Hilfe! Meine Leistungen wurden gepfändet

Begonnen von Pommesmitmajo, 31. August 2022, 14:00:40

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Pommesmitmajo

Hallo zusammen, ich bin es mal wieder. Vielleicht erinnert sich die ein oder andere aus einem anderen Thema, wo mein Mann unerwartet inhaftiert wurde. Jetzt habe ich heute die Leistungen des Job Centers bekommen:

767,60€
(KDU geht gesondert ab)

Das sind unserer beider Regel Leistungen. Nicht wundern, wir zahlen ein Darlehen ab was für für die Mietkaution benötigt haben.

Die Leistungen gehen auf das Konto meines Mannes, und ab Oktober auf mein Konto... Jetzt kommt der Supergau:

ich wollte gerade das Geld auf mein Konto überweisen, und stelle fest, dass es nicht funktioniert.
Als ich die Bank meines Mannes telefonisch kontaktierte, sagte mir die Dame wortwörtlich:

,,Da haben Sie wohl Pech gehabt, das wurde gepfändet."

Nachdem ich die Dame bis aufs Blut beleidigt hatte,(sorry aber meine Situation ist ohnehin schon eine absolute Katastrophe) da es sich ja schließlich auch um MEINE Leistungen handelt und nicht nur die meines Mannes, habe ich in meiner Verzweiflung danach das Job Center angerufen. Die empathische Dame meinte dann zu mir, dass deren Leistungen NICHT pfändbar wären.
Sie würde nun ein Schreiben aufsetzen, mit welchem ich dann zu der Bank meines Mannes gehen kann, und das Geld bekommen würde.
Zur Info: mein Mann hat KEIN
P Konto, ich hingegen schon.

Hat die Dame vom Job Center jetzt recht? Ich kann mich mittlerweile auf keine Aussage von irgendwelchen Mitarbeitern mehr stützen, weil mir jeder was anderes sagt. Anders sieht es hier im Forum aus. Da habe ich bisher immer 100 % korrekte Antworten erhalten und ich würde euch inständig bitten mir auch dieses Mal eure Erfahrungen und Ratschläge mitzuteilen...


Danke!!!

Harald53

Auch Hartz4 ist grundsätzlich pfändbar ohne Pfändungsschutzkonto.
Wenn das besagte Konto ein Einzelkonto ist, dann sollte dein Mann dieses jetzt schnellstens in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen bei seiner Bank.
Die Banken sind verpflichet die Umstellung innerhalb von 4 Tagen durchzuführen.
Danach kann er wieder über den Betrag verfügen.

PS: die vom Jobcenter haben natürlich (wieder mal) blödsinn erzählt.
Eine Bescheinigung vom Jobcenter bringt nur was, wenn es sich um Hartz4 Nachzahlungen aus vorherigen Monaten handelt.

NameDesBenutzers

Zitat von: Harald53 am 31. August 2022, 19:42:55Auch Hartz4 ist grundsätzlich pfändbar ohne Pfändungsschutzkonto.
Wenn das besagte Konto ein Einzelkonto ist, dann sollte dein Mann dieses jetzt schnellstens in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen bei seiner Bank.
Die Banken sind verpflichet die Umstellung innerhalb von 4 Tagen durchzuführen.
Danach kann er wieder über den Betrag verfügen.

PS: die vom Jobcenter haben natürlich (wieder mal) blödsinn erzählt.
Eine Bescheinigung vom Jobcenter bringt nur was, wenn es sich um Hartz4 Nachzahlungen aus vorherigen Monaten handelt.


Das Problem ist dabei, dass nicht alle Banken so ein Konto zur Verfügung stellen bzw nur gegen gigantische Gebühren (wie zB Deutsche Bank).

Meph1977

Zitat von: NameDesBenutzers am 31. August 2022, 19:57:50
Zitat von: Harald53 am 31. August 2022, 19:42:55Auch Hartz4 ist grundsätzlich pfändbar ohne Pfändungsschutzkonto.
Wenn das besagte Konto ein Einzelkonto ist, dann sollte dein Mann dieses jetzt schnellstens in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen bei seiner Bank.
Die Banken sind verpflichet die Umstellung innerhalb von 4 Tagen durchzuführen.
Danach kann er wieder über den Betrag verfügen.

PS: die vom Jobcenter haben natürlich (wieder mal) blödsinn erzählt.
Eine Bescheinigung vom Jobcenter bringt nur was, wenn es sich um Hartz4 Nachzahlungen aus vorherigen Monaten handelt.


Das Problem ist dabei, dass nicht alle Banken so ein Konto zur Verfügung stellen bzw nur gegen gigantische Gebühren (wie zB Deutsche Bank).


Red keinen blödsinn jede Bank ist verpflichtet das Konto innerhalb von 4 tagen umzuwandeln und die Bank darf dafür keine Gebühren verlangen.  Wichtig ist nur folgendes blos kein Formular der Bank unterschreiben die verstecken da nämlich meistens die Umwandlung in ein Basiskonto drin (Basiskonto und Pfändungsschutzkonto sind 2 verschiedene Dinge aber jede Bank muss beides anbieten).  Die Anweisung selbst verfassen die Bank muss dieser Folge leisten.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

NameDesBenutzers

Dann müsste ja auch jede Bank Deinen Antrag annehmen, was aber nicht der Fall ist.
Du schreibst völligen Blödsinn!

Meph1977

#5
Das ist kein Antrag. Das ist eine Anweisung der die Bank per Gesetz unentgeltlich folge zu leisten hat.
ZitatZivilprozessordnung
§ 850k Einrichtung und Beendigung des Pfändungsschutzkontos
(1) Eine natürliche Person kann jederzeit von dem Kreditinstitut verlangen, dass ein von ihr dort geführtes Zahlungskonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Satz 1 gilt auch, wenn das Zahlungskonto zum Zeitpunkt des Verlangens einen negativen Saldo aufweist. Ein Pfändungsschutzkonto darf jedoch ausschließlich auf Guthabenbasis geführt werden.
(2) Ist Guthaben auf dem Zahlungskonto bereits gepfändet worden, kann der Schuldner die Führung dieses Kontos als Pfändungsschutzkonto zum Beginn des vierten auf sein Verlangen folgenden Geschäftstages fordern. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kontoinhaber und dem Kreditinstitut bleibt im Übrigen unberührt.
....
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Pommesmitmajo

Zitat von: Harald53 am 31. August 2022, 19:42:55Auch Hartz4 ist grundsätzlich pfändbar ohne Pfändungsschutzkonto.
Wenn das besagte Konto ein Einzelkonto ist, dann sollte dein Mann dieses jetzt schnellstens in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen bei seiner Bank.
Die Banken sind verpflichet die Umstellung innerhalb von 4 Tagen durchzuführen.
Danach kann er wieder über den Betrag verfügen.

PS: die vom Jobcenter haben natürlich (wieder mal) blödsinn erzählt.
Eine Bescheinigung vom Jobcenter bringt nur was, wenn es sich um Hartz4 Nachzahlungen aus vorherigen Monaten handelt.



Okay ich verstehe. Wie gesagt mein Mann sitzt in Haft. Ich habe allerdings eine Vollmacht über sein Konto, könnte ich es somit in ein P Konto umwandeln? Es handelt sich dabei um die Sparkasse, da ich selbst ein P Konto habe und bei der Sparkasse bin, sollten die das ja wohl hinbekommen.

Aber wie sieht das aus mit MEINEN Leistungen? Klar sind die auf das Konto meines Mannes gegangen, aber der Gläubiger kann ja nicht einfach mein Geld pfänden oder? Dann sollen sie den Regelsatz meines Mannes pfänden aber mir meine popeligen 400 € bitte wenigstens geben, meint ihr da besteht eine Möglichkeit?

Ratlos

Zitat von: Pommesmitmajo am 01. September 2022, 01:06:08Klar sind die auf das Konto meines Mannes gegangen, aber der Gläubiger kann ja nicht einfach mein Geld pfänden
Sobald das Konto in ein P Konto umgewandelt ist, erhältst du das Geld wieder.
Das Geld liegt nach wie vor auf der Bank und wird erst in ca. 4 Wochen an den Gläubiger abgeführt.
Das JC soll halt künftig die Leistungen getrennt überweisen. Deinen Anteil auf dein P Konto, den deines Mannes auf sein P Konto.

Sozialleistungen ebenso wie alle anderen Leistungen sind nur bis 1.340 € auf einem P Konto vor Pfändungen geschützt.

superMeier

Zitat von: Pommesmitmajo am 31. August 2022, 14:00:40Es handelt sich dabei um die Sparkasse, da ich selbst ein P Konto habe und bei der Sparkasse bin, sollten die das ja wohl hinbekommen.

Aber wie sieht das aus mit MEINEN Leistungen? Klar sind die auf das Konto meines Mannes gegangen, aber der Gläubiger kann ja nicht einfach mein Geld pfänden oder? Dann sollen sie den Regelsatz meines Mannes pfänden aber mir meine popeligen 400 € bitte wenigstens geben, meint ihr da besteht eine Möglichkeit?

Warum lässt du dir deine Leistungen nicht auf dein eigenes Konto auszahlen, wenn du doch schon selbst ein P-Konto besitzt? Verstehe ich nicht. Selbstverständlich kann der Gläubiger das pfänden, wenn du was auf sein Konto überweist bzw. es dorthin auszahlen lässt. Wäre ja noch schöner, wenn das nicht ginge.

Ratlos

Zitat von: superMeier am 01. September 2022, 09:54:34kann der Gläubiger das pfänden, wenn du was auf sein Konto überweist bzw. es dorthin auszahlen lässt.
Kann er natürlich, kann er aber nicht wenn sie auf Grund Ihrer Vollmacht sein Konto als P Konto umwandeln lässt.

Ich rate auch dazu vom JC eine Bescheinigung nach §§ 903 über 902 und 904 anzufordern und schnellstens der Bank vorzulegen. Das machen die problemlos

jens123

Offenbar MUSS jede Bank ein Konto binnen DREI Tagen auf Antrag in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Über einen Grundfreibetrag von 1.000,00 EUR monatlich sollte dann verfügt werden können, zzgl. nicht aufgebrauchter Grundfreibetragsreste aus vergangenen Monaten.

Netzfund: https://www.sparkasse.de/unsere-loesungen/privatkunden/rund-ums-konto/pfaendungsschutzkonto.html

Ratlos

Zitat von: jens123 am 01. September 2022, 11:28:19Offenbar MUSS jede Bank ein Konto binnen DREI Tagen
Innerhalb von 4 Tagen
Zitat von: jens123 am 01. September 2022, 11:28:19Über einen Grundfreibetrag von 1.000,00 EUR monatlich
Derzeit sind es 1.340 € geschützte Einnahme, egal woher das Geld kommt

Kein Bittsteller

Zitat von: Ratlos am 01. September 2022, 17:53:49Derzeit sind es 1.340 € geschützte Einnahme, egal woher das Geld kommt
Stimmt so nicht ganz. Sofern ein Titel vorliegt und das Gericht einen "individuellen" Freibetrag ermittelt hat ist nämlich dieser anzusetzen als frei verfügbarer Betrag.
Und der kann je nach Konstellation der Dinge deutlich unter 1340€ liegen!

Ratlos

Zitat von: Kein Bittsteller am 02. September 2022, 08:45:56Stimmt so nicht ganz
Der Grundfreibetrag = 1.340 €. Alles darüber hinausgehende muss vom Gericht festgelegt werden z.B. wenn er unterhaltspflchtig ist. Dann erhöht sich der Freibetrag entsorechend.
Kommt er einmalig über den geschützten Grundfreibetrag kommt es darauf an ob er zum Personenkreis der §§ 902 - 904 gehört. Dann genügt die Bescheinigung der überweisenden Behörde. Vor allem wenn nach einer Auskehrung der Betrag dem P Konto wieder gutgeschrieben werden soll.

Ottokar

Zitat von: Kein Bittsteller am 02. September 2022, 08:45:56Sofern ein Titel vorliegt und das Gericht einen "individuellen" Freibetrag ermittelt hat ist nämlich dieser anzusetzen als frei verfügbarer Betrag.
Und der kann je nach Konstellation der Dinge deutlich unter 1340€ liegen!
Kein Gericht darf den gesetzlich festgelegten Grundfreibetrag unterschreiten, das wäre per se gesetz- und damit rechtswidrig.

Auch Personen mit Kontovollmacht können die Umwandlung in ein P-Konto beantragen.
Nur Einzelkonten können als P-Konto geführt werden.
Wird die Umwandlung in ein P-Konto innerhalb von einem Monat ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beim Kreditinstitut vollzogen, dann gilt die Schutzwirkung des P-Kontos bereits ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.
Hier mal alle Infos dazu zusammengefasst:
https://die-dk.de/media/files/AG_SBV-DK_P-Konto-Kundeninformation_2021-1201-final.pdf
https://die-dk.de/kontofuehrung/pfaendungsschutzkonto/
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