Krankschreibung

Begonnen von Rico, 13. September 2022, 08:44:03

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Rico

Hallo,

Ich bin (Selbstständiger) Aufstocker der eine EKS vorlegen muss.
Ich muss für 1-2 Tage nach einer (kleineren) OP im Krankenhaus bleiben.
Die Krankschreibung vom Krankenhaus (nur der Aufenthalt)muss ich dem JC als Kopie vorlegen. Korrekt?
Ich wollte nach der OP noch ca. 1 Woche nicht arbeiten (würde also keinerlei Umsätze generieren können).
Muss ich mir vom Hausartzt eine Krankschreibung besorgen und dem JC vorlegen?
Oder bleib ich einfach zu Hause? :scratch: (was schlechtere Zahlen auf der EKS zufolge hätte.

PetraL

Zitat von: Rico am 13. September 2022, 08:44:03Muss ich mir vom Hausartzt eine Krankschreibung besorgen und dem JC vorlegen?
Ich vermute mal, dass ja.

Ratlos

Ich würde mich immer krank schreiben lassen. Du brauchst ja einen fachlich begründeten Grund für dein zu Hause bleiben.

Rico

Zitat von: Ratlos am 13. September 2022, 09:58:38Du brauchst ja einen fachlich begründeten Grund für dein zu Hause bleiben.
Ich bin Selbsständig.
Ohne ALG2 habe ich mich niemals Krankschreiben lassen.War mir nicht gut , bin ich zu Hause geblieben. Grund: Ich würde erst nach 6 Wochen Geld von der KK und Zusatzversicherung bekommen.
Mit ALG2 brauche ich eine Krankschreibung die ich zum JC schicken muss :schock: ???

PetraL

Zitat von: Rico am 13. September 2022, 10:30:36Ohne ALG2 habe ich mich niemals Krankschreiben lassen.War mir nicht gut , bin ich zu Hause geblieben. Grund: Ich würde erst nach 6 Wochen Geld von der KK und Zusatzversicherung bekommen.
Ob du länger als 6 Wochen krank sein würdest, kannst du doch eigentlich 1. nicht von vornherein wissen und 2. werden diese 6 Wochen vom ersten Tag der AU an gerechnet. Keine AU = keine 6 Wochen ...

Zitat von: Rico am 13. September 2022, 10:30:36Mit ALG2 brauche ich eine Krankschreibung die ich zum JC schicken muss :schock: ???
Jup. Das JC sieht sich als dein Arbeitgeber.

Rico

naja, wegen Schnupfen geh ich nicht zum Arzt. Seit meiner Selbstständigkeit (15 Jahre) war nich niemals Krank.
Wenn das JC sich als Arbeitgeber sieht, dann bekomm ich ja nochmal 300€ EPP :schock:

PetraL

Zitat von: Rico am 13. September 2022, 12:55:28Wenn das JC sich als Arbeitgeber sieht, dann bekomm ich ja nochmal 300€ EPP
LOL
Nein, natürlich NICHT  :mocking:
Ich habe meine ehemalige Arbeitsvermittlerin (heißen die heute "Fallmanager"???) zitiert, das Gebaren der SB ganz allgemein untermauert diese Aussage jedoch  :zwinker:
"Das JC" will selbstverständlich nur die RECHTE eines AG dem Leistungsbezieher gegenüber einfordern - Pflichten aber möglichst vermeiden  :blum:
Stell dir ein JC einfach als bockigen Teenager in der fettesten "Pubertätskrise" vor, dann passt das ziemlich genau ...  :grins: