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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Leon2011 am 25. August 2022, 05:43:15

Titel: Ortabwesenheit abgelehnt - jobcenter streicht Bezüge
Beitrag von: Leon2011 am 25. August 2022, 05:43:15
Hallo alle zusammen,

ich frage für einen Bekannten,  also wenn Rückfragen kommen brauche ich ein paar Minuten diese abzuklären.

Und zwar hatte er am 18.07. Per Email einen Antrag zur Ortabwesenheit vom 22.07 bis 17.08 gestellt da er in den Sommerferien mit seinem Sohn (er ist allein erziehend) zum Camping wollte. Die Ablehnung kam am 21.07 per Email und am 02.08 per Post + ärztliche Unterlagen zum ausfüllen (da geht's wohl um Arbeitsfähig bzw Unfähigkeit da er letztes Jahr am Rücken operiert wurde und bald noch mal operiert wird). Diese hat er dann auch am 08.08 (das sind 4 Werktage + dass er sich dafür erst noch eine Bescheinigung oder Aztbrief beim Hausarzt abholen musste) postalisch beantwortet. Diese sind auch angekommen, da sein Sachbearbeiter ihm dazu per Email eine Rückfrage gestellt hatte und er diese per Email am selben Tag beantwortet hat.

Gestern, also am 24.08 hat er einen Bescheid bekommen, dass ihm wegen der Ortabwesenheit das Harz4 für 24 Tage gekürzt wird, das ist ja fast der ganze Monat. Dagegen hat er gestern noch direkt Widerspruch eingelegt, da er das vom Jobcenter geschickte Schreiben (die ärztlichen Unterlagen)  während seiner Ortabwesenheit innerhalb kürzester Zeit beantwortet hat, dem entsprechend gibt es ja keinen Sinn ihm Ortabwesenheit vorzuwerfen....

Er macht sich jetzt natürlich Sorgen was er machen soll wenn der Widerspruch abgelehnt wird.

Kennt sich da von euch jemand aus oder hat einen Artikel/ was auch immer, wo steht wie man in einem solchen Fall vorgehen kann?

Ich danke euch schon mal im voraus fürs lesen :bye:
Titel: Aw: Ortabwesenheit abgelehnt - jobcenter streicht Bezüge
Beitrag von: Simone- am 25. August 2022, 07:33:17
Dein Bekannter war NICHT Ortsabwesend?

Könntest du den Bescheid vom 24.08. mal anonymisiert hochladen?
Titel: Aw: Ortabwesenheit abgelehnt - jobcenter streicht Bezüge
Beitrag von: Alina81 am 25. August 2022, 09:46:41
@Simone- Doch, war er. Steht doch in dem Text eindeutig drin.

Ortsabwesenheit für den Campingurlaub mit dem Sohnemann beantragt.

Dieser Antrag wurde vom JC abgelehnt.

Vater und Sohn fahren ohne Genehmigung trotzdem in den Campingurlaub.

Während des Campingurlaubs kamen noch Unterlagen in einer anderen Sache, nämlich einer Krankheitsgeschichte. Diese wurden innerhalb von 6 Tagen (inklusive Wochenende dazwischen) ausgefüllt und zurückgeschickt, inklusive dafür nötigem Arztbesuch zwecks Bescheinigung. Also eine durchaus angemessene Reaktionszeit. Hier hat der Vater wohl Vorsorge dafür getragen, dass sich jemand um die Post kümmert und sich bei etwas Wichtigem meldet.

Das Jobcenter kürzt für die 24-tägige Ortsabwesenheit.

Nun wäre halt die Frage, ob das in Ordnung ist, wenn man zwar unerlaubt Ortsabwesend ist, aber nicht nur per E-Mail, sondern halt auch wie im geschilderten Fall Vorsorge dafür trifft, dass man die Post vom JC, und sei es auf Umwegen, rechtzeitig erhält und auch rechtzeitig darauf reagiert. Es also keinen wirklichen Unterschied macht, ob man Zuhause war oder im Urlaub.
Titel: Aw: Ortabwesenheit abgelehnt - jobcenter streicht Bezüge
Beitrag von: Bundspecht am 25. August 2022, 10:12:53
Zitat von: Alina81 am 25. August 2022, 09:46:41Ortsabwesenheit für den Campingurlaub mit dem Sohnemann beantragt.

Dieser Antrag wurde vom JC abgelehnt.

Vater und Sohn fahren ohne Genehmigung trotzdem in den Campingurlaub.


Frage, wie hat das JC erfahren , dass der Vater weg war !?

Mal ganz davon abgesehen, dass das JC in diesem Fall zu Recht die Leistung kürzt.
Titel: Aw: Ortabwesenheit abgelehnt - jobcenter streicht Bezüge
Beitrag von: PetraL am 25. August 2022, 10:15:48
Zitat von: Alina81 am 25. August 2022, 09:46:41wenn man zwar unerlaubt Ortsabwesend ist, aber nicht nur per E-Mail, sondern halt auch wie im geschilderten Fall Vorsorge dafür trifft, dass man die Post vom JC, und sei es auf Umwegen, rechtzeitig erhält und auch rechtzeitig darauf reagiert. Es also keinen wirklichen Unterschied macht, ob man Zuhause war oder im Urlaub.
Woher weiss denn dann eigentlich das Mobcenter, dass dein Kumpel OA war?  :scratch:

P.S.: Zwei mit dem gleichen Gedanken :zwinker:
Zitat von: Bundspecht am 25. August 2022, 10:12:53Mal ganz davon abgesehen, dass das JC in diesem Fall zu Recht die Leistung kürzt.
Naja, aber der LE war ja tatsächlich trotzdem für das JC ständig erreichbar?  :weisnich:
Titel: Aw: Ortabwesenheit abgelehnt - jobcenter streicht Bezüge
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 25. August 2022, 10:17:18
Mit welcher Begründung wurde denn die OA abgelehnt?
Eine Massnahme oder Einladung scheint es in der Zeit ja nicht gegeben zu haben.  :scratch: 

Natürlich ist es für das JC ein Unterschied, ob er tatsächlich OA war oder nicht.
Titel: Aw: Ortabwesenheit abgelehnt - jobcenter streicht Bezüge
Beitrag von: Bundspecht am 25. August 2022, 10:24:10
Zitat von: PetraL am 25. August 2022, 10:15:48Naja, aber der LE war ja tatsächlich trotzdem für das JC ständig erreichbar? 


Das spielt aber keine Rolle .... OA wurde nicht genehmigt (aus welchen Gründen nun auch immer ) . Der Vater fährt dennoch in den Urlaub.

Irgendwie hat das JC davon Wind bekommen, und wie gesagt kürzt daher zu Recht das ALG II.

Kleines Beispiel.... Du beantragst bei deinem Chef Urlaub.... der lehnt ab, Du fährst aber dennoch....

ich weis , ist ein blödes Beispiel, da der Chef dich danach womöglich rauswirft, aber das Prinzip ist das gleiche 
Titel: Aw: Ortabwesenheit abgelehnt - jobcenter streicht Bezüge
Beitrag von: PetraL am 25. August 2022, 10:26:27
Zitat von: Bundspecht am 25. August 2022, 10:24:10Kleines Beispiel.... Du beantragst bei deinem Chef Urlaub.... der lehnt ab, Du fährst aber dennoch....
Passt nicht so ganz: Während meines Urlaubs könnte ich nicht gleichzeitig auch arbeiten.
Für das Mobcenter stand der LE ja trotzdem ständig zur Verfügung.
Titel: Aw: Ortabwesenheit abgelehnt - jobcenter streicht Bezüge
Beitrag von: Alina81 am 25. August 2022, 10:39:14
Zitat von: PetraL am 25. August 2022, 10:15:48
Zitat von: Alina81 am 25. August 2022, 09:46:41wenn man zwar unerlaubt Ortsabwesend ist, aber nicht nur per E-Mail, sondern halt auch wie im geschilderten Fall Vorsorge dafür trifft, dass man die Post vom JC, und sei es auf Umwegen, rechtzeitig erhält und auch rechtzeitig darauf reagiert. Es also keinen wirklichen Unterschied macht, ob man Zuhause war oder im Urlaub.
Woher weiss denn dann eigentlich das Mobcenter, dass dein Kumpel OA war?  :scratch:

Das ist nicht mein Thread und daher auch nicht mein Kumpel.

Zitat von: Bundspecht am 25. August 2022, 10:24:10
Zitat von: PetraL am 25. August 2022, 10:15:48Naja, aber der LE war ja tatsächlich trotzdem für das JC ständig erreichbar? 


Das spielt aber keine Rolle .... OA wurde nicht genehmigt (aus welchen Gründen nun auch immer ) . Der Vater fährt dennoch in den Urlaub.

Irgendwie hat das JC davon Wind bekommen, und wie gesagt kürzt daher zu Recht das ALG II.

Kleines Beispiel.... Du beantragst bei deinem Chef Urlaub.... der lehnt ab, Du fährst aber dennoch....

ich weis , ist ein blödes Beispiel, da der Chef dich danach womöglich rauswirft, aber das Prinzip ist das gleiche 

Das ist sogar ein richtig blödes Beispiel, weil Du mit Job im Urlaub nur Deinen Pflichten nachkommen könntest, wenn Du alles im Home-Office erledigen könntest.

Aber Du kannst halt als Empfänger von ALG II, notfalls durch gewisse Vorkehrungen, auch in Ortsabwesenheit Deinen üblichen "Pflichten" nachkommen, also vor allem den Briefkasten zu checken (bzw. checken zu lassen von Familie, Freunden oder Nachbarn, inklusive Erlaubnis Post vom JC zu öffnen) und auf Post zu antworten, gegebenenfalls auch noch auf Mails zu antworten oder mit dem Sachbearbeiter zu telefonieren.

Wäre eine Einladung während der OA gekommen oder ein Maßnahmebeginn oder ein vom JC "vermitteltes" Vorstellungsgespräch oder so, hätte man ja auch noch die Möglichkeit, den Urlaub abzubrechen, zumal es sich hier ja nur um einen Campingurlaub gehandelt hat (vermutlich innerhalb Deutschland) und nicht um eine Flugreise ins Ausland oder so.

Wenn man Sorge dafür trägt, dass man für das JC auch während der OA erreichbar ist, rechtzeitig reagieren kann und allem was da kommen möge auch nachkommen kann, dann sehe ich da überhaupt kein Problem.

Das ist dann schlicht und ergreifend nur kompletter Behördenschwachsinn, ob man schön zu Hause auf Post/Mail/Anruf vom JC zu warten hat oder ob man davon in einer anderen Stadt erfährt und trotzdem rechtzeitig darauf reagieren kann.

Wäre der Bekannte vom TE einfach so losgefahren, ohne den Antrag auf OA beim JC zu stellen, hätten die das gar nicht gemerkt, der Vater hätte rechtzeitig reagiert und alles wäre in Ordnung gewesen. So bekommt er jedoch eine Kürzung, obwohl er rechtzeitig reagieren konnte und der einzige Unterschied ist, dass er nicht brav Zuhause gesessen hat, sondern sich in einer anderen Stadt befand.
Titel: Aw: Ortabwesenheit abgelehnt - jobcenter streicht Bezüge
Beitrag von: Bundspecht am 25. August 2022, 10:48:52
Zitat von: Alina81 am 25. August 2022, 10:39:14Aber Du kannst halt als Empfänger von ALG II, notfalls durch gewisse Vorkehrungen, auch in Ortsabwesenheit Deinen üblichen "Pflichten" nachkommen, also vor allem den Briefkasten zu checken (bzw. checken zu lassen von Familie, Freunden oder Nachbarn, inklusive Erlaubnis Post vom JC zu öffnen) und auf Post zu antworten, gegebenenfalls auch noch auf Mails zu antworten oder mit dem Sachbearbeiter zu telefonieren.

Tja, aber da liegt doch der Hase im Pfeffer... Die OA wurde ja NICHT genehmigt ....

Zumal , wenn eine OA genehmigt wurde, bekommt man in dieser Zeit keine Einladungen vom JC .... Das ist mal sicher

Zitat von: Alina81 am 25. August 2022, 10:39:14Das ist dann schlicht und ergreifend nur kompletter Behördenschwachsinn, ob man schön zu Hause auf Post/Mail/Anruf vom JC zu warten hat oder ob man davon in einer anderen Stadt erfährt und trotzdem rechtzeitig darauf reagieren kann.

Ob das nun Behördenschwachsinn ist, oder nicht. FAKT ist , es gibt nun mal Pflichten , an die sich jeder "Harzer" halten muss (sollte). Diese sind in allgemeinen jedem bekannt. Wer meint dagegen verstosen zu müssen, und das hat der Vater mit vollem wissen (grob Fahrlässig) , muss eben damit rechnen erwischt zu werden ....

Und die "Strafe" ist nun mal, dass für besagte nicht genehmigte OA das JC die Leistung kürzen wird

Titel: Aw: Ortabwesenheit abgelehnt - jobcenter streicht Bezüge
Beitrag von: Ratlos am 25. August 2022, 10:49:17
Aus dem Bericht der BA vom 16.09.2019:
Für den Leistungsbezug reicht es nicht aus, dass Sie während Ihrer Abwesenheit telefonisch erreichbar sind. Bitte klären Sie deshalb Ihre Reisepläne rechtzeitig mit Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner ab.

Nicht genehmigte Ortsabwesenheit zieht immer Sanktionen nach sich.
Titel: Aw: Ortabwesenheit abgelehnt - jobcenter streicht Bezüge
Beitrag von: Ottokar am 25. August 2022, 10:54:18
Wie lautet die genaue Begründung für die Verweigerung der Ortsabwesenheit?
Titel: Aw: Ortabwesenheit abgelehnt - jobcenter streicht Bezüge
Beitrag von: PetraL am 25. August 2022, 12:43:01
Zitat von: Alina81 am 25. August 2022, 10:39:14Das ist nicht mein Thread und daher auch nicht mein Kumpel.
Oops, ja, sorry - hatte mich verlesen.

P.S.:
Zitat von: Bundspecht am 25. August 2022, 10:48:52Ob das nun Behördenschwachsinn ist, oder nicht. FAKT ist , es gibt nun mal Pflichten , an die sich jeder "Harzer" halten muss (sollte). Diese sind in allgemeinen jedem bekannt. Wer meint dagegen verstosen zu müssen, und das hat der Vater mit vollem wissen (grob Fahrlässig) , muss eben damit rechnen erwischt zu werden ....

Und die "Strafe" ist nun mal, dass für besagte nicht genehmigte OA das JC die Leistung kürzen wird
Tja, und wenn man jetzt "böse" wäre, könnte man sagen: Alles Absicht. Die OA wurde nur zu dem Zweck abgelehnt um zu sehen, ob der Kumpel vom TE evtl. trotzdem AO ist und dann die Leistungen streichen zu können ...
Also prompt in die Falle getappt - sehr teures "Lehrgeld" ...  :sad:
Titel: Aw: Ortabwesenheit abgelehnt - jobcenter streicht Bezüge
Beitrag von: Leon2011 am 25. August 2022, 12:50:30
Zitat von: PetraL am 25. August 2022, 10:15:48
Zitat von: Alina81 am 25. August 2022, 09:46:41wenn man zwar unerlaubt Ortsabwesend ist, aber nicht nur per E-Mail, sondern halt auch wie im geschilderten Fall Vorsorge dafür trifft, dass man die Post vom JC, und sei es auf Umwegen, rechtzeitig erhält und auch rechtzeitig darauf reagiert. Es also keinen wirklichen Unterschied macht, ob man Zuhause war oder im Urlaub.
Woher weiss denn dann eigentlich das Mobcenter, dass dein Kumpel OA war?  :scratch:

P.S.: Zwei mit dem gleichen Gedanken :zwinker:
Zitat von: Bundspecht am 25. August 2022, 10:12:53Mal ganz davon abgesehen, dass das JC in diesem Fall zu Recht die Leistung kürzt.
Naja, aber der LE war ja tatsächlich trotzdem für das JC ständig erreichbar?  :weisnich:
hi

Naja die gehen davon aus,  weil er ja den Antrag gestellt hat. Ich denke mir aber, da er ja postalisch erreichbar war,  sogar bei seinem Hausarzt war,  können die ihm die Ortsabwesenheit ja gar nicht nachweisen. Er könnte also behaupten er war ja da,  denn er war erreichbar.

Zitat von: Ottokar am 25. August 2022, 10:54:18Wie lautet die genaue Begründung für die Verweigerung der Ortsabwesenheit?

Irgendwas wegen der Jobvermittlung,  er hat aber tatsächlich auch während des Urlaubs einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Ich weiß nämlich das sein neuer Chef ihn auf dem Campingplatz besucht hatte. Also auch hier schwierig mit der Ortsabwesenheit.

Zitat von: Bundspecht am 25. August 2022, 10:48:52
Zitat von: Alina81 am 25. August 2022, 10:39:14Aber Du kannst halt als Empfänger von ALG II, notfalls durch gewisse Vorkehrungen, auch in Ortsabwesenheit Deinen üblichen "Pflichten" nachkommen, also vor allem den Briefkasten zu checken (bzw. checken zu lassen von Familie, Freunden oder Nachbarn, inklusive Erlaubnis Post vom JC zu öffnen) und auf Post zu antworten, gegebenenfalls auch noch auf Mails zu antworten oder mit dem Sachbearbeiter zu telefonieren.

Tja, aber da liegt doch der Hase im Pfeffer... Die OA wurde ja NICHT genehmigt ....

Zumal , wenn eine OA genehmigt wurde, bekommt man in dieser Zeit keine Einladungen vom JC .... Das ist mal sicher

Zitat von: Alina81 am 25. August 2022, 10:39:14Das ist dann schlicht und ergreifend nur kompletter Behördenschwachsinn, ob man schön zu Hause auf Post/Mail/Anruf vom JC zu warten hat oder ob man davon in einer anderen Stadt erfährt und trotzdem rechtzeitig darauf reagieren kann.

Ob das nun Behördenschwachsinn ist, oder nicht. FAKT ist , es gibt nun mal Pflichten , an die sich jeder "Harzer" halten muss (sollte). Diese sind in allgemeinen jedem bekannt. Wer meint dagegen verstosen zu müssen, und das hat der Vater mit vollem wissen (grob Fahrlässig) , muss eben damit rechnen erwischt zu werden ....

Und die "Strafe" ist nun mal, dass für besagte nicht genehmigte OA das JC die Leistung kürzen wird



Ich bin so oft mit meinem Sohn übers lange Wochenende bei Oma oder Uroma,  ohne das anzumelden....

Hätte er den Antrag nicht gestellt hätten die das gar nicht mal mitbekommen. Daher echt blöd. Man hält sich an die Regeln (zugegeben er hatte den Antrag etwas spät gestellt)  aber bekommt dafür dann noch extra einen reingewürgt. Was sollte er denn machen? Er hat den Platz für die Zeit ja auch schon bezahlt, es waren Ferien, er war erreichbar, hat Post beantwortet, und sogar ein neues Arbeitsverhältnis gestartet.
Titel: Aw: Ortabwesenheit abgelehnt - jobcenter streicht Bezüge
Beitrag von: Ratlos am 25. August 2022, 13:08:31
Zitat von: Leon2011 am 25. August 2022, 12:50:30er hat aber tatsächlich auch während des Urlaubs einen Arbeitsvertrag unterschrieben.
Dann schaut die Sache aber ganz anders aus. Dann war er OA um aus dem Bezug raus zu kommen bzw. den zu mindern.
Ab wann läuft sein neuer AV?
Ist die Tätigkeit sozialversicherungspflichtig?
Titel: Aw: Ortabwesenheit abgelehnt - jobcenter streicht Bezüge
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 25. August 2022, 13:49:19
Zitat von: Leon2011Irgendwas wegen der Jobvermittlung,
 

Das spielt durchaus eine Rolle, denn einfach verweigern können sie nicht.

Zitat von: Leon2011zugegeben er hatte den Antrag etwas spät gestellt

So spät wie möglich, heißt es eigentlich von JC-Seite, denn es könnte sich kurzfristig eine Jobgelegenheit ergeben.
(Deshalb kann ein LE normalerweise keinen Urlaub buchen und hat somit immer das Nachsehen ...).  :wand:
Titel: Aw: Ortabwesenheit abgelehnt - jobcenter streicht Bezüge
Beitrag von: Leon2011 am 25. August 2022, 13:50:08
Zitat von: Ratlos am 25. August 2022, 13:08:31
Zitat von: Leon2011 am 25. August 2022, 12:50:30er hat aber tatsächlich auch während des Urlaubs einen Arbeitsvertrag unterschrieben.
Dann schaut die Sache aber ganz anders aus. Dann war er OA um aus dem Bezug raus zu kommen bzw. den zu mindern.
Ab wann läuft sein neuer AV?
Ist die Tätigkeit sozialversicherungspflichtig?

Da er allein erziehend ist und sein Sohn jetzt in die 5te Klasse kommt erst mal nur halbtags (20 Stunden pro Woche), er hätte aber auch die Möglichkeit mehr zu arbeiten, also der Chef würde ihn vollzeit einstellen wenn er das dann kann.

Das Arbeitsverhältnis beginnt am  01.09,  der Vertrag wurde am 13.08,
Samstags, unterschrieben,  also mitten in der Ortsabwesenheit. Er hat seinem Jobvermittler direkt eine Email geschrieben, mit Foto des Arbeitsvertrages,  dieser hat ihm dann am 15.08 per Email geschrieben,  dass er (der Jobvermittler) den Vertrag an den Sachbearbeiter weiterleitet und dafür hatte er dann auch einen Änderungsbescheid erhalten (wann genau weiß ich jetzt nicht, aber darauf muss man ja nicht antworten wenn die Berechnung stimmt).

Die Frage ist ja die, können die ihm wegen ortabwesenheit sanktionieren obwohl er allen Pflichten nachgekommen ist und erreichbar war. Die können ihm ja nicht mal nachweisen dass er abwesend war, er  könnte genauso gut behaupten "ihr habt abgelehnt also bin ich zuhause geblieben".

Zitat von: Bundspecht am 25. August 2022, 10:24:10
Zitat von: PetraL am 25. August 2022, 10:15:48Naja, aber der LE war ja tatsächlich trotzdem für das JC ständig erreichbar? 


Das spielt aber keine Rolle .... OA wurde nicht genehmigt (aus welchen Gründen nun auch immer ) . Der Vater fährt dennoch in den Urlaub.

Irgendwie hat das JC davon Wind bekommen, und wie gesagt kürzt daher zu Recht das ALG II.

Kleines Beispiel.... Du beantragst bei deinem Chef Urlaub.... der lehnt ab, Du fährst aber dennoch....

ich weis , ist ein blödes Beispiel, da der Chef dich danach womöglich rauswirft, aber das Prinzip ist das gleiche 

Um das Beispiel mal zu vervollständigen... wenn du trotzdem deine Arbeit machst, während du im Urlaub bist, hat dein Chef keinen wirklichen Grund dich zu kündigen...
Titel: Aw: Ortabwesenheit abgelehnt - jobcenter streicht Bezüge
Beitrag von: Ratlos am 25. August 2022, 14:08:41
Zitat von: Leon2011 am 25. August 2022, 13:50:08Die Frage ist ja die, können die ihm wegen ortabwesenheit sanktionieren obwohl er allen Pflichten nachgekommen ist und erreichbar war
Also ich sehe keinen Sanktionsgrund.
Er war OA wegen eines neuen AV der auch tatsächlich zustande kam. Damit hat er alles getan um seine Bedürftigkeit zu beenden oder zu verringern.
Alles nur Vorteile für das JC.
Da würde ich einem Gerichtsverfahren gelassen ins Auge sehen.
Der Sanktionsgrund würde mich mal interessieren (Bescheid-Begründung)
Titel: Aw: Ortabwesenheit abgelehnt - jobcenter streicht Bezüge
Beitrag von: Bundspecht am 25. August 2022, 14:41:11
Zitat von: Ratlos am 25. August 2022, 14:08:41Er war OA wegen eines neuen AV

Frage ist nur , wurde das dem JC auch "so" mitgeteilt ? bzw. hätte der Vater dann nicht dem JC sogar sagen müssen, dass er die OA braucht um einen neuen AV zu unterschreiben !???

Weil, hätte das JC das gewusst währe die OA bestimmt nicht abgelehnt worden 
Titel: Aw: Ortabwesenheit abgelehnt - jobcenter streicht Bezüge
Beitrag von: Leon2011 am 25. August 2022, 15:00:06
Zitat von: Bundspecht am 25. August 2022, 14:41:11
Zitat von: Ratlos am 25. August 2022, 14:08:41Er war OA wegen eines neuen AV

Frage ist nur , wurde das dem JC auch "so" mitgeteilt ? bzw. hätte der Vater dann nicht dem JC sogar sagen müssen, dass er die OA braucht um einen neuen AV zu unterschreiben !???

Weil, hätte das JC das gewusst währe die OA bestimmt nicht abgelehnt worden 

Ja das ist schon sehr weit hergeholt ganz ehrlich.... Er hat den Antrag ja wegen dem Camping Urlaub gestellt und das auch so in den Antrag geschrieben und aein Arbeitsplatz ist bei seinem Wohnort, das ist also keine Begründung für eine Oa, mal davon abgesehen das eine Vetragsunterschrift keine 24 Tage Oa rechtfertigt. Aber der Campingplatz war ja auch nur zwei Städte von seinem Zuhause entfernt, ist ja nicht so als wäre er ins Ausland gefahren, daher konnte er zwischendurch nach Hause um nach der Post zu sehen.

Beantwortet aber immer noch nicht meine Frage,  was ist denn nötig damit eine Oa überhaupt also solche gilt. Denn er ist ja allen Pflichten nachgekommen und war erreichbar, er war sogar bei seinem Hausarzt, nicht bei irgend einem Arzt. Daher finde ich ist eine ortabwesenheit per Definition gar nicht gegeben, obwohl er in einem Zelt aufm Campingplatz anstatt in seinem Bett geschlafen hat.
Titel: Aw: Ortabwesenheit abgelehnt - jobcenter streicht Bezüge
Beitrag von: Bundspecht am 25. August 2022, 15:31:51
Zitat von: Leon2011 am 25. August 2022, 15:00:06Er hat den Antrag ja wegen dem Camping Urlaub gestellt

Aha ! Das JC wusste also was der Vater vorhatte....

Zitat von: Leon2011 am 25. August 2022, 15:00:06Aber der Campingplatz war ja auch nur zwei Städte von seinem Zuhause entfernt, ist ja nicht so als wäre er ins Ausland gefahren,

zwei Städte weiter, ist aber nicht der Ortsnahe Bereich in dem man sich aufhalten soll/muss/ wie auch immer ....

Ist aber auch egal, der Vater hat obwohl er wusste das die OA nicht genehmigt wurde Urlaub mit seinem Sohn gemacht, und ist erwischt worden....

Was mich aber noch wundert... :scratch:

Zitat von: Leon2011 am 25. August 2022, 05:43:15dass ihm wegen der Ortabwesenheit das Harz4 für 24 Tage gekürzt wird,

Man hat eigentlich NUR Anspruch auf 21 Kalendertage incl. Wochenenden OA
Titel: Aw: Ortabwesenheit abgelehnt - jobcenter streicht Bezüge
Beitrag von: Ottokar am 25. August 2022, 15:53:32
Eine Genehmigung der Ortsabweseneit ist konkret eine Zustimmung des JC, das der Leistungsbezieher für eine gewisse Zeitspanne für das JC nicht erreichbar sein muss, also für Vermittlung, Eingliederung etc. nicht zur Verfügung stehen muss.
Abgelehnt werden darf dies nur, wenn es konkrete Gründe gibt, warum der Leistungsbezieher im avisierten Zeitraum verfügbar sein muss. Das kann z.B. ein aktuelles Jobangebot sein, oder der Beginn einer geplanten Maßnahme.
Die aktuell lt. § 77 Abs. 1 SGB II anzuwendende Erreichbarkeits-Anordnung sieht eine Ortsabwesenheit von max. 3 Wochen vor. Wenn mehr als 3 Wochen beantragt werden, darf die OA jedoch nicht abgelehnt werden, sie kann aber auf max. 3 Wochen begrenzt werden. Der Leistungsbezieher kann seine Pläne dann ja entsprechend anpassen.

Der einzige Angriffspunkt hier ist, ob die Ablehnung der OA rechtlich haltbar ist oder nicht.
Der bloße Verweis auf die im Falle einer OA fehlende Vermittelbarkeit ist kein hinreichender Grund.
Titel: Aw: Ortabwesenheit abgelehnt - jobcenter streicht Bezüge
Beitrag von: 180 am 25. August 2022, 17:04:07
Das JC ist in der Beweispflicht, dem Kunden nachzuweisen, dass dieser ortsabwesend war. So lange der Kunde nichts gesteht, ist das nahezu unmöglich für das JC.

Außer dem Geständnis des Kunden gibt es nur wenige Möglichkeiten, wie das JC dies erfahren (und evtl. nachweisen) kann:
- Einträge im Reisepass (der Kunde muss diesen aber niemals dem JC zeigen).
- Kontoauszüge (vor allem wenn grad ein WBA ansteht)
- Jemand hat den Kunden verpetzt (bringt dem JC aber nichts ohne Geständnis oder handfeste Beweise)
- Willkürliche Vermutung/Unterstellung


Du hast einen Rechtsanspruch auf Akteneinsicht oder auf Kopien der Akte (DSGVO). Dann kannst du in Ruhe nachlesen, wie das JC zu der Unterstellung der OAW kommt.
Titel: Aw: Ortabwesenheit abgelehnt - jobcenter streicht Bezüge
Beitrag von: Leon2011 am 25. August 2022, 17:10:02
Zitat von: Bundspecht am 25. August 2022, 15:31:51
Zitat von: Leon2011 am 25. August 2022, 15:00:06Er hat den Antrag ja wegen dem Camping Urlaub gestellt

Aha ! Das JC wusste also was der Vater vorhatte....

Zitat von: Leon2011 am 25. August 2022, 15:00:06Aber der Campingplatz war ja auch nur zwei Städte von seinem Zuhause entfernt, ist ja nicht so als wäre er ins Ausland gefahren,

zwei Städte weiter, ist aber nicht der Ortsnahe Bereich in dem man sich aufhalten soll/muss/ wie auch immer ....

Ist aber auch egal, der Vater hat obwohl er wusste das die OA nicht genehmigt wurde Urlaub mit seinem Sohn gemacht, und ist erwischt worden....

Was mich aber noch wundert... :scratch:

Zitat von: Leon2011 am 25. August 2022, 05:43:15dass ihm wegen der Ortabwesenheit das Harz4 für 24 Tage gekürzt wird,

Man hat eigentlich NUR Anspruch auf 21 Kalendertage incl. Wochenenden OA


Er ist nicht "erwischt" worden,  die gehen einfach davon aus das er weg war weil er den Antrag gestellt hatte. Die haben keinen Nachweis das er tatsächlich weg war. Dagegen das er weg war spricht ja sogar dass er postalisch erreichbar war,
bei seinem Hausarzt war (dieser ist dem Jobcenter für die AU/Operation bekannt) und einen Arbeitsvertrag in seiner Stadt unterschrieben hat. Also rein theorisch ist sogar eher nachweisbar das er NICHT abwesend war. Und wenn man sich jetzt das folgende anguckt

Zitat von: Ottokar am 25. August 2022, 15:53:32Eine Genehmigung der Ortsabweseneit ist konkret eine Zustimmung des JC, das der Leistungsbezieher für eine gewisse Zeitspanne für das JC nicht erreichbar sein muss, also für Vermittlung, Eingliederung etc. nicht zur Verfügung stehen muss.
Abgelehnt werden darf dies nur, wenn es konkrete Gründe gibt, warum der Leistungsbezieher im avisierten Zeitraum verfügbar sein muss. Das kann z.B. ein aktuelles Jobangebot sein, oder der Beginn einer geplanten Maßnahme.
Die aktuell lt. § 77 Abs. 1 SGB II anzuwendende Erreichbarkeits-Anordnung sieht eine Ortsabwesenheit von max. 3 Wochen vor. Wenn mehr als 3 Wochen beantragt werden, darf die OA jedoch nicht abgelehnt werden, sie kann aber auf max. 3 Wochen begrenzt werden. Der Leistungsbezieher kann seine Pläne dann ja entsprechend anpassen.

Der einzige Angriffspunkt hier ist, ob die Ablehnung der OA rechtlich haltbar ist oder nicht.
Der bloße Verweis auf die im Falle einer OA fehlende Vermittelbarkeit ist kein hinreichender Grund.

Er hat keine Vermittlungsangebote in dieser Zeit bekommen, im Gegenteil, er hat selbstständig eine Beschäftigung gefunden und dies seinem Jobvermittler umgehend gemeldet. Er hat ein Formular (medizinische Unterlagen) innerhalb von 4 Werktagen beantwortet. Werktage ist hier wichtig weil er dafür zum Hausarzt musste und dieser am Wochenende nicht geöffnet hat.

Damit sind die Bedingungen eine Ortabwesenheit doch gar nicht erfüllt.
Titel: Aw: Ortabwesenheit abgelehnt - jobcenter streicht Bezüge
Beitrag von: Bundspecht am 25. August 2022, 17:49:37
Zitat von: Leon2011 am 25. August 2022, 17:10:02Er ist nicht "erwischt" worden,  die gehen einfach davon aus das er weg war weil er den Antrag gestellt hatte

So bescheuert ist selbst ein JC nicht ! Die wissen auch, dass den das um die Ohren fliegen würde.
Titel: Aw: Ortabwesenheit abgelehnt - jobcenter streicht Bezüge
Beitrag von: PetraL am 25. August 2022, 17:58:31
Zitat von: Leon2011 am 25. August 2022, 17:10:02ist sogar eher nachweisbar das er NICHT abwesend war
Daher würde ich an seiner Stelle Widerspruch einlegen und genau diese Nachweise anführen, dass er nicht - wie unterstellt - OA war.
Ich denke, es sollte dem JC schwer fallen, seine Unterstellung zu beweisen...  :weisnich:
Titel: Aw: Ortabwesenheit abgelehnt - jobcenter streicht Bezüge
Beitrag von: Ottokar am 25. August 2022, 18:01:50
Zitat von: Bundspecht am 25. August 2022, 17:49:37
Zitat von: Leon2011 am 25. August 2022, 17:10:02Er ist nicht "erwischt" worden,  die gehen einfach davon aus das er weg war weil er den Antrag gestellt hatte

So bescheuert ist selbst ein JC nicht ! Die wissen auch, dass den das um die Ohren fliegen würde.
Da muss ich energisch widersprechen.
Es wäre für mich keineswegs der erste Fall, wo das JC nach Ablehnung einer OA ohne jeden Beleg unterstellt, der Leistungsempfänger wäre unerlaubt abwesend.
Titel: Aw: Ortabwesenheit abgelehnt - jobcenter streicht Bezüge
Beitrag von: Leon2011 am 25. August 2022, 19:05:27
Ich danke euch, werde ihm sagen er soll noch mal genau mit Datum beschreiben wann er was beantwortet hat und wann er den Arbeitsvertrag unterschrieben hat und das er somit nachweislich nicht Oa war.
Titel: Aw: Ortabwesenheit abgelehnt - jobcenter streicht Bezüge
Beitrag von: Simone- am 25. August 2022, 19:27:17
Der Vater war nur zwei Städte weiter beim Campen? Für mich ist das NICHT ortsabwesend.

Ich sehe hier zwei Möglichkeiten:

1. Das JC muss erst mal nachweisen, dass er trotz fehlender Genehmigung tatsächlich ortsabwesend war. (Beweise)

2. Er war zwei Städte weiter beim Campen und ist seinen Verwaltungspflichten beim JC nachgekommen. Gilt er unter diesen Umständen überhaupt als ortsabwesend? (Definition von Ortsabwesend)

Nochmal:

Bitte Bescheid über Leistungskürzung wegen nicht genehmigter Ortsabwesenheit anonymisiert einstellen!

Titel: Aw: Ortabwesenheit abgelehnt - jobcenter streicht Bezüge
Beitrag von: Ottokar am 25. August 2022, 19:52:08
Solange eine Person werktäglich Post vom JC lesen und zeitnah darauf reagieren kann (Bsp. Mi kommt eine Einladung, dass man am Do um 08:00 Uhr im JC erscheinen soll, man kann dieses Schreiben am Mi Abend oder Do vor 08:00 Uhr lesen und ist pünklich um 8 Uhr im JC) hält sie sich gemäß EAO innerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches auf.

Bereits der Umstand, dass die Person während dieser Zeit mit einem AG in Verbindung getreten ist und einen AV abgeschlossen hat, spricht gegen die Unterstellung eines Aufenthaltes außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches.
Es stellt sich also nur noch folgende Frage:
Gab es im strittigen Zeitraum Post vom JC und wenn ja: wurde rechtzeitig darauf reagiert?
Titel: Aw: Ortabwesenheit abgelehnt - jobcenter streicht Bezüge
Beitrag von: Leon2011 am 25. August 2022, 22:53:54
Zitat von: Ottokar am 25. August 2022, 19:52:08Solange eine Person werktäglich Post vom JC lesen und zeitnah darauf reagieren kann (Bsp. Mi kommt eine Einladung, dass man am Do um 08:00 Uhr im JC erscheinen soll, man kann dieses Schreiben am Mi Abend oder Do vor 08:00 Uhr lesen und ist pünklich um 8 Uhr im JC) hält sie sich gemäß EAO innerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches auf.

Bereits der Umstand, dass die Person während dieser Zeit mit einem AG in Verbindung getreten ist und einen AV abgeschlossen hat, spricht gegen die Unterstellung eines Aufenthaltes außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches.
Es stellt sich also nur noch folgende Frage:
Gab es im strittigen Zeitraum Post vom JC und wenn ja: wurde rechtzeitig darauf reagiert?

Ja gab es, die medizinischen Unterlagen. Die hat er innerhalb von 6 Tagen beantwortet, davon waren 2 Tage Wochenende, das spielt in sofern eine wichtige Rolle weil er vom Hausarzt einen Fragebogen ausfüllen bzw unterzeichnen lassen musste, dieser hat am Wochenende nicht geöffnet und man muss ja erstmal einen Termin bekommen oder die offene Sprechstunde abwarten. (Hat auch nicht jeder Arzt täglich. Mein Hausarzt hat zb Freitags nur vormittags und nur mit Termin zeit.) Also hat er die Unterlagen innerhalb von 4 Werktagen beantwortet. Das JC weiß auch dass das sein Hausarzt ist weil die schon mehrere Unterlagen von diesem bekommen haben (hatte das vorher schon mal geschrieben,  da ging es um arbeitsfähig/ bzw unfähigkeit da er am Rücken operiert wurde und nochmal operiert werden muss).

Heißt er war nachweislich während der Oa bei seinem dem JC bekannten Hausarzt, er hat Post umgehend beantwortet und einen Arbeitsvertrag bei einem AG in seiner Stadt unterschrieben.
Titel: Aw: Ortabwesenheit abgelehnt - jobcenter streicht Bezüge
Beitrag von: PetraL am 25. August 2022, 23:00:53
Zitat von: Leon2011 am 25. August 2022, 22:53:54Heißt er war nachweislich während der Oa bei seinem dem JC bekannten Hausarzt, er hat Post umgehend beantwortet und einen Arbeitsvertrag bei einem AG in seiner Stadt unterschrieben.
Dann sollte es kein Problem sein, Widerspruch einzulegen und die OA einfach zu bestreiten. Dein Kumpel hat ja genügend Beweise dafür in der Hand.
Das ist aber mal wieder ganz typisch Jobcenter - und das bei einem alleinerziehenden Vater, so dass auch noch ein unschuldiges Kind darunter leiden muss.
Bei jedem Kindervergewaltiger und Massenmörder gilt "im Zweifel für den Angeklagten" und solange seine Schuld nicht bewiesen ist und Persönlichkeitsrechte und Grundgesetz und blablabla - aber Hartz4-Empfänger und sogar deren Kinder haben offenbar Null Rechte, da wird einfach die Lebensgrundlage entzogen und fertig ... :kotz:

Titel: Aw: Ortabwesenheit abgelehnt - jobcenter streicht Bezüge
Beitrag von: Leon2011 am 26. August 2022, 05:23:32
Zitat von: PetraL am 25. August 2022, 23:00:53
Zitat von: Leon2011 am 25. August 2022, 22:53:54Heißt er war nachweislich während der Oa bei seinem dem JC bekannten Hausarzt, er hat Post umgehend beantwortet und einen Arbeitsvertrag bei einem AG in seiner Stadt unterschrieben.
Dann sollte es kein Problem sein, Widerspruch einzulegen und die OA einfach zu bestreiten. Dein Kumpel hat ja genügend Beweise dafür in der Hand.
Das ist aber mal wieder ganz typisch Jobcenter - und das bei einem alleinerziehenden Vater, so dass auch noch ein unschuldiges Kind darunter leiden muss.
Bei jedem Kindervergewaltiger und Massenmörder gilt "im Zweifel für den Angeklagten" und solange seine Schuld nicht bewiesen ist und Persönlichkeitsrechte und Grundgesetz und blablabla - aber Hartz4-Empfänger und sogar deren Kinder haben offenbar Null Rechte, da wird einfach die Lebensgrundlage entzogen und fertig ... :kotz:



Ja aber das ist ja nichts neues. Ich bin auch allein erziehend (mein Sohn hat Autismus) und die haben schon so einen  :wand: mit mir abgezogen. Manchmal frage ich mich echt ob das was persönliches ist oder ob die das einfach mit allen so machen (nach den Berichten hier auf der Seite scheint letzteres zuzutreffen). Wir bekommen momentan 1042€ davon gehen allein 830€ Miete ab. Mein Sohn und ich haben beide unnormal viele Allergien, da wir beide auch Zöliakie haben (bzw mein Sohn nicht aber er hat eine Weizen Allergie) hatte ich für uns beide einen Antrag auf Mehrbedarf gestellt, es wurde nur einmal genehmigt (witzigerweise für meinen Sohn) weil wir ja ein Haushalt sind und gemeinsam essen können. Weiß nicht was die für Vorstellungen manchmal haben. Ich hab mir den piep nicht ausgesucht. Dann konnte mein Sohn fast das ganze letzte Jahr nicht zur Schule, wir hatten auch eine ärztliche Bescheinigung für die Schule, diese hatte ich ans JC weitergeleitet, kurz darauf kam ein einzelnes jobangebot 30km entfernt, schichtdienst ab 5:30 morgens. Das ist doch das Papier nicht wert. Dann frage ich die ob es nicht irgendwas gibt was ich von zuhause machen kann, Callcenter oder meinetwegen Bleistifte spitzen, die Antwort war ich solls mir nicht so gemütlich machen :scratch:  :yes: bei meinem letzten Job, feste stundenzahl, festes Gehalt wurde ich jeden Monat zu hoch berechnet, ich verstehe bis heute nicht wo die immer die zahlen her hatten, absolut  :sleep: die Anstellung habe ich dann in der corona Zeit verloren. bei der stelle davor war ich knapp über dem Bezug, also kein aufstocken mehr. Die Kita wurde dann plötzlich nicht mehr übernommen, denn ich verdiene ja 12€ zuviel, also hatte ich dann keine Betreuung mehr ergo keine Möglichkeit mehr die Stunden zu arbeiten, also war das einzige was mir übrig blieb meinen AG zu bitten mich zu kündigen. In welcher Welt ergibt das Sinn? Absoluter Wahnsinn

Ich hatte hier ein anderes Thema geschrieben, "Leben auf dem Campingplatz" was man da einsparen kann ist eine gute Möglichkeit um schneller wieder auf eigenen Beinen zu stehen und das Jc endlich los zu sein.
Titel: Aw: Ortabwesenheit abgelehnt - jobcenter streicht Bezüge
Beitrag von: superMeier am 26. August 2022, 09:50:42
Das Geld ist bereits aufgebraucht, gibt es Ende diesen Monats wieder einen Bonus?

Sollte eigentlich in das andere Thema, naja egal.