Weiterbewilligungsantrag - Kontoauszüge jetzt Pflicht!?

Begonnen von Eiion, 21. November 2022, 11:25:09

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hotwert

Bei mir stand auch immer das ich Kontoauszüge der letzten 3 Monate einreichen soll. Hatte immer nur vorläufige Bewilligungen für 6 Monate.

Eingereicht hab ich die nie, und nachgefordert wurden die auch nicht.
Mein SB meinte auch dass braucht man nicht mit einreichen.

Soulmate2411

Ich hatte immer eine Bewilligung für 12 Monate. Im Brief stand immer "aktuelle Kontoauszüge" keine genaue Definition. Ich mach immer von Tag der Antragstellung einfach 1,5 Monate zurück. Hat bis jetzt immer gereicht. Anfang Dezember wird dann online der nächste WBA gestellt da der jetztige Bescheid bis 31.01.2023 läuft und der Brief mit der Erinnerung immer irgendwann kurz vor Weihnachten erst kommt.

götzb

Zitat von: Lina am 22. November 2022, 09:48:57Wo ungefähr bitte sind denn die humanen Jobcenter?
Es gibt solche und solche.

Das in der MDR Sendung "Fakt ist" wo dessen Chefin mit bei war gehört zu jenen. (Nur meine Meinung)
Liebes Corona. Vielen Dank das dank dir die Jobcenter 3 Monate schließen mussten. #auch Pandemien haben ihre guten Seiten.
Arbeit bekämpfen, Automatisierung fördern ! Das evangelische Arbeitsethos ist das Grundübel dieser Gesellschaft.

Kopfbahnhof

Also über das JC in Leipzig habe ich da schon andere Berichte Gelesen.

Human geht sicherlich anders :weisnich:
So manche Optionskommune, kann aber durchaus Human sein.

oldhoefi

@Eiion,

Zitat von: Eiion am 21. November 2022, 11:25:09"Bei einer Antragstellung ist grundsätzlich die Vorlage von Kontoauszügen erforderlich. Bitte legen Sie daher Kontoauszüge der letzten drei Monate vor."
Neu ist das keineswegs.

Weitere Infos.

--> https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-beantragen-duerfen-kontoauszuege-bei-vorlage-im-jobcenter-dd-geschwaerzt-sein

Eiion

Zitat von: oldhoefi am 22. November 2022, 17:24:55@Eiion,

Zitat von: Eiion am 21. November 2022, 11:25:09"Bei einer Antragstellung ist grundsätzlich die Vorlage von Kontoauszügen erforderlich. Bitte legen Sie daher Kontoauszüge der letzten drei Monate vor."
Neu ist das keineswegs.

Weitere Infos.

--> https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-beantragen-duerfen-kontoauszuege-bei-vorlage-im-jobcenter-dd-geschwaerzt-sein
Das hast du offenbar falsch verstanden. Es geht nicht darum, dass vom Jobcenter ab sofort Kontoauszüge gefordert werden können (klar war das schon immer so), sondern darum, dass dies jetzt pauschal bei Anträgen gefordert wird. Und zwar per Info im Antrag stelbst.

oldhoefi

@Eiion,

da wurde von mir nichts falsch verstanden.

Den Artikel mit BSG-Rechtsprechung habe ich nicht ohne Grund verlinkt.

Bei unserem hiesigen Jobcenter werden die Kontoauszüge auch direkt im Antrag gefordert. Wo ist also das Problem, diese gleich beizufügen bzw. vorzulegen.

jens123

Zitat von: Kopfbahnhof am 22. November 2022, 16:47:56Also über das JC in Leipzig habe ich da schon andere Berichte Gelesen.

Human geht sicherlich anders :weisnich:
So manche Optionskommune, kann aber durchaus Human sein.
Das JC Leipzig gehört zu den aggressivsten und menschenfeindlichsten in ganz Deutschland. Das ist seit Jahren bekannt und kann ich aus meinem Bekanntenkreis bestätigen. Selbst Berliner JC sollen dagegen humaner sein.

Eiion

Zitat von: oldhoefi am 23. November 2022, 18:20:42@Eiion,

da wurde von mir nichts falsch verstanden.

Den Artikel mit BSG-Rechtsprechung habe ich nicht ohne Grund verlinkt.

Bei unserem hiesigen Jobcenter werden die Kontoauszüge auch direkt im Antrag gefordert. Wo ist also das Problem, diese gleich beizufügen bzw. vorzulegen.
Da liegt das Missverständnis. Es ist kein Problem.
Es geht schlichtweg darum, dass das Formular - und soweit ich weiß, sind diese bundesweit identisch - ab Variante 08.2022 die entsprechende Passage enthält, während dies bis zur letzten mit vorliegenden Version 08.2021 noch nicht der Fall war. Und das beim bisherigen Verhalten des Jobcenters, selbst auf Nachfrage, niemand einen Kontoauszug sehen wollte während es jetzt schon per Antragsformular obligatorisch ist.
Hier geht es um den Erfahrungsaustausch zur Handhabung von entsprechender Passage, sonst nichts.

Und sollte das bei dir tatsächlich schon seit Jahren direkt so im Antragsformular erwähnt sein, dann gibt es offenbar doch Unterschiede zwischen den örtlichen Behörden. 🤷🏻�♂️

a_good_heart

Zitat von: Eiion am 23. November 2022, 19:33:02...dann gibt es offenbar doch Unterschiede zwischen den örtlichen Behörden.

Von denen macht irgendwie jede was sie will :zwinker:
Bei uns gab es zum Antrag immer einen Beipackzettel, mit dem die Auszüge sogar von 6 Monaten gefordert wurde.

Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

oldhoefi

@Eiion,

ZitatEs geht schlichtweg darum, dass das Formular - und soweit ich weiß, sind diese bundesweit identisch - ab Variante 08.2022 die entsprechende Passage enthält, während dies bis zur letzten mit vorliegenden Version 08.2021 noch nicht der Fall war.
Antragsformulare sind nicht bundesweit identisch, da eigenständige Optionskommunen i. d. R. mit eigener Software und somit mit eigenen Antragsformularen arbeiten.

Abgesehen davon unterliegt ein Antrag keiner Form gem. § 9 SGB X. Was das Jobcenter zur Bearbeitung des Antrages benötigt, steht wiederum auf einem anderen Blatt.

ZitatHier geht es um den Erfahrungsaustausch zur Handhabung von entsprechender Passage, sonst nichts.
Was nützt Dir ein Erfahrungsaustausch, wenn die Jobcenter mit Vorlage der Kontoauszüge völlig unterschiedlich umgehen.

Sprich jedes Jobcenter sein eigenes Süppchen kocht, obwohl sich das BSG dazu klar positioniert hat.

Kopfbahnhof

Zitat von: a_good_heart am 23. November 2022, 20:49:04Bei uns gab es zum Antrag immer einen Beipackzettel
Hier stand sogar mal drin man solle Ausgaben über 200€ Belegen.

Jetzt aber nicht mehr ob generell oder nur bei, mir keine Ahnung.
Hatte damals gleich rein geschrieben, dass geht sie gar nichts an.
Auch nicht wenn da 1000€ Abgebucht werden.