Wohngeldberechnung

Begonnen von Oberhausener1989, 06. Oktober 2022, 07:50:22

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Oberhausener1989

Guten Morgen,

wird bei der Einkommensberechnung im Rahmen eines Wohngeldantrages eine Lohnpfändung beachtet?

Bei einem Bekannten werden ca. 800 EUR monatlich von seinem Lohn gepfändet - die Wohngeldstelle teilte ihm mit, dass trotzdem sein eigentliches Netto heran gezogen werden soll - obwohl das Geld gar nicht in dieser Höhe auf seinem Konto eingeht.

Danke!

OLD-MAN

Zitat von: Oberhausener1989 am 06. Oktober 2022, 07:50:22wird bei der Einkommensberechnung im Rahmen eines Wohngeldantrages eine Lohnpfändung beachtet?

Nein!

Denn auch Wohngeld ist eine soziale Leistung und dient nicht der Gegenfinanzierung etwaiger Zahlungsverpflichtungen / Schuldenabbau!

Oberhausener1989

Zitat von: OLD-MAN am 06. Oktober 2022, 07:54:34
Zitat von: Oberhausener1989 am 06. Oktober 2022, 07:50:22wird bei der Einkommensberechnung im Rahmen eines Wohngeldantrages eine Lohnpfändung beachtet?

Nein!

Denn auch Wohngeld ist eine soziale Leistung und dient nicht der Gegenfinanzierung etwaiger Zahlungsverpflichtungen / Schuldenabbau!

Meine Frage war nicht, ob Wohngeld gepfändet werden kann, sondern ob bei der Berechnung der gepfändete Betrag vom Lohn berücksichtigt wird?

Der Bekannte verdient ca. 2500 netto - bei Ihm kommen aber nur ca. 1700 EUR auf dem Konto an. Die Wohngeldstelle möchte die 2500 netto berücksichtigen - und nicht die 1700 EUR die er wirklich zur Verfügung hat.

Else Kling

Die Wohngeldberechnung geht vom Brutto aus. Davon werden pauschale Abzüge in Höhe von je 10 % für Krankenversicherungsbeiträge, Rentenversicherunhsbeiträge und Lohnsteuern abgezogen.

Sollte Unterhalt gepfändet werden, kann dieser abgesetzt werden. Schulden interessieren nicht.