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Garage KdU ja oder nein ?

Begonnen von Slash86, 28. November 2022, 16:40:37

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Slash86

Hallo, ich habe eine Frage für einen Bekannten.

Und zwar wohnt dieser seit ca. 1 1/2 Jahren in einer Wohnung und hat auch eine Garage zu dieser angemietet bzw. steht diese Garage auch im gleichen Mietvertrag drin. Daher verstehe ich es so, dass die Garage quasi Mitbedingung zum Mieten der Wohnung ist.
Das Jobcenter hat wohl in erster Instanz die Kosten für die Garage, 40€ im Monat, nicht anerkannt.
Bei jedem WBA seitdem wurden die Kosten für die Garage auch abgelehnt.

Er hat aber wohl mal gehört, dass es durchaus Urteile gibt wo eine Garage übernommen wird.
Welche Chancen hätte er denn jetzt, dass die Garage zumindest zukünftig übernommen wird ?
Rückwirkend wird sich da wohl nichts mehr machen lassen, oder ?

Liene Grüße

Kopfbahnhof

Nur wenn untrennbar mit dem MV und die Wohnung nur so Vermietet wird.

Zitat von: Slash86 am 28. November 2022, 16:40:37und hat auch eine Garage zu dieser angemietet
Klingt so als wenn diese extra mit Angemietet wurde.
Er die Wohnung also auch ohne Garage bekommen hätte.

Dann muss das JC die Garagenmiete auch nicht Übernehmen.

Zitat von: Slash86 am 28. November 2022, 16:40:37Rückwirkend wird sich da wohl nichts mehr machen lassen, oder ?
Doch, mit einem Überprüfungsantrag

begees

BSG, Urteil vom 29.5.2021 – B 14 AS 39/20 R:
Sofern eine Garage Bestandteil des Wohnungsmietvertrages ist, so sind innerhalb der Angemessenheitsgrenzen für die Unterkunft auch die Aufwendungen für die Garage als Unterkunftskosten zu übernehmen. Es besteht insoweit keine separate Verwertungsobliegenheit.

Slash86

Also ich habe den Mietvertrag jetzt nicht gelesen aber er sagte mir, dass die Garage mit in dem Mietvertrag steht.
Für mich klingt das so als gehöre sie dazu.

Yavanna

Steht sie untrennbar im Mietvertrag mit drin? Gab es mal eine Kostensenkung in deren Rahmen die Garage ausgeklammert wurde?
Nur wenn mit Garage innerhalb der Angemessenheit,  wird sie auch übernommen.  Außer Corona Sonderregelung,  etc pp  :help:

Kopfbahnhof

Ohne den MV zu kennen, kann man keine eindeutige Antwort geben.
Nur, dass die Garage mit im MV steht, heist nicht sie gehört zwingend zur Wohnung.

Tiefgaragenplätze stehen oft mit im MV, aber müssen trotzdem nicht immer dazu gemietet werden.

Slash86

Ok, dann frage ich ihn mal was genau drin steht.

Danke schon mal an Alle.  :smile:

Slash86

Also die Garage ist wohl als Punkt unter den Betriebskosten aufgelistet.

" 1 Garage    Nr. 7      40€"

So auch noch nie gesehen.

Oberfrank

Zitat von: Slash86 am 29. November 2022, 09:18:36Also die Garage ist wohl als Punkt unter den Betriebskosten aufgelistet.

" 1 Garage    Nr. 7      40€"

So auch noch nie gesehen.


Wichtig wäre was im MV unter dem Punkt "Mietgegenstand / Gegenstände" oder ähnlich aufgeführt ist.
Wohnung inkl. Garage oder Wohnung xxx€ zzgl. Garage xx€
Also ob die Garage ein Bestandteil der Wohnung ist oder zusätzlich gemietet wurde.
Gruss aus Oberfranken
Frank

Slash86

Zitat§ 1 Mieträume

1. Folgende Wohnräume

... Zimmer  ... Küche ... Diele ... Bad ...Toilette ... Mansarde ... Keller ... Bodenraum ... Abstellraum ... Garage

Da ist dann dementsprechend die Anzahl eingetragen, bei Garage 1.

Die Kosten der Garage stehen wie gesagt unter § 5 Miete & Betriebskosten .

begees

Dann ist die Garage Bestandteil des Wohnungsmietvertrages.

Oberfrank

Zitat von: begees am 29. November 2022, 09:38:29Dann ist die Garage Bestandteil des Wohnungsmietvertrages.


Ja, das sehe ich auch so.    :ok:
Gruss aus Oberfranken
Frank

Slash86

Ok also soll er das Jobcenter nochmal drauf aufmerksam machen oder schon einen Antrag stellen um die Kosten, auch rückwirkend, zu übernehmen ?

begees

Wenn er mehr Geld bekommen möchte, worauf er einen Anspruch haben dürfte, dann sollte er sinnvollerweise wohl beides tun.
Ich denke, hier ist zunächst ein Gespräch mit dem oder der SB darüber sinnvoll. Das sollte allerdings bald passieren, denn nach dem 31.12.2022 gehen Nachzahlungsansprüche für 2021 verloren.

Ratlos

Zitat von: begees am 29. November 2022, 11:08:26Ich denke, hier ist zunächst ein Gespräch mit dem oder der SB darüber sinnvoll
Würde ich zur Fristwahrung nur schriftlich machen und gleichzeitig Überprüfungsantrag stellen.
Im persönlichen Gespräch kann es passieren, dass man dich 1-2 Wochen hinhält, dann kommst du in die Weihnachtszeit, evtl. macht dein SB Urlaub und schon ist das Jahr rum.