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Beamte bekommen unfassbares Gehaltsplus dank Bürgergeld

Begonnen von hanskanns, 30. November 2022, 22:18:41

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selbiger

ich würde generell damit aufhören irgendwelche rs von irgendetwas abhängig zu machen..wohin das alles führt..sieht man ja seit längerem..wie rs sein hätten müssen..wurde ja nun schon oft genug vorgerechnet..und wie rs berechnet werden weis man ja nun auch..und zwar mit viel beschiss und schummelei..es könnte ja wohlstand in diesem land enstehen..welches nicht erwünscht ist,zumindest nicht fürs unliebsame anhängsel..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Edelbert_Käsemann

Es liegt leider nicht in der Macht eines Abgehängten selbst etwas an seiner Situation zu verbessern.
Und gut und gerne 10 Millionen Menschen in Deutschland sind komplett abgehängt.

Es muss zwingend der Regelsatz sehr stark erhöht werden.


Fred

Zumindest Beamte müssten sich doch dann freuen, wenn es mehr ALG2 gibt.
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Edelbert_Käsemann

Zitat von: Fred am 08. Dezember 2022, 20:57:39Zumindest Beamte müssten sich doch dann freuen, wenn es mehr ALG2 gibt.

Gibt es aber eben nicht. Nicht einmal ansatzweise die Teuerungen wurden aufgefangen. Eine Erhöhung wäre Inflation + der Betrag der Erhöhung.
Also ca. 700€ + x

Fred

Ich weiß. Daher finde ich es so unverschämt, dass man das Bürgergeld jetzt als was neues und besseres hinstellt. Vor allem nach den Einschnitten, die man jetzt dank Merz & Co. nochmal vorgenommen hat, ist es schlichtweg einfach unverschämt und Leutverdummung.
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

lisa63

Zitat von: Fred am 09. Dezember 2022, 09:56:24Daher finde ich es so unverschämt, dass man das Bürgergeld jetzt als was neues und besseres hinstellt. Vor allem nach den Einschnitten, die man jetzt dank Merz & Co. nochmal vorgenommen hat, ist es schlichtweg einfach unverschämt und Leutverdummung.
Das überrascht doch jetzt keinen, oder?
Schon als das erste Mal der Begriff "Bürgergeld" mit den entsprechenden Infos im Umlauf war, war doch klar, dass das nix anderes als Hartz IV (mit bissl mehr Geld) ist.

Edelbert_Käsemann


hanskanns

Zitat von: Edelbert_Käsemann am 12. Dezember 2022, 22:00:51Hartz4: mit weniger Geld!

Bürgergeld: Hartz 4 mit weniger Geld

Man hat mit dem Bürgergeld weniger Geld in der Tasche als mit Hartz4 in 2021. Die 53 Euro sind min 100 Euro zu wenig um die Inflation und Strom auszugleichen und das selbe Niveau von 2021 herzustellen mit H4. Es muss geklagt werden.

terrier

Zitat von: hanskanns am 14. Dezember 2022, 18:26:42Es muss geklagt werden.

gute Idee, nur kann kein Gericht per Urteil den Regelsatz ändern. Der ist per Gesetz festgeschrieben und kann auch nur vom Gesetzgeber geändert werden. Dem muss man auf die Füsse treten.
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

Edelbert_Käsemann

Jetzt aber mal ganz ohne Spaß:

Jetzt bei diesem Wetter bin ich 5 Minuten Fahrrad gefahren und ich konnte wegen der kalten Luft kaum Atmen.

Ich habe kein Geld zu Hause bis auf 5-6€ und auch keins auf dem Konto.

Bei diesem Wetter kann man nicht einmal Pfandsammeln weil es viel zu kalt ist.

Außer betteln oder klauen bleibt einem Leistungsempfänger ohne andere Hilfen doch gar nicht übrig.
Und das obwohl Geld im Überfluss da wäre.

An den Weihnachtsmärkten gibt es inzwischen unzählige Bettler. Da ist kein Platz für einen Neuen.

Eigentlich muss die Regierung zumindest zusätzlich 70€ pro Woche an Lebensmittelgutscheinen dazu geben.
Man kann von diesem Geld nicht leben

hanskanns

Zitat von: terrier am 14. Dezember 2022, 19:01:42gute Idee, nur kann kein Gericht per Urteil den Regelsatz ändern. Der ist per Gesetz festgeschrieben und kann auch nur vom Gesetzgeber geändert werden. Dem muss man auf die Füsse treten.

Das ist ja das asoziale daran! Es ist Verbrechen per Gesetz! Es steht im Gesetz dass man Leute wie Dreck behandelt und diese nicht leben können. Und die Richter sind an das Gesetz gebunden. Es kann nicht sein dass die damit durchkommen, man muss mittels Grundgesetz argumentieren. Das Existenzminimum ist nicht erfüllt.

Ich habe zb jetzt auch kein Geld mehr übrig für den restlichen Dezember. Das wird das traurigste Weihnachten und Silvester dass ich jemals hatte. Keine Familie, keine Freunde, kein Essen. Ich habe mir nur noch 15 Euro aufgehoben um Silvester eine selbstbelegte Pizza zu backen, das mache ich schon seit Jahren so und das ist das einzige was mir noch bleibt. Ich muss schaun, dass ich mich bis dahin irgendwie von einer Tüte Reis und einem Sack Kartoffeln durchschlage. Vielleicht alle 3 Tage ein Spiegelei noch.

Yavanna

Theoretisch müsste man sich hier wieder an das BVerfG wenden, ob die zuvor gutgeheißene Praxis aufgrund der veränderten Umstände immer noch anwendbar ist.
Wir sehen uns dann in einigen Jahren wieder  :ironie:

Ottokar

Das BVerfG hat bereits eindeutig klargestellt, dass der Gesetzgeber auf Preissprünge sofort reagieren muss. Tut der aber nicht, weil es kein Rechtsmittel gibt, ihn dazu zu zwingen.
Eigentlich müssten alle ALG II Bezieher klagen, und zwar auf einen unabweisbaren Bedarf nach § 24 Abs. 1 SGB II aufgrund der Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Strom. Macht aber keiner.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


OLD-MAN

Zitat von: Ottokar am 15. Dezember 2022, 09:54:55Macht aber keiner.

Weil es "unterm Strich" nichts bringt.

Antrag stellen
3 Monate später = Ablehnung
Widerspruch
6 Monate später = Klagemöglichkeit vorm SG
Verfahrensdauer = ca. 1 1/2 bis 2 Jahre

Also dauert es rund 3 Jahre ( also bis 2025/2026) bis es zu einem Urteil kommt, was aller voraussicht nach mit einer Ablehnung endet.