Hallo an alle,
ich bin im Juli umgezogen und hatte vom Jobcenter die Zusage, dass die Umzugskosten vom Jobcenter übernommen werden. Ich musste drei Kostenvoranschläge einreichen und bekam dann schriftlich die Zusage.
"Sehr geehrte Frau...,
die Übernahme der Aufwendungen für den Umzug in Ihre neue Unterkunft (Wohnung) wird wie von Ihnen beantragt zugesichert (§22 Absatz 4 und 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch - SGB II)
Im Einzelnen handelt es sich hierbei um die nachstehend aufgeführten Aufwendungen:
Umzugskosten: .... EUR
Der Gesamtbetrag von .... EUR wird nach Vorlage der entsprechenden Rechnung an das Umzugsunternehmen ... überwiesen. "
Die Rechnung ging vom Umzugsunternehmen direkt an das Jobcenter.
Für mich war die Angelegenheit längst erledigt.
Nun bekam ich heute eine Mal von einem Inkassounternehmen mit der Aufforderung die Umzugskosten zuzüglich diverser Mahngebühren usw. zu begleichen.
Ich weiß, dass das Jobcenter die Rechnung erhalten hat. Auch erfuhr ich heute vom Umzugsunternehmen, dass das Jobcenter mehrmals schriftlich angemahnt wurde.
Ich fasse das nicht, dass ich jetzt zur Kasse gebeten werde.
Was kann ich denn hier tun?
Danke und viele Grüße
@Karla
Laß Dir von dem Umzugsunternehmen die Rechnung geben. Vorher weißt Du nichts. Kontrolliere die Rechnung, ob der Betrag stimmt oder das Umzugsunternehmen zu viel beim JC abkassieren wollte. Dann schickst Du nachweislich eine Kopie der Rechnung zum JC und bittest das JC zeitnah den Rechnungsbetrag an Dich zu überweisen. Mit dem Überweisungsbetrag bezahlst Du das Umzugsunternehmen, natürlich nachweislich.
Liebe Lina,
danke für deine Antwort. Hast du damit Erfahrung? Weißt du, dass das funktioniert?
Dann sind immer noch mehrere Hundert Euro Inkassokosten offen, die ja das Jobcenter zahlen muss.
Ich hab ja weder die Rechnung noch die Mahnungen bekommen. Bis heute wusste ich nicht, dass die Rechnung nicht bezahlt wurde.
Wie ist denn hier die Rechtslage?
Wie genau die Rechtslage ist, kann Dir nur ein Anwalt sagen. Die Logik sagt, wenn Du weder eine Rechnung bekommen hast und auch keine Mahnung, dann kannst Du auch nichts bezahlen. Der Inkasso hat nichts bei Dir zu suchen. Du hast eine Mail vom Inkasso bekommen und darin bezieht man sich auf Deine Umzugsfirma? Schick die Mail zum Jobcenter und frage nach, ob die Rechnung wirklich noch nicht bezahlt ist, und warum nicht. Komisch ist, dass Du noch nicht einmal eine Kopie der Rechnung hast. Die Umzugsfirmen ist unseriös.
Schuldner für die Umzugskosten bist du, nicht das JC, und für eine Direktzahlung der Umzugskosten an das Umzugsunternehmen gibt es keine Rechtsgrundlage.
Was hier für dich erleichternd hinzukommt, ist der Umstand, dass du offenbar niemals eine Rechnung bekommen hast. Ohne Rechnung ist die Forderung jedoch nicht fällig.
Ich würde hier wie folgt vorgehen:
1. Das Inkassounternehmen darüber informieren, dass du bislang keine Rechnung erhalten hast, der Betrag somit derzeit noch gar nicht fällig ist, Mahnung oder Inkassokosten rechtswidrig sind, und du um Zusendung der Rechnung bittest. (Das die Rechnung an das JC ging, ändert daran nichts.)
2. Das JC anmahnen, die mit Bescheid vom ... bewilligten Umzugskosten sofort an dich, nicht jedoch an das Umzugsunternehmen, auszuzahlen, andernfalls Klage beim Sozialgericht erfolgt.
Zitat von: Ottokar am 07. Oktober 2022, 17:00:51Schuldner für die Umzugskosten bist du, nicht das JC,
Da bin ich mir eben nicht sicher, immerhin habe ich die schriftliche Zusage vom Jobcenter, dass dieses die Kosten übernehmen wird. Da es sich hier um eine Behörde handelt, ist diese Zusage verbindlich. Dass sich das Jobcenter zuständig fühlt für die Zahlung, hat es ja auch dadurch bewiesen, dass es die Rechnung nicht an mich weitergeleitet hat, sondern behalten hat.
Vielleicht gibt es hier jemanden, dem so etwas schon mal passiert ist und wie er/sie das Problem lösen konnte.
Wenn ich mir die Rechnung schicken lasse, ziehe ich mir die Sache ja sozusagen auf den Tisch .
Ich musste der Umzugsfirma die Zusage zur Kostenübernahme vom Jobcenter schicken, erst dann wurden die tätig.
ZitatDie Rechnung ging vom Umzugsunternehmen direkt an das Jobcenter.
ZitatIch weiß, dass das Jobcenter die Rechnung erhalten hat.
Woher weißt du das? Hattest du Akteneinsicht?
Zitatschriftliche Zusage vom Jobcenter, dass dieses die Kosten übernehmen wird. Da es sich hier um eine Behörde handelt, ist diese Zusage verbindlich.
Eine Zusicherung kann auch unter bestimmten Umständen wieder zurück genommen werden
Zitat(3) Ändert sich nach Abgabe der Zusicherung die Sach- oder Rechtslage derart, dass die Behörde bei Kenntnis der nachträglich eingetretenen Änderung die Zusicherung nicht gegeben hätte oder aus rechtlichen Gründen nicht hätte geben dürfen, ist die Behörde an die Zusicherung nicht mehr gebunden.
https://dejure.org/gesetze/SGB_X/34.html
Auftraggeber und damit Schuldner bleibst du. Allein schon, weil Leistungen nach dem SGB II gar nicht abgetreten werden können.
Zitat von: TripleH am 07. Oktober 2022, 19:17:35ZitatDie Rechnung ging vom Umzugsunternehmen direkt an das Jobcenter.
ZitatIch weiß, dass das Jobcenter die Rechnung erhalten hat.
Woher weißt du das? Hattest du Akteneinsicht?
Zitatschriftliche Zusage vom Jobcenter, dass dieses die Kosten übernehmen wird. Da es sich hier um eine Behörde handelt, ist diese Zusage verbindlich.
Eine Zusicherung kann auch unter bestimmten Umständen wieder zurück genommen werden
Zitat(3) Ändert sich nach Abgabe der Zusicherung die Sach- oder Rechtslage derart, dass die Behörde bei Kenntnis der nachträglich eingetretenen Änderung die Zusicherung nicht gegeben hätte oder aus rechtlichen Gründen nicht hätte geben dürfen, ist die Behörde an die Zusicherung nicht mehr gebunden.
https://dejure.org/gesetze/SGB_X/34.html
Auftraggeber und damit Schuldner bleibst du. Allein schon, weil Leistungen nach dem SGB II gar nicht abgetreten werden können.
Meinst du, alle lügen?
Die Umzugsfirma mit "Wir haben die Rechnung und die Mahnungen an das Jobcenter.geschickt. "
Zwei Mitarbeiter beim Jobcenter, die mir während mehrerer Telefongespräche nebenbei mitteilten: "Ach, hier liegt ja auch noch die Rechnung von der Umzugsfirma. Die Kollegin, die das bearbeitet, ist aber gerade im Urlaub." (Das war im August.
Was weiß ich genau?
1. Das Jobcenter hat mir die Kostenübernahme für den Umzug schriftlich zugesichert.
2. Das Jobcenter hat bis heute diese Zusicherung wegen evtl. Änderungen der Sachlage nicht zurückgenommen, ist also nach wie vor daran gebunden.
3. Ich habe keine Rechnung von der Umzugsfirma bekommen.
Wenn du den Vertrag unterschrieben hast, wärst du von Anfang an Adressat für die Forderung gewesen, nicht das JC. Hier hat das Umzugsunternehmen gepennt oder wollte besonders schlau sein.
Da dir keine Rechnung zugestellt wurde (sondern offenbar dem JC), konntest du natürlich auch nicht bezahlen. Sofort Rechnung beim Unternehmen anfordern und konkret Auskunft fordern, wieso dir bis heute keine Rechnung gestellt wurde, aber Zahlungverzug eingetreten sein soll. Wenn ich garnicht weiß, was ich zahlen soll, kann ich auch nicht zahlen.
Desweiteren besteht ein absoluter Widerspruch darin, dem JC die Rechnung zu schicken, das JC mehrfach zu mahnen und dann auf die Idee zu kommen, die Forderung über Inkasso bei dir einzutreiben. Das ist in sich unlogisch. Die Forderung kann nur bei A ODER B bestehen, nicht bei dem, der ich mir gerade aussuche und der in den Kram passt.
Könnte auch sein, die Rechnung war an dich persönlich adressiert und wurde so ans JC geschickt. Was bedeutet, dass das JC nicht zuständig ist, weil der Adressat nicht das JC war. Klar, dass die dann abwinken.
Ich denke, du hättest die Rechnung erhalten müssen und diese dann beim JC einreichen müssen. Dumm gelaufen.
Zitat von: jens123 am 07. Oktober 2022, 19:24:53Desweiteren besteht ein absoluter Widerspruch darin, dem JC die Rechnung zu schicken, das JC mehrfach zu mahnen und dann auf die Idee zu kommen, die Forderung über Inkasso bei dir einzutreiben. Das ist in sich unlogisch. Die Forderung kann nur bei A ODER B bestehen, nicht bei dem, der ich mir gerade aussuche und der in den Kram passt.
Das fiel mir auch gleich auf.
Das Jobcenter zitiert ja in seinem Zusageschreiben den §22 Absatz 4 und 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch - SGB II.
In Absatz 6 steht u.a.:
(6) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden
Das heißt, das Jobcenter hat einen Bedarf bei mir anerkannt. Aber diesen Bedarf nicht gezahlt. Innerhalb welchen Zeitraums muss ein anerkannter Bedarf gezahlt werden?
Zitat von: Karla am 07. Oktober 2022, 19:14:10Da bin ich mir eben nicht sicher
Hast du mit dem Umzugsunternehmen den Vertrag abgeschlossen? Dann bist du auch der Kostenschuldner.
Zitat von: Karla am 07. Oktober 2022, 19:58:21Das heißt, das Jobcenter hat einen Bedarf bei mir anerkannt. Aber diesen Bedarf nicht gezahlt. Innerhalb welchen Zeitraums muss ein anerkannter Bedarf gezahlt werden?
Sofort.
Zitat von: Ottokar am 07. Oktober 2022, 20:05:34Zitat von: Karla am 07. Oktober 2022, 19:14:10Da bin ich mir eben nicht sicher
Hast du mit dem Umzugsunternehmen den Vertrag abgeschlossen? Dann bist du auch der Kostenschuldner.
Ja, ich habe die beauftragt.
Zitat von: Karla am 07. Oktober 2022, 19:58:21Das heißt, das Jobcenter hat einen Bedarf bei mir anerkannt. Aber diesen Bedarf nicht gezahlt. Innerhalb welchen Zeitraums muss ein anerkannter Bedarf gezahlt werden?
Zitat von: Ottokar am 07. Oktober 2022, 20:05:34Sofort.
Das ist doch mal ne Aussage. Und das ist jetzt fast 3 Monate her seit der Zusage. Muss ich da noch mal beim Jobcenter anmahnen oder kann ich gleich zum Sozialgericht?
Das hatte ich bereits in Antwort #4 beantwortet.
Zitat von: Ottokar am 07. Oktober 2022, 20:21:37Das hatte ich bereits in Antwort #4 beantwortet.
Oh, ja stimmt. Danke.
Ich muss sagen, dass mich das richtig fertig macht. Ich bin jemand, der seine Sachen immer pünktlich zahlt. Und jetzt habe ich so eine Scheixxe am Hals.
Es hat ja einen Grund, warum ich die Umzugskosten beim Jobcenter beantragt habe und mir diese bewilligt wurden.
Wenn das Jobcenter nicht umgehend bezahlt, muss ich es tun und da ich dieses Geld nicht habe, kann es bis zur Privatinsolvenz gehen.
Das kann doch nicht wahr sein, dass ein Jobcenter einen dahin bringen kann.
Sicher kann ich den Bedarf beim Sozialgericht einklagen aber inzwischen ist die Rechnung schon längst fällig und ich muss sie bezahlen.
Ich bin umgezogen, um zur Ruhe zu kommen und jetzt muss ich wieder so viel Kraft aufwenden, um mich zu wehren.
Irgendwann kann man nicht mehr.
Solange du die Rechnung nicht erhalten hast, ist sie nicht fällig. Und kein Inkassounternehmen will wegen dubioser Geschäftspraktiken vor Gericht gezerrt werden.
Wenn du die Rechnung erhalten hast, biete eine Ratenzahlung an und zahle die Raten, auch wenn die Ratenzahlung abgelehnt wird. Wenn eine Schuld bereits in Raten beglichen wird, wird kein Gericht ein Mahn- oder Pfändungsverfahren durchführen.
Ich stelle mir da nur die Frage, wer hat das Umzugsunternehmen beauftragt ?
In der Regel macht das ja derjenige, der Umzieht. Auch wenn das JC die Rechnung zahlt, müsste die TE ja zumindest eine Kopie dieser Rechnung bekommen.
Zitat von: Bundspecht am 08. Oktober 2022, 10:15:44Ich stelle mir da nur die Frage, wer hat das Umzugsunternehmen beauftragt ?
Zitat von: Karla am 07. Oktober 2022, 20:11:59Zitat von: Ottokar am 07. Oktober 2022, 20:05:34Hast du mit dem Umzugsunternehmen den Vertrag abgeschlossen? Dann bist du auch der Kostenschuldner.
Ja, ich habe die beauftragt.
Zitat von: Bundspecht am 08. Oktober 2022, 10:15:44Ich stelle mir da nur die Frage, wer hat das Umzugsunternehmen beauftragt ?
In der Regel macht das ja derjenige, der Umzieht. Auch wenn das JC die Rechnung zahlt, müsste die TE ja zumindest eine Kopie dieser Rechnung bekommen.
Der Ablauf war folgender:
1. Bestätigung des Jobcenters, dass der Umzug notwendig ist.
2. Einholung von drei Kostenvoranschlägen von Umzugsunternehmen und Einreichung dieser beim Jobcenter
3. Erhalt der schriftlichen Zusage, dass das Jobcenter die Umzugskosten in Höhe von (genauer Betrag steht im Schreiben vom Jobcenter) übernimmt. In der Zusage vom Jobcenter steht auch, dass dieses den Betrag überweisen wird, sobald die Rechnung beim Jobcenter vorliegt
4. Weiterleitung der Zusage des Jobcenters an das Umzugsunternehmen (Das wurde vom Umzugsunternehmen gefordert)
5. Auslösung des Auftrags beim Umzugsunternehmen durch mich
6. Bestätigung eines Mitarbeiters im Jobcenter, dass die Rechnung dort eingegangen ist. (telefonisch) August 2022 Die Rechnung ist von Ende Juli 2022
8. Am 07.10.2022 Erhalt einer E-Mail einer Inkassofirma mit Aufforderung, eine Rechnung Nr. soundso und diverse Mahngebühren bis zum 17.10. zu begleichen.
Die Rechnung liegt also seit Ende Juli 2022 beim Jobcenter und wurde nicht beglichen, auf Mahnungen der Umzugsfirma wurde vom Jobcenter nicht reagiert, ich wurde seitdem vom Jobcenter nicht mehr kontaktiert, weder telefonisch noch schriftlich.
Im Gegenteil, die Mitarbeiterin beim Jobcenter, auf deren Tisch die Rechnung seit fast 3 Monaten liegt, war für mich in anderer Angelegenheit telefonisch nie erreichbar. (Ist im Urlaub, ist gerade nicht am Platz, ruft Sie zurück blablabla)
Auch das Umzugsunternehmen hat bezüglich der Rechnung nie mit mir Kontakt aufgenommen.
Ich habe keine Rechnung erhalten und ich wusste bis gestern nicht, dass die Rechnung nicht bezahlt wurde.
Zitat von: Karla am 08. Oktober 2022, 11:03:41Die Rechnung liegt also seit Ende Juli 2022 beim Jobcenter und wurde nicht beglichen
Vermutung bzw. Hörensagen. Die telefonische Auskunft des JC darüber ist weder ein Beweis, noch gerichtlich verwertbar.
Zitat von: Karla am 08. Oktober 2022, 11:03:418. Am 07.10.2022 Erhalt einer E-Mail einer Inkassofirma mit Aufforderung, eine Rechnung Nr. soundso und diverse Mahngebühren bis zum 17.10. zu begleichen.
Echt jetzt? E-Mail? IGNORIEREN!
(Die kam nie an.)
Schriftliche Nachfrage beim JC, ob und wann die mit Bescheid vom ... bewilligten Umzugskosten an das Umzugsunternehmen gezahlt wurden sowie Bitte um Übersendung eines Zahlungsbeleges als Nachweis.
Außerdem Aufforderung, die Zahlung unverzüglich an dich vorzunehmen, sollte sie noch nicht erfolgt sein, wozu auch die Abtretung an das Umzugsunternehmen widerrufen wird.
Erst wenn du schriftliche Antwort des JC hast, nimmst du mit dem Umzugsunternehmen schriftlich Kontakt auf.
Sollte das JC mitteilen, dass die Rechnung beglichen wurde, teilst du dem Umzugsunternehmen dies mit und sendest eine Kopie des Antwortschreibens und Zahlungsbeleges mit.
Sollte das JC mitteilen, dass die Rechnung nicht beglichen wurde
und dir das Geld gezahlt haben, teilst du dem Umzugsunternehmen mit, dass das JC die Umzugskosten an dich gezahlt hat, und bittest um Zusendung der Rechnung, die dir bislang nicht vorliegt, um diese anschließend begleichen zu können.
Zitat von: Ottokar am 08. Oktober 2022, 15:05:31Zitat von: Karla am 08. Oktober 2022, 11:03:41Die Rechnung liegt also seit Ende Juli 2022 beim Jobcenter und wurde nicht beglichen
Vermutung bzw. Hörensagen. Die telefonische Auskunft des JC darüber ist weder ein Beweis, noch gerichtlich verwertbar.
Zitat von: Karla am 08. Oktober 2022, 11:03:418. Am 07.10.2022 Erhalt einer E-Mail einer Inkassofirma mit Aufforderung, eine Rechnung Nr. soundso und diverse Mahngebühren bis zum 17.10. zu begleichen.
Echt jetzt? E-Mail? IGNORIEREN!
(Die kam nie an.)
Schriftliche Nachfrage beim JC, ob und wann die mit Bescheid vom ... bewilligten Umzugskosten an das Umzugsunternehmen gezahlt wurden sowie Bitte um Übersendung eines Zahlungsbeleges als Nachweis.
Außerdem Aufforderung, die Zahlung unverzüglich an dich vorzunehmen, sollte sie noch nicht erfolgt sein, wozu auch die Abtretung an das Umzugsunternehmen widerrufen wird.
Erst wenn du schriftliche Antwort des JC hast, nimmst du mit dem Umzugsunternehmen schriftlich Kontakt auf.
Sollte das JC mitteilen, dass die Rechnung beglichen wurde, teilst du dem Umzugsunternehmen dies mit und sendest eine Kopie des Antwortschreibens und Zahlungsbeleges mit.
Sollte das JC mitteilen, dass die Rechnung nicht beglichen wurde und dir das Geld gezahlt haben, teilst du dem Umzugsunternehmen mit, dass das JC die Umzugskosten an dich gezahlt hat, und bittest um Zusendung der Rechnung, die dir bislang nicht vorliegt, um diese anschließend begleichen zu können.
Das ist gut. so werde ich es machen.
Ja, stimmt schon, bis jetzt vermute ich nur, dass das Jobcenter nicht bezahlt hat. Aber eine andere Erklärung habe ich nicht für die E-Mail von dem Inkassounternehmen, da sie ja das Jobcenter immer wieder angemahnt haben.
Und seit Juli/August war genügend Zeit für das Jobcenter, einen evtl. Fehler zu korrigieren (falsche Kontonummer o.ä)
Ich muss aber auch mal sagen, dass mir das Jobcenter sehr geholfen hat in der letzten Zeit vor dem Umzug, gerade die Mitarbeiterin, die sich jetzt seit Juli am Telefon verleugnen lässt. Sie war immer sehr korrekt und ich konnte mich auf sie verlassen. Deshalb wäre ich auch nie auf die Idee gekommen, dass die Rechnung nicht bezahlt wird. Irgendwas ist da faul.
Danke für alle eure Hinweise und Hilfestellungen.