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Garage KdU ja oder nein ?

Begonnen von Slash86, 28. November 2022, 16:40:37

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Fettnäpfchen

Auf jeden Fall:
Zitat von: Ratlos am 29. November 2022, 11:24:49Würde ich zur Fristwahrung nur schriftlich machen und gleichzeitig Überprüfungsantrag stellen. Im persönlichen Gespräch kann es passieren, dass man dich 1-2 Wochen hinhält, dann kommst du in die Weihnachtszeit, evtl. macht dein SB Urlaub und schon ist das Jahr rum.
und beim Ratgeber Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X ist darauf zu achten das sämtliche im zu überprüfende Bescheide also auch Korrekturbescheide aufgeführt werden.

Unterkunftskosten und Urteile
Zitat- Urteil vom 07.11.2006, Az. B 7b AS 10/06 R:
Die Zustimmung des Leistungsträgers zum Umzug ist nicht für die Übernahme der Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II erforderlich, wenn mit dem Umzug ein neuer Leitungsträger zuständig wird, sondern kann nur für die Bewilligung der Wohnbeschaffungs- und Umzugskosten (§ 22 Abs 3 SGB II) verlangt werden. Eine Kürzung nach § 22 Abs. 1 S. 2 SGB II kommt dabei regelmäßig nicht in Betracht, da der Maßstab der Angemessenheit der aktuelle Wohnort ist.
Die Kosten für Pkw-Stellplatz/Garage sind zu übernehmen, wenn die Wohnung nicht ohne den Stellplatz anmietbar ist und sich der Mietpreis bei fehlender "Abtrennbarkeit" noch innerhalb des Rahmens der Angemessenheit für den maßgeblichen Wohnort hält.

MfG FN

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Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Die Kernfrage ist immer noch offen.

Hätte diese Wohnung auch ohne der Garage, Angemietet werden können?

Das ist entscheidend darüber, ob das JC Übernehmen muss oder eben auch nicht.
Gibt es eine Begründung, warum es die Garagenmiete Abgelehnt hat?

Nur weil sie bei den vermieteten Räumen mit dabei steht, sagt es noch nichts aus.

Sicherheitshalber dennoch einen Überprüfungsantrag stellen, noch in diesem Jahr.
Um keine Fristen zu verpassen.

Slash86

Zitat von: Kopfbahnhof am 29. November 2022, 17:54:33Die Kernfrage ist immer noch offen.

Hätte diese Wohnung auch ohne der Garage, Angemietet werden können?


Also nach dem was ich weiß nein, da es 8 Wohneinheiten und 8 Garagen sind und zu jeder Wohnung eine Garage gehört. Er hatte wohl auch mal gefragt, ob er die Garage "abgeben" kann und das hat der Vermieter verneint.

Zitat von: Kopfbahnhof am 29. November 2022, 17:54:33Gibt es eine Begründung, warum es die Garagenmiete Abgelehnt hat?

Die Begründung war wohl, dass Garagen generell nicht übernommen werden.


Also ich hätte jetzt gesagt er kann ja den Antrag stellen, zu verlieren hat er ja nichts.

Ratlos

Zitat von: Slash86 am 30. November 2022, 10:19:07auch mal gefragt, ob er die Garage "abgeben" kann und das hat der Vermieter verneint.
Damit gehört die Garage doch zur Wohnung!

Fettnäpfchen

Slash86

Zitat von: Slash86 am 30. November 2022, 10:19:07Die Begründung war wohl, dass Garagen generell nicht übernommen werden.
Ja es gibt auch JC die rechtswidrig handeln und das gehört dazu.

Zitat von: Slash86 am 30. November 2022, 10:19:07Also ich hätte jetzt gesagt er kann ja den Antrag stellen, zu verlieren hat er ja nichts.
Umgehend wegen der Jahresfrist!

MfG FN
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Slash86

Also er hat jetzt angerufen und der SB vom Jobcenter sagte rückwirkend geht soetwas nicht.
Wenn die Garage dann ab Januar bezahlt werden soll wollen die ein Schreiben vom Vermieter in dem er erklärt, dass die Garage zur Wohnung gehört.

 :scratch:

Ratlos

Stell doch mal die Seite des Mietvertrages hier rein wo das mit der Garage steht.
Der Wortlaut ist entscheidend ob eine Rückwirkung möglich ist.
Nämlich dann, wenn der erste SB den Text des MV falsch interpretiert hat. Ist jetzt aber meine persönliche Meinung.

FritzLoch

Wenn Bestandteil des Mietvertrages dann ja, wenn nachträglich angemietet (Mietvertrag ergänzt) dann nein.
Waldschrat Pferdepension e.V.

Ratlos

Zitat von: FritzLoch am 30. November 2022, 14:54:25Wenn Bestandteil des Mietvertrages dann ja, wenn nachträglich angemietet (Mietvertrag ergänzt) dann nein
Genau darauf will ich hinaus. Deswegen ist der Wprtlaut im MV so wichtig

Slash86

Wortlaut ist da fast schon zuviel des Guten, es wird stichpunkthaltig erwähnt wie ich schon beschrieben habe.

Zitat§ 1 Mieträume

1. Folgende Wohnräume

... Zimmer  ... Küche ... Diele ... Bad ...Toilette ... Mansarde ... Keller ... Bodenraum ... Abstellraum 1 Garage

Zitat§ 5 Miete und Betriebskosten
.........
(3) Neben der Miete werden Betriebskosten erhoben, sofern sie tatsächlich anfallen für:
Wasserversorgung
Müllabfuhr
..... usw

1 Garage 40€

Die Garage wurde sofort mit der Wohnung angemietet und nicht nachträglich.


Ratlos

Zwar ist einmal von Wohnräumen und dann wieder von Mieträumen die Rede (das ist ein Unterschied)
aber m.E. so wie es geschrieben steht gehört die Garage zur Wohnung.
Hast du mal den VM gefragt ob das Anmieten der Garage ein muss ist?

Slash86

Ich persönlich nicht denn das ist nicht das typische "ich frage für einen Freund" obwohl man für sich selber fragt sondern ich habe damit im Prinzip wirklich nichts zu tun.  :grins:
Aber da ich halt hier den Account habe und er dafür nicht extra einen machen wollte habe ich eben gefragt.
Kann mich dahingehend dann aber auch nur auf das berufen was er mir sagt.  :weisnich:

Aber aufgrund dieser Aussage

Zitatauch mal gefragt, ob er die Garage "abgeben" kann und das hat der Vermieter verneint.

gehe ich einfach mal davon aus, dass die Anmietung ohne Garage zumindest mal nicht erwünscht war.


Ratlos

Ich persönlich würde die Garage im Zusammenhang mit der Anmietung der Wohnung betrachten.
Der einfachste, sicherste und schnellste Weg wäre natürlich wenn der VM bestätigt dass es nur mit Anmietung der Garage einen Wohnraum-Mietvertrag gibt. Dein Freund soll doch ganz einfch mal den VM fragen.

Slash86

Zitat von: Ratlos am 30. November 2022, 16:33:37Der einfachste, sicherste und schnellste Weg wäre natürlich wenn der VM bestätigt dass es nur mit Anmietung der Garage einen Wohnraum-Mietvertrag gibt. Dein Freund soll doch ganz einfch mal den VM fragen.

Joa also im Prinzip wie das Jobcenter sagte, ein Schreiben vom Vermieter, dass die Garage zur Wohnung gehört und er sonst nicht vermietet hätte.

Ratlos

Ja, weil das Voraussetzung für die Kostenübernahme ist.
Den Wortlaut im Vertrag kann man unterschiedlich auslegen weil mal von Wohnraum und dann wieder von Mieträumen die Rede ist. Und eine Garage ist kein Wohnraum.
Meine Meinung und die anderer User sind für den SB uninteressant.