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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Slash86 am 28. November 2022, 16:40:37

Titel: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Slash86 am 28. November 2022, 16:40:37
Hallo, ich habe eine Frage für einen Bekannten.

Und zwar wohnt dieser seit ca. 1 1/2 Jahren in einer Wohnung und hat auch eine Garage zu dieser angemietet bzw. steht diese Garage auch im gleichen Mietvertrag drin. Daher verstehe ich es so, dass die Garage quasi Mitbedingung zum Mieten der Wohnung ist.
Das Jobcenter hat wohl in erster Instanz die Kosten für die Garage, 40€ im Monat, nicht anerkannt.
Bei jedem WBA seitdem wurden die Kosten für die Garage auch abgelehnt.

Er hat aber wohl mal gehört, dass es durchaus Urteile gibt wo eine Garage übernommen wird.
Welche Chancen hätte er denn jetzt, dass die Garage zumindest zukünftig übernommen wird ?
Rückwirkend wird sich da wohl nichts mehr machen lassen, oder ?

Liene Grüße
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 28. November 2022, 16:54:13
Nur wenn untrennbar mit dem MV und die Wohnung nur so Vermietet wird.

Zitat von: Slash86 am 28. November 2022, 16:40:37und hat auch eine Garage zu dieser angemietet
Klingt so als wenn diese extra mit Angemietet wurde.
Er die Wohnung also auch ohne Garage bekommen hätte.

Dann muss das JC die Garagenmiete auch nicht Übernehmen.

Zitat von: Slash86 am 28. November 2022, 16:40:37Rückwirkend wird sich da wohl nichts mehr machen lassen, oder ?
Doch, mit einem Überprüfungsantrag
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: begees am 28. November 2022, 16:58:59
BSG, Urteil vom 29.5.2021 – B 14 AS 39/20 R:
Sofern eine Garage Bestandteil des Wohnungsmietvertrages ist, so sind innerhalb der Angemessenheitsgrenzen für die Unterkunft auch die Aufwendungen für die Garage als Unterkunftskosten zu übernehmen. Es besteht insoweit keine separate Verwertungsobliegenheit.
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Slash86 am 28. November 2022, 17:00:25
Also ich habe den Mietvertrag jetzt nicht gelesen aber er sagte mir, dass die Garage mit in dem Mietvertrag steht.
Für mich klingt das so als gehöre sie dazu.
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Yavanna am 28. November 2022, 17:02:46
Steht sie untrennbar im Mietvertrag mit drin? Gab es mal eine Kostensenkung in deren Rahmen die Garage ausgeklammert wurde?
Nur wenn mit Garage innerhalb der Angemessenheit,  wird sie auch übernommen.  Außer Corona Sonderregelung,  etc pp  :help:
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 28. November 2022, 17:05:45
Ohne den MV zu kennen, kann man keine eindeutige Antwort geben.
Nur, dass die Garage mit im MV steht, heist nicht sie gehört zwingend zur Wohnung.

Tiefgaragenplätze stehen oft mit im MV, aber müssen trotzdem nicht immer dazu gemietet werden.
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Slash86 am 28. November 2022, 17:10:49
Ok, dann frage ich ihn mal was genau drin steht.

Danke schon mal an Alle.  :smile:
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Slash86 am 29. November 2022, 09:18:36
Also die Garage ist wohl als Punkt unter den Betriebskosten aufgelistet.

" 1 Garage    Nr. 7      40€"

So auch noch nie gesehen.
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Oberfrank am 29. November 2022, 09:24:15
Zitat von: Slash86 am 29. November 2022, 09:18:36Also die Garage ist wohl als Punkt unter den Betriebskosten aufgelistet.

" 1 Garage    Nr. 7      40€"

So auch noch nie gesehen.


Wichtig wäre was im MV unter dem Punkt "Mietgegenstand / Gegenstände" oder ähnlich aufgeführt ist.
Wohnung inkl. Garage oder Wohnung xxx€ zzgl. Garage xx€
Also ob die Garage ein Bestandteil der Wohnung ist oder zusätzlich gemietet wurde.
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Slash86 am 29. November 2022, 09:32:16
Zitat§ 1 Mieträume

1. Folgende Wohnräume

... Zimmer  ... Küche ... Diele ... Bad ...Toilette ... Mansarde ... Keller ... Bodenraum ... Abstellraum ... Garage

Da ist dann dementsprechend die Anzahl eingetragen, bei Garage 1.

Die Kosten der Garage stehen wie gesagt unter § 5 Miete & Betriebskosten .
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: begees am 29. November 2022, 09:38:29
Dann ist die Garage Bestandteil des Wohnungsmietvertrages.
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Oberfrank am 29. November 2022, 09:44:15
Zitat von: begees am 29. November 2022, 09:38:29Dann ist die Garage Bestandteil des Wohnungsmietvertrages.


Ja, das sehe ich auch so.    :ok:
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Slash86 am 29. November 2022, 10:08:10
Ok also soll er das Jobcenter nochmal drauf aufmerksam machen oder schon einen Antrag stellen um die Kosten, auch rückwirkend, zu übernehmen ?
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: begees am 29. November 2022, 11:08:26
Wenn er mehr Geld bekommen möchte, worauf er einen Anspruch haben dürfte, dann sollte er sinnvollerweise wohl beides tun.
Ich denke, hier ist zunächst ein Gespräch mit dem oder der SB darüber sinnvoll. Das sollte allerdings bald passieren, denn nach dem 31.12.2022 gehen Nachzahlungsansprüche für 2021 verloren.
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Ratlos am 29. November 2022, 11:24:49
Zitat von: begees am 29. November 2022, 11:08:26Ich denke, hier ist zunächst ein Gespräch mit dem oder der SB darüber sinnvoll
Würde ich zur Fristwahrung nur schriftlich machen und gleichzeitig Überprüfungsantrag stellen.
Im persönlichen Gespräch kann es passieren, dass man dich 1-2 Wochen hinhält, dann kommst du in die Weihnachtszeit, evtl. macht dein SB Urlaub und schon ist das Jahr rum.
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 29. November 2022, 16:08:44
Auf jeden Fall:
Zitat von: Ratlos am 29. November 2022, 11:24:49Würde ich zur Fristwahrung nur schriftlich machen und gleichzeitig Überprüfungsantrag stellen. Im persönlichen Gespräch kann es passieren, dass man dich 1-2 Wochen hinhält, dann kommst du in die Weihnachtszeit, evtl. macht dein SB Urlaub und schon ist das Jahr rum.
und beim  Ratgeber Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X (http://hartz.info/index.php?topic=23.0) ist darauf zu achten das sämtliche im zu überprüfende Bescheide also auch Korrekturbescheide aufgeführt werden.

Unterkunftskosten und Urteile (http://hartz.info/index.php?topic=1879.msg14632#msg14632)
Zitat- Urteil vom 07.11.2006, Az. B 7b AS 10/06 R:
Die Zustimmung des Leistungsträgers zum Umzug ist nicht für die Übernahme der Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II erforderlich, wenn mit dem Umzug ein neuer Leitungsträger zuständig wird, sondern kann nur für die Bewilligung der Wohnbeschaffungs- und Umzugskosten (§ 22 Abs 3 SGB II) verlangt werden. Eine Kürzung nach § 22 Abs. 1 S. 2 SGB II kommt dabei regelmäßig nicht in Betracht, da der Maßstab der Angemessenheit der aktuelle Wohnort ist.
Die Kosten für Pkw-Stellplatz/Garage sind zu übernehmen, wenn die Wohnung nicht ohne den Stellplatz anmietbar ist und sich der Mietpreis bei fehlender "Abtrennbarkeit" noch innerhalb des Rahmens der Angemessenheit für den maßgeblichen Wohnort hält.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 29. November 2022, 17:54:33
Die Kernfrage ist immer noch offen.

Hätte diese Wohnung auch ohne der Garage, Angemietet werden können?

Das ist entscheidend darüber, ob das JC Übernehmen muss oder eben auch nicht.
Gibt es eine Begründung, warum es die Garagenmiete Abgelehnt hat?

Nur weil sie bei den vermieteten Räumen mit dabei steht, sagt es noch nichts aus.

Sicherheitshalber dennoch einen Überprüfungsantrag stellen, noch in diesem Jahr.
Um keine Fristen zu verpassen.
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Slash86 am 30. November 2022, 10:19:07
Zitat von: Kopfbahnhof am 29. November 2022, 17:54:33Die Kernfrage ist immer noch offen.

Hätte diese Wohnung auch ohne der Garage, Angemietet werden können?


Also nach dem was ich weiß nein, da es 8 Wohneinheiten und 8 Garagen sind und zu jeder Wohnung eine Garage gehört. Er hatte wohl auch mal gefragt, ob er die Garage "abgeben" kann und das hat der Vermieter verneint.

Zitat von: Kopfbahnhof am 29. November 2022, 17:54:33Gibt es eine Begründung, warum es die Garagenmiete Abgelehnt hat?

Die Begründung war wohl, dass Garagen generell nicht übernommen werden.


Also ich hätte jetzt gesagt er kann ja den Antrag stellen, zu verlieren hat er ja nichts.
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Ratlos am 30. November 2022, 10:55:51
Zitat von: Slash86 am 30. November 2022, 10:19:07auch mal gefragt, ob er die Garage "abgeben" kann und das hat der Vermieter verneint.
Damit gehört die Garage doch zur Wohnung!
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 30. November 2022, 12:48:41
Slash86

Zitat von: Slash86 am 30. November 2022, 10:19:07Die Begründung war wohl, dass Garagen generell nicht übernommen werden.
Ja es gibt auch JC die rechtswidrig handeln und das gehört dazu.

Zitat von: Slash86 am 30. November 2022, 10:19:07Also ich hätte jetzt gesagt er kann ja den Antrag stellen, zu verlieren hat er ja nichts.
Umgehend wegen der Jahresfrist!

MfG FN
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Slash86 am 30. November 2022, 14:26:49
Also er hat jetzt angerufen und der SB vom Jobcenter sagte rückwirkend geht soetwas nicht.
Wenn die Garage dann ab Januar bezahlt werden soll wollen die ein Schreiben vom Vermieter in dem er erklärt, dass die Garage zur Wohnung gehört.

 :scratch:
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Ratlos am 30. November 2022, 14:39:08
Stell doch mal die Seite des Mietvertrages hier rein wo das mit der Garage steht.
Der Wortlaut ist entscheidend ob eine Rückwirkung möglich ist.
Nämlich dann, wenn der erste SB den Text des MV falsch interpretiert hat. Ist jetzt aber meine persönliche Meinung.
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: FritzLoch am 30. November 2022, 14:54:25
Wenn Bestandteil des Mietvertrages dann ja, wenn nachträglich angemietet (Mietvertrag ergänzt) dann nein.
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Ratlos am 30. November 2022, 14:55:39
Zitat von: FritzLoch am 30. November 2022, 14:54:25Wenn Bestandteil des Mietvertrages dann ja, wenn nachträglich angemietet (Mietvertrag ergänzt) dann nein
Genau darauf will ich hinaus. Deswegen ist der Wprtlaut im MV so wichtig
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Slash86 am 30. November 2022, 15:53:30
Wortlaut ist da fast schon zuviel des Guten, es wird stichpunkthaltig erwähnt wie ich schon beschrieben habe.

Zitat§ 1 Mieträume

1. Folgende Wohnräume

... Zimmer  ... Küche ... Diele ... Bad ...Toilette ... Mansarde ... Keller ... Bodenraum ... Abstellraum 1 Garage

Zitat§ 5 Miete und Betriebskosten
.........
(3) Neben der Miete werden Betriebskosten erhoben, sofern sie tatsächlich anfallen für:
Wasserversorgung
Müllabfuhr
..... usw

1 Garage 40€

Die Garage wurde sofort mit der Wohnung angemietet und nicht nachträglich.

Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Ratlos am 30. November 2022, 15:58:41
Zwar ist einmal von Wohnräumen und dann wieder von Mieträumen die Rede (das ist ein Unterschied)
aber m.E. so wie es geschrieben steht gehört die Garage zur Wohnung.
Hast du mal den VM gefragt ob das Anmieten der Garage ein muss ist?
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Slash86 am 30. November 2022, 16:23:01
Ich persönlich nicht denn das ist nicht das typische "ich frage für einen Freund" obwohl man für sich selber fragt sondern ich habe damit im Prinzip wirklich nichts zu tun.  :grins:
Aber da ich halt hier den Account habe und er dafür nicht extra einen machen wollte habe ich eben gefragt.
Kann mich dahingehend dann aber auch nur auf das berufen was er mir sagt.  :weisnich:

Aber aufgrund dieser Aussage

Zitatauch mal gefragt, ob er die Garage "abgeben" kann und das hat der Vermieter verneint.

gehe ich einfach mal davon aus, dass die Anmietung ohne Garage zumindest mal nicht erwünscht war.

Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Ratlos am 30. November 2022, 16:33:37
Ich persönlich würde die Garage im Zusammenhang mit der Anmietung der Wohnung betrachten.
Der einfachste, sicherste und schnellste Weg wäre natürlich wenn der VM bestätigt dass es nur mit Anmietung der Garage einen Wohnraum-Mietvertrag gibt. Dein Freund soll doch ganz einfch mal den VM fragen.
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Slash86 am 30. November 2022, 16:49:18
Zitat von: Ratlos am 30. November 2022, 16:33:37Der einfachste, sicherste und schnellste Weg wäre natürlich wenn der VM bestätigt dass es nur mit Anmietung der Garage einen Wohnraum-Mietvertrag gibt. Dein Freund soll doch ganz einfch mal den VM fragen.

Joa also im Prinzip wie das Jobcenter sagte, ein Schreiben vom Vermieter, dass die Garage zur Wohnung gehört und er sonst nicht vermietet hätte.
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Ratlos am 30. November 2022, 16:54:35
Ja, weil das Voraussetzung für die Kostenübernahme ist.
Den Wortlaut im Vertrag kann man unterschiedlich auslegen weil mal von Wohnraum und dann wieder von Mieträumen die Rede ist. Und eine Garage ist kein Wohnraum.
Meine Meinung und die anderer User sind für den SB uninteressant.
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 30. November 2022, 18:52:02
Zitat von: Slash86 am 30. November 2022, 14:26:49der SB vom Jobcenter sagte rückwirkend geht soetwas nicht.
Telefon ist schon mal Müll und Rückwirkend geht sehr wohl.

Zitat von: Slash86 am 30. November 2022, 16:49:18die Garage zur Wohnung gehört und er sonst nicht vermietet hätte.
Ja als Nachweis, dass die Garage zwingend zur Wohnung gehört.

Überprüfungsantrag beim JC stellen evtl. noch mit der Begründung, das er vom JC damals falsch beraten worden ist.
Sogar offenbar bis heute auch wird, laut Telefonauskunft von dem SB.

Zitat von: Slash86 am 30. November 2022, 15:53:30wurde sofort mit der Wohnung angemietet und nicht nachträglich.
Nachträglich wäre dann hier auch klar gewesen, JC müsste nicht Übernehmen.
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Ratlos am 30. November 2022, 18:54:58
Zitat von: Kopfbahnhof am 30. November 2022, 18:52:02das er vom JC damals falsch beraten worden ist.
Dazu kann ich BGH Entscheidungen und anerkannte Kommentare senden als Beweis fehlerhafter Beratung
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Slash86 am 30. November 2022, 19:12:39
Ok super. Vielen lieben Dank für eure Mühe.   :smile:
Ich werde das dann so weitergeben.
Der Überprüfungsantrag kann dann einfach formlos schriftlich gestellt werden ?
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 30. November 2022, 19:21:59
Ja kann er, aber es muss genau drin stehen um welchen Bescheid es geht.

Dazu am besten mit Nachweis, dass auch im JC Angekommen.
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Slash86 am 30. November 2022, 19:45:34
Ok und am besten so als würde man alles einem kleinen Kind erklären, richtig ?
Habe da ja auch Erfahrung mit denen und kann immer nur betonen wie froh ich bin nicht mehr auf die angewiesen zu sein.  :bye:
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 01. Dezember 2022, 12:30:11
Slash86

Zitat von: Slash86 am 30. November 2022, 19:12:39Der Überprüfungsantrag kann dann einfach formlos schriftlich gestellt werden ?
Dann wird abgeklehnt weil die sparen wollen.
Schau mal in den Anhang und lies dir auch den  Ratgeber Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X (http://hartz.info/index.php?topic=23.0) durch.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Slash86 am 08. März 2023, 20:21:03
Nabend, sorry dass ich den Thread nochmal ausgraben "muss" aber es gibt jetzt etwas Neues.

Der Antrag bzw. Überprüfungsantrag wurde abgelehnt, da in diesem vorherigen Infoschreiben ein Kreuz falsch vom Vermieter gesetzt wurde.
Der Vermieter hatte angekreuzt, dass die Garage nicht zur Wohnung gehört. Der Mann ist schon etwas älter und hatte das wohl auch nicht ganz verstanden.
Im Mietvertrag ist diese allerdings wie ja bekannt ist unter den Kosten aufgeführt, das heißt rein rechtlich könnte man jetzt die Garage alleine weder kündigen noch kann diese vom Vermieter gekündigt werden.
Gehört die Garage, weil es für diese explizit keinen gesonderten Mietvertrag gibt demnach nicht automatisch zur Unterkunft ?
Oder ist das in der Konstellation jetzt einfach persönliches Pech ?

Hat noch jemand einen Tipp was man da machen könnte oder muss man die Pille mit der Garage jetzt einfach schlucken ?

Beste Grüße
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 09. März 2023, 16:16:44
Zitat von: Slash86 am 08. März 2023, 20:21:03Vermieter hatte angekreuzt, dass die Garage nicht zur Wohnung gehört.
Dann muss das JC diese Kosten auch nicht Übernehmen.
Wenn das Kreuz falsch gesetzt wurde, warum dann so beim JC Abgegeben?

Zitat von: Slash86 am 08. März 2023, 20:21:03weil es für diese explizit keinen gesonderten Mietvertrag gibt demnach nicht automatisch zur Unterkunft ?
Kommt darauf an was dazu im MV steht.(Antwort 5)

Aber offenbar stand es dem Mieter ja frei diese Garage zu mieten oder nicht.

Wenn sie nicht zwingend zur Wohnung gehört, müsste man sie auch Kündigen können.
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Ratlos am 09. März 2023, 16:51:36
Zitat von: Slash86 am 08. März 2023, 20:21:03Im Mietvertrag ist diese allerdings wie ja bekannt ist unter den Kosten
Ein Kostenfaktor kann alles sein.
Unter welchen Kosten ist die Garage aufgeführt??
Was steht im Wortlaut  unter "Garage" im MV??

Nur weil sie unter "Kosten" steht wird sie nicht automatisch zur Einheit mit der Wohnung.


Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Ellen_Alien am 09. März 2023, 18:09:03
Zitat von: Ratlos am 09. März 2023, 16:51:36
Zitat von: Slash86 am 08. März 2023, 20:21:03Im Mietvertrag ist diese allerdings wie ja bekannt ist unter den Kosten
Ein Kostenfaktor kann alles sein.
Unter welchen Kosten ist die Garage aufgeführt??
Was steht im Wortlaut  unter "Garage" im MV??

Nur weil sie unter "Kosten" steht wird sie nicht automatisch zur Einheit mit der Wohnung.



Beitrag 9
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Ratlos am 09. März 2023, 18:21:20
Danke @ Ellen_Alien
Zitat von: Slash86 am 29. November 2022, 09:32:16Keller ... Bodenraum ... Abstellraum ... Garage
Der § 1 und der Punkt 1. in Beitrag Nr. 9 bezieht sich aber nur auf Wohnräume.
Und Keller, Garage Abstellraum etc. zählen nicht zu den Wohnräumen.
Dem steht allerdings unter Umständen § 5 des MV entgegen.
Zitat von: Slash86 am 29. November 2022, 09:32:16Die Kosten der Garage stehen wie gesagt unter § 5 Miete & Betriebskosten .
Wenn die Garagenkosten in der Miete enthalten sind müsste m.E. das JC zahlen,
(z.B. wenn steht:  Miete für Wohnung mit Garage)
sind sie aber als Zusatz unter Betriebskosten aufgeführt, dann wohl eher nicht.
Ist meine Meinung!

Frage: Wurde die Garage zeitgleich mit der Wohnung genutzt oder kam die Garage erst später dazu?

Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Ellen_Alien am 09. März 2023, 18:46:20
ZitatWurde die Garage zeitgleich mit der Wohnung genutzt oder kam die Garage erst später dazu?
🙄
Beitrag 24
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Ratlos am 09. März 2023, 18:59:39
Zitat von: Ellen_Alien am 09. März 2023, 18:46:20Beitrag 24
Klasse bist du!
So wie es geschrieben steht gehört meiner Meinung nach die Garage zu den Betriebskosten und damit zu den KdU.
Oder was meinst du?
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Ellen_Alien am 09. März 2023, 19:33:42
Zitatgehört meiner Meinung nach die Garage zu den Betriebskosten und damit zu den KdU.
Meiner Meinung nach auch.
Die Frage ist, wie vorgehen. Da Widerspruchsfrist abgelaufen und Überprüfungsantrag abgelehnt.
Und, wie im Beitrag 36 geschrieben, der Vermieter selbst da offenbar in einer Erklärung zur Sache widersprüchliche Angaben gemacht hat, wo man den genauen Wortlaut kennen müsste.
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Slash86 am 10. März 2023, 08:49:37
Moin, danke erstmal für die weiteren Antworten.

Der Vermieter ist wohl schon etwas älter, über 80 Jahre, und es war das erste mal, dass er mit so einem Angebot vom Jobcenter konfrontiert war bzw. so etwas für einen Mieter ausfüllen musste.

Die Kosten der Garage stehen unter den Betriebkosten wie Schornsteinfeger, Müllbeseitigung usw.
Er wollte die Garage auch kündigen aber das hat der Vermieter abgelehnt, da die Garage zur Wohnung gehört.
Ein Schreiben darüber würde er dem Mieter auch ausstellen und dass er sich beim Mietangebot damals vertan hat. Aber ob das Jobcenter da mit sich reden lässt ?

Abgegeben wurde das Angebot wohl so, da es schnell gehen musste, da wegen Eigenbedarf die alte Wohnung schon gekündigt war. Ich würde jetzt mal sagen Pech gehabt, da das Jobcenter die Wohnung ja damals aufgrund des Mietangebots so genehmigt hat ?  :weisnich:
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Sheherazade am 10. März 2023, 09:05:30
Zitat von: Slash86 am 10. März 2023, 08:49:37Die Kosten der Garage stehen unter den Betriebkosten wie Schornsteinfeger, Müllbeseitigung usw.
Er wollte die Garage auch kündigen aber das hat der Vermieter abgelehnt, da die Garage zur Wohnung gehört.
Ein Schreiben darüber würde er dem Mieter auch ausstellen und dass er sich beim Mietangebot damals vertan hat.

Warum ist  das nicht schon für den Überprüfungsantrag geschehen?
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Slash86 am 10. März 2023, 09:51:02
Ich würde mal sagen, weil ... deswegen.
Ne um sich an die Fristen zu halten hat es der Vermieter wohl nicht so schnell geschafft und deswegen wurde der Antrag ohne abgegeben.

Ich sage mal so, hätte man schlauer anstellen können.
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Patrick87 am 10. März 2023, 10:00:21
Notfalls die Garage untervermieten und zwar an wen, der die Miete bar gegen Quittung zu zahlen bereit ist. Und die Miete nicht aufs Konto einzahlen, sondern davon die nächsten Einkäufe erledigen. Garagen und Stellplätze sind oft sehr leicht zu vermieten und da bekommt man meist zwischen 40-60 Euro pro Monat dafür.
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Slash86 am 10. März 2023, 10:09:13
Das Untervermieten möchte der Vermieter nicht, die Idee hatten wir auch schon.
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Patrick87 am 10. März 2023, 10:23:26
Und wie soll der Vermieter das bemerken? Du kannst das auch so machen, hatte ich in einer alten Wohnung auch mal gemacht. Dem Mieter meinen Mietvertrag gezeigt, dass er weiß, dass es meine Wohnung ist und mein fester Stellplatz (Es war noch nicht mal eine Garage, sondern jeder Mieter in dem Haus hatte einen eigenen nummerierten Stellplatz) ist. Dann einen Mietvertrag aufgesetzt, inklusive Regelung, was wäre, wenn ich dort mal ausziehe oder ausziehen muss. Und wenn der Vermieter mal vor Ort sein sollte und da wen anderes sieht als seinen Mieter: Es ist niemandem verboten, "Besuch" in seiner Garage oder auf seinem Stellplatz parken zu lassen. Oder einen "bekannten" Nachbarn offiziell "unentgeltlich" dort regelmäßig parken zu lassen.
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Ratlos am 10. März 2023, 10:32:18
Zitat von: Slash86 am 08. März 2023, 20:21:03er Vermieter hatte angekreuzt, dass die Garage nicht zur Wohnung gehört.
Darauf wird sich das JC berufen - auch vor Gericht.

Zitat von: Slash86 am 08. März 2023, 20:21:03gehört die Garage, weil es für diese explizit keinen gesonderten Mietvertrag gibt demnach nicht automatisch zur Unterkunft ?
Nein, es gibt ja auch mündliche Verträge

Zitat von: Slash86 am 10. März 2023, 08:49:37er wollte die Garage auch kündigen aber das hat der Vermieter abgelehnt, da die Garage zur Wohnung gehört.
Ein Schreiben darüber würde er dem Mieter auch ausstellen
Dann wäre doch alles ok! VM schreibt dann, dass Wohnung und Garage eine Einheit bilden und nur gemeinsam vermietet werden.
Unter welcher Rubrik er die Garagenkosten dann aufführt ist m.E. egal.

Jedenfalls müsste mit so einer Bestätigung des VM der TE einen Rechtsstreit gewinnen

Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Slash86 am 10. März 2023, 10:34:26
Ja gut klar das wäre natürlich möglich aber er möchte das "sauber" regeln.
Wenn das JC allerdings nicht einlenkt wird ihm wohl nichts anderes übrig bleiben als in die sagen wir mal Grauzone zu gehen.

Zitat von: Ratlos am 10. März 2023, 10:32:18
Zitat von: Slash86 am 08. März 2023, 20:21:03er Vermieter hatte angekreuzt, dass die Garage nicht zur Wohnung gehört.
Darauf wird sich das JC berufen - auch vor Gericht.

Zitat von: Slash86 am 08. März 2023, 20:21:03gehört die Garage, weil es für diese explizit keinen gesonderten Mietvertrag gibt demnach nicht automatisch zur Unterkunft ?
Nein, es gibt ja auch mündliche Verträge

Zitat von: Slash86 am 10. März 2023, 08:49:37er wollte die Garage auch kündigen aber das hat der Vermieter abgelehnt, da die Garage zur Wohnung gehört.
Ein Schreiben darüber würde er dem Mieter auch ausstellen
Dann wäre doch alles ok! VM schreibt dann, dass Wohnung und Garage eine Einheit bilden und nur gemeinsam vermietet werden.
Unter welcher Rubrik er die Garagenkosten dann aufführt ist m.E. egal.

Jedenfalls müsste mit so einer Bestätigung des VM der TE einen Rechtsstreit gewinnen



Ist halt die Frage, da es ja jetzt 2 Situationen gibt. Frage ist dann, ob dem "Irrtum" des Vermieters sozusagen stattgegeben wird.
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Ratlos am 10. März 2023, 10:37:15
Das ist doch keine Grauzone.
VM schreibt einfach dass er die falsche Zeile angekreuzt hat und Wohnung und Garage von Mietbeginn an nur als eine gemeinsame Mieteinheit vermietet wurden.
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Patrick87 am 10. März 2023, 10:41:39
Mit der Grauzone ist vermutlich mein Vorschlag gemeint.
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Slash86 am 10. März 2023, 10:46:47
Zitat von: Patrick87 am 10. März 2023, 10:41:39Mit der Grauzone ist vermutlich mein Vorschlag gemeint.

Ja :grins:
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 10. März 2023, 12:24:08
und da passt dass:
Zitat von: Slash86 am 10. März 2023, 10:34:26aber er möchte das "sauber" regeln.
überhaupt nicht dazu!
Zweierlei Maß wie beim JC.....
oder zu deutsch >lieber die Kündigung der Whg. riskieren als gegen die Entscheidung des JC mit guten Erfolgsaussichten zu Widersprechen/klagen

MfG FN
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Slash86 am 10. März 2023, 14:46:28
Warum zweierlei Maß ? Er möchte eben nicht die Kündigung der Wohnung riskieren, indem er untervermietet und das am Ende auffligt. Ist vielleicht ein bisschen naiv alles aber spricht ja erstmal moralisch für ihn.

Aber um das hätte wäre wenn mal beiseite zu lassen, was würdet ihr dann jetzt machen?

Widerspruch gegen die Ablehnung und das Schreiben des Vermieters anfügen ?
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Sheherazade am 10. März 2023, 14:56:01
Zitat von: Slash86 am 10. März 2023, 14:46:28Widerspruch gegen die Ablehnung und das Schreiben des Vermieters anfügen ?

Ja, genau so.
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 10. März 2023, 17:31:20
Zitat von: Slash86 am 10. März 2023, 14:46:28indem er untervermietet und das am Ende auffligt.
Wäre eine der blödesten Ideen. wenn der VM dazu Nein gesagt hat, ist das zu Akzeptieren.

Zitat von: Slash86 am 10. März 2023, 14:46:28Widerspruch gegen die Ablehnung
Das ist doch ein Bescheid oder? Somit hat man ja 4 Wochen Frist für den Widerspruch.

Dazu einen wirklich glasklaren Nachweis, das diese Wohnung nur mit Garage Vermietet wird und auch wurde.
Der VM das Kreuz versehentlich falsch gesetzt hatte, mit dem Alter kann das schon mal sein.
Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Slash86 am 16. März 2023, 14:55:25
Mahlzeit! Ich wollte nochmal Rückmeldung geben.
Mit dem Schreiben vom Vermieter ging die Sache wohl recht schnell und die Garage wurde komplett erstattet.

Titel: Aw: Garage KdU ja oder nein ?
Beitrag von: Ratlos am 16. März 2023, 15:01:33
Na also hatte ich doch recht. Ende gut alles gut. Glückwunsch!