Für Bestandskunden ändert sich nichts oder ? Bleibt es bei den 150 EUR pro Lebensjahr + 750 für Annschaffungen korrekt?
Schonvermögen oder Freibetrag?
Die von dir genannten 150€ p.L. sind ab dem 01.01.2023 Geschichte. Du hast jetzt einen Freibetrag von 15.000€ zzgl. ein angemessenes Fahrzeug, wenn die alte Berechnung noch standhaft ist, aufgrund allgeimeiner Erhhöhung auf dem Fahrzeugmarkt um mehr als 30%, in Höhe von 7500€.
In der Summe also 22,500€ (Freibetrag zzgl. angemessenes Fahrzeug)
Das Schonvermögen ist 40.000€ und für jedes weiteres Mietglied der BG 15.000€. Ob es da Übergangsfristen gibt wonach höhere Summen unangetastet werden entzieht sich mir aktuell.
Jetzt bin ich verwirrt
Freibetrag oder Schonvermögen
Zitat von: NRWMaster am 01. Dezember 2022, 10:26:10Schonvermögen
Schonvermögen! Alles andere ist Geschichte!
Ja gut aber in der Praxis für Bestandskunden kaum relevant da es ja auffällt wenn plötzlich paar Tausend mehr auf dem Konto sind.
Ausnahme: Man zeigt Kontostände nur vor und es wurde sich nichts notiert (über Jahre)
Zitat von: NRWMaster am 01. Dezember 2022, 10:30:58Ja gut aber in der Praxis für Bestandskunden kaum relevant da es ja auffällt wenn plötzlich paar Tausend mehr auf dem Konto sind.
Ausnahme: Man zeigt Kontostände nur vor und es wurde sich nichts notiert (über Jahre)
Vielleicht gibs ja was zu Erben oder ein Lottogewinn, eine Schenkung, ect. Wer seine unter dem Kopfkissen versteckten 40.000€ jetzt ans Tageslicht holt ist selbst Schuld.
Das Prüfungsverfahren zum plötzlichen Reichtum seitens der JC würde mich auch interessieren.
Wer vor Corona schon im Bezug war und jetzt auf einmal Vermögen oberhalb der damaligen Grenzen vorweist, hat dann ganz andere Probleme
Ausser es läuft wie bei mir.
Ich bekomme eine Altersvorsorge ausbezahlt.
Mitte des Jahres und da gilt 40 000.- Schonvermögen
und
da liege ich drunter daher muss ich es nicht extra wieder "verwertungssicher" anlegen.
Aber nur bei Neukunden
Yavanna
Zitat von: Yavanna am 01. Dezember 2022, 16:31:32Aber nur bei Neukunden
Das gilt auch für Bestandskunden
Quelle https://hartz.info/index.php?topic=130246.0
ZitatVermögen
1. In den ersten 12 Monaten gilt eine "Karenzzeit", dabei wird Vermögen nur berücksichtigt, wenn und soweit es erheblich ist. Es gilt eine Freibetragsgrenze von 40.000 Euro für die erste und jeweils 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft. Diese Karenzzeit gilt ab 01.01.2023 auch für Bestandsfälle.
2. Nach der Karenzzeit gilt ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro pro Person, wobei nicht genutzte Freibeträge auf andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu übertragen sind.
3. Für ein selbst genutztes Hausgrundstück gilt eine Wohnfläche von max. 140 qm als angemessen. Für eine Eigentumswohnung gilt eine Wohnfläche von max. 130 qm als angemessen. Ab der 5. Person erhöhen sich diese Grenzen um jeweils 20 qm je weiterer Person.
zumindest gehe ich davon aus sonst hätte Ottokar das bei der letzten Anpassung auch geändert.
Das Gesetz, also den Druck, selber habe ich nicht gesucht.
MfG FN
Kompliziert
Also würde ich sagen 15.000 als Bestandskunde
Wir sind doch nach der Karrenzzeit
Nee, Zeiten vor dem 1.1.23 fallen nicht unter Karenzzeit. Weder für Vermögen noch KDU. Steht irgendwo in dem Gesetzesentwurf. Alle, die von der Corona Sonderregelung profitiert haben, haben noch ein Jahr Schonfrist und die ganz neuen Antragsteller
Sag ich ja also 15.000 EUR
Zitat von: NRWMaster am 01. Dezember 2022, 19:00:00Sag ich ja also 15.000 EUR
Wenn dann musst du 40 000 sagen
Zitat von: Yavanna am 01. Dezember 2022, 18:12:59Alle, die von der Corona Sonderregelung profitiert haben, haben noch ein Jahr Schonfrist und die ganz neuen Antragsteller
und die Bestandskunden
MfG FN
Nach der Karenzzeit gilt ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro
Und oben steht doch keine Karrenzzeit für Bestandskunden. Also 15.000
Bestandskunden, die vor der Corona Regelung im Bezug waren, hätten theoretisch 15.000. Praktisch kann es die aber nicht geben, weil dann das Vermögen schon auf 150/Jahr+750 geschrumpft wurde.
Bestandskunden, die während der Corona Regelung in den Bezug gekommen sind, haben bis 31.12.22 die 60.000, ab 1.1.23 dann für ein Jahr 40.000, da eben Bezug vor 2023 nicht als Karenzzeit gewertet wird. Danach nur noch 15.000
Neukunden ab 1.1.23 haben 40.000 für ein Jahr und auch danach 15.000
NRWMaster
Zitat von: NRWMaster am 01. Dezember 2022, 17:42:36Wir sind doch nach der Karrenzzeit
Nein, die hat noch nicht mal angefangen.
Zitat von: Yavanna am 02. Dezember 2022, 16:11:47da eben Bezug vor 2023 nicht als Karenzzeit gewertet wird
MfG FN