Hi.
Ich arbeite freiberuflich und habe seit August keine Arbeit. Das liegt daran, dass mein Auftraggeber aufgrund der wirtschaftlichen Situation(Covid, Ukrainekonflikt) weniger zu tun hat. Ab 2023 geht es weiter, aber ich habe bisher Miete, Versicherung und Lebenskosten durch Ersparnisse gedeckt, da ich annahm, dass man mit Ersparnissen keinen Anspruch drauf hat.
Ich habe aber inzwischen gelesen, dass es wohl wegen Covid doch nicht so ist. Vielleicht weil das viele betrifft.
Frage: hat man jetzt auch mit Ersparnissen Anspruch, und wie hoch dürfen sie sein? Da ich noch mindestens 3 Mieten zahlen muss, bis ich wieder Geld verdiene, wäre das nicht schlecht etwas zu bekommen.
Danke
Kommt auf die Höhe des Ersparten an. Und es gibt ja auch noch sowas wie ALG1.
Zitat von: Steve79 am 17. Oktober 2022, 14:03:33Kommt auf die Höhe des Ersparten an. Und es gibt ja auch noch sowas wie ALG1.
Daher die Frage, wie hoch das Ersparte sein darf. ALG I gibt es nicht für Freiberufler.
150€ pro Lebensjahr plus Auto und 750€ on top
Zitat von: Steve79 am 17. Oktober 2022, 14:42:42150€ pro Lebensjahr plus Auto und 750€ on top
Ich habe gehört, das wäre anhand von Covid/Corona nicht mehr aktuell. Vielleicht weiß jemand anders mehr.
Wenn dein Vermögen nicht höher als 60000 Euro ist, mußt du es zur Zeit nicht einsetzen. Das gilt -soweit ich weiß - erstmal bis zum Jahresende 2022.
Schau hier:
https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung-arbeitslosengeld-2
Schonvermögen ist zurzeit bei Erstantrag 60.000 für den Antragsteller plus 30.000 pro weiterer Person in der Bedarfsgemeinschaft.
Ab 1.1.23. Beim Bürgergeld gilt diese Grenze für zwei Jahre, auch wenn man schon innerhalb der Corona Sonderregelung Leistungen bezogen hat
Auf der einen Seite gut zu wissen, aber auf der anderen Seite schade, dass ich das vorher nicht gewußt habe, da ich bereits 3 Mieten, Krankenkasse und Lebenskosten vom Ersparten gezahlt habe, was ganz schön ein Loch in die Ersparnisse gebrannt hat. Immerhin gut zu wissen, dass ich bei der nächsten Miete Anspruch habe. Das ist doch beruhigend.
schleunigst einen Antrag stellen, denn rückwirkend gibts nix!
Zitat von: terrier am 17. Oktober 2022, 15:51:31schleunigst einen Antrag stellen, denn rückwirkend gibts nix!
Wobei wie ich gerade gelesen habe, scheint es so zu sein, dass wenn ich jetzt einen Antrag stelle, bekomme ich rückwirkend zumindest für den gesamten Oktober Geld. Dann hätte ich zumindest nur zwei Monate von den Ersparnissen bezahlt. Das wäre ganz positiv.
Zitat von: Eljay am 17. Oktober 2022, 16:08:24Wobei wie ich gerade gelesen habe, scheint es so zu sein, dass wenn ich jetzt einen Antrag stelle, bekomme ich rückwirkend zumindest für den gesamten Oktober Geld. Dann hätte ich zumindest nur zwei Monate von den Ersparnissen bezahlt. Das wäre ganz positiv.
Es zählt der Monat, in dem du den Antrag abgeschickt hast. Also wenn du es im Oktober noch abschickst, bekommst du für Oktober auch was.
Füllt man denn alles online aus, bzw muss man überhaupt noch zum Jobcenter persönlich hin, und weiß jemand, wie das ist, wenn man schonmal aufgestockt hat? Füllt man dann trotzem einen ERSTantrag aus?
Ich habe bisher nur einmal in meinem Leben Leistungen erhalten, und zwar 2017, wo ich weniger verdiente, und daher Aufstockung beantragt habe. Ich weiß daher nicht, wie das ist, wenn ich jetzt erstmalig ALGII beantrage.
Danke für weitere Antworten. :smile:
Ich habe den Antrag online ausgefüllt und nach ein paar Wochen Post bekommen, was sie noch an Unterlagen brauchen. Wichtig ist auf jeden Fall erstmal diesen einfachen Antrag auszufüllen. Alles andere, was sie dann noch so brauchen melden sie sich dann schon.
Und persönlich muss man glaube in den meisten momentan erstmal nicht hin.
Neuantrag, wenn du max 6 Monate vorher keine Leistungen bezogen hast.
Persönliche Vorsprache ist regional unterschiedlich
Eljay
Zitat von: Eljay am 17. Oktober 2022, 16:32:32Füllt man denn alles online aus,
Du kannst auch die Seite ALG 2 Anträge (https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos#1478809808529) nehmen, den EA ausfüllen und beim JC abgeben oder in den Hausbriefkasten* werfen.
Hauptsache nachweislich und von allem Kopien und wenn möglich die Abgabe bestätigen lassen.
Du brauchst HA und EK
Mietvertrag o. Mieterbescheinigung
Mitgliedsbescheinigung KK
in deinem Fall vllt. auch die EKS
*
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!
Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.
Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!
Zusätzlich für Dich:
Ratgeber (nicht nur) für Neulinge
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0)
GOLDENE REGELN für den JobCenter-Alltag (http://hartz.info/index.php?topic=43.msg45#msg45)
Alltagstipps für den Umgang mit dem Leistungsträger (http://hartz.info/index.php?topic=11507.msg99323#msg99323)
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!! (http://hartz.info/index.php?topic=39225.0)
Nicht ohne Beistand zur Arge (http://hartz.info/index.php?topic=319.0)
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Oktober 2022, 18:54:31Eljay
Du kannst auch die Seite ALG 2 Anträge (https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos#1478809808529) nehmen, den EA ausfüllen und beim JC abgeben oder in den Hausbriefkasten* werfen.
Hauptsache nachweislich und von allem Kopien und wenn möglich die Abgabe bestätigen lassen.
Du brauchst HA und EK
Mietvertrag o. Mieterbescheinigung
Mitgliedsbescheinigung KK
in deinem Fall vllt. auch die EKS
Danke für die Tipps. Kannst du erklären, was HA und EK sind? KK habe ich verstanden(Künstlersozialkasse), aber was EKS ist, verstehe ich auch nicht.
Mit HA ist der Hauptantrag (Antrag auf ALG II) gemeint.
EK ist die Anlage zur Einkommenserklärung.
EKS wäre die Anlage zum Einkommen Selbstständiger.
Findet man aber alles gut auf der Seite, auch die Abkürzungen. Bis auf HA, da einfach nach Antrag auf ALG II schauen. Das ist der oberste Link.
Ich hätte noch eine Frage, was die Wohnungsgröße betrifft. Könnte meine Wohnung, die 66qm groß ist, und knapp 800 Euro(inklusiv NK) für eine Einzelperson, ein Grund sein, dass mein Antrag abgelehnt wird?
Ich weiß, dass beim Bürgergeld die Größe der Wohnung und Höhe der Miete die ersten zwei Jahre wohl nicht berücksichtigt werden sollen, aber wie sieht das jetzt noch bei Hartz IV aus?
Es gilt noch die Corona Sonderregelung §67 Abs. 3 SGB II
Komisch. Ich habe gestern mich auf der Jobcenter Seite registriert. Dann habe ich das Online Formular ausgefüllt, aber nur die erste Info. Dann bekam ich eine Meldung, dass ich anrufen soll und meine Mitgliedsnummer verifizieren soll, was ich gemacht habe.
Darauf hiess es, dass ich bereits registriert war, von 2017, als ich aufgestockt hatte. Der Mitarbeiter hat dann quasi meine alte Kundennummer mitgeteilt und die Neue gecancelt, und mir meinen alten Benutzernamen mitgeteilt, und sagte ich müsse eine andere Nummer anrufen(eine 0800er Nummer). Da habe ich angerufen, und man erklärte mir, dass ich jetzt mit meinem alten Login-Daten erneut das Formular ausfüllen muss. Das wollte ich heute machen....
Gerade bekomme ich eine Email vom Jobcenter, die meine Telefonnummer verlangt, um weitere Fragen zu beantworten(genauer Text: "zur Klärung von Rückfragen bitte ich um Mitteilung einer Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind."). Bin etwas überrascht. Ich dachte, ich habe mich offziell noch gar nicht registriert, abgesehen davon, dass ich dachte Telefonnnummern muss man nicht rausrücken.
Zitat von: Eljay am 19. Oktober 2022, 13:03:06, abgesehen davon, dass ich dachte Telefonnnummern muss man nicht rausrücken.
Musst du auch nicht, du solltest schauen ob es für dich wichtiger ist die Nummer nicht abzugeben oder schnell dein Anliegen zu klären.
Zitat von: Hary am 19. Oktober 2022, 13:15:02Musst du auch nicht, du solltest schauen ob es für dich wichtiger ist die Nummer nicht abzugeben oder schnell dein Anliegen zu klären.
Ich hätte gerne das Formular noch zu ende ausgefüllt, bevor das Jobcenter tätig wird. Da hatte ich sowieso meine Telefonnummer eingetragen, aber da ich noch einige Fragen klären muss(das mit diesem EKS Schein ist auch nicht gerade einfach), wollte ich das nach und nach machen. Daher bin ich überrascht, dass sie das beim Jobcenter bereits bearbeiten.
:ironie:
Es lebe die Technik! :mocking:
Ich weiß schon warum ich so etwas nicht empfehle, aber wenigstens sind sie zumindest aktiv geworden
und wenn es auch nur darum geht deine Telefonnummer/Mailadresse abzugreifen.
:ironie: Ende
Sorry für die vielen Fragen, aber wenn man das noch nie gemacht hat, ist vieles konfus.
- Im Antrag wird nach der Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten gefragt. Bei mir sind die Heizkosten
in den NK enthalten. Wenn ich zB nächstes Jahr höhere Heizkosten habe, steigen somit die NK. Die Nachbarn über mir(ich wohne im Erdgeschoß, wo im Keller ein Boiler für meine Heizung steht) haben dagegen Etagenheizung, also Heizkosten, die sie unabhängig von Miete + NK an die Stromanbieter zahlen.
Wie gebe ich das denn an? Muss ich jetzt anhand der Nebenkostenrechnung genaus ausrechnen was die NK ohne Heizung sind?
- Der ganze Aufwand, den ich jetzt betreibe wäre für ALG II von Oktober bis Dezember, da ich ab Januar wieder einen Auftrag habe, der bis August 2023 geht. Januar bis März muss ich natürlich zurückzahlen.
Würde ich, wenn ich im August 2023 Bürgergeld beantrage, unter der Regelung fallen, dass man zwei Jahre lang mein Vermögen nicht überprüft, und meine Wohnung, unabhängig von Größe, nicht beansprucht wird, oder fällt die Regelung flach, dadurch, dass ich
jetzt AGL II beantrage?
Ich frage, da ich sonst überlege, lieber jetzt KEIN AGL II zu beantragen und stattdessen lieber erst im Sep.23. Ich müsste dann den jetzigen Antrag irgendwie widerrufen.
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Oktober 2022, 16:53:33:ironie:
Es lebe die Technik! :mocking:
Ich weiß schon warum ich so etwas nicht empfehle, aber wenigstens sind sie zumindest aktiv geworden
und wenn es auch nur darum geht deine Telefonnummer/Mailadresse abzugreifen.
:ironie: Ende
Im Nachhinein hätte ich lieber beim Jobcenter einen Termin gemacht und könnte vor Ort alle Fragen mit dem Sachbearbeiter besprechen. Ich denke das mache ich noch. Das ist doch viel einfacher, zumindest beim ersten Antrag.
Zitat von: Eljay am 19. Oktober 2022, 16:58:08- Im Antrag wird nach der Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten gefragt. Bei mir sind die Heizkosten in den NK enthalten. Wenn ich zB nächstes Jahr höhere Heizkosten habe, steigen somit die NK.
Du kannst nur angeben was du weißt / hast / und belegen kannst.
Da schreibst du halt siehe NK Abrechnung bei dem Feld für die HK.
Das JC wird sich dann schon melden was es davon hält.
Zitat von: Eljay am 19. Oktober 2022, 16:58:08Januar bis März muss ich natürlich zurückzahlen.
Das kannst du nicht wissen denn da spielt das Ratgeber Zuflussprinzip (ALG II trifft auf Lohn) (http://hartz.info/index.php?topic=41.0) eine Rolle und die Zahlungsmoral der Kunden und die Bearbeitungsdauer deiner Bank eine Hauptrolle.
Zitat von: Eljay am 19. Oktober 2022, 16:58:08Würde ich, wenn ich im August 2023 Bürgergeld beantrage, unter der Regelung fallen, dass man zwei Jahre lang mein Vermögen nicht überprüft, und meine Wohnung, unabhängig von Größe, nicht beansprucht wird, oder fällt die Regelung flach, dadurch, dass ich jetzt AGL II beantrage?
Falls dir das tatsächlich entgangen sein sollte sind momentan die Regelungen des Bürgergeldes seit zwei Jahren in Kraft nennt sich nur Änderungen des SGB II durch das Sozialschutz-Paket (https://hartz.info/index.php?topic=121895.0) und gehört zur "Augenwischerei" des "jetzt kommt das tolle Bürgergeld und wir MACHEN was für die Hilfeempfänger".
Oder zu Deutsch
Du gehörst jetzt schon zum bevorzugten Kreis der neuen Hilfeempfänger seit 01.03.2020 und es würde keine Änderung eintreten.
Das einzige wäre dass deine zweijährige Karenzzeit erst im 08.2023 beginnen würde und nicht am 01.23
MfG FN
Zitat von: Eljay am 19. Oktober 2022, 16:58:08Im Nachhinein hätte ich lieber beim Jobcenter einen Termin gemacht und könnte vor Ort alle Fragen mit dem Sachbearbeiter besprechen. Ich denke das mache ich noch. Das ist doch viel einfacher, zumindest beim ersten Antrag.
Jein liegt am SB und seinen Anweisungen (Der einzige Vorteil ist man hat sich mit dem Perso ausweisen können und das wird ja auch verlangt)
Am einfachsten ist alle Unterlagen nachweislich abzugeben und zu hoffen und dann entweder..... oder........
je nach dem was das JC/der SB macht
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Oktober 2022, 17:18:18Du gehörst jetzt schon zum bevorzugten Kreis der neuen Hilfeempfänger seit 01.03.2020 und es würde keine Änderung eintreten.
Das einzige wäre dass deine zweijährige Karenzzeit erst im 08.2023 beginnen würde und nicht am 01.23
Erstmal vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Ich hatte vor einigen Tagen die Jobcenter Hotline wegen paar Fragen angerufen, und mir teilte die Hotline mit, dass man noch gar nicht wisse was mit dem Bürgergeld sein wird und ob das überhaupt durchgesetzt wird. Sie hätten keinerlei Informationen...blabla.....
Anderseits musste sie nachblättern, als ich sagte, wegen Coronaregeln könne man wohl jetzt auch mit einem gewissen Maß an Erspartem AGL II beantragen. Besonders fit kam sie mir daher nicht vor, sondern eher wie eine Mitarbeiterin dieser Call-Zentren, die nur Halbwissen haben und alles nachblättern, was inziwschen bei vielen Firmen eingesetzt wird, wie meiner Bank oder Internetanbieter.
Als ich wegen Aufstockung vor Ort war, waren die Mitarbeiter mega nett. Ich war total überrascht, weil man sonst immer etwas anderes hörte. Da war keiner unhöflich mir gegenüber. Kann aber diesmal anders sein. Ich versuche dann doch das Onlineformular so gut es geht auszufüllen. Bei Fragen wird sich das Jobcenter dann melden.
Die Info mit, ab dem 01.23 statt ab dem 08.23, ist sehr hilfreich. Da lohnt es sich vielleicht doch jetzt, weil es wirklich so wäre, dass ich das erste Geld wohl eher gegen März von der Firma auf dem Konto hätte. Das wären dann 5 ganze Mieten bis dahin.
Eljay
Zitat von: Eljay am 19. Oktober 2022, 17:56:46Als ich wegen Aufstockung vor Ort war, waren die Mitarbeiter mega nett. Ich war total überrascht, weil man sonst immer etwas anderes hörte. Da war keiner unhöflich mir gegenüber. Kann aber diesmal anders sein. I
Ja gibt auch nette Mitarbeiter in den JC.
Hat aber wenig damit zu tun ob sie ihre Arbeit richtig machen oder ob das "Nett" nur vorgeschoben ist.
Wie im richtigen Leben halt da lernt man ja auch die Netten und die "Netten" kennen. Aber das sollte man erkennen und da hilft natürlich was die Arbeit der SB`s angeht wenn man sich auch mit der Materie auskennt und nicht alles glaubt.
Zitat von: Eljay am 19. Oktober 2022, 17:56:46Ich hatte vor einigen Tagen die Jobcenter Hotline wegen paar Fragen angerufen, und mir teilte die Hotline mit, dass man noch gar nicht wisse was mit dem Bürgergeld sein wird und ob das überhaupt durchgesetzt wird. Sie hätten keinerlei Informationen...blabla.....
Das stimmt ja noch ist es nicht Gesetz. Aber das mit der Coronaregelung hätte sie wissen müssen ist ja nun wirklich nicht neu.
Wer weiß was du sonst für Antworten bekommen hast hattest ja mehrere Fragen > Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!! (http://hartz.info/index.php?topic=39225.0)
MfG FN
Wie lange darf das ersparte denn auf dem Konto sein? Auf der ersten Seite meinte jemand 2 Jahre. Weil ich bekomme demnävhst einiges an Schmerzensgeld. Ich weiß da wird nix verrechnet. Meine Frage ist ob ichs für immer auf dem Konto behalten darf
Falscher Thread
Zitat von: Eljay am 19. Oktober 2022, 16:58:08- Der ganze Aufwand, den ich jetzt betreibe wäre für ALG II von Oktober bis Dezember, da ich ab Januar wieder einen Auftrag habe, der bis August 2023 geht. Januar bis März muss ich natürlich zurückzahlen.
Ist Dir klar, dass Du auch Oktober bis Dezember zurückzahlen musst, sofern Du innerhalb der 6 Monate ausreichend Einkommen erzielst, um 6 Monate davon zu leben?
Für Selbständige wird immer das Einkommen von 6 Monaten genommen, auf 6 Monate verteilt und daraus dann ein Bedarf ermittelt.
Sofern Du nur einige Monate im Jahr ohne Aufträge hast, in den übrigen Monaten aber für das ganze Jahr ausreichend verdienst, wirst Du nichts von ALG2 haben.
Schwankendes Einkommen für Selbständige ist ja normal; das Ausgleichen dieser Schwankungen mit Rücklagen aus guten Monaten gehört zum Selbständigsein dazu.
hsac
Zitat von: hsac am 25. Oktober 2022, 02:04:20Wie lange darf das ersparte denn auf dem Konto sein?
Momentan heißt es das nach zwei Jahren die Freibeträge bei 15 000 sein sollen. Aber erst wenn das Gesetz verabschiedet ist weiß man es genau.
Und du solltest wenn du Fragen hast die nichts mit dem Thema zu tun haben bzw. wo nicht du der TE bist einen eigenen Thread eröffnen.
Das gehört zur Netiquette (http://hartz.info/index.php?topic=10133.0) und den Nutzungsbedingungen (http://hartz.info/index.php?action=custom;show=terms)
Zitat von: Alina81 am 25. Oktober 2022, 10:19:59Falscher Thread
sonst passiert so etwas!
MfG FN
Nur zur Info: Mein Post "Falscher Thread" hatte mit Niemandem hier in diesem Thread zu tun.
Es ist nur ein für mich nerviger Fehler in diesem Forum.
Ich schaue oft einfach nur zum Lesen rein. Unangemeldet. Wenn ich dann mal etwas sehe, wo ich etwas dazu schreiben möchte, logge ich mich ein. Leider lande ich dann aber oft plötzlich in einem komplett anderen Thread. Da ich das von keinem anderen Forum so kenne, denke ich meist auch nicht daran und habe dann etwas im falschen Thread gepostet und editiere das dann auch so, wenn ich es denn bemerke.
Keine Ahnung, ob das ein genereller Fehler ist oder nur bei bestimmten Browsern passiert oder so. Wie bereits gesagt: Von anderen Foren her kenne ich das so zum Glück nicht.
Alina81
:mocking: Lustigerweise passt das trotzdem hier rein.
Zitat von: Alina81 am 25. Oktober 2022, 17:39:35Da ich das von keinem anderen Forum so kenne,
da geht`s mir anders ich kenne kein anderes Forum.
Schönen Abend
FN
Da Bürgergeld jetzt abgelehnt wurde, wollte ich nochmal meinen Thread hoch holen. Wird denn trotzdem mein Antrag bewilligt, da ich von Okt. 2022 bis einschließlich März 2023 den Antrag gestellt habe? Wenn ja, wie sieht es danach aus? Kann ich danach wegen meinem Erspartem weitere Unterstützung knicken?
Eljay
Zitat von: Eljay am 16. November 2022, 13:07:15Wird denn trotzdem mein Antrag bewilligt, da ich von Okt. 2022 bis einschließlich März 2023 den Antrag gestellt habe?
Ja wenn alles passt schon. Sollte sogar, je nach Antragsabgabe, normal schon bewilligt sein.
Zitat von: Eljay am 16. November 2022, 13:07:15Wenn ja, wie sieht es danach aus? Kann ich danach wegen meinem Erspartem weitere Unterstützung knicken?
Kommt darauf an was im Vermittlungsausschuss bezgl. der Höhe des Schonvermögens und dann der Gesetzgebung herauskommt. Zur Zeit also nicht zu beantworten.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. November 2022, 15:25:22Zitat von: Eljay am 16. November 2022, 13:07:15Wenn ja, wie sieht es danach aus? Kann ich danach wegen meinem Erspartem weitere Unterstützung knicken?
Kommt darauf an was im Vermittlungsausschuss bezgl. der Höhe des Schonvermögens und dann der Gesetzgebung herauskommt. Zur Zeit also nicht zu beantworten.
MfG FN
Danke. Du hattest mal an anderer Stelle etwas geschrieben, bzw eine art Aufrechnung geschrieben, wie das vor den Corona Bestimmungen mit Schonvermögen sei, und ich glaube da herraus kam, dass man je nach Alter auch ein ähnlich hohes Schonvermögen haben kann, also zB wie das bei ALG II etwa 2019 war. Kann das sein, oder was das Schonvermögen wesentlich geringer als die 60000 Euro, egal wie alt man ist?
Zitat von: Eljay am 17. November 2022, 20:26:20Danke. Du hattest mal an anderer Stelle etwas geschrieben, bzw eine art Aufrechnung geschrieben, wie das vor den Corona Bestimmungen mit Schonvermögen sei, und ich glaube da herraus kam, dass man je nach Alter auch ein ähnlich hohes Schonvermögen haben kann, also zB wie das bei ALG II etwa 2019 war. Kann das sein, oder was das Schonvermögen wesentlich geringer als die 60000 Euro, egal wie alt man ist?
Ja das war eine Berechnung wenn man 60 Jahre alt ist. Denn zu der Zeit wurde sich an den Lj. orientiert.
Im Prinzip war es natürlich geringer musst ja bloß mal mit 25 J. rechnen.
x150.- + x750.- +750,..-Klimmpergeld + 7500.-Kfz = 30750.-
letzteres erscheint natürlich nirgends habe es aber bei dem Muster auch mit einberechnet.
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. November 2022, 15:25:22Sollte sogar, je nach Antragsabgabe, normal schon bewilligt sein.
und bewilligt? Antragsabgabe war wann ? wenn nicht bewilligt !
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. November 2022, 13:19:20und bewilligt? Antragsabgabe war wann ? wenn nicht bewilligt !
Danke für deine ganzen hilfreichen und sachlichen Antworten, und auch die der anderen. Heute kam das Bewillingsschreiben. Der Grund, warum es dauerte, war weil ich alle Unterlagen Stück für Stück übersendet hatte, wobei ein den Antrag Ende Okt.22 gestellt habe, also waren es 3 Wochen und nur ca. 1 Woche, nachdem alle Unterlagen online gesendet wurden, weshalb ich das recht zügig finde. Ich bin froh, dass ich den Antrag doch noch im Oktober gestellt habe(ursprunglich überlegte ich erst ab es 2023 Bürgergeld gibt). Dank des Forums habe ich erfahren, dass es diese Corona Regel gab, da ich dachte ich habe gar keinen Anspruch.
Eljay
Zitat von: Eljay am 19. November 2022, 14:56:30Danke für deine ganzen hilfreichen und sachlichen Antworten, und auch die der anderen. Heute kam das Bewillingsschreiben.
Dann ist ja alles in Ordnung :ok:
Ein schönes WE
FN