Guten Morgen,
wird bei der Einkommensberechnung im Rahmen eines Wohngeldantrages eine Lohnpfändung beachtet?
Bei einem Bekannten werden ca. 800 EUR monatlich von seinem Lohn gepfändet - die Wohngeldstelle teilte ihm mit, dass trotzdem sein eigentliches Netto heran gezogen werden soll - obwohl das Geld gar nicht in dieser Höhe auf seinem Konto eingeht.
Danke!
Zitat von: Oberhausener1989 am 06. Oktober 2022, 07:50:22wird bei der Einkommensberechnung im Rahmen eines Wohngeldantrages eine Lohnpfändung beachtet?
Nein!
Denn auch Wohngeld ist eine soziale Leistung und dient nicht der Gegenfinanzierung etwaiger Zahlungsverpflichtungen / Schuldenabbau!
Zitat von: OLD-MAN am 06. Oktober 2022, 07:54:34Zitat von: Oberhausener1989 am 06. Oktober 2022, 07:50:22wird bei der Einkommensberechnung im Rahmen eines Wohngeldantrages eine Lohnpfändung beachtet?
Nein!
Denn auch Wohngeld ist eine soziale Leistung und dient nicht der Gegenfinanzierung etwaiger Zahlungsverpflichtungen / Schuldenabbau!
Meine Frage war nicht, ob Wohngeld gepfändet werden kann, sondern ob bei der Berechnung der gepfändete Betrag vom Lohn berücksichtigt wird?
Der Bekannte verdient ca. 2500 netto - bei Ihm kommen aber nur ca. 1700 EUR auf dem Konto an. Die Wohngeldstelle möchte die 2500 netto berücksichtigen - und nicht die 1700 EUR die er wirklich zur Verfügung hat.
Die Wohngeldberechnung geht vom Brutto aus. Davon werden pauschale Abzüge in Höhe von je 10 % für Krankenversicherungsbeiträge, Rentenversicherunhsbeiträge und Lohnsteuern abgezogen.
Sollte Unterhalt gepfändet werden, kann dieser abgesetzt werden. Schulden interessieren nicht.