Huhu,
es gibt doch so schöne Grafiken, worin man sehen kann, wieviel € des Regelsatzes für was gedacht sind.
Gibt es da eine Grafik von einer amtlichen Seite? Wenn ja, weiß jemand den Link?
Es ist eigentlich auch extrem traurig, dass man danach suchen muss...
Findet man dort später dann auch eine Grafik für 2023?
( Falls jemand fragt: Ich möchte nämlich die Differenz für Strom und Gas ausrechnen und dann einen Antrag auf Mehrbedarf stellen, der NICHT abgelehnt werden kann, da die Fakten eindeutig sind.
Beispiel: Für 2022 waren X€ für Strom und Gas. Für 2023 sind es Y€. Von X zu Y sind beispielsweise 6% Steigung. Mein Versorger will bspw. aber 107% mehr. Für die Differenz von 101% wird Antrag auf Mehrbedarf gestellt, wobei klargemacht wird, dass es ja im Grunde auch kein Mehrbedarf ist, sondern eine Richtigstellung der Tatsachen, weil da oben wohl jemand nicht rechnen kann. Das geht eher in Richtung "falsche Berechnung des Regelsatzes" oder "besondere Härte"<--aber für alle und nicht für den Einzelfall. Keine Ahnung wie genau man das nennen kann, man muss es aber ja auch nicht benennen. )
Liebe Grüße
Bitte schön
https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/soziale_gerechtigkeit/83590/weniger_als_die_aermsten_der_gesellschaft
Zitat von: Schwester_112 am 21. November 2022, 12:26:01( Falls jemand fragt: Ich möchte nämlich die Differenz für Strom und Gas ausrechnen und dann einen Antrag auf Mehrbedarf stellen, der NICHT abgelehnt werden kann, da die Fakten eindeutig sind.
Ich will dir deine Illusion zwar nicht nehmen, aber natürlich kann der Antrag abgelehnt werden bzw. muss er sogar. Nenne doch mal bitte die gesetzliche Grundlage, nach dem der Antrag genehmigt werden soll.
Es gilt immer noch der Verwaltungsgrundsatz:
Kein handeln ohne Gesetz.
Kein handeln gegen Gesetz.
Aus meiner Sicht existiert keine gesetztliche Grundlage für deinen Antrag. Man möge mich hier korrigieren. Wenn keine gesetztliche Grundlage existiert, müssen die Gerichte dein Begehren ablehen. Das einzige Gericht, welches Gesetze für verfassungswidrig erklären kann ist das Bundesverfassungsgericht. Aber um dahin zu kommen musst du dich erstmal durch drei Instanzen klagen.
@ Schwester112
Zitat von: Schwester_112 am 21. November 2022, 12:26:01Für die Differenz von 101% wird Antrag auf Mehrbedarf gestellt,
Dann solltest du gleichzeitig einen Mehrbedarf für Lebensmittel geltend machen :grins:
Ich kann mich jetzt täuschen, denke aber gelesen zu haben dass auch das BVerfG nicht in die Regelsätze eingreifen kann. Mehrbedarf z.B. für Lebensmittel haben schon mehrere erfolglos geltend gemacht.
@ Harald53
Dankeschön.
@ AlterGaul
Nicht so ängstlich sein. Es wird erstmal ohne Verweis auf diese Grafik beantragt. Du brauchst kein Gesetz, es kann immer alles formlos beantragt werden. Dann wird der Spaß abgelehnt und in dieser Ablehnung steht das was du suchst, denn die begründen dann damit, dass Strom und Gas anteilig mit X und Y € im regelsatz enthalten ist. Dann gehe ich darauf in Widerspruch und erkläre die Situation, dass eben mit nur 50% davon beides klar an der Realität vorbeigeht und lege die Schreiben des Versorgers bei und verweise auf die Medien, und frage, ob sie davon nichts mitbekommen haben...
Kann jeder machen wie er will, ich mach es, WEIL 200% Strom udn Gas nunmal NICHT im Regelsatz enthalten sind - und fertig - und weil ich als Hartz IV Empänger "der keiner Arbeit nachgeht" (weil ich nicht kann) keien Energiepauschale enthalten habe. Es wird sich jetzt mit Händen und Füßen gegen alles gewehrt. Ein Fax am Tag bekommen die von mir. So wie es im Wald reinruft....
@ Ratlos
Ja, sollte ich ebenfalls tun, danke. Ist ja leicht nachzuweisen anhand der Kassenbons wo dann auch nur Billigmarken draufstehen.
@Schwester_112
Offensichtlich hast du meine Antwort überhaupt nicht richtig gelesen und verstanden. Das JC wird sich nicht dafür interessieren, dass deine Ausgaben gestiegen sind und dein Verweis auf die Medien läuft ebenfalls ins Leere.
Was willst du machen wenn der Widerspruch abgelehnt wird?
:scratch:
Am Schluss kommt dann vllt. unser, also der ALG 2 Bezieher, das Argument das der RL nicht zerpflückt werden darf und daher die Einzelsummen gar nicht zur Disposition stehen.
Ein schönes WE
FN
Der Regelsatz ist schon sehr klein gerechnet. Zumal viele Sachen gar nicht eingerechnet sind. Da geht's rein darum, dass man nicht verhungert... mehr nicht. Und wenn man bedenkt, dass viele vom Regelsatz noch was zur Miete zahlen müssen - Frage: Wie geht das??
Es ist nicht möglich vom Regelsatz zu leben. Jedenfalls muss man entweder auf etwa die Hälfte der Punkte ganz verzichten oder es irgendwo gratis kriegen.
Normal bezahlen der vorgesehen Dinge ist definitiv absolut total unmöglich.
Jeder einzelne Punkt vom Regelsatz ist zu niedrig, deswegen kann man auch nicht ausweichen oder ummünzen.
Seit diesem Jahr und die Anfänge auch schon im letzten Jahr ist es eben so, dass wirklich gar niemand mehr egal wie sparsam er oder sie ist mit dem Regelsatz hinkommen kann.
Die Mehrheit wird wohl Verwandtschaft, Tafeln und sonstige Vereine aufsuchen.
Aber ganz normal mit Geld Dinge erwerben das ist nicht möglich. Es reicht gerade so für Fixkosten an Strom, Telefon, Konto etc. dann bleiben 5€ für Essen und Trinken und 2-6€ für sämtliche anderen Ausgaben.
Und das auch nur dann wenn man keine Schuldenraten zahlt, nichts zur Miete zuzahlen muss und keine zwingenden Medikamente zuzahlen muss.
Da 5€ für Essen und Trinken nicht reicht verringert sich der Betrag für sämtliche anderen Ausgaben auf Null bis 1€.
Wenn man also eine warme Jacke kauft für 100€ dann darf man 3-4 Monate nichts anderes mehr kaufen.
Zitat von: Fred am 26. November 2022, 20:58:12Der Regelsatz ist schon sehr klein gerechnet. Zumal viele Sachen gar nicht eingerechnet sind. Da geht's rein darum, dass man nicht verhungert... mehr nicht.
Der verlogene Soze Heil hatte doch von
'der größten Sozialreform der vergangenen 20 Jahre' gesprochen:
"Es wird zu Beginn des nächsten Jahres eine deutliche Erhöhung der Regelsätze geben. Der Sozialstaat muss dafür sorgen, dass Menschen ohne finanzielle Rücklagen auch über die Runden kommen könnten. Ich bin fest entschlossen, die Art, wie wir den Regelsatz berechnen, zu verändern. Der bisherige Mechanismus hinkt der Preisentwicklung zu sehr hinterher."(https://abload.de/img/hubsifranz1cens.gif)
Zitat von: Schwester_112 am 21. November 2022, 12:26:01Huhu,
es gibt doch so schöne Grafiken, worin man sehen kann, wieviel € des Regelsatzes für was gedacht sind.
Gibt es da eine Grafik von einer amtlichen Seite? Wenn ja, weiß jemand den Link?
Es ist eigentlich auch extrem traurig, dass man danach suchen muss...
Findet man dort später dann auch eine Grafik für 2023?
( Falls jemand fragt: Ich möchte nämlich die Differenz für Strom und Gas ausrechnen und dann einen Antrag auf Mehrbedarf stellen, der NICHT abgelehnt werden kann, da die Fakten eindeutig sind.
Beispiel: Für 2022 waren X€ für Strom und Gas. Für 2023 sind es Y€. Von X zu Y sind beispielsweise 6% Steigung. Mein Versorger will bspw. aber 107% mehr. Für die Differenz von 101% wird Antrag auf Mehrbedarf gestellt, wobei klargemacht wird, dass es ja im Grunde auch kein Mehrbedarf ist, sondern eine Richtigstellung der Tatsachen, weil da oben wohl jemand nicht rechnen kann. Das geht eher in Richtung "falsche Berechnung des Regelsatzes" oder "besondere Härte"<--aber für alle und nicht für den Einzelfall. Keine Ahnung wie genau man das nennen kann, man muss es aber ja auch nicht benennen. )
Liebe Grüße
Amtliche Grafiken dazu gibt es nicht.
In der "Zeitschrift für das Fürsorgewesen" (ZfF) werden jährlich die fortgeschriebenen Einzelbeträge in den Regelsätzen veröffentlicht.
In der Regelbedarfsstufe 1 zu den Stromkosten gilt Folgendes:
RBEG 2021: 35,30 €
2022: RS 449 €, fortgeschriebener Stromkostenanteil 36,44 €
2023: RS 502 €, fortgeschriebener Stromkostenanteil 40,74 €
Und bei den 40,74 sind auch noch Wohninstandhaltung und Wohnen (vtl Deko oder was auch immer mit Wohnen gemeint ist).
Also nur rein für Strom sind es dann nur 25€ und somit ca. 35€ pro Person zu wenig pro Monat.
Nein, das ist in Abt. 5:
2023 RBS 1: 30,57 €.
Es fehlen gut 50% der Stromkosten
Ob es 50 % sind hängt vom Einzelfall ab. Abzusehen ist, dass diese Divergenz sehr bald die Sozialgerichte beschäftigen wird. Den Sozialämtern und den Jobcentern als Ausführungsbehörden sind momentan im Regelfall keine anderen Entscheidungen möglich.
Zitat von: begees am 28. November 2022, 14:58:282023: RS 502 €, fortgeschriebener Stromkostenanteil 40,74 €
:lachen:
Da kommen dann aber noch die 300% für die gestiegenen Preise ab Januar dazu, oder? :wand:
Zitat von: begees am 29. November 2022, 09:44:22Ob es 50 % sind hängt vom Einzelfall ab. Abzusehen ist, dass diese Divergenz sehr bald die Sozialgerichte beschäftigen wird.
Gerichte dürften da auch nicht helfen können.
Die Orientierung der Regelsätze am verfügbaren Einkommen der unteren 15% der Haushalte ist ja gerichtlich abgesegnet.
Und solang die übrigen Haushalte real sinkende Einkommen hinnehmen, wird dies auch an Hartz4-Haushalten nicht vorbeigehen.
Die jetzt geplante Erhöhung ist ja deutlich höher als die Einkommenserhöhung für alle anderen in Deutschland.
Wenn man noch die höheren Heizkosten, steigende Mietkosten etc. zu den 53 € höherem Regelsatz hinzuzählt, kommt da ein ansehnliches Sümmchen zusammen.
Vielleicht reicht es nicht zum dem Leben, das man sich wünschen würde, aber den anderen geht es im Moment auch nicht besser.
@madinska:
Die 53€ sind nicht einmal Inflationsausgleich. 4,6% wäre ohnehin vom letzten Jahr noch automatisch gekommen: dazu noch 10,5 von diesem Jahr.
Dann wären wir allein so schon bei 519€.
Somit wurde der Regelsatz um 17€ gekürzt.
Und wenn man die Bedarfsinflation nimmt dann wäre man sicher irgendwo zwischen 700 und 800€. Nur Inflationsausgleich, KEINE Erhöhung.
Und es ist auch nicht richtig, dass die unteren Einkommen weniger stark erhöht wurden: 12€ Mindestlohn ist 20% mehr als es zuletzt gab. Dazu gab es für alle Einmalzahlungen außer für Hartz4 Empfänger ohne Arbeit.
Und es ist auch schon seit Einführung von Hartz 4 bekannt, dass die Berechnung künstlich früher schon 150-200€ zu gering gehalten wurde. Und jetzt nach der starken Inflation kommt man eher auf 500-600€ die fehlen.
Haben gestern Post von unseren Stadtwerken bekommen. Momentan zahlen wir 90€ (freiwillig 95€) an Strom pro Monat.
Die letzten zwei Jahre hatten wir einen Preis von 0,33€ /Kw/h und eine Einmalzahlung von knapp 120€, bei einem Verbrauch von knapp 2900 Kw/H im Jahr für vier Personen....
Nun sollen wir eine Einmalzahlung von 160€ zahlen und knapp 0,50€ pro Kw/h !!! also ca. 60€ mehr pro Monat ! :teuflisch: :teuflisch: :teuflisch:
Ich weis, dass Strom reines Privatvergnügen ist, aber das passt doch nun echt nicht mehr mit dem Regelsatz zusammen ! Da geht das, was man mehr bekommen "soll" , doch gleich wieder für Strom weg....
Von den immens gestiegenen Lebensmittelpreise will ich gar nicht erst anfangen :wand: :wand: :wand:
Zitat von: Bundspecht am 30. November 2022, 08:36:38Ich weis, dass Strom reines Privatvergnügen ist, aber das passt doch nun echt nicht mehr
Alles jammern nützt leider nix!
Da hilft nur noch "Augen zu und durch" und wenn die Strompreisbremse kommt, geht auch dein Preis auf 40 Cent/kW runter!
Zitat von: OLD-MAN am 30. November 2022, 09:22:56geht auch dein Preis auf 40 Cent/kW runter!
20 % sind trotzdem teuer zu bezahlen.
Zitat von: Edelbert_Käsemann am 29. November 2022, 20:52:21Die 53€ sind nicht einmal Inflationsausgleich. 4,6% wäre ohnehin vom letzten Jahr noch automatisch gekommen: dazu noch 10,5 von diesem Jahr.
Dann wären wir allein so schon bei 519€.
Somit wurde der Regelsatz um 17€ gekürzt.
Dass die Erhöhung nicht die vollständige Inflation ausgleicht, ist ja unbestritten.
Allerdings hat im Moment niemand einen vollständigen Inflationsausgleich, vielleicht abgesehen von Mindestlöhnern, die aber in der Regel nicht davon Leben können und doch wieder aufstocken müssen.
Alle müssen sparen; da kann sich leider niemand ausnehmen.
Zitat von: madinksa am 30. November 2022, 09:28:29Alle müssen sparen
Ja, aber WO soll man denn noch bitte sparen !???? Beim Strom z.B. haben wir (in weißer Voraussicht :zwinker: ) im laufe der Jahre alle Gräte mit A+++ gekauft (da wo es möglich war). Überall LED Lampen, und und und ....
Bei Lebensmittel z.B. werden bestimmte Dinge nicht mehr gekauft (obwohl eigentlich gewünscht), weil einfach zu Teuer !
Eigentlich wollten wir mit den Kindern mal auf den Weihnachtsmarkt, aber bei DEN Preisen !!! :schock: :schock: :schock: :wand: :wand: :teuflisch:
Also wo soll man denn noch sparen !?
Doch es haben fast alle einen Inflationsausgleich.
Außer Hartz4 Empfänger
Zitat von: Edelbert_Käsemann am 30. November 2022, 15:02:09Doch es haben fast alle einen Inflationsausgleich.
Außer Hartz4 Empfänger
Kannst Du mal Beispiele für Branchen nennen, deren Tarifabschluss in 2022 mehr als 10% betragen hat?
Eines würde mir reichen.
Oder sind die Reallöhne etwa lt. Statistischem Bundesamt zuletzt deutlich gesunken?
Denk bitte bei Deinen Beispielen daran, dass die 300€ Gaspauschale nicht reichen, um die Mehrkosten für Heizung zu finanzieren. Den kannst Du als Beispiel also schonmal nicht verwenden.
Zitat von: Edelbert_Käsemann am 30. November 2022, 15:02:09Doch es haben fast alle einen Inflationsausgleich.
Außer Hartz4 Empfänger
Ich bin gespannt welche du nennen kannst. Wer ist denn alle?
@madinska:
Naja, es ist doch ganz einfach:
Alle die z.B. die Preise weitergeben können haben einen Inflationsausgleich + ggf. zusätzliche Hilfen.
Nur die die ,,sozial schwach" sind - was nichts anderes bedeutet als die kein Vermögen haben - die nur Hartz 4 haben die haben jetzt 50% weniger Kaufkraft.
Alle anderen die im System noch drin sind die leiten es weiter und der eine prescht vor und die anderen ziehen nach. Unterm Strich bleibt für die Mitte etwa gleich viel, für die Superreichen steigt es und die ganz unten ja die sollen nach Möglichkeit sterben oder wenn sie noch jung sind dann wenigstens ohne Bezahlung arbeiten bis sie auch nicht mehr können und dann sterben.
Und was ist mit Leuten ohne H4, aber außerhalb des Systems, das deiner Meinung nach Preise weiterleiten kann? Also ein Großteil?
Zitat von: Edelbert_Käsemann am 01. Dezember 2022, 13:23:40Alle die z.B. die Preise weitergeben können haben einen Inflationsausgleich + ggf. zusätzliche Hilfen.
Nur die die ,,sozial schwach" sind - was nichts anderes bedeutet als die kein Vermögen haben - die nur Hartz 4 haben die haben jetzt 50% weniger Kaufkraft.
Welcher Arbeitnehmer kann denn Preise weitergeben?
Und es sind alle "sozial schwach", die kein großes Vermögen haben?
Wer als normaler Angestellter im letzten Jahr einen Tarifabschluss mit 2 Jahren Laufzeit bekommen hat, hatte dieses Jahr wahrscheinlich eine Gehaltssteigerung von 2-2,5%. Inflationsausgleich würde ich das nicht nennen.
Kannst Du mal konkret Angestellte aus der Mittelschicht, also keine Mindestlöhner, nennen, die in diesem Jahr mehr als 10% Gehaltserhöhung erhalten haben?
Danke.
Zitat von: Yavanna am 01. Dezember 2022, 14:08:22Und was ist mit Leuten ohne H4, aber außerhalb des Systems, das deiner Meinung nach Preise weiterleiten kann? Also ein Großteil?
Außerhalb des Systems sind nur noch Kriminelle Banden, welche aber durch Geldwäsche in das System integriert sind.
Und selbst daran verdienen die Reichen sehr gut mit.
Sonst gibt es noch sehr wenige etwa jeder 10000 Bürger die einfach ohne alles leben und dann Punker, Penner sind etc wie auch immer man sie bezeichnen will.
So einen Bull Shit muss ich mir nicht antun. Komm erstmal in der Realität an, dann können wir evtl auf einem vernünftigen Niveau weiter diskutieren
Zur Ausgangsfrage, ob es eine Grafik gibt: s. Anhang.
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