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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Lindalin am 06. November 2022, 11:49:15

Titel: Kleingewerbe und viele Fragen
Beitrag von: Lindalin am 06. November 2022, 11:49:15
Hallo,

ich hatte diesbezüglich schon mit einer Mitarbeiterin des Jobcenters gesprochen, allerdings nur pampige, kurzgehaltene Antworten erhalten. Manchmal habe ich das Gefühl, man soll lieber Hartz 4 Empfänger bleiben.


Es geht darum, dass ich aufstockende Leistungen erhalte und mit einem Kleingewerbe liebäugle.
Ich würde gern Selbstgemachtes verkaufen.
Das Problem dabei ist, dass ich natürlich u. a. Materialkosten habe.

Würden diese denn beim JC berücksichtigt werden? Und wie sieht es mit den anderen Kosten aus wie Strom, Telefon, Beratungskosten beim Steuerbüro, Verkaufsgebühren etc.?

Sagen wir, ich würde in einem Monat zehn Tische verkaufen und das Material dafür in Großpackungen kaufen (Nägel, Kleber, Farbe), wie müsste ich das einzeln für jeden Tisch nachweisen?

Hoffe ihr könnt mir ein paar Antworten geben und dass ich es so weit schaffe, dass ich endlich vom Mobcenter loskomme.

Grüße
Titel: Aw: Kleingewerbe und viele Fragen
Beitrag von: Ratlos am 06. November 2022, 11:59:45
Musst du da nicht zuerst ein Gewerbe anmelden?
Ein Küchentisch z.B. kostet locker 100 €. Das wäre eine Einnahme von 1000 €/Monat.
Ein Einzelnachweis ergibt sich aus den Ein- und Verkaufsrechnungen. Der nicht verkaufte Rest ist quasi Lagerbestand.
Aber ob sich das lohnt? Mehrwertsteuer/Vorsteuer - Gewerbesteuer, Transportkosten zum Kunden, Kosten Steuerberater (wären bei Kleinstbetrieb eigentlich nicht notwendig) usw.

Wo nimmst du Monat für Monat je 10 Tischekäufer her?
Poste doch mal deine Kalkulation für 1 Tisch vom Materialeinkauf bis zum Verkaufspreis!
Titel: Aw: Kleingewerbe und viele Fragen
Beitrag von: Ronald BW am 06. November 2022, 13:04:01
Bei Tisch stellt sich schon mal die Frage bist du Schreiner weil je nachdem wie das gemacht wird
musst du selber Meister sein oder einen einstellen.
Dann gibt es Haftungsfragen und natürlich auch das berücksichtigen geschützter Muster.

Wie kommst du überhaupt auf die Idee das gründen einer Firma mit jemand zu besprechen
der dafür nun gar nicht zuständig ist, da wäre ich auch genervt.
Bedenke das Gewerbe und basteln meistens nicht so der Bringer ist.
Tische ist auch so ein Produkt das eher wenig weil lange haltbar gekauft wird.
Wenn du da Erfolg haben willst muss das was ganz innovatives sein, das es so nirgends gibt.
Titel: Aw: Kleingewerbe und viele Fragen
Beitrag von: Lindalin am 06. November 2022, 14:05:26
Sorry, dass mit dem Tisch war nur ein Beispiel. Ich möchte andere Dinge herstellen, wollte sie hier aber nicht aufzählen.

Selbstverständlich würde ich ein Kleingewerbe anmelden. Alles legal versteht sich  :smile:

Zitat von: Ronald BW am 06. November 2022, 13:04:01Wie kommst du überhaupt auf die Idee das gründen einer Firma mit jemand zu besprechen
der dafür nun gar nicht zuständig ist, da wäre ich auch genervt.

Da es sich um ein Kleingewerbe handeln würde und ich zusätzlich aufstockende Leistungen erhalten würde, wäre das JC sehr wohl Ansprechpartner. Ich muss doch vorher wissen, ob ich das alles so machen kann, oder am Ende die Ausgaben nicht berücksichtigt werden und ich darauf sitzen bleibe.

Wen kann ich denn da konkret fragen wie das alles abläuft, wenn nicht das JC? Ich möchte mich erst informieren, bevor ich starten würde.



Titel: Aw: Kleingewerbe und viele Fragen
Beitrag von: OLD-MAN am 06. November 2022, 14:20:00
Zitat von: Lindalin am 06. November 2022, 14:05:26Ich muss doch vorher wissen, ob ich das alles so machen kann

Dafür gibt es Existenzgründer - Seminare (werden von IHK´s angeboten)
Schon mal was von Businessplan gehört?
... oder von Finanzplanung?
... Eigenkapital?

Das sind alles Grundvoraussetzungen einer Selbständigkeit!
Titel: Aw: Kleingewerbe und viele Fragen
Beitrag von: Jan Mustermann am 06. November 2022, 14:28:23
Zitat von: OLD-MAN am 06. November 2022, 14:20:00Das sind alles Grundvoraussetzungen einer Selbständigkeit!

das ist schlicht nicht wahr.
Wahr ist ,das in Deutschland jeder der gewerbsmäßig etwas herstellt ,vertreibt usw, verpflichtet ist ein Gewerbe anzumelden.
Und wenn er meint das er erst mal so nebenbei ein paar Tische zusammenbauen möchte die er auch verkaufen kann, dann kann er das auch machen. dafür braucht er keinen Meister usw.

das Problem ist doch das die meisten viel zu kompliziert denken, tausend Gründe finden etwas nicht zu machen, auch um ihre eigene Lage zu rechtfertigen.
Titel: Aw: Kleingewerbe und viele Fragen
Beitrag von: Ratlos am 06. November 2022, 14:48:28
Zitat von: Jan Mustermann am 06. November 2022, 14:28:23verpflichtet ist ein Gewerbe anzumelden.
Und mit der Gewerbeanmeldung kommen die Steuersachen automatisch.TE meint wohl mehr ob die Anschaffungskosten für Materialien vom JC berücksichtigt werden.
Kann sein dass ich das jetzt falsch sehe. Er denkt wohl als Beispiel wenn er 1000 € umsetzt und daraus 500 € Rohgewinn erzielt, davon seine Steuern zahlt und zum Schluss b.Z. 300 € übrig bleiben ob er die voll behalten darf zu seiner Aufstockung.
Titel: Aw: Kleingewerbe und viele Fragen
Beitrag von: Hary am 06. November 2022, 14:50:12
Zitat von: Lindalin am 06. November 2022, 11:49:15ich hatte diesbezüglich schon mit einer Mitarbeiterin des Jobcenters gesprochen, allerdings nur pampige, kurzgehaltene Antworten erhalten. Manchmal habe ich das Gefühl, man soll lieber Hartz 4 Empfänger bleiben.
Das liegt einfach daran weil nicht wenige Leistungsempfänger glauben mit einer Idee Geld verdienen zu können. Der größte Teil kommt verschuldet nach kurzer Zeit zurück ins Büro... Für solche Dinge gibt es spezielle Beratungen für Existenzgründer, diese solltest du nutzen.

Zitat von: Lindalin am 06. November 2022, 11:49:15Sagen wir, ich würde in einem Monat zehn Tische verkaufen und das Material dafür in Großpackungen kaufen (Nägel, Kleber, Farbe), wie müsste ich das einzeln für jeden Tisch nachweisen?
Wenn du diese sehr einfache Frage nicht beantworten kannst, dann ist es eine gute Idee es nicht zu tun. Deine Frage handelt um die untersten Grundlagen der Rechnungsstellung und Kalkulation. Die Idee etwas Handwerkliches zu machen und zu verkaufen ist sehr Blauäugig von dir. Wenn du gewerblich verkaufst, dann geht der Spaß nämlich los. Du bist für dein Produkt verantwortlich. Wie sind deine Qualifikationen, hast du Versicherungen und wer kümmert sich um deine Produktsicherheit? Du baust einen Tisch, die Familie sitzt daran und die kochende Suppe steht auf diesen. Dann bricht er zusammen und zwei Personen oder ein Kind hat schwere Verbrennungen, evtl. mit Folgeschäden. Als Ursache wird ein Verarbeitungs oder Materialfehler an deinem Tisch ermittelt... Dann stehen Millionenschäden und Straftaten im Raum.

Selbst wenn du nur Marmeladen kochst und verkaufst, dann musst du hunderte Vorgaben erfüllen wie Herkunftnachweise deiner Rohstoffe (einfach aus dem Garten geht nicht), Inhaltsanalysen und so weiter.

Du solltest also sofern du tatsächlich die Qualifikationen hast erst einmal entsprechende Lehrgänge besuchen die dich auf die Grundlagen der Warenwirtschaft, Steuer und so weiter vorbereiten.
Titel: Aw: Kleingewerbe und viele Fragen
Beitrag von: Ratlos am 06. November 2022, 14:54:04
Zitat von: Lindalin am 06. November 2022, 14:05:26Sorry, dass mit dem Tisch war nur ein Beispiel. Ich möchte andere Dinge herstellen, wollte sie hier aber nicht aufzählen.
Zitat von: Hary am 06. November 2022, 14:50:12Du baust einen Tisch, die Familie sitzt daran und die kochende Suppe steht auf diesen. Dann bricht er zusammen
@ Hary es geht doch gar nicht um die Herstellung von Tischen. Was er herstellen will hat er uns noch nicht gesagt.
Titel: Aw: Kleingewerbe und viele Fragen
Beitrag von: Lindalin am 06. November 2022, 15:02:11
Zitat von: OLD-MAN am 06. November 2022, 14:20:00
Zitat von: Lindalin am 06. November 2022, 14:05:26Ich muss doch vorher wissen, ob ich das alles so machen kann

Dafür gibt es Existenzgründer - Seminare (werden von IHK´s angeboten)
Schon mal was von Businessplan gehört?
... oder von Finanzplanung?
... Eigenkapital?

Das sind alles Grundvoraussetzungen einer Selbständigkeit!


Ich möchte lediglich wissen, wie die Kosten für die Materialausgaben plus Werbungskosten vom JC berücksichtigt werden bzw. wie ich die Nachweise erbringen muss.

Hintergrund ist der, dass die Mitarbeiterin des JC sagte, dass der Freibetrag mit in die gesamten Einnahmen einfließen würden.
Als Beispielrechnung:

100 EUR Einnahmen, 80 EUR Ausgaben, 100 EUR FREIBETRAG = 20 EUR das ich einbehalten dürfte.

Das ist jedoch nicht Sinn der Sache. Würde ich das Kleingewerbe als Nebenjob haben, würde dies alles vom Finanzamt berücksichtigt werden. Das JC scheint da aber seine eigenen Regeln zu haben und man bleibt auf seine Ausgaben sitzen (?).


Und ja, ich habe zufällig was davon gehört als geprüfte IHK Wirtschaftsfachwirtin. Bringt mir nur in diesem Fall mit dem Jobcenter rein garnichts und war auch nicht meine Frage.

Zitat von: Ratlos am 06. November 2022, 14:54:04
Zitat von: Lindalin am 06. November 2022, 14:05:26Sorry, dass mit dem Tisch war nur ein Beispiel. Ich möchte andere Dinge herstellen, wollte sie hier aber nicht aufzählen.
Zitat von: Hary am 06. November 2022, 14:50:12Du baust einen Tisch, die Familie sitzt daran und die kochende Suppe steht auf diesen. Dann bricht er zusammen
@ Hary es geht doch gar nicht um die Herstellung von Tischen. Was er herstellen will hat er uns noch nicht gesagt.

Ich bin eine sie  :grins:

Titel: Aw: Kleingewerbe und viele Fragen
Beitrag von: Ratlos am 06. November 2022, 15:06:16
Zitat von: Lindalin am 06. November 2022, 15:02:11Ich möchte lediglich wissen, wie die Kosten für die Materialausgaben plus Werbungskosten vom JC berücksichtigt werden bzw. wie ich die Nachweise erbringen muss.
Na diese Kosten rechnest du doch als Vorsteuer gegen die Mehrwertsteuer.
Nachweise über Ausgaben sind immer die Einkaufsrechnungen.


Titel: Aw: Kleingewerbe und viele Fragen
Beitrag von: Lindalin am 06. November 2022, 15:13:22
Zitat von: Ratlos am 06. November 2022, 15:06:16
Zitat von: Lindalin am 06. November 2022, 15:02:11Ich möchte lediglich wissen, wie die Kosten für die Materialausgaben plus Werbungskosten vom JC berücksichtigt werden bzw. wie ich die Nachweise erbringen muss.
Na diese Kosten rechnest du doch als Vorsteuer gegen die Mehrwertsteuer.
Nachweise über Ausgaben sind immer die Einkaufsrechnungen.


Gibt es denn entsprechende Formulate beim JC, oder Vorgaben, wie ich Nachweise einreichen muss?
Titel: Aw: Kleingewerbe und viele Fragen
Beitrag von: Ratlos am 06. November 2022, 15:19:22
Zitat von: Lindalin am 06. November 2022, 15:13:22Gibt es denn entsprechende Formulate beim JC, oder Vorgaben, wie ich Nachweise einreichen muss?
Das musst du wirklich beim JC erfragen. Ich weiß das nicht.
Du darfst aber auch die Gewerbesteuer in deiner Kalkulation nicht vergessen.
Gewinn mal Steuermesszahl ist der Gewerbesteuermessbetrag mal genommen mit den uns unbekannten Hebesatz deiner Stadt.
Das ergibt dann den zu zahlenden Gewerbesteuerbetrag, den du genau wie deine Fahrt- Material- und Telefonkosten und Mehrwertsteuer usw. usw. in deinen Verkaufspreis einkalkulieren musst.
Titel: Aw: Kleingewerbe und viele Fragen
Beitrag von: JensM1 am 06. November 2022, 16:17:37
Bezüglich JC musst du die Gewewerbeanmeldung und eine vorläufige Anlage EKS für die ersten 6 Monate - heute bspw. 11/22-4/23 einreichen. Die Angaben zu Ausgaben und Einkünften erstmal grob schätzen. Evtl. Umsätze niedriger schätzen, wenn du dann doch mehr verdienst, musst du die Überzahlung nach Ablauf Bewilligungszeitraum zurück zahlen.

Über deinen Leistungsanspruch wird dann vorläufig für 6 Monate entschieden. Evtl. - je nach JC und aktuellem Bewilligungszeitraum - musst du auch noch einen WBA mitschicken.

Nach den 6 Monaten musst du eine endgültige Anlage EKS abgeben. Da stellst du deine tatsächlich erzielten Umsätze den Ausgaben gegenüber. Nachweise (Rechnungen, Kontoauszüge, Telefon/Internetrechnungen, ggf. Quittungen) mit einreichen. Bei den Ausgaben beachten, dass nur die tatsächlich notwendigen Ausgaben anerkannt werden. Also kein Material für 2 Jahre kaufen, PC o. ä. Anschaffungen vorher klären etc. Bei Telefon/Internet würde ich 50 % deiner normalen Kosten ansetzen und hoffen, dass das akzeptiert wird.

Falls du am Ende Minus machst, bleibst du auf den Kosten sitzen.
Titel: Aw: Kleingewerbe und viele Fragen
Beitrag von: Ronald BW am 06. November 2022, 16:22:49
Gewerbesteuer ist lang nicht fällig, da braucht es schon Umsatz

Kleingewerbe gibt es nicht nur Gewerbe für die auf die MwSt Ausweisung verzichtet wird
weil unter 20000 Umsatz per anno

Alles was für einen Betrieb gebraucht wird sind Kosten die vom Umsatz abgezogen werden

Melde deinen Betrieb einfach bei der Gemeinde an dann bekommst du automatisch Post von den für dich zuständigen Stellen.
IHK, Finanzamt, Berufsgenossenschaft usw.
Bei der Berufsgenossenschaft kannst du idealerweise auch deine Betriebshaftpflicht abschließen,
die auch meistens eine Privathaftpflicht beinhaltet, ist meist günstiger wie auf dem freien Markt.

Ab da produzieren.
Wenn du allerdings nicht schnell davon leben kannst, lass es, mit JC ist das zu nervig.


Titel: Aw: Kleingewerbe und viele Fragen
Beitrag von: Ratlos am 06. November 2022, 16:34:35
Ob sich eine Gewerbeanmeldung wirklich lohnt kann man nicht sagen ohne zu wissen was sie herstellen und verkaufen will. Der Tisch war ja nur 1 Beispiel. Möglicherweise erledigt sich das Thema für die TE von selbst.
Titel: Aw: Kleingewerbe und viele Fragen
Beitrag von: Lindalin am 06. November 2022, 17:25:09
Zitat von: Ronald BW am 06. November 2022, 16:22:49Wenn du allerdings nicht schnell davon leben kannst, lass es, mit JC ist das zu nervig.

Ja das ist es leider. Es wird Zeit brauchen um sich einen Namen zu machen, positive Bewertungen zu bekommen und sich konsequent zu steigern.
Eigentlich kein Problem mit dem nötigen Engagement, aber mit dem JC im Nacken, dagegen sehr anstrengend.

Zitat von: Ratlos am 06. November 2022, 16:34:35Ob sich eine Gewerbeanmeldung wirklich lohnt kann man nicht sagen ohne zu wissen was sie herstellen und verkaufen will. Der Tisch war ja nur 1 Beispiel. Möglicherweise erledigt sich das Thema für die TE von selbst.

Also das sind Sachen die sich gut verkaufen.

Der Verkaufspreis liegt bei ca. 140 EUR. Materialkosten einmalig bei 16 EUR. Zeitaufwand pro Produkt: ca. 6 - 8 Stunden. Versandkosten liegen bei 5,90 EUR. Die Verkaufsprovision liegt bei 7 EUR.

Laut Recherchen verkaufen sich mindestens 1-3 Stück pro Woche.
Das Gute daran, man kann das Sortiment später noch beliebig mit weiteren Produkten ausweiten und mehr Umsätze erzielen.

Titel: Aw: Kleingewerbe und viele Fragen
Beitrag von: Jan Mustermann am 06. November 2022, 22:57:55
Zitat von: Lindalin am 06. November 2022, 17:25:09Eigentlich kein Problem mit dem nötigen Engagement, aber mit dem JC im Nacken, dagegen sehr anstrengend.

Ich kann solche Beiträge schlicht nicht verstehen. Deutschland ist eines der ganz wenigen Länder das so ein modell fährt. Also ein Modell wo jemand der nichts hat trotzdem (durch staatliche Alimentation) so etwas versuchen kann.

Die beim JC sind in der regel was Selbständige betrifft so unfähig das er lang genug im Leistungsbezug bleiben kann (inkl. Krankenversicherung) um eine Selbständigkeit ggfs erfolgreich aufzubauen.
Titel: Aw: Kleingewerbe und viele Fragen
Beitrag von: tsumo am 07. November 2022, 02:20:51
Zitat von: Hary am 06. November 2022, 14:50:12
Zitat von: Lindalin am 06. November 2022, 11:49:15ich hatte diesbezüglich schon mit einer Mitarbeiterin des Jobcenters gesprochen, allerdings nur pampige, kurzgehaltene Antworten erhalten. Manchmal habe ich das Gefühl, man soll lieber Hartz 4 Empfänger bleiben.
Das liegt einfach daran weil nicht wenige Leistungsempfänger glauben mit einer Idee Geld verdienen zu können. Der größte Teil kommt verschuldet nach kurzer Zeit zurück ins Büro... Für solche Dinge gibt es spezielle Beratungen für Existenzgründer, diese solltest du nutzen.

Zitat von: Lindalin am 06. November 2022, 11:49:15Sagen wir, ich würde in einem Monat zehn Tische verkaufen und das Material dafür in Großpackungen kaufen (Nägel, Kleber, Farbe), wie müsste ich das einzeln für jeden Tisch nachweisen?
Wenn du diese sehr einfache Frage nicht beantworten kannst, dann ist es eine gute Idee es nicht zu tun. Deine Frage handelt um die untersten Grundlagen der Rechnungsstellung und Kalkulation. Die Idee etwas Handwerkliches zu machen und zu verkaufen ist sehr Blauäugig von dir. Wenn du gewerblich verkaufst, dann geht der Spaß nämlich los. Du bist für dein Produkt verantwortlich. Wie sind deine Qualifikationen, hast du Versicherungen und wer kümmert sich um deine Produktsicherheit? Du baust einen Tisch, die Familie sitzt daran und die kochende Suppe steht auf diesen. Dann bricht er zusammen und zwei Personen oder ein Kind hat schwere Verbrennungen, evtl. mit Folgeschäden. Als Ursache wird ein Verarbeitungs oder Materialfehler an deinem Tisch ermittelt... Dann stehen Millionenschäden und Straftaten im Raum.

Selbst wenn du nur Marmeladen kochst und verkaufst, dann musst du hunderte Vorgaben erfüllen wie Herkunftnachweise deiner Rohstoffe (einfach aus dem Garten geht nicht), Inhaltsanalysen und so weiter.

Du solltest also sofern du tatsächlich die Qualifikationen hast erst einmal entsprechende Lehrgänge besuchen die dich auf die Grundlagen der Warenwirtschaft, Steuer und so weiter vorbereiten.

In Deutschland kann man einfach keine Geschäfte machen..
Titel: Aw: Kleingewerbe und viele Fragen
Beitrag von: Taxima am 07. November 2022, 07:06:48
Es würde sehr viel Bürokratie auf dich zu kommen. Finanzamt, Bürgeramt,  vorläufige + später abschließende EKS fürs JC, Verpackungslizenz, Geschäftskonto, extra Steuererklärung, Post von der IHK und Post von der Berufsgenossenschaft (beides Infos mit Mitgliedsnummer)

Du musst nicht alles genau nachweisen. Dafür ist EKS fürs JC da.  Kontoauszüge bekommen die ja eh alle 6 Monate. Das JC hat da allgemein nicht so Bock drauf. Nur mehr Papierkram.

Wenn du genug Kohle übrig hast und du motiviert bist dich der Bürokratie entgegenzustellen...probier es aus. Ansonsten kannst du ja mal ein Probelauf starten, etwas herstellen und privat verkaufen, um zu sehen wie das Interesse ist.
Titel: Aw: Kleingewerbe und viele Fragen
Beitrag von: Ronald BW am 07. November 2022, 07:17:50
Unternehmerisch schwierig

Der Herstellungsaufwand ist eindeutig zu hoch
Mal davon abgesehen das der Absatz viel zu gering ist
Wäre der höher ist dir auch nicht geholfen wenn du die Produktivität nicht steigern kannst

Der erzielbare Stundenlohn ist auch zu niedrig
Als Unternehmerlohn solltest du mindestens 40 brutto ansetzen

Das kannst du als Zeitvertreib nebenher machen
Als Startup eher eine Nullnummer

Ich gehe mal davon aus das da jemand Ware braucht und den Preis diktiert,
weil jemand ja auch eine Provision bekommt
Titel: Aw: Kleingewerbe und viele Fragen
Beitrag von: Lindalin am 07. November 2022, 09:18:18
Ich habe gerade einen Termin für eine Erstberatung für Gründer bei der IHK vereinbart. Danke für den Tipp!

Klingt gut, ist kostenlos und danach kann man wohl für 50 EUR eine Aufstellung haben, die man beim Jobcenter (oder AA?) vorlegen kann, um ein Gründerzuschuss zu beantragen.

Da frage ich mich, warum mir das das JC nicht so kommuniziert hat.
Naja, ist auch egal.

Ich bin glücklich und werde die Chance ergreifen. Bin ja wie geschrieben u.a. Wirtschaftsfachwirtin und bringe mit meiner Ausbildung nötiges Knowhow mit.


PS: Ich habe absichtlich erst nur ein Produkt genannt um mich erstmal in die Materie einzuarbeiten. Also kleiner starten und langsam immer mehr Produkte mit rein nehmen. Einige Firmen haben so angefangen. Lieber so, als direkt auf 100% gehen und alles verlieren. Mir ist schon klar, dass es eine Nullnummer wäre bei den Umsätzen und dem Zeitaufwand. Es gibt noch einige andere Produkte, die ich innerhalb von 5 Minuten herstellen könnte, da vorgefertigt. Aber eins nach dem anderen :)
Titel: Aw: Kleingewerbe und viele Fragen
Beitrag von: hko am 07. November 2022, 09:42:43
Hallo Lindalin,

hier mal etwas zum Studieren:

https://www.gewerbeanmeldung.de/was-ist-ein-kleingewerbe
https://www.kleingewerbe.de/index.html
https://getpenta.com/de/rechtsformen/kleingewerbe/

Gruß hko
Titel: Aw: Kleingewerbe und viele Fragen
Beitrag von: Ratlos am 07. November 2022, 10:17:34
Muss mal nachfragen. Vertreibst du die Ware auf Provisionsbasis für eine andere Firma oder verkaufst du die Sachen auf eigene Rechnung?
Bei einer Gewerbeanmeldung dann aber gleich Umsatzsteuerbefreiung nach § 19 UStG beantragen
Titel: Aw: Kleingewerbe und viele Fragen
Beitrag von: Lindalin am 07. November 2022, 13:10:25
Zitat von: Ratlos am 07. November 2022, 10:17:34Muss mal nachfragen. Vertreibst du die Ware auf Provisionsbasis für eine andere Firma oder verkaufst du die Sachen auf eigene Rechnung?
Bei einer Gewerbeanmeldung dann aber gleich Umsatzsteuerbefreiung nach § 19 UStG beantragen

Ich würde die Sachen u.a. über *** verkaufen wollen. Dafür wird eine Verkaufsprovision fällig.

-------------------------

Habe da noch eine Frage.

Ich hatte vorhin schon ein Erstgespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter für Gründer.
Er hat mir verschiedene Links geschickt. U.a. gibt es ein Seminar, das würde ich dann auch besuchen.

Aber gibt es denn für die Zwischenzeit die Möglichkeit, ein paar Sachen zu verkaufen, ohne dass ich direkt ein riesen Fass aufmachen muss?

Also zwar mit Gewerbeanmeldung und selbstverständlich informiere ich das JC, aber es ginge erstmal darum, dass ich ein Überblick darüber bekomme, was gut läuft, was nicht und zu welchem Preis.

Ich müsste nämlich ein Businessplan erstellen, aber dazu brauche ich doch konkrete Zahlen. Woher soll ich diese nehmen, außer durch Schätzen und Raten?

Am besten wäre doch, wenn ich ein paar Sachen vorab verkaufen würde, oder?
Titel: Aw: Kleingewerbe und viele Fragen
Beitrag von: Ratlos am 07. November 2022, 13:19:14
Also verkaufst/arbeitest du auf Provisionsbasis.
Ich würde mal einige wenige Artikel dort anbieten und natürlich müsstest du Einnahmen dem JC mitteilen.
Echte Gewerbeanmeldung käme erst später in Betracht wenn du mal auf eigene Rechnung verkaufst, bzw. falls du dort als selbständige Kauffrau geführt wirst.
Titel: Aw: Kleingewerbe und viele Fragen
Beitrag von: Lindalin am 07. November 2022, 13:52:16
Zitat von: Ratlos am 07. November 2022, 13:19:14Also verkaufst/arbeitest du auf Provisionsbasis.
Ich würde mal einige wenige Artikel dort anbieten und natürlich müsstest du Einnahmen dem JC mitteilen.
Echte Gewerbeanmeldung käme erst später in Betracht wenn du mal auf eigene Rechnung verkaufst, bzw. falls du dort als selbständige Kauffrau geführt wirst.

Okay.

Weißt du wie das denn mit dem Freibetrag wäre? Würden die Materialkosten bei den Verkäufen vom JC berücksichtig werden?

Eigentlich ist es mir klar, dass dies so sein sollte, aber nach der komischen Aussage der MA des JC, bin ich mir nicht mehr sicher..
Titel: Aw: Kleingewerbe und viele Fragen
Beitrag von: Ronald BW am 07. November 2022, 14:03:27
Der Gewinn ist das Maß nicht der Umsatz in Sachen JC

Die meisten erfolgreichen Firmengründer hatten ein Produkt das innovativ war.
Wenn du Sachen herstellst die andere auch können wird das schwierig.
Gründerzuschuss wirst du eher vergessen können, Zuschuss zu wie viel Eigenkapital?

Titel: Aw: Kleingewerbe und viele Fragen
Beitrag von: Hary am 07. November 2022, 15:06:34
Zitat von: Ronald BW am 07. November 2022, 14:03:27Gründerzuschuss wirst du eher vergessen können, Zuschuss zu wie viel Eigenkapital?

Mal vom vermutlich nicht vorhandenen Eigenkapital abgesehen muss man für einen Zuschuss ein Tragfähiges Konzept haben, also seine Idee zum einen verkaufen können und die Fähigkeiten anhand der daten unter Beweis stellen, dass man hier das Geld gut investiert. Einfach beantragen funktioniert da nicht, man muss den Erfolg seines Konzepts anhand wirtschaftlicher Zahlen prognostizieren und voraussagen. Natürlich so, dass es plausibel und nachvollziehbar ist. Als Laie kannst du das vergessen.

Zitat von: Lindalin am 07. November 2022, 13:10:25Ich müsste nämlich ein Businessplan erstellen, aber dazu brauche ich doch konkrete Zahlen. Woher soll ich diese nehmen, außer durch Schätzen und Raten?
Marktanalyse. Du muss die Zahlen der Mitbewerber nehmen, die dieses oder eine ähnliche Leistung anbieten. Von Großen können die Berichte für Aktionäre hilfreich sein, bei kleineren die Wirtschaftsdaten vom Finanzamt und diversen Register. Da kommst du aber als Privatperson nur sehr teuer ran.

Zitat von: Taxima am 07. November 2022, 07:06:48Es würde sehr viel Bürokratie auf dich zu kommen. Finanzamt, Bürgeramt,  vorläufige + später abschließende EKS fürs JC, Verpackungslizenz, Geschäftskonto, extra Steuererklärung, Post von der IHK und Post von der Berufsgenossenschaft (beides Infos mit Mitgliedsnummer)
Und an solche Trivialen Dinge wie Erhöhung der Müllgebühren denken viele auch nicht. Gewerbeanmeldung bedeutet mehr Müll und das muss zusätzlich als Gewerblicher Abfalls bezahlt werden. Bei einer Mietwohnung sehr schwierig. Das läuft dann auf eine eigene Stellfläche für eigene Eimer heraus.

BTW Arbeitsschutz:
Nehmen wir mal an du willst Seifen machen, Privat kannst du das Zuhause in der Küche anrühren. Im Gewerblichen Kontext sind alle Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten. Absauganlage für die Dämpfe, Unfallverhütung, Augenduschen, Verbandkasten, Brandschutz und so weiter. Um zu dem Beispiel Tisch zurückzukommen. Du wirst keinen Tisch in der Hobbywerkstatt bauen können, nach einer Kontrolle ist dein Betrieb dann nämlich dicht, weil kein Arbeitsschutz eingehalten wird.
Titel: Aw: Kleingewerbe und viele Fragen
Beitrag von: tsumo am 07. November 2022, 16:06:41
mein gott wird es einem hier schwer gemacht sich was aufzubauen.. wenn ich das alles so lese..
Titel: Aw: Kleingewerbe und viele Fragen
Beitrag von: Ronald BW am 07. November 2022, 17:17:58
tsumo es ist einfach einen Betrieb zu gründen
meistens ist auch der Anfang recht profitabel
spätestens nach 3 Jahren ändert sich das.

Wenn die IHK kostenlos was anbietet ist das nicht umsonst
ab Betriebsgründung gibt es eine Zwangsmitgliedschaft.
Titel: Aw: Kleingewerbe und viele Fragen
Beitrag von: Hary am 07. November 2022, 17:49:13
Zitat von: tsumo am 07. November 2022, 16:06:41mein gott wird es einem hier schwer gemacht sich was aufzubauen.. wenn ich das alles so lese..
Jein, natürlich ist es für den Gewerbetreibenden mühsam. Auf der anderen Seite sind solche Umstände wie in anderen Teilen der Welt ja wohl auch nicht erstrebenswert. In anderen Länder wo es keine Vorschriften gibt, da rührt eben ein Mitarbeiter mit den ungeschützten Händen und ohne Schutzausrüstung eben dann mal in der Säure oder dem Krebserregenden Dingen herum. Was meinst du wie viele Beschäftigte das Rentenalter erreichen würden, wenn man sämtliche Regel abschaffen würde?
Titel: Aw: Kleingewerbe und viele Fragen
Beitrag von: Ratlos am 07. November 2022, 17:49:56
Kann es sein dass wir uns zuviele Gedanken machen?
Verstehe ich das richtig, dass es der TE zunächst nur darum geht, wie das JC die Materialkosten bewertet?
Beispiel: 500 € Gewinn und 100 € Materialkosten zur Herstellung der Verkaufssachen
und TE will vorerst nur wissen ob sie dem JC 500 € oder nur 400 € melden muss?
Titel: Aw: Kleingewerbe und viele Fragen
Beitrag von: cherrylady18 am 07. November 2022, 18:32:21
Bei einem Kleingewerbe sind keine Steuern fällig, solange man unter 25.000,00€ verdient. Ebenso sieht es bei der Handelskammer aus. Steuerberater ist auch nicht nötig. Handelskammer nervt aber oft. Einfach ignorieren. Mein Mann hat die Handelskammer einmal darauf hingewiesen das es sich um ein Kleingewerbe handelt, bei dem der Verdienst unter 25.000,00E liegt. Wir kaufen jedes Jahr die Steuer CD vom Aldi. Klappt hervorragend.
Allerdings muss man Krankenkassenbeiträge zahlen. Man hat aber einen Freibetrag. Arbeitszimmer gehört auch dazu.
dem JC musst Du je nach Absprache jeden Monat oder aber alle 3 Monate Deine Unterlagen zur Verfügung stellen.
Rechnungen, die Du erstellt hast und Rechnungen Deiner Lieferanten.
Titel: Aw: Kleingewerbe und viele Fragen
Beitrag von: Lindalin am 08. November 2022, 16:42:11
So ihr Lieben,

ich starte! Allerdings nicht auf Etsy, sondern auf einem anderen Portal.

Das Material habe ich für den ersten Monat schon gekauft, morgen eröffne ich ein separates Girokonto und melde mein Kleingewerbe an.

Sollte ich scheitern, verliere ich höchstens ein bisschen Geld, es sind aktuell keine großen Summen.
Irgendwann muss man einfach mal anfangen.

Als Produkte habe ich jetzt andere gewählt die sich schneller und günstiger herstellen lassen.

Zitat von: Ratlos am 07. November 2022, 17:49:56Kann es sein dass wir uns zuviele Gedanken machen?
Verstehe ich das richtig, dass es der TE zunächst nur darum geht, wie das JC die Materialkosten bewertet?
Beispiel: 500 € Gewinn und 100 € Materialkosten zur Herstellung der Verkaufssachen
und TE will vorerst nur wissen ob sie dem JC 500 € oder nur 400 € melden muss?

Da ich erstmal nicht viel dabei verdienen würde, hatte ich das JC gefragt wie es mit dem Freibetrag aussieht. Mir wurde gesagt, dass die Materialkosten nicht berücksichtig werden. Da ich aber schon einige komische Sachen von der Mitarbeiterin zu hören bekommen habe, denke ich, würde ich einen Anwalt einschalten, sollte das so unfair bearbeitet werden.
Bei einem regulären Job habe ich keine Materialkosten und darf einen Freibetrag behalten, stelle ich aber etwas her, werden die Materialkosten nicht berücksichtigt und ich muss sie von meinem Freibetrag abdecken?

Ich kann das nicht besser erklären, hoffe ihr versteht einigermaßen was das Problem ist.
Titel: Aw: Kleingewerbe und viele Fragen
Beitrag von: Ratlos am 08. November 2022, 16:46:53
Ich wünsche dir viel Erfolg.  :ok:
Titel: Aw: Kleingewerbe und viele Fragen
Beitrag von: Lindalin am 08. November 2022, 16:57:44
Zitat von: cherrylady18 am 07. November 2022, 18:32:21Bei einem Kleingewerbe sind keine Steuern fällig, solange man unter 25.000,00€ verdient. Ebenso sieht es bei der Handelskammer aus. Steuerberater ist auch nicht nötig. Handelskammer nervt aber oft. Einfach ignorieren. Mein Mann hat die Handelskammer einmal darauf hingewiesen das es sich um ein Kleingewerbe handelt, bei dem der Verdienst unter 25.000,00E liegt. Wir kaufen jedes Jahr die Steuer CD vom Aldi. Klappt hervorragend.
Allerdings muss man Krankenkassenbeiträge zahlen. Man hat aber einen Freibetrag. Arbeitszimmer gehört auch dazu.
dem JC musst Du je nach Absprache jeden Monat oder aber alle 3 Monate Deine Unterlagen zur Verfügung stellen.
Rechnungen, die Du erstellt hast und Rechnungen Deiner Lieferanten.

Das heißt, ihr habt aktuell ein Kleingewerbe und bekommt aufstockende Leistungen?
Ist es schwer mit dem JC?
Titel: Aw: Kleingewerbe und viele Fragen
Beitrag von: terrier am 08. November 2022, 17:05:46
Zitat von: Lindalin am 08. November 2022, 16:57:44Bei einem Kleingewerbe sind keine Steuern fällig, solange man unter 25.000,00€ verdient.
verwechselt ihr hier nicht wohl Umsatz und Verdienst?
Titel: Aw: Kleingewerbe und viele Fragen
Beitrag von: Lindalin am 08. November 2022, 17:19:09
Zitat von: terrier am 08. November 2022, 17:05:46
Zitat von: Lindalin am 08. November 2022, 16:57:44Bei einem Kleingewerbe sind keine Steuern fällig, solange man unter 25.000,00€ verdient.
verwechselt ihr hier nicht wohl Umsatz und Verdienst?

Das war nicht mein Zitat, sondern #33
Titel: Aw: Kleingewerbe und viele Fragen
Beitrag von: Taxima am 09. November 2022, 02:05:18
@tsumo Ja, leider ist das hier so in Deutschland. Bürokratie Wahnsinn.
Titel: Aw: Kleingewerbe und viele Fragen
Beitrag von: hko am 09. November 2022, 07:46:07
Hallo  Lindalin,

hier noch etwas Lesefutter:

https://www.hermoney.de/job-karriere/selbststaendigkeit/kleingewerbe-steuerfrei/

Die Gewinn/Verlustrechnung, die dem Finanzamt vorgelegt werden muss, muss meiner Meinung nach auch das JC akzeptieren. Das heißt, nur der ausgewiesene Nettogewinn, also nicht die Bruttoeinnahmen, darf das JC anrechnen!

Gruß hko
Titel: Aw: Kleingewerbe und viele Fragen
Beitrag von: Lindalin am 18. November 2022, 11:44:07
Zitat von: hko am 09. November 2022, 07:46:07Hallo  Lindalin,

hier noch etwas Lesefutter:

https://www.hermoney.de/job-karriere/selbststaendigkeit/kleingewerbe-steuerfrei/

Die Gewinn/Verlustrechnung, die dem Finanzamt vorgelegt werden muss, muss meiner Meinung nach auch das JC akzeptieren. Das heißt, nur der ausgewiesene Nettogewinn, also nicht die Bruttoeinnahmen, darf das JC anrechnen!

Gruß hko

Danke! Werde ich mir durchlesen. :smile:






Das JC weiß noch nichts von meinem Vorhaben. Hoffe, die machen mir nicht zusätzlich Druck. Ich muss mich nämlich erst einfinden in Sachen Bürokratie.
Das Girokonto kann ich erst mit einer Steuer-ID eröffnen. Dafür muss ich mich über Elster registrieren und warten, bis die Steuer ID kommt (mache ich die kommenden Tage).
Damit kann ich das Girokonto erst eröffnen. Leider durfte ich zum testen nicht mein privates verwenden.

Materialkosten lagen bei knapp 50 EUR. Der Umsatz damit liegt bei 600 EUR (wenn sich alle gefertigten Produkte verkaufen). Das ist doch schon mal gut, so für den Anfang, oder?

Nächste Woche habe ich den regulären Termin bei meiner Beraterin. Ich mache mir schon Gedanken.
Ob sie dann überhaupt noch für mich zuständig ist?
Titel: Aw: Kleingewerbe und viele Fragen
Beitrag von: Ronald BW am 18. November 2022, 15:28:47
Ob das gut ist wenn die Kalkulation stimmt ja

Würde mich freuen in Zukunft was davon zu hören das es geklappt hat.
Titel: Aw: Kleingewerbe und viele Fragen
Beitrag von: Chakotay am 20. November 2022, 12:45:59
Zitat von: Lindalin am 08. November 2022, 16:42:11So ihr Lieben,

ich starte!

Zitat von: Ratlos am 07. November 2022, 17:49:56Beispiel: 500 € Gewinn und 100 € Materialkosten zur Herstellung der Verkaufssachen
und TE will vorerst nur wissen ob sie dem JC 500 € oder nur 400 € melden muss?
..
 werden die Materialkosten nicht berücksichtigt und ich muss sie von meinem Freibetrag abdecken?

Ich kann das nicht besser erklären, hoffe ihr versteht einigermaßen was das Problem ist.

Jemand hatte ja schon die Anlage EKS erwähnt. Darin enthalten ist eine Tabelle für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Im Gegensatz zum Finanzamt verlangt das JC die erforderlichen Angaben jedoch nicht als jährliche Übersicht, sondern monatlich - abzugeben aller 6 Monate.

Diese EKS mußt du schon mit dem Start deiner Tätigkeit einreichen ! (vorläufige Angaben)
Nach 6 Monaten dann die Endgültigen Daten.

Die darin enthaltene Tabelle (Seite 3-5) erklärt auch deine Frage nach den Materialkosten.
Diese sind 'Einkäufe' also Betriebskosten.
Was unterm Strich rauskommt ist dein Einkommen. Dieses wird dann beim ALG berücksichtigt, ...die üblichen Regeln 100 € Freibetrag usw..

Um beim obigen Beispiel zu bleiben, sieht das so aus:
Umsatz: 500 €  minus  Material: 100 € -> 400 Gewinn. Dieser Gewinn wird beim ALG berücksichtigt.

Donwload EKS:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlageeks_ba013054.pdf
Die Tabelle ist sehr umfangreich, man hatt die wohl so "gestrickt" damit diese für alle Arten der Selbständigkeit passt
Ich habe mir am PC meine eigene erstellt. Ich fülle also nur Seite 1-2 und 6 aus und legen meine eigene EÜR bei.

Am besten du sendest dem JC einen Brief mit der Mitteilung das du eine Selbständige Tätigkeit aufnimmst (eine Genehmigung bedarf es nicht) und hängst die EKS mit an.

Bei größeren Ausgaben (Investitionen) beanspruchen die JC ein Mitspracherecht (vorab genehmigen lassen). Dazu gab es mal ein Urteil des BSG das dieser Praxis einen Riegel vorschob, aber leider bleiben die JC stur.

Gehe davon aus das die anfangs für jeden Pups einen Beleg sehen wollen. Denke dabei als Firma aber auch an den Datenschutz deiner Kunden gegenüber.
Prinzipiell hatt das JC mit der EKS alle für die Leistungsberechnung erforderlichen Daten erhalten.

Zitat von: Lindalin am 18. November 2022, 11:44:07Das JC weiß noch nichts von meinem Vorhaben.
....
 Der Umsatz damit liegt bei 600 EUR (wenn sich alle gefertigten Produkte verkaufen). Das ist doch schon mal gut, so für den Anfang, oder?


Denke daran das du jede Veränderung, also Arbeitsaufnahme dem JC mitteilen mußt.

Beim Umsatz kalkuliere lieber Vorsichtiger. auf Grundlage der vorläufigen EKS erhältst du auch einem Vorläufigen Bewilligungsbescheid. Deine vsl. Einkünfte werden also sofort berücksichtigt.



Titel: Aw: Kleingewerbe und viele Fragen
Beitrag von: Chakotay am 20. November 2022, 19:27:26
Anmerkung:
Wenn du das zunächst in Teilzeit startest (weniger als 15 Stundenwoche !) könntest du, wenn du es dann zum Hauptberuf ausbauen möchtest, ggf. auch Einstiegsgeld beantragen.
Deine Ansprechpartnerin im JC sollte dir da Informationen dazu geben können. Im hiesigen JC gab es dafür eine Extra Infoveranstaltung dazu.

Noch was zum lesen für Dich:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/existenzgruendung
https://www.deutschland-startet.de/gruendung-aus-alg-1-2/einstiegsgeld-aus-alg2/