Kann man inzwischen mit Erspartem ALG II bekommen?

Begonnen von Eljay, 17. Oktober 2022, 13:43:50

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Eljay

Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Oktober 2022, 18:54:31Eljay

Du kannst auch die Seite ALG 2 Anträge nehmen, den EA ausfüllen und beim JC abgeben oder in den Hausbriefkasten* werfen.
Hauptsache nachweislich und von allem Kopien und wenn möglich die Abgabe bestätigen lassen.
Du brauchst HA und EK
Mietvertrag o. Mieterbescheinigung
Mitgliedsbescheinigung KK
in deinem Fall vllt. auch die EKS



Danke für die Tipps. Kannst du erklären, was HA und EK sind? KK habe ich verstanden(Künstlersozialkasse), aber was EKS ist, verstehe ich auch nicht.



Alina81

Mit HA ist der Hauptantrag (Antrag auf ALG II) gemeint.

EK ist die Anlage zur Einkommenserklärung.

EKS wäre die Anlage zum Einkommen Selbstständiger.

Findet man aber alles gut auf der Seite, auch die Abkürzungen. Bis auf HA, da einfach nach Antrag auf ALG II schauen. Das ist der oberste Link.

Eljay

Ich hätte noch eine Frage, was die Wohnungsgröße betrifft. Könnte meine Wohnung, die 66qm groß ist, und knapp 800 Euro(inklusiv NK) für eine Einzelperson, ein Grund sein, dass mein Antrag abgelehnt wird?

Ich weiß, dass beim Bürgergeld die Größe der Wohnung und Höhe der Miete die ersten zwei Jahre wohl nicht berücksichtigt werden sollen, aber wie sieht das jetzt noch bei Hartz IV aus?

Yavanna

Es gilt noch die Corona Sonderregelung §67  Abs. 3 SGB II

Eljay

Komisch. Ich habe gestern mich auf der Jobcenter Seite registriert. Dann habe ich das Online Formular ausgefüllt, aber nur die erste Info. Dann bekam ich eine Meldung, dass ich anrufen soll und meine Mitgliedsnummer verifizieren soll, was ich gemacht habe.
Darauf hiess es, dass ich bereits registriert war, von 2017, als ich aufgestockt hatte. Der Mitarbeiter hat dann quasi meine alte Kundennummer mitgeteilt und die Neue gecancelt, und mir meinen alten Benutzernamen mitgeteilt, und sagte ich müsse eine andere Nummer anrufen(eine 0800er Nummer). Da habe ich angerufen, und man erklärte mir, dass ich jetzt mit meinem alten Login-Daten erneut das Formular ausfüllen muss. Das wollte ich heute machen....

Gerade bekomme ich eine Email vom Jobcenter, die meine Telefonnummer verlangt, um weitere Fragen zu beantworten(genauer Text: "zur Klärung von Rückfragen bitte ich um Mitteilung einer Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind."). Bin etwas überrascht. Ich dachte, ich habe mich offziell noch gar nicht registriert, abgesehen davon, dass ich dachte Telefonnnummern muss man nicht rausrücken.

Hary

Zitat von: Eljay am 19. Oktober 2022, 13:03:06, abgesehen davon, dass ich dachte Telefonnnummern muss man nicht rausrücken.
Musst du auch nicht, du solltest schauen ob es für dich wichtiger ist die Nummer nicht abzugeben oder schnell dein Anliegen zu klären.

Eljay

Zitat von: Hary am 19. Oktober 2022, 13:15:02Musst du auch nicht, du solltest schauen ob es für dich wichtiger ist die Nummer nicht abzugeben oder schnell dein Anliegen zu klären.

Ich hätte gerne das Formular noch zu ende ausgefüllt, bevor das Jobcenter tätig wird. Da hatte ich sowieso meine Telefonnummer eingetragen, aber da ich noch einige Fragen klären muss(das mit diesem EKS Schein ist auch nicht gerade einfach), wollte ich das nach und nach machen. Daher bin ich überrascht, dass sie das beim Jobcenter bereits bearbeiten.

Fettnäpfchen

 :ironie:

Es lebe die Technik!  :mocking:

Ich weiß schon warum ich so etwas nicht empfehle, aber wenigstens sind sie zumindest aktiv geworden
und wenn es auch nur darum geht deine Telefonnummer/Mailadresse  abzugreifen.
 :ironie: Ende
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
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Eljay

Sorry für die vielen Fragen, aber wenn man das noch nie gemacht hat, ist vieles konfus.

- Im Antrag wird nach der Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten gefragt. Bei mir sind die Heizkosten in den NK enthalten. Wenn ich zB nächstes Jahr höhere Heizkosten habe, steigen somit die NK. Die Nachbarn über mir(ich wohne im Erdgeschoß, wo im Keller ein Boiler für meine Heizung steht) haben dagegen Etagenheizung, also Heizkosten, die sie unabhängig von Miete + NK an die Stromanbieter zahlen.

Wie gebe ich das denn an? Muss ich jetzt anhand der Nebenkostenrechnung genaus ausrechnen was die NK ohne Heizung sind?

- Der ganze Aufwand, den ich jetzt betreibe wäre für ALG II von Oktober bis Dezember, da ich ab Januar wieder einen Auftrag habe, der bis August 2023 geht. Januar bis März muss ich natürlich zurückzahlen.
Würde ich, wenn ich im August 2023 Bürgergeld beantrage, unter der Regelung fallen, dass man zwei Jahre lang mein Vermögen nicht überprüft, und meine Wohnung, unabhängig von Größe, nicht beansprucht wird, oder fällt die Regelung flach, dadurch, dass ich jetzt AGL II beantrage?
Ich frage, da ich sonst überlege, lieber jetzt KEIN AGL II zu beantragen und stattdessen lieber erst im Sep.23. Ich müsste dann den jetzigen Antrag irgendwie widerrufen.

Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Oktober 2022, 16:53:33:ironie:

Es lebe die Technik!  :mocking:

Ich weiß schon warum ich so etwas nicht empfehle, aber wenigstens sind sie zumindest aktiv geworden
und wenn es auch nur darum geht deine Telefonnummer/Mailadresse  abzugreifen.
 :ironie: Ende

Im Nachhinein hätte ich lieber beim Jobcenter einen Termin gemacht und könnte vor Ort alle Fragen mit dem Sachbearbeiter besprechen. Ich denke das mache ich noch. Das ist doch viel einfacher, zumindest beim ersten Antrag.


Fettnäpfchen

Zitat von: Eljay am 19. Oktober 2022, 16:58:08- Im Antrag wird nach der Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten gefragt. Bei mir sind die Heizkosten in den NK enthalten. Wenn ich zB nächstes Jahr höhere Heizkosten habe, steigen somit die NK.
Du kannst nur angeben was du weißt / hast / und belegen kannst.
Da schreibst du halt siehe NK Abrechnung bei dem Feld für die HK.
Das JC wird sich dann schon melden was es davon hält.

Zitat von: Eljay am 19. Oktober 2022, 16:58:08Januar bis März muss ich natürlich zurückzahlen.
Das kannst du nicht wissen denn da spielt das Ratgeber Zuflussprinzip (ALG II trifft auf Lohn) eine Rolle und die Zahlungsmoral der Kunden und die Bearbeitungsdauer deiner Bank eine Hauptrolle.

Zitat von: Eljay am 19. Oktober 2022, 16:58:08Würde ich, wenn ich im August 2023 Bürgergeld beantrage, unter der Regelung fallen, dass man zwei Jahre lang mein Vermögen nicht überprüft, und meine Wohnung, unabhängig von Größe, nicht beansprucht wird, oder fällt die Regelung flach, dadurch, dass ich jetzt AGL II beantrage?
Falls dir das tatsächlich entgangen sein sollte sind momentan die Regelungen des Bürgergeldes seit zwei Jahren in Kraft nennt sich nur Änderungen des SGB II durch das Sozialschutz-Paket und gehört zur "Augenwischerei" des "jetzt kommt das tolle Bürgergeld und wir MACHEN was für die Hilfeempfänger".
Oder zu Deutsch
Du gehörst jetzt schon zum bevorzugten Kreis der neuen Hilfeempfänger seit 01.03.2020 und es würde keine Änderung eintreten.
Das einzige wäre dass deine zweijährige Karenzzeit erst im 08.2023 beginnen würde und nicht am 01.23

MfG FN

Zitat von: Eljay am 19. Oktober 2022, 16:58:08Im Nachhinein hätte ich lieber beim Jobcenter einen Termin gemacht und könnte vor Ort alle Fragen mit dem Sachbearbeiter besprechen. Ich denke das mache ich noch. Das ist doch viel einfacher, zumindest beim ersten Antrag.
Jein liegt am SB und seinen Anweisungen (Der einzige Vorteil ist man hat sich mit dem Perso ausweisen können und das wird ja auch verlangt)
Am einfachsten ist alle Unterlagen nachweislich abzugeben und zu hoffen und dann entweder..... oder........
je nach dem was das JC/der SB macht
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Eljay

Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Oktober 2022, 17:18:18Du gehörst jetzt schon zum bevorzugten Kreis der neuen Hilfeempfänger seit 01.03.2020 und es würde keine Änderung eintreten.
Das einzige wäre dass deine zweijährige Karenzzeit erst im 08.2023 beginnen würde und nicht am 01.23


Erstmal vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Ich hatte vor einigen Tagen die Jobcenter Hotline wegen paar Fragen angerufen, und mir teilte die Hotline mit, dass man noch gar nicht wisse was mit dem Bürgergeld sein wird und ob das überhaupt durchgesetzt wird. Sie hätten keinerlei Informationen...blabla.....
Anderseits musste sie nachblättern, als ich sagte, wegen Coronaregeln könne man wohl jetzt auch mit einem gewissen Maß an Erspartem AGL II beantragen. Besonders fit kam sie mir daher nicht vor, sondern eher wie eine Mitarbeiterin dieser Call-Zentren, die nur Halbwissen haben und alles nachblättern, was inziwschen bei vielen Firmen eingesetzt wird, wie meiner Bank oder Internetanbieter.

Als ich wegen Aufstockung vor Ort war, waren die Mitarbeiter mega nett. Ich war total überrascht, weil man sonst immer etwas anderes hörte. Da war keiner unhöflich mir gegenüber. Kann aber diesmal anders sein. Ich versuche dann doch das Onlineformular so gut es geht auszufüllen. Bei Fragen wird sich das Jobcenter dann melden.

Die Info mit, ab dem 01.23 statt ab dem 08.23, ist sehr hilfreich. Da lohnt es sich vielleicht doch jetzt, weil es wirklich so wäre, dass ich das erste Geld wohl eher gegen März von der Firma auf dem Konto hätte. Das wären dann 5 ganze Mieten bis dahin.

Fettnäpfchen

Eljay

Zitat von: Eljay am 19. Oktober 2022, 17:56:46Als ich wegen Aufstockung vor Ort war, waren die Mitarbeiter mega nett. Ich war total überrascht, weil man sonst immer etwas anderes hörte. Da war keiner unhöflich mir gegenüber. Kann aber diesmal anders sein. I
Ja gibt auch nette Mitarbeiter in den JC.
Hat aber wenig damit zu tun ob sie ihre Arbeit richtig machen oder ob das "Nett" nur vorgeschoben ist.

Wie im richtigen Leben halt da lernt man ja auch die Netten und die "Netten" kennen. Aber das sollte man erkennen und da hilft natürlich was die Arbeit der SB`s angeht wenn man sich auch mit der Materie  auskennt und nicht alles glaubt.

Zitat von: Eljay am 19. Oktober 2022, 17:56:46Ich hatte vor einigen Tagen die Jobcenter Hotline wegen paar Fragen angerufen, und mir teilte die Hotline mit, dass man noch gar nicht wisse was mit dem Bürgergeld sein wird und ob das überhaupt durchgesetzt wird. Sie hätten keinerlei Informationen...blabla.....
Das stimmt ja noch ist es nicht Gesetz. Aber das mit der Coronaregelung hätte sie wissen müssen ist ja nun wirklich nicht neu.
Wer weiß was du sonst für Antworten bekommen hast hattest ja mehrere Fragen > Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!!

MfG FN
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hsac

Wie lange darf das ersparte denn auf dem Konto sein? Auf der ersten Seite meinte jemand 2 Jahre. Weil ich bekomme demnävhst einiges an Schmerzensgeld. Ich weiß da wird nix verrechnet. Meine Frage ist ob ichs für immer auf dem Konto behalten darf


madinksa

Zitat von: Eljay am 19. Oktober 2022, 16:58:08- Der ganze Aufwand, den ich jetzt betreibe wäre für ALG II von Oktober bis Dezember, da ich ab Januar wieder einen Auftrag habe, der bis August 2023 geht. Januar bis März muss ich natürlich zurückzahlen.

Ist Dir klar, dass Du auch Oktober bis Dezember zurückzahlen musst, sofern Du innerhalb der 6 Monate ausreichend Einkommen erzielst, um 6 Monate davon zu leben?
Für Selbständige wird immer das Einkommen von 6 Monaten genommen, auf 6 Monate verteilt und daraus dann ein Bedarf ermittelt.
Sofern Du nur einige Monate im Jahr ohne Aufträge hast, in den übrigen Monaten aber für das ganze Jahr ausreichend verdienst, wirst Du nichts von ALG2 haben.
Schwankendes Einkommen für Selbständige ist ja normal; das Ausgleichen dieser Schwankungen mit Rücklagen aus guten Monaten gehört zum Selbständigsein dazu.