Ortabwesenheit abgelehnt - jobcenter streicht Bezüge

Begonnen von Leon2011, 25. August 2022, 05:43:15

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Leon2011

Hallo alle zusammen,

ich frage für einen Bekannten,  also wenn Rückfragen kommen brauche ich ein paar Minuten diese abzuklären.

Und zwar hatte er am 18.07. Per Email einen Antrag zur Ortabwesenheit vom 22.07 bis 17.08 gestellt da er in den Sommerferien mit seinem Sohn (er ist allein erziehend) zum Camping wollte. Die Ablehnung kam am 21.07 per Email und am 02.08 per Post + ärztliche Unterlagen zum ausfüllen (da geht's wohl um Arbeitsfähig bzw Unfähigkeit da er letztes Jahr am Rücken operiert wurde und bald noch mal operiert wird). Diese hat er dann auch am 08.08 (das sind 4 Werktage + dass er sich dafür erst noch eine Bescheinigung oder Aztbrief beim Hausarzt abholen musste) postalisch beantwortet. Diese sind auch angekommen, da sein Sachbearbeiter ihm dazu per Email eine Rückfrage gestellt hatte und er diese per Email am selben Tag beantwortet hat.

Gestern, also am 24.08 hat er einen Bescheid bekommen, dass ihm wegen der Ortabwesenheit das Harz4 für 24 Tage gekürzt wird, das ist ja fast der ganze Monat. Dagegen hat er gestern noch direkt Widerspruch eingelegt, da er das vom Jobcenter geschickte Schreiben (die ärztlichen Unterlagen)  während seiner Ortabwesenheit innerhalb kürzester Zeit beantwortet hat, dem entsprechend gibt es ja keinen Sinn ihm Ortabwesenheit vorzuwerfen....

Er macht sich jetzt natürlich Sorgen was er machen soll wenn der Widerspruch abgelehnt wird.

Kennt sich da von euch jemand aus oder hat einen Artikel/ was auch immer, wo steht wie man in einem solchen Fall vorgehen kann?

Ich danke euch schon mal im voraus fürs lesen :bye:

Simone-

Dein Bekannter war NICHT Ortsabwesend?

Könntest du den Bescheid vom 24.08. mal anonymisiert hochladen?
"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Alina81

@Simone- Doch, war er. Steht doch in dem Text eindeutig drin.

Ortsabwesenheit für den Campingurlaub mit dem Sohnemann beantragt.

Dieser Antrag wurde vom JC abgelehnt.

Vater und Sohn fahren ohne Genehmigung trotzdem in den Campingurlaub.

Während des Campingurlaubs kamen noch Unterlagen in einer anderen Sache, nämlich einer Krankheitsgeschichte. Diese wurden innerhalb von 6 Tagen (inklusive Wochenende dazwischen) ausgefüllt und zurückgeschickt, inklusive dafür nötigem Arztbesuch zwecks Bescheinigung. Also eine durchaus angemessene Reaktionszeit. Hier hat der Vater wohl Vorsorge dafür getragen, dass sich jemand um die Post kümmert und sich bei etwas Wichtigem meldet.

Das Jobcenter kürzt für die 24-tägige Ortsabwesenheit.

Nun wäre halt die Frage, ob das in Ordnung ist, wenn man zwar unerlaubt Ortsabwesend ist, aber nicht nur per E-Mail, sondern halt auch wie im geschilderten Fall Vorsorge dafür trifft, dass man die Post vom JC, und sei es auf Umwegen, rechtzeitig erhält und auch rechtzeitig darauf reagiert. Es also keinen wirklichen Unterschied macht, ob man Zuhause war oder im Urlaub.

Bundspecht

Zitat von: Alina81 am 25. August 2022, 09:46:41Ortsabwesenheit für den Campingurlaub mit dem Sohnemann beantragt.

Dieser Antrag wurde vom JC abgelehnt.

Vater und Sohn fahren ohne Genehmigung trotzdem in den Campingurlaub.


Frage, wie hat das JC erfahren , dass der Vater weg war !?

Mal ganz davon abgesehen, dass das JC in diesem Fall zu Recht die Leistung kürzt.
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

PetraL

Zitat von: Alina81 am 25. August 2022, 09:46:41wenn man zwar unerlaubt Ortsabwesend ist, aber nicht nur per E-Mail, sondern halt auch wie im geschilderten Fall Vorsorge dafür trifft, dass man die Post vom JC, und sei es auf Umwegen, rechtzeitig erhält und auch rechtzeitig darauf reagiert. Es also keinen wirklichen Unterschied macht, ob man Zuhause war oder im Urlaub.
Woher weiss denn dann eigentlich das Mobcenter, dass dein Kumpel OA war?  :scratch:

P.S.: Zwei mit dem gleichen Gedanken :zwinker:
Zitat von: Bundspecht am 25. August 2022, 10:12:53Mal ganz davon abgesehen, dass das JC in diesem Fall zu Recht die Leistung kürzt.
Naja, aber der LE war ja tatsächlich trotzdem für das JC ständig erreichbar?  :weisnich:

Leeres Portemonnaie

Mit welcher Begründung wurde denn die OA abgelehnt?
Eine Massnahme oder Einladung scheint es in der Zeit ja nicht gegeben zu haben.  :scratch: 

Natürlich ist es für das JC ein Unterschied, ob er tatsächlich OA war oder nicht.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Bundspecht

Zitat von: PetraL am 25. August 2022, 10:15:48Naja, aber der LE war ja tatsächlich trotzdem für das JC ständig erreichbar? 


Das spielt aber keine Rolle .... OA wurde nicht genehmigt (aus welchen Gründen nun auch immer ) . Der Vater fährt dennoch in den Urlaub.

Irgendwie hat das JC davon Wind bekommen, und wie gesagt kürzt daher zu Recht das ALG II.

Kleines Beispiel.... Du beantragst bei deinem Chef Urlaub.... der lehnt ab, Du fährst aber dennoch....

ich weis , ist ein blödes Beispiel, da der Chef dich danach womöglich rauswirft, aber das Prinzip ist das gleiche 
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

PetraL

Zitat von: Bundspecht am 25. August 2022, 10:24:10Kleines Beispiel.... Du beantragst bei deinem Chef Urlaub.... der lehnt ab, Du fährst aber dennoch....
Passt nicht so ganz: Während meines Urlaubs könnte ich nicht gleichzeitig auch arbeiten.
Für das Mobcenter stand der LE ja trotzdem ständig zur Verfügung.

Alina81

Zitat von: PetraL am 25. August 2022, 10:15:48
Zitat von: Alina81 am 25. August 2022, 09:46:41wenn man zwar unerlaubt Ortsabwesend ist, aber nicht nur per E-Mail, sondern halt auch wie im geschilderten Fall Vorsorge dafür trifft, dass man die Post vom JC, und sei es auf Umwegen, rechtzeitig erhält und auch rechtzeitig darauf reagiert. Es also keinen wirklichen Unterschied macht, ob man Zuhause war oder im Urlaub.
Woher weiss denn dann eigentlich das Mobcenter, dass dein Kumpel OA war?  :scratch:

Das ist nicht mein Thread und daher auch nicht mein Kumpel.

Zitat von: Bundspecht am 25. August 2022, 10:24:10
Zitat von: PetraL am 25. August 2022, 10:15:48Naja, aber der LE war ja tatsächlich trotzdem für das JC ständig erreichbar? 


Das spielt aber keine Rolle .... OA wurde nicht genehmigt (aus welchen Gründen nun auch immer ) . Der Vater fährt dennoch in den Urlaub.

Irgendwie hat das JC davon Wind bekommen, und wie gesagt kürzt daher zu Recht das ALG II.

Kleines Beispiel.... Du beantragst bei deinem Chef Urlaub.... der lehnt ab, Du fährst aber dennoch....

ich weis , ist ein blödes Beispiel, da der Chef dich danach womöglich rauswirft, aber das Prinzip ist das gleiche 

Das ist sogar ein richtig blödes Beispiel, weil Du mit Job im Urlaub nur Deinen Pflichten nachkommen könntest, wenn Du alles im Home-Office erledigen könntest.

Aber Du kannst halt als Empfänger von ALG II, notfalls durch gewisse Vorkehrungen, auch in Ortsabwesenheit Deinen üblichen "Pflichten" nachkommen, also vor allem den Briefkasten zu checken (bzw. checken zu lassen von Familie, Freunden oder Nachbarn, inklusive Erlaubnis Post vom JC zu öffnen) und auf Post zu antworten, gegebenenfalls auch noch auf Mails zu antworten oder mit dem Sachbearbeiter zu telefonieren.

Wäre eine Einladung während der OA gekommen oder ein Maßnahmebeginn oder ein vom JC "vermitteltes" Vorstellungsgespräch oder so, hätte man ja auch noch die Möglichkeit, den Urlaub abzubrechen, zumal es sich hier ja nur um einen Campingurlaub gehandelt hat (vermutlich innerhalb Deutschland) und nicht um eine Flugreise ins Ausland oder so.

Wenn man Sorge dafür trägt, dass man für das JC auch während der OA erreichbar ist, rechtzeitig reagieren kann und allem was da kommen möge auch nachkommen kann, dann sehe ich da überhaupt kein Problem.

Das ist dann schlicht und ergreifend nur kompletter Behördenschwachsinn, ob man schön zu Hause auf Post/Mail/Anruf vom JC zu warten hat oder ob man davon in einer anderen Stadt erfährt und trotzdem rechtzeitig darauf reagieren kann.

Wäre der Bekannte vom TE einfach so losgefahren, ohne den Antrag auf OA beim JC zu stellen, hätten die das gar nicht gemerkt, der Vater hätte rechtzeitig reagiert und alles wäre in Ordnung gewesen. So bekommt er jedoch eine Kürzung, obwohl er rechtzeitig reagieren konnte und der einzige Unterschied ist, dass er nicht brav Zuhause gesessen hat, sondern sich in einer anderen Stadt befand.

Bundspecht

Zitat von: Alina81 am 25. August 2022, 10:39:14Aber Du kannst halt als Empfänger von ALG II, notfalls durch gewisse Vorkehrungen, auch in Ortsabwesenheit Deinen üblichen "Pflichten" nachkommen, also vor allem den Briefkasten zu checken (bzw. checken zu lassen von Familie, Freunden oder Nachbarn, inklusive Erlaubnis Post vom JC zu öffnen) und auf Post zu antworten, gegebenenfalls auch noch auf Mails zu antworten oder mit dem Sachbearbeiter zu telefonieren.

Tja, aber da liegt doch der Hase im Pfeffer... Die OA wurde ja NICHT genehmigt ....

Zumal , wenn eine OA genehmigt wurde, bekommt man in dieser Zeit keine Einladungen vom JC .... Das ist mal sicher

Zitat von: Alina81 am 25. August 2022, 10:39:14Das ist dann schlicht und ergreifend nur kompletter Behördenschwachsinn, ob man schön zu Hause auf Post/Mail/Anruf vom JC zu warten hat oder ob man davon in einer anderen Stadt erfährt und trotzdem rechtzeitig darauf reagieren kann.

Ob das nun Behördenschwachsinn ist, oder nicht. FAKT ist , es gibt nun mal Pflichten , an die sich jeder "Harzer" halten muss (sollte). Diese sind in allgemeinen jedem bekannt. Wer meint dagegen verstosen zu müssen, und das hat der Vater mit vollem wissen (grob Fahrlässig) , muss eben damit rechnen erwischt zu werden ....

Und die "Strafe" ist nun mal, dass für besagte nicht genehmigte OA das JC die Leistung kürzen wird

So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Ratlos

Aus dem Bericht der BA vom 16.09.2019:
Für den Leistungsbezug reicht es nicht aus, dass Sie während Ihrer Abwesenheit telefonisch erreichbar sind. Bitte klären Sie deshalb Ihre Reisepläne rechtzeitig mit Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner ab.

Nicht genehmigte Ortsabwesenheit zieht immer Sanktionen nach sich.

Ottokar

Wie lautet die genaue Begründung für die Verweigerung der Ortsabwesenheit?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


PetraL

Zitat von: Alina81 am 25. August 2022, 10:39:14Das ist nicht mein Thread und daher auch nicht mein Kumpel.
Oops, ja, sorry - hatte mich verlesen.

P.S.:
Zitat von: Bundspecht am 25. August 2022, 10:48:52Ob das nun Behördenschwachsinn ist, oder nicht. FAKT ist , es gibt nun mal Pflichten , an die sich jeder "Harzer" halten muss (sollte). Diese sind in allgemeinen jedem bekannt. Wer meint dagegen verstosen zu müssen, und das hat der Vater mit vollem wissen (grob Fahrlässig) , muss eben damit rechnen erwischt zu werden ....

Und die "Strafe" ist nun mal, dass für besagte nicht genehmigte OA das JC die Leistung kürzen wird
Tja, und wenn man jetzt "böse" wäre, könnte man sagen: Alles Absicht. Die OA wurde nur zu dem Zweck abgelehnt um zu sehen, ob der Kumpel vom TE evtl. trotzdem AO ist und dann die Leistungen streichen zu können ...
Also prompt in die Falle getappt - sehr teures "Lehrgeld" ...  :sad:

Leon2011

Zitat von: PetraL am 25. August 2022, 10:15:48
Zitat von: Alina81 am 25. August 2022, 09:46:41wenn man zwar unerlaubt Ortsabwesend ist, aber nicht nur per E-Mail, sondern halt auch wie im geschilderten Fall Vorsorge dafür trifft, dass man die Post vom JC, und sei es auf Umwegen, rechtzeitig erhält und auch rechtzeitig darauf reagiert. Es also keinen wirklichen Unterschied macht, ob man Zuhause war oder im Urlaub.
Woher weiss denn dann eigentlich das Mobcenter, dass dein Kumpel OA war?  :scratch:

P.S.: Zwei mit dem gleichen Gedanken :zwinker:
Zitat von: Bundspecht am 25. August 2022, 10:12:53Mal ganz davon abgesehen, dass das JC in diesem Fall zu Recht die Leistung kürzt.
Naja, aber der LE war ja tatsächlich trotzdem für das JC ständig erreichbar?  :weisnich:
hi

Naja die gehen davon aus,  weil er ja den Antrag gestellt hat. Ich denke mir aber, da er ja postalisch erreichbar war,  sogar bei seinem Hausarzt war,  können die ihm die Ortsabwesenheit ja gar nicht nachweisen. Er könnte also behaupten er war ja da,  denn er war erreichbar.

Zitat von: Ottokar am 25. August 2022, 10:54:18Wie lautet die genaue Begründung für die Verweigerung der Ortsabwesenheit?

Irgendwas wegen der Jobvermittlung,  er hat aber tatsächlich auch während des Urlaubs einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Ich weiß nämlich das sein neuer Chef ihn auf dem Campingplatz besucht hatte. Also auch hier schwierig mit der Ortsabwesenheit.

Zitat von: Bundspecht am 25. August 2022, 10:48:52
Zitat von: Alina81 am 25. August 2022, 10:39:14Aber Du kannst halt als Empfänger von ALG II, notfalls durch gewisse Vorkehrungen, auch in Ortsabwesenheit Deinen üblichen "Pflichten" nachkommen, also vor allem den Briefkasten zu checken (bzw. checken zu lassen von Familie, Freunden oder Nachbarn, inklusive Erlaubnis Post vom JC zu öffnen) und auf Post zu antworten, gegebenenfalls auch noch auf Mails zu antworten oder mit dem Sachbearbeiter zu telefonieren.

Tja, aber da liegt doch der Hase im Pfeffer... Die OA wurde ja NICHT genehmigt ....

Zumal , wenn eine OA genehmigt wurde, bekommt man in dieser Zeit keine Einladungen vom JC .... Das ist mal sicher

Zitat von: Alina81 am 25. August 2022, 10:39:14Das ist dann schlicht und ergreifend nur kompletter Behördenschwachsinn, ob man schön zu Hause auf Post/Mail/Anruf vom JC zu warten hat oder ob man davon in einer anderen Stadt erfährt und trotzdem rechtzeitig darauf reagieren kann.

Ob das nun Behördenschwachsinn ist, oder nicht. FAKT ist , es gibt nun mal Pflichten , an die sich jeder "Harzer" halten muss (sollte). Diese sind in allgemeinen jedem bekannt. Wer meint dagegen verstosen zu müssen, und das hat der Vater mit vollem wissen (grob Fahrlässig) , muss eben damit rechnen erwischt zu werden ....

Und die "Strafe" ist nun mal, dass für besagte nicht genehmigte OA das JC die Leistung kürzen wird



Ich bin so oft mit meinem Sohn übers lange Wochenende bei Oma oder Uroma,  ohne das anzumelden....

Hätte er den Antrag nicht gestellt hätten die das gar nicht mal mitbekommen. Daher echt blöd. Man hält sich an die Regeln (zugegeben er hatte den Antrag etwas spät gestellt)  aber bekommt dafür dann noch extra einen reingewürgt. Was sollte er denn machen? Er hat den Platz für die Zeit ja auch schon bezahlt, es waren Ferien, er war erreichbar, hat Post beantwortet, und sogar ein neues Arbeitsverhältnis gestartet.

Ratlos

Zitat von: Leon2011 am 25. August 2022, 12:50:30er hat aber tatsächlich auch während des Urlaubs einen Arbeitsvertrag unterschrieben.
Dann schaut die Sache aber ganz anders aus. Dann war er OA um aus dem Bezug raus zu kommen bzw. den zu mindern.
Ab wann läuft sein neuer AV?
Ist die Tätigkeit sozialversicherungspflichtig?