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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Pommesmitmajo am 31. August 2022, 14:00:40

Titel: Hilfe! Meine Leistungen wurden gepfändet
Beitrag von: Pommesmitmajo am 31. August 2022, 14:00:40
Hallo zusammen, ich bin es mal wieder. Vielleicht erinnert sich die ein oder andere aus einem anderen Thema, wo mein Mann unerwartet inhaftiert wurde. Jetzt habe ich heute die Leistungen des Job Centers bekommen:

767,60€
(KDU geht gesondert ab)

Das sind unserer beider Regel Leistungen. Nicht wundern, wir zahlen ein Darlehen ab was für für die Mietkaution benötigt haben.

Die Leistungen gehen auf das Konto meines Mannes, und ab Oktober auf mein Konto... Jetzt kommt der Supergau:

ich wollte gerade das Geld auf mein Konto überweisen, und stelle fest, dass es nicht funktioniert.
Als ich die Bank meines Mannes telefonisch kontaktierte, sagte mir die Dame wortwörtlich:

,,Da haben Sie wohl Pech gehabt, das wurde gepfändet."

Nachdem ich die Dame bis aufs Blut beleidigt hatte,(sorry aber meine Situation ist ohnehin schon eine absolute Katastrophe) da es sich ja schließlich auch um MEINE Leistungen handelt und nicht nur die meines Mannes, habe ich in meiner Verzweiflung danach das Job Center angerufen. Die empathische Dame meinte dann zu mir, dass deren Leistungen NICHT pfändbar wären.
Sie würde nun ein Schreiben aufsetzen, mit welchem ich dann zu der Bank meines Mannes gehen kann, und das Geld bekommen würde.
Zur Info: mein Mann hat KEIN
P Konto, ich hingegen schon.

Hat die Dame vom Job Center jetzt recht? Ich kann mich mittlerweile auf keine Aussage von irgendwelchen Mitarbeitern mehr stützen, weil mir jeder was anderes sagt. Anders sieht es hier im Forum aus. Da habe ich bisher immer 100 % korrekte Antworten erhalten und ich würde euch inständig bitten mir auch dieses Mal eure Erfahrungen und Ratschläge mitzuteilen...


Danke!!!
Titel: Aw: Hilfe! Meine Leistungen wurden gepfändet
Beitrag von: Harald53 am 31. August 2022, 19:42:55
Auch Hartz4 ist grundsätzlich pfändbar ohne Pfändungsschutzkonto.
Wenn das besagte Konto ein Einzelkonto ist, dann sollte dein Mann dieses jetzt schnellstens in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen bei seiner Bank.
Die Banken sind verpflichet die Umstellung innerhalb von 4 Tagen durchzuführen.
Danach kann er wieder über den Betrag verfügen.

PS: die vom Jobcenter haben natürlich (wieder mal) blödsinn erzählt.
Eine Bescheinigung vom Jobcenter bringt nur was, wenn es sich um Hartz4 Nachzahlungen aus vorherigen Monaten handelt.
Titel: Aw: Hilfe! Meine Leistungen wurden gepfändet
Beitrag von: NameDesBenutzers am 31. August 2022, 19:57:50
Zitat von: Harald53 am 31. August 2022, 19:42:55Auch Hartz4 ist grundsätzlich pfändbar ohne Pfändungsschutzkonto.
Wenn das besagte Konto ein Einzelkonto ist, dann sollte dein Mann dieses jetzt schnellstens in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen bei seiner Bank.
Die Banken sind verpflichet die Umstellung innerhalb von 4 Tagen durchzuführen.
Danach kann er wieder über den Betrag verfügen.

PS: die vom Jobcenter haben natürlich (wieder mal) blödsinn erzählt.
Eine Bescheinigung vom Jobcenter bringt nur was, wenn es sich um Hartz4 Nachzahlungen aus vorherigen Monaten handelt.


Das Problem ist dabei, dass nicht alle Banken so ein Konto zur Verfügung stellen bzw nur gegen gigantische Gebühren (wie zB Deutsche Bank).
Titel: Aw: Hilfe! Meine Leistungen wurden gepfändet
Beitrag von: Meph1977 am 31. August 2022, 21:00:14
Zitat von: NameDesBenutzers am 31. August 2022, 19:57:50
Zitat von: Harald53 am 31. August 2022, 19:42:55Auch Hartz4 ist grundsätzlich pfändbar ohne Pfändungsschutzkonto.
Wenn das besagte Konto ein Einzelkonto ist, dann sollte dein Mann dieses jetzt schnellstens in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen bei seiner Bank.
Die Banken sind verpflichet die Umstellung innerhalb von 4 Tagen durchzuführen.
Danach kann er wieder über den Betrag verfügen.

PS: die vom Jobcenter haben natürlich (wieder mal) blödsinn erzählt.
Eine Bescheinigung vom Jobcenter bringt nur was, wenn es sich um Hartz4 Nachzahlungen aus vorherigen Monaten handelt.


Das Problem ist dabei, dass nicht alle Banken so ein Konto zur Verfügung stellen bzw nur gegen gigantische Gebühren (wie zB Deutsche Bank).


Red keinen blödsinn jede Bank ist verpflichtet das Konto innerhalb von 4 tagen umzuwandeln und die Bank darf dafür keine Gebühren verlangen.  Wichtig ist nur folgendes blos kein Formular der Bank unterschreiben die verstecken da nämlich meistens die Umwandlung in ein Basiskonto drin (Basiskonto und Pfändungsschutzkonto sind 2 verschiedene Dinge aber jede Bank muss beides anbieten).  Die Anweisung selbst verfassen die Bank muss dieser Folge leisten.
Titel: Aw: Hilfe! Meine Leistungen wurden gepfändet
Beitrag von: NameDesBenutzers am 31. August 2022, 21:25:20
Dann müsste ja auch jede Bank Deinen Antrag annehmen, was aber nicht der Fall ist.
Du schreibst völligen Blödsinn!
Titel: Aw: Hilfe! Meine Leistungen wurden gepfändet
Beitrag von: Meph1977 am 31. August 2022, 21:26:41
Das ist kein Antrag. Das ist eine Anweisung der die Bank per Gesetz unentgeltlich folge zu leisten hat.
ZitatZivilprozessordnung
§ 850k Einrichtung und Beendigung des Pfändungsschutzkontos
(1) Eine natürliche Person kann jederzeit von dem Kreditinstitut verlangen, dass ein von ihr dort geführtes Zahlungskonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Satz 1 gilt auch, wenn das Zahlungskonto zum Zeitpunkt des Verlangens einen negativen Saldo aufweist. Ein Pfändungsschutzkonto darf jedoch ausschließlich auf Guthabenbasis geführt werden.
(2) Ist Guthaben auf dem Zahlungskonto bereits gepfändet worden, kann der Schuldner die Führung dieses Kontos als Pfändungsschutzkonto zum Beginn des vierten auf sein Verlangen folgenden Geschäftstages fordern. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kontoinhaber und dem Kreditinstitut bleibt im Übrigen unberührt.
....
Titel: Aw: Hilfe! Meine Leistungen wurden gepfändet
Beitrag von: Pommesmitmajo am 01. September 2022, 01:06:08
Zitat von: Harald53 am 31. August 2022, 19:42:55Auch Hartz4 ist grundsätzlich pfändbar ohne Pfändungsschutzkonto.
Wenn das besagte Konto ein Einzelkonto ist, dann sollte dein Mann dieses jetzt schnellstens in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen bei seiner Bank.
Die Banken sind verpflichet die Umstellung innerhalb von 4 Tagen durchzuführen.
Danach kann er wieder über den Betrag verfügen.

PS: die vom Jobcenter haben natürlich (wieder mal) blödsinn erzählt.
Eine Bescheinigung vom Jobcenter bringt nur was, wenn es sich um Hartz4 Nachzahlungen aus vorherigen Monaten handelt.



Okay ich verstehe. Wie gesagt mein Mann sitzt in Haft. Ich habe allerdings eine Vollmacht über sein Konto, könnte ich es somit in ein P Konto umwandeln? Es handelt sich dabei um die Sparkasse, da ich selbst ein P Konto habe und bei der Sparkasse bin, sollten die das ja wohl hinbekommen.

Aber wie sieht das aus mit MEINEN Leistungen? Klar sind die auf das Konto meines Mannes gegangen, aber der Gläubiger kann ja nicht einfach mein Geld pfänden oder? Dann sollen sie den Regelsatz meines Mannes pfänden aber mir meine popeligen 400 € bitte wenigstens geben, meint ihr da besteht eine Möglichkeit?
Titel: Aw: Hilfe! Meine Leistungen wurden gepfändet
Beitrag von: Ratlos am 01. September 2022, 09:16:29
Zitat von: Pommesmitmajo am 01. September 2022, 01:06:08Klar sind die auf das Konto meines Mannes gegangen, aber der Gläubiger kann ja nicht einfach mein Geld pfänden
Sobald das Konto in ein P Konto umgewandelt ist, erhältst du das Geld wieder.
Das Geld liegt nach wie vor auf der Bank und wird erst in ca. 4 Wochen an den Gläubiger abgeführt.
Das JC soll halt künftig die Leistungen getrennt überweisen. Deinen Anteil auf dein P Konto, den deines Mannes auf sein P Konto.

Sozialleistungen ebenso wie alle anderen Leistungen sind nur bis 1.340 € auf einem P Konto vor Pfändungen geschützt.
Titel: Aw: Hilfe! Meine Leistungen wurden gepfändet
Beitrag von: superMeier am 01. September 2022, 09:54:34
Zitat von: Pommesmitmajo am 31. August 2022, 14:00:40Es handelt sich dabei um die Sparkasse, da ich selbst ein P Konto habe und bei der Sparkasse bin, sollten die das ja wohl hinbekommen.

Aber wie sieht das aus mit MEINEN Leistungen? Klar sind die auf das Konto meines Mannes gegangen, aber der Gläubiger kann ja nicht einfach mein Geld pfänden oder? Dann sollen sie den Regelsatz meines Mannes pfänden aber mir meine popeligen 400 € bitte wenigstens geben, meint ihr da besteht eine Möglichkeit?

Warum lässt du dir deine Leistungen nicht auf dein eigenes Konto auszahlen, wenn du doch schon selbst ein P-Konto besitzt? Verstehe ich nicht. Selbstverständlich kann der Gläubiger das pfänden, wenn du was auf sein Konto überweist bzw. es dorthin auszahlen lässt. Wäre ja noch schöner, wenn das nicht ginge.
Titel: Aw: Hilfe! Meine Leistungen wurden gepfändet
Beitrag von: Ratlos am 01. September 2022, 10:19:45
Zitat von: superMeier am 01. September 2022, 09:54:34kann der Gläubiger das pfänden, wenn du was auf sein Konto überweist bzw. es dorthin auszahlen lässt.
Kann er natürlich, kann er aber nicht wenn sie auf Grund Ihrer Vollmacht sein Konto als P Konto umwandeln lässt.

Ich rate auch dazu vom JC eine Bescheinigung nach §§ 903 über 902 und 904 anzufordern und schnellstens der Bank vorzulegen. Das machen die problemlos
Titel: Aw: Hilfe! Meine Leistungen wurden gepfändet
Beitrag von: jens123 am 01. September 2022, 11:28:19
Offenbar MUSS jede Bank ein Konto binnen DREI Tagen auf Antrag in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Über einen Grundfreibetrag von 1.000,00 EUR monatlich sollte dann verfügt werden können, zzgl. nicht aufgebrauchter Grundfreibetragsreste aus vergangenen Monaten.

Netzfund: https://www.sparkasse.de/unsere-loesungen/privatkunden/rund-ums-konto/pfaendungsschutzkonto.html
Titel: Aw: Hilfe! Meine Leistungen wurden gepfändet
Beitrag von: Ratlos am 01. September 2022, 17:53:49
Zitat von: jens123 am 01. September 2022, 11:28:19Offenbar MUSS jede Bank ein Konto binnen DREI Tagen
Innerhalb von 4 Tagen
Zitat von: jens123 am 01. September 2022, 11:28:19Über einen Grundfreibetrag von 1.000,00 EUR monatlich
Derzeit sind es 1.340 € geschützte Einnahme, egal woher das Geld kommt
Titel: Aw: Hilfe! Meine Leistungen wurden gepfändet
Beitrag von: Kein Bittsteller am 02. September 2022, 08:45:56
Zitat von: Ratlos am 01. September 2022, 17:53:49Derzeit sind es 1.340 € geschützte Einnahme, egal woher das Geld kommt
Stimmt so nicht ganz. Sofern ein Titel vorliegt und das Gericht einen "individuellen" Freibetrag ermittelt hat ist nämlich dieser anzusetzen als frei verfügbarer Betrag.
Und der kann je nach Konstellation der Dinge deutlich unter 1340€ liegen!
Titel: Aw: Hilfe! Meine Leistungen wurden gepfändet
Beitrag von: Ratlos am 02. September 2022, 09:44:35
Zitat von: Kein Bittsteller am 02. September 2022, 08:45:56Stimmt so nicht ganz
Der Grundfreibetrag = 1.340 €. Alles darüber hinausgehende muss vom Gericht festgelegt werden z.B. wenn er unterhaltspflchtig ist. Dann erhöht sich der Freibetrag entsorechend.
Kommt er einmalig über den geschützten Grundfreibetrag kommt es darauf an ob er zum Personenkreis der §§ 902 - 904 gehört. Dann genügt die Bescheinigung der überweisenden Behörde. Vor allem wenn nach einer Auskehrung der Betrag dem P Konto wieder gutgeschrieben werden soll.
Titel: Aw: Hilfe! Meine Leistungen wurden gepfändet
Beitrag von: Ottokar am 02. September 2022, 12:40:18
Zitat von: Kein Bittsteller am 02. September 2022, 08:45:56Sofern ein Titel vorliegt und das Gericht einen "individuellen" Freibetrag ermittelt hat ist nämlich dieser anzusetzen als frei verfügbarer Betrag.
Und der kann je nach Konstellation der Dinge deutlich unter 1340€ liegen!
Kein Gericht darf den gesetzlich festgelegten Grundfreibetrag unterschreiten, das wäre per se gesetz- und damit rechtswidrig.

Auch Personen mit Kontovollmacht können die Umwandlung in ein P-Konto beantragen.
Nur Einzelkonten können als P-Konto geführt werden.
Wird die Umwandlung in ein P-Konto innerhalb von einem Monat ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beim Kreditinstitut vollzogen, dann gilt die Schutzwirkung des P-Kontos bereits ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.
Hier mal alle Infos dazu zusammengefasst:
https://die-dk.de/media/files/AG_SBV-DK_P-Konto-Kundeninformation_2021-1201-final.pdf
https://die-dk.de/kontofuehrung/pfaendungsschutzkonto/
Titel: Aw: Hilfe! Meine Leistungen wurden gepfändet
Beitrag von: Ratlos am 02. September 2022, 16:33:09
Eränzung zu meinem Beitrag Nr. 13 - @ Pommesmitmajo
Nur als Beispiel: Sollten jetzt 500 € gepfändet sein und das Konto wird innerhalb der Frist in ein P Konto umgewandelt erhältst du diese 500 € z.B. am 05.09. auf dein P Konto wieder gutgeschrieben und kannst darüber verfügen.

Aber ... erhältst du am 29.09. - also im gleichen Monat - eine Gutschrift vom JC z.B. über 1000 € für Oktober 22
hast du keine 1.340 € mehr frei sondern nur noch 840 €, d.h. 160 € erst einmal werden ausgekehrt und kommen auf ein Unterkonto dem sog. "Auskehrkonto" und die 160 € sind gesperrt bis 01.10.
Titel: Aw: Hilfe! Meine Leistungen wurden gepfändet
Beitrag von: Meph1977 am 02. September 2022, 21:57:09
Das stimmt so nicht. Auf den Freibetrag beim P Konto dürfen Sozialleistungen erst in dem Monat angerechnet werden für den sie bestimmt sind. Wenn diesen Monat also das Geld für den Oktober kommt darf das Geld erst auf den Freibetrag im Oktober angerechnet werden.

Nur kriegen viele Banken das nicht auf die Kette.
Titel: Aw: Hilfe! Meine Leistungen wurden gepfändet
Beitrag von: Kein Bittsteller am 03. September 2022, 09:16:46
Zitat von: Ottokar am 02. September 2022, 12:40:18
Zitat von: Kein Bittsteller am 02. September 2022, 08:45:56Sofern ein Titel vorliegt und das Gericht einen "individuellen" Freibetrag ermittelt hat ist nämlich dieser anzusetzen als frei verfügbarer Betrag.
Und der kann je nach Konstellation der Dinge deutlich unter 1340€ liegen!
Kein Gericht darf den gesetzlich festgelegten Grundfreibetrag unterschreiten, das wäre per se gesetz- und damit rechtswidrig.

Auch Personen mit Kontovollmacht können die Umwandlung in ein P-Konto beantragen.
Nur Einzelkonten können als P-Konto geführt werden.
Wird die Umwandlung in ein P-Konto innerhalb von einem Monat ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beim Kreditinstitut vollzogen, dann gilt die Schutzwirkung des P-Kontos bereits ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.
Hier mal alle Infos dazu zusammengefasst:
https://die-dk.de/media/files/AG_SBV-DK_P-Konto-Kundeninformation_2021-1201-final.pdf
https://die-dk.de/kontofuehrung/pfaendungsschutzkonto/

Aus deinem Link entnommen:
Auf Antrag – individuelle Freigabeentscheidung
Werden auf dem gepfändeten P-Konto Arbeitseinkünfte, Lohnersatzleistungen (wie Altersrente, Krankengeld, Arbeitslosengeld) oder Einkünfte von Selbständigen gutgeschrieben, die den auto- matisch geschützten Grundfreibetrag bzw. den erhöhten Sockelbetrag übersteigen, muss sich der Kontoinhaber an das Vollstreckungsgericht wenden, um die Freigabe des gepfändeten Guthabens im Einzelfall zu erreichen (z. B. durch Anwendung der Pfändungstabelle oder bei Weihnachtsgeld, Spesen, Überstunden usw.). Bei Pfändungen durch öffentliche Gläubiger (z. B. Finanzamt, Kran- kenkasse, u. ä.) sind die Vollstreckungsstellen der öffentlichen Gläubiger zuständig.
            2https://die-dk.de/kontofuehrung/pfaendungsschutzkonto/
Seite 3 von 5
AG SBV und DK P-Konto Kundeninformation
Das Vollstreckungsgericht kann ausnahmsweise, etwa bei einer Pfändung wegen Unterhaltsan- sprüchen, auf Antrag des Gläubigers geringere Pfändungsfreibeträge bestimmen. Das Kreditinsti- tut ist dann an diese Pfändungsfreibeträge gebunden, auch wenn sie niedriger sind als die im Gesetz vorgeschriebenen Freibeträge.
Titel: Aw: Hilfe! Meine Leistungen wurden gepfändet
Beitrag von: Ratlos am 03. September 2022, 10:06:07
Zitat von: Meph1977 am 02. September 2022, 21:57:09Auf den Freibetrag beim P Konto dürfen Sozialleistungen erst in dem Monat angerechnet werden für den sie bestimmt sind.
Ich hate gerade vor 4 Tagen so einen Fall vorliegen der noch immer läuft.
Durch die Rückbuchung vom Auskehrkonto im Monat der Rückbuchung hat sich der Freibetrag von 1.340 € um genau diese Gutschrift verringert.
@ Meph. Könntest du mal eine Rechtsquelle zu deinem Beitrag nennen.
Das würde mich jetzt brennend interessieren. Danke
Titel: Aw: Hilfe! Meine Leistungen wurden gepfändet
Beitrag von: Ottokar am 03. September 2022, 16:54:49
Zitat von: Kein Bittsteller am 03. September 2022, 09:16:46Das Vollstreckungsgericht kann ausnahmsweise, etwa bei einer Pfändung wegen Unterhaltsan- sprüchen, auf Antrag des Gläubigers geringere Pfändungsfreibeträge bestimmen. Das Kreditinsti- tut ist dann an diese Pfändungsfreibeträge gebunden, auch wenn sie niedriger sind als die im Gesetz vorgeschriebenen Freibeträge.
Das gilt imho ausschließlich für Unterhaltsansprüche, weil diese gesetzlich vorrangig sind.
Titel: Aw: Hilfe! Meine Leistungen wurden gepfändet
Beitrag von: Ratlos am 04. September 2022, 10:02:53
Kann mir jemand sagen wo das geschrieben steht? In §§ oder Urteile etc.

Auf den Freibetrag beim P Konto dürfen Sozialleistungen erst in dem Monat angerechnet werden für den sie bestimmt sind.
Wenn diesen Monat also das Geld für den Oktober kommt darf das Geld erst auf den Freibetrag im Oktober angerechnet werden.
Titel: Aw: Hilfe! Meine Leistungen wurden gepfändet
Beitrag von: Meph1977 am 04. September 2022, 10:26:10
Das Urteil such ich gerade aber find es nicht. Ist schon ne weile her. Aber ich hab folgendes gefunden.

https://www.schuldnerhilfe-direkt.de/p-konto-fragen-und-antworten-aus-der-praxis/#16
Zitat...
Wer denkt, dass Moratoriumsbeträge auf kurzem Wege zum Gläubiger abgeführt werden, irrt. Denn es ist gesetzlich geregelt (§ 900 Abs. 1 ZPO), dass die Bank vor Ablauf von 1 Monat nach Eingang der Summe nichts an den Gläubiger auszahlen darf (deshalb spricht man von Moratoriumsbeträgen). Aber das ist noch nicht alles, denn § 900 Abs. 2 ZPO dehnt zusätzlich den Pfändungsschutz für diese Beträge aus, indem der betreffende Betrag zum Guthaben des Folgemonats erklärt wird.
...

Ist zwar nicht das selbe läuft aber auf das selbe hinnaus. Möglicherweise hab ich das auch mit meine oben gemachten Aussage verwechselt
Titel: Aw: Hilfe! Meine Leistungen wurden gepfändet
Beitrag von: Ratlos am 04. September 2022, 10:58:37
Auf dem von mir zu bearbeitenden Fall trifft im "Großen und Ganzen" § 899 Abs. 2 Satz 2 ZPO zu,
bloß die Bank kehrt stur nach dem Buchungsdatum aus.
D.h. der über dem Freibetrag liegende Betrag z.B. 100 € wird z.B. am 28.d.M. ausgekehrt und am 01.10. dem P Konto wieder gutgeschrieben.
Für die Bank ist der wieder gutgeschriebene Betrag von100 € Einkommen im Buchungsmont 10 (Oktober) und schmälert damit den Freibetrag im Oktober von 1.340 auf 1.240 €
Das halte ich für unzulässig. Darum meine Frage.
Titel: Aw: Hilfe! Meine Leistungen wurden gepfändet
Beitrag von: Ottokar am 04. September 2022, 11:06:13
Zitat von: Ratlos am 04. September 2022, 10:02:53Kann mir jemand sagen wo das geschrieben steht?
Was? Das
Zitat von: Ottokar am 03. September 2022, 16:54:49Das gilt imho ausschließlich für Unterhaltsansprüche, weil diese gesetzlich vorrangig sind.
steht in § 850d ZPO, Pfändbarkeit bei Unterhaltsansprüchen.

Oder meinst du das
Zitat von: Ratlos am 04. September 2022, 10:02:53Auf den Freibetrag beim P Konto dürfen Sozialleistungen erst in dem Monat angerechnet werden für den sie bestimmt sind.
Das findet sich seit 01.12.2021 nicht mehr, da das Pfändungsrecht neu geregelt wurde.
Stattdessen wurde in § 42 Abs. 4 S. 1 SGB II die generelle Unpfändbarkeit von Leistungen des SGB II geregelt. Sollte eine Bank dies missachten, muss beim Amtsgericht die Freigabe dieser Leistung beantragt werden.
Das Gleiche gilt für die Leistungen des SGB XII (§ 17 Abs. 1 S. 2 SGB XII), Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Wohngeld und Sozialleistungen zum Ausgleich von Mehraufwendungen durch Körper- und Gesundheitsschäden (z.B. Pflegegeld) (§ 54 SGB I).
Titel: Aw: Hilfe! Meine Leistungen wurden gepfändet
Beitrag von: Ratlos am 04. September 2022, 11:18:05
Zitat von: Ottokar am 04. September 2022, 11:06:13Stattdessen wurde in § 42 Abs. 4 S. 1 SGB II die generelle Unpfändbarkeit von Leistungen des SGB II geregelt.
Danke. Das stimmt natürlich alles.
Ändert aber leider nichts an der Auskehrung denn dadurch entsteht ja noch keine Übertragung an den Gläubiger.
Das ausgekehrte Geld liegt dann lediglich auf dem Sperrkonto (Auskehrkonto), steht aber dem Leistungsempfänger nicht mehr zur Verfügung. Darin liegt das Problem.
Titel: Aw: Hilfe! Meine Leistungen wurden gepfändet
Beitrag von: Ottokar am 04. September 2022, 11:23:51
Zitat von: Ratlos am 04. September 2022, 11:18:05Das ausgekehrte Geld liegt dann lediglich auf dem Sperrkonto (Auskehrkonto), steht aber dem Leistungsempfänger nicht mehr zur Verfügung. Darin liegt das Problem.
Deshalb
Zitat von: Ottokar am 04. September 2022, 11:06:13Sollte eine Bank dies missachten, muss beim Amtsgericht die Freigabe dieser Leistung beantragt werden.
also: kein Problem. Man muss einfach nur seinen Hintern in Bewegung setzen und das Amtsgericht aufsuchen.
Titel: Aw: Hilfe! Meine Leistungen wurden gepfändet
Beitrag von: Hary am 04. September 2022, 15:06:38
Leute, ihre diskutiert hier an der Sache vorbei. Wir das P-Konto funktioniert und welche Beträge frei sind ist etwas gesetzlich formuliertes und da muss man nicht hundert Beiträge diskutieren.

Die Frage die viel wichtiger ist wäre eher wie die Umwandlung nun funktionieren soll. Der Inhaber des Konto kann dieses umwandeln lassen, dieser sitzt aber im Gefängnis. Somit besteht hier jetzt das größte Problem darin wie für Umwandlung nun bewerkstelligt werden kann innerhalb der Fristen und bevor die Fragestellerin nichts mehr zu essen hat. Zusätzlich wäre zu schauen was es alternativ gibt. Wenn der inhaftierte nun sich weigert diese Umwandlung vorzunehmen.

Der einzige wirklich hilfreiche Vorschlag wäre sofort, am besten schon gestern einen eigenen Juristen hinzuzuziehen.
Titel: Aw: Hilfe! Meine Leistungen wurden gepfändet
Beitrag von: Ratlos am 04. September 2022, 15:22:35
Gut gebrüllt Löwe!
Zitat von: Hary am 04. September 2022, 15:06:38dieser sitzt aber im Gefängnis. Somit besteht hier jetzt das größte Problem darin wie für Umwandlung nun bewerkstelligt werden kann
Das kann seine Ehefrau mit ihrer Vollmacht tun - alternativ kann der Inhaftierte formlos auf einen einfachen Zettel schreiben, dass er die Umwandlung fordert :grins:
Zitat von: Hary am 04. September 2022, 15:06:38Wenn der inhaftierte nun sich weigert diese Umwandlung vorzunehmen.
Wenn er so widerspenstig ist gehört ihm nicht mehr  :no:
Zitat von: Hary am 04. September 2022, 15:06:38Der einzige wirklich hilfreiche Vorschlag wäre sofort, am besten schon gestern einen eigenen Juristen hinzuzuziehen.
Für die 4 Worte: "Mein Konto in P-Konto umwandeln" braucht TE bestimmt keinen Juristen.
Aber ein Lehrstuhlinhaber für Rechtswissenschaften wäre vielleicht dringend nötig :lachen:
Titel: Aw: Hilfe! Meine Leistungen wurden gepfändet
Beitrag von: Hary am 04. September 2022, 15:45:41
Zitat von: Ratlos am 04. September 2022, 15:22:35Aber ein Lehrstuhlinhaber für Rechtswissenschaften wäre vielleicht dringend nötig :lachen:

Es ist aber abzunehmen das noch einiges mehr kommen wird oder noch verborgen liegt was auch die Fragestellerin noch nicht sieht.
Titel: Aw: Hilfe! Meine Leistungen wurden gepfändet
Beitrag von: Ratlos am 04. September 2022, 16:22:55
Zitat von: Hary am 04. September 2022, 15:45:41Es ist aber abzunehmen das noch einiges mehr kommen wird oder noch verborgen liegt was auch die Fragestellerin noch nicht sieht.

Das mag sein. Das beantworten wir dann wenn es auf dem Tisch liegt.