Krankenakte verlangen?

Begonnen von tsumo, 01. August 2022, 17:52:38

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Ratlos

#60
Frage: Könnte das für @ tsumo zum Fallstrick werden?
Im Fall des Todes des Patienten stehen die Rechte aus den Absätzen 1 und 2 zur Wahrnehmung der vermögensrechtlichen Interessen seinen Erben zu.
Erbe dürfte in einer Gütergemeinschaft (diese nehme ich mal an) die Ehefrau, also die Mutter von @ tsumo sein.

Gleiches gilt für die nächsten Angehörigen des Patienten, (also für @ tsumo)
soweit sie immaterielle Interessen geltend machen.
Solche hat aber @ tsumo bisher nicht geltend gemacht.

Will nur auf den genauen Text hinweisen.
Vielleicht wäre es besser wenn die Ehefrau die Akteneinsicht fordert, denn die Vollmacht vom TE ist durch den Tod des Vaters ja erloschen. Ob von seiner Mutter eine gesonderte vorliegt wissen wir nicht.
@ ottokar was meinst du dazu?

Ottokar

Wenn der TE kein Erbe sondern "nur" Angehöriger ist, muss es statt
Zitat von: Ottokar am 06. November 2022, 10:33:04hiermit beantrage ich als Erbe von ... Einsicht in dessen Patientenakte.
richtigerweise
Zitathiermit beantrage ich als Angehöriger von ... Einsicht in dessen Patientenakte.
heißen.
Zielführender wäre es imho, wenn der Antrag von einem Erben gestellt wird.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Ratlos

#62
Zitat von: Ottokar am 06. November 2022, 11:38:41Zielführender wäre es imho, wenn der Antrag von einem Erben gestellt wird.
Danke. Darauf bin ich hinaus als ich die Ehefrau (Mutter) ins Spiel brachte.
Zumal die Ehefrau in einem möglichen Prozessverfahren automatisch aktivlegitimiert ist und ihren Sohn tsumo problemlos zu ihrem Sprecher in einer Verhandlung machen kann.
Schwierig ist so ein Verfahren ja nicht.

Warum es wegen der Akte Schwierigkeiten gibt ist eigentlich unverständlich. Der Vater ist eines natürlichen Todes gestorben und ein Behandlungsfehler der zum Tod hätte führen können wird nicht behauptet.
Kann es mir nur so vorstellen, dass sich in der Akte was befindet das ein neutraler Facharzt nicht bewerten darf.

tsumo

wir sind alle 5 erben ich, 3 geschwister und meine mama. kann das auch im namen von meiner mama machen wenn es besser ist.

Zitat von: Ratlos am 06. November 2022, 11:55:20
Zitat von: Ottokar am 06. November 2022, 11:38:41Zielführender wäre es imho, wenn der Antrag von einem Erben gestellt wird.
Danke. Darauf bin ich hinaus als ich die Ehefrau (Mutter) ins Spiel brachte.
Zumal die Ehefrau in einem möglichen Prozessverfahren automatisch aktivlegitimiert ist und ihren Sohn tsumo problemlos zu ihrem Sprecher in einer Verhandlung machen kann.
Schwierig ist so ein Verfahren ja nicht.

Warum es wegen der Akte Schwierigkeiten gibt ist eigentlich unverständlich. Der Vater ist eines natürlichen Todes gestorben und ein Behandlungsfehler der zum Tod hätte führen können wird nicht behauptet.
Kann es mir nur so vorstellen, dass sich in der Akte was befindet das ein neutraler Facharzt nicht bewerten darf.


verstehe auch nicht wieso der arzt sich so dagegen stellt. 2x mündlich abgelehnt..

Ratlos

Zitat von: tsumo am 07. November 2022, 02:36:32verstehe auch nicht wieso der arzt sich so dagegen stellt. 2x mündlich abgelehnt..
Eigentlich wurde zu dem Thema bereits alles geschrieben.
Aus meiner Sicht hast du 2 Möglichkeiten.
1. Dem Arzt schriftlich unter dem Namen deiner Mutter und kurzer Fristsetzung auffordern Akteneinsicht auf Grundlage von § 630 g zu gewähren
oder
2. der Krankenkasse mitzuteilen dass du einen Behandlungsfehler vermutest der zum vorzeitigen Ableben deines Vaters geführt hat und der Arzt nun einen Ausforschungsbeweis befürchtet.
Die Kasse wird dann die Patientenakte anfordern, dich dazu anhören (damit hast du deine Akteneinsicht) und wenn an deiner Vermutung was dran ist die Akte zur Prüfung an den Medizinischen Dienst weiter geben.

Bevor du aber jetzt aktiv wirst, schreibe uns bitte mal deinen genauen Grund und deine Vermutung weshalb du die Akte unbedingt brauchst.

P.S. Dass Ihr 5 Erben seid ist schon klar, aber deine Mutter als Ehefrau ist die Haupterbin


tsumo

ich will wissen wieso er immer wieder bei den terminen gesagt hat papa gehts gut obwohl ich immer wieder die lage beschrieben habe. ich will genau wissen wieso er uns nicht zu einem karidologen überwiesen hat damit papa evtl bessere tests hätte bekommen können wie z.b. ein herz eco und sonstwas. ich weiß bis heute nicht welche herzklappe nicht mehr richtig ging links oder rechts. bis auf es ist sein herz und das schlägt schneller kam nichts. das wurde versucht mit ner pille wieder in ordnung zu bringen. dann wurde diese pille in der dosis halbiert. er hatte sogar das go gegeben damit papa in die türkei fliegen kann...

Ratlos

#66
Zitat von: tsumo am 07. November 2022, 16:15:17ich will genau wissen wieso er uns nicht zu einem karidologen überwiesen hat damit papa evtl bessere tests hätte bekommen können wie z.b. ein herz eco und sonstwas
Ich gebe dir hier reale Erfahrungswerte weiter.
Wenn das Herz schneller als normal schlägt, kann Vorhofflimmern im Spiel sein und wäre er schon deswegen ZWINGEND an einen Kardiologen zu überweisen gewesen.
In dem Zusammenhang ist auch der Quick-Wert als Gerinnungsfaktor unbedingt zu prüfen.
Ein Herz-Echo ist die normale Standartuntersuchung weil sich hier auch die QT-Zeit erkennen lässt und vieles mehr das ich hier nicht auflisten will.
Ich kenne ja die genauen Diagnosen nicht, aber ggf. (fast immer) wird entweder eine Untersuchung des Herzens per Katheder gemacht, alternativ geht es auch im speziellen CT.

Im Echo lässt sich natürlich feststellen ob er eine Links- oder Rechtsherzbelastung hatte.
Der schnelle Herzschlag wurde ziemlich sicher mit einem Betablocker (Metroprolol/Bisoprolol ö.ä.) der die B-Rezeptoren blockiert auf Normalmaß gebracht.
Insofern geht es ihm dann durchaus gut. Aber dann gibt es eigentlich Entresto-Tbl. dazu, den derzeit besten Herzschutz. Hat der Arzt wenigstens den kleinen Blutverdünner ASS 100 mit verschrieben?
Es könnte - so wie du schreibst -  durchaus ein Behandlungsfehler vorliegen, jedenfalls ist ein solcher nach deiner Beschreibung keinesfalls so ohne weiteres auszuschließen..
 
Zitat von: tsumo am 07. November 2022, 16:15:17obwohl ich immer wieder die lage beschrieben habe
Beschreibe bitte mal genau die Lage deines Vaters die du sie dem Arzt beschrieben hast.
Benenne mal bitte die genaue Todesursache. Aber bitte nicht nur "Herzversagen"

Ich an deiner Stelle würde mir bei dem Sachverhalt die Patientenakte unter allen Umständen besorgen, denn ein Arztfehler kann sonst nie ausgeschlossen werden. Schon die Nicht-Überweisung an einen Kardiologen ist als solcher zu werten wenn Betablocker ohne vorherigen kardiologischen Befund verabreicht werden.
Kann mir gar nicht vorstellen, dass ein Arzt so handelt.

Ottokar

Da wir hier jetzt beim Diagnoseraten sind, werfe ich auch mal eine in den Topf:
Verengte und verstopfte Herzkranzgefäße. Diese führen zu einer Durchblutungsstörung des Herzens und dauerhaft erhöhtem Puls, wodurch der Herzmuskel noch weiter geschädigt wird. Ein Herzstillstand ist dann nur noch eine Frage der Zeit.
Ich gehe sogar noch weiter: aufgrund seines Alters und Begleiterkrankungen hätte der Patient eine Operation vermutlich nicht überlebt, was ihm sein Arzt sicher auch erklärt hat.
Der Arzt kann dann nur noch symptomatisch behandeln, was anderes kann und darf er nicht.
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Ratlos

#68
Zitat von: Ottokar am 08. November 2022, 09:57:29Verengte und verstopfte Herzkranzgefäße.
Lassen sich aber nur per Herzkatheder oder im speziellen CT feststellen und beides hat der Arzt unterlassen.
Betablocker verabreichen ohne vorherige kardiologische Untersuchung und Feststellung der Ursache der Herzerkrankung sind schon ein verdammter Leichtsinn um es vornehm auszudrücken.
Eine Herz-Op würde ohne Ursachefeststellung bestimmt kein Chirurg ausführen.

Solange man die Befunde des HA bzw. die Akte nicht kennt kann man nur vermuten.
Aber die Möglichkeit eines Behandlungsfehlers sehe ich in greifbarer Nähe.
Persönlich würde ich selbst jedenfalls da sehr genau nachhaken.

Sollte sich dabei wirklich ein Behandlungsfehler ergeben, kann sich tsumo unter Umständen auf die Beweislastumkehr berufen.
Die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre ab Kenntnis.

Ottokar

Zitat von: Ratlos am 08. November 2022, 10:14:40Lassen sich aber nur per Herzkatheder oder im speziellen CT feststellen
Es gibt noch weitere Methoden zur Diagnostik.
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Ratlos

Zitat von: Ottokar am 08. November 2022, 11:59:59Es gibt noch weitere Methoden zur Diagnostik.
Bitte sage sie mir. Danke.
Auf Herzkatheder sind alle aus. Rechts-und Linksherz-Katheder bringen rund 5.000 € dem Krankenhaus ein wie ich erfahren habe. Ist zwar Routine aber auch nicht ganz ungefährlich. Ohne diesen verdammten Katheder kann der Arzt aber die teuren Medis wie Revatio erst verschreiben wenn eine klinik sie verschrieben hat..

tsumo

Zitat von: Ratlos am 07. November 2022, 18:03:13
Zitat von: tsumo am 07. November 2022, 16:15:17ich will genau wissen wieso er uns nicht zu einem karidologen überwiesen hat damit papa evtl bessere tests hätte bekommen können wie z.b. ein herz eco und sonstwas
Ich gebe dir hier reale Erfahrungswerte weiter.
Wenn das Herz schneller als normal schlägt, kann Vorhofflimmern im Spiel sein und wäre er schon deswegen ZWINGEND an einen Kardiologen zu überweisen gewesen.
In dem Zusammenhang ist auch der Quick-Wert als Gerinnungsfaktor unbedingt zu prüfen.
Ein Herz-Echo ist die normale Standartuntersuchung weil sich hier auch die QT-Zeit erkennen lässt und vieles mehr das ich hier nicht auflisten will.
Ich kenne ja die genauen Diagnosen nicht, aber ggf. (fast immer) wird entweder eine Untersuchung des Herzens per Katheder gemacht, alternativ geht es auch im speziellen CT.

Im Echo lässt sich natürlich feststellen ob er eine Links- oder Rechtsherzbelastung hatte.
Der schnelle Herzschlag wurde ziemlich sicher mit einem Betablocker (Metroprolol/Bisoprolol ö.ä.) der die B-Rezeptoren blockiert auf Normalmaß gebracht.
Insofern geht es ihm dann durchaus gut. Aber dann gibt es eigentlich Entresto-Tbl. dazu, den derzeit besten Herzschutz. Hat der Arzt wenigstens den kleinen Blutverdünner ASS 100 mit verschrieben?
Es könnte - so wie du schreibst -  durchaus ein Behandlungsfehler vorliegen, jedenfalls ist ein solcher nach deiner Beschreibung keinesfalls so ohne weiteres auszuschließen..
 
Zitat von: tsumo am 07. November 2022, 16:15:17obwohl ich immer wieder die lage beschrieben habe
Beschreibe bitte mal genau die Lage deines Vaters die du sie dem Arzt beschrieben hast.
Benenne mal bitte die genaue Todesursache. Aber bitte nicht nur "Herzversagen"

Ich an deiner Stelle würde mir bei dem Sachverhalt die Patientenakte unter allen Umständen besorgen, denn ein Arztfehler kann sonst nie ausgeschlossen werden. Schon die Nicht-Überweisung an einen Kardiologen ist als solcher zu werten wenn Betablocker ohne vorherigen kardiologischen Befund verabreicht werden.
Kann mir gar nicht vorstellen, dass ein Arzt so handelt.


Sry, war die letzten Tage sehr down und konnte nicht auf dem Bett.

Ich wünschte ich könnte dir das beantworten Ratlos. Es wurde als Herzinfarkt hingeschrieben. Es steht leider sonst nichts auf den Unterlagen. Wo kann ich denn noch gucken? Leichenpass? Sterbeurkunde? Ich kann dir sagen wie es Papa die Wochen davor ging bzw. wie das alles angefangen hat und dann die Symptome sagen. Ich weiß nur nicht ob man dadurch etwas schlauer wird. Die Medikamente die er genommen hat hatte ich glaube ich hier schon mal geposted. ASS 100 hat er genommen, aber auch schon Jahre davor. Das wurde zusammen mit Ramipril 5MG 2Tage vorher gegen 2 andere Medikamente auf unsere Anfrage getauscht weil wir dachten, dass er wegen Ramipril evtl. diesen Husten seit Jahren hat.

Ratlos

Der Husten kann natürlich von dem ACE Hemmer Ramipril kommen. Wird hauptsächlich zu Blutdrucksenkung eingesetzt. Aber daran stirbt man nicht.
Zitat von: tsumo am 10. November 2022, 15:47:38Ich kann dir sagen wie es Papa die Wochen davor ging bzw. wie das alles angefangen hat und dann die Symptome sagen. Ich weiß nur nicht ob man dadurch etwas schlauer wird.
Das kannst du gerne mitteilen. Etwas schlauer werde ich sicher weil mir die Materie nicht unbekannt ist.

Wir können hier noch 100 Jahre diskutieren.
Ob tatsächlich ein Behandlungsfehler zu vermuten ist, kann man nur anhand der Akte feststellen. Erhärtet sich die Vermutung ist als nächstes der Medizinische Dienst zuständig denn dafür braucht es einen Beweis den ein Laie kaum erbringen kann.
Jedenfalls ist die Gabe von Betablockern ohne vorherige kardiologische Untersuchung ein Saustall.
Wie du an die Akte kommst wurde dir hier ja erklärt.

tsumo

Zitat von: Ratlos am 10. November 2022, 16:16:26Der Husten kann natürlich von dem ACE Hemmer Ramipril kommen. Wird hauptsächlich zu Blutdrucksenkung eingesetzt. Aber daran stirbt man nicht.
Zitat von: tsumo am 10. November 2022, 15:47:38Ich kann dir sagen wie es Papa die Wochen davor ging bzw. wie das alles angefangen hat und dann die Symptome sagen. Ich weiß nur nicht ob man dadurch etwas schlauer wird.
Das kannst du gerne mitteilen. Etwas schlauer werde ich sicher weil mir die Materie nicht unbekannt ist.

Wir können hier noch 100 Jahre diskutieren.
Ob tatsächlich ein Behandlungsfehler zu vermuten ist, kann man nur anhand der Akte feststellen. Erhärtet sich die Vermutung ist als nächstes der Medizinische Dienst zuständig denn dafür braucht es einen Beweis den ein Laie kaum erbringen kann.
Jedenfalls ist die Gabe von Betablockern ohne vorherige kardiologische Untersuchung ein Saustall.
Wie du an die Akte kommst wurde dir hier ja erklärt.


Ich fasse das sobald ich kann zusammen und schreib es hier auf. Habe nun das Schreiben für den Arzt verfasst und versuche das morgen dort abzugeben. Habe um schriftliche Antwort bis zum kommenden Fr. gebeten.

tsumo

Habe ich eigentlich nur Anspruch auf eine Einsicht vor dem Arzt oder darauf dass ich die komplette Akte nehmen und zuhause mir in ruhe durchlesen kann?