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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Rico am 13. September 2022, 08:44:03

Titel: Krankschreibung
Beitrag von: Rico am 13. September 2022, 08:44:03
Hallo,

Ich bin (Selbstständiger) Aufstocker der eine EKS vorlegen muss.
Ich muss für 1-2 Tage nach einer (kleineren) OP im Krankenhaus bleiben.
Die Krankschreibung vom Krankenhaus (nur der Aufenthalt)muss ich dem JC als Kopie vorlegen. Korrekt?
Ich wollte nach der OP noch ca. 1 Woche nicht arbeiten (würde also keinerlei Umsätze generieren können).
Muss ich mir vom Hausartzt eine Krankschreibung besorgen und dem JC vorlegen?
Oder bleib ich einfach zu Hause? :scratch: (was schlechtere Zahlen auf der EKS zufolge hätte.
Titel: Aw: Krankschreibung
Beitrag von: PetraL am 13. September 2022, 08:51:24
Zitat von: Rico am 13. September 2022, 08:44:03Muss ich mir vom Hausartzt eine Krankschreibung besorgen und dem JC vorlegen?
Ich vermute mal, dass ja.
Titel: Aw: Krankschreibung
Beitrag von: Ratlos am 13. September 2022, 09:58:38
Ich würde mich immer krank schreiben lassen. Du brauchst ja einen fachlich begründeten Grund für dein zu Hause bleiben.
Titel: Aw: Krankschreibung
Beitrag von: Rico am 13. September 2022, 10:30:36
Zitat von: Ratlos am 13. September 2022, 09:58:38Du brauchst ja einen fachlich begründeten Grund für dein zu Hause bleiben.
Ich bin Selbsständig.
Ohne ALG2 habe ich mich niemals Krankschreiben lassen.War mir nicht gut , bin ich zu Hause geblieben. Grund: Ich würde erst nach 6 Wochen Geld von der KK und Zusatzversicherung bekommen.
Mit ALG2 brauche ich eine Krankschreibung die ich zum JC schicken muss :schock: ???
Titel: Aw: Krankschreibung
Beitrag von: PetraL am 13. September 2022, 10:40:05
Zitat von: Rico am 13. September 2022, 10:30:36Ohne ALG2 habe ich mich niemals Krankschreiben lassen.War mir nicht gut , bin ich zu Hause geblieben. Grund: Ich würde erst nach 6 Wochen Geld von der KK und Zusatzversicherung bekommen.
Ob du länger als 6 Wochen krank sein würdest, kannst du doch eigentlich 1. nicht von vornherein wissen und 2. werden diese 6 Wochen vom ersten Tag der AU an gerechnet. Keine AU = keine 6 Wochen ...

Zitat von: Rico am 13. September 2022, 10:30:36Mit ALG2 brauche ich eine Krankschreibung die ich zum JC schicken muss :schock: ???
Jup. Das JC sieht sich als dein Arbeitgeber.
Titel: Aw: Krankschreibung
Beitrag von: Rico am 13. September 2022, 12:55:28
naja, wegen Schnupfen geh ich nicht zum Arzt. Seit meiner Selbstständigkeit (15 Jahre) war nich niemals Krank.
Wenn das JC sich als Arbeitgeber sieht, dann bekomm ich ja nochmal 300€ EPP :schock:
Titel: Aw: Krankschreibung
Beitrag von: PetraL am 13. September 2022, 13:23:50
Zitat von: Rico am 13. September 2022, 12:55:28Wenn das JC sich als Arbeitgeber sieht, dann bekomm ich ja nochmal 300€ EPP
LOL
Nein, natürlich NICHT  :mocking:
Ich habe meine ehemalige Arbeitsvermittlerin (heißen die heute "Fallmanager"???) zitiert, das Gebaren der SB ganz allgemein untermauert diese Aussage jedoch  :zwinker:
"Das JC" will selbstverständlich nur die RECHTE eines AG dem Leistungsbezieher gegenüber einfordern - Pflichten aber möglichst vermeiden  :blum:
Stell dir ein JC einfach als bockigen Teenager in der fettesten "Pubertätskrise" vor, dann passt das ziemlich genau ...  :grins: