Einbehalt Guthaben aus Betriebskosten u Heizkostenabrechnung durch JC

Begonnen von steffen1234, 12. September 2022, 19:00:11

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steffen1234

Hallo,
Meine Frau hat Midi Job Netto 465€, ich 100% EM Rente 680€, JC zahlt 650€, habe noch Kleingewerbe zur Zeit keine Aufträge aber sonst so um 100 €, Nebenkosten (auferlegt vom JC - Vers..)liegen so bei 60€.
Miete warm 800€. Nun haben wir 300€ aus der Betriebs u Heizungsabrechnung bekommen. Dies will das JC laut Bescheid gesamt verrechnen/einbehalten . Wir haben Widerspruch eingelegt. Trotzdem wurde das Geld bei der Monatszahlung einbehalten. Jetzt haben wir Widerspruchbescheid erhalten - es bleibt so - Einbehalt ist richtig. Weder auf meine Nebenkosten noch auf Differenz zur Miete noch auf irgendwas unseres Widerspruch wurde eingegangen. Liegen wir mit unserer Meinung falsch ?     
Falls wir richtig liegen - wie sollen wir weiter machen ?

JensM1

ZitatLiegen wir mit unserer Meinung falsch ?

Sinngemäß mindert das Guthaben die Kosten der Unterkunft im Folgemonat der Gutschrift, unabhängig davon, ob es während des Leistungsbezuges entstanden ist (§ 22 Abs. 3 SGB II).

Was spricht denn deiner Meinung nach gegen die Anrechnung? Wurde die Miete evtl nicht vollständig übernommen?

steffen1234

wie oben geschrieben
Miete warm 800
JC zahlt 650
wir also jeden Monat 150 dazu

PetraL

Zitat von: steffen1234 am 12. September 2022, 19:00:11Miete warm 800€. Nun haben wir 300€ aus der Betriebs u Heizungsabrechnung bekommen.
Zitat von: steffen1234 am 12. September 2022, 19:38:36wir also jeden Monat 150 dazu
Wie hoch sind die Neben-/Betriebskosten? Werden die vollständig vom JC gezahlt?
Wie hoch sind die Heizkosten? Werden die vollständig vom JC gezahlt?
Woraus ergeben sich die 150 Euro, die ihr selber noch vom RS leisten müsst, also was wird bei euch "gedeckelt"?

TripleH

Ist die Miete unangemessen teuer, so dass das Jobcenter nur 650 Euro als Bedarf anerkannt hat? Oder ist der Auszahlungsbetrag nur so niedrig wegen eures Einkommens?

Lade am besten einen Berechnungsbogen oder den Widerspruchsbescheid hoch.

Yavanna

Es kommt nicht darauf an, wieviel das JC zahlt, sondern ob die Miete vollständig bei der Bedarfsberechnung berücksichtigt wird. Das geht aus dem Berechnungsbogen hervor.

JensM1

Euer Einkommen ist etwas vage beschrieben, aber mal eine Beispielrechnung auf Basis der von dir genannten Werte und der aktuellen Bedarfe, ohne evtl. Mehrbedarfe:

Bedarf: 2 x 404 Regelbedarf + 800 Miete = 1608

Davon ist euer anrechenbares Einkommen abzuziehen. Deine Frau hat ca. 285,00 Euro (Freibetrag bei ca. 500 Brutto = 180,00 Euro). Du hast 650,00 Euro (680,00 Euro - 30,00 Euro Freibetrag; Variante 1). Sollte da noch weiteres Einkommen von 100,00 Euro angerechnet werden, wäre dein anrechenbares Einkommen 680,00 Euro (Variante 2).

Variante 1: 1608 - 285 - 650 = Restbedarf KdU 673,00 Euro
Variante 2: 1608 - 285 - 680 = Restbedarf KdU 643,00 Euro

Könnte also alles hinkommen, wie von @TripleH und @Yavanna beschrieben.

Aktueller Berechnungsbogen bringt wenig. Die Frage ist, ob eure Miete im Vorjahr bzw. Abrechnungszeitraum in voller Höhe in die Berechnungen eingeflossen oder ob die vom JC auf Angemessenheit o. ä. gekürzt worden ist.

Der Auszahlungsbetrag ist, wie du aus o. a. "Schnellberechnungen" sehen kannst, letztlich extrem abhängig von den Einkommensverhältnissen im Abrechnungszeitraum.

steffen1234

Erst mal danke für die hilfreichen Informationen
Wie ist es mit den monatlichen festen Betriebskosten (Unfallver. Haftpf. vom JC auferlegt. Arbeitskleidung...) wurde noch nie anerkannt / angerechnet abzüglich der 30€. Einnahmen aus Aufträgen und Rente aber gesamt angerechnet.

PetraL

Zitat von: steffen1234 am 13. September 2022, 09:06:15Erst mal danke für die hilfreichen Informationen
Wie ist es mit den monatlichen festen Betriebskosten (Unfallver. Haftpf. vom JC auferlegt. Arbeitskleidung...) wurde noch nie anerkannt / angerechnet abzüglich der 30€. Einnahmen aus Aufträgen und Rente aber gesamt angerechnet.

Von dem jeweiligen Erwerbseinkommen (nicht von der Rente) können - wenn es über 400 Euro liegt - die tatsächlichen nachgewiesenen Werbungskosten abgesetzt werden, wenn diese über 100 Euro liegen.
Quelle: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/11b.html

Und ob Rückzahlungen aus Betriebs- und Heizkosten vom JC (voll) angerechnet werden dürfen, hängt halt davon ab, ob die Vorauszahlungen darauf voll vom JC übernommen wurden. Deshalb hatte ich danach gefragt, welcher Kostenbestandteil eurer Gesamt-KdU denn nun vom JC "gedeckelt" wird.

steffen1234

Danke für die Info PetraL
Zur Frage: KdU liegt immer so bei 600 mal 620 mal 650 - bei gleichen Einkünften
Beim Gesamtbedarf ist immer die Miete eingegeben die wir zahlen, also 800
Daher auch unsere Meinung, dass es wenigstens eine Anrechnung geben müsste 

PetraL

Zitat von: steffen1234 am 13. September 2022, 13:00:05Zur Frage: KdU liegt immer so bei 600 mal 620 mal 650 - bei gleichen Einkünften
Beim Gesamtbedarf ist immer die Miete eingegeben die wir zahlen, also 800
Daher auch unsere Meinung, dass es wenigstens eine Anrechnung geben müsste 
OK, da müsste man jetzt wirklich die Berechnungsbögen sehen, um die Frage vernünftig beantworten zu können, wenn du eine genauere Antwort möchtest.

OLD-MAN

Zitat von: steffen1234 am 12. September 2022, 19:00:11JC zahlt 650€,

Du/ihr erhaltet also mtl. 650,- € aufstockende Leistungen/mtl. (7.800,- jährl.).

Dann ist es richtig, dass das JC das Guthaben i.H.v. 300,- € zusteht. Meiner Meinung nach also alles richtig.

Solange die aufstockenden Leistungen höher sind als BK Guthaben, steht es dem JC zu!

Yavanna

Zitat von: steffen1234 am 13. September 2022, 13:00:05Danke für die Info PetraL
Zur Frage: KdU liegt immer so bei 600 mal 620 mal 650 - bei gleichen Einkünften
Beim Gesamtbedarf ist immer die Miete eingegeben die wir zahlen, also 800
Daher auch unsere Meinung, dass es wenigstens eine Anrechnung geben müsste 


Wenn im Gesamtbedarf die volle KDU anerkannt ist, darf das JC die Rückzahlung komplett anrechnen.

PetraL

Zitat von: OLD-MAN am 13. September 2022, 13:28:16Solange die aufstockenden Leistungen höher sind als BK Guthaben, steht es dem JC zu!
Das ist Quatsch - sorry.
Es kommt einzig darauf an, WER die Neben-/Betriebs-/Heizkosten - als Abschlagszahlung im Voraus - GEZAHLT hat. Die Rückerstattung steht der "Partei" zu, die die Vorauszahlung geleistet hat.

Wie das nun in der aktuellen Rechtssprechung tatsächlich genau aussieht, wenn die Vorauszahlungen teils/teils getragen wurden, habe ich leider bis jetzt noch nicht so wirklich verstanden, dem LE steht aber auf jeden Fall mindestens der Anteil (prozentual) zu, den er selbst aus dem Regelsatz gezahlt hat.
P.S.:(Weshalb man halt wissen müsste, wer nun was genau gezahlt hat)

TripleH

Er hat aber nichts aus dem Regelsatz gezahlt, wenn das Jobcenter die volle Miete als Bedarf berücksichtigt hat:

ZitatBeim Gesamtbedarf ist immer die Miete eingegeben die wir zahlen, also 800

Das Guthaben ist daher voll zu berücksichtigen.