Schenkung

Begonnen von Izzi, 23. August 2022, 13:10:45

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Ottokar

Entweder ist es Vermögen, oder Einkommen, so etwas
Zitat von: OLD-MAN am 23. August 2022, 15:45:15Vermögenszuwachs = anrechenbares Einkommen!
ist rechtlich vollkommen unmöglich.

Das Geschenk als solches wäre Einkommen i.S.d. § 11 SGB II, da man es wertmäßig dazu erhält.
Allerdings stellt sich die Frage nach der Verwertbarkeit der Sachleistung, die hier imho nicht gegeben ist, da die Sachleistung ein PKW ist, der wiederum als Vermögen geschützt wäre.
In solchen Fällen, wenn man Sachleistungen erhält, die beim nächsten ALG II Antrag als Vermögen geschützt wären, sieht das BSG einen Härtefall der zu einer Nichtberücksichtigung führt.
Es wäre sinnvoll, die Schenkung wenige Tage vor Beginn eines neuen Bewilligungszeitraumes vorzunehmen, so stellt sich die Frage nach der Verwertbarkeit erst gar nicht.

Wenn geschütztes Sachvermögen veräußert wird, ist der Gelderlös kein Einkommen, sondern es handelt sich vielmehr um eine Vermögensumwandlung. Der Erlös ist somit nach § 12 SGB II als Vermögen zu berücksichtigen. Wird dabei der Vermögensfreibetrag überschritten, kommt, wegen der dem ALG II vorrangigen Vermögensverwertung, eine Leistungseinstellung in Betracht.

Grundsätzlich hinterlässt das, was hier beschrieben wird, jedoch einen schalen Nachgeschmack, denn da bereits beabsichtigt ist, das Auto nicht zu nutzen, sondern wieder zu veräußern, soll wohl hier die grundsätzliche Anrechenbarkeit von Bargeldgeschenken umgangen werden.
Sofern JC und Staatsanwalt dies ebenso sehen, kann das durchaus zu einem Verfahren wegen Sozialleistungsbetrug führen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Izzi

Zitat von: Ratlos am 24. August 2022, 09:29:39bleibt nur eine Anmeldung auf einen Familienangehörigen (Vater, Mutter, Bruder Schwester, Oma  etc
Das werden wir in Erwägung ziehen.

Zitat von: angi am 24. August 2022, 09:38:56Vielleicht könnte dein Schatz stattdessen ein neues Konto auf seinen Namen eröffnen und dir die Kreditkarte 'leihen'.
?

Zitat von: Ottokar am 24. August 2022, 10:39:59Grundsätzlich hinterlässt das, was hier beschrieben wird, jedoch einen schalen Nachgeschmack, denn da bereits beabsichtigt ist, das Auto nicht zu nutzen, sondern wieder zu veräußern, soll wohl hier die grundsätzliche Anrechenbarkeit von Bargeldgeschenken umgangen werden.
Auf keinen Fall siehe
Zitat von: Izzi am 23. August 2022, 13:55:55Es wird zweimal Saison gefahren und dann eventuell verkauft

Ansonsten
DANKE