfethreads bzw. überlege mich hier wieder abzumelden


Einfach ignorieren und fertig :)
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 29. März 2023, 02:37:33
Zitat von: Ratlos am 22. März 2023, 17:51:19
Zitat von: tsumo am 22. März 2023, 03:14:58Du bist Top und gibst mir super Tipps großes Dankeschön!
Freut mich wenn ich dir helfen konnte! Wünsche dir besten Erfolg!
Zitat von: Ratlos am 22. März 2023, 11:14:35Ich wurde eh schon kritisiert, dass ich mich zu sehr in Fälle wie diesen verbeiße was angeblich nicht gut beim Leser ankommt.
Hinzu kommen diverse Beleidigungen wie Trottel, Troll usw. von bedeutungslosen  Neulingen.
Als Konsequenz gebe ich vorerst keine Antworten mehr in Hilfethreads bzw. überlege mich hier wieder abzumelden


Habe bis jetzt noch keine Rückmeldung bekommen. Auch habe ich von 2 Kardiologen gesagt bekommen, dass die keine anderen EGKs auswerten würden. ;( Dann hat mir jemand von der App Jodel gesagt dass es keine gute Idee sei da die sich eh alle untereinander decken würden und die eine Krähe der anderen nicht da Auge rauspickt. Kann ich neben dem MDK mich evtl an die Ärztekammer wenden für eine neutrale bewertung?
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 29. März 2023, 10:54:53
Zitat von: tsumo am 29. März 2023, 02:37:33da die sich eh alle untereinander decken würden und die eine Krähe der anderen nicht da Auge rauspickt.
So ist es und damit wird der kleine Patient kalt gestellt.
Die Ärztekammer ist dafür nicht zuständig.

Die Akte, die du hier gepostet hast endet im April. Dann hast du gesagt sie endete angeblich im Oktober. Das kann nicht sein wenn Patient im Juni verstorben ist.
Welche Behandlung hat zwischen April (angebliches Aktenende) und dem Todestag stattgefunden? Das ist wichtig!
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 30. März 2023, 02:11:19
Zitat von: Ratlos am 29. März 2023, 10:54:53
Zitat von: tsumo am 29. März 2023, 02:37:33da die sich eh alle untereinander decken würden und die eine Krähe der anderen nicht da Auge rauspickt.
So ist es und damit wird der kleine Patient kalt gestellt.
Die Ärztekammer ist dafür nicht zuständig.

Die Akte, die du hier gepostet hast endet im April. Dann hast du gesagt sie endete angeblich im Oktober. Das kann nicht sein wenn Patient im Juni verstorben ist.
Welche Behandlung hat zwischen April (angebliches Aktenende) und dem Todestag stattgefunden? Das ist wichtig!

Warst du denn schon zufällig bei deinem Arzt und konntest due EKG zeigen?

Die Behandlungen stehen nicht drauf. Es steht nur drauf, "Neuralgischer Befund". Ist ja alles aufgelistet bei den Bilder.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 30. März 2023, 10:42:23
Zitat von: tsumo am 30. März 2023, 02:11:19Welche Behandlung hat zwischen April (angebliches Aktenende) und dem Todestag stattgefunden? Das ist wichtig!
Bitte mal konkrete Antwort auf obige Frage! Oder war dein Vater aus eigenem Antrieb bei dem Arzt in dem Zeitraum.
Die Krankheit konnte doch nicht monatelang unbehandelt bleiben.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Kein Bittsteller am 30. März 2023, 17:17:20
Ein 8 Monate langer Thread inklusive YouTube Videos. :scratch: 
Unglaublich viele Ärzte hier am Set....  :schock:
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Sheherazade am 30. März 2023, 17:49:23
Ja, hier findet eine merkwürdige Art der Trauerbewältigung statt.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 30. März 2023, 17:54:23
Damit hier kein Missverständnis entsteht:
@ tsumo stellt Fragen zum Tod seiner Vaters die ich beantworte
auf Grund eigener realer Erfahrungen.
Nur von den Kritikern hat sich hier noch keiner hilfreich zu Wort gemeldet!!

Für Fragestellungen und für antworten ist das Forum erschaffen worden.

Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Sheherazade am 30. März 2023, 18:02:21
Zitat von: Ratlos am 30. März 2023, 17:54:23Nur von den Kritikern hat sich hier noch keiner hilfreich zu Wort gemeldet!!

Weil es manchmal hilfreicher ist, sich NICHT zu Wort zu melden und wir alle hier Zusammenhänge zwischen der Suche nach der Schuld des Arztes/der Ärzte und den Selbstvorwürfen des TE (https://hartz.info/index.php/topic,129076.msg1543609.html#msg1543609) herstellen können.

Einen trauernden Menschen unreflektiert bei Schuldzuweisungen zu unterstützen, zeugt nicht von ausgeprägter emotionaler Intelligenz.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 30. März 2023, 18:12:06
Zitat von: Sheherazade am 30. März 2023, 18:02:21Einen trauernden Menschen unreflektiert bei Schuldzuweisungen zu unterstützen,
Das zeugt für mich von ungeheuerer Intelligenz!
Hier geht es nicht um Schuldzuweisungen sondern allein darum ob der Vater von
@ tsumo nach allgemeinen ärztlichen Standart behandelt worden ist und damit noch am Leben sein könnte.
Antworten die von mir stammen sind   r e a l e  Erfahrungen am eigenen Leib wobei du gar nicht mitreden kannst.

@ tsumo trauert hier nicht - er sucht die Wahrheit und Ursache über den Tod seines Vaters
[/b]
Zitat von: Sheherazade am 30. März 2023, 18:02:21Weil es manchmal hilfreicher ist, sich NICHT zu Wort 
Wenn dem so ist hast du die größte Hilfe geleistet. Danke vielmals!

@ tsumo - Bitte nichts mehr fragen, den einzig gangbaren, kostengünstigsten Weg falls sich ein Arztfehler beweisen lässt habe ich dir benannt.

Deine Fragen u. meine Antworten stoßen auf mehrere Kritiken. Darum sollte an der Stelle endgültig Thread-Ende sein
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 31. März 2023, 02:43:03
Zitat von: Ratlos am 30. März 2023, 10:42:23
Zitat von: tsumo am 30. März 2023, 02:11:19Welche Behandlung hat zwischen April (angebliches Aktenende) und dem Todestag stattgefunden? Das ist wichtig!
Bitte mal konkrete Antwort auf obige Frage! Oder war dein Vater aus eigenem Antrieb bei dem Arzt in dem Zeitraum.
Die Krankheit konnte doch nicht monatelang unbehandelt bleiben.

Wir waren seit mitte April bis zum 20.6.22 immer wieder von uns aus selber beim Hausarzt. Diese Besuche wurden mit einem kurzen "neurologischer befund" in der akte vermerkt.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Ratlos am 31. März 2023, 12:32:45
Zitat von: Ratlos am 30. März 2023, 18:12:06Deine Fragen u. meine Antworten stoßen auf mehrere Kritiken. Darum antworte ich hier nicht mehr
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 22. Mai 2023, 22:26:08
Oh wieso ist Ratlos gesperrt? ;( Habe Mittwoch den nächsten Termin und hätte mich gerne weiter mit ihm ausgetauscht.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Bundspecht am 23. Mai 2023, 07:00:29
Zitat von: tsumo am 22. Mai 2023, 22:26:08Oh wieso ist Ratlos gesperrt?

Tja, wer sich einem Admin gegenüber sooo im Ton vergreift ....  :bye:  :bye:  :bye:
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 24. Mai 2023, 01:41:01
Zitat von: Bundspecht am 23. Mai 2023, 07:00:29
Zitat von: tsumo am 22. Mai 2023, 22:26:08Oh wieso ist Ratlos gesperrt?

Tja, wer sich einem Admin gegenüber sooo im Ton vergreift ....  :bye:  :bye:  :bye:

Oh, ich habe das null mitbekommen. Mal sehen was morgen besprochen wird.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 25. Mai 2023, 23:14:09
War letzte Woche auch bei der Krankenkasse. Die haben das ebenfalls alles aufgenommen und werden das dem MD weiterleiten. Es wird wohl als nächstes ein Gutachten anhand der Akte erstellt. Das habe ich auch gestern dem Arzt mitgeteilt und er meinte er hätte dies auch als nächsten Schritt getan. Er meinte aber auch, ob ich sicher sei das zu machen weil er wohl eine andere Familie hatte die ebenfalls wegen einen ähnlichen Falls bei ihm war und die wollten auch den Arzt verklagen etc und haben sich dann am Ende umentschieden und das wurde dann teuer für die sagte er. Keine Ahnung was er damit gemeint hat.. Ich dachte meine Rechtschutzversicherung übernimmt den Außergerichtlichen Teil? Wurde mir zumindest so schriftlich mitgeteilt. Und beim Prozess ging auch davon aus, dass ich Prozesskostenhilfe erhalten würde bzw. meine Mutter.

Außer warten kann ich nun wieder nichts machen. Er meinte noch, dass jedes Mitglied der Familie ca 10.000€ Anspruch hätte und je nach Belastung es auch mehr sein könnte. Fragte mich wie es mir geht und alles. Habe dann halt erzählt dass ich weiterhin mental nicht wie vorher bin und täglich die Bilder und alles wie Flashbacks vor meinen Augen sehe. Sagte dann ich könne das alles ruhig dokumentieren weil es evtl später wichtig sein könnte. Das war so ungefähr alles. Mit der Akte konnte er nicht viel mehr anfangen als ich da dort sehr kurz und allgemein alles dokumentiert ist. "Besprechung mit Kindern" kann halt alles und nichts sein.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 02. Juni 2023, 18:15:33
Und wieder ein Rückschlag. Ich dachte die Krankenkasse würde ein Gutachten veranlassen. Heute kam dieser Brief. Verstehe nicht wieso ich dann überhaupt einen Termin bekommen habe um dort knapp 2 Stunden alles zu schildern. Die wussten doch dass Papas Versicherung erlischt ist. Ich weiß so langsam einfach nicht mehr weiter..

(https://i.ibb.co/sCBXnyy/Unbenannt.jpg)
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 07. Juni 2023, 03:29:44
Soeben über die Schlichtungsstelle der Ärztekammer Schleswig-Holstein Antrag erstellt und abgeschickt. Hoffe die können mir weiterhelfen.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Spring23 am 07. Juni 2023, 22:29:19
Zitat von: tsumo am 07. Juni 2023, 03:29:44Soeben über die Schlichtungsstelle der Ärztekammer Schleswig-Holstein Antrag erstellt und abgeschickt. Hoffe die können mir weiterhelfen.
willst Du aufklären, ob es einen Behandlungsfehler gab oder meinst Du, es ist sicher und willst dem Arzt was nachweisen?

Wäre es für Dich selbst nicht besser, wenn Du nicht davon ausgehst, dass ein Fehler passiert ist? Denn dann wäre es ein dramatischer, aber irgendwie leider normaler Verlauf im Leben eines Menschen.

Dein Vater war soweit ich mich an Deinen damaligen Thread erinnere weit über 90 oder?

Nur als Idee. Du kriegst sonst nie die notwendige Ruhe für Dich.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 07. Juni 2023, 22:35:18
Zitat von: Spring23 am 07. Juni 2023, 22:29:19
Zitat von: tsumo am 07. Juni 2023, 03:29:44Soeben über die Schlichtungsstelle der Ärztekammer Schleswig-Holstein Antrag erstellt und abgeschickt. Hoffe die können mir weiterhelfen.
willst Du aufklären, ob es einen Behandlungsfehler gab oder meinst Du, es ist sicher und willst dem Arzt was nachweisen?

Wäre es für Dich selbst nicht besser, wenn Du nicht davon ausgehst, dass ein Fehler passiert ist? Denn dann wäre es ein dramatischer, aber irgendwie leider normaler Verlauf im Leben eines Menschen.

Dein Vater war soweit ich mich an Deinen damaligen Thread erinnere weit über 90 oder?

Nur als Idee. Du kriegst sonst nie die notwendige Ruhe für Dich.

Ich hätte kein Problem damit, wenn ich wüsste dass es unverhinderlich gewesen wäre. Papa war 90. 9Tage vor seinem 91. Geburtstag.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Spring23 am 08. Juni 2023, 01:04:53
Zitat von: tsumo am 07. Juni 2023, 22:35:18
Zitat von: Spring23 am 07. Juni 2023, 22:29:19
Zitat von: tsumo am 07. Juni 2023, 03:29:44Soeben über die Schlichtungsstelle der Ärztekammer Schleswig-Holstein Antrag erstellt und abgeschickt. Hoffe die können mir weiterhelfen.
willst Du aufklären, ob es einen Behandlungsfehler gab oder meinst Du, es ist sicher und willst dem Arzt was nachweisen?

Wäre es für Dich selbst nicht besser, wenn Du nicht davon ausgehst, dass ein Fehler passiert ist? Denn dann wäre es ein dramatischer, aber irgendwie leider normaler Verlauf im Leben eines Menschen.

Dein Vater war soweit ich mich an Deinen damaligen Thread erinnere weit über 90 oder?

Nur als Idee. Du kriegst sonst nie die notwendige Ruhe für Dich.

Ich hätte kein Problem damit, wenn ich wüsste dass es unverhinderlich gewesen wäre. Papa war 90. 9Tage vor seinem 91. Geburtstag.
und wenn Du erfährst, dass man das - vielleicht- hätte verhindern können, würde das für Dich was ändern?

Ich meine das wirklich ohne jeden Vorwurf.

Du quälst Dich seit glaub ich Monaten damit rum und findest keinen Abschluss und keine Ruhe. Der User und Nicht-Mediziner Ratlos hat sich viel zu weit aus dem Fenster gelehnt mit seinen Ferndiagnosen, von wegen was man alles hätte anders machen und sofort sehen müssen und Dich weiter "angespitzt".

Ich wünsche Dir in der Tat, dass Du eine Antwort bekommst, dass genau das rauskommt, dass nichts übersehen wurde, dass nichts zu verhindern war, dass Du damit besser abschließen kannst.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: tsumo am 08. Juni 2023, 18:20:34
Zitat von: Spring23 am 08. Juni 2023, 01:04:53
Zitat von: tsumo am 07. Juni 2023, 22:35:18
Zitat von: Spring23 am 07. Juni 2023, 22:29:19
Zitat von: tsumo am 07. Juni 2023, 03:29:44Soeben über die Schlichtungsstelle der Ärztekammer Schleswig-Holstein Antrag erstellt und abgeschickt. Hoffe die können mir weiterhelfen.
willst Du aufklären, ob es einen Behandlungsfehler gab oder meinst Du, es ist sicher und willst dem Arzt was nachweisen?

Wäre es für Dich selbst nicht besser, wenn Du nicht davon ausgehst, dass ein Fehler passiert ist? Denn dann wäre es ein dramatischer, aber irgendwie leider normaler Verlauf im Leben eines Menschen.

Dein Vater war soweit ich mich an Deinen damaligen Thread erinnere weit über 90 oder?

Nur als Idee. Du kriegst sonst nie die notwendige Ruhe für Dich.

Ich hätte kein Problem damit, wenn ich wüsste dass es unverhinderlich gewesen wäre. Papa war 90. 9Tage vor seinem 91. Geburtstag.
und wenn Du erfährst, dass man das - vielleicht- hätte verhindern können, würde das für Dich was ändern?

Ich meine das wirklich ohne jeden Vorwurf.

Du quälst Dich seit glaub ich Monaten damit rum und findest keinen Abschluss und keine Ruhe. Der User und Nicht-Mediziner Ratlos hat sich viel zu weit aus dem Fenster gelehnt mit seinen Ferndiagnosen, von wegen was man alles hätte anders machen und sofort sehen müssen und Dich weiter "angespitzt".

Ich wünsche Dir in der Tat, dass Du eine Antwort bekommst, dass genau das rauskommt, dass nichts übersehen wurde, dass nichts zu verhindern war, dass Du damit besser abschließen kannst.

Lieben Dank. Ja das wünsche ich mir auch.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Birgit63 am 09. Juni 2023, 07:27:27
Ich an deiner Stelle würde es jetzt auch sein lassen. Es ändert ja nix. Dein Papa kommt nicht wieder, wenn du weißt, dass es einen Behandlungsfehler gab. Und glaube mir, das wird sich noch Jahre hinziehen. Du musst ein Schlussstrich ziehen um Kraft für deine Mama zu haben. Die braucht dich noch. Die ist noch da.
Titel: Aw: Krankenakte verlangen?
Beitrag von: Bundspecht am 09. Juni 2023, 08:07:17
Zitat von: Birgit63 am 09. Juni 2023, 07:27:27Dein Papa kommt nicht wieder, wenn du weißt, dass es einen Behandlungsfehler gab.

Bleibt ja noch der eventuelle "finanzielle" Aspekt...Ob das aber einfacher wird ?