Wieder mal ist es soweit und ein Weiterbewilligungsantrag muss gestellt werden.
Überrascht muss ich feststellen, dass die Informationen im Antrag ergänzt wurden. Nicht nur gibt es jetzt das Feld "Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft haben keines der oben genannten Einkommen" als letzte Auswahl unter 3., etwas brisanteres wurde hinzugefügt...
So heißt es jetzt auf Seite 2 von 4 im Formular Jobcenter-WBA.08.2022 ganz oben unter 3. an dritter Stelle:
"Bei einer Antragstellung ist grundsätzlich die Vorlage von Kontoauszügen erforderlich. Bitte legen Sie daher Kontoauszüge der letzten drei Monate vor."
Seit Jahren hatte sich das Amt nicht für meine Auszüge interessiert und ich richtete mich bei Anträgen nach dem üblichen Rat nur das einzureichen, was verlangt wird.
Nachdem die Info nun pauschal Auszüge von jedem bei jedem Antrag verlangt, meiner Interpretation nach bereits seit August diesen Jahres, verwundert es mich, dass ich hierzu im Forum noch kein Thema finden konnte.
Ich frage mich nun wie ihr die Sache gehandhabt habt, Auszüge mit bei gelegt oder die Information übersehen und erst bei Nachfrage nachgereicht? Tatsächlich ist mir die neue Information erst aufgefallen, nachdem ich bereits alles ausgefüllt hatte und den Antrag eigentlich abschicken wollte, zur Kontrolle dann aber doch nochmal alles gelesen habe (zuvor beschränkte ich mich auf die von mir auszufüllen Felder - ist ja leider nicht mein erster Antrag auf Weiterbewilligung).
Ich bin gespannt wie eure Handhabe/Erfahrungen mit dieser Neuerung im Antrag ist/sind.
Einfach Kontoauszüge in Kopie, der letzten 3 Monate, dem WBA beilegen.
Ich musste immer die Kontoauszüge der letzten 3 Monate beilegen.
Habe die kopiert und mit dem WBA abgegeben.
Das war´s.
Mich wundert es, dass es noch Ämter gibt, die die Auszüge nicht
verlangen. Bei soviel Schmu mittlerweile.
Kontoauszüge nur einmal wo es eine explizite Anweisung der
BA gab, Kontoauszüge zu verlangen aufgrund eines BSG Urteils.
Eine generelle Pflicht seitens der JC sich die Kontoauszüge vorlegen zu lassen gibt es nicht; und wer bunkert schon seine Millionen als H.IV auf dem Konto ? :lol:
Zitat von: götzb am 21. November 2022, 14:04:22Eine generelle Pflicht seitens der JC sich die Kontoauszüge vorlegen zu lassen gibt es nicht; und wer bunkert schon seine Millionen als H.IV auf dem Konto ? :lol:
Doch, genau die gibt es jetzt offenbar. Siehe das was ich geschrieben und aus dem Formular zitiert habe. Letzteres kannst du dir auch online herunterladen und es dann selbst ansehen.
Wann hast du denn deinen letzten Antrag gestellt, fehlte entsprechende Passage da noch auf dem Formular?
Zitat von: Eiion am 21. November 2022, 15:33:51Zitat von: götzb am 21. November 2022, 14:04:22Eine generelle Pflicht seitens der JC sich die Kontoauszüge vorlegen zu lassen gibt es nicht; und wer bunkert schon seine Millionen als H.IV auf dem Konto ? :lol:
Doch, genau die gibt es jetzt offenbar. Siehe das was ich geschrieben und aus dem Formular zitiert habe. Letzteres kannst du dir auch online herunterladen und es dann selbst ansehen.
Wann hast du denn deinen letzten Antrag gestellt, fehlte entsprechende Passage da noch auf dem Formular?
November 2022
Und diese Klausel gilt nur für Mitglieder der Bedarsgemeinschaft.
Und das Formular ist vom August 2022
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Zitat von: götzb am 21. November 2022, 15:39:30Zitat von: Eiion am 21. November 2022, 15:33:51Zitat von: götzb am 21. November 2022, 14:04:22Eine generelle Pflicht seitens der JC sich die Kontoauszüge vorlegen zu lassen gibt es nicht; und wer bunkert schon seine Millionen als H.IV auf dem Konto ? :lol:
Doch, genau die gibt es jetzt offenbar. Siehe das was ich geschrieben und aus dem Formular zitiert habe. Letzteres kannst du dir auch online herunterladen und es dann selbst ansehen.
Wann hast du denn deinen letzten Antrag gestellt, fehlte entsprechende Passage da noch auf dem Formular?
November 2022
Und der Antrag wurde bereits bewilligt, ohne Aufforderung Kontoauszüge nach zu reichen?
Da du vermutlich eine Kopie des Antrags aufbewahrt hast, kannst du einfach darauf nachsehen und solltest die zitierte Passage wie beschrieben darauf finden.
Edit: Hier auch noch der Link (https://www.arbeitsagentur.de/datei/weiterbewilligungalgii_ba015785.pdf) zum Download des aktuellen Antrags auf Weiterbewilligung direkt vom Amt. Genau in der Version (08.2022) die mir zugesagt wurde.
Zitat von: Eiion am 21. November 2022, 15:47:47Zitat von: götzb am 21. November 2022, 15:39:30Zitat von: Eiion am 21. November 2022, 15:33:51Zitat von: götzb am 21. November 2022, 14:04:22Eine generelle Pflicht seitens der JC sich die Kontoauszüge vorlegen zu lassen gibt es nicht; und wer bunkert schon seine Millionen als H.IV auf dem Konto ? :lol:
Doch, genau die gibt es jetzt offenbar. Siehe das was ich geschrieben und aus dem Formular zitiert habe. Letzteres kannst du dir auch online herunterladen und es dann selbst ansehen.
Wann hast du denn deinen letzten Antrag gestellt, fehlte entsprechende Passage da noch auf dem Formular?
November 2022
Und der Antrag wurde bereits bewilligt, ohne Aufforderung Kontoauszüge nach zu reichen?
Da du vermutlich eine Kopie des Antrags aufbewahrt hast, kannst du einfach darauf nachsehen und solltest die zitierte Passage wie beschrieben darauf finden.
Das Original Formular per Einwurfeinschreiben verschickt.
Und Bewilligung ist schon da ohne Aufforderung KA zu senden.
Ich bekomme nun (leider) seit 2005 ALG II, und habe in dieser Zeit insgesamt drei (3) mal die Kontoauszüge vorlegen "müssen" ...
Beim Erstantrag, und dann nach den zwei Umzügen ....:grins: :grins: :grins:
Zitat von: Bundspecht am 21. November 2022, 16:04:54Ich bekomme nun (leider) seit 2005 ALG II, und habe in dieser Zeit insgesamt drei (3) mal die Kontoauszüge vorlegen "müssen" ...
Beim Erstantrag, und dann nach den zwei Umzügen ....:grins: :grins: :grins:
Und wann hast du deinen letzten Antrag gestellt, noch vor oder erst ab August 2022?
Zitat von: götzb am 21. November 2022, 15:39:30...diese Klausel gilt nur für Mitglieder der Bedarsgemeinschaft.
Gilt eigentlich auch für dich, denn du bildest als Einzelperson deine eigene Bedarfsgemeinschaft... :yes:
Zitat von: götzb am 21. November 2022, 14:04:22Eine generelle Pflicht seitens der JC sich die Kontoauszüge vorlegen zu lassen gibt es nicht;
Nein das macht jedes JC anders und offenbar, haben sie bei euch jetzt was geändert.
Hier steht bisher immer drin Auszüge der letzten 5 Wochen. (möglich mit den 3 Monaten kommt auch noch)
Sende die immer (mit gelöschten Abschnitten bei Buchungen) per Mail. (bisher hatte es gereicht)
Ohne dem wird der Antrag so lange nicht Bearbeitet.
Bei mir wollen die keine Auszüge sehen, hab erst nen WBA gemacht ohne dass die was wollten.In den letzten 10 Jahren wollte die nix sehen.Hab hier aber auch ein sehr humanes JC.
Zitat von: Kaffeesäufer am 22. November 2022, 07:46:11Bei mir wollen die keine Auszüge sehen, hab erst nen WBA gemacht ohne dass die was wollten.In den letzten 10 Jahren wollte die nix sehen.Hab hier aber auch ein sehr humanes JC.
Ähnlich wie bei mir also. Nur auch bei dir frage ich mich, war dein letzter Antrag noch vor August 2022 (sollte dir Änderung im Formular nicht sogar schon früher gewesen sein) oder danach?
Zitat von: Kaffeesäufer am 22. November 2022, 07:46:11Bei mir wollen die keine Auszüge sehen, hab erst nen WBA gemacht ohne dass die was wollten.In den letzten 10 Jahren wollte die nix sehen.Hab hier aber auch ein sehr humanes JC.
Wo ungefähr bitte sind denn die humanen Jobcenter?
Bei mir stand auch immer das ich Kontoauszüge der letzten 3 Monate einreichen soll. Hatte immer nur vorläufige Bewilligungen für 6 Monate.
Eingereicht hab ich die nie, und nachgefordert wurden die auch nicht.
Mein SB meinte auch dass braucht man nicht mit einreichen.
Ich hatte immer eine Bewilligung für 12 Monate. Im Brief stand immer "aktuelle Kontoauszüge" keine genaue Definition. Ich mach immer von Tag der Antragstellung einfach 1,5 Monate zurück. Hat bis jetzt immer gereicht. Anfang Dezember wird dann online der nächste WBA gestellt da der jetztige Bescheid bis 31.01.2023 läuft und der Brief mit der Erinnerung immer irgendwann kurz vor Weihnachten erst kommt.
Zitat von: Lina am 22. November 2022, 09:48:57Wo ungefähr bitte sind denn die humanen Jobcenter?
Es gibt solche und solche.
Das in der MDR Sendung "Fakt ist" wo dessen Chefin mit bei war gehört zu jenen. (Nur meine Meinung)
Also über das JC in Leipzig habe ich da schon andere Berichte Gelesen.
Human geht sicherlich anders :weisnich:
So manche Optionskommune, kann aber durchaus Human sein.
@Eiion,
Zitat von: Eiion am 21. November 2022, 11:25:09"Bei einer Antragstellung ist grundsätzlich die Vorlage von Kontoauszügen erforderlich. Bitte legen Sie daher Kontoauszüge der letzten drei Monate vor."
Neu ist das keineswegs.
Weitere Infos.
--> https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-beantragen-duerfen-kontoauszuege-bei-vorlage-im-jobcenter-dd-geschwaerzt-sein
Zitat von: oldhoefi am 22. November 2022, 17:24:55@Eiion,
Zitat von: Eiion am 21. November 2022, 11:25:09"Bei einer Antragstellung ist grundsätzlich die Vorlage von Kontoauszügen erforderlich. Bitte legen Sie daher Kontoauszüge der letzten drei Monate vor."
Neu ist das keineswegs.
Weitere Infos.
--> https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-beantragen-duerfen-kontoauszuege-bei-vorlage-im-jobcenter-dd-geschwaerzt-sein
Das hast du offenbar falsch verstanden. Es geht nicht darum, dass vom Jobcenter ab sofort Kontoauszüge gefordert werden können (klar war das schon immer so), sondern darum, dass dies jetzt pauschal bei Anträgen gefordert wird. Und zwar per Info im Antrag stelbst.
@Eiion,
da wurde von mir nichts falsch verstanden.
Den Artikel mit BSG-Rechtsprechung habe ich nicht ohne Grund verlinkt.
Bei unserem hiesigen Jobcenter werden die Kontoauszüge auch direkt im Antrag gefordert. Wo ist also das Problem, diese gleich beizufügen bzw. vorzulegen.
Zitat von: Kopfbahnhof am 22. November 2022, 16:47:56Also über das JC in Leipzig habe ich da schon andere Berichte Gelesen.
Human geht sicherlich anders :weisnich:
So manche Optionskommune, kann aber durchaus Human sein.
Das JC Leipzig gehört zu den aggressivsten und menschenfeindlichsten in ganz Deutschland. Das ist seit Jahren bekannt und kann ich aus meinem Bekanntenkreis bestätigen. Selbst Berliner JC sollen dagegen humaner sein.
Zitat von: oldhoefi am 23. November 2022, 18:20:42@Eiion,
da wurde von mir nichts falsch verstanden.
Den Artikel mit BSG-Rechtsprechung habe ich nicht ohne Grund verlinkt.
Bei unserem hiesigen Jobcenter werden die Kontoauszüge auch direkt im Antrag gefordert. Wo ist also das Problem, diese gleich beizufügen bzw. vorzulegen.
Da liegt das Missverständnis. Es ist kein Problem.
Es geht schlichtweg darum, dass das Formular - und soweit ich weiß, sind diese bundesweit identisch - ab Variante 08.2022 die entsprechende Passage enthält, während dies bis zur letzten mit vorliegenden Version 08.2021 noch nicht der Fall war. Und das beim bisherigen Verhalten des Jobcenters, selbst auf Nachfrage, niemand einen Kontoauszug sehen wollte während es jetzt schon per Antragsformular obligatorisch ist.
Hier geht es um den Erfahrungsaustausch zur Handhabung von entsprechender Passage, sonst nichts.
Und sollte das bei dir tatsächlich schon seit Jahren direkt so im Antragsformular erwähnt sein, dann gibt es offenbar doch Unterschiede zwischen den örtlichen Behörden. 🤷🏻�♂️
Zitat von: Eiion am 23. November 2022, 19:33:02...dann gibt es offenbar doch Unterschiede zwischen den örtlichen Behörden.
Von denen macht irgendwie jede was sie will :zwinker:
Bei uns gab es zum Antrag immer einen Beipackzettel, mit dem die Auszüge sogar von
6 Monaten gefordert wurde.
(https://abload.de/img/hinweiszurvorlagenkfxr.jpg)
@Eiion,
ZitatEs geht schlichtweg darum, dass das Formular - und soweit ich weiß, sind diese bundesweit identisch - ab Variante 08.2022 die entsprechende Passage enthält, während dies bis zur letzten mit vorliegenden Version 08.2021 noch nicht der Fall war.
Antragsformulare sind nicht bundesweit identisch, da eigenständige Optionskommunen i. d. R. mit eigener Software und somit mit eigenen Antragsformularen arbeiten.
Abgesehen davon unterliegt ein Antrag keiner Form gem. § 9 SGB X. Was das Jobcenter zur Bearbeitung des Antrages benötigt, steht wiederum auf einem anderen Blatt.
ZitatHier geht es um den Erfahrungsaustausch zur Handhabung von entsprechender Passage, sonst nichts.
Was nützt Dir ein Erfahrungsaustausch, wenn die Jobcenter mit Vorlage der Kontoauszüge völlig unterschiedlich umgehen.
Sprich jedes Jobcenter sein eigenes Süppchen kocht, obwohl sich das BSG dazu klar positioniert hat.
Zitat von: a_good_heart am 23. November 2022, 20:49:04Bei uns gab es zum Antrag immer einen Beipackzettel
Hier stand sogar mal drin man solle Ausgaben über 200€ Belegen.
Jetzt aber nicht mehr ob generell oder nur bei, mir keine Ahnung.
Hatte damals gleich rein geschrieben, dass geht sie gar nichts an.
Auch nicht wenn da 1000€ Abgebucht werden.