Hallo miteinander !
In Kürze möchte mir mein Schatz ein Neufahrzeug schenken (ich beziehe H4)
Kann das Jobcenter diese Schenkung berücksichtigen?
Was wäre, wenn ich das Fahrzeug wieder verkaufe?
lieben Dank für Antworten
Das wäre anrechenbarer Vermögenszuwachs.
Besser wäre, wenn dein "Schatz" das Auto auf seinen Namen kauft, anmeldet und versichert, du es aber benutzen darfst.
Versichern und auch anmelden kannst du das Fahrzeug auf deinen Namen, denn Eigentümer und Nutzer müssen nicht identisch sein. Ist ja auch bei keinem Leasing-PKW der Fall.
Kaufen und bezahlen sollte es allerdings dein Freund selber.
Wichtig ist dass der Kaufvertrag auf deinen Freund läuft.
Du fährst dann quasi ein "Leihauto"
Das ist etwas pikant da mein "Freund" bereits gebunden ist.
Ich soll Fahrzeugeigentümer sowie Halter sein, so haben wir uns geeinigt. Das Fahrzeug hat einen Wert von ca € 7.000,00.
Bis 7.500 € darf ein Auto ja wert sein ohne dass das dem JC was angeht.
Wie es aber genau bei einem Verkauf aussieht weiß ich jetzt nicht.
Ist das dann "Vermögensumwandlung" oder sind es anrechenbare Einnahmen?
Bis 7.500 wirkt sich eine Schenkung also nicht auf meinen Regelsatz aus. Das hört sich schonmal gut an.
Zitat von: Ratlos am 23. August 2022, 13:33:09Wie es aber genau bei einem Verkauf aussieht weiß ich jetzt nicht.
Ich auch nicht. Vielleicht weiß ja jemand anderes mehr. trotzdem Danke erstmal.
Wer wird denn bei dem Fahrzeug Sprit, Werkstattkosten, Versicherung und Steuern bezahlen? Oder soll es gar nicht bewegt, sondern gleich verkauft werden?
Nutzfahrzeuge für ~7.500€ :scratch: .
Whoops,
Zitat von: Whoops am 23. August 2022, 13:44:11Wer wird denn bei dem Fahrzeug Sprit, Werkstattkosten, Versicherung und Steuern bezahlen?
dafür kommt der Schenkende auf.
Zitat von: Whoops am 23. August 2022, 13:44:11Oder soll es gar nicht bewegt, sondern gleich verkauft werden?
Es wird zweimal Saison gefahren und dann eventuell verkauft
Wäre der Verkauf i.O. oder ist es "Vermögensumwandlung", wie Ratlos bereits erwähnte?
Leeres Portemonnaie
Eine Suzuki
Zitat von: Ratlos am 23. August 2022, 13:33:09Wie es aber genau bei einem Verkauf aussieht weiß ich jetzt nicht.
Unrelevant, denn hier geht es nicht um einen Verkauf!
Zitat von: Ratlos am 23. August 2022, 13:33:09Ist das dann "Vermögensumwandlung"
Nein ist es auch nicht, denn im Eröffnungsbeitrag steht unmissverständlich ....
Zitat von: Izzi am 23. August 2022, 13:10:45In Kürze möchte mir mein Schatz ein Neufahrzeug schenken
Das ist eindeutig Vermögenszuwachs = anrechenbares Einkommen!
Zitatdafür kommt der Schenkende auf.
Dann wäre ich vorsichtig, da dies meiner laienhaften Meinung nach durchaus auch als Einkommen bewertet werden könnte - da bin ich mir aber nicht 100%ig sicher. Wie ist das bei Sprit? Fährt der Schenkende dann immer mit dir zur Tankstelle und bezahlt von seinem Konto oder legst du das Geld aus?
Zitat von: Whoops am 23. August 2022, 15:46:10Wie ist das bei Sprit? Fährt der Schenkende dann immer mit dir zur Tankstelle und bezahlt von seinem Konto oder legst du das Geld aus?
Das würde ich auslegen oder auch selbst finanzieren.
Aber ich sehe schon, unser Plan geht so nicht auf.
Danke
Zitat von: Izzi am 23. August 2022, 13:10:45In Kürze möchte mir mein Schatz ein Neufahrzeug schenken (ich beziehe H4)
als Zweitwagen würde die Versicherung 100% Betrag wollen bei dir sinds bestimmt weniger oder ?
Zitat von: Izzi am 23. August 2022, 13:10:45Kann das Jobcenter diese Schenkung berücksichtigen?
noch sind ja 60.000 € Vermögen Frei, die Schenkung wäre aber Einkommen.
Zitat von: Izzi am 23. August 2022, 13:10:45Was wäre, wenn ich das Fahrzeug wieder verkaufe?
Einkommen bei Verkauf mit Gewinn.
So wie der Fall für mich aussieht und eine Anmeldung des Kfz. auf deinen Freund nicht möglich ist, bleibt nur eine Anmeldung auf einen Familienangehörigen (Vater, Mutter, Bruder Schwester, Oma etc.) - siehe auch meine Antwort Nr. 2
Zitat von: Izzi am 23. August 2022, 13:10:45In Kürze möchte mir mein Schatz ein Neufahrzeug schenken (ich beziehe H4)
Kann das Jobcenter diese Schenkung berücksichtigen?
Vielleicht könnte dein Schatz stattdessen ein neues Konto auf seinen Namen eröffnen und dir die Kreditkarte 'leihen'.
Entweder ist es Vermögen, oder Einkommen, so etwas
Zitat von: OLD-MAN am 23. August 2022, 15:45:15Vermögenszuwachs = anrechenbares Einkommen!
ist rechtlich vollkommen unmöglich.
Das Geschenk als solches wäre Einkommen i.S.d. § 11 SGB II, da man es wertmäßig dazu erhält.
Allerdings stellt sich die Frage nach der Verwertbarkeit der Sachleistung, die hier imho nicht gegeben ist, da die Sachleistung ein PKW ist, der wiederum als Vermögen geschützt wäre.
In solchen Fällen, wenn man Sachleistungen erhält, die beim nächsten ALG II Antrag als Vermögen geschützt wären, sieht das BSG einen Härtefall der zu einer Nichtberücksichtigung führt.
Es wäre sinnvoll, die Schenkung wenige Tage vor Beginn eines neuen Bewilligungszeitraumes vorzunehmen, so stellt sich die Frage nach der Verwertbarkeit erst gar nicht.
Wenn geschütztes Sachvermögen veräußert wird, ist der Gelderlös kein Einkommen, sondern es handelt sich vielmehr um eine Vermögensumwandlung. Der Erlös ist somit nach § 12 SGB II als Vermögen zu berücksichtigen. Wird dabei der Vermögensfreibetrag überschritten, kommt, wegen der dem ALG II vorrangigen Vermögensverwertung, eine Leistungseinstellung in Betracht.
Grundsätzlich hinterlässt das, was hier beschrieben wird, jedoch einen schalen Nachgeschmack, denn da bereits beabsichtigt ist, das Auto nicht zu nutzen, sondern wieder zu veräußern, soll wohl hier die grundsätzliche Anrechenbarkeit von Bargeldgeschenken umgangen werden.
Sofern JC und Staatsanwalt dies ebenso sehen, kann das durchaus zu einem Verfahren wegen Sozialleistungsbetrug führen.
Zitat von: Ratlos am 24. August 2022, 09:29:39bleibt nur eine Anmeldung auf einen Familienangehörigen (Vater, Mutter, Bruder Schwester, Oma etc
Das werden wir in Erwägung ziehen.
Zitat von: angi am 24. August 2022, 09:38:56Vielleicht könnte dein Schatz stattdessen ein neues Konto auf seinen Namen eröffnen und dir die Kreditkarte 'leihen'.
?
Zitat von: Ottokar am 24. August 2022, 10:39:59Grundsätzlich hinterlässt das, was hier beschrieben wird, jedoch einen schalen Nachgeschmack, denn da bereits beabsichtigt ist, das Auto nicht zu nutzen, sondern wieder zu veräußern, soll wohl hier die grundsätzliche Anrechenbarkeit von Bargeldgeschenken umgangen werden.
Auf keinen Fall siehe
Zitat von: Izzi am 23. August 2022, 13:55:55Es wird zweimal Saison gefahren und dann eventuell verkauft
Ansonsten
DANKE