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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: napejts am 27. August 2022, 15:38:39

Titel: Sagt das GG, dass das JC nicht befehlen kann, wann meine schlafenszeiten sind?
Beitrag von: napejts am 27. August 2022, 15:38:39
Meine schlafenszeiten sind ungefähr von 5 bis 14 uhr als beispiel.

Steht was im gg, dass mir niemand(jc) befehlen kann wann ich wach sein muss?
Jeder mensch ist anders. Hat also einen anderen inneren Schlaf-Wach-Rhythmus (circadian zyklus).

schönen tag :D
Titel: Aw: Sagt das GG, dass das JC nicht befehlen kann, wann meine schlafenszeiten sind?
Beitrag von: Yasha am 27. August 2022, 15:54:39
Das Grundgesetz hilft da vielleicht im übertragenden Sinne, was Deine Person betrifft.

Kannst Du bitte Deinen Einzelfall im Kontext mit dem Jobcenter beschreiben.

Wie oder durch wen mischt  sich da das Jobcenter in Deine Schlafenszeiten ein?.Bist Du beispielsweise in einer Maßnahme?

Und woher und warum kennt es Deine Schlafenszeiten? Denn eine solche Angabe kann auch ein Eigentor Deinerseits bedeuten. Stichwort Tagesstrukturierung versus Arbeitsaufnahme, Arbeitstugenden  -früh aufstehen etc. 


Titel: Aw: Sagt das GG, dass das JC nicht befehlen kann, wann meine schlafenszeiten sind?
Beitrag von: Alina81 am 27. August 2022, 16:01:35
Natürlich kannst Du schlafen, wann und wie lange Du willst. Aber in gewissen Situationen musst Du dann halt auch mit den Konsequenzen leben.

Stehst Du zum Beispiel vor Gericht, kannst Du dich nicht damit rausreden, dass der Termin zu Deinen üblichen Schlafenszeiten war.

Hast Du einen Job, musst Du halt zusehen, dass Du pünktlich zur Arbeit erscheinst, nicht früher nach Hause gehst, weil Du dann und dann ins Bett musst und kannst auch Deine Arbeit nicht vernachlässigen und Dich stattdessen erst mal ein paar Stunden aufs Ohr hauen. Genauso wie wenn Du in einer Maßnahme steckst.

Oder wenn Dich das JC auf eine Arbeit oder eine Maßnahme vorbereiten will und es in Deinem Fall aus Gründen (Zum Beispiel Erfahrungswerte aus der Vergangenheit) angebracht wäre, Dich erst mal wieder an einen geregelten Tagesablauf zu gewöhnen.
Titel: Aw: Sagt das GG, dass das JC nicht befehlen kann, wann meine schlafenszeiten sind?
Beitrag von: napejts am 27. August 2022, 16:05:37
Na das JC mischt sich ein, wenn es mich zu meinen schlafenszeiten einlädt etc.

Die kennen meine schlafenzeiten nicht.


ok, ihr versteht da etwas nicht. es gibt keinen tagesablauf unter menschen.
es gibt menschen deren wachzeiten sind nachts, nicht am tage. das ist biologisch. wenn die person anders schläft, wird deren körper weiterhin versuchen länger wach zu bleiben. so lange bis der normale rythmus gefunden ist.

das wäre theoretisch auch ne körperliche straftat wenn dich jemand versucht "umzupolen".
Titel: Aw: Sagt das GG, dass das JC nicht befehlen kann, wann meine schlafenszeiten sind?
Beitrag von: Spritzenhalter am 27. August 2022, 16:10:03
Zitat von: napejts am 27. August 2022, 16:05:37s gibt keinen tagesablauf unter menschen

Als Arbeitsloser besteht dein Tagesablauf darin von 7Uhr-17Uhr dem Jobcenter zur Verfügung zu stehen, auch wenn dein Biorythmus durcheinander kommt. Wer schläft kriegt keinen Job!
Titel: Aw: Sagt das GG, dass das JC nicht befehlen kann, wann meine schlafenszeiten sind?
Beitrag von: Hary am 27. August 2022, 16:15:33
Also wenn du deinen Termin beim Jobcenter absagen willst, weil es zu deiner üblichen Nachtruhe ist, dann wird dies eher dazu führen, dass du zukünftig der erste Kunde sein wirst der am Tag eingeladen wird...

Oder anders gesagt: Stell dich nicht so an und nimm deine Termine wahr. Du kannst dich danach ja wieder hinlegen oder den Tag vorher eher schlafen gehen....
Titel: Aw: Sagt das GG, dass das JC nicht befehlen kann, wann meine schlafenszeiten sind?
Beitrag von: Yasha am 27. August 2022, 17:28:07
Zitat von: napejts am 27. August 2022, 16:05:37Na das JC mischt sich ein, wenn es mich zu meinen schlafenszeiten einlädt etc.

Nö - Die Zeiten sind eher die Norm. Das Kundenkontaktkonzept der Jobcenter lädt in einem verträglichen Abstand ein. Und du kannst Dich dann ausnahmsweise darauf einstellen. Das ist und wäre dann auch verhältnismäßig.

Das hat überhaupt nichts mit umpolen zu tun. Niemand kann sich heute immer ungestört wähnen oder darauf bestehen, solange das  ansonsten nicht nachweislich in Folter ausartet.

Das wäre dann aber eine ganz andere "Hausnummer":

https://www.bundestag.de/resource/blob/821380/9373db77fad9eb5b26e0c4f0b1362601/WD-2-105-20-pdf-data.pdf

Wenn Dir die Terminzeiten des Jobcenters nicht passen -dann such Dir eine auskömmliche Arbeit in der Spätschicht. Niemand hindert Dich daran.


Titel: Aw: Sagt das GG, dass das JC nicht befehlen kann, wann meine schlafenszeiten sind?
Beitrag von: CCR am 28. August 2022, 17:12:47
Zitat von: napejts am 27. August 2022, 15:38:39Steht was im gg, dass mir niemand(jc) befehlen kann wann ich wach sein muss?

den unter 25-Jährigen sollte man es.  :grins: 
Titel: Aw: Sagt das GG, dass das JC nicht befehlen kann, wann meine schlafenszeiten sind?
Beitrag von: superMeier am 28. August 2022, 17:31:41
Falls die nächstes mal um 14 Uhr anrufen sagst du, das ist dir zu früh, die sollen es um 16.00 Uhr nochmal probieren.
Titel: Aw: Sagt das GG, dass das JC nicht befehlen kann, wann meine schlafenszeiten sind?
Beitrag von: 180 am 28. August 2022, 17:38:15
Es reicht, wenn du 1x täglich deinen Briefkasten leerst. Ob du das um 7:00 oder 20:00 Uhr machst, geht das JC nichts an.
Nur bei Meldeterminen musst du dich entscheiden: hingehen oder gelber Schein oder 10% Sanktion für 3 Monate.

Und da man weder per Mail noch telefonisch erreichbar sein muss, hast du deine Ruhe.
Titel: Aw: Sagt das GG, dass das JC nicht befehlen kann, wann meine schlafenszeiten sind?
Beitrag von: napejts am 28. August 2022, 18:14:29
Zitat von: Yasha am 27. August 2022, 17:28:07Nö - Die Zeiten sind eher die Norm. Das Kundenkontaktkonzept der Jobcenter lädt in einem verträglichen Abstand ein.

du meinst, ein mitarbeiter hat zb 4 wochen zeit um einen bestimmten kunden pro jahr abzufertigen? und für die restlichen monate hat der kunde ruhe? weil bei mir war da sso bisher. ich krieg 3-5 einladungen in einem zeitraum von 4 wochen. das wars.
Titel: Aw: Sagt das GG, dass das JC nicht befehlen kann, wann meine schlafenszeiten sind?
Beitrag von: superMeier am 28. August 2022, 18:22:54
Zitat von: napejts am 28. August 2022, 18:14:293-5 einladungen in einem zeitraum von 4 wochen

3-5 Einladungen in 4 Wochen? Da man diese Briefe ja immer ein paar Tage vor dem Termin erhält, bekommst du dann ja vermutlich bereits schon eine Einladung für den übernächsten, obwohl noch nicht mal der nächste ansteht.

Von so vielen Einladungen (mehrfach pro Woche) habe ich jedenfalls noch nie gehört. Hast du eventuell mal daran gedacht, dass die Sachbearbeiterin verliebt in dich ist?
Titel: Aw: Sagt das GG, dass das JC nicht befehlen kann, wann meine schlafenszeiten sind?
Beitrag von: 180 am 28. August 2022, 18:32:19
Zitat von: napejts am 28. August 2022, 18:14:29ich krieg 3-5 einladungen in einem zeitraum von 4 wochen.
Das kann man ändern.
Kennst du einen Beistand, der dich begleiten könnte? Das kann jede beliebige Person sein.

Da das JC Beratung "anbietet", ist es natürlich auch verpflichtet dich zu beraten. Also erstell dir eine Lange Liste mit Fragen rund ums SGB - auch wenn es dich garnicht interessiert.
Vor Ort dann in aller Ruhe die Fragen abarbeiten, bei Unklarheiten nochmal ausführlich nachfragen und alle Antworten aufschreiben. So ein Meldetermin muss mindestens 30-60 Minuten dauern - je länger, desto besser. Und da das SGB tausende Seiten hat, wirst du auch tausende Fragen finden, die der SB dir sicher gerne beantworten will/muss.
Nach 2-3 Terminen, in denen du kompromisslos den SB ausfragst, wirst du garantiert für viele Monate keine Einladung mehr erhalten.  :cool:

Danach könntest du sogar um einen (Beratungs)termin bitten (gibt schließlich noch hunderte Fragen, die du auf der Liste hast) und deine Bitte wird ignoriert.  :teuflisch:  :teuflisch:  :teuflisch:
Titel: Aw: Sagt das GG, dass das JC nicht befehlen kann, wann meine schlafenszeiten sind?
Beitrag von: napejts am 30. August 2022, 18:33:50
Zitat von: superMeier am 28. August 2022, 18:22:543-5 Einladungen in 4 Wochen? Da man diese Briefe ja immer ein paar Tage vor dem Termin erhält, bekommst du dann ja vermutlich bereits schon eine Einladung für den übernächsten, obwohl noch nicht mal der nächste ansteht.

ja, weil ich für jeden termin ne AU habe. ;)

also stimmt das, dass jc mitarbeiter jährlich nur 4 wochen zeit für uns kunden haben?

hat jemand schon mal ne liste erstellt mit 500 komplexen fragen?

ich würde mitmachen wenns keine gibt!

irgendwelche ideen für fragen?
ich würde die einfach per post schicken. das dürfte genau so nervig sein wie vor-ort-termine.

bzgl. wer was im jc macht:
wenn ich AU per email schicke, liest das dann meine SB oder wird das von anderen abgefertigt?
wie sieht es mit au per post aus?
und wie sieht es mit sgb ii fragen per email/post aus? ist es immer meine SB?
Titel: Aw: Sagt das GG, dass das JC nicht befehlen kann, wann meine schlafenszeiten sind?
Beitrag von: 180 am 31. August 2022, 15:55:33
Ein SB muss 100-300 Kunden betreuen/belästigen - je nachdem, wie man das sieht. Wenn man ein bisschen rechnet, bleiben da pro Kunde und Jahr irgendwas zwischen 5-15h.

Zitat von: napejts am 30. August 2022, 18:33:50ich würde die einfach per post schicken. das dürfte genau so nervig sein wie vor-ort-termine.
Nein, bloß nicht. Die Liste dient doch NUR zur Abwehr von Zwangseinladungen. Man sollte mit dem SB fair umgehen: Wenn er dich in Ruhe lässt, lässt du ihn auch in Ruhe. Lädt er dich ein, muss er die Zeit zum Fragen beantworten nutzen, statt dich zu belästigen.
So dass der SB die freie Wahl hat, ob er deine Akte ganz unten in den Stapel schiebt, oder du ihn wieder 30-90 Minuten ausfragst.

Zitat von: napejts am 30. August 2022, 18:33:50wenn ich AU per email schicke, liest das dann meine SB oder wird das von anderen abgefertigt?
wie sieht es mit au per post aus?
Ist eigentlich egal, wer was bearbeitet.... Warum nicht einfach per Fax für 7 Cent über www.simple-fax.de schicken?



Titel: Aw: Sagt das GG, dass das JC nicht befehlen kann, wann meine schlafenszeiten sind?
Beitrag von: superMeier am 31. August 2022, 16:18:07
Zitat von: napejts am 30. August 2022, 18:33:50ja, weil ich für jeden termin ne AU habe. ;)


Das Spielchen wirst du nicht ewig so betreiben können. Irgendwann macht dein Arzt das nicht mehr mit oder das Jobcenter fordert irgendwann ein amtsärztliches Gutachten.


Zitat von: napejts am 30. August 2022, 18:33:50also stimmt das, dass jc mitarbeiter jährlich nur 4 wochen zeit für uns kunden haben?


Nein, das stimmt nicht. Dein Sachbearbeiter wird dich solange vorladen, bis du mal erscheinst, er muss dich ab und zu mal zusehen. Also einfach Krankschreibung und der Termin ist erledigt läuft so nicht, zumindest nicht auf Dauer.


Zitat von: napejts am 30. August 2022, 18:33:50irgendwelche ideen für fragen?
ich würde die einfach per post schicken. das dürfte genau so nervig sein wie vor-ort-termine.

Was bringt das? Dein Sachbearbeiter wird dir bestimmt nicht ne ewig lange Fragen-Liste per Post beantworten. Geh halt einfach zu dem Termin, was für ein Quatsch, ganz ehrlich.
Titel: Aw: Sagt das GG, dass das JC nicht befehlen kann, wann meine schlafenszeiten sind?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 31. August 2022, 16:44:29
 :offtopic:
Zitat von: superMeier am 31. August 2022, 16:18:07was für ein Quatsch, ganz ehrlich.
Der ganze Thread
:offtopic: (Ende)
Titel: Aw: Sagt das GG, dass das JC nicht befehlen kann, wann meine schlafenszeiten sind?
Beitrag von: napejts am 31. August 2022, 18:21:42
@SuperMeier

mit reizdarm und neurodermitis kann man nicht spontan iwo hin. und termine sind spontan. das jc muss sich an mich richten wie ich kann.
Titel: Aw: Sagt das GG, dass das JC nicht befehlen kann, wann meine schlafenszeiten sind?
Beitrag von: terrier am 01. September 2022, 05:14:09
und wovon träumst du nachts? Das JC richtet sich nicht nach dir. Du musst dich schon auf die einlassen sonst gibts keine Leistungen.
Titel: Aw: Sagt das GG, dass das JC nicht befehlen kann, wann meine schlafenszeiten sind?
Beitrag von: Jul7 am 01. September 2022, 07:21:36
Mit Neuro und Reizdarm kann man die Wohnung nicht verlassen? Das wäre mir neu  :smile:  Du willst also auch garnicht arbeiten gehen in Zukunft? Ich denke hier sollte man zumachen, eine sinnlose Diskussion mit einem Troll oder jemandem der einfach nur keinen Bock hat .....

Edit: Sollte das kein Fake sein, dann hältst du dich ja nicht für arbeitsfähig. Dann musst du das dem Amt so mitteilen und du kannst dann zum medizinischen Dienst. Die schauen dann ob du arbeitsfähig bist. Mach das schriftlich (nachweisbar) und dann abwarten. Das wirst du wohl schaffen mit Neuro und Reizdarm  :smile:   
Titel: Aw: Sagt das GG, dass das JC nicht befehlen kann, wann meine schlafenszeiten sind?
Beitrag von: Yasha am 01. September 2022, 13:01:46
Zitat von: napejts am 31. August 2022, 18:21:42mit reizdarm und neurodermitis kann man nicht spontan iwo hin.
Neurodermitis ist nicht ansteckend.
Für beides  gibt es Medikamente und notfalls präventiv ne Windel für Erwachsene. Am Tag des Termins.Auch wenn da Einladung daraufsteht- es ist tatsächlich eine behördliche Vorladung.

Zitat von: napejts am 31. August 2022, 18:21:42und termine sind spontan. das jc muss sich an mich richten wie ich kann.

Nein -die Termine sind  nicht spontan. Jedes Jobcenter hat sein eigenes Konzept, in welchem Abstand es regulär einlädt. Beispiel:

https://media.frag-den-staat.de/files/foi/18812/120725_GA_06_12_Kundenkontaktdichtekonzept.doc.pdf

Kannst ja mal den Suchmodus im Internet bemühen, ob Dein JC bislang sein Konzept veröffentlicht hat.

Allerdings -mit einer AU -vor jedem Termin, da wirkt das provozierend und negativ. Nicht umsonst gibt es sogar Maßnahmen, für solche Kunden, weil man denen häufig Demotivierung und mangelnde Mitwirkung bei der Eingliederung in Arbeit unterstellt.
   
Titel: Aw: Sagt das GG, dass das JC nicht befehlen kann, wann meine schlafenszeiten sind?
Beitrag von: napejts am 01. September 2022, 16:04:34
ich bin arbeitsfähig. nur nicht jc-einladungsfähig. :D
man kann medikamente nehmen, muss aber nicht. vllt. in amerika, nicht in deutschland.
Titel: Aw: Sagt das GG, dass das JC nicht befehlen kann, wann meine schlafenszeiten sind?
Beitrag von: Yasha am 01. September 2022, 16:42:32
Zitat von: napejts am 01. September 2022, 16:04:34ich bin arbeitsfähig. nur nicht jc-einladungsfähig. :D

Arbeitsunfähigkeit ist nicht gleichbedeutend mit Wegeunfähigkeit...Wahrscheinlich wirst Du bald Einladungen mit einem solchen Einleitungssatz bekommen. Und es wird von Dir eine Wegeunfähigkeitsbescheingung gefordert werden. Denn für die AU musst Du ja auch zum Arzt hinfahren, nehme ich mal an.

Zitat von: napejts am 01. September 2022, 16:04:34man kann medikamente nehmen, muss aber nicht. 

Was die AU nicht besonders glaubwürdig erscheinen lässt. Jedenfalls nicht bei einer Dauer AU. Oder dann, wenn die Dich ergänzend irgendwann zum ÄD schicken.

Einladungsunfähig -bist Du so oder so nicht. Die können Dir permanent weiter Einladungen senden.

Das Jobcenter und/ oder die BA orientiert sich ansonsten an Deiner vorrangigen  Mitwirkungspflicht und informiert dazu -im Bedarfsfall entsprechend:

ZitatIn den Videos sehen Sie, wie die Termine beim Jobcenter ablaufen und wie Sie sich darauf vorbereiten können.

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/erklaer-video-jobcenter

Übrigens  -insgesamt schweifst du jetzt schon gewaltig vom Thema ab. Und damit von der Begründung dessen, warum das Verhalten des JC  angeblich unzumutbar sei.

Fakt ist aber durchgehend der -dass sich das JC vollkommen rechtskonform in der Art und Weise  verhält- und sich nicht dabei an Deinen "Befindlichkeiten" orientieren muss. 
Titel: Aw: Sagt das GG, dass das JC nicht befehlen kann, wann meine schlafenszeiten sind?
Beitrag von: Jul7 am 01. September 2022, 16:45:56
Dann noch viel Erfolg. Manche wollen halt einfach nicht ...
Titel: Aw: Sagt das GG, dass das JC nicht befehlen kann, wann meine schlafenszeiten sind?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 01. September 2022, 16:46:43
 :troll:
Titel: Aw: Sagt das GG, dass das JC nicht befehlen kann, wann meine schlafenszeiten sind?
Beitrag von: Quizchampion am 10. September 2022, 00:32:09
Vom Troll bezeichnen ins Fettnäpchen treten ist kein weiter Weg.





Titel: Aw: Sagt das GG, dass das JC nicht befehlen kann, wann meine schlafenszeiten sind?
Beitrag von: hotwert am 10. September 2022, 10:08:02
Zitat von: napejts am 27. August 2022, 16:05:37Na das JC mischt sich ein, wenn es mich zu meinen schlafenszeiten einlädt etc.

Die kennen meine schlafenzeiten nicht.


ok, ihr versteht da etwas nicht. es gibt keinen tagesablauf unter menschen.
es gibt menschen deren wachzeiten sind nachts, nicht am tage. das ist biologisch. wenn die person anders schläft, wird deren körper weiterhin versuchen länger wach zu bleiben. so lange bis der normale rythmus gefunden ist.

das wäre theoretisch auch ne körperliche straftat wenn dich jemand versucht "umzupolen".

Sowas gibt es nicht, das ist Gewöhnungssache. Von Natur aus ist der Mensch auch tagaktiv, da gibt's auch zig Studien das Nachtschicht auf Dauer depressiv macht etc.
So ein Kurs kann da schon helfen einen strukturierten Tagesablauf zu finden....

Ich hab damals den MDK auch erzählt ich kann nicht schlafen. Die Dame meinte wenn Telefon nur, das ist kein Grund krank zu sein, ich müsse eine Wiedereingliederung machen. Bei nachfolgenden anrufen hab ich dann immer gesagt ich geb keine Auskunft, die sollen sich die Unterlagen vom Arzt holen. Gab bis zur Aussteuerung in ALG I dann keine Probleme mehr ...

Aber nur um festzuhalten: Schlafmangel ist kein Grund, und wer es auf die Weise versucht wird zum Psychiater müssen, da der Hausarzt dann nicht mehr krankschreiben darf. Und der wird einen Aufenthalt im Nervenkrankenhaus empfehlen.
Titel: Aw: Sagt das GG, dass das JC nicht befehlen kann, wann meine schlafenszeiten sind?
Beitrag von: Ottokar am 10. September 2022, 15:26:31
Das Thema ist reichlich absurd.
Genau so könnte man fragen, ob ein x-beliebiger AG fordern darf, dass man um 9 Uhr anfängt zu arbeiten, weil man gern bis 14 Uhr schlafen möchte. JA, darf er.
Und JA, auch das JC kann fordern, dass man zur üblichen Öffnungszeit dort erscheint, das steht sogar so im Gesetz.
Und NEIN, das GG schützt nicht davor, es gibt kein Gesetz das einen Anspruch auf einen individuellen Wach-Schlaf-Rythmus garantiert.
Lediglich das Arbeitsschutzgesetz garantiert ca. 8 Std. Schlaf pro Tag, aber keinen Zeitraum, wann.

:closed: