Nach den massiven Erhöhungen und Nachzahlungen des Familienzuschlags erwartet die Beamten womöglich das nächste Lohn-Plus (https://www.bild.de/bild-plus/geld/wirtschaft/politik-inland/ueberraschung-wegen-buergergeld-kommt-die-naechste-lohnerhoehung-fuer-beamte-82094318.bild.html)
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 besagt, dass die Beamtenbesoldung 15 Prozent über der Grundsicherung liegen muss (,,Alimentationsprinzip"). Und da die Bundesregierung die Einführung des Bürgergelds beschlossen hat, steigt nun die Grundsicherung.
,,Jede Veränderung bei der Grundsicherung hat unmittelbare Auswirkungen auf die Besoldung und Versorgung im Beamtenbereich des Bundes sowie der Länder", sagt ein Sprecher des hessischen Finanzministeriums in Wiesbaden gegenüber BILD.
Welche Beamte? Die Antwort lautet: alle!
Denn: Ein weiteres Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 sagt: ,,Eine Verletzung des Mindestabstands zur sozialhilferechtlichen Grundsicherung in den unteren und mittleren Besoldungsgruppen (...) hat Auswirkungen auf alle höheren Besoldungsgruppen und auf alle Besoldungsordnungen."
Kurzum: Die Erhöhung des Bürgergelds wird – früher oder später – auch eine Erhöhung der Besoldung aller Beamten zur Folge haben!
Nicht der erste Geldsegen für deutsche Beamte. Erst vergangene Woche war bekannt geworden: Für rund 1,7 Millionen Beamte sollen in Bund und Ländern saftige Lohnerhöhungen und höhere Zuschüsse kommen.
WAS ZUM TEUFEL!?
Die Armen sollen nach und nach absterben und die schon alles haben immer mehr bekommen
Zitat von: Edelbert_Käsemann am 30. November 2022, 23:37:47Die Armen sollen nach und nach absterben und die schon alles haben immer mehr bekommen
Bei der Mentalität hier, machen sich die Armen gegenseitig fertig.
Das wurde bereits hier diskutiert:
https://hartz.info/index.php?topic=130245.msg1560184#msg1560184 (https://hartz.info/index.php?topic=130245.msg1560184#msg1560184)
Zitat von: hanskanns am 30. November 2022, 22:18:41Kurzum: Die Erhöhung des Bürgergelds wird – früher oder später – auch eine Erhöhung der Besoldung aller Beamten zur Folge haben!
Nicht der erste Geldsegen für deutsche Beamte. Erst vergangene Woche war bekannt geworden: Für rund 1,7 Millionen Beamte sollen in Bund und Ländern saftige Lohnerhöhungen und höhere Zuschüsse kommen.
WAS ZUM TEUFEL!?
Ist doch nur logische Konsequenz, dass die 17 Besoldungsgesetzgeber langsam den Beschluss umsetzen. Selbst die Umsetzung in den meisten Ländern ist weiterhin verfassungswidrig, denn der Bund bzw. die Länder gönnen den Beamten ebenso wie den LE nicht einen Cent zu viel.
hier in mv bekommen die landräte ein sattes pluss..bürgermeister usw gehen lehr aus..so die nachrichten..in zeiten wo man von oben gedrängt wird zu sparren für deren versagen..nehmen sich nichts destotroz einen ordentlichen hiep aus der pulle.. :teuflisch:
Warum wird das nicht öffentlich diskutiert sondern immer nur auf "uns" eingedroschen und auf das Lohnabstandsgebot hingewiesen! Und das "wir" nicht genung arbeiten, kann man auch auf manche Beamte schieben! :zwinker:
Zitat von: selbiger am 01. Dezember 2022, 08:58:30einen ordentlichen hiep aus der pulle.
...womit wir schon wieder bei der Neid-Debatte wären (heul, warum kriegt der so viel mehr)!
Unfassbar ist nicht das Gehaltsplus der Beamten, sondern das, was hier von einigen von sich gegeben wird. Zum Glück sind weder Beamte noch andere Arbeitnehmer davon abhängig, was ihr ihnen gönnt.
Wenn das Beamtenleben so toll ist (Supergehalt fürs Nixtun), warum seid ihr denn dann keine Beamten geworden?
Den Beamten sei per se ihr Geld gegönnt:
Aber diese Koppelung im Gesetz ist wohl einer der Gründe warum der Regelsatz wahrscheinlich nur noch 1/3 Kaufkraft hat wie vor 20 Jahren.
Wenn man einem Armen 1€ mehr geben will dann muss man 10€ einem reichen dazu rechnen.
Wenn es nicht gekoppelt wäre könnte man sicher einige Tausend Euro an Regelsatz auszahlen ohne Finanzierungsprobleme.
Es führt kein Weg an einem BGE vorbei.
Das aktuelle System funktioniert nicht mehr und auch die Renten müssen weg und durch BGE ersetzt werden nach und nach.
Das aktuelle System sah einen Altersschnitt von 25Jahren vor und nicht von 50
Zitat von: Edelbert_Käsemann am 01. Dezember 2022, 11:47:34Aber diese Koppelung im Gesetz ist wohl einer der Gründe warum der Regelsatz wahrscheinlich nur noch 1/3 Kaufkraft hat wie vor 20 Jahren.
Nenne doch bitte mal eine Quelle, dass der Regelsatz Harzt IV extra an die Besoldung der Beamten gekoppelt wurde.
Du hast weiterhin absolut keine Ahnung von Besoldung und verbreitest weiterhin nur falsche Behauptungen.
Das BVerfG hat ein Bezugswert entwickelt für die amtsangemessene Alimentation und das gilt. Das hat nichts mit BGE oder Höhe Regelsatz zu tun.
Ganz im Gegenteil, die Beamten und die Leistungsempfänger sitzen in einem Boot, weil beide Parteien zu wenig bekommen.
Du sagst es doch selber: wenn deine 115% nicht erreicht sind dann sei es verfassungswidrig. D.h. es ist eine Kopplung.
Die Regelsätze waren aber bereits vor der Inflation verfassungswidrig zu niedrig.
Jetzt bleibt eigentlich für die Armen keine legale Möglichkeit mehr zu leben.
Zitat von: Edelbert_Käsemann am 01. Dezember 2022, 13:28:08Die Regelsätze waren aber bereits vor der Inflation verfassungswidrig zu niedrig.
Kannst du bitte das Aktenzeichen vom BVerfG nennen?
Das BVerfG ist unser höchstes und es vertritt alle Personengruppen in unserer Gesellschaft.
Keine Sanktionen über 30% = toll
Regelsatzberechnung ist rechtskonform = sch**ße
Alimentation der Beamten auf 115% = sch**ße
Jeder hier "urteilt" wie es ihn gerade in den Kram passt. Zm Glück ist das BVerfG da professioneller.
Zitat von: Yavanna am 01. Dezember 2022, 14:30:40Das BVerfG ist unser höchstes und es vertritt alle Personengruppen in unserer Gesellschaft.
Keine Sanktionen über 30% = toll
Regelsatzberechnung ist rechtskonform = sch**ße
Alimentation der Beamten auf 115% = sch**ße
Jeder hier "urteilt" wie es ihn gerade in den Kram passt. Zm Glück ist das BVerfG da professioneller.
Urteilt das Gericht nicht nach der vorgefertigten Meinung, ist der Richter direkt korrupt und wurde vom Staat bestochen und hat überhaupt keine Ahnung. Kann eventuell daran liegen, weil der Richter ebenso unterbesoldet ist, dass er dadurch halt keinen Ansporn hat seinen Job richtig zu machen. Der Staat oder das Land bekommt das, was es einstellt und die Besoldung ist halt auch ein Thema. Im Verhältnis gesehen, verdient man als Richter oder Staatsanwalt bei annähernd gleicher Arbeitsleistung im Vergleich zu einer Großkanzlei halt viel viel weniger. So kommen halt nur noch drittklassige Juristen in den Staatsdienst als Richter odler Staatsanwalt. Dieses wurde vom BVerfG ja ebenso bereits bemängelt, insbesondere im Land Berlin.
beim BVerfG wurde einst ein relativ unpateiischer guter richter gegen einen cdu man ersetzt..und das nicht ohne grund..und wenn urteile fallen denn stehts so das immer genügend spielraum ist damit noch genügend schuntluder zu betreiben..währe ich dort richter währen meine urteile so gestaltet das nichts und niemand dieses anfechten oder aushebeln könnte..dann gäbe es tatsächlich vernünftige gerechte regelsätze,und ein BVerfG richter hat die aufgabe die verfassung zu schützen und vor verstössen zu bewaren.das tuehen sie definitiv nicht.!sie popeln solange bis es den angeblich verfassungskonfiom ist..wiederlich.!und nicht im sinne der grad regierenden regierung urteilen..ich muss kein richter sein um verfassungswiedriege gesetze bzw verstösse zu erkennen..und nur weil nen richter irgendwas durch gut düngen gesetzte irgendwas legetimiert, heist es auch nicht das dieses gerecht ist..gerecht ist alles andere aber nicht das was in den letzten jahrzenten hier abgeht.. :wand:
Wenn ich den Aufschrei einiger hier so lese, beschleicht mich der Verdacht, dass im Forum doch mehr Beamte unterwegs sind als gedacht.
Beim sog. Lohnabstandsgebot handelt es sich um ein im Tarifvertrag verankertes Mindestabstandsgebot (BVerfG 2 BvL 4/18).
Ob durch die Regelsatzerhöhung dieser Mindestabstand unterschritten wurde, ist mir nicht bekannt, jedoch behaupten verdi und Beamtenbund dies, Beamte bekommen deshalb ab Januar 2023 mehr Sold. Außerdem wurde der, ebenfalls gesetzlich/tariflich verankerte, Wohnzuschuss für Beamte rückwirkend zum 01.01.2022 deutlich erhöht. Dabei wurde die tatsächliche Inflation zu 100% berücksichtigt und nicht nur zu 47% wie beim Regelsatz.
Und wenn ich mir dann ansehe, wie viele dieser Beamten ihren Job machen, dann kann ich gar nicht so viel f*essen wie ich :kotz: möchte.
Kein Wunder, das die meisten Beamten sich einbilden, sie wären was Besseres als der Bürger über den sie herrschen. Schließlich sorgt der Staat schon mit der Entlohnung für genügend Abstand zur Realität.
Zitat von: orpheus am 01. Dezember 2022, 11:15:02Wenn das Beamtenleben so toll ist (Supergehalt fürs Nixtun), warum seid ihr denn dann keine Beamten geworden?
Weil (heutzutage) nur Personen mit einem bestimmten psychologischen Profil verbeamtet werden.
Zu diesem Profil gehört zwingend ein "mentaler Abstand" zum Normalbürger. (Nein, das ist nicht nur meine Meinung, das ist ein durch eigene Erfahrungen belegter Fakt.)
Also ich hätte locker Beamter werden können aber hatte damals noch bessere Perspektiven.
Leider jetzt gesundheitlich nichts mehr möglich.
Was ist denn ein "mentaler Abstand" zum Normalbürger?
Zitat von: orpheus am 03. Dezember 2022, 11:27:46Was ist denn ein "mentaler Abstand" zum Normalbürger?
Das man sich für was besseres hält hätsch jetzt gesacht ghabbdt
Zitat von: Ottokar am 03. Dezember 2022, 10:09:16Beim sog. Lohnabstandsgebot handelt es sich um ein im Tarifvertrag verankertes Mindestabstandsgebot (BVerfG 2 BvL 4/18).
Es gibt bei den Beamten kein Lohnabstandsgebot und ebenso keinen Tarifvertrag. Beamte werden kraft Gesetzes alimentiert und zwar nach 17 verschiedenen Besoldungsgesetzgebern.
Zitat von: Ottokar am 03. Dezember 2022, 10:09:16Ob durch die Regelsatzerhöhung dieser Mindestabstand unterschritten wurde, ist mir nicht bekannt, jedoch behaupten verdi und Beamtenbund dies, Beamte bekommen deshalb ab Januar 2023 mehr Sold.
Nicht nur verdi und der Beamtenbund behaupten dieses, ebenso das BVerfG in deinem oben verlinkten Beschluss von Mai 2020 und deshalb müssen alle 17 Besoldungsgesetzgeber ihre Besoldung anpassen, weil sie verfassungswidrig zu niedrig ist.
ZitatIn dem Verfahren
zur verfassungsrechtlichen Prüfung,
ob die Grundgehaltssätze der Bundesbesoldungsordnung R, soweit sie vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Juli 2010 die Besoldungsgruppen R 1 und R 2 im Land Berlin betreffen, und
die Grundgehaltssätze der Landesbesoldungsordnung R, soweit sie vom 1. August 2010 bis 31. Dezember 2015 die Besoldungsgruppen R 1 und R 2 und vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 darüber hinaus die Besoldungsgruppe R 3 im Land Berlin betreffen,
mit Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes vereinbar sind
[...]
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
[...]
am 4. Mai 2020 beschlossen:
Mit Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes unvereinbar sind
Quelle: BVerfG 2 BvL 4/18 (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000418.html)
Der Hessische VGH behauptet es ebenso, aber ein Verwaltungsgericht kann keine Gesetze als verfassungswidrig erklären und so müssen sie dieses dem BVerfG vorlegen.
ZitatVerfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt am Main, 12. März 2018, 9 K 324/17.F, Urteil
Tenor
Das Verfahren wird ausgesetzt.
Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob
- Art. 1 Nrn. 2 und 3 i. V. m. Anhang 1 (Anlage IV) sowie i. V. m. Anhang 2 (Anlage V) des Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2016 vom 14. Juli 2016 (GVBl. S. 110 - Grundgehaltssätze und Familienzuschlag ab 1. Juli 2016),
- Art. 1 Nrn. 1 und 4 i. V. m. Anhang 1 (Anlage IV) sowie i. V. m. Anhang 2 (Anlage V) des Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2017/2018 und zur Änderung dienstlicher Vorschriften vom 30. Juni 2017 (GVBl. S. 113 - Grundgehaltssätze und Familienzuschlag ab 1. Juli 2017),
- Art. 2 Nrn. 2 und 5 i. V. m. Anhang 6 (Anlage IV) sowie i. V. m. Anhang 7 (Anlage V) des Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2017/2018 und zur Änderung dienstlicher Vorschriften vom 30. Juni 2017 (GVBl. S. 113 - Grundgehaltssätze und Familienzuschlag ab 1. Februar 2018),
- Art. 1 Nrn. 1 und 3 i. V. m Anhang 1 (Anlage IV) sowie i. V. m. Anhang 2 (Anlage V) des Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2019, 2020 und 2021 vom 19. Juni 2019 (GVBl. S. 114 - Grundgehaltssätze und Familienzuschlag ab 1. März 2019),
- Art. 2 i. V. m. Anhang 6 (Anlage IV) sowie i. V. m. Anhang 7 (Anlage V) des Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2019, 2020 und 2021 vom 19. Juni 2019 (GVBl. S. 114 - Grundgehaltssätze und Familienzuschlag ab 1. Februar 2020),
jeweils i. V. m. § 2 des Hessischen Sonderzahlungsgesetzes (HSZG) vom 22. Oktober 2003 (GVBl. I S. 280), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 16. Dezember 2015 (GVBl. S. 594),
mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar sind, soweit sie die Besoldungsgruppe A 6 in dem Zeitraum vom 1. Juli 2016 bis 31. Dezember 2020 betreffen.
Quelle: Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1 A 863/18 (https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE210002069)
Zitat von: Ottokar am 03. Dezember 2022, 10:09:16Außerdem wurde der, ebenfalls gesetzlich/tariflich verankerte, Wohnzuschuss für Beamte rückwirkend zum 01.01.2022 deutlich erhöht.
Es gibt bei Beamten keinen tariflich verankerten Wohnzuschuss. Deine Verallgemeinerung ist falsch. Es haben längst nicht alle Bundesländer einen Zuschlag aufgrund des Wohnsitzes eingeführt. Es gibt auch keinen Wohnzuschuss für Beamte. Welches Bundesland meinst du? Welche Bundesländer haben nach deiner Bezeichnung den Wohnzuschuss eingeführt? Bei aufmerksamer Verfolgung wird dem geneigten Leser aufgefallen sein, dass einige Bundeslänger andere Wege gegangen sind. Davon mal abgesehen, sind selbst die anderen Wege verfassungswidrig.
Zitat von: Ottokar am 03. Dezember 2022, 10:09:16Dabei wurde die tatsächliche Inflation zu 100% berücksichtigt und nicht nur zu 47% wie beim Regelsatz.
Das ist absolut falsch. Führe doch erstmal bitte das Bundesland auf und dann die Stelle im Gesetzesentwurf, wo drin steht, dass für den "Wohnzuschuss" die Inflation berücksichtigt wurde. Ich glaube nicht, dass das BVerfG im Mai 2020 die jetzige Inflation vorher sehen konnte. Die verfassungswidrigen Erhöhungen basieren einzig und alleine auf den Beschluss vom BVerfG von Mai 2020. Selbst alle Krücken, die die Länder gewählt haben, sind trotz Erhöhung weiterhin verfassungswidrig zu niedrig.
Gutachten Prof. Dr. Dr. Batthis Bundesland Sachsen (https://www.sbb.de/fileadmin/user_upload/www_sbb_de/pdf/2022/GK_und_FK/Stellungnahmen/StN_Battis_4_Gesetz_dienstr_Vorschriften_10_2022.pdf)
Die Stellungnahmen der einzelnen Verbunde sprechen allesamt eine Sprache, dass ausnahmslos alle Länder, die basierend auf den Beschluss vom BVerfG von Mai 2020 ihr Besoldungsgesetz geändert haben, gnadenlos versagt haben. Die Umstellung der Besoldung erfolgte ausnahmslos rein fiskalischen Motiven. Da ging es nicht im Ansatz drum, eine ordnungsgemäße Besoldung herzustellen, sondern nur darum, die absolut billigste Lösung zu finden. Die Auswirkungen hat Prof. Dr. Dr. Battis in seinem Gutachten beschrieben.
Zitat von: Ottokar am 03. Dezember 2022, 10:09:16Und wenn ich mir dann ansehe, wie viele dieser Beamten ihren Job machen, dann kann ich gar nicht so viel f*essen wie ich :kotz: möchte.
Schaffen wir Polizei, Justiz, Finanzamt und Feuerwehr einfach ab oder verbeamten diese nicht mehr. Ich freue mich drauf, wenn sie ihr Streikrecht gemäß GG wahrnehmen. Wo man tatsächlich drüber streiten kann meiner Meinung nach ist, ob Lehrer verbeamtet werden müssen.
Zitat von: Ottokar am 03. Dezember 2022, 10:09:16Kein Wunder, das die meisten Beamten sich einbilden, sie wären was Besseres als der Bürger über den sie herrschen. Schließlich sorgt der Staat schon mit der Entlohnung für genügend Abstand zur Realität.
Frage mal nach was ein Feuerwehrmann oder Justizvollzugsbeamter verdient. Die beiden Gruppen sind überwiegend im mittleren Dienst nach A7 und A8 tätig. Die verdienen keine 4.000 Euro Netto, wie ein Nutzer hier zuvor propagiert hatte.
Zitat von: Ottokar am 03. Dezember 2022, 10:09:16Weil (heutzutage) nur Personen mit einem bestimmten psychologischen Profil verbeamtet werden.
Zu diesem Profil gehört zwingend ein "mentaler Abstand" zum Normalbürger. (Nein, das ist nicht nur meine Meinung, das ist ein durch eigene Erfahrungen belegter Fakt.)
Auch diese Aussage ist falsch. Es findet überwiegend ein AC statt und bei bestehen eine ärztliche Untersuchung.
Was für ein psychologisches Profil passt denn zu einem Polizisten oder Feuerwehrmann?
Lieber Ottokar, ich bin gerne hier Mitglied und gebe gerne Hilfestellung, aber manche deiner Ansichten gehen mir gegen den Strich und auch die Zensur, die hier im Forun stattfindet. Oder meinst du, es fällt nicht auf, dass Beiträge kommentarlos gelöscht werden?
Beamte oder Angestellter der BA, Kommunen, Jobcenter, etc sind hier unterwegs. Und bestimmt nicht, um sich aufzugeilen am Leid anderer, sondern um bei Missständen zu unterstützen.
Vielleicht eignet sich ein Moderator dieses Forums mal mehr Neutralität an.
Schönen Abend
@AlterGaul
Das du dir in deinem Beitrag mehrfach selbst widersprichst, ist dir offenbar nicht aufgefallen.
Was Tarif und Besoldung betrifft: https://beamte.verdi.de/themen/besoldung/++co++e2eb6d84-4a10-11ed-925e-001a4a160111
und was die Wohnkosten betrifft, gilt dies bundesweit: https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/satte-zuschl%C3%A4ge-beamte-bekommen-wegen-gestiegener-mietkosten-bis-zu-10000-euro-mehr/ar-AA14uS9B?li=BBqg6Q9
die anderen Bundesländer werden also nachziehen müssen und einige haben das auch schon angekündigt.
@Yavanna
Ich lösche keine anderen Meinungen, sondern nur unsachliche und beleidigende Beiträge, welche gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen und die deshalb gemeldet wurden.
Deinen habe ich mal stehen lassen, obwohl er sowohl unsachlich als auch beleidigend ist.
Es wäre sicher interessant zu sehen, wie du reagierst, wenn ich mich so zu deinen Ansichten äußern würde wie du hier zu meinen. Aber dafür ist mir meine Zeit zu schade.
Zitat von: Ottokar am 04. Dezember 2022, 19:58:36@AlterGaul
Das du dir in deinem Beitrag mehrfach selbst widersprichst, ist dir offennbar nicht aufgefallen.
Zeige doch bitte die Textstellen auf, wo ich mir selber widerspreche.
Deine Behauptungen hast du mit keiner einzigen Quelle hinterlegt, deshalb bitte ich dich nochmal Quellen zu liefern. Selbst die Berechnungen des VGH Hessen hast du ignoriert oder gar nicht gelesen, welches deine Behauptungen widerlegen.
Wärst du auf meine Fragen eingegangen, wären dir bereits Fehler in deiner Argumenation aufgefallen.
Zitat von: Ottokar am 04. Dezember 2022, 19:58:36Was Tarif und Besoldung betrifft: https://beamte.verdi.de/themen/besoldung/++co++e2eb6d84-4a10-11ed-925e-001a4a160111
Ich verstehe nicht was du mit dem nachträglichen einfügen dieses Links aussagen willst. Das ist eine typische Forderung bei einer anstehenden Tarifverhandlung. Damit haben Beamte primär erstmal überhaupt nichts mit zu tun. Denn wie ich bereits zuvor ausführte, gilt für Beamte kein Tarifvertrag sondern nur das Gesetz. Es hat sich eingebürgert, dass die Tariferhöhungen fast wirkungsgleich auf die Beamten übertragen werden, abzüglich einer Pensionsrückstellung. Auch da muss man wieder schauen, welcher Besoldungsgesetzgeber dieses macht. Das Land Hessen ist aus den Verhandlungen für die Angestellten ausgetreten und wäre sowieso nicht bei den Verhandlungen dabei und kocht gleichzeitig noch für Beamte ihre eigene Suppe. Im öffentlichen Dient gibt es sehr viele Tarifverträge. Dieser wird in deiner angesprochenen Tariverhandlung nicht verhandelt. Dafür gibts andere Termine. In dieser Tarifverhandlung geht es hauptsächlich um den TVÖD Bund und VKA und folglich um eine Übertragung auf die Beamten des Bundes. Deine Beispiele bezogen sich jedoch überwiegend auf die Beamten in NRW. Die Tarifverhandlungen finden statt, weil der bisherige Zeitraum für die Laufzeit des Tarifvertrages am Ende ist. Die Tarifverhandlungen hätten so oder so stattgefunden, unabhängig davon, wie die Preise sich entwickelt hätten.
Zitat von: Ottokar am 04. Dezember 2022, 19:58:36und was die Wohnkosten betrifft, gilt dies bundesweit: https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/satte-zuschl%C3%A4ge-beamte-bekommen-wegen-gestiegener-mietkosten-bis-zu-10000-euro-mehr/ar-AA14uS9B?li=BBqg6Q9
die anderen Bundesländer werden also nachziehen müssen und einige haben das auch schon angekündigt.
Deine Aussage mit bundesweit ist absolut falsch. Der Artikel, der übrigens genauso in der Bildzeitung hätte stehen können strotzt nur so vor Fehlern und ich bin sehr verwundert, dass du diesem nicht einem kritischen Faktencheck unterzogen hast. Hättest du dieses getan, hättest du festgestellt, dass es hier lediglich um die Beamten in NRW geht. Durch die Änderung des LBSG NRW sind diese Nachzahlungen entstanden. Bei Prüfung des Gesetzentwurfes wäre einem aufgefallen, dass diese hohen Nachzahlungen lediglich für Beamte mit mindestens drei Kindern gilt. Ein lediger Beamter in A6 bekommt nichts an Nachzahlung. Komischerweise wurde dieses in dem Artikel erst gar nicht erwähnt. War wohl nicht spektakulär genug. NRW ist den Weg über die Mietenstufe gegangen in Verbindung mit mindestens drei Kinder und hat den Familienzuschlag mit einem regionalen Ergänzungszuschlag verschmolzen. Selbst diese Regelung ist weiterhin verfassungswidrig zu niedrig. NRW ist der Prozeduralisierung im Gesetzentwurf nicht hinreichend nachgekommen und hat, wenn ich es richtig in Erinnerung habe nicht das 95% Perzentil bei den Wohnkosten berücksichtigt.
Zitat(cc) Die Höhe der grundsicherungsrechtlichen Kosten der Unterkunft wird realitätsgerecht erfasst, wenn die von der Bundesagentur für Arbeit länderspezifisch erhobenen und in ihrer Auskunft übermittelten Daten über die tatsächlich anerkannten Bedarfe (95 %-Perzentil) zugrunde gelegt werden. Hierbei handelt es sich um den Betrag, mit dem im jeweiligen Jahr bei rund 95 % der Partner-Bedarfsgemeinschaften mit zwei Kindern der anerkannte monatliche Bedarf für laufende Kosten der Unterkunft abgedeckt worden ist. Der Anteil der Haushalte, bei denen ein noch höherer monatlicher Bedarf für die laufenden Kosten der Unterkunft anerkannt worden ist, liegt bei unter 5 %. Auf diese Weise werden die tatsächlich als angemessen anerkannten Kosten der Unterkunft erfasst, während zugleich die statistischen Ausreißer, die auf besonderen Ausnahmefällen beruhen mögen, außer Betracht bleiben. Damit wird sichergestellt, dass die auf dieser Basis ermittelte Mindestbesoldung unabhängig vom Wohnort des Beamten ausreicht, um eine angemessene Wohnung bezahlen zu können.
Quelle: 2 BvL 4/18 Rdnr. 95 (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000418.html)
Rheinland Pfalz, Hamburg, Bayern und Bremen sind andere Wege gegangen. Auch dazu hat sich das BVErfG in deinem erwähnten Beschluss geäussert:
Zitatc) Bei der Umsetzung der aus Art. 33 Abs. 5 GG resultierenden Pflicht zur amtsangemessenen Alimentation besitzt der Gesetzgeber einen weiten Entscheidungsspielraum (vgl. BVerfGE 8, 1 <22 f.>; 114, 258 <288>; 117, 372 <381>; 121, 241 <261>; 130, 263 <294>; 139, 64 <112 Rn. 94>; 140, 240 <278 f. Rn. 73>). Dies gilt sowohl hinsichtlich der Struktur als auch hinsichtlich der Höhe der Besoldung (vgl. BVerfGE 81, 363 <375 f.>; 130, 263 <294>; 139, 64 <112 Rn. 94>; 140, 240 <278 f. Rn. 73>); diese ist der Verfassung nicht unmittelbar, als fester und exakt bezifferbarer Betrag, zu entnehmen (vgl. BVerfGE 44, 249 <264 ff.>; 117, 330 <352>; 130, 263 <294>; 139, 64 <112 Rn. 94>; 140, 240 <278 f. Rn. 73>). Insofern stellt die in Art. 33 Abs. 5 GG enthaltene Garantie eines ,,amtsangemessenen" Unterhalts lediglich eine den Besoldungsgesetzgeber in die Pflicht nehmende verfassungsrechtliche Gestaltungsdirektive dar (vgl. BVerfGE 117, 330 <352>; 130, 263 <294>; 139, 64 <112 Rn. 94>; 140, 240 <279 Rn. 73>). Innerhalb des ihm zukommenden Entscheidungsspielraums muss der Gesetzgeber das Besoldungsrecht den tatsächlichen Notwendigkeiten und der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anpassen. Die von ihm jeweils gewählte Lösung – hinsichtlich Struktur und Höhe der Alimentation – unterliegt allerdings der gerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerfGE 139, 64 <112 Rn. 94>; 140, 240 <279 Rn. 74>).
Quelle: 2 BvL 4/18 Rdnr. 26 (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000418.html)
Diesen Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum nutzen die Gesetzgeber schamlos aus. Das einzige was zählt ist ähnlich wie bei der Ermittlung des Regelsatzes, es so billig wie möglich z machen unabhängig davon, ob es verfassungsgemäß ist oder nicht. Im Bereich der Besoldung haben es die Gesetzgeber ebenso getan und ganz wüste und wilde Konstrukte geschaffen, die aus fiskalisch geprägten Gründen es so billig wie möglich machen.
Ich kann verstehen, dass es verdammt harte Kost ist und am Anfang erstmal total unübersichtlich und verwirrend. Es gibt viele Abhängigkeiten untereinander und Zusammenhänge die auf dem ersten Blick erstmal nicht zu erkennen sind.
Deshalb schrieb ich bereits zuvor, dass man sich lieber die Gesetzesentwürfe durchlesen sollte, anstatt irgendwelche Artikel auf bildähnlichen Seite, wo die Redakteure überhaupt keine Ahnung von der Materie haben. Wie oft wird sich aufgeregt, dass bspw. in der Bild über Leistungsbezieher ein vollkommen verzerrtes Bild dargestellt wird und in diesem Fall ist das bei den Beamten exakt das gleiche. Oftmals glaubt man nur das, was man glauben will, Stichwort Confirmation Bias.
Es klingt komisch, dass die Besoldung der Beamten vom Regelsatz abhängt, jedoch genau den Bezugswert nutzt das BVerfG.
seid ihr eigentlich sicher, das dieser ganze juristische Sermon hier irgendjemanden interessiert? Beharkt euch gerne über PN aber lasst uns, die wir das eh nicht ändern können damit in Ruhe. ES INTERESSIERT UNS NICHT!
Zitat von: terrier am 05. Dezember 2022, 08:37:37seid ihr eigentlich sicher, das dieser ganze juristische Sermon hier irgendjemanden interessiert? Beharkt euch gerne über PN aber lasst uns, die wir das eh nicht ändern können damit in Ruhe. ES INTERESSIERT UNS NICHT!
Sprichst du jetzt für alle User? Mitnichten.
Mich interessiert die Plauderecke nicht, daher lese ich sie nicht. Ich würde aber nie auf die Idee kommen, jemanden deshalb anzuschreien.
Wozu braucht ein Beamter einen Wohnzuschuss? :weisnich: Verdienen die so wenig?
Ich soll dir aufzeigen, was du nicht selbst erkennst, obwohl du es geschrieben hast? Zwecklos. Auf diesen Grabenkrieg lasse ich mich nicht ein, dafür ist mir meine Zeit zu schade. Die Fakten zum Lohnabstandsgebot und Wohnkostenzuschuss stehen fest, egal wie sie bezeichnet werden, daran ändert drum-herum-reden nichts. Und Deine Kümmelkörner kannst du allein spalten.
Du willst unbedingt das letzte Wort haben? Bitte sehr:
Zitat von: AlterGaul am 05. Dezember 2022, 08:02:02Es klingt komisch, dass die Besoldung der Beamten vom Regelsatz abhängt, jedoch genau den Bezugswert nutzt das BVerfG.
Zitat von: Ottokar am 05. Dezember 2022, 10:48:17Ich soll dir aufzeigen, was du nicht selbst erkennst, obwohl du es geschrieben hast? Zwecklos.
Ich habe es erkannt und sogar verstanden. Du hast durch deine Antworten, deine Unkenntnis im Beamtenrecht aufgezeigt. Ich habe lediglich genauer nachgefragt. Ich habe das getan, was hier im Forum immer propagiert wird. Wenn man was nicht verstanden hat, dann frage nach. Des Weiteren habe ich Fehler aufgezeigt, so wie viele es bei ihren SB tun.
Zitat von: Ottokar am 05. Dezember 2022, 10:48:17Du willst unbedingt das letzte Wort haben? Bitte sehr:
Zitat von: AlterGaul am 05. Dezember 2022, 08:02:02Es klingt komisch, dass die Besoldung der Beamten vom Regelsatz abhängt, jedoch genau den Bezugswert nutzt das BVerfG.
Ob ich nun das letzte Wort habe oder nicht, ist mir ziemlich total egal. Ich werde weiterhin falsche Aussagen anhand von Quellen aufzeigen und natürlich korrigieren bzw. verbessern.
Wir können weiterhin festhalten, dass du keine Quellen genannt hast.
Vielleicht wurde das Bürgergeld nur so geringfügig erhöht, um Beamten nicht noch mehr zuzugestehen. Muß man auch mal positiv sehen. Na mal im Ernst, da gibt es schon Beamte, die nicht in saus und Braus leben. Diverse andere hätte die "Erhöhung" allerdings wirklich nicht nötig.
ich würde generell damit aufhören irgendwelche rs von irgendetwas abhängig zu machen..wohin das alles führt..sieht man ja seit längerem..wie rs sein hätten müssen..wurde ja nun schon oft genug vorgerechnet..und wie rs berechnet werden weis man ja nun auch..und zwar mit viel beschiss und schummelei..es könnte ja wohlstand in diesem land enstehen..welches nicht erwünscht ist,zumindest nicht fürs unliebsame anhängsel..
Es liegt leider nicht in der Macht eines Abgehängten selbst etwas an seiner Situation zu verbessern.
Und gut und gerne 10 Millionen Menschen in Deutschland sind komplett abgehängt.
Es muss zwingend der Regelsatz sehr stark erhöht werden.
GEHALT UND PENSION
Beamten winkt DOPPELTES Lohn-Plus dank Bürgergeld!
https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/gehalt-und-pension-beamten-winkt-doppeltes-lohn-plus-dank-buergergeld-82153828.bild.html
10 000 Euro Mietzuschuss für Beamte
https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/beamte-mietzuschuss-10000-euro-der-steuerzahler-blecht-dafuer-82042642.bild.html
WAS ZUM TEUFEL!?
Zumindest Beamte müssten sich doch dann freuen, wenn es mehr ALG2 gibt.
Zitat von: Fred am 08. Dezember 2022, 20:57:39Zumindest Beamte müssten sich doch dann freuen, wenn es mehr ALG2 gibt.
Gibt es aber eben nicht. Nicht einmal ansatzweise die Teuerungen wurden aufgefangen. Eine Erhöhung wäre Inflation + der Betrag der Erhöhung.
Also ca. 700€ + x
Ich weiß. Daher finde ich es so unverschämt, dass man das Bürgergeld jetzt als was neues und besseres hinstellt. Vor allem nach den Einschnitten, die man jetzt dank Merz & Co. nochmal vorgenommen hat, ist es schlichtweg einfach unverschämt und Leutverdummung.
Zitat von: Fred am 09. Dezember 2022, 09:56:24Daher finde ich es so unverschämt, dass man das Bürgergeld jetzt als was neues und besseres hinstellt. Vor allem nach den Einschnitten, die man jetzt dank Merz & Co. nochmal vorgenommen hat, ist es schlichtweg einfach unverschämt und Leutverdummung.
Das überrascht doch jetzt keinen, oder?
Schon als das erste Mal der Begriff "Bürgergeld" mit den entsprechenden Infos im Umlauf war, war doch klar, dass das nix anderes als Hartz IV (mit bissl mehr Geld) ist.
Hartz4: mit weniger Geld!
Zitat von: Edelbert_Käsemann am 12. Dezember 2022, 22:00:51Hartz4: mit weniger Geld!
Bürgergeld: Hartz 4 mit weniger Geld
Man hat mit dem Bürgergeld weniger Geld in der Tasche als mit Hartz4 in 2021. Die 53 Euro sind min 100 Euro zu wenig um die Inflation und Strom auszugleichen und das selbe Niveau von 2021 herzustellen mit H4. Es muss geklagt werden.
Zitat von: hanskanns am 14. Dezember 2022, 18:26:42Es muss geklagt werden.
gute Idee, nur kann kein Gericht per Urteil den Regelsatz ändern. Der ist per Gesetz festgeschrieben und kann auch nur vom Gesetzgeber geändert werden. Dem muss man auf die Füsse treten.
Jetzt aber mal ganz ohne Spaß:
Jetzt bei diesem Wetter bin ich 5 Minuten Fahrrad gefahren und ich konnte wegen der kalten Luft kaum Atmen.
Ich habe kein Geld zu Hause bis auf 5-6€ und auch keins auf dem Konto.
Bei diesem Wetter kann man nicht einmal Pfandsammeln weil es viel zu kalt ist.
Außer betteln oder klauen bleibt einem Leistungsempfänger ohne andere Hilfen doch gar nicht übrig.
Und das obwohl Geld im Überfluss da wäre.
An den Weihnachtsmärkten gibt es inzwischen unzählige Bettler. Da ist kein Platz für einen Neuen.
Eigentlich muss die Regierung zumindest zusätzlich 70€ pro Woche an Lebensmittelgutscheinen dazu geben.
Man kann von diesem Geld nicht leben
Zitat von: terrier am 14. Dezember 2022, 19:01:42gute Idee, nur kann kein Gericht per Urteil den Regelsatz ändern. Der ist per Gesetz festgeschrieben und kann auch nur vom Gesetzgeber geändert werden. Dem muss man auf die Füsse treten.
Das ist ja das asoziale daran! Es ist Verbrechen per Gesetz! Es steht im Gesetz dass man Leute wie Dreck behandelt und diese nicht leben können. Und die Richter sind an das Gesetz gebunden. Es kann nicht sein dass die damit durchkommen, man muss mittels Grundgesetz argumentieren. Das Existenzminimum ist nicht erfüllt.
Ich habe zb jetzt auch kein Geld mehr übrig für den restlichen Dezember. Das wird das traurigste Weihnachten und Silvester dass ich jemals hatte. Keine Familie, keine Freunde, kein Essen. Ich habe mir nur noch 15 Euro aufgehoben um Silvester eine selbstbelegte Pizza zu backen, das mache ich schon seit Jahren so und das ist das einzige was mir noch bleibt. Ich muss schaun, dass ich mich bis dahin irgendwie von einer Tüte Reis und einem Sack Kartoffeln durchschlage. Vielleicht alle 3 Tage ein Spiegelei noch.
Theoretisch müsste man sich hier wieder an das BVerfG wenden, ob die zuvor gutgeheißene Praxis aufgrund der veränderten Umstände immer noch anwendbar ist.
Wir sehen uns dann in einigen Jahren wieder :ironie:
Das BVerfG hat bereits eindeutig klargestellt, dass der Gesetzgeber auf Preissprünge sofort reagieren muss. Tut der aber nicht, weil es kein Rechtsmittel gibt, ihn dazu zu zwingen.
Eigentlich müssten alle ALG II Bezieher klagen, und zwar auf einen unabweisbaren Bedarf nach § 24 Abs. 1 SGB II aufgrund der Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Strom. Macht aber keiner.
Zitat von: Ottokar am 15. Dezember 2022, 09:54:55Macht aber keiner.
Weil es "unterm Strich" nichts bringt.
Antrag stellen
3 Monate später = Ablehnung
Widerspruch
6 Monate später = Klagemöglichkeit vorm SG
Verfahrensdauer = ca. 1 1/2 bis 2 Jahre
Also dauert es rund 3 Jahre ( also bis 2025/2026) bis es zu einem Urteil kommt, was aller voraussicht nach mit einer Ablehnung endet.
Zitat von: Ottokar am 15. Dezember 2022, 09:54:55Eigentlich müssten alle ALG II Bezieher klagen, und zwar auf einen unabweisbaren Bedarf nach § 24 Abs. 1 SGB II aufgrund der Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Strom. Macht aber keiner.
§ 24 Abs. 1 SGB II wäre nur Darlehen. Wäre nicht § 21 Abs. 6 SGB II passender, da Beihilfe?
Ich sehe hier eher eine EA.
Zitat von: TripleH am 15. Dezember 2022, 10:37:17äre nicht § 21 Abs. 6 SGB II passender
richtig
Könntet ihr mal ein Beispielschreiben erstellen?
Zitat von: Edelbert_Käsemann am 15. Dezember 2022, 11:40:13Könntet ihr mal ein Beispielschreiben erstellen?
Bevor du klagen kannst, musst du den Mehrbedarf erst mal beim JC beantragen, nach Ablehnung in Widerspruch gehen und erst nach Ablehnung des Widerspruchs kannst'e dann klagen... :zwinker:
Zitat von: Ottokar am 15. Dezember 2022, 09:54:55Das BVerfG hat bereits eindeutig klargestellt, dass der Gesetzgeber auf Preissprünge sofort reagieren muss.
Hast du ein Aktenzeichen dazu?
Zitat von: a_good_heart am 15. Dezember 2022, 11:52:01Zitat von: Edelbert_Käsemann am 15. Dezember 2022, 11:40:13Könntet ihr mal ein Beispielschreiben erstellen?
Bevor du klagen kannst, musst du den Mehrbedarf erst mal beim JC beantragen, nach Ablehnung in Widerspruch gehen und erst nach Ablehnung des Widerspruchs kannst'e dann klagen... :zwinker:
es geht doch nur um ein bsp schreiben..es geht darum zu sehen wie das ganze ausehen sollte bzw könnte..dazu muss man nicht erstmal irgendwelche wiedersprüche leisten usw...
Zitat von: AlterGaul am 15. Dezember 2022, 13:09:22Hast du ein Aktenzeichen dazu?
Aber gern: Urteil vom 09.02.2010, 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09
siehe dort unter Rz 140:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/02/ls20100209_1bvl000109.html
ZitatDer Gesetzgeber hat daher Vorkehrungen zu treffen, auf Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel Preissteigerungen oder Erhöhungen von Verbrauchsteuern, zeitnah zu reagieren, um zu jeder Zeit die Erfüllung des aktuellen Bedarfs sicherzustellen, insbesondere wenn er wie in § 20 Abs. 2 SGB II einen Festbetrag vorsieht.
Zitat von: AlterGaul am 15. Dezember 2022, 13:09:22Hast du ein Aktenzeichen dazu?
Oder hier:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/07/ls20140723_1bvl001012.html
ZitatAngesichts außergewöhnlicher Preissteigerungen bei einer derart gewichtigen Ausgabeposition ist der Gesetzgeber allerdings verpflichtet, nicht nur den Index für die Fortschreibung der Regelbedarfe (oben C I 2 b cc), sondern auch die grundlegenden Vorgaben für die Ermittlung des Bedarfs hinsichtlich des Haushaltsstroms zu überprüfen und, falls erforderlich, anzupassen.
Zitat von: TripleH am 15. Dezember 2022, 14:04:50Zitat von: AlterGaul am 15. Dezember 2022, 13:09:22Hast du ein Aktenzeichen dazu?
Oder hier:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/07/ls20140723_1bvl001012.html
ZitatAngesichts außergewöhnlicher Preissteigerungen bei einer derart gewichtigen Ausgabeposition ist der Gesetzgeber allerdings verpflichtet, nicht nur den Index für die Fortschreibung der Regelbedarfe (oben C I 2 b cc), sondern auch die grundlegenden Vorgaben für die Ermittlung des Bedarfs hinsichtlich des Haushaltsstroms zu überprüfen und, falls erforderlich, anzupassen.
da will man nur hoffen das sich der gesetzgeber auch daran hält.im mom sieht es schlich nicht danach aus..pure ignoranz ist das was der gesetzgeber zeigt..vieleicht noch unterfüttert mit fadenscheinlichen ausreden und dummverkaufsversuchen.. :weisnich:
Zitat von: selbiger am 15. Dezember 2022, 14:32:10da will man nur hoffen das sich der gesetzgeber auch daran hält. (https://xn--hlt-qla.im/)
tja, der Gesetzgeber, sprich die beiden Parlamentesind dem BVG übergeordnet. Er muss die angeregten Änderungen nicht übernehmen. letzte Instanz sind Bundestag und Bundesrat in diesem Staat-
:schock: Frankfurter Neue Presse:
10.171 Euro Nachzahlung für Beamte: Aufgrund der gestiegenen Preise bekommen Beamte gerade bis zu fünfstellige Nachzahlungen. Ist das gerecht? (https://www.fnp.de/politik/geld-euro-nachzahlung-beamte-lehrer-schule-sold-gehalt-inflation-zr-91979189.html)
Zitat von: a_good_heart am 16. Dezember 2022, 11:02:48:schock: Frankfurter Neue Presse:
10.171 Euro Nachzahlung für Beamte: Aufgrund der gestiegenen Preise bekommen Beamte gerade bis zu fünfstellige Nachzahlungen. Ist das gerecht? (https://www.fnp.de/politik/geld-euro-nachzahlung-beamte-lehrer-schule-sold-gehalt-inflation-zr-91979189.html)
Lol :lachen:
Schreib mal bitte, ob Bundes-, Landes- oder Kommunalbeamte. Und natürlich welche Besoldungs- umd Erfahrungsstufe. Dann frage ich mal in meinem Kollegen- und Bekanntenkreis rum, um die Nachricht zu verifizieren :wand: :lachen:
Zitat von: Yavanna am 16. Dezember 2022, 11:13:13[url="https://www.fnp.de/politik/geld-euro-nachzahlung-beamte-lehrer-schule-sold-gehalt-inflation-
Schreib mal bitte, ob Bundes-, Landes- oder Kommunalbeamte. Und natürlich welche Besoldungs- umd Erfahrungsstufe. Dann frage ich mal in meinem Kollegen- und Bekanntenkreis rum, um die Nachricht zu verifizieren :wand: :lachen:
Ist doch nichts neues. Diejenigen die keine Ahnung vom Beamtentum haben, glauben halt den Mist der so geschrieben wird. Selbst wenn deine Antwort lautet, dass aus deinem Kollegen- bzw. Bekanntenkreis niemand so eine hohe Nachzahlung bekommen hat, wird es hier trotzdem ignoriert werden. Im Artikel steht noch nicht mal der tatsächliche Grund für die hohe Nachzahlung drin. Warum nicht? Der angegebene Grund den der Autor aufführt ist es nicht. Demnach lügt der Autor seine Leser an, weil er wahrscheinlich unfähig war, die tatsächliche Gesetzeslage zu ermitteln und einfach nur die Wörter des Artikels aus einer anderen Quelle übernommen hat. Deine Frage hatte ich bereits gestellt welche Beamte betroffen sind und natürlich keine Antwort drauf bekommen.
Die meisten wissen gar nicht, dass es 17 verschiedene Besoldungsgesetzgeber gibt inklusive 17 Besoldungstabellen mit mittlerweile absolut verschiedenen Regelungen. Selbst Beschlüsse vom BVerfG oder Richtervorlagen vom VGH Hessen scheint niemand hier genauer unter die Lupe genommen zu haben, um die Materie zu verstehen. Stattdessen wird einfach der typische spektakuläre Mist geglaubt und ungefiltert weiter verbreitet ohne diesem einen kritischen Faktencheck zu unterziehen. Es wird genau das ignoriert, welches über das SGB in Verbindung mit Hartz IV erwartet wird.
Perfide Doppelmoral!
ach alter Gaul, hast du hier was anderes erwartet? nee nich
Ist doch egal wie viel Beamte kriegen oder nicht:
Jetzt heute Mitte des Monats haben Mindestens eine Million Hartz4 Empfänger keinen einzigen € flüssig.
Und alles außer Betteln ist illegal in dieser Situation.
Es ist aber Aufgabe des Staates das Geld so zu erhöhen dass es für die restlichen 15 Tage auch noch reicht
Was, wie viel und warum Beamte mehr Geld bekommen sollen interessiert mich ehrlich gesagt nicht.
Da ich keine Ahnung von dem ganzen Besoldungsirrgarten habe, maße ich mir auch kein Urteil darüber an.
Ich weiß nur, das so mancher Beamter in Ausführung seiner Tätigkeit u.U. sein eigenes Leben aufs Spiel setzt. Und diese Beamten sind in der Regel unterbezahlt.
Letztendlich muss jetzt jeder einzelne sehen, wie er über die Runden bzw. über den Monat kommt. Da ich von der Politik nichts erwarte, was die Steigerungen aufhält, muss ich halt bei mir selbst Prioritäten setzen und nicht darauf hoffen, das die Hampelmänner etwas unternehmen.
Zitat von: Edelbert_Käsemann am 16. Dezember 2022, 12:49:46..Jetzt heute Mitte des Monats haben Mindestens eine Million Hartz4 Empfänger keinen einzigen € flüssig. ..
Aha - und du kennst jeden Einzelnen von denen? Sonst würdest du ja nicht wissen, das mindesten 1 Million LE keinen einzigen EURO mehr in der Tasche haben.
Und wieso nur Hartz IV Empfänger? Wo sind die SGB XII Empfänger, die das gleiche Problem haben müssten? Die bekommen doch auch nicht mehr Geld.
Ich sag ja nicht, das der Regelsatz angemessen ist. Er ist definitiv zu niedrig. Gerade in Bezug auf die gestiegenen/steigenden Energiekosten und den zu erwartenden Preissteigerungen bei den Lebensmitteln.
Im Moment zahle ich freiwillig 60 EUR im Monat für Strom, aber ab Januar muss ich 70 EUR zahlen. Und trotzdem bleiben mir nach Abzug der Fixkosten ab Januar ca. 270 EUR. Und davon fallen 50% - 60% für Lebensmittel an.
Wer aber als Single weniger als 150 EUR nach Abzug der Fixkosten hat, sollte seine Ausgaben unter die Lupe nehmen.
Zitat von: Greywolf08 am 16. Dezember 2022, 14:00:10Was, wie viel und warum Beamte mehr Geld bekommen sollen interessiert mich ehrlich gesagt nicht.
Da ich keine Ahnung von dem ganzen Besoldungsirrgarten habe, maße ich mir auch kein Urteil darüber an.
Ich weiß nur, das so mancher Beamter in Ausführung seiner Tätigkeit u.U. sein eigenes Leben aufs Spiel setzt. Und diese Beamten sind in der Regel unterbezahlt.
Letztendlich muss jetzt jeder einzelne sehen, wie er über die Runden bzw. über den Monat kommt. Da ich von der Politik nichts erwarte, was die Steigerungen aufhält, muss ich halt bei mir selbst Prioritäten setzen und nicht darauf hoffen, das die Hampelmänner etwas unternehmen.
Zitat von: Edelbert_Käsemann am 16. Dezember 2022, 12:49:46..Jetzt heute Mitte des Monats haben Mindestens eine Million Hartz4 Empfänger keinen einzigen € flüssig. ..
Aha - und du kennst jeden Einzelnen von denen? Sonst würdest du ja nicht wissen, das mindesten 1 Million LE keinen einzigen EURO mehr in der Tasche haben.
Und wieso nur Hartz IV Empfänger? Wo sind die SGB XII Empfänger, die das gleiche Problem haben müssten? Die bekommen doch auch nicht mehr Geld.
Ich sag ja nicht, das der Regelsatz angemessen ist. Er ist definitiv zu niedrig. Gerade in Bezug auf die gestiegenen/steigenden Energiekosten und den zu erwartenden Preissteigerungen bei den Lebensmitteln.
Im Moment zahle ich freiwillig 60 EUR im Monat für Strom, aber ab Januar muss ich 70 EUR zahlen. Und trotzdem bleiben mir nach Abzug der Fixkosten ab Januar ca. 270 EUR. Und davon fallen 50% - 60% für Lebensmittel an.
Wer aber als Single weniger als 150 EUR nach Abzug der Fixkosten hat, sollte seine Ausgaben unter die Lupe nehmen.
unter die lupe nehmen..also bei den preisen..die denoch als schnäpchen an den man gebracht werden..??wo soll dieser denn noch den euro umdrehen..?man vergisst dabei das so ziemlich jeder andere und individuelle ausgaben hat..niemand hat exakt ein und die selben ausgaben..es ist immer leicht gesagt wenn gut situirte anderen erzählen wollen wie sie ihr geld auszugeben haben..restefressen..??das was vom tisch fällt.?
man sollte dieses gewirr im beamten tam tam..mal so richtig unter die lupe nehmen..ich gehe mal stark davon aus das da ne menge einsparrpotenzial ist..wie in sovielen anderen bereichen auch..allen anschein geht es hierzulande schlicht vielen noch zu gut..klingt ziemlich absurt das beamte zu wenig geld haben..die armen beamten... :schock:
Zitat von: selbiger am 16. Dezember 2022, 15:16:17klingt ziemlich absurt das beamte zu wenig geld haben..die armen beamten... :schock:
Es geht nicht darum, ob Beamte zu wenig Geld haben sondern das sie laut BVerfG zu gering besoldet sind. Wenn ich mir den Beamten A6 abzüglich Miete und PKV für seine Familie vor Augen halte, bleibt nicht mehr so viel übrig.
Zitat von: AlterGaul am 16. Dezember 2022, 15:57:55Zitat von: selbiger am 16. Dezember 2022, 15:16:17klingt ziemlich absurt das beamte zu wenig geld haben..die armen beamten... :schock:
Es geht nicht darum, ob Beamte zu wenig Geld haben sondern das sie laut BVerfG zu gering besoldet sind. Wenn ich mir den Beamten A6 abzüglich Miete und PKV für seine Familie vor Augen halte, bleibt nicht mehr so viel übrig.
vom beamten tam tam mal abgesehen geht das aber anderen ebendso..wenn nicht sogar schlechter..in relevation gesehen..geht dem beamten aber gut..ist ja nun nicht so das dem oder der beamten deren partner alle arbeitslos sind..in der regel alles beamte..oder anderweitig gut dotierten jobs..vom sinn und nutzen des ganzen..benötigt man theoretisch keinen beamten gedöns..deren jobs kann man auch ohne beamten status erledigen.
Zitat von: selbiger am 16. Dezember 2022, 15:16:17...man vergisst dabei das so ziemlich jeder andere und individuelle ausgaben hat..niemand hat exakt ein und die selben ausgaben..es ist immer leicht gesagt wenn gut situirte anderen erzählen wollen wie sie ihr geld auszugeben haben..restefressen..??das was vom tisch fällt.? ..
Bin weder gut situiert, noch schreibe ich irgendjemanden vor, wie er sein Geld auszugeben hat. Habe auch nur den Regelsatz.
Nur sollte wenigstens der Betrag, der für Lebensmittel vorgesehen ist, nicht anderweitig verplant werden. Hat auch was mit Eigenverantwortung zu tun.
Mit dem Rest vom RS kann jeder tun und lassen was er will.
Und was ist so verwerflich daran, wenn man den Tipp gibt, doch mal seine Ausgaben unter die Lupe zu nehmen?
Könnte ja sein, das es vielleicht nicht unbedingt nötig ist 3 oder 4 Streaming-Abos zu haben oder der Internet - und Handytarif vielleicht gerade irgendwo günstiger ist und man (um Kosten zu reduzieren) wechseln könnte.
Aber konstruktive Tipps sind hier unerwünscht. Stattdessen wird immer nur gejammert was nicht geht und nicht mal geguckt, was geht.
Zitat von: Greywolf08 am 16. Dezember 2022, 17:27:38Zitat von: selbiger am 16. Dezember 2022, 15:16:17...man vergisst dabei das so ziemlich jeder andere und individuelle ausgaben hat..niemand hat exakt ein und die selben ausgaben..es ist immer leicht gesagt wenn gut situirte anderen erzählen wollen wie sie ihr geld auszugeben haben..restefressen..??das was vom tisch fällt.? ..
Bin weder gut situiert, noch schreibe ich irgendjemanden vor, wie er sein Geld auszugeben hat. Habe auch nur den Regelsatz.
Nur sollte wenigstens der Betrag, der für Lebensmittel vorgesehen ist, nicht anderweitig verplant werden. Hat auch was mit Eigenverantwortung zu tun.
Mit dem Rest vom RS kann jeder tun und lassen was er will.
Und was ist so verwerflich daran, wenn man den Tipp gibt, doch mal seine Ausgaben unter die Lupe zu nehmen?
Könnte ja sein, das es vielleicht nicht unbedingt nötig ist 3 oder 4 Streaming-Abos zu haben oder der Internet - und Handytarif vielleicht gerade irgendwo günstiger ist und man (um Kosten zu reduzieren) wechseln könnte.
ich habe nichts gegen tips gesagt..aber der grossteil der lb gibt sein geld schon verantwortungsvoll aus..und trozdem reicht es nicht..naja streamingdienste sind ja nur 3 grosse..wo bei dem einem sogar nen sozialtarif gibt..ich habe zb keinen..bin gast zuschauer..also für mich kostets nichts..aber bei dem inovativem tv angebot sind streamingdienste elementar sehr wichtig geworden..handyvertrag hab ich nicht..nur kartentele..kostet mir um die 15 euro im jahr also nix dickes..und was internet angeht lege ich schon sehr grossen wert auf leistung..das kostet mir im mom noch 40 euro..das ist denke ich grade noch so im ramen..für eine 500 tausender leitung inklusive festnetz..es gibt ne 1000 leitung schon für 39 euro..ja leider bekomme ich die im mom noch nicht..muss ja mindestens ein jahr im vertrag gewesen sein..um anspruch zu haben..ja die lieben anbieter mit ihren ominösen vertragskonstruktionen..nur wenn ..und wen den so..oder wen du das dann erst das..immer ne kuh kaufen für nen glass milch..
also jamern ist das der falsche ausdruck..jammern über die ominösen angebote wie man das geld aus den taschen leiert..da ist schon zurecht angebracht..oder vertragsbindungen..alles solche dinge aus der steinzeit..
naja..so dumm wird zudem kein le sein sich alles mögliche zu abonieren..wissend dieses nicht leisten zu können..aber klar diese gibts..
Die Lebensmittel sind einfach so stark gestiegen, dass eigentlich kein Geld da ist um für den ganzen Monat was zu haben.
Und auch Strom ist stark gestiegen.
Diese beiden Posten in 2 Jahren + kosten für Corona-Maßnahmen wofür es kein zusätzliches Geld gab ergeben mindestens 300€ Teuerung. Für alles andere bleibt nichts und sogar es reicht nicht einmal für die Fixkosten.
500€ ist heutzutage ein ziemlich enges Budget für eine Person für eine Woche. Aber für 4,5 Wochen ist damit nichts möglich.
Zitat von: selbiger am 16. Dezember 2022, 17:04:44benötigt man theoretisch keinen beamten gedöns..deren jobs kann man auch ohne beamten status erledigen.
Demnach für Polizei, Justizvollzugsdienst, Finanzamt und Feuerwehr den Beamtenstatus abschaffen? Sehr gute Idee, dann darf die oben genannte Personengruppe ohne Probleme endlich streiken.
Zitat von: AlterGaul am 16. Dezember 2022, 18:54:54Zitat von: selbiger am 16. Dezember 2022, 17:04:44benötigt man theoretisch keinen beamten gedöns..deren jobs kann man auch ohne beamten status erledigen.
Demnach für Polizei, Justizvollzugsdienst, Finanzamt und Feuerwehr den Beamtenstatus abschaffen? Sehr gute Idee, dann darf die oben genannte Personengruppe ohne Probleme endlich streiken.
gleiches recht für alle..oder nicht..?? :weisnich: .sind doch viele nicht mehr als beamter unterwegs sondern als angestellter..bei der feuerwehr kenne ich 2 leute und sind keine beamten..sind feuerwehrleute..
Z.B. Bewährungshelfer/innen das könnte man auch Ehrenamtlich machen.
Die bekommen aber vermutlich sogar mehr wie 4000€/Monat.
Das ist wirklich DER unnötigste Posten überhaupt
Zitat von: selbiger am 16. Dezember 2022, 19:29:12bei der feuerwehr kenne ich 2 leute und sind keine beamten..sind feuerwehrleute..
Glaube ich nicht, zumindest bei der Berufsfeuerwehr halte ich das für ausgeschlossen. Ist halt sehr ungünstig wenn die Polizei oder Feuerwehr bei Notfällen am streiken ist.
Zitat von: Edelbert_Käsemann am 16. Dezember 2022, 20:30:58Z.B. Bewährungshelfer/innen das könnte man auch Ehrenamtlich machen.
Die bekommen aber vermutlich sogar mehr wie 4000€/Monat.
Das ist wirklich DER unnötigste Posten überhaupt
Quelle für die Behauptung, dass die mehr als 4.000 Euro bekommen.
Zitat von: AlterGaul am 16. Dezember 2022, 20:54:58Zitat von: selbiger am 16. Dezember 2022, 19:29:12bei der feuerwehr kenne ich 2 leute und sind keine beamten..sind feuerwehrleute..
Glaube ich nicht, zumindest bei der Berufsfeuerwehr halte ich das für ausgeschlossen. Ist halt sehr ungünstig wenn die Polizei oder Feuerwehr bei Notfällen am streiken ist.
Zitat von: Edelbert_Käsemann am 16. Dezember 2022, 20:30:58Z.B. Bewährungshelfer/innen das könnte man auch Ehrenamtlich machen.
Die bekommen aber vermutlich sogar mehr wie 4000€/Monat.
Das ist wirklich DER unnötigste Posten überhaupt
Quelle für die Behauptung, dass die mehr als 4.000 Euro bekommen.
in der tat..bei der freiwilligen gibts das nicht..man muss schon unterscheiden ob berufs oder freiwilligen feuerwehr..
Aufgaben eines Bewährungshelfers:
Minimal Computer daddeln
Smalltalk
2-3 Telefonate
Das kann nun wirklich eine Ehrenamtliche Kraft gratis oder gegen 200€ Entschädigung machen
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Bew%C3%A4hrungshelfer
Zitat von: Edelbert_Käsemann am 17. Dezember 2022, 10:39:23Aufgaben eines Bewährungshelfers:
Minimal Computer daddeln
Smalltalk
2-3 Telefonate
Das kann nun wirklich eine Ehrenamtliche Kraft gratis oder gegen 200€ Entschädigung machen
Klar doch, wir decken den sozialen Bereich wie annodazumal mit Freiwilligen ab.
Erzieher in Kindergärten, Pfleger in Altenheimen - brauchen wir nicht, können die Angehörigen oder wieder die Nonnen machen oder sonstige Ehrenamtliche.
Wie siehts aus - stellst du dich zur Verfügung?
Also ich würde zu dem gängigen Gehalt eines Bewährungshelfers sofort morgen anfangen, sogar 1000€ drunter noch
Zitat von: Edelbert_Käsemann am 17. Dezember 2022, 13:31:45Also ich würde zu dem gängigen Gehalt eines Bewährungshelfers sofort morgen anfangen, sogar 1000€ drunter noch
Ach jetzt doch nicht ehrenamtlich oder für 200 Euro Aufwandsentschädigung?
Zitat von: orpheus am 17. Dezember 2022, 15:06:25Ach jetzt doch nicht ehrenamtlich oder für 200 Euro Aufwandsentschädigung?
Für 200€ Aufwandsentschädigung würde es auch laufen.
Ist auf jeden Fall ein Posten den man ganz streichen kann.
Zitat von: Edelbert_Käsemann am 17. Dezember 2022, 18:14:46Für 200€ Aufwandsentschädigung würde es auch laufen.
Ist auf jeden Fall ein Posten den man ganz streichen kann.
Woher weißt du soviel von der Tätigkeit eines Bewährungshelfers? Warst du selbst mal davon betroffen und wurdest schlecht betreut?
Zitat von: Edelbert_Käsemann am 17. Dezember 2022, 13:31:45Also ich würde zu dem gängigen Gehalt eines Bewährungshelfers sofort morgen anfangen, sogar 1000€ drunter noch
was hindert dich diesen job auszuüben?
Zitat von: TripleH am 17. Dezember 2022, 19:24:57Zitat von: Edelbert_Käsemann am 17. Dezember 2022, 18:14:46Woher weißt du soviel von der Tätigkeit eines Bewährungshelfers? Warst du selbst mal davon betroffen und wurdest schlecht betreut?
Man kriegt ja einiges mit im Leben. Ist aber auch plausibel, dass es eigentlich völlig überflüssig ist. Und da es studierte sind und auch noch Beamte ist es ein echt teurer Spaß für die Steuerzahler
Also ich habe in meinem immerhin schon über 50 Jahre andauernden Leben auch so einiges erlebt, aber Erfahrungen mit einem Bewährungshelfer gehören nicht dazu.
Magst du erzählen, welche konkreten Erfahrungen du wann und wie gemacht hast, dass du als Experte einschätzen kannst, dass, das eh nur Sackkratzer sind, die ihr Geld nicht verdienen?
Oder findest du es gerecht?
Ist doch das wenn man jemanden der
- nichts herstellt
- nichts verarbeitet oder veredelt
- nicht einmal klassische Büroarbeiten ausführt oder nur in sehr geringem Umfang
- eigentlich überhaupt keinen Mehrwert für die Gesellschaft schafft
Eine üppige Bezahlung hat und sehr üppige Pension? Und es muss der Steuerzahler bezahlen?
Mich regt sowas immer auf
Bisher ist das doch erstmal nur eine Behauptung, dass ein Bewährungshelfer keinen Mehrwert schafft.
Daher nochmal die Frage, welche konkreten Erfahrungen du mit wie vielen Bewährungshelfern wann und warum gemacht hast?
Keine
Aber trotzdem Bahh
Zitat von: Edelbert_Käsemann am 18. Dezember 2022, 00:17:43Keine
Aber trotzdem Bahh
dann ist es am ende doch nur "blablabla".. schade
Zitat von: TripleH am 17. Dezember 2022, 23:36:00Bisher ist das doch erstmal nur eine Behauptung, dass ein Bewährungshelfer keinen Mehrwert schafft.
Daher nochmal die Frage, welche konkreten Erfahrungen du mit wie vielen Bewährungshelfern wann und warum gemacht hast?
Zitat von: Edelbert_Käsemann am 17. Dezember 2022, 21:46:00Oder findest du es gerecht?
Ist doch das wenn man jemanden der
- nichts herstellt
- nichts verarbeitet oder veredelt
- nicht einmal klassische Büroarbeiten ausführt oder nur in sehr geringem Umfang
- eigentlich überhaupt keinen Mehrwert für die Gesellschaft schafft
Eine üppige Bezahlung hat und sehr üppige Pension? Und es muss der Steuerzahler bezahlen?
Mich regt sowas immer auf
es ist nunmal so..das die die schreibtisch tätigkeiten machen in vielerlei hinsicht ordentlich und sogar deutlich gutes geld verdienen, als ein strassentiefbauer in seinem schützengraben..
die frage was ein bewährungshelfer alles so schönes tut sagt seine bezeichnung..bei der bewährung helfen..das heist amtswege,probleme aufsicht etz usw..und in sehr vielen fällen bewirkt dieser noch nichtmal was..kassiert aber allen anschein ordentlich..dieser hat es in der hand..wie in amerika..eine falsche bewegung und du bist mode..denn lass diesen bewährungshelfer mal schlechten sex gehabt haben..auch dan biste mode..also alles individuell von der person abhängig die bewährungshilfe macht.man muss nicht damit in verbindung stehen..aber einwenig schnüffeln im umfeld kann schon einiges ans tageslicht bringen..
es ist wie mit den betreuern..es gibt welche die machen nen guten job..und es gibt welche die plündern dein geld,bis hin zur testamentüberlassung.usw.uvm..
also nur blabla..ist hier einfach zu einfach gesagt..aber so ist es nunmal wenn man nicht weiterweis..denn ists halt nur blabla.. :weisnich:
Wenn man redet, ohne Ahnung vom Thema zu haben, dann ist das BlaBla.
Schon allein der Satz "wer nichts herstellt, ist für die Gesellschaft unnötig" ist an Dummheit nicht zu überbieten. Kapitalistisches Denken der übelsten Sorte!
Um nochmal speziell zum Bewährungshelfer zu kommen: glaubt ihr im Ernst, der hat nur einen Klienten zu betreuen und den ganzen Tag nichts anderes zu tun, als sich für den Schikanen auszudenken? Aber so denkt ihr ja von den Politikern und Sachbearbeitern auch. Die stehen morgens nur auf, um euch persönlich zu ärgern.
Ich finde es äußerst bemerkenswert (und auch etwas seltsam), welch große Anteilnahme gegenüber Beamten hier herrscht.
Eine derart große Anteilnahme würde ich mir an anderer Stelle auch gegenüber ALG II/Bürgergeldbeziehern wünschen, z.B. wenn es darum geht, wie man von der Regelsatzerhöhung die Kostensteigerungen aus der Inflation aus 2020, 2021, 2022 und 2023 bezahlen soll, oder wie man davon die Verdreifachung der Stromkosten bezahlen soll.
Wie machen Beamte das, wie sparen die 50% der Kosten beim Essen und 2/3 der Stromkosten ein?
Zitat von: Ottokar am 18. Dezember 2022, 09:04:44Ich finde es äußerst bemerkenswert (und auch etwas seltsam), welch große Anteilnahme gegenüber Beamten hier herrscht.
Eine derart große Anteilnahme würde ich mir an anderer Stelle auch gegenüber ALG II/Bürgergeldbeziehern wünschen, z.B. wenn es darum geht, wie man von der Regelsatzerhöhung die Kostensteigerungen aus der Inflation aus 2020, 2021, 2022 und 2023 bezahlen soll, oder wie man davon die Verdreifachung der Stromkosten bezahlen soll.
Wie machen Beamte das, wie sparen die 50% der Kosten beim Essen und 2/3 der Stromkosten ein?
Einige hier sind vor Neid zerfressen auf die Beamte und deren vermeintliche Klischees und gönnen denen noch nicht mal den Dreck unter den Fingernägeln, bis sie die Beamten mal echt brauchen. Die Unwissenheit über das Berufsbeamtentum gibt denen den Rest, denn informieren braucht man sich ja nur aus der Klatschpresse.
Zitat von: Ottokar am 18. Dezember 2022, 09:04:44Ich finde es äußerst bemerkenswert (und auch etwas seltsam), welch große Anteilnahme gegenüber Beamten hier herrscht.
Was ist seltsam daran, daß man offensichtlich falsche und teilweise diffamierende Behauptungen nicht einfach stehen läßt?
Nun weil man die eine Seite sieht, muß man die andere nicht übersehen.
Zitat von: AlterGaul am 18. Dezember 2022, 09:12:19Einige hier sind vor Neid zerfressen auf die Beamte und deren vermeintliche Klischees
Sorry, aber da fehlt mir jeder Bezug zu meinem Beitrag.
Und Neid ist nach meiner Erfahrung die vollkommen falsche Emotion, die du hier Grundsicherungsbeziehern unterstellst.
Das Beamte glauben, das man sie beneiden (müsse), ist mir bekann - woher auch immer dieser Irrglaube kommt.
Die tragende Emotion hier ist jedoch einfach nur Frust. Frust darüber, dass viele Beamte Grundsicherungsbeziehern nicht mal die 50€ Regelsatzerhöhung gönnen, die ohnehin weit weg von bedarfsdeckend ist, und gleichzeitig jammern, dass ihre Besoldung zu gering ist. Und dabei als Hauptargument nicht etwa die gestiegenen Lebenshaltungskosten anführen, sondern die Regelsatzerhöhung als solche.
Das ist nichts Anderes als die altbekannte Sozialneiddebatte und eine Verhöhnung aller Grundsicherungsbezieher.
Zitat von: AlterGaul am 18. Dezember 2022, 09:12:19Zitat von: Ottokar am 18. Dezember 2022, 09:04:44Ich finde es äußerst bemerkenswert (und auch etwas seltsam), welch große Anteilnahme gegenüber Beamten hier herrscht.
Eine derart große Anteilnahme würde ich mir an anderer Stelle auch gegenüber ALG II/Bürgergeldbeziehern wünschen, z.B. wenn es darum geht, wie man von der Regelsatzerhöhung die Kostensteigerungen aus der Inflation aus 2020, 2021, 2022 und 2023 bezahlen soll, oder wie man davon die Verdreifachung der Stromkosten bezahlen soll.
Wie machen Beamte das, wie sparen die 50% der Kosten beim Essen und 2/3 der Stromkosten ein?
Einige hier sind vor Neid zerfressen auf die Beamte und deren vermeintliche Klischees und gönnen denen noch nicht mal den Dreck unter den Fingernägeln, bis sie die Beamten mal echt brauchen. Die Unwissenheit über das Berufsbeamtentum gibt denen den Rest, denn informieren braucht man sich ja nur aus der Klatschpresse.
alles ist gleich neid..es hat in keinsterweise was mit neid zu tun..es geht um gerechtes verteilung..und wenn jemand beim fingerschnippen horende verdienste einfährt..denn stimmt da schlicht was nicht.!..es geht unteranderem auch darum das andere sich tatsächlich krum machen..und bekommen nen tritt..soviel zur wertschätzung von arbeitsleistung..ich bin für bezahlung nach aufwändigkeit und pfysische belastung..es macht immer hin keinen unterschied an fix kosten die jederman so hat und deshalb sollten diese auch gleichermassen bezahlbar sein..ich glaube kaum das der beamte oder könig den strom umsonst bekommt während die knechte diesen für teuer berappen müssen..oder bezahlt der knecht etwa die die rechnugen für beamte oder wehm auch immer mit..??könnte man ja fast so glauben..auch knechte in unserer modernen zeit haben rechnungen zu begleichen haben häuser und und und abzubezahlen..und müssen noch nen horenden teil am jahresende an den fiskus abdrücken..wo könige ja verschont werden..es will schlicht keiner kapieren..das ist ungerechtigkeit..noch nie was von der schere der armut gehört..??die die immer weiter auseinander geht..??die ist mitnerweile zerbrochen..weils diese nicht weiter auseinander ging.unwissenheit ,blabla und sonstiege parolen ist immer die gleiche retorig von leuten denen allen anschein sehr gut geht..dieses system und daran muss man sich gewöhnen leiiider ist gescheitert.bezahlt hatt das ganze der kleine man..und der rest geht ohne je die konsequenzen dafür zu tragen, ungeschoren nachhause..siehe führerin merkel..nichts ist passiert..aber man lebt ja sooo gerne im dummerland..das ist sooowas von gerecht..und vorallem sooo bürgernah..es wird schaden abgewendet wie noch nieee zuvor um es mal in linientreusystem sprech zu sagen..meine güte so eine blindheit das ist wiederwertig ..hochgradig gefährlich für unschuldige..
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Zitat von: Ottokar am 18. Dezember 2022, 09:28:57Die tragende Emotion hier ist jedoch einfach nur Frust. Frust darüber, dass viele Beamte Grundsicherungsbeziehern nicht mal die 50€ Regelsatzerhöhung gönnen, die ohnehin weit weg von bedarfsdeckend ist, und gleichzeitig jammern, dass ihre Besoldung zu gering ist. Und dabei als Hauptargument nicht etwa die gestiegenen Lebenshaltungskosten anführen, sondern die Regelsatzerhöhung als solche.
Das die Besoldung zu gering ist, hat nun mal das BVerfG festgestellt und nicht die Beamten. Die Bezugs- und Vergleichsgrösse ist eine Familie mit Mann und Frau und zwei Kindern in Verbindung mit der Höhe des Regelsatzes und der KdU. Jeder Beamte sollte froh sein, wenn der Regelsatz anhaltend steigt, denn als Konsequenz muss die Besoldung angehoben werden. Warum sollten dann die Beamte neidisch sein? Sie profitieren doch davon, unter der Voraussetzung das sie die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen.
Zitat von: Ottokar am 18. Dezember 2022, 09:28:57Das ist nichts Anderes als die altbekannte Sozialneiddebatte und eine Verhöhnung aller Grundsicherungsbezieher.
Die LE verhöhnen die Beamten genauso mit ihren Stammtischgelabere und Beispiele findest du hier genug im Thema. Aus meiner Sicht prüfe ich erstmal meine Aussagen und hinterlege sie mit einer Quelle. Ich habe hier im Thema nicht viele Quellen gefunden. Ich mag mich täuschen aber für eine interessante Diskussion sollte man Quellen austauschen, die die Diskussion auch weiter bringen.
Zitat von: AlterGaul am 18. Dezember 2022, 11:07:55Zitat von: Ottokar am 18. Dezember 2022, 09:28:57Die tragende Emotion hier ist jedoch einfach nur Frust. Frust darüber, dass viele Beamte Grundsicherungsbeziehern nicht mal die 50€ Regelsatzerhöhung gönnen, die ohnehin weit weg von bedarfsdeckend ist, und gleichzeitig jammern, dass ihre Besoldung zu gering ist. Und dabei als Hauptargument nicht etwa die gestiegenen Lebenshaltungskosten anführen, sondern die Regelsatzerhöhung als solche.
Das die Besoldung zu gering ist, hat nun mal das BVerfG festgestellt und nicht die Beamten. Die Bezugs- und Vergleichsgrösse ist eine Familie mit Mann und Frau und zwei Kindern in Verbindung mit der Höhe des Regelsatzes und der KdU. Jeder Beamte sollte froh sein, wenn der Regelsatz anhaltend steigt, denn als Konsequenz muss die Besoldung angehoben werden. Warum sollten dann die Beamte neidisch sein? Sie profitieren doch davon, unter der Voraussetzung das sie die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen.
Zitat von: Ottokar am 18. Dezember 2022, 09:28:57Das ist nichts Anderes als die altbekannte Sozialneiddebatte und eine Verhöhnung aller Grundsicherungsbezieher.
Die LE verhöhnen die Beamten genauso mit ihren Stammtischgelabere und Beispiele findest du hier genug im Thema. Aus meiner Sicht prüfe ich erstmal meine Aussagen und hinterlege sie mit einer Quelle. Ich habe hier im Thema nicht viele Quellen gefunden. Ich mag mich täuschen aber für eine interessante Diskussion sollte man Quellen austauschen, die die Diskussion auch weiter bringen.
das BVerfG stellt nicht einfach mal so fest..das waren beamte die geklagt haben..also kommt es von beamten..es ziert sich also nicht diese klage abzuweisen..währe nämlich nen schuss ins eigene knie..beamte haben das also ins rollen gebracht..selbst wenn das umgesetzt wird..wird sich signifikannt nichts beim le spürbar ändern..
der hat angefangen nein der hat angefangen..tut dabei nichts zur sache..wenn keine quellen vorgelegt werden..hat das auch was mit eigenen meinungen zu tun,aber man darf ja warscheinlich keine eigenen meinungen haben..oder? meinungen und behaubtungen haben auch ihre berechtigungen..in jeder behaubtung steckt nen funke wahrheit ist ein gängiges sprichwort..und ja wen mir nen politiker,einen schönen tag sagt..ja dann gehe ich ans fenster und überzeuge mich erstmal davon.. :weisnich: besoldung hin oder her..jeder blinde sieht doch das es denen auf jedenfall nicht grade schlecht geht..le eher schon..
ich möchte mal sehen wie es denn solch einem beamten geht..wenn dieser auf harz5 degradiert wird..da bin ich mal gespannt..hatte damals im 1 euro billig sklaven job nen hochschulprofessor dabei..dem ging es anscheinent nicht so gut mit dieser situation..und 2-3 wochen später fand man ihn in seiner wg..unter der stubenlampe... :weisnich: ..müste man eigentlich mal drüber nachdenken..was solche ungerechtigkeiten eigentlich mit einem machen kann..wer keine devisen für den staat einfährt hat keine existensberechtigung..ein guter büger fährt divisen ein..
Zitat von: selbiger am 18. Dezember 2022, 12:02:56besoldung hin oder her..jeder blinde sieht doch das es denen auf jedenfall nicht grade schlecht geht..le eher schon..
Diese Aussage ist und bleibt in ihrer Pauschlierung falsch. Das würde voraussetzen, dass kein Beamter in den unteren Besoldungsgruppen eingruppiert wäre. Dem ist aber nicht so. Ein Blick in einige der Besondungstabellen würde hier sofort diese Aussage bestätigen.
Zitat von: selbiger am 18. Dezember 2022, 12:02:56das BVerfG stellt nicht einfach mal so fest..das waren beamte die geklagt haben..also kommt es von beamten..es ziert sich also nicht diese klage abzuweisen..währe nämlich nen schuss ins eigene knie..beamte haben das also ins rollen gebracht..selbst wenn das umgesetzt wird..
Wer sollte denn sonst geklagt haben? Ein Arzt, Rechtsanwalt oder Facharbeiter von VW? Natürlich wird die betroffene Gruppe geklagt haben, ähnlich wenn gegen Sanktionen geklagt wird. Das wird auch ein LE gewesen sein.
Zitat von: selbiger am 18. Dezember 2022, 12:02:56keine eigenen meinungen haben..oder? meinungen und behaubtungen haben auch ihre berechtigungen..in jeder behaubtung steckt nen funke wahrheit ist ein gängiges sprichwort
wird..
Schwachsinn. Ich kann auch behaupten der Mond besteht aus grünem Käse und Außerirdische Leben dort. Dazu wiederhole ich das bei sich jeder bietenden Gelegenheit. Wo steckt dann der Funke Wahrheit drin?
Zitat von: selbiger am 18. Dezember 2022, 12:02:56besoldung hin oder her..jeder blinde sieht doch das es denen auf jedenfall nicht grade schlecht geht..le eher schon..
Eine weitere Verallgemeinerung, welchen Beamten meinst du denn? Konkretisiere das doch mal bitte.
Würdest du denn die Hilfe von Beamten annehmen?
Zitat von: AlterGaul am 18. Dezember 2022, 13:12:49Zitat von: selbiger am 18. Dezember 2022, 12:02:56das BVerfG stellt nicht einfach mal so fest..das waren beamte die geklagt haben..also kommt es von beamten..es ziert sich also nicht diese klage abzuweisen..währe nämlich nen schuss ins eigene knie..beamte haben das also ins rollen gebracht..selbst wenn das umgesetzt wird..
Wer sollte denn sonst geklagt haben? Ein Arzt, Rechtsanwalt oder Facharbeiter von VW? Natürlich wird die betroffene Gruppe geklagt haben, ähnlich wenn gegen Sanktionen geklagt wird. Das wird auch ein LE gewesen sein.
Zitat von: selbiger am 18. Dezember 2022, 12:02:56keine eigenen meinungen haben..oder? meinungen und behaubtungen haben auch ihre berechtigungen..in jeder behaubtung steckt nen funke wahrheit ist ein gängiges sprichwort
wird..
Schwachsinn. Ich kann auch behaupten der Mond besteht aus grünem Käse und Außerirdische Leben dort. Dazu wiederhole ich das bei sich jeder bietenden Gelegenheit. Wo steckt dann der Funke Wahrheit drin?
Zitat von: selbiger am 18. Dezember 2022, 12:02:56besoldung hin oder her..jeder blinde sieht doch das es denen auf jedenfall nicht grade schlecht geht..le eher schon..
Eine weitere Verallgemeinerung, welchen Beamten meinst du denn? Konkretisiere das doch mal bitte.
Würdest du denn die Hilfe von Beamten annehmen?
ein leistungsempfänger wird da nicht geklagt haben..und komplett durch die instanzen kommen..dazu gehört schon bissel mehr..also wird da sicherlich mehr als nur ein le hinterstecken..
bei der obrigkeit sind unteranderem lobbyisten im hintergrund..gut dotierte anwälte usw..die hat der le nicht..
nur mit dem unterschied das niemand behaubten würde das der mond aus grünem käse betünde..damit ist das nun wirlkich nicht zu vergleichen..
nicht welchen beamten?den beamten.!ich kenne keinen beamten den es schlechter geht als mir..diese haben alles wovon menschen nur träumen könen..und niemals in ihrem leben hinkommen werden..
wenn ich hilfe benötige frage ich auch..und es ist dabei egal ob ein beamter mein nachbar freunde usw..
würde ein beamter meine hilfe anehmen..??ich denke eher nicht..
Zitat von: selbiger am 18. Dezember 2022, 14:21:35nicht welchen beamten?den beamten.!ich kenne keinen beamten den es schlechter geht als mir..diese haben alles wovon menschen nur träumen könen..und niemals in ihrem leben hinkommen werden..
DU kennst keine Beamten, denen es schlechter geht als dir. Das bedeutet aber nicht, dass es nicht trotzdem sehr viele davon gibt.
Zitat von: selbiger am 18. Dezember 2022, 14:21:35wenn ich hilfe benötige frage ich auch..und es ist dabei egal ob ein beamter mein nachbar freunde usw..
Dem stimme ich voll und ganz zu.
Zitat von: selbiger am 18. Dezember 2022, 14:21:35würde ein beamter meine hilfe anehmen..??ich denke eher nicht..
Ich behaupte, das ist ein Vorurteil.
Ich frage mich, wieso hier pauschaliert Beamten eine gewisse "Arroganz oder Abgehobenheit oder das Gefühl was Besseres zu sein" angedichtet wird. Das ist der gleiche Mist, wie die Pauschalierung, dass alle Alg II Empfänger faul und dumm sind.
Zitat von: BigMama am 18. Dezember 2022, 14:41:18Ich frage mich, wieso hier pauschaliert Beamten eine gewisse "Arroganz oder Abgehobenheit oder das Gefühl was Besseres zu sein" angedichtet wird.
Weil es bei einem Großteil leider so ist. Und das war vor 30 Jahren noch viel schlimmer mit dieser überheblichen, teils widerlichen Arroganz.
Das gilt natürlich nicht für alle Beamten. Aber die haben sich schon immer für was "Besseres" gehalten
Zitat von: Ratlos am 18. Dezember 2022, 14:47:52Zitat von: BigMama am 18. Dezember 2022, 14:41:18Ich frage mich, wieso hier pauschaliert Beamten eine gewisse "Arroganz oder Abgehobenheit oder das Gefühl was Besseres zu sein" angedichtet wird.
Weil es bei einem Großteil leider so ist. Und das war vor 30 Jahren noch viel schlimmer mit dieser überheblichen, teils widerlichen Arroganz.
Das gilt natürlich nicht für alle Beamten. Aber die haben sich schon immer für was "Besseres" gehalten
dem stimme ich zu..das ist aber nicht nur bei beamten so..sondern quer durchs gemüsebeet..egal wer mehr als nen se hat usw. tuhen so als sei der/die etwas besseres..gut situirte sind immer unter sich..dort findest du sogut wie nie einen der le ist..diese reichenviertel gibts ja nicht umsonst..abgrenzen vom rest der welt..
in anderen ländern verbarikadieren diese sich sogar...hohe mauern wachdienste..personenschutz etz..und wundern sich auch noch warum sie sich verbarikadieren müssen..die medalie hat nunmal 2 seiten..wer wind säht wird sturm ernten.. :weisnich:
Zitat von: Ratlos am 18. Dezember 2022, 14:47:52Weil es bei einem Großteil leider so ist.
Das mag dein subjetives Empfinden sein. Das bedeutet aber nicht, dass es tatsächlich so ist. Ich kenne viele Menschen, die ein paar faule Leistungsempfänger kennen. Das prägt deren subjektives Bild. Aber das spiegelt nicht zwingend die tatsächlichen Gegebenheiten, sondern eben nur das Empfundene wider.
Zitat von: BigMama am 18. Dezember 2022, 15:17:05Zitat von: Ratlos am 18. Dezember 2022, 14:47:52Weil es bei einem Großteil leider so ist.
Das mag dein subjetives Empfinden sein. Das bedeutet aber nicht, dass es tatsächlich so ist. Ich kenne viele Menschen, die ein paar faule Leistungsempfänger kennen. Das prägt deren subjektives Bild. Aber das spiegelt nicht zwingend die tatsächlichen Gegebenheiten, sondern eben nur das Empfundene wider.
naja..unabhängig davon..habe ich sowas schon mitbekommen,auch am eigenem leib schon..dazu reichen schon abwertende blicke,körpersprache-haltung etz usw..das sagt einiges aus..und wenn man das regelmässig bzw..häufig genug erlebt..denn wird das eher objektiv..eienr der ansehen hat uvm..der wird das so nie erleben und sieht das natürlich anders..
Ich arbeite für meine Kommune. In meinem Bereich habe ich tatsächlich schen Beamte im mittleren Dienst beraten, die mit ihrer Besoldung mit Familie hinten und vorne nicht hinkommen. Dazu kommt die PKV, die ihren Satz festlegt und gerne erhöht. Wenn eine Frau in Teilzeit geht aber nicht senkt.
Beamte haben nicht nur Vorteile...
Ich kenne einen Beamten, dessen Vater war auf der Volksschule und Mutter auf der Hauptschule, also nix mit Status vererben.
Letztendlich kann jeder verbeamtet werden, wenn die Grundlagen erfüllt sind (Alter,Staatsangehörigkeit). Ob der Dienstherr einen nimmt, liegt dann an der eigenen Fähigkeit, zb im Assessment Center.
Zitat von: Yavanna am 18. Dezember 2022, 15:36:50In meinem Bereich habe ich tatsächlich schen Beamte im mittleren Dienst beraten, die mit ihrer Besoldung mit Familie hinten und vorne nicht hinkommen. Dazu kommt die PKV, die ihren Satz festlegt und gerne erhöht. Wenn eine Frau in Teilzeit geht aber nicht senkt.
Beamte haben nicht nur Vorteile...
Ich kenne einen Beamten, dessen Vater war auf der Volksschule und Mutter auf der Hauptschule, also nix mit Status vererben.
Wahrscheinlich werden die laut dem ein oder anderen in diesem Forum, einfach nur auf zu großem Fuß leben. Dieses ist die Realität für einen Beamten im mittleren Dienst.
Zitat von: Yavanna am 18. Dezember 2022, 15:36:50Letztendlich kann jeder verbeamtet werden, wenn die Grundlagen erfüllt sind (Alter,Staatsangehörigkeit). Ob der Dienstherr einen nimmt, liegt dann an der eigenen Fähigkeit, zb im Assessment Center.
Ich würde wetten, dass der ein oder andere hier es direkt ablehnen wird und weiterhin lieber Leistungen bezieht.
Beamtenstatus ist zum 8. Mai 1945 erloschen -
-Aktenzeichen 1BvR 147/52 - Leitsatz Ziff. 2
- Militärgesetz Nr. 2, Artikel V.9
- BGBI Teil 2 Nummer 35 vom 28.09.1990 Artikel 4 = Artikel 23 aufgehoben.
- Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 18, S866ff vom 24.04.2006
- § 15 GVG Bundesgesetzblatt 1 Nr. 40 vom 20.09.1950 wurde aufgehoben
- uvm. usw.
Zusammengefasst: Es gibt in Deutschland keine Beamten /Beamtenstatus.
Zitat von: FritzLoch am 18. Dezember 2022, 16:06:13Beamtenstatus ist zum 8. Mai 1945 erloschen -
-Aktenzeichen 1BvR 147/52 - Leitsatz Ziff. 2
- Militärgesetz Nr. 2, Artikel V.9
- BGBI Teil 2 Nummer 35 vom 28.09.1990 Artikel 4 = Artikel 23 aufgehoben.
- Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 18, S866ff vom 24.04.2006
- § 15 GVG Bundesgesetzblatt 1 Nr. 40 vom 20.09.1950 wurde aufgehoben
- uvm. usw.
Zusammengefasst: Es gibt in Deutschland keine Beamten /Beamtenstatus.
Aluhut
:wand:
:lachen:
Zitat von: Yavanna am 18. Dezember 2022, 16:07:09Zitat von: FritzLoch am 18. Dezember 2022, 16:06:13Beamtenstatus ist zum 8. Mai 1945 erloschen -
-Aktenzeichen 1BvR 147/52 - Leitsatz Ziff. 2
- Militärgesetz Nr. 2, Artikel V.9
- BGBI Teil 2 Nummer 35 vom 28.09.1990 Artikel 4 = Artikel 23 aufgehoben.
- Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 18, S866ff vom 24.04.2006
- § 15 GVG Bundesgesetzblatt 1 Nr. 40 vom 20.09.1950 wurde aufgehoben
- uvm. usw.
Zusammengefasst: Es gibt in Deutschland keine Beamten /Beamtenstatus.
Aluhut
:wand:
:lachen:
Du lebst in einer Aluminium-Blase!
Zitat von: AlterGaul am 18. Dezember 2022, 15:48:49Zitat von: Yavanna am 18. Dezember 2022, 15:36:50In meinem Bereich habe ich tatsächlich schen Beamte im mittleren Dienst beraten, die mit ihrer Besoldung mit Familie hinten und vorne nicht hinkommen. Dazu kommt die PKV, die ihren Satz festlegt und gerne erhöht. Wenn eine Frau in Teilzeit geht aber nicht senkt.
Beamte haben nicht nur Vorteile...
Ich kenne einen Beamten, dessen Vater war auf der Volksschule und Mutter auf der Hauptschule, also nix mit Status vererben.
Wahrscheinlich werden die laut dem ein oder anderen in diesem Forum, einfach nur auf zu großem Fuß leben. Dieses ist die Realität für einen Beamten im mittleren Dienst.
Zitat von: Yavanna am 18. Dezember 2022, 15:36:50Letztendlich kann jeder verbeamtet werden, wenn die Grundlagen erfüllt sind (Alter,Staatsangehörigkeit). Ob der Dienstherr einen nimmt, liegt dann an der eigenen Fähigkeit, zb im Assessment Center.
Ich würde wetten, dass der ein oder andere hier es direkt ablehnen wird und weiterhin lieber Leistungen bezieht.
aber auch nur weil diese noch etwas bewustsein haben..und nicht des staates linke hand sein wollen..wer will sich denn schon das streikrecht nehmen lassen..??lass den herren doch mal abschmieren..??was denn.?keine frage..bekanntlich soll ja jeder angeblich käuflich sein..und sich für den staat gerne bücken.. :weisnich:..
Zitat von: FritzLoch am 18. Dezember 2022, 16:09:56Zitat von: Yavanna am 18. Dezember 2022, 16:07:09Zitat von: FritzLoch am 18. Dezember 2022, 16:06:13Beamtenstatus ist zum 8. Mai 1945 erloschen -
-Aktenzeichen 1BvR 147/52 - Leitsatz Ziff. 2
- Militärgesetz Nr. 2, Artikel V.9
- BGBI Teil 2 Nummer 35 vom 28.09.1990 Artikel 4 = Artikel 23 aufgehoben.
- Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 18, S866ff vom 24.04.2006
- § 15 GVG Bundesgesetzblatt 1 Nr. 40 vom 20.09.1950 wurde aufgehoben
- uvm. usw.
Zusammengefasst: Es gibt in Deutschland keine Beamten /Beamtenstatus.
Aluhut
:wand:
:lachen:
Du lebst in einer Aluminium-Blase!
Wenn du meine bisherigen Beiträge gelesen hättest, würdest du die Grundlagen meiner Argumentation kennen. Aber so bist du nur eine weitere Taube innerhalb meiner Schachspiel Gegner...Google den Zusammenhang
Zitat von: selbiger am 18. Dezember 2022, 16:59:01aber auch nur weil diese noch etwas bewustsein haben..und nicht des staates linke hand sein wollen..wer will sich denn schon das streikrecht nehmen lassen..??lass den herren doch mal abschmieren..??was denn.?keine frage..bekanntlich soll ja jeder angeblich käuflich sein..und sich für den staat gerne bücken.. :weisnich:..
Die Polizei, Feuerwehr, Justizvollzugsdienst oder Finanzamt habenzaich das Streikrecht nehmen lassen und bhckenzsich für den Staat bzw. Land. Würdest du echt wollen das diese Gruppen streiken dürfen?
Zitat von: AlterGaul am 18. Dezember 2022, 19:01:14Zitat von: selbiger am 18. Dezember 2022, 16:59:01aber auch nur weil diese noch etwas bewustsein haben..und nicht des staates linke hand sein wollen..wer will sich denn schon das streikrecht nehmen lassen..??lass den herren doch mal abschmieren..??was denn.?keine frage..bekanntlich soll ja jeder angeblich käuflich sein..und sich für den staat gerne bücken.. :weisnich:..
Die Polizei, Feuerwehr, Justizvollzugsdienst oder Finanzamt habenzaich das Streikrecht nehmen lassen und bhckenzsich für den Staat bzw. Land. Würdest du echt wollen das diese Gruppen streiken dürfen?
warum ist streiken schlimm..??würde alles korekt mit rechten dingen zugehen..ordentliche löhne zahlen..die abzockmentalität restlos ausmerzen..bräuchte man garnicht erst übers streiken reden..warum streiken bürger..??hat doch bestimmt einen grund..oder mehrere..?? :weisnich:
Das kassieren Beamte im Alter..Wer als Bundesbeamter in den Ruhestand geht, kann mit einer Durchschnittspension von 3280 Euro brutto im Monat rechnen. Das sind 196 Prozent mehr als die durchschnittliche Altersrente von 1108 Euro eines Arbeitnehmers!
https://www.bild.de/bild-plus/geld/wirtschaft/wirtschaft/pensionen-drei-mal-so-hoch-wie-renten-das-kassieren-beamte-im-alter-82371464.bild.html
Typisch Bild, und die meisten Leser sind davon überzeugt, das das wahr ist.
Ja wahr ist das, hier wird die Bruttopension, von der noch Steuern und weiter Abgaben einbehalten werden mit der Nettorente verglichen.
Und natürlich die Pension der Bundesbeamten zu Vergleich herbei, was die kleineste Gruppe von Beamten ist. Landes- und Kommunalbeamte liegen mit ihren Pensionen noch erheblich tiefer, wobei es gefährlich ist, da Äpfel mit Birnen zu vergleichen - viele Leser bekommen das dann in den falschen Hals.
und dennoch haben renter deutlich weniger..egal wie schön man das redet.. :weisnich: das kann keiner leugnen..und letztlich geht es genau darum..bei rentern behält man auch alles mögliche ein..
Zitat von: terrier am 29. Dezember 2022, 06:45:18Ja wahr ist das, hier wird die Bruttopension, von der noch Steuern und weiter Abgaben einbehalten werden mit der Nettorente verglichen.
Die Aussage ist schlicht falsch.
Die 1108 Euro sind die Bruttorente, davon gehen nachweislich ab: KV-Beitrag, KV-Zusatzbeitrag, Pflegebeitrag. Unter dem Strich bleiben dann noch ca. 986 Euro übrig.
Der Steuer-Grundfreibetrag liegt 2022 für Alleinstehende bei 10.347 Euro pro Jahr, d.h. von den 13.296 Euro Jahresrentenbeitrag müssen 2.949 Euro versteuert werden.
Natürlich zahlt jemand mit 1108 Euro Rente deutlich weniger Abgaben und Steuern als jemand mit einer Pension von 3280 Euro, insbesondere der PKV Beitrag belastet den Beamten.
Ohne das jetzt auf den Cent genau auszurechnen, dürften dem Beamten etwa 2 bis 2,5 Mal so viel an Pension zur Verfügung stehen wie dem Rentner an Rente.
Zitat von: selbiger am 29. Dezember 2022, 06:37:14Das kassieren Beamte im Alter..Wer als Bundesbeamter in den Ruhestand geht, kann mit einer Durchschnittspension von 3280 Euro brutto im Monat rechnen. Das sind 196 Prozent mehr als die durchschnittliche Altersrente von 1108 Euro eines Arbeitnehmers!
https://www.bild.de/bild-plus/geld/wirtschaft/wirtschaft/pensionen-drei-mal-so-hoch-wie-renten-das-kassieren-beamte-im-alter-82371464.bild.html
vs
Zitat von: selbiger am 20. Dezember 2022, 06:48:33Laut Statistischem Bundesamt hat jeder deutsche Privathaushalt 162.600 Euro Vermögen.Da sind die Schulden schon abgezogen.
https://www.focus.de/finanzen/news/studien-zum-reichtum-reichtum-mit-162-600-euro-vermoegen-liegen-sie-im-deutschen-durchschnitt_id_118165439.html?fbclid=IwAR0kZD9o-y-3kaYGV7nmMQ3o0Bsq_MSSrFZClt3deEhscfWuo2oUKTHJkaQ
würden diese statistiker entlich mal aufhören pilze zu essen..dan würden da auch mal glaubhafte ergebnisse rauskommen,ist ja furchtbar.. :teuflisch: :lachen:
aber so versucht man stehts zu verarschen wo es nur geht..in jeglicher hinsicht..
Warum glaubst du den oberen Statistikern und den unteren nicht?
Wie unterscheidet sich die Berechnung des Durchschnitts?
Ist es wohl möglich ein anderer Durchschnitt?
Warum postest du lediglich Bruttowerte? Ist das spektakulärer und bestätigt dein Bashing auf Beamte viel mehr als wenn du Nettowerte postest?
In der Kognitionspsychologie nennt sich das Confirmation Bias.
Nichts desto trotz widersprichst du dich in deinen Aussagen und machst sie so passend wie du sie brauchst. Den einen Durchschnitt lehnst du ab, weil er nicht für die zutrifft und den anderen Durchschnitt bestätigst du, weil du es nicht besser weist. Auch hier wäre es ratsam gewesen dich besser zu informieren, anstatt mal wieder copy paste zu machen.
Bashing auf Beamte. Junges Fohlen das ist ein Hartzer Forum und keine Spa für verwöhnte Beamte.
Zitat von: AlterGaul am 29. Dezember 2022, 12:26:35Laut Statistischem Bundesamt hat jeder deutsche Privathaushalt 162.600 Euro Vermögen.Da sind die Schulden schon abgezogen.
Da muss ich mal nachforschen, wer meine 162.600€ hat.
Zitat von: Quizchampion am 29. Dezember 2022, 12:35:50Bashing auf Beamte.
Seit wann ist der Vergleich von Altersvorsorgen eine öffentliche Beschimpfung? Das ist nicht mal eine Kritik, das sind einfach Fakten.
Wenn jedoch Fakten als öffentliche Beschimpfung interpretiert werden, dann läuft da etwas ganz gewaltig schief bei der Beurteilung der Fakten, ein höchst ungesunder Umgang damit.
Zitat von: Ottokar am 29. Dezember 2022, 12:42:26Zitat von: AlterGaul am 29. Dezember 2022, 12:26:35Laut Statistischem Bundesamt hat jeder deutsche Privathaushalt 162.600 Euro Vermögen.Da sind die Schulden schon abgezogen.
@Ottokar
Diese Aussage stammt nicht von mir, deshalb ändere sie. Ich habe die Aussage lediglich zitiert.
Zitat von: selbiger am 20. Dezember 2022, 06:48:33Laut Statistischem Bundesamt hat jeder deutsche Privathaushalt 162.600 Euro Vermögen.Da sind die Schulden schon abgezogen.
Zitat von: AlterGaul am 29. Dezember 2022, 13:01:01Zitat von: Ottokar am 29. Dezember 2022, 12:42:26Zitat von: AlterGaul am 29. Dezember 2022, 12:26:35Laut Statistischem Bundesamt hat jeder deutsche Privathaushalt 162.600 Euro Vermögen.Da sind die Schulden schon abgezogen.
@Ottokar
Diese Aussage stammt nicht von mir, deshalb ändere sie. Ich habe die Aussage lediglich zitiert.
Zitat von: selbiger am 20. Dezember 2022, 06:48:33Laut Statistischem Bundesamt hat jeder deutsche Privathaushalt 162.600 Euro Vermögen.Da sind die Schulden schon abgezogen.
also von mir stammt diese aussage auch nicht..sondern wie man unschwer erkennen kann von der dort verlinkten seite.. :weisnich:
also bitte keine unterstellungen..!
desweiteren,Statistischem Bundesamt..?erstens..traue ich nur meine eigenen statistiken..des weiteren..unterliegt dieses amt der bundesregierung..was währe wenn von der regierung nicht der tip kommt,lasst die meistens hirnrissiegen sinnlosen statistiken so auseheen als sei alles stehts im grünen bereich..soll ja schliesslich nicht auf unsere miese arbeit zurück zu führen sein..oder..?? :weisnich:
bei den qualitätsmedien ist ja irgendwie ja nun auch schon belegt worden das diese teils sogar vorgaben bekommen das gewisse dinge gesendet werden sollen und möglicht schlechtes verboten werden soll..es gibt da so die einen oder anderen ehmaligen mitarbeiter die aus dem nähkästchen geplaudert haben..
vieleicht mal googlen..da findet man sogar was..
Zitat von: Ottokar am 29. Dezember 2022, 12:42:26Zitat von: AlterGaul am 29. Dezember 2022, 12:26:35Laut Statistischem Bundesamt hat jeder deutsche Privathaushalt 162.600 Euro Vermögen.Da sind die Schulden schon abgezogen.
Da muss ich mal nachforschen, wer meine 162.600€ hat.
Zitat von: Quizchampion am 29. Dezember 2022, 12:35:50Bashing auf Beamte.
Seit wann ist der Vergleich von Altersvorsorgen eine öffentliche Beschimpfung? Das ist nicht mal eine Kritik, das sind einfach Fakten.
Wenn jedoch Fakten als öffentliche Beschimpfung interpretiert werden, dann läuft da etwas ganz gewaltig schief bei der Beurteilung der Fakten, ein höchst ungesunder Umgang damit.
@Ottokar
Sorry , kam wohl etwas falsch rüber von mir. Ich bin da bei dir das da was gewaltig schief läuft.
Zitat von: selbiger am 29. Dezember 2022, 13:46:09also von mir stammt diese aussage auch nicht..sondern wie man unschwer erkennen kann von der dort verlinkten seite.. :weisnich:
also bitte keine unterstellungen..!
Die erste Aussage zu dem Thema stammt von dir. Du hast die Zahlen ins Spiel gebracht
Ich habe lediglich Ottokar auf seinen Fehler beim Zitieren aufmerksam gemacht.
Was verstehst du denn unter Qualitätsmedien?
Irgendwann werden uns die Pensionen von den, ach so Armen Beamten, um die Ohren fliegen.
Weil das in Zukunft extreme Summen sein werden.
Zitat von: AlterGaul am 29. Dezember 2022, 15:41:55Zitat von: selbiger am 29. Dezember 2022, 13:46:09also von mir stammt diese aussage auch nicht..sondern wie man unschwer erkennen kann von der dort verlinkten seite.. :weisnich:
also bitte keine unterstellungen..!
Die erste Aussage zu dem Thema stammt von dir. Du hast die Zahlen ins Spiel gebracht
Ich habe lediglich Ottokar auf seinen Fehler beim Zitieren aufmerksam gemacht.
Was verstehst du denn unter Qualitätsmedien?
diese zahlen sind ebentso von der dort verlinkten seite..du hast beide zetiert denn haste dir die texte sicherlich auch durchgelesen..und diese sind von deren seiten..nichjt ich.ich selber haue keine willkürlichen zahlen in den raum.. :weisnich:
Zitat von: Kopfbahnhof am 29. Dezember 2022, 16:09:57Irgendwann werden uns die Pensionen von den, ach so Armen Beamten, um die Ohren fliegen.
Weil das in Zukunft extreme Summen sein werden.
nicht nur die wir bezahlen ja auch Politikerpensionen mit in Straßburg, Brüssel, Berlin und da ist ja ein ständiges Kommen und gehen, die haben ja auch Ansprüche, wenn auch nicht so viel.
Pensionsfonds des EU-Parlaments droht Pleite
Zwischen 2024 und 2026 droht der Pensionsfonds die Zahlungsunfähigkeit. Notfalls könnte er durch Geld aus dem EU-Haushalt gestützt werden
https://www.derstandard.de/story/2000141667881/pensionsfonds-des-eu-parlaments-droht-pleite
Politikerpension für EU-Abgeordnete ab 60 skandalös
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20030605_OTS0241/raschhofer-kritik-an-ep-spesensystem-bleibt-aufrecht