Jobcenter bezahlt Umzugskosten an Umzugsunternehmen nicht trotz Zusage Inkasso

Begonnen von Karla, 07. Oktober 2022, 16:13:37

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Karla

Hallo an alle,

ich bin im Juli umgezogen und hatte vom Jobcenter die Zusage, dass die Umzugskosten vom Jobcenter übernommen werden. Ich musste drei Kostenvoranschläge einreichen und bekam dann schriftlich die Zusage.

"Sehr geehrte Frau...,

die Übernahme der Aufwendungen für den Umzug in Ihre neue Unterkunft (Wohnung) wird wie von Ihnen beantragt zugesichert (§22 Absatz 4 und 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch - SGB II)

Im Einzelnen handelt es sich hierbei um die nachstehend aufgeführten Aufwendungen:

Umzugskosten:      .... EUR

Der Gesamtbetrag von .... EUR wird nach Vorlage der entsprechenden Rechnung an das Umzugsunternehmen ... überwiesen. "

Die Rechnung ging vom Umzugsunternehmen direkt an das Jobcenter.

Für mich war die Angelegenheit längst erledigt.

Nun bekam ich heute eine Mal von einem Inkassounternehmen mit der Aufforderung die Umzugskosten zuzüglich diverser Mahngebühren usw. zu begleichen.

Ich weiß, dass das Jobcenter die Rechnung erhalten hat. Auch erfuhr ich heute vom Umzugsunternehmen, dass das Jobcenter mehrmals schriftlich angemahnt wurde.

Ich fasse das nicht, dass ich jetzt zur Kasse gebeten werde.

Was kann ich denn hier tun?

Danke und viele Grüße

Lina

@Karla

Laß Dir von dem Umzugsunternehmen die Rechnung geben. Vorher weißt Du nichts. Kontrolliere die Rechnung, ob der Betrag stimmt oder das Umzugsunternehmen zu viel beim JC abkassieren wollte. Dann schickst Du nachweislich eine Kopie der Rechnung zum JC und bittest das JC zeitnah den Rechnungsbetrag an Dich zu überweisen. Mit dem Überweisungsbetrag bezahlst Du das Umzugsunternehmen, natürlich nachweislich.

Karla

Liebe Lina,

danke für deine Antwort. Hast du damit Erfahrung? Weißt du, dass das funktioniert?

Dann sind immer noch mehrere Hundert Euro Inkassokosten offen, die ja das Jobcenter zahlen muss.

Ich hab ja weder die Rechnung noch die Mahnungen bekommen. Bis heute wusste ich nicht, dass die Rechnung nicht bezahlt wurde.

Wie ist denn hier die Rechtslage?

Lina

Wie genau die Rechtslage ist, kann Dir nur ein Anwalt sagen. Die Logik sagt, wenn Du weder eine Rechnung bekommen hast und auch keine Mahnung, dann kannst Du auch nichts bezahlen. Der Inkasso hat nichts bei Dir zu suchen. Du hast eine Mail vom Inkasso bekommen und darin bezieht man sich auf Deine Umzugsfirma? Schick die Mail zum Jobcenter und frage nach, ob die Rechnung wirklich noch nicht bezahlt ist, und warum nicht. Komisch ist, dass Du noch nicht einmal eine Kopie der Rechnung hast. Die Umzugsfirmen ist unseriös.

Ottokar

Schuldner für die Umzugskosten bist du, nicht das JC, und für eine Direktzahlung der Umzugskosten an das Umzugsunternehmen gibt es keine Rechtsgrundlage.
Was hier für dich erleichternd hinzukommt, ist der Umstand, dass du offenbar niemals eine Rechnung bekommen hast. Ohne Rechnung ist die Forderung jedoch nicht fällig.
Ich würde hier wie folgt vorgehen:
1. Das Inkassounternehmen darüber informieren, dass du bislang keine Rechnung erhalten hast, der Betrag somit derzeit noch gar nicht fällig ist, Mahnung oder Inkassokosten rechtswidrig sind, und du um Zusendung der Rechnung bittest. (Das die Rechnung an das JC ging, ändert daran nichts.)
2. Das JC anmahnen, die mit Bescheid vom ... bewilligten Umzugskosten sofort an dich, nicht jedoch an das Umzugsunternehmen, auszuzahlen, andernfalls Klage beim Sozialgericht erfolgt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Karla

Zitat von: Ottokar am 07. Oktober 2022, 17:00:51Schuldner für die Umzugskosten bist du, nicht das JC,


Da bin ich mir eben nicht sicher, immerhin habe ich die schriftliche Zusage vom Jobcenter, dass dieses die Kosten übernehmen wird. Da es sich hier um eine Behörde handelt, ist diese Zusage verbindlich. Dass sich das Jobcenter zuständig fühlt für die Zahlung, hat es ja auch dadurch bewiesen, dass es die Rechnung nicht an mich weitergeleitet hat, sondern behalten hat.

Vielleicht gibt es hier jemanden, dem so etwas schon mal passiert ist und wie er/sie das Problem lösen konnte.

Wenn ich mir die Rechnung schicken lasse, ziehe ich mir die Sache ja sozusagen auf den Tisch .

Ich musste der Umzugsfirma die Zusage zur Kostenübernahme vom Jobcenter schicken, erst dann wurden die tätig.


TripleH

ZitatDie Rechnung ging vom Umzugsunternehmen direkt an das Jobcenter.

ZitatIch weiß, dass das Jobcenter die Rechnung erhalten hat.

Woher weißt du das? Hattest du Akteneinsicht?

Zitatschriftliche Zusage vom Jobcenter, dass dieses die Kosten übernehmen wird. Da es sich hier um eine Behörde handelt, ist diese Zusage verbindlich.

Eine Zusicherung kann auch unter bestimmten Umständen wieder zurück genommen werden

Zitat(3) Ändert sich nach Abgabe der Zusicherung die Sach- oder Rechtslage derart, dass die Behörde bei Kenntnis der nachträglich eingetretenen Änderung die Zusicherung nicht gegeben hätte oder aus rechtlichen Gründen nicht hätte geben dürfen, ist die Behörde an die Zusicherung nicht mehr gebunden.

https://dejure.org/gesetze/SGB_X/34.html

Auftraggeber und damit Schuldner bleibst du. Allein schon, weil Leistungen nach dem SGB II gar nicht abgetreten werden können.

Karla

Zitat von: TripleH am 07. Oktober 2022, 19:17:35
ZitatDie Rechnung ging vom Umzugsunternehmen direkt an das Jobcenter.

ZitatIch weiß, dass das Jobcenter die Rechnung erhalten hat.

Woher weißt du das? Hattest du Akteneinsicht?

Zitatschriftliche Zusage vom Jobcenter, dass dieses die Kosten übernehmen wird. Da es sich hier um eine Behörde handelt, ist diese Zusage verbindlich.

Eine Zusicherung kann auch unter bestimmten Umständen wieder zurück genommen werden

Zitat(3) Ändert sich nach Abgabe der Zusicherung die Sach- oder Rechtslage derart, dass die Behörde bei Kenntnis der nachträglich eingetretenen Änderung die Zusicherung nicht gegeben hätte oder aus rechtlichen Gründen nicht hätte geben dürfen, ist die Behörde an die Zusicherung nicht mehr gebunden.

https://dejure.org/gesetze/SGB_X/34.html

Auftraggeber und damit Schuldner bleibst du. Allein schon, weil Leistungen nach dem SGB II gar nicht abgetreten werden können.


Meinst du, alle lügen?
Die Umzugsfirma  mit "Wir haben die Rechnung und die Mahnungen an das Jobcenter.geschickt. "

Zwei Mitarbeiter beim Jobcenter, die mir während mehrerer Telefongespräche nebenbei mitteilten: "Ach, hier liegt ja auch noch die Rechnung von der Umzugsfirma. Die Kollegin, die das bearbeitet, ist aber gerade im Urlaub." (Das war im August.

Was weiß ich genau?

1. Das Jobcenter hat mir die Kostenübernahme für den Umzug schriftlich zugesichert.
2. Das Jobcenter hat bis heute diese Zusicherung wegen evtl. Änderungen der Sachlage nicht zurückgenommen, ist also nach wie vor daran gebunden.
3. Ich habe keine Rechnung von der Umzugsfirma bekommen.

jens123

Wenn du den Vertrag unterschrieben hast, wärst du von Anfang an Adressat für die Forderung gewesen, nicht das JC. Hier hat das Umzugsunternehmen gepennt oder wollte besonders schlau sein.

Da dir keine Rechnung zugestellt wurde (sondern offenbar dem JC), konntest du natürlich auch nicht bezahlen. Sofort Rechnung beim Unternehmen anfordern und konkret Auskunft fordern, wieso dir bis heute keine Rechnung gestellt wurde, aber Zahlungverzug eingetreten sein soll. Wenn ich garnicht weiß, was ich zahlen soll, kann ich auch nicht zahlen.

Desweiteren besteht ein absoluter Widerspruch darin, dem JC die Rechnung zu schicken, das JC mehrfach zu mahnen und dann auf die Idee zu kommen, die Forderung über Inkasso bei dir einzutreiben. Das ist in sich unlogisch. Die Forderung kann nur bei A ODER B bestehen, nicht bei dem, der ich mir gerade aussuche und der in den Kram passt.

Könnte auch sein, die Rechnung war an dich persönlich adressiert und wurde so ans JC geschickt. Was bedeutet, dass das JC nicht zuständig ist, weil der Adressat nicht das JC war. Klar, dass die dann abwinken.

Ich denke, du hättest die Rechnung erhalten müssen und diese dann beim JC einreichen müssen. Dumm gelaufen.

Karla

Zitat von: jens123 am 07. Oktober 2022, 19:24:53Desweiteren besteht ein absoluter Widerspruch darin, dem JC die Rechnung zu schicken, das JC mehrfach zu mahnen und dann auf die Idee zu kommen, die Forderung über Inkasso bei dir einzutreiben. Das ist in sich unlogisch. Die Forderung kann nur bei A ODER B bestehen, nicht bei dem, der ich mir gerade aussuche und der in den Kram passt.

Das fiel mir auch gleich auf.

Das Jobcenter zitiert ja in seinem Zusageschreiben den §22 Absatz 4 und 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch - SGB II.

In Absatz 6 steht u.a.:

(6) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden

Das heißt, das Jobcenter hat einen Bedarf bei mir anerkannt. Aber diesen Bedarf nicht gezahlt. Innerhalb welchen Zeitraums muss ein anerkannter Bedarf gezahlt werden?

Ottokar

Zitat von: Karla am 07. Oktober 2022, 19:14:10Da bin ich mir eben nicht sicher
Hast du mit dem Umzugsunternehmen den Vertrag abgeschlossen? Dann bist du auch der Kostenschuldner.

Zitat von: Karla am 07. Oktober 2022, 19:58:21Das heißt, das Jobcenter hat einen Bedarf bei mir anerkannt. Aber diesen Bedarf nicht gezahlt. Innerhalb welchen Zeitraums muss ein anerkannter Bedarf gezahlt werden?
Sofort.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Karla

Zitat von: Ottokar am 07. Oktober 2022, 20:05:34
Zitat von: Karla am 07. Oktober 2022, 19:14:10Da bin ich mir eben nicht sicher
Hast du mit dem Umzugsunternehmen den Vertrag abgeschlossen? Dann bist du auch der Kostenschuldner.

Ja, ich habe die beauftragt.

Zitat von: Karla am 07. Oktober 2022, 19:58:21Das heißt, das Jobcenter hat einen Bedarf bei mir anerkannt. Aber diesen Bedarf nicht gezahlt. Innerhalb welchen Zeitraums muss ein anerkannter Bedarf gezahlt werden?
Zitat von: Ottokar am 07. Oktober 2022, 20:05:34Sofort.

Das ist doch mal ne Aussage. Und das ist jetzt fast 3 Monate her seit der Zusage. Muss ich da noch mal beim Jobcenter anmahnen oder kann ich gleich zum Sozialgericht?

Ottokar

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.



Karla

Ich muss sagen, dass mich das richtig fertig macht. Ich bin jemand, der seine Sachen immer pünktlich zahlt. Und jetzt habe ich so eine Scheixxe am Hals.

Es hat ja einen Grund, warum ich die Umzugskosten beim Jobcenter beantragt habe und mir diese bewilligt wurden.

Wenn das Jobcenter nicht umgehend bezahlt, muss ich es tun und da ich dieses Geld nicht habe, kann es bis zur Privatinsolvenz gehen.

Das kann doch nicht wahr sein, dass ein Jobcenter einen dahin bringen kann.

Sicher kann ich den Bedarf beim Sozialgericht einklagen aber inzwischen ist die Rechnung schon längst fällig und ich muss sie bezahlen.

Ich bin umgezogen, um zur Ruhe zu kommen und jetzt muss ich wieder so viel Kraft aufwenden, um mich zu wehren.

Irgendwann kann man nicht mehr.