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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: steffen1234 am 12. September 2022, 19:00:11

Titel: Einbehalt Guthaben aus Betriebskosten u Heizkostenabrechnung durch JC
Beitrag von: steffen1234 am 12. September 2022, 19:00:11
Hallo,
Meine Frau hat Midi Job Netto 465€, ich 100% EM Rente 680€, JC zahlt 650€, habe noch Kleingewerbe zur Zeit keine Aufträge aber sonst so um 100 €, Nebenkosten (auferlegt vom JC - Vers..)liegen so bei 60€.
Miete warm 800€. Nun haben wir 300€ aus der Betriebs u Heizungsabrechnung bekommen. Dies will das JC laut Bescheid gesamt verrechnen/einbehalten . Wir haben Widerspruch eingelegt. Trotzdem wurde das Geld bei der Monatszahlung einbehalten. Jetzt haben wir Widerspruchbescheid erhalten - es bleibt so - Einbehalt ist richtig. Weder auf meine Nebenkosten noch auf Differenz zur Miete noch auf irgendwas unseres Widerspruch wurde eingegangen. Liegen wir mit unserer Meinung falsch ?     
Falls wir richtig liegen - wie sollen wir weiter machen ?
Titel: Aw: Einbehalt Guthaben aus Betriebskosten u Heizkostenabrechnung durch JC
Beitrag von: JensM1 am 12. September 2022, 19:14:47
ZitatLiegen wir mit unserer Meinung falsch ?

Sinngemäß mindert das Guthaben die Kosten der Unterkunft im Folgemonat der Gutschrift, unabhängig davon, ob es während des Leistungsbezuges entstanden ist (§ 22 Abs. 3 SGB II).

Was spricht denn deiner Meinung nach gegen die Anrechnung? Wurde die Miete evtl nicht vollständig übernommen?
Titel: Aw: Einbehalt Guthaben aus Betriebskosten u Heizkostenabrechnung durch JC
Beitrag von: steffen1234 am 12. September 2022, 19:38:36
wie oben geschrieben
Miete warm 800
JC zahlt 650
wir also jeden Monat 150 dazu
Titel: Aw: Einbehalt Guthaben aus Betriebskosten u Heizkostenabrechnung durch JC
Beitrag von: PetraL am 12. September 2022, 20:04:36
Zitat von: steffen1234 am 12. September 2022, 19:00:11Miete warm 800€. Nun haben wir 300€ aus der Betriebs u Heizungsabrechnung bekommen.
Zitat von: steffen1234 am 12. September 2022, 19:38:36wir also jeden Monat 150 dazu
Wie hoch sind die Neben-/Betriebskosten? Werden die vollständig vom JC gezahlt?
Wie hoch sind die Heizkosten? Werden die vollständig vom JC gezahlt?
Woraus ergeben sich die 150 Euro, die ihr selber noch vom RS leisten müsst, also was wird bei euch "gedeckelt"?
Titel: Aw: Einbehalt Guthaben aus Betriebskosten u Heizkostenabrechnung durch JC
Beitrag von: TripleH am 12. September 2022, 20:05:54
Ist die Miete unangemessen teuer, so dass das Jobcenter nur 650 Euro als Bedarf anerkannt hat? Oder ist der Auszahlungsbetrag nur so niedrig wegen eures Einkommens?

Lade am besten einen Berechnungsbogen oder den Widerspruchsbescheid hoch.
Titel: Aw: Einbehalt Guthaben aus Betriebskosten u Heizkostenabrechnung durch JC
Beitrag von: Yavanna am 12. September 2022, 20:36:22
Es kommt nicht darauf an, wieviel das JC zahlt, sondern ob die Miete vollständig bei der Bedarfsberechnung berücksichtigt wird. Das geht aus dem Berechnungsbogen hervor.
Titel: Aw: Einbehalt Guthaben aus Betriebskosten u Heizkostenabrechnung durch JC
Beitrag von: JensM1 am 12. September 2022, 20:54:25
Euer Einkommen ist etwas vage beschrieben, aber mal eine Beispielrechnung auf Basis der von dir genannten Werte und der aktuellen Bedarfe, ohne evtl. Mehrbedarfe:

Bedarf: 2 x 404 Regelbedarf + 800 Miete = 1608

Davon ist euer anrechenbares Einkommen abzuziehen. Deine Frau hat ca. 285,00 Euro (Freibetrag bei ca. 500 Brutto = 180,00 Euro). Du hast 650,00 Euro (680,00 Euro - 30,00 Euro Freibetrag; Variante 1). Sollte da noch weiteres Einkommen von 100,00 Euro angerechnet werden, wäre dein anrechenbares Einkommen 680,00 Euro (Variante 2).

Variante 1: 1608 - 285 - 650 = Restbedarf KdU 673,00 Euro
Variante 2: 1608 - 285 - 680 = Restbedarf KdU 643,00 Euro

Könnte also alles hinkommen, wie von @TripleH und @Yavanna beschrieben.

Aktueller Berechnungsbogen bringt wenig. Die Frage ist, ob eure Miete im Vorjahr bzw. Abrechnungszeitraum in voller Höhe in die Berechnungen eingeflossen oder ob die vom JC auf Angemessenheit o. ä. gekürzt worden ist.

Der Auszahlungsbetrag ist, wie du aus o. a. "Schnellberechnungen" sehen kannst, letztlich extrem abhängig von den Einkommensverhältnissen im Abrechnungszeitraum.
Titel: Aw: Einbehalt Guthaben aus Betriebskosten u Heizkostenabrechnung durch JC
Beitrag von: steffen1234 am 13. September 2022, 09:06:15
Erst mal danke für die hilfreichen Informationen
Wie ist es mit den monatlichen festen Betriebskosten (Unfallver. Haftpf. vom JC auferlegt. Arbeitskleidung...) wurde noch nie anerkannt / angerechnet abzüglich der 30€. Einnahmen aus Aufträgen und Rente aber gesamt angerechnet.
Titel: Aw: Einbehalt Guthaben aus Betriebskosten u Heizkostenabrechnung durch JC
Beitrag von: PetraL am 13. September 2022, 10:32:51
Zitat von: steffen1234 am 13. September 2022, 09:06:15Erst mal danke für die hilfreichen Informationen
Wie ist es mit den monatlichen festen Betriebskosten (Unfallver. Haftpf. vom JC auferlegt. Arbeitskleidung...) wurde noch nie anerkannt / angerechnet abzüglich der 30€. Einnahmen aus Aufträgen und Rente aber gesamt angerechnet.

Von dem jeweiligen Erwerbseinkommen (nicht von der Rente) können - wenn es über 400 Euro liegt - die tatsächlichen nachgewiesenen Werbungskosten abgesetzt werden, wenn diese über 100 Euro liegen.
Quelle: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/11b.html

Und ob Rückzahlungen aus Betriebs- und Heizkosten vom JC (voll) angerechnet werden dürfen, hängt halt davon ab, ob die Vorauszahlungen darauf voll vom JC übernommen wurden. Deshalb hatte ich danach gefragt, welcher Kostenbestandteil eurer Gesamt-KdU denn nun vom JC "gedeckelt" wird.
Titel: Aw: Einbehalt Guthaben aus Betriebskosten u Heizkostenabrechnung durch JC
Beitrag von: steffen1234 am 13. September 2022, 13:00:05
Danke für die Info PetraL
Zur Frage: KdU liegt immer so bei 600 mal 620 mal 650 - bei gleichen Einkünften
Beim Gesamtbedarf ist immer die Miete eingegeben die wir zahlen, also 800
Daher auch unsere Meinung, dass es wenigstens eine Anrechnung geben müsste 
Titel: Aw: Einbehalt Guthaben aus Betriebskosten u Heizkostenabrechnung durch JC
Beitrag von: PetraL am 13. September 2022, 13:14:33
Zitat von: steffen1234 am 13. September 2022, 13:00:05Zur Frage: KdU liegt immer so bei 600 mal 620 mal 650 - bei gleichen Einkünften
Beim Gesamtbedarf ist immer die Miete eingegeben die wir zahlen, also 800
Daher auch unsere Meinung, dass es wenigstens eine Anrechnung geben müsste 
OK, da müsste man jetzt wirklich die Berechnungsbögen sehen, um die Frage vernünftig beantworten zu können, wenn du eine genauere Antwort möchtest.
Titel: Aw: Einbehalt Guthaben aus Betriebskosten u Heizkostenabrechnung durch JC
Beitrag von: OLD-MAN am 13. September 2022, 13:28:16
Zitat von: steffen1234 am 12. September 2022, 19:00:11JC zahlt 650€,

Du/ihr erhaltet also mtl. 650,- € aufstockende Leistungen/mtl. (7.800,- jährl.).

Dann ist es richtig, dass das JC das Guthaben i.H.v. 300,- € zusteht. Meiner Meinung nach also alles richtig.

Solange die aufstockenden Leistungen höher sind als BK Guthaben, steht es dem JC zu!
Titel: Aw: Einbehalt Guthaben aus Betriebskosten u Heizkostenabrechnung durch JC
Beitrag von: Yavanna am 13. September 2022, 13:29:31
Zitat von: steffen1234 am 13. September 2022, 13:00:05Danke für die Info PetraL
Zur Frage: KdU liegt immer so bei 600 mal 620 mal 650 - bei gleichen Einkünften
Beim Gesamtbedarf ist immer die Miete eingegeben die wir zahlen, also 800
Daher auch unsere Meinung, dass es wenigstens eine Anrechnung geben müsste 


Wenn im Gesamtbedarf die volle KDU anerkannt ist, darf das JC die Rückzahlung komplett anrechnen.
Titel: Aw: Einbehalt Guthaben aus Betriebskosten u Heizkostenabrechnung durch JC
Beitrag von: PetraL am 13. September 2022, 13:46:03
Zitat von: OLD-MAN am 13. September 2022, 13:28:16Solange die aufstockenden Leistungen höher sind als BK Guthaben, steht es dem JC zu!
Das ist Quatsch - sorry.
Es kommt einzig darauf an, WER die Neben-/Betriebs-/Heizkosten - als Abschlagszahlung im Voraus - GEZAHLT hat. Die Rückerstattung steht der "Partei" zu, die die Vorauszahlung geleistet hat.

Wie das nun in der aktuellen Rechtssprechung tatsächlich genau aussieht, wenn die Vorauszahlungen teils/teils getragen wurden, habe ich leider bis jetzt noch nicht so wirklich verstanden, dem LE steht aber auf jeden Fall mindestens der Anteil (prozentual) zu, den er selbst aus dem Regelsatz gezahlt hat.
P.S.:(Weshalb man halt wissen müsste, wer nun was genau gezahlt hat)
Titel: Aw: Einbehalt Guthaben aus Betriebskosten u Heizkostenabrechnung durch JC
Beitrag von: TripleH am 13. September 2022, 13:52:55
Er hat aber nichts aus dem Regelsatz gezahlt, wenn das Jobcenter die volle Miete als Bedarf berücksichtigt hat:

ZitatBeim Gesamtbedarf ist immer die Miete eingegeben die wir zahlen, also 800

Das Guthaben ist daher voll zu berücksichtigen.
Titel: Aw: Einbehalt Guthaben aus Betriebskosten u Heizkostenabrechnung durch JC
Beitrag von: PetraL am 13. September 2022, 14:10:45
Zitat von: TripleH am 13. September 2022, 13:52:55Er hat aber nichts aus dem Regelsatz gezahlt, wenn das Jobcenter die volle Miete als Bedarf berücksichtigt hat:
Zitat von: steffen1234 am 13. September 2022, 13:00:05Zur Frage: KdU liegt immer so bei 600 mal 620 mal 650 - bei gleichen Einkünften
Beim Gesamtbedarf ist immer die Miete eingegeben die wir zahlen, also 800
Zitat von: steffen1234 am 12. September 2022, 19:38:36Miete warm 800
JC zahlt 650
wir also jeden Monat 150 dazu
Darum ja die Frage: Was denn nun? Wer zahlt jetzt was?
Das lässt sich eigentlich nur aus den Berechnungsbögen ersehen.
Wird die Miete plus Heiz- und Betriebs-/Nebenkosten voll beim Bedarf berücksichtigt und die 650 Euro resultieren aus der Anrechnung des Einkommens, steht selbstverständlich die gesamte Rückzahlung dem Jobcenter zu, da es die Vorauszahlungen komplett übernommen (= als Bedarf gerechnet) hat.
Titel: Aw: Einbehalt Guthaben aus Betriebskosten u Heizkostenabrechnung durch JC
Beitrag von: TripleH am 13. September 2022, 14:34:18
Der TE hat doch selbst geschrieben, dass das JC die volle Miete im Bedarf eingestellt hat.
Dass wegen eigenem Einkommen aus Rente in Job nur aufstockend 650 Euro ALG2 rauskommen, hat damit überhaupt nichts zu tun. Maßgeblich ist, ob das Jobcenter die volle Miete berücksichtigt. Und das ist der Fall.
Titel: Aw: Einbehalt Guthaben aus Betriebskosten u Heizkostenabrechnung durch JC
Beitrag von: steffen1234 am 13. September 2022, 19:15:35
Sorry Tabelle ist etwas verschoben
Regelbedarf         808,00 €   404,00 €   404,00 €
Summe            
            
Grundmiete         520,00 €   260,00 €   260,00 €
Heizung                  84,00 €   42,00 €            42,00 €
Nebenkosten         145,00 €   72,50 €          72,50 €
Summe         1.557,00 €      
            
Einkommen            
Brutto                570,00 €   530,00 €   40,00 €
Netto                505,00 €   465,00 €   40,00 €
Abzüglich Freibetrag     215,00 €   175,00 €   40,00 €
Erwerbseinkommen            
Zwischs Erwerbeink     290,00 €   290,00 €    0,00 €
100% EM Rente        684,00 €             684,00 €
zu Berücksicht            
Gesamteinkommen      974,00 €   290,00 €   684,00 €
Einkommen      974,00 €   290,00 €   684,00 €
Anteil verteilbares    974,00 €   487,00 €   487,00 €
Einkommen            
            
KdU      609,00 €   304,50 €   304,50 €
Summe      609,00 €   304,50 €   304,50 €
Titel: Aw: Einbehalt Guthaben aus Betriebskosten u Heizkostenabrechnung durch JC
Beitrag von: Yavanna am 13. September 2022, 19:34:00
KDU werden 749 berücksichtigt. Ist das die komplette Miete?

Ganz unten KDU = 609,00
Ist der Restanspruch nach Einkommen,  der euch zusteht. Das ist wahrscheinlich irritierend,  liegt aber daran, dass anrechenbares Einkommen erst auf den Regelsatz (Bundesleistung) verrechnet wird und dann erst mit KDU (Kommunale Leistung)

Wenn euer Einkommen also abgezogen wird,  deckt dieses den gesamten Regelbedarf und der Rest geht auf die KDU.  Liegt nur am Abrechnungssystem
Titel: Aw: Einbehalt Guthaben aus Betriebskosten u Heizkostenabrechnung durch JC
Beitrag von: TripleH am 13. September 2022, 19:35:12
Grundmiete 520 Euro, Nebenkosten 145 Euro, Heizung 84,00 Euro = 749 Euro und nicht 800 Euro. Was zahlst du denn nun tatsächlich für Miete?
Titel: Aw: Einbehalt Guthaben aus Betriebskosten u Heizkostenabrechnung durch JC
Beitrag von: PetraL am 13. September 2022, 20:30:13
Hmmm ... und bei mir ergeben 1.557 Euro Gesamtbedarf (incl. voller Miete plus vollen NK plus vollen Heizkosten) Minus dem anrechenbaren Einkommen i.H.v. 974 Euro außerdem nur 583 Euro (und nicht 609)???
Ich blick da nicht durch, sorry - finde da weder die angegebenen Zahlen noch komme ich auf das Ergebnis ...

Statt dir die Arbeit zu machen, da irgendwas abzutippen, hättest du besser den Berechnungsbogen (die kennt jeder in- und auswendig) und den Bescheid (der vielleicht erhellende Infos enthält) eingescannt, anonymisiert und hier hochgeladen - ganz ehrlich  :weisnich:
Titel: Aw: Einbehalt Guthaben aus Betriebskosten u Heizkostenabrechnung durch JC
Beitrag von: steffen1234 am 14. September 2022, 07:32:46
Sorry aber wie füge ich den Scan ein
Jpeg
Titel: Aw: Einbehalt Guthaben aus Betriebskosten u Heizkostenabrechnung durch JC
Beitrag von: PetraL am 14. September 2022, 13:44:25
Zitat von: steffen1234 am 14. September 2022, 07:32:46Sorry aber wie füge ich den Scan ein
Jpeg
Bei mir geht es nur, wenn ich einen Beitrag/eine Antwort schreibe und dann auf "Vorschau" klicke.
Dann kommt unter dem Textfenster was "Dateianhänge und weitere Optionen", das kann man aufklappen und da dann seine Dateien anhängen.
Gibt allerdings hier im Forum auch eine "Gebrauchsanleitung" dafür, vielleicht mal die Suchfunktion mit Stichwort "Dateianhänge" benutzen, wenn dir das so nicht weiterhilft?
Titel: Aw: Einbehalt Guthaben aus Betriebskosten u Heizkostenabrechnung durch JC
Beitrag von: Fettnäpfchen am 14. September 2022, 16:47:47
Mal reinreichen:
Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder? (http://hartz.info/index.php?topic=3107.0)
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011) (http://hartz.info/index.php?topic=108.0)
oder Wort und § genau abtippen.
Kleiner Leitfaden: Dateianhänge für das Forum anonymisieren.  (http://hartz.info/index.php?topic=84286.0)
wie verlinke ich einen Beitrag/eine Internetseite im Forum (http://hartz.info/index.php?topic=150.0)
Mehr Auswahl ist nicht  :grins: Aber der erste sollte reichen.

MfG FN
Titel: Aw: Einbehalt Guthaben aus Betriebskosten u Heizkostenabrechnung durch JC
Beitrag von: steffen1234 am 14. September 2022, 17:25:44
Sorry aber hab falsch gesucht  :flag:
Titel: Aw: Einbehalt Guthaben aus Betriebskosten u Heizkostenabrechnung durch JC
Beitrag von: steffen1234 am 14. September 2022, 19:33:19
Tabelle 2.pdf

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Einbehalt Guthaben aus Betriebskosten u Heizkostenabrechnung durch JC
Beitrag von: TripleH am 14. September 2022, 22:14:27
Jetzt sind es 770,18 Euro Warmmiete, die im Bedarf stehen. Die Werte sind alle anders als die du oben gepostet hast. Welcher Monat ist das? Und wie hoch ist eure Miete nun tatsächlich? Hat sie sich mit der Abrechnung verändert? Wenn ja: wieviel Miete musste vor der Abrechnung gezahlt werden und wieviel muss neu gezahlt werden? Wann war der Zufluss des Guthabens?
Titel: Aw: Einbehalt Guthaben aus Betriebskosten u Heizkostenabrechnung durch JC
Beitrag von: steffen1234 am 15. September 2022, 07:44:25
Danke erstmal für eure Hilfe und Mühe !
Das hier immer andere Zahlen sind liegt einfach daran, dass es bei jeden Bescheid andere Zahlen gibt.
Miete ist seit Jahren gleich. Und Geldeinnahmen sind es ungefähr meist auch, wodurch die Bescheide meist zwischen 600 und 650 variieren. Und das für meine Auftragsabwicklung weder Arbeitskleidung (Gartenarbeiten ..) oder Fahrkosten für geborgten PKW der zur Auftragsabwicklung notwendig war, nicht bezahlt werden ...auch nicht die 0,10) habe ich nach zahllosen schreiben hingenommen und kann halt div Aufträge nicht mehr erledigen. Ich bin / war Handwerker und nicht Jurist, bin der Meinung bezahle ich 100% gehört es mir, bezahle ich 80% gehören mir auch nur 80%... aber nach zahlreichen "Erlebnissen" mit dem JC wollte ich hier mir Rat holen, der meine weiteren Entscheidungen hilfreich ist - dies Unverbindlich aber sachlich kompetent   
Titel: Aw: Einbehalt Guthaben aus Betriebskosten u Heizkostenabrechnung durch JC
Beitrag von: Yavanna am 15. September 2022, 08:05:18
Wie hoch ist die Miete, die DU an deinen Vermieter überweist?
Stimmt der Wert mit der KDU in der Bedrafsberechnung im Berechnungsbogen überein oder zahlst du mehr?
Titel: Aw: Einbehalt Guthaben aus Betriebskosten u Heizkostenabrechnung durch JC
Beitrag von: steffen1234 am 15. September 2022, 08:21:53
760
Titel: Aw: Einbehalt Guthaben aus Betriebskosten u Heizkostenabrechnung durch JC
Beitrag von: Yavanna am 15. September 2022, 08:24:51
Dann wird also mehr (770,18) vom Jobcenter anerkannt,  als du tatsächlich zahlst? Das solltest du schnellstmöglich dem JC mitteilen.
Auf jeden Fall steht das komplette Guthaben den Jobcenter zu.