Sagt das GG, dass das JC nicht befehlen kann, wann meine schlafenszeiten sind?

Begonnen von napejts, 27. August 2022, 15:38:39

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superMeier

Zitat von: napejts am 30. August 2022, 18:33:50ja, weil ich für jeden termin ne AU habe. ;)


Das Spielchen wirst du nicht ewig so betreiben können. Irgendwann macht dein Arzt das nicht mehr mit oder das Jobcenter fordert irgendwann ein amtsärztliches Gutachten.


Zitat von: napejts am 30. August 2022, 18:33:50also stimmt das, dass jc mitarbeiter jährlich nur 4 wochen zeit für uns kunden haben?


Nein, das stimmt nicht. Dein Sachbearbeiter wird dich solange vorladen, bis du mal erscheinst, er muss dich ab und zu mal zusehen. Also einfach Krankschreibung und der Termin ist erledigt läuft so nicht, zumindest nicht auf Dauer.


Zitat von: napejts am 30. August 2022, 18:33:50irgendwelche ideen für fragen?
ich würde die einfach per post schicken. das dürfte genau so nervig sein wie vor-ort-termine.

Was bringt das? Dein Sachbearbeiter wird dir bestimmt nicht ne ewig lange Fragen-Liste per Post beantworten. Geh halt einfach zu dem Termin, was für ein Quatsch, ganz ehrlich.

Fettnäpfchen

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napejts

@SuperMeier

mit reizdarm und neurodermitis kann man nicht spontan iwo hin. und termine sind spontan. das jc muss sich an mich richten wie ich kann.

terrier

und wovon träumst du nachts? Das JC richtet sich nicht nach dir. Du musst dich schon auf die einlassen sonst gibts keine Leistungen.
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

Jul7

Mit Neuro und Reizdarm kann man die Wohnung nicht verlassen? Das wäre mir neu  :smile:  Du willst also auch garnicht arbeiten gehen in Zukunft? Ich denke hier sollte man zumachen, eine sinnlose Diskussion mit einem Troll oder jemandem der einfach nur keinen Bock hat .....

Edit: Sollte das kein Fake sein, dann hältst du dich ja nicht für arbeitsfähig. Dann musst du das dem Amt so mitteilen und du kannst dann zum medizinischen Dienst. Die schauen dann ob du arbeitsfähig bist. Mach das schriftlich (nachweisbar) und dann abwarten. Das wirst du wohl schaffen mit Neuro und Reizdarm  :smile:   

Yasha

Zitat von: napejts am 31. August 2022, 18:21:42mit reizdarm und neurodermitis kann man nicht spontan iwo hin.
Neurodermitis ist nicht ansteckend.
Für beides  gibt es Medikamente und notfalls präventiv ne Windel für Erwachsene. Am Tag des Termins.Auch wenn da Einladung daraufsteht- es ist tatsächlich eine behördliche Vorladung.

Zitat von: napejts am 31. August 2022, 18:21:42und termine sind spontan. das jc muss sich an mich richten wie ich kann.

Nein -die Termine sind  nicht spontan. Jedes Jobcenter hat sein eigenes Konzept, in welchem Abstand es regulär einlädt. Beispiel:

https://media.frag-den-staat.de/files/foi/18812/120725_GA_06_12_Kundenkontaktdichtekonzept.doc.pdf

Kannst ja mal den Suchmodus im Internet bemühen, ob Dein JC bislang sein Konzept veröffentlicht hat.

Allerdings -mit einer AU -vor jedem Termin, da wirkt das provozierend und negativ. Nicht umsonst gibt es sogar Maßnahmen, für solche Kunden, weil man denen häufig Demotivierung und mangelnde Mitwirkung bei der Eingliederung in Arbeit unterstellt.
   

napejts

ich bin arbeitsfähig. nur nicht jc-einladungsfähig. :D
man kann medikamente nehmen, muss aber nicht. vllt. in amerika, nicht in deutschland.

Yasha

Zitat von: napejts am 01. September 2022, 16:04:34ich bin arbeitsfähig. nur nicht jc-einladungsfähig. :D

Arbeitsunfähigkeit ist nicht gleichbedeutend mit Wegeunfähigkeit...Wahrscheinlich wirst Du bald Einladungen mit einem solchen Einleitungssatz bekommen. Und es wird von Dir eine Wegeunfähigkeitsbescheingung gefordert werden. Denn für die AU musst Du ja auch zum Arzt hinfahren, nehme ich mal an.

Zitat von: napejts am 01. September 2022, 16:04:34man kann medikamente nehmen, muss aber nicht. 

Was die AU nicht besonders glaubwürdig erscheinen lässt. Jedenfalls nicht bei einer Dauer AU. Oder dann, wenn die Dich ergänzend irgendwann zum ÄD schicken.

Einladungsunfähig -bist Du so oder so nicht. Die können Dir permanent weiter Einladungen senden.

Das Jobcenter und/ oder die BA orientiert sich ansonsten an Deiner vorrangigen  Mitwirkungspflicht und informiert dazu -im Bedarfsfall entsprechend:

ZitatIn den Videos sehen Sie, wie die Termine beim Jobcenter ablaufen und wie Sie sich darauf vorbereiten können.

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/erklaer-video-jobcenter

Übrigens  -insgesamt schweifst du jetzt schon gewaltig vom Thema ab. Und damit von der Begründung dessen, warum das Verhalten des JC  angeblich unzumutbar sei.

Fakt ist aber durchgehend der -dass sich das JC vollkommen rechtskonform in der Art und Weise  verhält- und sich nicht dabei an Deinen "Befindlichkeiten" orientieren muss. 

Jul7


Fettnäpfchen

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Quizchampion

Vom Troll bezeichnen ins Fettnäpchen treten ist kein weiter Weg.






hotwert

Zitat von: napejts am 27. August 2022, 16:05:37Na das JC mischt sich ein, wenn es mich zu meinen schlafenszeiten einlädt etc.

Die kennen meine schlafenzeiten nicht.


ok, ihr versteht da etwas nicht. es gibt keinen tagesablauf unter menschen.
es gibt menschen deren wachzeiten sind nachts, nicht am tage. das ist biologisch. wenn die person anders schläft, wird deren körper weiterhin versuchen länger wach zu bleiben. so lange bis der normale rythmus gefunden ist.

das wäre theoretisch auch ne körperliche straftat wenn dich jemand versucht "umzupolen".

Sowas gibt es nicht, das ist Gewöhnungssache. Von Natur aus ist der Mensch auch tagaktiv, da gibt's auch zig Studien das Nachtschicht auf Dauer depressiv macht etc.
So ein Kurs kann da schon helfen einen strukturierten Tagesablauf zu finden....

Ich hab damals den MDK auch erzählt ich kann nicht schlafen. Die Dame meinte wenn Telefon nur, das ist kein Grund krank zu sein, ich müsse eine Wiedereingliederung machen. Bei nachfolgenden anrufen hab ich dann immer gesagt ich geb keine Auskunft, die sollen sich die Unterlagen vom Arzt holen. Gab bis zur Aussteuerung in ALG I dann keine Probleme mehr ...

Aber nur um festzuhalten: Schlafmangel ist kein Grund, und wer es auf die Weise versucht wird zum Psychiater müssen, da der Hausarzt dann nicht mehr krankschreiben darf. Und der wird einen Aufenthalt im Nervenkrankenhaus empfehlen.

Ottokar

Das Thema ist reichlich absurd.
Genau so könnte man fragen, ob ein x-beliebiger AG fordern darf, dass man um 9 Uhr anfängt zu arbeiten, weil man gern bis 14 Uhr schlafen möchte. JA, darf er.
Und JA, auch das JC kann fordern, dass man zur üblichen Öffnungszeit dort erscheint, das steht sogar so im Gesetz.
Und NEIN, das GG schützt nicht davor, es gibt kein Gesetz das einen Anspruch auf einen individuellen Wach-Schlaf-Rythmus garantiert.
Lediglich das Arbeitsschutzgesetz garantiert ca. 8 Std. Schlaf pro Tag, aber keinen Zeitraum, wann.

:closed:
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