Schonvermögen 2023

Begonnen von NRWMaster, 30. November 2022, 21:11:33

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NRWMaster

Für Bestandskunden ändert sich nichts oder ? Bleibt es bei den 150 EUR pro Lebensjahr + 750 für Annschaffungen korrekt?

FritzLoch

Schonvermögen oder Freibetrag?

Die von dir genannten 150€ p.L. sind ab dem 01.01.2023 Geschichte. Du hast jetzt einen Freibetrag von 15.000€ zzgl. ein angemessenes Fahrzeug, wenn die alte Berechnung noch standhaft ist, aufgrund allgeimeiner Erhhöhung auf dem Fahrzeugmarkt um mehr als 30%, in Höhe von 7500€.

In der Summe also 22,500€ (Freibetrag zzgl. angemessenes Fahrzeug)

Das Schonvermögen ist 40.000€ und für jedes weiteres Mietglied der BG 15.000€. Ob es da Übergangsfristen gibt wonach höhere Summen unangetastet werden entzieht sich mir aktuell.
Waldschrat Pferdepension e.V.

NRWMaster

Jetzt bin ich verwirrt

Freibetrag oder Schonvermögen

OLD-MAN


NRWMaster

Ja gut aber in der Praxis für Bestandskunden kaum relevant da es ja auffällt wenn plötzlich paar Tausend mehr auf dem Konto sind.
Ausnahme: Man zeigt Kontostände nur vor und es wurde sich nichts notiert (über Jahre)

FritzLoch

Zitat von: NRWMaster am 01. Dezember 2022, 10:30:58Ja gut aber in der Praxis für Bestandskunden kaum relevant da es ja auffällt wenn plötzlich paar Tausend mehr auf dem Konto sind.
Ausnahme: Man zeigt Kontostände nur vor und es wurde sich nichts notiert (über Jahre)

Vielleicht gibs ja was zu Erben oder ein Lottogewinn, eine Schenkung, ect. Wer seine unter dem Kopfkissen versteckten 40.000€ jetzt ans Tageslicht holt ist selbst Schuld.

Das Prüfungsverfahren zum plötzlichen Reichtum seitens der JC würde mich auch interessieren.
Waldschrat Pferdepension e.V.

Yavanna

Wer vor Corona schon im Bezug war und jetzt auf einmal Vermögen oberhalb der damaligen Grenzen vorweist, hat dann ganz andere Probleme

Fettnäpfchen

Ausser es läuft wie bei mir.
Ich bekomme eine Altersvorsorge ausbezahlt.
Mitte des Jahres und da gilt 40 000.- Schonvermögen
und
da liege ich drunter daher muss ich es nicht extra wieder "verwertungssicher" anlegen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Yavanna


Fettnäpfchen

Yavanna

Zitat von: Yavanna am 01. Dezember 2022, 16:31:32Aber nur bei Neukunden
Das gilt auch für Bestandskunden

Quelle https://hartz.info/index.php?topic=130246.0
ZitatVermögen
1. In den ersten 12 Monaten gilt eine "Karenzzeit", dabei wird Vermögen nur berücksichtigt, wenn und soweit es erheblich ist. Es gilt eine Freibetragsgrenze von 40.000 Euro für die erste und jeweils 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft. Diese Karenzzeit gilt ab 01.01.2023 auch für Bestandsfälle.
2. Nach der Karenzzeit gilt ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro pro Person, wobei nicht genutzte Freibeträge auf andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu übertragen sind.
3. Für ein selbst genutztes Hausgrundstück gilt eine Wohnfläche von max. 140 qm als angemessen. Für eine Eigentumswohnung gilt eine Wohnfläche von max. 130 qm als angemessen. Ab der 5. Person erhöhen sich diese Grenzen um jeweils 20 qm je weiterer Person.
zumindest gehe ich davon aus sonst hätte Ottokar das bei der letzten Anpassung auch geändert.
Das Gesetz, also den Druck, selber habe ich nicht gesucht.

MfG FN
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NRWMaster

Kompliziert

Also würde ich sagen 15.000 als Bestandskunde

Wir sind doch nach der Karrenzzeit

Yavanna

Nee, Zeiten vor dem 1.1.23 fallen nicht unter Karenzzeit.  Weder für Vermögen noch KDU. Steht irgendwo in dem Gesetzesentwurf. Alle, die von der Corona Sonderregelung profitiert haben, haben noch ein Jahr Schonfrist und die ganz neuen Antragsteller

NRWMaster

Sag ich ja also 15.000 EUR

Fettnäpfchen

Zitat von: NRWMaster am 01. Dezember 2022, 19:00:00Sag ich ja also 15.000 EUR
Wenn dann musst du 40 000 sagen

Zitat von: Yavanna am 01. Dezember 2022, 18:12:59Alle, die von der Corona Sonderregelung profitiert haben, haben noch ein Jahr Schonfrist und die ganz neuen Antragsteller
und die Bestandskunden

MfG FN
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NRWMaster

 Nach der Karenzzeit gilt ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro

Und oben steht doch keine Karrenzzeit für Bestandskunden. Also 15.000